Christoph Grimm

Sitzungen

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Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Dass wir heute über die Reform des Föderalismus
diskutieren, hat damit zu tun, dass die Arbeit der von Bundestag und Bundesrat eingesetzten Kommission in die Schlussrunde geht. Am 17. Dezember soll über einen Vorschlag abgestimmt werden, über dessen Inhalt jetzt in den unterschiedlichsten Gremien und Kommissionen sehr intensiv verhandelt wird.
Die Vertreter der Landtage in dieser Kommission, die – wie Sie wissen – nur mit beratender Stimme daran teilnehmen können, haben sich vor wenigen Wochen in München getroffen und den aktuellen Stand der Beratungen diskutiert und die Notwendigkeit gesehen, dass in allen Parlamenten der deutschen Länder in diesen Tagen über dieses auch und gerade die Länderparlamente betreffende Thema diskutiert werden muss und noch einmal die Positionen der Länderparlamente verdeutlicht werden müssen. Dafür gibt es Anlass, da der bisherige Ablauf der Diskussion mindestens Zweifel nährt, dass es zu einem substanziellen Ergebnis kommen wird. Es ist aber nicht auszuschließen, und wir hoffen sicherlich auch alle sehr, dass es dazu kommen wird, aber die unterschiedlichen Positionierungen auch in der Öffentlichkeit berechtigen zu einer gewissen Skepsis. Das geht bis in die jüngsten Tage hinein.
Heute lese ich in der „Süddeutschen Zeitung“ einen Vorbericht zu der Diskussion, die heute im badenwürttembergischen Landtag stattfindet. Dort wird die Haltung des baden-württembergischen Ministerpräs identen in dieser Kommission aktuell beschrieben und auch prognostiziert. Ich glaube nicht, dass die eine wie die andere Seite sich einen Gefallen tut, jetzt noch Maximalpositionen zu formulieren; denn es wird zu einem Kompromiss kommen müssen, zu einem Kompromiss zwischen den unterschiedlichsten Positionen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es lässt sich nicht längs der Parteilinie festmachen, welche Position nun gewünscht und vertreten wird. Es gibt unterschiedliche Positionen zwischen den Stadtstaaten und den Flächenländern, den westlichen und den östlichen, den großen und den kleinen Bundesländern. Von daher ist dieser – wie einer der Kommissionsvorsitzenden, Franz Müntefering, sagte – achteckige Tisch eben eckig, substanziell eckig. Daher ist man gut beraten, ein gehöriges Maß an Kompromissbereitschaft mit in diese Schlussverhandlungen zu bringen.
Ich will in dieser Einführung der Debatte nun nicht noch einmal die Positionen beschreiben, die ich für richtig halte, aber die Grundposition muss auch von mir deutlich gemacht werden: Es muss zu einer Entflechtung der politischen Ordnung in Deutschland kommen, dem staatlichen Gefüge, nämlich der Gesetzgebungskompetenzen und der Zuständigkeit auf den verschiedenen Politikfeldern, um den Bürgerinnen und Bürgern, den Wählerinnen und Wählern wieder deutlich zu machen, wer eigentlich wofür verantwortlich ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur dann hat er auch die Wahl. Die Wahl ist nun schlechthin konstituierend für die parlamentarische Demokratie. Wenn dieser Wahlgang dadurch belastet wird, dass der Wähler eigentlich keine vernünftige Wahl mehr hat, weil er nicht weiß, wer
schlussendlich entschieden hat und wer die Verantwortung trägt, muss letztendlich auch die Demokratie Schaden nehmen. Das ist für mich eigentlich der wichtigste Ansatzpunkt, an diejenigen, die es angeht, zu appellieren, dass wir es uns nicht leisten können, mit dieser Reformdiskussion zu scheitern.
Es wird seit 20 Jahren und mehr über die Defizite des Föderalismus diskutiert. Carlo Schmitt muss 1951 eine Ahnung gehabt haben, als er davon sprach: Es droht die Herrschaft der Oberregierungsräte.
Heute hätte er es wahrscheinlich fortgeschrieben und hätte gesagt, es sind die Ministerialräte oder Ministerialdirigenten, die die eigentlichen Macher sind, und nicht mehr die Parlamente, übrigens nicht nur nicht die Länderparlamente. Es mögen unsere Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag auch einmal überlegen, ob sie denn schlussendlich von dieser Entwicklung, die wir beklagen, profitiert haben und ob es wirklich klug ist, mit Zähnen und Klauen das zu verteidigen, was sie glauben verteidigen zu müssen, jedenfalls die einen oder die anderen.
Ich behaupte, wir sitzen in einem Boot. Ich meine die Bundestagsabgeordneten und wir. Es geht um die Stärkung des Parlamentarismus in Deutschland, um nicht mehr und nicht weniger, und damit um die Stärkung der Demokratie. Wenn dieses Signal heute von der Debatte im rheinland-pfälzischen Landtag und von den Debatten in den anderen Länderparlamenten ausgeht, dann bin ich auch zuversichtlich – ich weiß, dass ich da die Zuversicht des Ministerpräsidenten als ordentliches Mitglied dieser Kommission teile –, dass wir auch zu einem vernünftigen Ergebnis kommen werden, das unser Gemeinwesen voranbringen wird.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Produktion von Wein gehört sicher nicht zum Kernbereich staatlicher Aufgaben. Von daher habe ich sehr viel Verständnis für die Bemühungen der Landesregierung, einen defizitären Weinbetrieb zu zumutbaren Bedingungen zu veräußern.
Wozu wir heute gefragt werden, ist, die Bedingung für diese Veräußerung zu schaffen.
Das ist Aufgabe des Parlaments. Alles andere ist Aufgabe der Regierung.
Aber dass Sie Interesse daran haben, nähere Konditionen zu erfahren, dafür habe ich als Parlamentarier Verständnis.
Verehrter Kollege Schmitt, als Oppositionsabgeordneter muss man wahrscheinlich eine solche Rede halten.
Normalerweise hätten Sie sagen müssen, das ist die beste der vertretbaren Lösungen.
Ich sage das als ehemaliger Schüler des FriedrichWilhelm-Gymnasiums. Diese Stimme der Ehemaligen ist nicht besonders repräsentativ, die von der schlechtesten aller möglichen Lösungen, nein, der besten aller schlechten Lösungen gesprochen hat.
Gehen Sie einmal die einzelnen Positionen durch, Herr Kollege Schmitt. Die Arbeitsplätze sind gesichert, wenn auch nicht mehr überwiegend im Staatsdienst. Aber das werden Sie auch nicht ernsthaft fordern wollen.
Es wird ein akzeptabler Preis für ein Unternehmen erzielt werden, das seit Jahren defizitär arbeitet.
Gut, das werden Sie in den Ausschusssitzungen erfragen.
Sie haben die Frage gestellt, warum das so sei. Ich will dem nicht weiter nachgehen, aber angesichts der Weinbausituation, der Situation der Weinwirtschaft ist ein solch großes Weingut, über 30 Hektar,
mit sehr weit auseinander liegenden Weinbergen nur unter sehr außergewöhnlichen Bedingungen wirklich kostendeckend zu bearbeiten, geschweige denn mit Gewinn zu bewirtschaften.
Die Geschichte des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums, des Weinguts Friedrich-Wilhelm-Gymnasium und seiner wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben wir seit eineinhalb oder zwei Jahrzehnten mit verfolgen müssen. Tatsache ist, dass 1996 dieses Weingut faktisch bankrott war und eine ortsnahe Trierer Bank drauf und dran war, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Das haben wir damals mit vereinten Kräften aus politischen, nicht aus ökonomischen Gründen verhindert und den Versuch unternommen, durch Neuorganisation, Restrukturierung und auch durch den Abbau von Arbeitsplätzen dieses Traditionsweingut zu erhalten.
Das war aller Mühen wert. Aber es hat sich herausgestellt, dass all diese Anstrengungen nicht gefruchtet haben. Niemand kann es vor dem Steuerzahler verantworten, dass der Staat mit Steuermitteln Wein produziert. Das ist nicht zu vertreten.
Von daher war es die Pflicht der Landesregierung, nach einer Lösung zu suchen. Ich freue mich als Trierer und ehemaliger Schüler dieser Schule über diese Lösung. Sie ist in der Tat – ich wiederhole es – die beste aller vertretbaren Lösungen. Sie ist nicht nur eine Trierer Lösung, sondern spiegelt den Geist der Schule und des Weinguts wider.
Dass es die bischöflichen Weingüter sind, die sich in der Lage sehen, dieses Weingut zu übernehmen und wirt
schaftlich zu bearbeiten, war sicher ein glücklicher Umstand,
hat allerdings auch damit zu tun – das wissen die wenigsten, das wusste ich übrigens auch nicht; ich hatte auch manchmal den Eindruck, dass man das im Ministerium auch nicht wusste –, dass die bischöflichen Weingüter ein Vorkaufsrecht hatten.
Mit anderen Worten, wenn die bischöflichen Weingüter von diesem Vorkaufsrecht Gebrauch machen – sie haben es bzw. sie haben die Kaufoption wahrgenommen –, dann wäre ein anderer Bewerber gar nicht zum Zuge gekommen.
Lieber Kollege Schmitt, das Angebot des Freundeskreises – – – Mit Verlaub, man musste sie vor sich selbst schützen.
Nostalgie in allen Ehren, aber mit Verlaub, dann hätten wir in einem halben Jahr oder in einem Dreivierteljahr davon sprechen müssen, wie wir denen unter die Arme greifen, und zwar mit „Staatsknete“.
Meine Damen und Herren, das ist keine Lösung. Das, was wir jetzt haben, verdient nicht nur Respekt, sondern hohe Anerkennung. Herzlichen Dank Herrn Eymael und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums und dem Minister, die den Weg freigemacht haben. Wir unterstützen diese Lösung.
Herzlichen Dank.
Ich nehme die Wahl an.