Anne Kipp
Sitzungen
Letzte Beiträge
Vor dem Hintergrund der Neuordnung der Schwanger-. schaftskonfliktberatung frage ich die Landesregierung:
1. Steht mit der durch den Ausstieg der katholischen Kirche aus der Schwangerschaftskonfliktberatung notwendig gewordenen Neuordnung -der Beratungsstellen in Rhein
lang-Pfalz ein wohnortnahes und plurales Beratungsangebot zur Verfügung?
2. Wird der bundesgesetzlich vorgegebene Beratungsschlüs
sel, nach dem für jeweils 40 000 Einwohnerinnen und Einwohner eine Berat~ngsstelle zur Verfügung stehen muss, mitder Neuordnung in Rheinland-Pfalz erfüllt?
3. Wie stellt sich auf der neuen Grundlage der Anteil an konfessionellen und nichtkonfessionellen Trägern dar?
4. Welche zusätzlichen Beratungsinstitutionen sind auf der Grundlage des neuen Konzeptes in die Beratung einbezogen worden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat an ihrem bereits am 1. Februar gestellten Antrag festgehalten, den Bericht der Landesregierung zum Landesgleich
stellungsgesetz im Plenum zu besprechen. Daranhat a~ch die übereilte Aktuelle Stunde im Februar nichts geändert; denn unsere Meinung ist heute wie damals, dass dieser Bericht es verdient, im Rahmen einer LC!_ndtagsdebatte als einzelner Tagesordnungspunkt dem gesamten Parlament und einer möglichst breiten Öffentlichkeit nahe gebracht zu werden.
Was ist denn nun so Besonderes an diesem Bericht, den zu erstellen die Landesregierung mit der Verabschiedung des Lan
desgleich~tellungsgesetzes im Jahr 1995 beauftragt wurde?Der Bericht prüft die Auswirkungen des Gesetzes, ist eine Be
standsaufnahme und gleichzeitig die Ausgangsbasis für zu
künftig nonvendiges Handeln; Noch nie hat es zu einem Ge
setz so ausführliche Datenerhebungen gegeben. Tausende von Daten, die nicht von allen Befragte_n freiwillig und zügig geliefert wurden, informieren im Detail über die Situation im Landesdienst und über den Frauenanteil in verschiedenen RessorLS und Laufbahngruppen.
Der zweite Punkt ist die schonungslose Offenlegung noch immer bestehender Defizite. Dies ist durchaus keine Selbstverständlichkeit.
ln der positiven Bewertung dieser beiden Punkte gab es so et
was vitie eine fraktionsübergreifende Einigkeit. Dann war es aber mit der Einigkeit in vielen-Punkten leider schon vorbei: Viele Erfolge, die seit ln-Kraft-treten des Landesgleichstel
lungsgesetzes zweifelsohne erzielt worden sind und zeigen, dass wir ein solches Gesetz gebraucht haben und auch noch brauchen, werden totgeschwiegen oder zerredet.
Dem Ministerpräsidenten, der damals gemeinsam mit Frau Dr. Götte den Bericht auf einer Pressekonferenz vorgestellt hatte, wurde unangebrachte Euphorie vorgeworfen, weil er den Anstieg des Frauenanteils um 2 % auf 44% als Erfolg ansieht. Frau ör. Götte hat bereits im Pl~num gesagt, dass trotz der Sparzwänge die Zahl der weiblichen Beschäftigten im Landesdienst innerhalb von zwei Jahren um 825 angestiegen ist, obwohl die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst insgesamt rückläufig ist.
Frau Bill wird schon wieder ganz unruhig auf ihrem Platz. Wir wissen jetzt schon, was Sie nachher sagen werden und sind der Meinung, das Sie im Unrecht sind.
Im gehobenen und mittleren Dienst ist annähernd eine Pari.::
tät von Frauen und Männern erreicht. Im Angestelltenbereich ist sie in allen Laufbahnen bereits Realität. Neu eingestellt wurden in Vollzeit 64% Frauen, in Teilzeit 76% Frauen. Auch bei der Teilnahme an Fortbildungen liegen die vollzeitbe
schäftigten Frauen mit durchschnittlich 47 % vor den Män
nern mit 38,2 %. Im Bereich der Auszubildenden innerhalb der Landesven.'Valtung ist die Hälfte weiblichen Geschlechts.
Meine Damen und Herren, die bereits erzielten Erfolge aufzuzählen, muss nicht nur.erlaubtsein, sondern ich halte es für zwingend erforderlich. Das nicht enden wollende Bejammern der zweifellos noch reichlich vorhan9enen Defizite ermutigt nicht gerade junge Frauen zum nötigen Engagement, son
dern schreckt eher ab. Es wird dadurch der falsche Eindruck erweckt, dass alle Anstrengungen im parlamentarischen und außerparlamentarischen Bereich der Frauenpolitik noch keine nennens\1\terten Fortschritte gebracht hätten.
Die Bilanz dieses Berichts ist wie die allgemein_e frauenpoliti
sche Biianz zu Beginn des neuen Jahrtausends durchaus zwiespältig. Einerseits können, dürfen und müssen wir auf das bis
her Erreichte stolz sein, andererseits sind Benachteiligungen von Frauen noch immer an der Tagesordnung, wenn sie auch teilweise nicht mehr so offen, sondern eher versteckt-und subtil daherkommen.
•
Die nahezu alleinige Zuständigkeit von Frauen für Haus-, _Familien- und Pflegearbeit ist gleichbedeutend mit dem weitgehenden Ausschluss von Führungspositionen in nahezu allen Bereichen unserer Gesellschaft. Damit einher geht ein Mangel an Entscheidungs- und Gestaltungsfähigkeit.
Die Tatsache, dass Teilzeitarbeit zu etwa 90 % von Frauen ausgeübt wird, geht auch auf überholte Rollenklis~hees zurück. Auch beim Erziehungsurlaub sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache. Zu über 98% wird der Erziehungsurlaub von Frauen.in Anspruch -genommen. Die Novellierung des Bundeserziehung5geldgesetzes ist nur ein Silberstreif am Horizont. Der-Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit soll vor allem Männern die realistische Chance geben, sich an den Erziehungsaufgaben zu beteiligen.
Um die Chancengleichheit herzustellen, müssen die Rahmen
- bedingungen der Arbeitswelt verändert werden. Sie müssen so gestaltet werden, dass sie sowohl für Männer als auch für Frauen lebbar sind. Im gesamten Landesdienst ist die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen signifikant. Der Frauenanteillag in den Jahren 1996 bis ]998 unter 20%.
Ebenso lässt die Gremienbesetzung noch sehr zu wünschen übrig. Daraus macht niemand einen Hehl. Das erfordert einen deutlichen Handlungsbedarf, da in diesem Bereich der Frauenanteil am Geringsten ist. Bei Beförderungen, Höhergruppierungen und Laufbahneinstiegen lag bei Voll- und Teilzeitbeschäftigten der Anteil der Männer höher als der der Frauen. Frauen in Teilzeit wurden seltener befördert bzw. höhergruppiert als Vollzeitbeschäftigte.
Wir erkennen, dass in der Tat noch in vielen Bereichen ein Defizit besteht, aber genau das war Sinn und-Z~veck dieses Berichts, um aufzuzeigen, wo der Hebel am ehesten und am schnellsten und auch am festesten angesetzt werden muss. Fest steht, Frauen bringen alles mit, was für gleiche Chancen
.in allen Lebenslagen benötigt wird: hervorragende Bildung und Ausbildung, Teamgeist, Kooperationsbereitschaft, Entscheidungsfähigkeit und soziale Kompetenz. Fest steht aber auch, es sind noch viele Hürden aus dem Weg zu räumen.
Die Vorgehensweise, die Frau Staatsministerin Dr. Götte vor Monaten bereits im Plenum angekündigt hat, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um bestehende Defizite anzugehen, halte ich für richtig, und sie wird von der SPD-Fraktion unterstützt. Diejenigen, die jetzt schon nichts anderes zu _!un haben, als nach einer Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes zu rufen oder auch zu schreien - die Lautstärken sind sehr unterschiedlich -, sind unserer Meinung nach nicht auf dem richtigen Weg, sondern- das ist bereits teifvveise geschehen - es soll mit den Gleichstellungsbeauftragten in Workshops erarbeitet werden, an welchen Stellen wir ansetzen müssen, um Verbesserungen zu schaffe'!· Ich habe mir sagen-lassen, dass bei den bereits stattgefundenen Workshops die Anmeldezahlen teilweise so hoch waren, dass zweite Works
hops zu den einzelnen Themen durchgeführt werden mussten.
Meine Damen und Herren, Frau Ministerin Dr. Götte, die SPD-Fraktion ist der l\lleinung, dass wir mit dem Landesgleichstellungsgesetz, ~as nach wie vor eines der besten im Bundesgebiet ist, auf dem richtigen und auf einem sehr guten Weg sind, um Benachteiligungen von Frauen zunächst im Landesdienst- denn nur dort kann das Landesgleichstellungsgesetz greifen- auszuräumen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vizepräsident Schuler;
Ich erteile der Abgeordneten Frau Thefen das Wort.