Klaus-Jürgen Lais

Sitzungen

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Herr Prä~ident, meine Damen und Herren! Ich bin seit 18 Jah
rE-n Mitglied in die~em hohen Hause, aber es gibt immer wieder Überraschungen.
Eine Überraschung war, das:; ein fo_ntrag, den wir am 27. Sep
tember 1999 gestellt haben, erst im Januar 2001 im Plenum
beraten wird. Das ist aber nun :inmal der Lauf der Dinge.
Es wird nach Sachen gefr:~gt, die für das Jahr 2000 galten. Ich denke, da~s wir diesbezüglich besonders-aktuell sind. Es werden Forderungo:n zum Bei~piel nach einer Erhöhung der
Bandbreite für das B3ckbone-Netz im rlp-Netz erhoben, das
schon längst verwirklicht worden ist. Diese5 wichtige )hema sollten wir aber nicht untergehen lassen. Die Informations
wirtschaft trägt zur Schaffung ki.inftiger Arbeit5plätzt: in der Bundesrepublik Deutschland bei. ln keiner anderen Branche
werden so viele Be~chäftigungsverhältnisse aufgeb3ut.
Die-Streiche Information, Kommunikation und Medien stellten im Jahr 1999 in der Bundesrepublik Deutschland 1,74 Mil
lionEn Arbeitplatze zur Verfügung. Das ~Hrkste Wachstum
wurde in der lnformations:technik erzielt. Dort konnten fm
-Jahr 199-9 37 000 meist hoch qualifizierte zusätzliche Jobs ge
~chaffen werden. Da;; entspricht einem Plus von 9 % auf 435 000 ArbeitsplatzE.
Telekommunikationstechnik und Telekommunikationsdienste steuern weitere 338 000 Arbeitsplätze zur Beschäftigung~
bilanz Eei. Der Bedarf ist weit höher, kann aber aufgrund des
be~tehenden Fachkräftemangels nicht befriedigt werden.
Derzeit entstehEn in der Multimediabranche weltweit 600 000 zusätzliche Arbeitplätze pro Jahr. Es muss daher ei
ne der vordringlichsten Aufgaben unserer Politik sein, eine möglichst große Anzahl dieser Ar~eitsplätze nach RheinlandPfalz zu holen. Rheinland-Pfalz bietet dafür wirklich allerbes
te Voraussetzungen.
"Der Zugang zu einem leistungsstarken, schnellen und sicheren Datennetz ist ein wichtiger und wettbewerbsentschei
. dender Faktor bei der Ausgestaltung einer modernen Kom
munikationsinfrastrul
Die Landesregierung hat dieser Erkenntnis folgend einen Ak-.
tionspli:m "Multimedia" erarbeitet und vorgelegt. Die Multimediapolitik der Landesregierung orientiert sich an-einem Leitbild "Multimedia", das sich auf wesentliche Aktionsfelder bezieht, die für die Standortentwicklung urid für das Zukunftsprofil von Rheinland-Pfalzvon besonderer Bedeutung sind- Ausbau des rlp-Netzes, Televerwaltung, Medienkompetenz, Arbeitsplätze und Regionalentwicklung,·Medienwirtschaftsowie Kooperationen und Partnerschaften.
Um den Ausbau der künftigen Nutzung und die weitere Entwicklung des Rheinland-Pfalz-Netzes geht-es heute. Das zuvor erwähnte Leitbild zum Rheinland-Pfalz-Netz wird von der rheinland-pfälzischen Landesregierung wie folgt definiert:
bas ·Rheinland-Pfalz-Netz ist das integrierte Netz für Verwal
tung, Bildung, Wirtschaft und Bürger des Landes. Es wird als
Datena~tobahn technisch sowie mit Intelligenten Dienstleis
tungen weiter ausgebaut. Angesichts der stetig wachsenden
. Bedeutung günstig erreichbarer Zugänge zu weltweiten Net. zen wird das Rheinland-Pfalz-Netz damit zugleich zu _einem
wesentlichen Instrument strukturpolitischer Steuerung für die Entwicklungdes Landes.
Das Rheinland~Pfalz~Neti ist diesem Leitbild zufolge als eine intelligente und breitbandige Verbindung mit Zugang zum weltweiten Netz konzipiert-und ausgebaut worden. Gleichzeitig ist das Rheinland-Pfalz-Netz vor unbefugten Zugriffen sicher - und das bei günstigen Preisen. Ein Netz mit hohen Standards in den Bereichen Geschwindigkeit, Bandbreite und Sicherheit,-das auch in der Fläche zeitunabhängig zur Verfü- _ gung steht, ist damit insgesamt ein entscheidender Fa!xtor für die Standortqualität unseres Landes. Hier verfügt RheinlandPfalz über denkbar günstige Voraussetzungen, um die uns andere Bundesländer _beneiden: Wir sagen, das ist der richti
~e Weg. Wir· unterstützen die Landesregierung auf diesem Weg, da damit hervorragende Voraussetzungen für-multimediale und moderne Telekommunikationsdienstleis~ungen für große geschlossene Nutzergruppen in Wirtschaft, Ven.valtung, Universität und Schulen in-Rheinland-Pfalz ~eschaffen worden sind.
Beifall der SPD und der F.D.P.)
Heute ist interessant, wie der künftig-e Bedarf von der Lan
desregierung eingeschätzt wird_ und welche Maßnahmen--zu erwarten sind.
{Glocke des Präsidenten)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch eti.vas Persönliches sagen: Das war vermutlichdie letzte Rede, die ich hier halten Werde. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei Ihnen allen dafür;-
·(Frau Rott-Otte, SPD: Wie Tina Turner!)
-Nein, es kommt keine Tina Turner.
--dass wir in den letzten Jahren so gut zusammengearbeitet haben. Das Scl:~önste am Politikerberuf oder-dasei n, oder wie· auch immer Sie das nennen wollen, ist der: Umstand, dass.. man mit vielen Menschen und mit vielen Gruppen zusammenkommt und viele Themen erfahren kann, die mal) in anderen Berufsgruppen nie ei-fahren würde. Ich habe meiner Meinung nach eine gute Zeit hier verbracht. Ich bedanke mich bei allen. Wenn wir uns einmal über den Weg laufen, hoffe ich, dass wir prima miteinander reden werdim und auch einmal ein Bier oder ein Glas Wein miteinander trinken werden. Ich bedanke mich bei allen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Wichtigste vornevveg: VIJir werden dem Landesgesetz zu dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag und-zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes einschließlich der Ergänzungen, die der Medienpolitis::he Ausschuss auf Antrag der Fraktionen der SPD und F.D.P. zur längerfristigen Förderung von Medienkompetenz in Rhein!and-Pfalz beantragt hat, zustimmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vvenn -der Staatsvertrag alle Länderparlamente passiert hat- zurzeit sieht es, abgesehen von einem Geplänkel in Sachsen, danach aus -. wird die Rundfunkgebühr ab dem 1. Januar 2001 16,15 Euro betragen. Auch das ist- nebenbei bemerkt- eine Änderung des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrags, nämlich die Umstellung von Di'vl auf Euro. Wer schnell genug rechnen kann, der weiß, das sind 31,58 DM, also rund 1 DM pro Tag. Dafür bekommt man 300 Stunden Fernsehen am Tag, zehn Fernsehprogra111me, zvvei Spartenkanäle, zvvei europäische
. Satellitenprogramme, 1 000 Stunden Hörfunk bzw. 85 Radioprogramme pro Tag.
Das ist ein gut~s Angebot, das der weiteren politischen Begleitung bedarf·- da stimme ich dem Kollegen Dr. Weiland zu-. wenn man sich daran erinnert, dass allein das Basisangebot beim.,Pay-TV" das Doppelte kostet.
Wir stimmen jedenfalls zu.
Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Braun, Sie
sind Mitglied eines Gesetzgebungsorgaris. Es tut mir außerordentlich leid, Sie in dieser Eigenschaft auf etwas aufmerksam machen zu müssen, das Ihnen offenbar im Laufe Ihrer Tätig-. keit im rheinland-pfälzischen Landtag entgangen ist.
Es gibt nämlich eine so genannte Rundfunkfreiheit, die be
sagt, das Rundfunkmachen den Öffentlich-rechtlichen Anstalten überlassen bleibt. Die Politik hat über die Art und Weise, wie das vom Südwestrundfunk betrieben wird, keine Kompetenz, darauf Einfluss zu nehmen.
Deshalb ist der Resolutionscharakter, den der Landtag in seiner Mehrheit gewählt hat, adäquat und dem Verfassungsge
bo~ der Rundfunkfreiheit entsprechend.
Dann will ich Ihnen noch zwei Sätze sagen: Wir sind nicht bereit, Luftschlösser zu verabschieden,
und wir sind nicht bereit- darauf ist Herr Schreiner schon ein
gegangen-, Hoffnungen zu wecken, die wir nie erfüllen kön
nen.
Ich bedanke mich:
Herr Präsident, meine Damen und Herren! ln schöner Regelmäßigkeit beraten wir im rheinland-pfälzischen Landtag die Änderung des Rundfunkstaatsvertrags und die sich daraus ergebenden Bestimmungen für das Landesrundfunkgesetz. Ich gebe Herrn Kollegen Dr. Weiland insofern Recht, natürlich könnten wir beklagen, dass die Länderparlamente nur be
dingt in die Beratungen eingreifen können. Wir haben daher heute nur zu entscheiden, ob wir dem Staatsvertrag in Ganze zustimmen oder ob wir ihn ablehnen. Das ist der Preis des Föderalismus, von dem man allerdings sagen kann, dass ertrotz des schwierig zu lösenden Sachverhalts in diesem Politikfeld erstaunlich gut funktioniert. Herr Ministerpräsident, er ist sicherlich nicht vergnügungssteuerpflichtig, aber er funktioniert. So kommt es, dass wir uns heute eigentlich um den medienpolitischen Schnee von gestern kümmern, wobei hinter den Kulissen bereits um den Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag gerungen wird.
Meine Damen und Herren, die Bilanz aus mehr als 15 Jahren Privatfernsehen ist von einigen konservativen Politikern als Frontalangriff auf die öffentlich-rechtlichen Anstalten missverstanden worden. Man will ihnen den Gebührenhahn zudrehen und den Werbekuchenanteil streichen, das heißt, sie tendenziell abschaffen. Man brauche sie nicht, das Kommerzfernsehen sei zur Grundversorgung fähig, sein Angebot qua
litativ ausreichend. Diese Argumente verfehlen aber den
wichtigsten Aspekt, nämlich das Publikum will Fernsehen, und zwar gutes Fernsehen.
Meine Damen und Herren, die heutige Debatte um das Thema Menschenwürde, Programmgrundsätze und Rundfunk
freiheit im derzeit bundesweiten Fernsehprogramm hat für
mich jedenfalls die Erkenntnis gebracht, die man in einem leicht abgewandelten Werbespruch wie folgt zusammenfas
sen kann: Noch nie war das öffentlich-rechtliche Fernsehen so wertvoll wie heute.
Die konsequente Ansteuerung der seichtesten Stelle im Medientümpel ist offenbar das erklärte Ziel mancher- nicht aller, muss ich sagen- kommerzieller Anbieter. Wir brauchen daher ein Regulativ. Der für mich und meine Fraktion wichtigste Aspekt für die Beurteilung des geänderten Rundfunkstaatsvertrags ist die Stärkung der öffentlich-rechtlichen Anstalten in der zukünftigen digitalen Welt. Di.e ARD darf dem
nach zwei analoge Fernsehkanäle mit Digitalprogrammen füllen, das ZDF einen. Da in einen analogen Kanal heute sechs bis acht, morgen vielleicht zehn bis zwölf Digitalprogramme passen, wird es den öffentlich-rechtlichen Anstalten an Digi
talkapazitäten zunächst nicht mangeln. Auch wenn mit den bisherigen Haupt-, Neben- und Drittprogrammen von ARD und ZDF schon gut die Hälfte des Digitalreservoirs ausge
schöpft sein wird, stärkt der Rundfunkstaatsvertrag zunächst einmal die öffentlich-rechtlichen Anstalten. Dies wird ausdrücklich von uns begrüßt.
Gestützt wird der Digitalspielraum der öffentlich-rechtlichen Anstalten durch eine neue Kabelvorschrift. Die digitalen Pa
kete von ARD und ZDF müssen in die Netze eingespeist wer
den. Potenziell mehr als 20 Programme genügen vorerst für einen Markt, der ganz am Anfang steht.
Herr Kollege Dr. Weiland, reichlich Zündstoff- darauf sind Sie
auch eingegangen - birgt in diesem Zusammenhang § 53 Abs. 7 des Rundfunkstaatsvertrags Ober die Grundsätze der Zugangsfreiheit zu digitalen Diensten. Immer noch kann die in der Bundesrepublik fast ausschließlich genutzte D-Box mit der Software der Kirch-Tochter Beta-Research die digitalen Zusatzdienste- etwa die elektronischen Programmführer von ZDF und ARD, aber auch von RTL- nicht darstellen. Die Landesmedienanstalten werden eine entsprechende Satzung aber noch vor dem ln-Kraft-Treten des Rundfunkstaatsvertrags vorlegen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Kraft treten wird der Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag im April. Neben vielen nicht mehr strittigen Punkten- genannt sei an dieser
Stelle die Liste von sportlichen Großereignissen, die im freien Fernsehen Obertragen werden müssen- erfolgt im Kern mit der Vierten Änderung eine Anpassung an die Fernsehrichtlinie der Europäischen Union. So ist die vom Europarat stammende Änderung des Europäischen Übereinkommens Ober das grenzüberschreitende Fernsehen, Ober das wir heute auch beraten, ebenfalls eine abgestimmte Anpassung an die Fernsehrichtlinie der Europäischen Union. Die leidige Frage der Werberegelung im privaten Fernsehen ist durch eine weitgehende Liberalisierung entschärft worden, ob zur Freude der Zuschauer, sei einmal dahingestellt. Die neuen Werb~ bestimmungensind offenbar mit der Absicht erstellt worden, dass Maß und Platzierung im renditeorientierten Wettbewerbssegment am besten durch den Souverän, nämlich die Fernbedienung, bestimmt werden sollen. Die Beratung im Medienpolitischen Ausschuss hat ergeben - Herr Ministerprä
sident, da stimmen wir mit Ihnen Oberein -, dass ein weitge
hender Verzicht auf einschlägige Regelungstatbestände Oberwiegend befürwortet wird. Man sollte sich daher auf wirklich essenzielle Bestimmungen beschränken. Jugendschutz, Menschenwürde, Rundfunkfreiheit bedürfen in die
sem Zusammenhang einer Erwähnung.
Im aktuellen Änderungsstaatsvertrag wird zum Beispiel versucht, Werbung zu definieren, um Eigenwerbung der Sender wie Programmhinweise, Trailer und Eigenpromotion zusätzlich zu ermöglichen. Die Grenzen sind aber fließend.
Im Übrigen gilt künftig das Bruttoprinzip bei der TV
Werbung. Teleshopping wird neu geregelt. Schleichwerbung wird neu definiert. Splitscreen ist nunmehr erlaubt, genauso wie virtuelle Werbung. ln Zukunft sollten nicht alle Details geregelt werden. Das wichtigste Kontrollinstrument ist und bleibt die Fernbedienung.
Deregulierung ist angesagt. Das gilt- Herr Dr. Weiland, ich gebe Ihnen Recht - natürlich zum Beispiel nicht für den Jugendschutz. Wir begrüßen ausdrücklich die Verbesserung auf diesem Gebiet und ermuntern die Landesmedienanstalten, insbesondere hier eine wachsame Medienaufsicht durchzuführen. Grundlage wird die Neufassung von § 3 Abs. 5 des Rundfunkstaatsvertrags sein, der nunmehr die Jugendschutz
bestimmungen auf die digital verbreiteten Programme ausdehnt. Hier wird der Anwendungsbereich bei der so genannte.n Vorsperre noch zu regeln sein. Eine Vorsperre im Sinne
des Rundfunkstaatsvertrags ist eine Vorkehrung, mittels derer der Veranstalter eines Programms einzelne Sendungen mit entsprechender Technik verschlüsselt und vorsperrt. Die Entsperrung erfolgt durch den Nutzer. Für die vorgesperrten Programme entfallen daher die Sendezeitbeschränkungen nach§ 3 Abs. 2 des Rundfunkänderungsstaatsvertrags.
Unabhängig von einer etwaigen Vorsperre dürfen natürlich Sendungen, die ganz oder im Wesentlichen mit Schriften inhaltsgleich sind, die in der Liste von jugendgefährdenden Schriften und Medieninhalten aufgenommen sind, nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Landesmedienanstalt gesendet werden.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch erwähnen, dass eine neue Bestimmung im Staatsvertrag Ober den Südwestrundfunk eingefügt wird, die dem Südwestrundfunk die analoge terrestrische Abstrahlung von Programmen ermöglicht, um digitale Hörfunkangebote zu unterstützen. Stichwort DASDING. Dies begrüßen wir ausdrücklich.
Darüber werden wir aber vielleicht noch bei den Punkten 17 und 18 der Tagesordnung zu reden haben. Ich weiß nicht, ob sie heute noch behandelt werden, ansonsten in der nächsten Plenarsitzung.
Meine Damen und Herren, unser Fazit ist: Die privaten, aber auch die öffentlich-rechtlichen Veranstalter können sich über den neuen Rundfunkstaatsvertrag wahrlich nicht beklagen.
Das duale Rundfunksystem in der Bundesrepublik Deutschland hat sich bewährt und bleibt stabil. Wir werden beiden Gesetzentwarfen zustimmen.
Vielen Dank.
(Beifall bei SPD und F.D.P. Vizepräsident Heinz: Meine Damen und Herren, ich möchte Gäste im rheinland- pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schaler der Realschule Kusel sowie Regionalsprecher des nördlichen Rheinland-P1alz für Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter der Werkstätten für Behinderte. Seien Sie herzlich will- kommen im Landtag Rheinland-Pfalz! (Beifall im Hause)
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Abgeordneten Rieth das Wort.