Ute Granold

Sitzungen

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Meine Damen und Herren, die. Diffamierung5kampagne der SPD nimmt mittlerweile ein unerträgliche;: Maß an.
(Beifall bei der CDU} Auch wenn Sie es immer wieder versuchen und wiederholen, es wird Ihnen nicht gelingen, die CDU zu kriminalisieren oder. in eine Ecke zusammen mit Herrn Doerfert zu stellen. (Beifall bei der CDU)
Es gab und gibt keine neuen Erkenntnisse ode~: Von1vurfe gegen die CDU. Die Kohlenzer Staatsanwaltschaft h<:.t bereits ·
mehrfach öffentlich erklärt, dass gegen diE CDU RheinlandPfalzvor dem Hintergrund der Ermittlungen gegen Doerfert nicht ermittelt wird und es auch· keine Verdachtsmomente
gibt. Auch der Justizministe:r des Lande5 li.heinland-Pfalz hat in unzähligen Sitzungen im Rechtsau:;~chus,; immer wieder mitgeteilt, dass es keine Ermittlungen gegen. die CDU oder maßgebliche Verantwortliche der CDU gibt und aucli keine Verdachtsmomente bestehen.
Dies hat übrigens auch Staatssekret3r Deubel_mehrfach im Haushalt;- und Finanzausschu~s kundgE:tan.
Ich zitiere einige Protokolle des Rechtsau5~chu;;se;:, sofern die SitzungE:n nicht nicht öffentlich oder vertraulich waren:
Sitzung am B. Januar 2000: ffJustizminister Mertin: Die Staatsanwal-trchaft hat nie _behauptet, dass die Entgegennahme einer Spende al~ solche eine Straftat gewesen ist. Deshalb~ git,Jt es auch keine Ermittlung;verfahren gegen die CDU." ·
Rechtsausschus~sitzung ain 11. Januar 2001:.. Vielmehr geht die Staatsanwaltschaft Koblenz n3ch wie vor davon aus, dass die Verantwortlichen der CDU auf die Angaben von HansJoachim Doerfert vertraut und deshalb gutgläubig entsprechend seinen Angaben die QuittungEn ausgestellt hätten. Die Staat:ianwaltschaft Koblenz beabsichtigt dahE:r nicht, Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der CDU einzulei
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E5 gipfelte sodann in der letzten RechtsausschussO'itzung am 8. Februar- leider li~gt-noch kein Protokoll vor-: Da musste
s~h der Justizminister gegen die Unten;tellungen der eige
nen l(oalitionäre vertE:idigten. Es wurde aus Protokollen des
Fl.echtsaus5chu~ses zitiert und unter,;;tE:Ht, dass es Ermittlun
gen gegE:n die CDU gäbe, die e>: nicht gibt. Dü lu~tizminister
hat sich also ganz bewus:;t von dem Berichtsantrag der SPD
. abgesetzt, das heißt, angebliche Ermittlungen gegen die CDU
im ZusammEnhang mit der Doerfert-Affäre. Herr Kollege Reamer, Sie können das Sitzungsprotokoll na·chlesen. Es. gelang Ihnen nicht, und es wird Ihnen auch nicht_ gelingen, die CDU zu kriminalisieren.
Ich darf auch erwähnen, dass der Sozialmini5ter in der Sitzung de~ Parlaments am 23. September 1999 mitgeteilt hat -ich zitiere den ivlini~ter wö~lich -:.. Hinweise auf finanzielle Unregelmäßigkeiten öder gar justiziabiE Vorgänge gab. es zu
· diesem Zeitpunkt Anfang 1998 noch nicht." Es gab über
haupt keim:: Gründe, die die Geschäftgebaren des Herrn
. Doerfert in ein seltsames Licht setzen würden. Der Sozialmi
nister hat viele Jahre lang mit Herrn Doerfert Ge!::chäfte geführt, Zuschüsse gegeben und finanzielle Ge"chäfte abge-. wickelt. Er war mehrfach in Tri er gewesen. Auch der Minister
pr3~ident war mehrfach mit Herrn Doerfert zusammen in ·
Trier und hat sich der Kamerad>:chaft mit Herrn DoE:rfert be
müht. Sie waren zusammen bei ·ver~chiedenen Veranstaltun
gen gewe;:en. Er h3t sich im Licht des Herrn Doerfert gesonnt.
~Beirall bei der CDU ~
Mertes, SPD: ln dessEn Licht kann
man sich nicht sonnen!}
Wenn Sie durch Spekulationen versuchen, die CDU zu krimi
nalisieren, dann beteiligen wir uns an diesen Spekulationen nicht. \tVir kriminalisieren nicht den Ministerpräsidenten, nicht die SPD und nicht den Sozialminister.
Ich denke, auf diese primitive Art sollten Sie sich nicht weiter begeben.
(Mertes, SPD: Sie haben umechtes Geld!- Zuruf des Abg. ltzek, SPD} Ab;chließend zu Ihnen, Herr Pr~sident. Sie sind der Prasident des Parlaments. Ich erwarte von Ihnen als Mitglied diE:ses Par- lament5, dass Sie nicht wider besseres Wi;;;eno im Wahlkampf durch das Land rei~en und unseren Vorsitzenden der Naivität oder der Lüge bezichtigen. Sie wissen sebr genau, dass Ihre Von.'l!ürfe völlig unhaltbsr sind. (Beifall bei der CDU)
Es würde Ihnen gut anstehen, sich bei dem Präsidenten der Richterakademie für Ihre Entgleisung zu. ent5chuldigen, ah
. Sie auch ihn aufge.fordert h3ben, vom Amt zurückzutreten bzw. seine.Ämter ruhen zu lassen. · Da5 Verfahren gegen Herrn Langes ist eingestellt. Vielleicht sollten Sie sich von die
serStelle aus bei Herrn Langes entschuldigen und die Diffa
mieningskampagnen gegen die CDU einstellen.
Zusammenfassend kann ich sagen: Es gibt keine Kriminalisierung derCDU.
Ihre-Spekulationen, auch- wenn Sie sie nach wie vor wiederholen, werden nicht dazu führen, dass Sie die CDU kriminalisieren können.-Weder die CDU noch ihr Vorsitzender haben sich in irgendeinerWeise strafbar gemacht.
. Mehr als die Bestätigung der Staatsanwaltschaft und des Jus
tizministers kann es nicht geben. Das ist eine ganz primitive Art, unserEm Vorsitzenden zu diskreditier~n. weil sie keinerlei
Kritikpunkte haben, weil Sie von l~rer Unfähigkeit, das Land zu regieren, ablenken wollen.
~räsident Grimm:
Für die F.D.P.-Fraktion erteile ich HerrnDr. Frey das Wort.
Abg •. Dr. Frey, F.D.P.:
Herr Präsident, meirlE!-Damen und Herren! Herr Doerfert hat
die CTT in-ein schweres Fahrwasser gebracht. Die Ermi"ttlungen der Justiz haben eine Vielzahl von Verstößen ans Licht gebracht. Auch der Landesrechnunghof hat festgestellt, dass bei der-Einhaltung der Vergaberichtlinien das geltende Recht
·nicht angewandt worden ist. Gerade dieses Vergaberecht hat eine doppelte Funktion, einerseits den Schutz derer, die ein Angebot abgeben, und andererseits auch den Schutz desStaates, wenn es um die Vergabe von Mitteln geht. Diese Verstöße ha!:>en Auswirkungen auch auf die Zuwendungsbescheide- das hat Herr Minister Gerster heute sehr deutlich ge: sagt-; denn gerade in diesen Zuwendungsbescheiden wurae
davon- ausgegange_n, dass die VOB angewandt wurde. Das war nicht der Fall. Auflagen wurden nicht beachtet
Deswegen ist _es richtig -und a-uch angebracht, dass alle Zu
wendungen, die-an die CTT gegangen sind, überprüft werden und, yvenn es möglich ist- so wie dargelegt, ist es mqg
- lieh -, Zuwendurigen des Landes zurückgefordert werden. Dieses rechtswidrig~ Verhalten muss geahndet werden und
auch Folgen haben, um möglichen Nachahmern klar zu machen,·dass wir diese Verstöße auch gegen Landesrecht nicht zulassen.
Gerade _im Baubereich hat es sich in letzter Zeit eingeschlichen, dass man m!t solchen Regelungen etwas leichter umgeht, als das ei~entlich der Fall sein sollte.
· Ich bin mir sicher, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdi
rektion, der Rechnungshof, aber auch das Ministerium auf der Basis der geltenden Gesetze eine Überprüfling vorneh
men. Das ist der rechtlich· vorgesehene Weg.. All das, was drumherum passiert, ist eine Sache, die die Justiz aufklären soll. Herr Justizminister Mertin hat im Rechtsausschuss auch ·
in vertraulicher Sitzung sehr eindeutige Aussagen dazu gemacht. Das, Was öffentlich war, ist bereits zitiert worden. Das, was vertraulich war, bleibt vertraulich.
So viel von meiner F'erson.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte eingangs zunächst etwas zu den Ausführungen der Kollegin Bill sagen. Das Bundesverfassungsgericht hat in den Jahren 1993
und 1995 einen eindeutigen Auftrag zum Schutz. des ungeborenen Lebens erteilt. Es hat dem Gesetzgeber eine Kontrollpflicht auferlegt. Dieser Kontrollpflicht haben wir nachzukommen. ln einer der letzten Sitzungen haben wir unsere Verfassung geändert und den Schutz des ungeborenen Lebens in die Verfassung aufgenommen. Das geschah zwar gegen die Stimmen der GRÜNEN, aber es ist aufgenommen.
Diesem Auftrag werden wir gerecht. Ich bin erstaunt, dass Sie
dann sagen, die CDU-Fraktion hätte abenteuerliche Vorstellungen von Schwangerschaftskonfliktberatung bzw. von den
Schwangerschaftsabbrüchen. Das ·bitte ich in der Diktion etwas zurückzunehmen. Auch den Begriff der Zwangsberatung halte ich für falsch ang_esetzt. Es ist eine Pflichtberatung.
Ich kann der Kollegin Elsner beipflichten, das war damals ein Kompromiss nach langem Ringen. Das war es zu Ihren Aus
führungen.
·wir befassen unsin.diesem Hause seit Jahren regelmäßig mit einem Thema, das uns sehr wichtig ist, und zwar dem Schutz
des ungeborenen Lebens. Aus unterschiedlichen Gesichtspunkten heraus ist die Schwangerenkonfliktberatung immer wieder ein Diskussionspunkt. Anfangs waren es die bischöflichen Richtlinien, die dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion ein Dorn im Auge waren. Aber es wurde festgestellt, sie sind gesetzeskonform. Nach langer Zeit des Ringens der Bischöfe kam im Sommer letzten Jahres vom Vatikan das Aus aus Rom, das heißt, ein Beratungsschein darf nicht mehr ausgestellt werden. Das betrifft allerdings nur die Ausstellung des Scheins. Die Beratung an sich wird weitergeführt. Mit Ausnahme der GRÜNEN haben alle in diesem Hause·- wir haben lange darüber diskutiert~ die gute Beratungstätigkeit der katholischen Beratungsstellen gelobt und sich dafür ausgesprochen, dass man sich bemüht, das katholische Element zu behalten und zu bewahren.
Frau Bill, wenn Sie jetzt in polemischer Weise alle Beratungsstellen und Beraterinnen angreifen,
die nicht bei.,Pro Familia" seien, dann "finde ich das schlichtweg nicht in Ordnung.
Die Bischöfe haben immer wieder betont, dass die katholische Kirche nach der Entscheidung des Papstes nicht nur in der Beratung bleibt,
sondern dass sie ihre Beratungstätigkeit intensivieren wird. Sie wird das Aufgabenspektrum erweitern und bestehende Beratungsangebote besser vernetzen. Ich denke, das ist das. Recht der katholischen Kirche; denn es waren doch schließ
lieh die katholische und auch die evangelische Kirche damals bei der Gesetzesberatung, die dafür gekämpft haben, dass die Beratungspflicht in das Gesetz mit a,ufgenommen wird.
So ist es im Übrigen auch nicht mehr als konsequent, wenn das Zentralkomitee eine gu~e Initiative mit "Donum Vitae" ergriffen hat, bei dem nach den bischöflichen Richtlinien beraten und versucht wird, einen entsprechenden-weg zu fin
den. Wir haben mittlerweile eine erste Beratungsstelle in Homburg, nachdem Speyer ausgestiegen ist. Eine zweite wird dieserTage in Landstuhl eingerichtet.
Es gehört ein Stück weit zur politischen Kultur, der verfassten katholischen Kirche und den Katholiken Zeit zu geben, sich im Laufe dieses Jahres auf die neue Situation einzustellen
und eine Alternative zu finden.
Wenn Sie die Verlautbarungen der Bischofskonferenz- und aus der Diözesanversammlung in Mainz hören, werden Sie gehört haben, dass die Bischöfe davon ausgehen, bis Herbst einen Rahmen für die Schwangerenberatur:Jg entworfen zu haben. Es gibt auch eine Arbeitsgruppe aus der Staatskanzlei zusammen mit den Bischöfen, die nicht nur die Frage der Sicherung des katholischen Elements in der Konfliktberatung diskutiert, sondern über die Zukunft der Konfliktberatung überhaupt diskutiert. Auch hier soll eine Lösung bis Ende des Jahres vorliegen.
Das Bistum Speyer ist leider ausgestiegen. Aber die Lücken -sieben Stellen sind betroffen- sind zumTeil schon geschlossen und werden noch geschlossen. Hier geht ein Dank an die evangelische Kirche und an "Pro Familia",·dass sie ku-rzfristig eingesprungen sind. "Donum Vitae", was wir alle unterstützen, wird in Landstuhl am 1. Juni folgen.
Es freut uns, was Bischof Lehmann in der DiözesanversammIÜng gesagt hat, dass er in der Sorge um den 'Lebensschutz - ich zitiere wörtlich - bei aller Verschiedenheit der Ansätze
eine Gemeinsamkeit mit "Donum Vitae" und Frauenwürde sieht, die noch auszuloten ist. Warum soll es nicht auch innerhalb der katholischen Kirche ein plurales Angebot an Bera
tungstätigkeit geben?
Ich möchte noch den wichtigen Punkt der Finanzierung an
sprechen. Dies wurde in der letzten Zeit doch etwas kontrovers diskutiert. Man sollte die Fakten nennen. Die Fakten sind, dass die Länderkraft Bundesrecht verpflichtet sind, nach
§ 2- allgemeine Schwangerenberatung- und nach § 5- Konfliktberatung -, wohnortnah und plural strukturiert, die Angebote sicherzustellen. Diese Sicherstellung ist· eine Pflichtaufgabe der Länder. Dabei. ist eine angemessene öffentliche Förderung sicherzustellen, das heißt, diese Förderung steht
nicht im Ermessen der Politik, sondern sie ist festgelegt. Es kann nicht sein, dass eine Reglementierung durch den Staat erfolgt, wenn die Kirche aus innerkirchlichen Gründen den Schein nicht mehr ausstellen kann.
Zur Angemessenheit gibt es zwei Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Da steht ganz klar, ein Kastendeckungsgrad von 50% darf nicht unterschritten werden. Ich denke, daran sollten wir uns messen lassen. Ich möchte betonen, wir sollten auf das Gutachten von Professor Tettinger aus Köln eingehen, der dies im Auftrag der Caritas erstellt
hat. Das deckt sich im Übrigen mit den Ausführungen der von mir zitiert_en Urteile. Es beste~t nämlich ein Anspruch auf Finanzierung sowohl der allge[lleinen Schwangerenberatung als auch der Konfliktberatung. Frau Ministerin Götte, wir unterstützen natürlich Ihre Bemühungen um den Erhalt des katholischen Elements-in der Konfliktberatung,
aber wir bedauern allerdings, dass Sie in Speyer die Anerkennung abgesprochen haben, nachdem der Schein nicht mehr
ausgestellt werden kann. Ihre ursprüngliche Diktion war, ei
ne Doppelfinanzierung komme nicht infrage. Wie ich gehört habe, hat Speyer Widerspruch eingelegt. Ich hoffe, dass es noch zu einem Konsens kommt und ein Gerichtsverfahren nicht eingeleitet werden muss. Bischof Lehmann hat seinen Anspruch klar und deutlich kundgetan, dass er eine staatliche, Bezuschussung fordert.
Wenn zum 1. Januar 2001 ein neues Finanzierungsmodell angedacht ist, dann sollte man dabei beachten, dass die ·unterschiedlichen Beratungsfelder entsprechend ihrer Ausgestal. tung gefördert werden. Es darf weder zur Verschiebung der Förderung zu Lasten der allgemeinen Schwangerernbera
tung kommen noch dazu, dass es zu einer Kostenabwälzung aufdie Kommunen kommt:
Ich sage noch einmal ausdrücklich, die CDU-Fraktion begrüßt
alle Bemühungen der Landesregierung, das katholische Ele
ment zu erhalten, und bittet darum, dass bei der Finanzierung beide Beratungsmodelle, nämlich allgemeine Schwangerenberatung und Konfliktberatung, angemessen berück-sichtigt werden. Nach unserer Auffassung ist nur damit die. Beratung im Rahmen des Gesetzes, also eine plurale Bera
tung, möglich.
Vielen Dank.
Frau Bill, ich möchte aus Ihrem Antrag vom 18. Januar 2000 zitieren, und zwar einem Entschließungsantrag zum Landes·haushaltsgesetz. Dort heißt es in dem Beschlussvorschlag: Der Landtag stellt fest, in der Bundesrepublik Deutschland ist es Frauen nach wie vor verwehrt, uneingeschränkt selbstbestimmt die Entscheidung über einen S~hwangerschaftsab bruch zu treffen.
Was Sie hier machen, ist, Sie prügeln die katholische Kirche, ·
~en"Sack, und meinen den Esel. Sie wollende facto die Fristenregelung und weg von der ganzen Beratung. Diese Diskussion führen wir nicht.
Ich möchte noch 'eines klar und deutlich sagen: Ich möchte mich nicht so sehr auf Zahlen stutzen, wann wo welche Beratungen durchgeführt wurden, weil dies ein falsches Bild ergibt. Ich möchte eindeutig sagen, dass.es in ~er Regel, zumindest sehr oft, bei den Beratungsstellen von "Pro Familia", ohne diese abzuqualifizieren, so ist, dass nach einem Einmalge
spräch ein Beratungsschein ausgestellt wird.
Die Beratungsgespräche, die bei den katholischen Beratungs
stellen und auch bei den evangelischen geführt werden, umfassen in der Regel ein bis sieben Beratungsgespräche. Es wird auch ein umfasse·nder Hilfeplan vorgestellt.
·wenn Sie die Zahlen sehen, wo und von wem die Gelder abgerufen werden, dann werden Sie sehen, dass es Tatsache ist, was ich Ihnen gerade gesagt habe.
Nun zu Ihrem Entschließungsantrag: Ich finde die Einbringung in der Tat etwas spät. Ich finde es auch bedauerlich, dass wir den Konsens, der ursprünglich einmal bestanden hat, aufgekündigt haben.
Ich kann Ihnen in einem Teil beipflichten, die Aktualisierung der Vorschriften ist vorzunehmen. Aber das ist im 'Prinzip gegenstandslos, weil es längst gemacht wird.
Was Ihre Forderungen nach wohnortnaher Versorgung anbelangt und auch nacli Strukturierung-der Beratungsstellen, so sind diese alle in Ordnung. Nur, dies ist in einem Flächenland
wie Rheinland-Pfalzüberhaupt nicht finanzierbar.
Der Gesetzgeber hat uns vorgegeben: pro 40 000 Einwohner eine Beratungsst~lle. Wir sollten froh sein, vitenn wir dieses Mindesterfordernis des Gesetzgebers überhaupt erfüllen können.
Sie wecken Hoffnungen bei den Frauen, die überhaupt nie realisiert werden können.
Weder bei den Personalkosten kann das Land bzw. die Kommune als Träger eine Zahlung leisten noch besteht die Möglichkeit, diese Einrichtung dort zu installieren, wo Sie das meinen.
Vielen Dank.