Dieter Klöckner

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Berichtszeitraum von Juli 2009 bis Juli 2010 fanden für Europa sehr wichtige Ereignisse statt.
Nach den Europawahlen vom 4. bis 7. Juni 2009 formierte sich das EU-Parlament in neuer Besetzung. Die Barroso-II-Kommission wurde eingesetzt. Am 1. Dezem- ber 2009 trat der Reformvertrag von Lissabon in Kraft.
Im Februar 2010 konstituierte sich der neue AdR zu seiner fünften Mandatsperiode, durch den Lissabon
Vertrag ausgestattet mit erweiterten Rechten und Arbeitsmöglichkeiten.
Von den 24 deutschen Mitgliedern entfällt jeweils ein Grundmandat an die 16 Länder. Drei Sitze stehen den kommunalen Spitzenverbänden und -vertretungen zu, also Landkreistag, Städtetag und Gemeinde- und Städtebund. Fünf Mandate werden im Rotationsverfahren unter den Ländern vergeben.
Diesmal gehört Rheinland-Pfalz zu den Ländern, die zwei Vertreter im neuen AdR stellen. Neben Herrn Dr. Karl-Heinz Klär habe ich die ehrenvolle Aufgabe, dieses Amt auszuüben.
Mit Dr. Klär in den Fachkommissionen ECOS, also Beschäftigung, Sozialpolitik, Wirtschafts- und Währungspolitik, und CIVEX, Umsetzung des EU-Vertrags „Freiheit, Sicherheit, Recht, Einwanderung, Erweiterung“, sowie meiner Zugehörigkeit bei COTER – hier geht es um Kohäsionspolitik, Strukturfonds, Verkehrswesen, territoriale Zusammenarbeit und anderes – sowie in EDUC, Bildung, Jugend, Kultur, Forschung usw., sind die Vertreter aus Rheinland-Pfalz in den wichtigsten Gremien des AdR bestens verankert.
Mit Staatssekretärin Jaqueline Kraege als Stellvertreterin von Dr. Karl-Heinz Klär und Nicole Morsblech als meine Stellvertreterin ist eine ständige Präsenz im AdR und seinen Gremien gewährleistet, wobei Frau Morsblech vorwiegend die Arbeit bei EDUC übernommen hat.
Herr Dr. Klär ist bekanntlich seit 1995 im AdR und seit 2003 im Vorstand, seit 2010 Fraktionsvorsitzender der Sozialistischen Fraktion. Wir können natürlich sehr stark von seinem Erfahrungsschatz partizipieren.
Am 16. November 2009 fand in der Europäischen Rechtsakademie (ERA) in Trier ein Seminar über das interessante Thema „Integration von Migranten durch Bildung – lokale und regionale Perspektiven“ von der Fachkommission EDUC statt.
Schwerpunkte waren die rheinland-pfälzische Bildungspolitik im Bereich der Integration von Migranten und das Integrationskonzept. Es haben in Vertretung von Frau Staatsministerin Ahnen Herr Dr. Josef-Peter Mertes und Herr Dr. Florian Edinger in Vertretung von Frau Weber teilgenommen. Sehr gut fand ich – an dem Seminar konnte ich teilnehmen, und das habe ich mit Freude vernommen –, dass Frau Morsblech die rheinlandpfälzische Integrationspolitik einen regionalen Leuchtturm aus Rheinland-Pfalz genannt hat.
Wir haben im Ausschuss der Regionen insgesamt in diesem Berichtszeitraum von zwölf Monaten sage und schreibe 56 Stellungnahmen beraten und auch verabschiedet. Ich habe von Mitgliedern, die länger dem AdR angehören, gehört, dass es früher eine absolute Ausnahme gewesen ist, wenn sich ein Kommissionsmitglied die Ehre gegeben hat, vor dem AdR zu erscheinen.
Heute ist es zur Regelmäßigkeit geworden. Bei jeder Plenarsitzung waren mindestens zwei, manchmal sogar drei der Kommissare vertreten. Das zeigt auch, dass der AdR durch den Vertrag von Lissabon eine Aufwertung erfahren hat und er mehr gehört wird.
Ich kann natürlich jetzt nicht zu allen 56 Stellungnahmen etwas sagen. Der Zeitrahmen erlaubt es nicht. Deshalb habe ich einige herausgegriffen. Ein Punkt war die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die älteste und zugleich eine der wichtigsten Politiken in der EU. So verabschiedete der Ausschuss der Regionen im Juni 2010, also vor nicht einmal einem halben Jahr, eine Stellungnahme zur Reform des GAP nach 2013. Hier war von grundlegender Bedeutung die Beibehaltung der beiden Säulen, die maßgeblich für die europäische Agrarpolitik sind, nämlich Direktzahlung und Marktpolitik sowie ländliche Entwicklungspolitik.
Der Ausschuss der Regionen tritt für eine Gemeinsame Agrarpolitik ein, die die Landwirte belohnt, die sich umweltbewusst verhalten oder in den organischen Landbau investieren. Außerdem fordert der AdR die Kommission dazu auf, im Bereich der ländlichen Entwicklung für mehr Koordinierung zwischen GAP und der Kohäsionspolitik zu sorgen.
In Sachen Klimapolitik hat der AdR ein Weißbuch zur Anpassung an den Klimawandel bzw. einen europäischen Aktionsrahmen erarbeitet und verabschiedet.
Übrigens hat der AdR auch an der Klimakonferenz in Kopenhagen teilgenommen.
Von vielen im AdR wird die EU-2020-Strategie sehr skeptisch gesehen. So wird kritisiert, dass die Strategie in ihrem Vorschlag nur die nationale Ebene berücksichtige und gänzlich außer Acht lasse, dass es in zahlreichen EU-Staaten die Regionen sind, die für die Wirtschaftspolitik zuständig sind und unter anderem Innovationen, kleinere und mittlere Unternehmen, das lebenslange Lernen sowie die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt fördern müssen.
In diesem Zusammenhang spielt auch die Frage eine Rolle, inwieweit Gesetzesvorschläge zur Umsetzung der Strategie vollständig den Bestimmungen des neuen Protokolls über die Subsidiarität entsprechen.
Ich möchte ganz kurz noch ein paar Beispiele aus dem Katalog der 56 Stellungnahmen nennen, die alle auch in dem Papier nachzulesen sind. Ganz wichtig sind die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie, also Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und Schutz von Opfern, die Medienerziehung in der EU-Bildungspolitik, Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse, bessere Ausrichtung der Beihilfen für Landwirte in Gebieten mit naturbedingten Nachteilen, überarbeitete europäische Strategie, Investitionen in die Jugend.
Ein Riesenerfolg sind die sogenannten „Open Days“ – das habe ich in diesem Hause schon verschiedentlich erwähnen können –, die jeweils im Oktober stattfinden. Im Oktober 2009 hätten sage und schreibe 7.500 Re- präsentanten, Experten, Praktiker und Medienvertreter
teilgenommen. Es stand damals unter dem Motto: Globale Krise, lokale und regionale Antworten.
In diesem Jahr konnte ich leider nicht teilnehmen. Mir wurde berichtet, es sei eine erneute Zunahme der Interessenten festzustellen gewesen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass Sie mit mir die Meinung teilen, dass auch die zukünftige Arbeit des AdR im Interesse aller Menschen in Europa ist.
Danke.
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Die internationale und europaweite Krise der Finanzmärkte, der Wirtschaft und der öffentlichen Haushalte in der Europäischen Union hat gezeigt, dass die EUMitgliedstaaten stärker als bisher ihre Politik koordinieren müssen, um mehr Wachstum und Beschäftigung zu ermöglichen. Beim Frühjahrsgipfel wurde hierzu der Begriff „Economic Governance“ verwendet, was im eigentlichen Sinn „Regelung und Steuerung der Wirtschaftspolitik“ bedeutet.
Ende 2010 läuft der 2000 in Lissabon begonnene Prozess aus, der die Europäische Union binnen zehn Jahren zum – so steht es dort – „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt“ machen und dabei „dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt“ erzielen wollte. Es war ein ambitioniertes Reformprogramm, das weit über den seinerzeitigen Stand der europäischen Integration hinausreichte. So wurden auch Politikfelder einbezogen, in denen die Mitgliedsländer weitgehend souverän sind und die Union nur wenige regulative Kompetenzen hat.
Im November 2004 legte eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des ehemaligen niederländischen Ministerpräsidenten Wim Kok eine denkbar schlechte Halbzeitbilanz vor. In dem Papier wurden unter anderem mangelhafte Koordinierung, eine überfrachtete Agenda und eine zu geringe politische Entschlossenheit festgestellt. Daraufhin wurde die Lissabon-Strategie überarbeitet und neu ausgerichtet.
Heute halten viele die Lissabon-Strategie für gescheitert, und zwar aufgrund ihrer einseitigen, vorwiegend angebotsseitigen und marktliberalen Ausrichtung. Die PostLissabon-Strategie soll nun das bisherige Wachstumsziel erweitern, um ein qualitatives und nachhaltiges Wirtschaften zu gewährleisten. Dabei ist aus Sicht der Sozialdemokraten der Fokus auf die Gleichrangigkeit der ökonomischen Integration mit sozialen und ökologischen Zielsetzungen zu richten. So wird eine Steigerung der sozialen Produktivität in Europa ermöglicht. Eine ausschließliche Ausrichtung auf eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit lehnen wir deshalb ab.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich meiner Freude darüber Ausdruck geben, dass wir heute einen gemeinsamen Antrag aller drei Fraktionen des Landtags einbringen. Dies zeigt, dass wir bei allen unterschiedlichen Bewertungen und Akzentuierungen in Detailfragen und einzelnen Bereichen in diesem Hause in den grundsätzlichen Fragen des europäischen Miteinanders Konsens haben.
So teilen wir die von der Kommission konkretisierten sieben Leitinitiativen, die nach deren Willen für die EU und die Mitgliedstaaten bindend sein sollen. Ich führe sie nicht näher aus; sie stehen in unserem Antrag.
Übereinstimmung kann ich auch in den Zielsetzungen für Rheinland-Pfalz, die in unserem gemeinsamen Antrag aufgeführt sind, konstatieren. Ich will sie kurz nennen: das Wachstum bestehender Unternehmen fördern, Anreize für die Ansiedlung neuer Unternehmen setzen, ein attraktives Umfeld für Fachkräfte schaffen, die Erwerbsbeteiligung von Frauen deutlich erhöhen und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit unterschiedlicher formaler Qualifikation schaffen. –
Weit über 90 % aller Unternehmen in Rheinland-Pfalz sind mittelständisch. Rheinland-Pfalz ist das klassische Land des Mittelstands. Aus diesem Grunde gehört dessen Stärkung und Förderung zu den vornehmsten Aufgaben des Landes. Das neu eingerichtete Mittel- und Osteuropazentrum auf dem Flughafen Hahn leistet hier entscheidende Arbeit zur Förderung des innereuropäischen wirtschaftlichen Austauschs.
Meine Damen und Herren, eine zunehmend größere Bedeutung kommt in Europa den Regionen zu. Deren Rechte wurden bereits durch den Vertrag von Lissabon gestärkt. Bei der Umsetzung der Strategie „EU 2020“ ist die Mitwirkung der deutschen Länder unverzichtbar, sind sie doch wichtige Akteure bei deren Realisierung aufgrund ihrer Kompetenzen bei der Gesetzgebung und deren Vollzug. So sieht das auch der Ausschuss der Regionen, dem mit Dr. Karl-Heinz Klär und mir inzwischen zwei Rheinland-Pfälzer angehören.
Trotzt weitgehender Übereinstimmung in Fragen der Europapolitik in diesem Hohen Hause möchte ich aber einige, wie ich meine, gravierende Unterschiede in der Bewertung nicht unerwähnt lassen.
Während Frankreich stärker den Aspekt der wachstumserhaltenden Wirkung öffentlicher Ausgaben sieht,
wird durch die deutsche Bundesregierung einseitig der Rotstift zulasten der sozial Schwachen gezückt. Sinnvoller und gerechter wäre in Deutschland und Europa hingegen eine Finanztransaktionssteuer und somit eine stärkere Belastung der Vermögenden. Übrigens hat der Ausschuss der Regionen in seiner letzten Plenarsitzung in der vorletzten Woche mehrheitlich die Einführung einer solchen Steuer gefordert.
Außerdem wäre es äußert wünschenswert, dass sich das derzeit gestörte Verhältnis zu Frankreich wieder bessert. Die enge Kooperation zwischen Deutschland und seinem westlichen Nachbarn ist ein unverzichtbarer Bestandteil auf dem Weg zu einem starken und handlungsfähigen Europa.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag bekennt sich Rheinland-Pfalz zu den Zielsetzungen und Grundsätzen der neuen Strategie „EU 2020“ und bringt sich damit in das gemeinsame Wirken für ein starkes Europa der Nachhaltigkeit in ökonomischer, ökologischer und sozial gerechter Hinsicht ein.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heute in erster Lesung zu behandelnden Gesetzentwurf der Landesregierung kommt ein langwieriges Verfahren endlich zum Abschluss. Bereits im Jahr 1992 richtete die Menschenrechtskommission, die Vor
gängerorganisation des Menschenrechtsrats, eine Arbeitsgruppe ein, die die Bemühungen zur Gestaltung und Einrichtung eines Fakultativprotokolls der Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe – in der englischen Abkürzung CAT genannt – vorantreiben sollte.
Mit diesem Fakultativprotokoll soll ein zusätzlicher Besuchs- und Überwachungsmechanismus mit präventiver Wirkung ins Leben gerufen werden. Dieser präventive Ansatz soll den Schutz vor Folter weltweit verbessern.
Auf der Justizministerkonferenz am 25. Juni letzten Jahres in Dresden wurde der Staatsvertrag von allen 16 Bundesländern zur Einrichtung einer Länderkommission zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung in freiheitsentziehenden Einrichtungen unterzeichnet. Zu diesen zählen neben Justizvollzug die geschlossenen Abteilungen in Psychiatriekrankenhäusern, der Polizeigewahrsam sowie auch Pflege- und Altenheime, Einrichtungen der Jugendfürsorge und geschlossene Heime für Kinder und Jugendliche.
In meinem Geschichtsunterricht – ich denke, es ist wichtig einmal den Begriff, das Phänomen der Folter unter die Lupe zu nehmen – wurde der Begriff „Folter“ noch vorwiegend als ein Relikt des Mittelalters abgehandelt. So habe ich es im Unterricht erfahren.
So habe ich damals gelernt, dass die geschichtlichen Wurzeln der Folter des deutschen Spätmittelalters im römischen Recht liegen. Sie wurde ursprünglich nur gegenüber Sklaven, seit dem ersten nachchristlichen Jahrhundert aber auch gegenüber Bürgern angewandt.
Auf dem Wege des Kirchenrechts, das sich von jeher am römischen Recht orientiert hatte, nach dem Leitspruch „Ecclesia vivit lege romana“ – „Die Kirche lebt nach römischem Recht“ – fand die Folter ihren Weg nach Deutschland.
Wurde die Folter von den Päpsten und Kirchenvätern vor der ersten Jahrtausendwende noch ausdrücklich abgelehnt, so änderte sich das im hochmittelalterlichen Kampf der Kirche gegen häretische Bewegungen. Zunehmend kam es zu willkürlichen Folterpraxen.
1532 regelte die peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls des V. die Anwendung der Folter. In diesem Zusammenhang müssen besonders die Hexenprozesse genannt werden, in denen Tausende Frauen auf grausamste Weise gefoltert wurden und zu Tode kamen.
Obwohl es im Laufe der folgenden Jahrhunderte zur offiziellen Abschaffung der Folter kam, 1815 im Kirchenstaat, zuletzt 1851 – man höre – im Schweizer Kanton Glarus, war damit aber keineswegs das Ende der Folter erreicht. Bis zum heutigen Tag werden weltweit Menschen gefoltert. Die Zahlen sind schockierend.
Nach einem Bericht von amnesty international werden in mehr als 150 Ländern Gefangene gefoltert oder misshandelt, und nicht nur berüchtigte Folterstaaten greifen zu diesen Mitteln: Der frühere US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld genehmigte am 2. Dezember 2002,
bei mutmaßlichen Mitgliedern von Al-Kaida und afghanischen Taliban bestimmte Verhörmethoden anzuwenden. Zu diesen katalogisierten 14 Methoden zählten leichte körperliche Misshandlungen, die nicht zu Verletzungen führen, Verharren in schmerzlichen Positionen, bis zu 20stündige Verhöre, Isolation von Gefangenen bis zu 30 Tagen, Dunkelhaft und stundenlanges Stehen.
Auch nach Abschaffung etlicher dieser Methoden sind nach wie vor noch menschenverachtende Verhörmethoden in Anwendung. Ich nenne nur das Stichwort „Waterboarding“.
Ich denke, es ist sehr wichtig, dass sich ein Parlament mit diesen Fragen beschäftigt. Die Bilder von Abu Ghraib haben in erschreckender Weise die Pervertierung menschlichen Handelns gezeigt.
Es ist auch ein Euphemismus, wenn man von alternativen Verhörmethoden spricht, die keine sichtbaren Zeichen hinterlassen. Selbst in Deutschland gab es solche Fälle. Viele denken, wir hätten damit nichts zu tun. Die Bundesrepublik wurde auch schon mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgrund von Verstößen gegen die UN-Antifolterkonvention verurteilt. Im Fall Vera Stein wurden der Klägerin 75.000 Euro als Schadenersatz zugesprochen, weil die BRD einen Fall von Folter nicht angemessen verfolgt hatte. In einem anderen Fall wurde die Bundesrepublik wegen zwangsweiser Verabreichung eines Brechmittels verurteilt.
Keine Gesellschaft ist gegen Folter gefeit. Der Psychologe Philip Zimbardo von der renommierten Berkeley University hat die These aufgestellt, dass Menschen eine latente Bereitschaft zum Foltern haben. Er schreibt:
„Diese Bereitschaft bricht sich leichter ihre Bahn, wenn die Folter durch sogenannte ‚ethische’ Gründe oder Sachzwänge“ – nach dem Motto – „(‚mir blieb keine Wahl’) gerechtfertigt oder gar ‚zwingend’ erscheint. Die Psychologie testet die latente Bereitschaft, anderen Menschen Grausames anzutun, indem man das eigene Gewissen dem Gehorsam unterordnet.“
Der Psychologe hat in dem sicherlich vielen bekannten Milgram-Experiment, in dem sogenannten „AbrahamTest“, bei dem Stanford-Prison-Experiment erschreckend aufgezeigt, wie Verhaltensweisen von Menschen sich verändern können. Die Untersuchung hat ergeben, dass unter bestimmten Rahmenbedingungen die meisten Menschen bereit sind, zu foltern und anderen Menschen Leid anzutun.
Mir hat sich in diesem Zusammenhang eine Erinnerung fest eingeprägt. Vor 40 Jahren habe ich ein interessantes Gespräch mit Herrn Professor Dr. Basil Mathiopoulos miterlebt, der damals vor der griechischen Militärdiktatur nach Deutschland fliehen musste. Er hat von einem Folteropfer berichtet, das zum Verhör geführt wurde. Der Verhörende war ein Anhänger klassischer Musik und unterhielt sich mit ihm auch über klassische Musik. Er hatte zwischendurch ein Telefongespräch seiner jungen
Tochter entgegengenommen und war am Telefon ein sehr liebevoller Vater, aber er hat anschließend sofort wieder umgeschaltet und den Mann zur weiteren Folterung freigegeben.
Dies zeigt, dass es nicht nur Monster sind, die zu solchen Taten in der Lage sind, sondern diese latente Gefahr eigentlich in jeder Gesellschaft besteht. Ich denke, dass diese Konvention, um die es heute geht, einen Mechanismus entwickelt, der dem vorbeugt.
Viele Staaten rechtfertigen Misshandlung oder Folter mit der Gefahr terroristischer Anschläge. Diese Logik der Prävention opfert Freiheit und Menschenrechte zugunsten vermeintlicher Sicherheit. Dies ist eine sehr gefährliche Tendenz;
denn wenn die Folter in Einzelfällen legitimiert wird, unterhöhlt dies den Menschenrechtsgedanken.
Lassen Sie mich noch einen letzten Satz sagen. Die Rechtssysteme der Staaten müssen eindeutig sein. Sie dürfen Folter unter keinen Umständen zulassen. Wer dieses Verbot verletzt, muss strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch die sehr ausführliche Berichterstattung ist es uns erspart, längere Erläuterungen und Ausführungen zu Sinn und Zweck des Subsidiaritätsgesetzes zu machen. Ich kann mich anderen Aspekten widmen.
Der am 1. Dezember 2009 in Kraft getretene LissabonVertrag bringt eine weitere Stärkung der Rechte der Parlamente auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene. Besonders wichtig für uns als Landesparlament sind einige weitreichende Fortschritte für die Regionen, die in dem Lissabonner Reformvertrag festgeschrieben sind. Dazu gehören die Anerkennung der regionalen und lokalen Selbstverwaltung, die Ausdehnung des Subsidiaritätsprinzips unter Einschluss der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die bessere Abgrenzung der Zuständigkeiten, die Anerkennung der regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnis im Subsidiaritätsprotokoll, die Konsultation über die nationalen Parlamente gemäß der Kompetenzverteilung des jeweiligen Mitgliedstaates, das Klagerecht des Ausschusses der Regionen (AdR) bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip und das Frühwarnsystem zur Subsidiaritätskontrolle.
Für viele Bürgerinnen und Bürger ist Europa leider immer noch sehr weit weg. Bei den Besuchen von Abgeordneten in den Schulen anlässlich der Europawoche können wir dies stets aufs Neue feststellen. Gerade die Regionen sind in besonderer Weise geeignet, diese Vorbehalte zu zerstreuen und einer zunehmenden Entfremdung zwischen der Europäischen Union und den Bürgerinnen und Bürgern entgegenzuwirken.
Wir können als Bindeglied entscheidend mit dazu beitragen, für viele Menschen oft schwer nachvollziehbare Entscheidungsprozesse durchschaubarer zu machen. Die europäische Einigung kann nur gelingen, wenn sie von unten mitgetragen wird. Dies haben die politisch Verantwortlichen in Europa erkannt, auch wenn sich dieser Prozess recht mühsam und langwierig hingezogen hat.
Einer der wichtigsten Grundsätze des Gemeinschaftsrechtes ist das Subsidiaritätsprinzip. Dieses war schon im Vertrag von Maastricht formuliert und wurde im Amsterdamer Vertrag fortgeschrieben. Nach diesem Prinzip soll eine staatliche Aufgabe soweit wie möglich von der jeweils unteren bzw. kleineren Einheit wahrgenommen werden. Nach Artikel 36 des EG-Vertrages darf die Europäische Union nur tätig werden, wenn die Aufgabe dies erfordert – so zum Beispiel beim Schutz der Fischbestände in der Nordsee – und die Mitgliedstaaten die
Europäische Union eigens nach dem Grundsatz dazu ermächtigen, Vergemeinschaftung nur so weit wie nötig.
Damit soll ein übertriebener europäischer Zentralismus verhindert und mehr Bürgernähe geschaffen werden. Dazu bedarf es einer entsprechenden Kontrolle, um einen Verstoß gegen dieses Subsidiaritätsprinzip zu verhindern. Hier sind die Regionalparlamente mit Gesetzgebungsbefugnis besonders zur Überwachung des Subsidiaritätsprinzips berufen.
In Rheinland-Pfalz haben wir schon seit langer Zeit eine äußerst gute und beispielhafte Informationspolitik in europäischen Angelegenheiten. Hier verdient die Vertretung des Landes in Berlin und Brüssel ein dickes Lob. Stets war eine Beratung angekündigter Gesetzgebungsakte der Europäischen Union und ihre Bewertung aus landespolitischer Sicht im Ausschuss für Europafragen gewährleistet. Ein weiterer wichtiger Grundpfeiler der Informationspolitik seitens der Landesvertretung sind die allwöchentlich erscheinenden Berichte aus Brüssel. Sie versorgen die Abgeordneten regelmäßig mit hochaktuellen Neuigkeiten aus der EU sowie den Stand und die Entwicklung europäischer Vorhaben.
Diese bisher geübte vorbildliche Informationspolitik durch die Landesregierung wurde vom Landtag Rheinland-Pfalz in einem Beschluss vom 13. Dezember 2007 gewürdigt. Da der Vertrag von Lissabon eine Verstärkung der Subsidiaritätskontrolle impliziert, hat sich der Landtag für eine Fortschreibung der bisher bewährten Praxis ausgesprochen. Dieser Forderung ist der Europaausschuss durch die Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe nachgekommen.
Unter der Leitung des seinerzeitigen Ausschussvorsitzenden Jürgen Creutzmann (FDP) und der tatkräftigen Mitwirkung von Herrn Staatssekretär Dr. Klär erarbeiteten Dr. Peter Enders (CDU) und ich als Vertreter der SPD einen entsprechenden Vorschlag, der dem Ausschuss vorgelegt und von diesem sowie dem Ältestenrat so gebilligt wurde. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 wurde die Vereinbarkeit des Zustimmungsgesetzes zum Lissabon-Vertrag zwar bestätigt, jedoch das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und Bundesrates in Angelegenheiten der EU insoweit für unvereinbar mit dem Grundgesetz befunden, als den Gesetzgebungsorganen keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt worden seien.
Der Bund hat daraufhin die Vorgaben des Gerichtes durch das Integrationsverantwortungsgesetz – so heißt es tatsächlich – erfüllt. Der Ausschuss für Europafragen hat daraufhin in seiner Sitzung vom 24. November 2009 die Fortschreibung der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung erörtert und die heute hier vorliegende Beschlussempfehlung – also Artikel 89 c neu hinzugefügt – erarbeitet. Mit deren Annahme durch den Landtag schaffen wir für Rheinland-Pfalz ein wichtiges Instrument zur Subsidiaritätskontrolle.
Am vergangenen Freitag wurde Staatssekretär Dr. KarlHeinz Klär in Brüssel einstimmig zum Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Ausschuss der Regionen (AdR) gewählt. Mit dieser Personalentscheidung ist der Einfluss unseres Bundeslandes, das in der in der nächsten Woche startenden neuen Legislaturperiode wieder mit zwei Mitgliedern vertreten sein wird, entschieden größer, als seinem Stimmenanteil entspricht. Dies ist zum Besten für ganz Rheinland-Pfalz.
Die Zustimmung zu dieser Fortschreibung der Landesverfassung stärkt die Rechte und die Wirkungskraft von Parlament und Land, in einem immer bedeutender werdenden Europa ein wichtiger Schritt für Rheinland-Pfalz.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute im Landtag über die Arbeit und die Arbeitsergebnisse des Ausschusses der Regionen im Berichtszeitraum von Juli 2007 bis Juni 2009 sprechen, die in zwei Berichten zusammengefasst sind, so tun wir dies in einem Jubiläumsjahr; denn in diesem Jahr kann der AdR auf 15 Jahre seines Bestehens zurückblicken. Im April wurde dieses Ereignis entsprechend gefeiert.
In diesen 15 Jahren ist viel geschehen. Hat der AdR bereits jeweils durch die Verträge von Amsterdam und Nizza eine Aufwertung erfahren, so ist seine Bedeutung im Europa der 27 durch den Vertrag von Lissabon in noch stärkerem Maße gestiegen. Es ist ein großer Fortschritt für die Europäische Union, dass der Vertrag von Lissabon nach quälend langen Verhandlungen und gegen etliche Widerstände aus einigen EUMitgliedstaaten nun endlich zu einem Abschluss gekommen ist. Für den AdR bringt der Vertrag eine Stärkung seiner Mitwirkungsrechte.
Ein wichtiger Punkt ist sicherlich das nunmehr mögliche Klagerecht beim Europäischen Gerichtshof. Bei einer Verletzung vertraglich festgelegter originärer Rechte des AdR und bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip kann der AdR zukünftig vor dem EuGH Klage einreichen. So hat Rheinland-Pfalz in Zukunft diese Klagemöglichkeit gleich doppelt: einmal über den Bundesrat, wie bisher, und zum Zweiten nun auch über den AdR. Übrigens zeichnet den AdR dieses Recht gegenüber dem Wirtschafts- und Sozialausschuss aus, der weiterhin kein Klagerecht haben wird.
Zu begrüßen ist auch, dass durch den Lissabonner Vertrag demnächst die Mandatsdauer von bisher vier auf fünf Jahre ausgeweitet wird. Damit erfolgt eine sinnvolle Anpassung an das Europäische Parlament.
In den zurückliegenden 15 Jahren hat sich der AdR aber von einem anfangs eher randständigen Organ zu einer beachtenswerten Institution im europäischen Kontext entwickelt. Heute ist er ein geschätztes Konsultationsorgan, das entsprechend Gehör findet. War es in den
ersten Jahren ein besonderes, da eher seltenes Ereignis, wenn ein Kommissionsmitglied zu Sitzungen des AdR kam, so ist die regelmäßige Teilnahme von EUKommissarinnen und -Kommissaren heute Normalität.
Die Regionalpolitik als zentrales Handlungsfeld des AdR hat inzwischen einen sehr großen Stellenwert auch für die gesamte EU-Politik gewonnen, und dies dank der Arbeit des AdR, der die Interessen der 268 Regionen in den 27 EU-Mitgliedstaaten vertritt.
Zu erwähnen ist dabei, dass der AdR auch ein sehr wichtiges Gremium für die Kommunen ist, sind dort doch eine Reihe von Bürgermeistern und anderen Vertretern der kommunalen Familie vertreten. Ein Novum war auch die Berufung von Dr. Ulrich Maly, dem Oberbürgermeister von Nürnberg, zum Vorsitzenden der 24 deutschen Mitglieder im AdR, eine Funktion, die er noch bis Februar 2010 innehaben wird. Erstmalig kam ein Kommunalvertreter in diese Funktion.
Der starke Einfluss gerade von Rheinland-Pfalz innerhalb der 24 deutschen Mitglieder des AdR ist mir am vergangenen Donnerstag bewusst geworden, als diese zu einem Vorbereitungstreffen in Berlin zusammenkamen, an dem ich als neues künftiges Mitglied dieses Gremiums erstmals teilnehmen durfte. In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei dem hohen Hause für die einstimmige Wahl bedanken, durch die ich ab Februar 2010 die Interessen unseres Landes im AdR mitvertreten kann.
Besonders durch die starke Stellung von Staatssekretär Dr. Karl-Heinz Klär im AdR und seine langjährige Erfahrung – er nimmt sein Mandat immerhin schon zum fünften Mal in Folge wahr – hat Rheinland-Pfalz eine kräftige Stimme in diesem Gremium. Übrigens hat Deutschland in zwei von sechs Fachkommissionen den Vorsitz, ist also auch nicht unbedeutend.
Wohl mit die größte Bedeutung für die Zukunft wird auch weiterhin die Kohäsionspolitik haben. Fußend auf dem Vierten Kohäsionsbericht vom Mai 2007 ist die Einrichtung des EVTZ – des Europäischen Verbundes für Territoriale Zusammenarbeit – als herausragende Maßnahme zu nennen. Der EVTZ geht zurück auf eine Idee von Dr. Karl-Heinz Klär und des niederländischen Politikers, des Kollegen Ton Rombouts aus 's-Hertogenbosch. Mit ihm hat man ein juristisches Instrument für grenzüberschreitende Zusammenarbeit geschaffen, das gerade für die neuen EU-Mitglieder insbesondere im Osten unseres Kontinents von großer Bedeutung ist.
Es erleichtert die Arbeit und verkürzt ansonsten langwierige Zeitschienen, indem sie diese Einrichtung unmittelbar nutzen können, ohne dass erst bilaterale Verträge abgeschlossen werden müssen.
Sicher ein Leuchtturmprojekt sind die Open Days, die zum ersten Mal im Oktober 2003 in Brüssel stattgefunden haben. In Workshops, Vorträgen, Seminaren und Diskussionsveranstaltungen werden politische Themen mit Experten und Praktikern der Regionalpolitik behandelt. Sie bieten einen vorbildlichen Rahmen für Informa
tionsaustausch sowie Netzwerkbildung und sind nicht zuletzt ein ideales Forum für Investoren. Nach bescheidenen Anfängen sind die Open Days inzwischen zu einem nicht mehr wegzudenkenden Ereignis ersten Ranges geworden, unter Beteiligung von Kommission und EU-Parlament.
Am 1. Dezember 2009 wird der Lissabonner Vertrag in Kraft treten. Damit wird ein neues wichtiges Kapitel für die EU-Politik aufgeschlagen. Am 3. November 2009 hat sich Ministerpräsident Kurt Beck nach dem Urteil des Brünner Gerichts in Tschechien geäußert:
Der europäische Reformvertrag stärkt die demokratischen Grundlagen und die Entscheidungsverfahren der Europäischen Union deutlich. Er sieht stärkere Beteiligungsrechte für die nationalen Parlamente und für die Landtage vor. Auch für die deutschen Länder und die Kommunen bringt er wesentliche Fortschritte, da die Rechte der EU besser abgegrenzt und kontrolliert werden können. –
Dem kann man nur noch hinzufügen, ich denke, dass nach dem Lissabonner Vertrag der AdR eine gute Zukunft hat, damit auch die Regionen und damit auch unser Land Rheinland-Pfalz.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! „Ich möchte nicht ein Sklave, aber auch nicht dessen Herr sein. Das ist meine Idee von Demokratie.“
Dieser Satz ist eine handschriftliche Notiz Abraham Lincolns vom 1. August 1858. Seit dem Niederschreiben dieser Worte sind über 150 Jahre vergangen. Sieben Jahre später, im Jahr 1865, wurde mit dem Ende des amerikanischen Bürgerkrieges die Sklaverei in den Vereinigten Staaten offiziell abgeschafft. Obwohl schon zuvor viele Staaten ein gesetzliches Verbot der Sklaverei beschlossen hatten – so Dänemark bereits 1722 und Großbritannien 1805 –, hat es bis in unsere Zeit gedauert, dass mit dem westafrikanischen Mauretanien – man höre und staune – im Jahr 1980 die Sklaverei offiziell ein Ende gefunden hat. Also ist die Welt jetzt in Ordnung, und wir können uns getrost zurücklehnen? – Weit gefehlt! In vielen Ländern korrespondiert der Verfassungstext nicht mit der Verfassungswirklichkeit. Obwohl in allen Staaten der Erde Sklaverei und Kinderarbeit offiziell verboten sind, sieht die Realität völlig anders aus.
Am Welttag gegen Kinderarbeit, der am 12. Juni anlässlich des 10. Jahrestages einer Unterzeichnung der Konvention Nr. 182, Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation – IAO – der Vereinten Nationen, weltweit, darunter auch in 80 Städten Deutschlands, begangen wurde, war das Schicksal dieser geknechteten Jungen und Mädchen wieder einmal für kurze Zeit in das mediale Interesse gerückt. Diese Schicksale sind erschreckend. Weit über 200 Millionen Kinder in allen Teilen der Welt knüpfen Teppiche, pflücken Baumwolle, schuften in Steinbrüchen, arbeiten als Haussklaven oder werden von Touristen sexuell missbraucht.
Die Ursachen der Kinderarmut sind vielfältig. Die wichtigste ist sicherlich die Armut der Eltern. Die meisten dieser Eltern – dies haben umfangreiche Untersuchungen ergeben – würden ihre Kinder niemals zur Arbeit schicken, wenn sie nicht äußerste Not dazu zwingen würde.
Da diese Not aber nun einmal vorhanden ist – so argumentieren durchaus wohlmeinende Kritiker eines generellen Verbots jeglicher Kinderarbeit –, würde man mit deren völliger Abschaffung die betroffenen Familien unwiederbringlich in noch tiefere Armut stürzen. So tritt die Hilfsorganisation terre des hommes für eine würdige Arbeit von Kindern ein. Nicht jedes Kind, das arbeite, so deren Begründung, sei gefährdet, und nicht jede Form der Kinderarbeit müsse bekämpft werden.
Durch meine zahlreichen Aufenthalte in Indien, das als ein negatives Musterbeispiel von Kinderarbeit gilt, habe ich mir ein durchaus differenziertes Meinungsbild verschafft. Der mir gesetzte Zeitrahmen würde heute sicher gesprengt werden, wenn wir diese komplexe Problematik ausdiskutieren würden. Aber in unserem Antrag geht es klar um ausbeuterische Kinderarbeit, die von der IAO wie folgt definiert wird:
1. Arbeit von Kindern unter zwölf Jahren,
2. Sklaverei, Schuldknechtschaft und alle Formen der Zwangsarbeit,
3. Kinderprostitution und -pornografie,
4. der Einsatz als Kindersoldaten,
5. illegale Tätigkeiten wie zum Beispiel Drogenschmuggel,
6. Arbeit, die die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet – beispielsweise Arbeit in Steinbrüchen, das Tragen schwerer Lasten oder sehr lange Arbeitszeiten und Nachtarbeit –.
Dabei gilt als schlimmste Form der Kinderarbeit „Bounded Labour“. Dies bedeutet, dass Kinder von ihren Eltern als Pfand für geliehenes Geld an den Arbeitgeber abgegeben werden, um so die Schulden der Eltern abzuarbeiten. In den meisten Fällen heißt dies lebenslange Knechtschaft, weil die Eltern die horrenden Zinsen nicht bezahlen können.
Ich habe selbst vor 30 Jahren einen solchen Fall hautnah miterlebt. Nicht weit vom Anwesen meiner Schwiegermutter wurde eine Ziegelei errichtet. Lehm wurde gegraben, per Handarbeit in Formen gefüllt, die Quader gestapelt, und in einem sogenannten Einmal-Brennofen wurden dann die Ziegel gebrannt. Dies ist eine sehr anstrengende und äußerst schmutzige Arbeit.
Der Vater eines 10- bis 11-jährigen Mädchens hatte seine Tochter dort zur Arbeit gezwungen. Der Ziegeleibesitzer kam gegen Schuldschein für die Verbindlichkeiten des Mannes auf und zahlte ihm sogar noch einen Vorschuss auf die Arbeit des Mädchens.
Durch Einschalten der Behörden konnte dieses rechtswidrige Treiben schnell beendet werden, und mit einem für mich als Europäer fast lächerlichen Betrag war auch das finanzielle Problem lösbar. Dieses Ereignis wird mir wie so viele andere ähnlicher Art, die ich in Indien erlebt habe, nie aus dem Kopf gehen.
Aber dieser Fall war – so zynisch dies auch klingen mag – eher harmlos gegen das, was sich tagtäglich rund um den Globus ereignet. Kinder im Alter von vier bis 15 Jahren arbeiten in Feuerwerks- und Streichholzfabriken 15 Stunden ohne Pausen. Sie atmen giftige Dämpfe ein, müssen immense Hitze ertragen, erleiden Feuerunfälle.
Eine gerade einmal 10-Jährige hockt in einem stinkenden Kellerloch und verziert Blusen mit Pailletten und stickt sich 14 Stunden lang die kleinen Finger wund.
Ein Halbwüchsiger arbeitet mit einem 40 Kilogramm schweren Schlagbohrer ohne Schutzkleidung im Steinbruch, um Grabsteine oder Pflastersteine für den Export zu produzieren. – Durchschnittliche Lebenserwartung wegen Silikose: 35 bis 38 Jahre. –
Das Schicksal dieser Armen hat in beeindruckender Weise Benjamin Pütter von Misereor aufgedeckt. Einige Städte, so auch Andernach und Lahnstein, haben aufgrund dieser aufrüttelnden Dokumentation ihre Friedhofssatzung dahin gehend geändert, nur noch zertifizierte Grabsteine zuzulassen. Dieser gut gemeinte, jedoch juristisch nicht haltbare Vorstoß gegen ausbeuterische Kinderarbeit hatte vor Gericht keinen Bestand.
An dieser Stelle sage ich allen Organisationen und Einzelpersonen – von beiden gibt es recht viele – Dank für ihr unermüdliches Engagement.
Mir ist natürlich bewusst, dass jeder Einzelne von uns leider nicht die Ausbeutung von Kindern verhindern kann. Mit dem vorliegenden Antrag wird das Parlament durch seine Selbstverpflichtung jedoch einen wichtigen Beitrag in diesem Kampf leisten. Durch die entsprechende Ergänzung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen wird die Landesregierung einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung sklavereiähnlicher Praktiken tun. Es fördert zudem die Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung und unterstützt die Forderungen der Vereinten Nationen auf Umsetzung der Millenniumsziele zur Halbierung der Armut bis 2015. Wir erhoffen uns damit auch eine Signalwirkung und Ermutigung für die Kreise und Kommunen.
In diesem Antrag sehen wir einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der IAOKernarbeitsnormen. In diesem Zusammenhang begrüße ich ausdrücklich die Initiative des entwicklungspolitischen Landesnetzwerkes ELAN, das zusammen mit der Leitstelle „Bürgergesellschaft und Ehrenamt“ der Staatskanzlei sowie dem Städtetag Rheinland-Pfalz ein Fachgespräch über Sozial- und Umweltstandards im Beschaffungswesen durchführt. ELAN wird sich mit Sicherheit auch in diesem Antrag widergespiegelt finden. Sie kämpfen seit Jahren um eine Humanisierung der Arbeitswelt und gegen Kinderarbeit. Diese ursprünglich für den 8. Juli geplante Veranstaltung findet nunmehr im Herbst statt und wird sicherlich Beispiele praktischer Anwendung der Vergaberichtlinien aufzeigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kinder sind keine Ware. Lassen Sie uns mit der Zustimmung zu diesem Antrag gemeinsam ein deutliches Zeichen gegen die ausbeuterische Kinderarbeit setzen!
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Stellenwert Europas wird in Artikel 74 a der Verfassung für Rheinland-Pfalz wie folgt beschrieben: „Rheinland-Pfalz fördert die europäische Vereinigung und wirkt bei der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist. Rheinland-Pfalz tritt für die Beteiligung eigenständiger Regionen an der Willensbildung der Europäischen Union und des vereinten Europas ein. Es arbeitet mit anderen europäischen Regionen zusammen und unterstützt grenzüberschreitende Beziehungen zwischen benachbarten Gebietskörperschaften und Einrichtungen.“
Am 7. Juni, also in wenigen Wochen, werden wir ein neues europäisches Parlament wählen. 3,071 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz sind wahlberechtigt. Davon sind 52 % im Land Frauen. Vor diesem Hintergrund muss deshalb auch die Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Europäischen Union eine noch stärkere Bedeutung gewinnen. Dies unterstützen wir.
Auch etwa 100.000 Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten sind bei den Europawahlen 2009 in Rheinland-Pfalz grundsätzlich wahlberechtigt. Hierbei stellen – das ist vielleicht ein interessanter Hinweis für die Zuhörer auf der Tribüne – die Italienerinnen und Italiener mit fast 23.000 Wahlberechtigten den größten Anteil der Wählerinnen und Wähler aus anderen EUStaaten, gefolgt von Bürgerinnen und Bürgern aus Polen mit über 19.000 Wahlberechtigten.
Fast 6.000 EU-Bürgerinnen und -Bürger aus den neuen Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien, seit dem Jahr 2007 Mitglieder der EU, sind erstmals in Rheinland-Pfalz wahlberechtigt. Wir müssen auch für die Chancen werben, die uns die Europäische Union durch die Erweiterung und das „Europa der 27“ bietet. Dies sind große Chancen für die Kultur, beim Austausch, für die Wirtschaft, die jungen Menschen und die Bürgerinnen und Bürger.
Wir freuen uns, dass wir die neuen EU-Mitgliedstaaten mit den gleichen Rechten haben. Ich heiße die Wählerinnen und Wähler aus den anderen EU-Staaten willkommen. Gehen auch Sie in Rheinland-Pfalz zur Europawahl!
Rheinland-Pfalz profitiert von den Mitteln der Europäischen Union. Viele Fördermaßnahmen im Bereich der Sozialpolitik, der Wirtschafts- und Verkehrspolitik sowie der Landwirtschaft wären ohne eine europäische Kofinanzierung nicht möglich. Hierbei sind besonders Förderungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF),
der Strukturförderung im ländlichen Raum, der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und die direkte Unterstützung für die Landwirtschaft zu nennen. Es handelt sich immerhin um einen Betrag von 74,5 Millionen Euro.
Rheinland-Pfalz hat einen hohen Anteil an kleinen und mittleren Unternehmen, und die rheinland-pfälzische Wirtschaft ist zunehmend exportorientiert. Die neuen Chancen, die sich durch die erweiterte Europäische Union ergeben, kommen so der Wirtschaft und unseren Beschäftigten in Rheinland-Pfalz zugute. Gerade Mittel- und Osteuropa ist für die rheinland-pfälzischen Betriebe weiter ein wichtiger Markt. Dies wird auch durch die Landesregierung unterstützt. Hier leistet auch das Mittel- und Osteuropazentrum auf dem Hahn eine beispielhafte Arbeit.
Das Europäische Parlament hat Einfluss auf Entscheidungen, die unser Land betreffen. Dies hat sich am Beispiel der REACH-Verordnung und der EU-Weinmarktreform gezeigt. Gerade bei der heiß diskutierten REACH-Verordnung und bei der EU-Weinmarktreform konnte Rheinland-Pfalz zusammen mit dem Europäischen Parlament Verbesserungen zugunsten der Bürgerinnen und Bürger erreichen.
Die Europäische Union sollte eine Union sein, die sozial und bürgernah ausgestaltet ist. Wir brauchen mehr Bürgernähe in der Europäischen Union und mehr soziale Mindestabsicherung, die für alle EU-Staaten vergleichbar sind; denn vergleichbare Wettbewerbsbedingungen nützen den Beschäftigten und der Wirtschaft.
Für eine starke Wirtschaft brauchen wir auch starke Gewerkschaften und starke kleine und mittlere Betriebe im Handel und beim Handwerk. In Rheinland-Pfalz arbeiten wir Hand in Hand mit den Gewerkschaften und dem Mittelstand. Dies ist für eine gute europäische Politik wichtig.
Der rheinland-pfälzische Landtag steht zum Vertrag von Lissabon und die durch den Vertrag von Lissabon vorgesehene Subsidiaritätsprüfung. Der Landtag hat hierzu bereits frühzeitig einen Beschluss aller Fraktionen gefasst, den ich heute noch einmal in Erinnerung rufe.
Rheinland-Pfalz ist ein weltoffenes Land. Die gemeinsamen Grenzen und die gemeinsame Geschichte mit unseren Nachbarn haben uns geprägt. Anlässlich der Europawahlen sprechen wir uns gegen jede Form des politischen Extremismus, des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit in Europa aus. Dies haben wir auch in unserem Parlamentsantrag zur Europawahl von SPD und FDP deutlich gemacht.
Ich komme nun zum Antrag der CDU. Bisher hatten wir im Landtag oft die Gelegenheit, die Gemeinsamkeiten bei europäischen Fragen von allen Fraktionen gemeinsam zu unterstreichen. Die CDU hat einen Antrag zu den Europawahlen in den Landtag eingebracht, der das CDU-Europawahlprogramm in Form eines Antrags darlegt. Wenn Sie ihn abgleichen, sehen Sie, dass die Spiegelstriche, die aufgeführt sind, mit dem CDU
Wahlprogramm identisch sind. Das gehört aber nicht zu den Aufgaben des Landtags. Deshalb können wir dem Antrag der CDU nicht zustimmen.
In Rheinland-Pfalz lag die Wahlbeteiligung bei den letzten Europawahlen über dem Bundesdurchschnitt. Die Kommunal- und Europawahlen werden zusammengelegt. Es ist wichtig, wählen zu gehen und vom demokratischen Stimmrecht auch bei den Europawahlen Gebrauch zu machen. Aller Wahrscheinlichkeit nach könnten im nächsten Europaparlament sechs RheinlandPfälzer sitzen. Zwei Vertreter des Hohen Hauses kandidieren auch für das Europäische Parlament.
Europa – das sind wir und die vielen jungen Menschen, die mit der Europäischen Union ganz selbstverständlich aufwachsen, an europäischen Austauschprogrammen teilnehmen oder einfach die anderen europäischen Staaten selbst entdecken, und zwar über die Schule, bei der Ausbildung, im Studium, im Beruf oder im Urlaub.
Ich habe es in der eigenen Familie erlebt. Ein Neffe hatte über das ERASMUS-Programm einen halbjährigen Aufenthalt in Griechenland. Dieser wird für ihn unvergessen sein. Er hat dort interessante Begegnungen gehabt, die ihn auf Dauer prägen werden.
Europa sollte das Europa der Bürgerinnen und Bürger sein. Europa sollte ein soziales Europa sein. Dafür treten wir ein.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, gehen Sie wählen!
Lassen Sie mich mit einem Zitat von Victor Hugo, dem bekannten französischen Dichter, abschließen. Dieses zeigt, dass auch Visionen in Erfüllung gehen können – in dem Fall nach sage und schreibe 160 Jahren. Er sagte 1849: Ein Tag wird kommen, wo alle Nationen dieses Kontinents ohne ihre besonderen Eigenheiten und ihre ruhmreiche Individualität einzubüßen,
sich eng zu einer höheren Gemeinschaft zusammenschließen und die große europäische Bruderschaft begründen werden. Ein Tag wird kommen, wo es keine anderen Schlachtfelder mehr geben wird als die Märkte, die sich dem Handel öffnen, und der Geist, der sich den Ideen öffnet. Ein Tag wird kommen, wo die Kugeln und Bomben durch Stimmzettel ersetzt werden.
Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Mein Fraktionskollege Noss wird mehr zu dem kommunalpolitischen und kommunalrechtlichen Teil
Stellung nehmen. Ich werde mich auf den integrationspolitischen Teil konzentrieren.
Mit dem vorliegenden Entwurf für ein Landesgesetz über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration setzt die SPD konsequent ihren Weg der gleichberechtigten Teilhabe von Migrantinnen und Migranten fort, den sie sich zu einer ihrer großen Aufgaben im Land gemacht hat. Wir verfolgen weiterhin das Ziel – ich zitiere aus unserem Regierungsprogramm 2006 bis 2011 –, die Möglichkeiten Nichtdeutscher auf kommunaler Ebene zu verbessern.
Der Hamburger Parteitag hat sich am 26. und 27. Oktober vergangenen Jahres erneut deutlich in der Frage der politischen Partizipation von Migrantinnen und Migranten positioniert. Ich zitiere mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin: „Wir streben die Einbürgerung der zu uns kommenden Menschen an. Sie ist nicht das Ende der Integration, aber sie ermöglicht die volle politische Teilhabe. Dabei schließen wir Mehrstaatlichkeit nicht aus. Denen, die noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, aber schon längere Zeit hier leben, wollen wir das kommunale Wahlrecht geben, auch wenn sie nicht aus EU-Staaten kommen.“
Rheinland-Pfalz hat bereits im Januar 1999 zusammen mit seinem Nachbarland Hessen – damals noch unter Hans Eichel; Koch kam erst im April an die Macht – einen Gesetzentwurf im Bundesrat eingebracht, der es auch Ausländern aus Nicht-EU-Staaten ermöglichen soll, künftig an Kommunalwahlen in Deutschland teilzunehmen. Diese Gesetzesinitiative soll der besseren Integration der Migrantinnen und Migranten dienen.
Zuletzt noch im Herbst 2007 hat die Landesregierung erneut im Bundesrat dieses Begehren vorgebracht. Dafür ist allerdings eine Änderung des Grundgesetzes nötig, die nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich ist. Leider verweigert sich die CDU diesem, wie wir meinen, notwendigen Anliegen.
Länder wie z. B. Dänemark, Irland und die Niederlande sind auf diesem Weg schon voraus und haben das kommunale Wahlrecht für Ausländer eingeführt, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, wie z. B. das Mindestalter, den festen Wohnsitz etc.
Wir sprechen nicht über eine kleine und zu vernachlässigende Zahl von Betroffenen. Nach dem Zuwanderungs- und Integrationsbericht der Landesregierung 2005 bis 2006 handelt es sich um knapp zwei Drittel der ausländischen Bevölkerung von Rheinland-Pfalz. Die SPD jedenfalls wird sich auch in Zukunft für das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger einsetzen.
Um die bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten für die Menschen mit Migrationshintergrund außerhalb des bedauerlicherweise derzeit nicht durchsetzbaren kommunalen Wahlrechts auszubauen, hat sich die SPD zu einer Reform der kommunalen Ausländerbeiräte entschlossen. Die Einrichtung der, wie sie demnächst heißen werden, kommunalen Beiräte für Migration und Integration ist ein weiterer bedeutender Schritt auf dem Weg einer bisher sehr erfolgreichen Integrationspolitik des Landes. Diese kann sich wahrlich sehen lassen.
Vor wenigen Wochen konnten wir das 20-jährige Bestehen des Amtes der Ausländerbeauftragten feiern. Im Beirat für Migration und Integration wird die gute Arbeit von RIFI fortgesetzt, und die für morgen geplante Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Thema „Migration und Integration“ ist ein weiteres beredtes Zeugnis für eine zielorientierte Integrationspolitik des Landes.
Alle genannten Maßnahmen ergänzen einander und sind keineswegs als Konkurrenzveranstaltungen zu betrachten. Vielmehr sind es verschiedene Säulen, die ein Gebäude tragen sollen, nämlich die gemeinsam genutzte und vor allen Dingen gemeinsam gestaltete Heimstatt aller Menschen, die in unserem Land leben.
Zu Recht hat unser Fraktionsvorsitzender Jochen Hartloff die Umsetzung unseres Gesetzentwurfs zur Reform der Ausländerbeiräte als eine der modernsten Regelungen Deutschlands bezeichnet. In der Tat bringt die Einrichtung der kommunalen Beiräte für Migration und Integration grundlegende Verbesserungen gegenüber der bisherigen Situation.
Aus eigenem Erleben weiß ich um die vielfältigen Probleme der Ausländerbeiräte. Bereits zweimal, nämlich 1994 und 1999, habe ich in meinem Kreis MayenKoblenz maßgeblich an dem Zustandekommen einer Kandidatenliste für den Ausländerbeirat mitgewirkt. Es war äußerst mühsam, das vorgeschriebene 10 %Quorum zu erreichen. Bei beiden Wahlen ist es im Kreis Mayen-Koblenz gelungen.
Im Laufe der Legislaturperiode sind nach und nach die fähigsten Mitglieder des Gremiums weggebrochen. Der Grund dafür war, dass durch die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft viele Frauen und Männer ihren Platz räumen mussten. Die Folge davon war eine Diskontinuität durch die starke Fluktuation, die sich sehr negativ auf die Arbeit ausgewirkt und die Qualität der Arbeit beeinträchtigt hat.
Die Ausweitung des passiven Wahlrechts auf alle Bürgerinnen und Bürger wird diese von mir genannten Missstände sicherlich beseitigen. Die Einbeziehung von Eingebürgerten und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern beim aktiven Wahlrecht wird sich – davon bin ich überzeugt – sowohl auf die Akzeptanz als auch die Integrationsfunktion der Beiräte auswirken. Auch die Möglichkeit, Ratsmitglieder einzubinden, ist in diesem Sinn zu werten.
Der vorliegende Gesetzentwurf basiert auf Vorschlägen, die auf Initiative der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen im vergangenen Jahr von einer Kommission bei der Beauftragten der Landesregierung für Migration und Integration vorgelegt wurden. An dieser Stelle möchte ich der Ministerin und Frau Weber recht herzlich für diese Initiative danken.
In dieser Kommission waren neben den Vertretern des Innenministeriums und den kommunalen Spitzenverbänden die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Rheinland-Pfalz, die AGARP, ebenso vertreten wie der Initiativausschuss für Migrationspolitik. Dieser Entwurf
wurde mit allen Beteiligten ausführlich und sehr intensiv diskutiert. So wundert es nicht, dass sowohl der Initiativausschuss für Migrationspolitik als auch die AGARP – ich glaube, diese muss demnächst ihren Namen ändern – mit dem geplanten Gesetz vollauf zufrieden sind. Auch aus den Reihen des Gemeinde- und Städtebundes wurde schon Zustimmung signalisiert.
An dieser Stelle möchte ich einen Appell an die politischen Parteien richten. Ich denke, dass alle politisch Aktiven aufgerufen sind, sich vor Ort stärker um die Arbeit der Migrations- und Integrationsbeiräte zu kümmern. Es wäre wünschenswert, wenn sich in Zukunft weniger Kandidatenlisten nach ethnischen Kriterien bilden würden. Dies wäre dem Integrationsgedanken eher förderlich.
Zum Schluss bleibt mir nur noch der Aufruf an die Fraktionen der CDU und FDP, den positiven Beurteilungen bzw. Voten der von mir genannten Gremien zu folgen und dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein besonderer Tag für Europa. In der portugiesischen Hauptstadt Lissabon wird heute der am 19. Oktober paraphierte Vertrag von den Staats- und Regierungschefs der 27 Staaten der Europäischen Union unterzeichnet. Bis zum 1. Januar 2009, spätestens jedoch bis zu den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009, soll er in Kraft treten.
Es ist besonders begrüßenswert und ein außergewöhnlicher Glücksfall, dass der gemeinsame Antrag von SPD, CDU und FDP mit dem Titel „Europa für die Bürgerinnen und Bürger – Der Vertrag von Lissabon aus rheinlandpfälzischer Sicht –“ just an diesem Tag der Vertragsunterzeichnung im Landtag diskutiert wird. Übrigens ist der Vertrag während unserer Ausschusssitzung in Brüssel
vom 27. November bis 29. November so abgestimmt worden.
Dieser gemeinsame Antrag ist auch ein sichtbares Zeichen für die große Übereinstimmung in Sachen Europa über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg. Wie wichtig ein Zusammenstehen der demokratischen Parteien ist, haben die Bilder von der gestrigen Unterzeichnung der Europäischen Grundrechtecharta im Straßburger Europaparlament gezeigt.
Die rund 60 vorwiegend rechtsextremen Parlamentarier aus Großbritannien, Polen, Frankreich, Italien und Dänemark haben mit ihrem Verhalten eine Ideologie offenbart, die zeigt, wie es der EU-Abgeordnete Graham Watson ausdrückte, warum diese Grundrechtecharta so bedeutend und notwendig ist.
Spätestens nach dem Scheitern der Referenden über eine Europäische Verfassung in Frankreich und in den Niederlanden ist die Europäische Union in eine Krise geraten. Es bestand höchster Handlungsbedarf, um neue vertragliche Grundlagen zu schaffen. Gerade die deutsche Präsidentschaft hat hierzu entscheidende Vorarbeiten geleistet.
Zwar sind nicht alle Wunschvorstellungen Deutschlands in Erfüllung gegangen, wie dies zum Beispiel der Bundesrat in seinem Beschluss vom 12. Oktober 2007 auch zum Ausdruck gebracht hat. Ich erinnere an die Tatsache, dass die Symbole der EU, die Flagge, die Hymne, der Leitspruch, der Euro und auch der Europatag, nicht mehr im Vertrag genannt werden.
Alles in allem hat der Vertrag von Lissabon eindeutig die Handlungsfähigkeit sowohl der Europäischen Union als auch ihrer Organe nach innen und außen gestärkt. Der langjährige französische Ministerpräsident und Außenminister Aristide Briand sagte einmal, ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind.
Ich glaube nicht, dass es sich im vorliegenden Falle des Reformvertrags um einen im Briandschen Sinne vollkommenen Kompromiss handelt; denn trotz aller Unzulänglichkeiten im Einzelnen hat er doch eine Grundlage geschaffen, auf der die weitere Entwicklung Europas aufbauen kann. Ich pflichte in diesem Zusammenhang voll und ganz der Aussage von Kurt Beck bei, der sagte: Der Reformvertrag ist ein großer Erfolg für Europa und zeugt von der Zukunftsfähigkeit des europäischen Einigungswerkes. –
In jedem Falle wird die Europäische Union mit In-KraftTreten des Vertrages demokratischer und bürgernäher. Nicht nur das Europäische Parlament wird in seinen Rechten gestärkt, auch die nationalen Parlamente wie Bundestag, Bundesrat und die Landtage erfahren eine Stärkung.
Eine zentrale Bedeutung kommt dem SubsidiaritätsFrühwarnsystem zu. Durch das Klagerecht am Europäischen Gerichtshof bei Verstößen von EU-Rechtsakten gegen das Subsidiaritätsprinzip sind die Rechte ausgeweitet und damit langjährige Forderungen erfüllt worden. Auch der Ausschuss der Regionen erhält jetzt ein Klage
recht bei Verletzung seiner Mitwirkungsrechte oder des Subsidiaritätsprinzips.
Die Mitglieder des Europaausschusses haben während ihrer Sitzung in Brüssel auch über die Möglichkeiten gesprochen, wie sich der Landtag in diesem Frühwarnsystem einbauen kann. Ich rege an, interfraktionell innerhalb des Ausschusses für Europafragen eine informelle Gesprächsebene zu schaffen, die sich dieser Aufgabe widmet.
Meine Damen und Herren, gerade Rheinland-Pfalz nicht nur als quasi geografischem Mittelpunkt Europas kommt eine besondere Bedeutung als Motor im europäischen Getriebe zu. Schon früh hat unser Land die notwendigen Akzente gesetzt. Seit mehr als 40 Jahren unterhalten wir partnerschaftliche Beziehungen zu Frankreich und speziell zur Region Burgund, und nach der Öffnung Osteuropas wurden bereits 1991 Verbindungen zur Woiwodschaft Oppeln geknüpft. Mit Mittelböhmen, Oppeln und Burgund zusammen ist das sogenannte „ViererNetzwerk“ entstanden, innerhalb dessen ein reger Austausch gerade auch unter jungen Menschen besteht.
Eine große Bedeutung kommt dem Ausschuss der Regionen zu. In diesem Ausschuss werden aktuelle Vorlagen der Europäischen Union mit regionalem Bezug behandelt. Themen wie die Lissabon-Strategie, das Grünbuch Energie, lebenslanges Lernen, Kultur, die Reform der Weinmarktordnung, Postdienste, Sozialleistungen und vieles mehr stehen auf der Agenda und fließen in die regelmäßige Stellungnahmen des Ausschusses der Regionen ein. Der Ausschuss der Regionen nimmt eine wichtige Mittlerrolle zwischen den Bürgerinnen und Bürgern einerseits und den europäischen Institutionen andererseits ein und sorgt für eine stärkere Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften.
In der Großregion Saarland, Lothringen, Luxemburg, Rheinland-Pfalz, in der Wallonie, in der deutschsprachigen Gemeinschaft sowie der französischen Gemeinschaft Belgiens wird Europa tagtäglich gelebt. Für viele Menschen ist es heute eine Selbstverständlichkeit, beispielsweise in Deutschland zu wohnen, in Luxemburg zu arbeiten und in Lothringen einzukaufen. Natürlich sind auch andere Konstellationen denkbar.
Sicherlich eine der wichtigsten Veranstaltungen unter der Federführung des Ausschusses der Regionen sind die „Open Days“ in Brüssel. Diese Europäische Woche der Regionen und Städte findet seit 2003 alljährlich statt. Die ursprüngliche Idee, der Vertretung ein Forum für ihre Arbeit in Brüssel zu bieten und das Knüpfen von Kontakten zu fördern, hat sich im Laufe der vergangenen Jahre zu einem echten Erfolgsmodell entwickelt. Im Anfangsjahr 2003 mit zehn Regionalbüros in Brüssel gestartet, steigerte sich die Teilnehmerzahl stetig von Jahr zu Jahr bis auf heute sage und schreibe 212 Regionalbüros. An 150 Workshops und Seminaren haben zuletzt 5.500 Menschen teilgenommen. Diese Workshops bieten den Regionalvertretungen die Gelegenheit, praktische Erfahrungen und aktuelle Projekte zu erörtern. Durch die persönlichen Kontakte und den Austausch von Erfahrungen bei der Umsetzung regionaler Politik wird eine
Vernetzung gefördert, und ein Europa von unten kann so weiter wachsen.
Inzwischen haben alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch die Werbewirksamkeit für die eigene Region erkannt. Für Rheinland-Pfalz und die Partnerregionen aus dem „Vierer-Netzwerk“ sowie der Großregion sind die „Open Days“ jedenfalls ein festes Datum zur Pflege der Kontakte mit weiteren Regionen.
In diesem Jahr standen die „Open Days“ unter dem Motto: „Mehr Wachstum und Beschäftigung – Die Regionen machen’s möglich“. Rheinland-Pfalz widmete sich zusammen mit der Großregion in zwei Workshops der internationalen Zusammenarbeit sowie dem Standortmarketing und der Standortentwicklung. Die „Open Days“ sind aus der Brüsseler Szene nicht mehr wegzudenken, und ich denke, dafür gebührt Herrn Dr. KarlHeinz Klär und seinem Team ein großes Dankeschön!
Meine Damen und Herren, die meisten von uns erleben in der Diskussion mit Schülerinnen und Schülern am Europatag, aber auch in Gesprächen mit den Menschen vor Ort, wie tief noch Ressentiments und Vorbehalte gegenüber Europa bestehen. Für viele ist Europa weit weg. Ein erkennbares Informationsdefizit reduziert Europa auf einen fernen Bürokratiemoloch, der lebensfremde Entscheidungen trifft.
Im Rahmen des Mainzer Mediendisputs hatte ich die Gelegenheit, mit 16 Jungjournalistinnen und -jungjournalisten über Europa zu diskutieren. Dabei habe ich meine Kritik zum Ausdruck gebracht, dass die BrüsselBerichterstattung oftmals nur auf dem Niveau von Boulevard-Journalismus funktioniert: Wo kein Skandal ist, wird oft einfach nicht berichtet.
So wird von Europa auch in Zukunft eher das Bild eines Bürokratiesumpfes bestehen bleiben als das einer lebendigen, politischen Größe. Meine Gesprächspartner sind meistens völlig verblüfft, wenn ich ihnen sage, dass für das Europa der 480 Millionen Menschen nicht mehr Bedienstete tätig sind als für die knapp 1 Million Einwohner der Stadt Köln, und darunter sind noch ca. 60 % im Übersetzerdienst.
Meine Damen und Herren, Europa ist mehr als eine wirtschaftliche Größe. Rheinland-Pfalz profitiert ökonomisch von der Europäischen Union, und wirtschaftlich erbringt es unseren Bürgerinnen und Bürgern einen finanziellen Mehrwert. In der neuen Förderperiode hat Rheinland-Pfalz über 30 % mehr Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung – EFRE – erhalten. Hiermit unterstützt das Land die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen, die Förderung von Innovationen für mehr Wachstum und die Förderung regionaler Entwicklungspotenziale.
Im Zeitraum von 2000 bis 2006 sind insgesamt EUFördermittel in Höhe von rund 600 Millionen Euro geflossen, also 85 Millionen Euro pro Jahr. 65 % aller Ausfuhren des Landes gehen in EU-Staaten, 71 % beträgt der Anteil am gesamten Import des Landes. Diese Zah
len zeigen die enge wirtschaftliche Verknüpfung und den hohen Stellenwert Europas für Rheinland-Pfalz.
Aber neben dieser sicherlich nicht unwichtigen ökonomischen Dimension sind andere Aspekte mindestens ebenso bedeutend. Dank der Europäischen Union können wir den Herausforderungen der Globalisierung begegnen. Sie ermöglicht uns eine verbesserte Interessenwahrung auf der Weltbühne. Eine gesicherte Energieversorgung ist eine ebenso wichtige Aufgabe wie die Vereinbarung hinreichender Mindeststandards im Sozial- und Umweltbereich.
Eine der größten Errungenschaften des vereinten Europas ist die Friedenssicherung, die seit über 60 Jahren ein friedliches Zusammenleben ehemals verfeindeter Völker ermöglicht hat. Wir haben die einmalige Chance, eine lebendige Wertegemeinschaft zu erhalten und weiter zu gestalten, die auch unseren Kindern und Enkeln eine Zukunft in Frieden und Wohlergehen ermöglicht.
Von Jacques Delors, der von 1985 bis 1995 Präsident der Europäischen Kommission war, stammt der Ausspruch: „Europa ist wie ein Fahrrad. Hält man es an, fällt es um.“
Sorgen wir also gemeinsam dafür, dass das Fahrrad Europa ständig in Bewegung bleibt.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute in einem gemeinsamen Antrag der SPD, CDU und FDP die seit 25 Jahren bestehende Partnerschaft zwischen Rheinland-Pfalz und Ruanda würdigen, so zeigt dies ihren hohen Stellenwert und ist dies zugleich Ausdruck des breiten Konsenses, von dem sie getragen wird.
Mit dieser 1982 gegründeten Graswurzelpartnerschaft hat Rheinland-Pfalz eine Vorreiterrolle übernommen. Lange bevor die Vereinten Nationen im Jahr 2000 ihre acht Millenniumsziele beschlossen haben, um damit Hunger, Armut und Chancenlosigkeit in der Welt zu bekämpfen, hat Rheinland-Pfalz in diesem Sinn bereits gehandelt. In beispielloser Weise engagieren sich landesweit Kommunen, Vereine, Kirchengemeinden und – nicht zu vergessen – fast 250 Schulen und Hochschulen auf vielfältige Weise für unser Partnerland.
Viele Menschen, darunter erfreulicherweise ein sehr hoher Anteil von jungen Leuten, setzen sich unermüdlich in Aktionen und Projekten für Ruanda ein. Denken wir nur an die Aktion Tagwerk, die zu einem festen Begriff jugendlichen Engagements geworden ist. Allen Frauen und Männern, die sich in dieser vorbildlichen Weise für unser Partnerland einsetzen, sagen wir, die SPDLandtagsfraktion, Dank für ihr ehrenamtliches Wirken.