Gisela Born-Siebicke
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Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren!
Um es vorweg zu sagen, wir haben bis jetzt ein gutes Jagdgesetz in Rheinland-Pfalz gehabt. Das soll aber nicht den Blick darauf verstellen, wie Frau Ministerin Conrad ausgeführt hat, nach mehr als 30 Jahren Jagdgesetzgebung dieses zu überprüfen und fortzuschreiben. Allerdings gebietet es dann die politische Vernunft, ein solches Gesetz vorsichtig und wohlüberlegt anzugehen. Dies scheint – mit Verlaub – im laufenden Verfahren etwas schwierig geworden zu sein.
Nach der ersten Präsentation eines Entwurfes entstand leider der Eindruck – wir mussten einfach sagen, das ist auch so in den Medien transportiert worden –,
dass es möglich ist, Herr Pörksen, in den Verbandsmedien
gut –, mit der Regierung ein Gesetz auszuhandeln. Das hat verständlicherweise zu Irritationen und auch zu Unmut geführt; denn das hat das Anliegen der Jagd, das vielschichtig ist und zwischen vielen Belangen unserer Gesellschaft auszutarieren ist, nicht verdient. Nun liegt uns jetzt aber der neue Gesetzentwurf vor, und wir können die Diskussion jetzt da führen, wo sie hingehört, hier bei uns im Parlament.
Den Anspruch des Gesetzes für die kommende Diskussion muss sein, die Eigenverantwortung der Grundbesitzer und der Jäger zu stärken, die Belange der Grundeigentümer im Jagdgesetz vermehrt Berücksichtigung finden zu lassen, die Rahmenbedingungen für die Jagdpraxis zu verbessern – wir leben in einer veränderten Kulturlandschaft mit veränderten Ansprüchen auch der Menschen – und den Anforderungen von Tier- und Artenschutz Rechnung zu tragen.
Die CDU-Fraktion legt Wert darauf, dass es im Gesetzgebungsverfahren zu einer ganzheitlichen Lösung kommt.
Das heißt, ein modernes Jagdgesetz, wie wir es jetzt auf den Weg bringen wollen, muss unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen formuliert werden. Deshalb wollen wir jetzt eine Anhörung durchführen und die verschiedenen Argumente der Anzuhörenden abwägen.
Das Koordinatensystem für die anstehende Behandlung des Gesetzentwurfs ist in § 3 des alten Bundesjagdgesetzes bereits vorgegeben und fast identisch in den jetzt vorliegenden rheinland-pfälzischen Gesetzentwurf übernommen worden.
Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu, und es ist untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Wer sind diese Eigentümer, mit denen wir uns unterhalten müssen? Das sind sehr viele Gruppen. Das sind unsere Bauern, über die heute schon gesprochen worden ist, die Winzer, die Waldbesitzer und in einem großen Umfang auch unsere waldbesitzenden Kommunen. Erst in Übereinkunft mit diesen Gruppen hat der zweite Rechtspartner, die Jägerschaft, ein delegiertes Recht. Um eine konstruktive, zielorientierte und moderne Ausgestaltung eben dieses Rechts geht es jetzt.
Herr Ministerpräsident, das ist das Problem. Wir müssen diskutieren und abwägen. – Ein paar wichtige Stichworte sind dabei: Zunächst einmal ist die Deregulierung zu nennen. Das Ziel einer Deregulierung ist zu
begrüßen. Man muss nur wissen, dies bedeutet eine besondere Verantwortung für alle an diesem Prozess Beteiligten. Es muss dann auch eine wirkungsvolle Vertretung aller Beteiligten in den entsprechenden Gremien möglich sein. Das heißt, die Jagdrechtsinhaber – Bauern, Winzer, Waldbesitzer und Kommunen – müssen in den entsprechenden Gremien gleichberechtigt vertreten sein.
Die Rückseite der Medaille „Deregulierung“ ist die Eigenverantwortlichkeit. Eigenverantwortlich, nicht staatlich festgelegte Abschussvereinbarungen und Teilabschusspläne – um den Fachausdruck zu verwenden – zwischen Grundeigentümern und Jagdausübungsberechtigten sind richtig, und sie sind ein hohes Gut, wenn es um selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Handeln in der Umgebung geht. Sie müssen dann aber auch eingehalten werden, und dazu müssen wirksame Instrumente im Gesetz verankert sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist der Erstentwurf eines Landesjagdgesetzes nach den neuen Vorgaben der Föderalismusreform. Wir werden sorgfältig darüber diskutieren müssen. Die waidgerechte Jagd ist für viele Jägerinnen und Jäger eine Pflicht, der sie aus ihrem Selbstverständnis heraus nachkommen. So soll es auch dann noch sein, wenn am Ende der Diskussion ein ausgewogener Gesetzentwurf unter Beteiligung aller Gruppen vorliegen wird.
Sehr verehrte Frau Ministerin, meine Frage zielt auf die Kostenübernahme hinsichtlich der Sekundarstufe I ab. Ganz konkret: Ist es zulässig, dass die bisherige Stand
ortverbandsgemeinde, in der eine Fachoberschule neu errichtet wird – wodurch der Kreis automatisch neuer Schulträger wird –, die ungedeckten Kosten der Sekundarstufe I der entsprechenden Realschule plus in vollem Umfang übernimmt?
Darf ich nachfragen?
Frau Ministerin, ich komme noch einmal zur Frage der Kostenträgerschaft. Ist es möglich, dass eine Verbands
gemeinde in freiwilliger Vereinbarung an einer Fachoberschule die Kosten für die Sekundarstufe I übernimmt?