Wolfgang Schlagwein
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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Baldauf, vielen Dank für die Erinnerung an den „Achsen-Heinrich“. Ich hatte einmal einen Bürgermeister, dessen Kriegsname war „Mako-DammRudi“. Vielleicht hört er heute zu. Herzliche Grüße an Rudolf Weltgen.
„Mako-Damm-Rudi“.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, am vergangenen Wochenende haben in Paris die Staaten dieser Welt ihre Absicht bekundet, den Klimawandel doch noch zu begrenzen, sogar auf eine Erwärmung unter zwei Grad.
Jetzt werden einige sagen, na ja, die Absicht. Nun, einige Staaten hatten in der Tat nicht einmal die Absicht, und einige innerhalb von Staaten, auch hierzulande, hatten bis vor Kurzem nicht einmal die Absicht, sich dem Thema Klimawandel zu widmen. Letztere, auch die Letzten hierzulande,
mögen sich nun augenscheinlich nach den Ergebnissen von Paris dem Klimaschutz nicht mehr verweigern, was nach sich zieht – hören Sie gut zu –, sich auch dem schnellen Strukturwandel der Wirtschaft nicht mehr verweigern zu können; denn eine schnelle Anpassung der Ökonomie an die Erfordernisse des Klimaschutzes gehört auch zu den Ergebnissen von Paris.
Wie so oft im Leben versuchen sich die, die bisher ganz hinten standen, also die Letzten in der Reihe, sozusagen an die Spitze der Bewegung zu setzen, wobei das von der Nachhut nach ganz vorne ein weiter Weg ist. Da gibt es, um dies gleich einmal abzuräumen, jenes Deckblatt der CDU, das die Dienstleistungsvergütung an die ISB mehr als halbieren will und sich dabei auf den Mittelabfluss am Ende des Oktobers 2015 zu stützen versucht. Ende Oktober 2015.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie sind noch neu beim Thema Klimaschutz und
möglicherweise auch beim Haushaltsrecht. Sie verwechseln da etwas.
Sie verwechseln da etwas.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Klimawandel macht die Jahre wärmer, kürzer macht er sie nicht.
Wer jetzt plötzlich beteuert, der Marktwirtschaft auch ökologische Leitplanken setzen zu wollen, und sie in demselben Interview, einen Satz später, schon wieder als Gängelung der Wirtschaft einreißt, der kommt so schnell nicht an die Spitze des Klimaschutzes.
Meine Damen und Herren, für ökologische Leitplanken gibt es drei Kategorien von Argumenten: Es gibt kluge Argumente, es gibt Argumente der Gerechtigkeit, und es gibt gute Argumente. – Letztere zielen auf Fragen des guten Lebens, wie sie die Bundesregierung derzeit in ihrem Bürgerdialog mit den Menschen diskutiert.
Eben.
Sie können auch gut sein; denn die Argumente der Gerechtigkeit wie auch die guten Argumente entspringen der Tradition der abendländischen Ethik und Moral. Wer darin nur eine Moralkeule sieht, der ist in der Nachhut lange und gut aufgehoben und in dem Bemühen, aus seiner Mördergrube gegen den GRÜNEN ein Herz zu machen, mit wenig Erfolg beschieden.
Ich komme jetzt zum Thema Wirtschaft, ich bin gerade dabei.
Im zweistelligen, vielleicht bald dreistelligen Millionenbereich sind weltweit Menschen auf der Flucht vor Dürren, Überschwemmungen, vor den Kriegen um Rohstoffe.
Herr Kollege, gleichzeitig haben sich Millionen, wenn nicht Milliarden andere auf den Weg gemacht, ihren Anteil an den Ressourcen dieses Planeten und ihr Maß am Wohlstand einzufordern. Dieses Maß werden wir in Europa nicht mehr allein bestimmen, und schon gar nicht werden wir es bestimmen, indem wir die Messergebnisse fälschen, wie das ein großer deutscher Automobilkonzern getan hat. – Dass ich mir als GRÜNER einmal Gedanken um die deutsche Autoindustrie machen müsste, hätte ich mir auch nicht träumen lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt noch eine andere Sicht, ein anderes Maß der Dinge. Das Wirtschaftsministerium legt mit dem Regionalen Wohlfahrtsindex und der Nachhaltigkeitsstrategie für Rheinland-Pfalz die Grundlagen, übrigens eingebettet in nationale und internationale Prozesse und Ziele, etwa die 17 neu formulierten Nachhaltigkeitsziele der UN. So fördern wir, die Regierungskoalition und die Landesregierung, auch in 2016 in Rheinland-Pfalz jene Innovationen, die die ökonomische Wertschöpfung vom Naturverbrauch entkoppeln, die Ressourceneffizienz steigern, die den Übergang nicht nur zu erneuerbaren Energien, sondern auch zu erneuerbaren Rohstoffen gestalten. Die alte Formel „Steigerung des Outputs, der Produktion, durch gesteigerten Input von Energie, von Rohstoffen“ führt zum Ruin des Planeten.
Die Formel der Zukunft heißt: „Aus weniger mehr machen“. Und, Herr Baldauf, das gilt auch für Haushaltspläne.
Im Übrigen haben Sie durchaus die richtigen Erkenntnisse. Sie stellen richtigerweise fest, Rheinland-Pfalz hat keine Kohlekraftwerke. Aber, Herr Baldauf, das rheinlandpfälzische Modell ist Kraft-Wärme-Kopplung, aus wenig Energie-Input mehr zu machen. Dann haben wir allerdings festgestellt, dass uns die Kohle derzeit bei dem rheinlandpfälzischen Modell der Kraft-Wärme-Kopplung, welches unser Modell ist, im Wege herumsteht, und deswegen beschäftigen wir uns mit den Zusammenhängen.
Ja, sie stehen nicht in Rheinland-Pfalz, aber sie stehen
uns in Rheinland-Pfalz im Weg herum. Das ist der Unterschied.
Ja, man muss die Gedanken auch zusammenbringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ab 2016 legen wir mit der neuen EFRE-Förderperiode in Rheinland-Pfalz die Mittel noch stärker auf die Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz aus, nämlich für Investitionen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, von Materialverbrauch und von Abfallaufkommen – damit sichern wir die Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Industrie – wie auch durch die Mittel für das Effizienznetzwerk Rheinland-Pfalz EffNet, in dem sich die Akteure im Bereich Ressourceneffizienz, Energie und Umwelt vernetzen, oder durch das Branchennetzwerk Ecoliance, dessen Ziel es ist, nachhaltige Lösungen im Umweltbereich zu entwickeln. Mit dieser Haushaltsstelle – dazu gibt es auch einen Antrag – stärken wir die wachsende Zahl von Unternehmen, die sich diesem Thema widmen. Die rheinland-pfälzischen Unternehmen sind eben nicht die scheuen Rehe, die vor Rot-Grün fliehen, ganz im Gegenteil.
Schließlich nenne ich noch das Programm InnoTop, das den Zugang von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu Hochschul- und Forschungseinrichtungen erleichtert.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die digitale Welt hält nicht nur Einzug in Weltkonzerne, und deshalb finden Sie in einzelnen Kapiteln wie 08 02 oder 08 10 auch Förderprogramme, die kleineren und mittleren Unternehmen in Fragen der Digitalisierung zugänglich sind, übrigens auch Handwerksbetrieben. Auch das ist Mittelstandsförderung.
Der gemeinsame Entschließungsantrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Innovation stärken – Rheinland-Pfalz zukunftsweisend aufstellen“ fasst es zusammen: Innovation, Forschung, Wissenstransfer und Gründungsbereitschaft sind Grundpfeiler einer gut aufgestellten Wirtschaftsstruktur. In Zeiten knapper werdender Ressourcen und als rohstoffarmes Land leben wir vor allem von dem Wissen und den Technologien, die wir entwickeln. Innovationsförderung ist daher eine wesentliche Investition in die Zukunft von Rheinland-Pfalz.
So weit der Entschließungsantrag.
Über das Kapitel 08 77, in dem die Mittel veranschlagt sind, die auf die europäische Agenda für Wachstum und Beschäftigung ausgerichtet sind, möchte ich die Brücke zu den Flüchtlingen schlagen, denen wir nicht nur Schutz und Obdach bieten wollen. Wir wollen sie, sofern sie auf längere Zeit bei uns bleiben können und wollen, auch in unser Wirtschaftsleben und in unsere Arbeitswelt eingliedern. Deswegen finden sie Eingang in die Maßnahmen zur Berufsqualifikation und zur Fachkräftesicherung. Auch das
ist soeben angesprochen worden.
Ich nenne beispielhaft vier zusätzliche Stellen für Flüchtlingscoaches, übrigens gemeinsam initiiert mit den Handwerkskammern und der Agentur für Arbeit, und das Ministerium steuert 120.000 Euro dazu. Dies richtet sich unmittelbar an die Flüchtlinge.
Weiterhin nenne ich die Maßnahmen, die schon im Kontext der Landesstrategie zur Fachkräftesicherung in RheinlandPfalz bzw. am Ovalen Tisch vereinbart wurden. Diese sind nun mit zusätzlichen Haushaltsmitteln hinterlegt für die intensive Begleitung von Flüchtlingen, um diese in eine duale Ausbildung zu bringen. Ich betone an dieser Stelle besonders den Begriff „duale Ausbildung“, weil immer der Vorwurf des Akademisierungswahns im Raum steht. Wir sehen auch die andere Schiene.
Perspektivisch dienen sowohl die Modernisierung der Berufsbildungszentren der Handwerkskammern mit über 1,3 Millionen Euro in 2016 und insgesamt 12 Millionen Euro in den folgenden Jahren als auch die Meisterausbildung, das Meister-BAföG, das um 500.000 Euro, also eine halbe Million Euro, erhöht wurde – davon 300.000 Euro aus Mitteln des Ministeriums –, der besseren beruflichen Qualifikation aller in diesem Land, gleich, welcher Herkunft sie sind.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die an dieser Stelle aufgerufenen Gesetzentwürfe finden unsere Unterstützung und – sofern in der zweiten Beratung – auch unsere Zustimmung. Insbesondere zur Vereinigung der Landesbausparkassen danken wir den Verantwortlichen des Sparkassenverbandes und des Wirtschaftsministeriums für die vorausschauende Initiative und das gute Verhandlungsergebnis.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuweisen, dass in diesen Wochen und Monaten erneut auf dem Umweg über die EU die zweite und dritte Säule unseres Bankenwesens, also die Sparkassen sowie auch die Volks- und Raiffeisenbanken, wieder infrage gestellt werden. Ich möchte noch einmal deutlich sagen, regionale Institute mit einlagebasiertem Kreditgeschäft und überschaubaren Risiken gehören nicht der gleichen Regulierung unterworfen wie global tätige Großbanken.
Ich komme am Schluss meiner Rede noch zu dem Thema der Energieagentur, die von Ihnen auch immer infrage gestellt wird. Ich bin nun schon relativ lange im Geschäft. Ich bin seit 1989 Kommunalpolitiker, und ich musste aus dem Kreis Ahrweiler immer neidvoll ins Nachbarland NordrheinWestfalen schauen; denn die hatten etwas, was wir zu diesem Zeitpunkt nicht hatten. Sie hatten nämlich eine Energieagentur, die Anlaufstelle gerade für die Kommunen, für die kommunalen Akteure in der Energiewende war. Das habe ich immer schmerzlich vermisst.
Deshalb gab es vor Jahren einmal einen Beschluss unseres Kreistages, eine Art Kreisenergieagentur einzurichten. Es ist nie gelungen, weil es immer an irgendetwas fehlte, bis dann Rot-Grün kam,
die Energieagentur eingerichtet hat und damit einem Bedürfnis, zum Beispiel der Kommunen unseres Landkreises, nachgekommen ist. Gleichzeitig haben aber auch eine ganze Reihe anderer, unter anderem auch CDUBürgermeister und CDU-Landräte, ganz schnell hier gerufen, als es um die Einrichtung der Außenstellen der Energieagentur ging. – Dazu kann ich nur sagen, wer das vor Ort erhalten will – und darunter werden nicht wenige auch Ihrer Parteifreunde und -freundinnen mit dabei sein –, der wird wissen, wo er im März sein Kreuzchen machen muss.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Plünderer! Ich habe zwar von der Berufsentwicklung her einmal Geschichte studiert, aber ich will mich jetzt nicht mit der Vergangenheit auseinandersetzen, sondern in die Zukunft schauen. In dieser Zukunft wird sich sicher einiges verändern.
Aus dem Gebetbuch des demografischen Wandels werden wir einige Verse ganz neu deklinieren müssen. Dazu gehören auch die Fragen rund um den Wohnungsmarkt, wobei in ländlichen Gebieten die Sorge um den Leerstand um sich griff, es eine nationale Bauausstellung zu Fragen
der Stadt der Leere gab und das Wort von der perforierten Stadt geprägt wurde.
Vielerorts, nicht überall, aber vielerorts tun sich ganz neue Perspektiven auf; denn wir sind – gewollt oder ungewollt, bewusst oder unbewusst – ein Einwanderungsland geworden. Das hat Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt. Es gibt zusätzlichen Bedarf auf diesem Wohnungsmarkt, aber es gibt auch veränderte Bedarfe auf diesem Wohnungsmarkt. Auf alles müssen wir reagieren. Die veränderten Bedarfe, das Eigenheim auf der grünen Wiese ist für die junge Familie schon lange nicht mehr das allein seligmachende Wohnmodell. Mehrgenerationenwohnen – der Kollege hat es gesagt –, das Wohnen in Wohngruppen im Rahmen der Teilhabe, das sind alles ganz neue Anforderungen.
Es gibt veränderte Rahmenbedingungen wie die anhaltende – die Betonung auf anhaltende – Niedrigzinsphase. Auf all das reagiert die Landesregierung. Sie reagiert mit der Anpassung der Förderkonditionen, mit der Einführung von Tilgungszuschüssen, und das nicht mit der Gießkanne, sondern regional differenziert auf der fachlichen Grundlage von Wohnungsmarktanalysen. Wir fliegen nicht mit dem Hubschrauber über das Land und werfen Geld über die Marktplätze, weder das eigene Geld noch das Geld des Bundes.
Schauen wir kurz, bevor ich zu den anderen Instrumenten komme, nach Frankreich. Frankreich hat nach dem Krieg mehrere Einwanderungswellen erlebt. Man hat reagiert, vor allem in den 60er-Jahren, ganz schnell und mit ganz viel Geld, mit großen riesigen Wohnbausiedlungen an den Rändern der Ballungsräume. Das waren durchaus keine schlechten Bauwerke. Die waren am Anfang durchaus attraktiv, aber es war nur in die Steine investiert worden, nicht in das Zusammenleben, in die Nachbarschaftsbeziehungen und das Wohnen im Quartier. In den 70er-Jahren begann dann der Abstieg, und das sind die Banlieues mit all den Erscheinungen, auf die ich jetzt nicht näher eingehen kann.
Lassen Sie uns diese Fehler nicht wiederholen. Mit viel Geld, wenn wir es denn hätten, könnten wir uns vielleicht kurzfristig freikaufen, aber nicht nachhaltig, und im Übrigen – nicht selten – landet viel Geld in wenigen Taschen. Das wollen wir nicht. Deshalb ist diese Landesregierung gut beraten, differenziert vorzugehen, verschiedene Instrumente einzusetzen, und das möglichst zielgenau. Dazu gehören die ordnungspolitischen Instrumente, Kappungsgrenzen, Mietpreisbremse, auch das nicht flächendeckend und jetzt abgestimmt mit den neuen Förderkriterien. Das ist der richtige Weg.
Dazu gehört im Übrigen auch die neue Landesbauordnung. Wir haben das Bauen mit Holz für mehrgeschossige Bauweisen geöffnet, um auf diese Weise eine preiswerte Nachverdichtung gerade dort zu ermöglichen, wo Wohnen teuer ist, Bauen teuer ist und Boden gerne auch Spekulationszwecken dient. Dazu gehören kleinere, aber zielgenaue Aktivitäten, wie zum Beispiel der Wettbewerb „Mehr Mitte bitte“ zusammen mit der Architektenkammer, der mit wenig Geld einen großen Reichtum an Ideen gefördert hat, wie wir unseren gewachsenen Baubestand in den Ortskernen eben nicht leer stehen und verfallen lassen, sondern zeit
gemäß und neu in Wert setzen. Dazu gehört vor allem das Denken nicht in den einzelnen Gebäuden, sondern in den Zusammenhängen des Quartiers, in der Nachbarschaft. Im Zusammenleben im Quartier wächst Integration.
Deshalb noch einmal, es ist richtig, wenn wir nicht nur in die Steine, sondern im Quartier auch in diese Zusammenhänge investieren.
Last not least, ein Schwerpunkt, auch in den neuen Förderbestimmungen, ist die Förderung des genossenschaftlichen Gedankens, der Wohnungsbaugenossenschaften. Da kann ich nun nicht sehen, dass die SPD da nicht an ihren Idealen festhält. Ganz im Gegenteil, wir begrüßen es sehr, das Sie dieses gemeinschaftliche Vorgehen, das Zusammengehen im Quartier, zusammen, nicht jeder für sich, auch an dieser Stelle zu Recht im Blick hat.
Alles in allem ein Bündel von Instrumenten mit Blick auf die veränderten Rahmenbedingungen dieser Gesellschaft, auf die Veränderungen der Gesellschaft und mit dem gezielten Einsatz der Mittel und Ressourcen, die aber nun einmal – das wissen wir – knapp sind.
Umso wichtiger ist es, sie zielgenau einzusetzen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich bin dem Staatssekretär dankbar, dass er das noch einmal deutlich gemacht hat: Die Förderkonditionen sind an die veränderten Bedingungen, und zwar ständig, anzupassen;
denn es kommt darauf an, das Geld auch tatsächlich in den Markt zu bringen, sozusagen die PS auf die Straße zu bringen.
Die Zielsetzung 4.200 neue Wohneinheiten ist genannt worden. Auch vor diesem Hintergrund ist die Aussage interessant, dass bisher kein Antrag abgelehnt wurde, weil irgendwo Mittel gefehlt hätten. Gerade vor dem Hintergrund der Zielsetzung halte ich es für sehr richtig und für die richtige Strategie, sich mit den Akteuren, die es letztendlich sind, die das umzusetzen haben, im Rahmen dieses Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum an einen Tisch zu setzen.
Auch das gehört dazu, Mittel, die man hat, gezielt, sinnvoll und effektiv einzusetzen.
Danke sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte vorgestern die Freude, am Jahresempfang der Wirtschaft meines Heimatkreises teilnehmen zu können. Dessen wirtschaftliche Lage hat unser Landrat in leuchtenden Farben gemalt. Das Handwerk blüht, die Umsätze stimmen, die Arbeitslosigkeit ist niedrig. Dann siedelt sich auch noch HARIBO an.
Meine These, die ich aus diesem Jahresempfang mitgebracht habe: Abgesehen von HARIBO werden die Ansprachen der Landräte und der Bürgermeister landauf und landab überall so oder so ähnlich aussehen.
Wenn dann das Ganze noch mehr ist als die Summe seiner Teile, dann stehen wir in Rheinland-Pfalz ganz gut da. Als Beleg für diese These darf ich das Fazit des Konjunkturberichts der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz für den Frühsommer 2015 anführen. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Breites und stabiles Wachstum im gesamten Bundesland.“ –
Der neueste Bericht, der Herbstbericht, spricht von moderatem Wachstum, das sich – noch einmal Zitat – auf einer anhaltend starken Geschäftslage gründet.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dazu braucht es zweierlei. Es braucht die mittelständischen Strukturen, wie wir sie in Rheinland-Pfalz Gott sei Dank haben. Es sind übrigens in der Regel sehr bodenständige Unternehmen. Es sind keine scheuen Rehe, die die Neigung haben, in der Welt herumzustreunen. Sie wissen, warum sie so bodenständig sind.
Es braucht eine Landesregierung und ein Wirtschaftsministerium, um diese Strukturen zu pflegen, weiterzuentwickeln, nachhaltig zu entwickeln, ihre Innovationskraft zu stärken, das Gründungsgeschehen zu fördern und ihre Leistungsfähigkeit in der betrieblichen Ausbildung zu erhalten.
Ich möchte diesen letzten Punkt aufgreifen, weil ich mich auf drei Punkte konzentrieren möchte.
Das Thema Fachkräftemangel zeigt sich in der Tat in den letzten Konjunkturberichten der Industrie- und Handelskammern als eine dauerhafte Sorge der Unternehmen. Die Fragen 39, 40 und 41 unter anderem in der Großen Anfrage und die Antworten darauf gehen auf dieses Thema detailliert ein.
Ich möchte hier nur feststellen, wir sind gut beraten, die Flüchtlinge, so sie denn hierbleiben, nicht nur, wie wir es eben bei dem anderen Tagesordnungspunkt, zu dem ich gesprochen hatte, diskutiert haben, in gute Nachbarschaf
ten zu integrieren, sondern eben auch ins Berufsleben und in die Arbeitswelt.
Die Welcome Center, die Coaches für betriebliche Ausbildung sind nur zwei Beispiele für Maßnahmen, die die Landesregierung in die Hand nimmt.
Ein zweiter Punkt betrifft das Thema Umwelttechnik und das Thema Entkopplung der wirtschaftlichen Entwicklung vom Energie- und Rohstoffverbrauch auch als eine Basis weiterer wirtschaftlicher Entwicklung, also nicht so, wie es VW macht, sondern richtig herum.
Es sind die vom Land geförderten Netzwerke, wie zum Beispiel Ecoliance, die bei den Mittelständlern auf wachsende Resonanz stoßen, oder auch das LaNEG, das landesweite Netzwerk für die Energiegenossenschaften. Ich möchte hier auch einmal feststellen, mit diesen Energiegenossenschaften tauchen auf einmal noch ganz neue Akteure in unsere mittelständischen Strukturen ein, die wir ganz ausdrücklich an dieser Stelle noch einmal begrüßen.
Es fällt mir noch ein Punkt ein, den ich in Bezug auf die Thematik Klima kurz aufgreifen möchte. Es ist gut, wenn man die Dinge anspricht. Aber noch besser ist es, wenn man sie im Kopfe auch in einen Zusammenhang bringt. Wenn man zum Beispiel feststellt, dass viele rheinlandpfälzische Unternehmen in der Stromerzeugung, zum Beispiel durch Kraft-Wärme-Kopplung, tätig sind, und dann auf der anderen Seite feststellt, dass es Kohlekraftwerke außerhalb des Bundeslandes gibt, dann sollte man auch den gedanklichen Zusammenhang herstellen, dass es diese Kohlekraftwerke außerhalb des Bundeslandes Rheinland-Pfalz sind, die unserem rheinland-pfälzischen Geschäftsmodell der Stromerzeugung im Weg herumstehen, auch wenn sie außerhalb des Bundeslandes platziert sind.
Ich möchte einen dritten Punkt ansprechen, nämlich die Digitalisierung. Wir wollen diese Digitalisierung als Perspektive für unsere mittelständischen Unternehmen entwickeln. Die SmartFactory in Kaiserslautern, demnächst eines von fünf bundesweiten Kompetenzzentren, veranschaulicht diese Perspektive. Wenn aber dort – jetzt komme ich auf die Herausforderungen – und andernorts und in Zukunft immer mehr die Maschinen über das Internet miteinander sprechen, dann ist das eiserne Werktor alleine kein Schutz mehr. Es ist eine Herausforderung, über die wir mit den mittelständischen Unternehmen reden müssen, was man dort tun kann. Das ist eine Frage der Sicherheitsstruktur.
Wenn man feststellt, wie ich es auf einer Veranstaltung gehört habe, dass man nicht mehr in Bad Kreuznach wohnen muss, wenn man in Bad Kreuznach arbeiten möchte, dann sind das Veränderungen, die auf unsere mittelständische Wirtschaft zukommen.
Wenn viele kleine Kernmannschaften weltweit ein großes Heer von Mitarbeitern steuern, dann sind auch das Veränderungen, die auf unsere mittelständische Wirtschaft zukommen. Wir haben diese Veränderungen im Blick.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Ministerpräsidentin kann ich jetzt nicht begrüßen. Sie ist im Interesse des Landes Rheinland-Pfalz heute andernorts in wichtigen Fragen unterwegs.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hie und da begegnet uns der Glaube, Geld arbeite. Es gibt allerdings auch die andere Erfahrung, Geld macht Arbeit, Geld macht Aufwand, insbesondere dann, wenn es aus eher unsteten und punktuellen Bundessonderprogrammen kommt und nicht als stetiger, dauerhafter, struktureller Beitrag des Bundes zu gesamtgesellschaftlichen Fragen. Wenn es in Sonderprogrammen kommt, dann müssen auf Landesebene, und das ist jetzt der Fall, sonderprogrammbezogene folgegesetzliche Regelungen und Wege geschaffen werden, um die Mittel zu den Adressaten, also in diesem Fall dann auch zu den Kommunen zu bringen.
Nehmen wir das Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen usw. Da muss § 5 des Landesfinanzausgleichgesetzes angepasst werden, oder nehmen wir das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen usw. Da muss der schon genannte § 18 des Landesfinanzausgleichsgesetzes angepasst werden, um zum Beispiel den Kommunen, gerade den finanzschwachen Kommunen auch weiterhin die höchstmöglichen Förderquoten zu ermöglichen. Damit nicht genug. Es muss
auch die Gemeindeordnung angepasst werden, um bei den Kommunen angesichts dieser Sonderzahlungen nicht dann noch die Pflicht zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes auszulösen. Auch das ein zusätzlicher Aufwand der Kommunen, den wir ihnen ersparen wollen.
Wenn man gerade schon dabei ist, dann ist es natürlich sinnvoll, vorausschauend einen weiteren Verweis auf Bundesgesetze im Sinne des Artikel 104b des Grundgesetzes ins Landesfinanzausgleichsgesetz einzuarbeiten, wenn es dann in Zukunft noch weitere Sonderprogramme des Bundes geben sollte.
Aber, um es noch einmal zu sagen, die besseren Varianten wären strukturelle, dauerhafte und dynamisierte Beiträge des Bundes zu gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, sei es die Flüchtlingsaufnahme, sei es die Kinderbetreuung, übrigens auch die nicht investive Kinderbetreuung.
Wenn wir schon dabei sind, dann ist es richtig, weiterem Anpassungsbedarf nachzukommen, zum Beispiel an die kommunale Praxis im Breitbandausbau, was an dieser Stelle geschieht. Ich denke, die Bedenken der Kommunen, die hier geäußert wurden, konnten oder können noch ausgeräumt werden, auch mit dem Verweis, den Herr Kollege Noss schon gemacht hat, auf die rund 32 Millionen Euro, die zusätzlich in das Kommunale Investitionsprogramm 3.0 hineinkommen.
Schließlich erfolgt eine klarstellende Anpassung zur Steuerkraftermittlung für jene Fälle, in denen die Gemeinden auf die Erhebung von Grundsteuern verzichten. Auch dieses Problem haben wir in Rheinland-Pfalz, dass Gemeinden auf die Erhebung von Grundsteuern verzichten.
Schließlich werden Zuweisungen an Kommunen im Zuge der Kommunal- und Verwaltungsreform nicht mehr auf freiwillige Maßnahmen beschränkt, sondern im Prinzip auf alle Maßnahmen. Auch das ist eine kommunalfreundliche Regelung. Damit sind wir auch einverstanden.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Dostojewski seinen Roman „Der Spieler“ schrieb, war die Welt der Spielbanken noch in Ordnung. Es gab kein Glücksspiel im Internet und keine eigenen Pokerkanäle im Fernsehen. Es gab keine Spielhallen in Fußgängerzonen und noch keine Suchtbeauftragten und keine Spielsuchtprävention.
Herr Licht hat es gesagt. Seitdem hat sich die Welt, ob
gewünscht oder nicht gewünscht, erheblich geändert. Das bisherige System der Abschöpfung hoher Ertragsüberschüsse bei den Spielbanken über die Spielbankabgabe kann so nicht bleiben. Darin sind wir uns einig.
In ihrer alten und jetzt noch geltenden Fassung hat die Spielbankabgabe sogar dazu geführt, dass das Land zumindest zeitweise mehr an die Sitzkommunen der Spielbanken ausgezahlt hat, als es selbst eingenommen hat. Das kann so auch nicht bleiben. Vor allem in Kombination mit der Umsatzsteuer, der die Spielbanken seit einigen Jahren aus europarechtlichen Gründen unterliegen, kann die Spielbankabgabe in der jetzigen Form auch auf die Spielbanken selbst eine, wie das so schön heißt, erdrosselnde Wirkung entfalten. Bei Dostojewski drohten sich die Spieler zu erdrosseln. Jetzt sehen sich zumindest subjektiv die Spielbanken auf diesem Weg.
Hinzu kommt die Notwendigkeit – auch das wurde gesagt –, die europarechtlichen Regelungen im Hinblick auf transparente und diskriminierungsfreie Vergaben auch mit Blick auf die Spielbanken anzupassen. Es gibt Handlungsbedarf in allen Richtungen. Das hat auch der Landesrechnungshof festgestellt.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt die Landesregierung diesem Handlungsbedarf nach. Ich möchte das alles nicht im Detail darlegen. Die neue Systematik wird zu einer spürbaren Verringerung des Abgabenaufkommens und damit zu einer Abgabenentlastung bei den Spielbanken führen. Diese Entlastung geht dann aber auch zulasten der bisherigen Abgabenempfänger, also des Landeshaushalts wie auch der Sitzkommunen, also den Kommunen, in denen die Spielbanken ihren Sitz haben.
Es kommt nun sehr darauf an, diese Last und das verringerte Abgabenaufkommen zwischen Land und Kommunen fair und solidarisch zu verteilen; denn es bleibt Aufgabe der Sitzkommunen, mit den Mitteln der Abgaben das Umfeld der Spielbanken als Standortfaktor weiterhin zu gestalten und aufzuwerten, und zwar sowohl im Interesse der im Wettbewerb stehenden Spielbanken als auch im Interesse des Landes an einer weiterhin funktionierenden regulatorischen Steuerung des Glücksspiels. Dazu bedarf es oft dauerhafter kommunaler Strukturen bei den Sitzgemeinden vor Ort und damit auch einer kalkulierbaren Finanzierungsgrundlage.
Es ist auch dafür Sorge zu tragen – auch das soll nicht unerwähnt bleiben –, dass es am Ende im Interesse des Landeshaushalts durch die Neuregelung nicht zu einer Überkompensation zugunsten der Spielbanken kommt. Das gilt insbesondere mit Blick auf die dritte neu eingeführte Komponente der gewinnbezogenen Abgabe. Wir wissen alle, welche Phantasie Unternehmen entwickeln können, wenn es darum geht, Gewinne zu gestalten.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist auch mir zunächst ein Bedürfnis, meinen Respekt den Kolleginnen und Kollegen, aber auch den Sachverständigen, nicht zuletzt dem Wissenschaftlichen Dienst und den Ministerien zu bekunden, die alle zusammen in den letzten Tagen und Wochen jene 34 Sitzungen aus vier Jahren in diesem Abschlussbericht zusammengefasst haben, die überhaupt die Grundlagen für diesen Abschlussbericht in diesen vier Jahren gelegt haben.
Die Gnade des späten Nachrückers ermöglicht mir nun, mich sozusagen ins gemachte Nest der Ergebnisse Ihrer Bemühungen zu setzen.
Herr Kollege Henter hat mir einen plastischen Eindruck von dem gegeben, was ich in den vier Jahren alles verpasst habe.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abschlussbericht ist umfangreich. Auch da hat Herr Kollege Henter kurz und knapp wenigstens einen Eindruck gegeben, wie umfangreich er ist. Weil er so umfangreich ist, wird er natürlich seinen Nutzen und seine Wirkung auch nicht heute in diesem Plenum und auch nicht in den nächsten Wochen, sondern erst nach und nach entwickeln. Er ist in seiner Zusammenstellung eine sehr umfängliche und kompakte Dokumentation, nicht nur in seinen Empfehlungen und Stellungnahmen, sondern auch in seinen Darstellungen der Verfahrensgänge, der Anhörungen, der Analysen, der Bestandsaufnahme, der ganzen Materialien, die angefügt sind.
Die Enquete hat sich nicht nur mit der kommunalen Finanzsituation im engeren Sinne befasst, sondern auch mit vielen, vielen, ungefähr einem Dutzend Einzelthemen von der Doppik über Benchmarking, über die Varianten der Kreditfinanzierung, die Finanzierung der Kinderbetreuung und so weiter und so fort.
Die Enquete-Kommission ist nun abgeschlossen. Das Thema der Kommunalfinanzen wird uns erhalten bleiben. Das ist keine Frage. Der aktuelle Kommunalbericht des Landesrechnungshofes macht das deutlich. Das sehen aber auch SPD und GRÜNE so, wenn Sie unter dem Abschnitt B – Sie können das auf Seite 26 nachlesen – empfehlen, der Landtag möge – Frau Präsidentin, ich darf zitieren – „bei den Beratungen zum Landeshaushalt der kommunalen Finanzsituation besondere Beachtung schenken und nach Möglichkeit eine weitere Stärkung des kommunalen
Finanzausgleichs umsetzen, ohne den Landeshaushalt zu gefährden.“
Ohnehin – es wurde gesagt – ist ein Evaluieren des kommunalen Finanzausgleichs bis 2017 vorgesehen, etwa unter dem Aspekt der vertikalen und der horizontalen Wirkungen der neuen Schlüsselzuweisung C. Aber noch einmal, ohne den Landeshaushalt zu gefährden, das heißt, auch ohne die Schuldenbremse zu gefährden. Das zeigt den Rahmen, der uns allen hier gesteckt ist.
Frau Ministerin Ahnen hat gestern im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt, aber auch die Ministerpräsidentin gestern Abend beim Parlamentarischen Abend der kommunalen Spitzenverbände noch einmal die Anstrengungen deutlich gemacht, die das Land innerhalb dieses Rahmens und in Abstimmung mit den Kommunen unternommen hat, unternimmt und weiter unternehmen wird.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, darüber hinaus haben die Beratungen der Enquete-Kommission aber auch eines deutlich gemacht, der Bund muss einen dauerhaften und strukturellen Beitrag zur Verbesserung der Kommunalfinanzen leisten, einen dauerhaften und strukturellen, und sich eben nicht nur auf sporadische Finanzzuweisungen beschränken.
Weil ich eben das Wort von der Vorab-Milliarde gehört habe, es war nach dem Eindruck vieler Kommunen in Rheinland-Pfalz eher eine Kommt-Noch-Milliarde als eine Vorab-Milliarde.
SPD und GRÜNE haben in ihrer gemeinsamen Stellungnahme darauf hingewiesen – auch das können Sie auf Seite 47 nachlesen; ich zitiere noch einmal mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „(...) alle staatlichen Ebenen – neben dem Land und den Kommunen vor allem auch der Bund – ihren Beitrag leisten müssen, um die Finanzausstattung der Kommunen auf (...) ein angemessenes Niveau zu heben.“
Auch der Kommunalbericht des Landesrechnungshofs drückt das ähnlich aus, wenn er sagt, wenn er darauf hinweist, es ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die nur im Zusammenwirken aller drei Ebenen, also unter Einbeziehung des Bundes, zu lösen ist. Da zeigen die Finger eben nicht nur in eine Richtung, sondern in alle drei Richtungen, aber eben auch einbezogen den Bund. Deshalb haben SPD und GRÜNE die Forderungen an den Bund adressiert, unter anderem die Forderung, eine Verbesserung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer. Offen ist auch noch die Frage eines Bundesteilhabegesetzes, das Thema der Eingliederungshilfe, das in meinem Landkreis und in vielen anderen Ihrer Haushalte vor Ort eine sehr große Rolle spielt und nach wie vor einer der großen Posten ist.
Mit Blick auf die kommunale Ebene in Rheinland-Pfalz ist aber auch festzustellen – wer Landespezifisches hören will, der möge dann an der Stelle zuhören –, im Bundesvergleich sind die kommunalen Hebesätze in RheinlandPfalz immer noch unter dem Durchschnitt. Auch das stellt der Rechnungshof fest. Wir stellen fest, die kommunale Gebietsreform muss in Rheinland-Pfalz ihre Fortsetzung finden. Wir brauchen Kostentransparenz zum Bei
spiel durch den Aufbau eines Benchmarking-Systems – es wurde kurz angesprochen –, um einen kommunalen Leistungsvergleich zu ermöglichen. Es gibt Felder, die sich da regelrecht aufdrängen, zum Beispiel ein kommunales Energie-Controlling. Herr Landrat Bertram Fleck hat dazu seine Ausführungen gemacht.
Um am Schluss an dieser Stelle noch ein ganz konkretes Vorhaben zu nennen, auch im Hinblick auf die Transparenz von Kosten. Die Enquete-Kommission hat empfohlen, ein wissenschaftliches Verfahren aufzusetzen, um zum Beispiel die tatsächlichen Kosten der Kindertagesstätten vor Ort einmal transparent zu machen.
Bis dahin. Vielleicht komme ich noch einmal wieder.
Danke schön.
Das Thema „Hätte und könnte“ und wie sich das bei den Hebesätzen auswirkt, können wir gerne mit dem Landesrechnungshof weiter diskutieren. Ich kann zum Thema „Hätte und könnte“ auch noch etwas anderes anführen.
Wir hatten gestern das Thema Betreuungsgeld unter der obersten Fragestellung, wofür Geld da ist, aber wofür man es auch verwenden könnte, und wo es fehlt. Da hat der Sachverständige der CDU in der Anhörung im Mai 2013 – da ging es um die Finanzierung der Kindertagesstätten – ein Thema angeschnitten, das man durchaus auch in Zusammenhang mit dem Betreuungsgeld setzen kann. Da ging es aber um das Thema Rentenversicherung, nämlich
für die Eltern, deren Kinder nach 1992 geboren worden sind. Der Sachverständige der CDU hat im Zusammenhang mit der Frage, inwieweit sich der Bund stärker an der Finanzierung der Kinderbetreuung vor Ort beteiligen könnte, einen Betrag von 13 Milliarden Euro in den Raum gestellt, den das kostet.
Der Sachverständige der CDU sagt – Frau Präsidentin, ich darf mit Ihrer Erlaubnis zitieren –: In der sozialpolitischen Debatte würden die Mittel vervespert, die man eigentlich noch anderweitig brauchte; denn jeder in der Gesellschaft wisse sehr gut, dass ohne die steigende Erwerbsarbeit von Frauen der Wohlstand in dieser Gesellschaft niemals zu halten sei. Wenn man gleichzeitig noch für die Nichterwerbstätigkeit im Nachhinein Ansprüche bediene, dann erwachse daraus ein fettes Problem. – So viel dazu.
Da das Stichwort Willkommenskultur fiel, ist mir noch ein Hinweis wichtig. Wenn Sie sich das Minderheitsvotum – ich glaube, so heißt das – der CDU zum Thema Unterbringung und Aufnahme von Flüchtlingen anschauen, lautet die erste Empfehlung, die der CDU an dieser Stelle einfällt: „Die Landesregierung ergreift gemeinsam mit den anderen Bundesländern und dem Bund Maßnahmen, die den Missbrauch des Asylrechts eindämmen.“ Das ist das Erste, was Ihnen unter dem Stichwort Willkommenskultur und unter dem Stichwort Aufnahme von Flüchtlingen einfällt. Das ist schade. Ich dachte, wir seien weiter. Die Kommunen, viele CDU-Bürgermeister vor Ort, sind da sehr viel weiter, aber einige können wohl offenbar nicht aus ihrer Haut. Schade!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gab Zeiten, da strebten allabendlich Kurgäste, die Kurschatten im Arm führten und nicht selten schwankenden Schrittes waren, ihren Kuranstalten und ihren Kurorten zu.
Ich merke an Ihren Reaktionen, Sie wissen, das gibt es heute nicht mehr. Deswegen ist der Begriff „Kur“ heute eigentlich nicht mehr als Grundlage einer Abgabenerhebung aufseiten der Kommunen geeignet. Insofern ist es Zeit, § 12 des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes an dieser Stelle zu ändern.
Es ist aber leider vorbei.
Längst hat sich anstelle des klassischen Kurbetriebs – die Vorredner und Vorrednerinnen haben es gesagt – aber auch weit darüber hinaus der Tourismus moderner Prägung zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor entwickelt. Wir wollen daher dem Bedürfnis der Kommunen entsprechen – ein Teil ihrer Ausgaben für die Touristen ist Werbung – und die Herstellung und Unterhaltung ihrer touristischen Einrichtungen über Beiträge an dieser Stelle finanzieren. Die Beiträge sollen erhoben werden können, wo zum einen Unternehmen oder selbstständige Personen unmittelbare oder mittelbare Vorteile haben oder zum anderen übernachtenden Gästen die Möglichkeit zur Nutzung
von Einrichtungen geboten wird. Im ersten Fall Tourismusbeitrag, im zweiten Fall Gästebeitrag.
Da geht es nicht um eine Steuer, sondern jeweils um einen Beitrag, weil die Verwendung dieses Aufkommens zweckgebunden ist. Das heißt, wie bisher müssen die Kommunen – – –
Das ist schon klar.
Es ist ein Beitrag, der zweckgebunden ist. Das heißt – darauf wollte ich gerade kommen –, die Kommunen müssten sehr sorgfältig abwägen und am Ende möglicherweise auch belegen, welche Ausgaben sie für welche Einrichtungen, für welche Maßnahmen ansetzen. Das geht damit los, dass sie gegebenenfalls einen örtlichen Einwohnervorteil herausrechnen, sie müssen beim Gästebeitrag die Tagesgäste herausrechnen. Das ist angedeutet worden. Es geht um die Frage: Welchen Gästen bietet sich objektiv die Möglichkeit, eine Einrichtung tatsächlich zu nutzen?
Ich sage es deshalb; denn es ist für die Kommunen eben nicht der schnelle Euro, den sie sozusagen im Vorbeigehen machen können, sondern sie müssen sich wirklich Gedanken machen und müssen es gut begründen, was sie in ihre Abgaben hineinrechnen und wie das im Einzelnen aussieht.
Ich möchte aber in aller Deutlichkeit noch einmal betonen, dass es das gute Recht der Kommunen ist, ihre tourismusbezogenen Ausgaben nicht einfach über allgemeine Steuern zu finanzieren, sondern zunächst einmal alle diejenigen heranzuziehen, denen – wie gesagt – mittelbare oder unmittelbare Vorteile aus diesen Einrichtungen zufließen. Insofern hat die Landesregierung den richtigen Aufschlag zur Novelle des KAG an dieser Stelle gemacht. Das sage ich auch im Namen unserer tourismuspolitischen Sprecherin. Das hat sie mir extra aufgetragen. Sie hat es aber jetzt nicht mitbekommen.
Danke schön.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ganz am Ende der Anhörung im Wirtschaftsausschuss, die vorhin zitiert wurde, ist das Wort dann doch noch gefallen, das Wort von der Idee der europäischen Stadt mit ihren vielfältigen Funktionen und ihren Menschen, die auf engstem Raum Waren, Wissen und Ideen austauschen.
Stadt und Markt, Stadt und Handel waren immer auf das Engste miteinander verbunden, waren aufeinander bezogen, aber diese Idee von Stadt ist aus vielerlei Gründen in Bedrängnis geraten. Deshalb gehen SPD und GRÜNE mit ihrer gemeinsamen Initiative zu lokalen Entwicklungsund Aufwertungsprojekten den Weg, ein Instrument, kein Allheilmittel, aber ein Instrument, beizutragen, um die Symbiose von Stadt und Handel wieder zu stärken, die beiden über die Jahrhunderte immer gut getan hat.
„Gemeinsam für das Quartier“, unter dieser Überschrift bieten wir privaten Einzelhandelsinitiativen ein Verfahren, ihr Umfeld zu verbessern, sich gegen drohende Leerstände zu engagieren und nicht zuletzt die Versorgung der örtlichen Bevölkerung zu sichern.
Dies soll in Abstimmung mit den Kommunen geschehen, zum Beispiel mit deren kommunalen Einzelhandelskonzepten, die die fachliche Grundlage für die bauplanerische und bauordnerische Lenkung von Einzelhandelsstandorten sind, auch in Abstimmung mit den Masterplänen, mit denen mehr und mehr Kommunen nicht nur diese fachtechnischen Einzelhandelskonzepte entwickeln, sondern mit denen sie auch die örtlichen Akteure aus dem Ein
zelhandel, aber auch die örtlichen Grundeigentümer und -eigentümerinnen einbinden.
Wir geben ihnen nun mit dem neuen Instrument eine Möglichkeit, dies nicht nur in Richtung des Bau-, des Ordnungsund des Planungsrechts zu entwickeln, sondern auch in die andere Richtung, nämlich in Kooperation mit privaten Initiativen dies in private Initiativen zu übersetzen.
Im Kern verbinden wir ein Beteiligungsverfahren mit am Ende, sofern die notwendigen Quoren erreicht sind, für alle verbindlichen Maßnahmen und einem verbindlichen Finanzierungsplan.
Wir haben das Widerspruchsverfahren noch einmal nachjustiert. Darauf brauche ich nicht mehr einzugehen, der Kollege hat es gesagt.
Wir haben die Aufzählung möglicher Maßnahmen um die vorhin erwähnten energetischen Quartierskonzepte ergänzt, wohl wissend, dass uns die Initiativen vor Ort wahrscheinlich an Ideen und Kreativität weit übertreffen werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf ist ausführlich formuliert, ja, manchen zu ausführlich. Aber es gab auch schon umgekehrt das Anliegen, als zu unbestimmt empfundene Rechtsbegriffe noch weiter auszuformulieren. Dann wäre es noch komplexer und noch ausführlicher geworden. Deswegen haben wir uns entschieden, diesen Mittelweg beizubehalten und in diese Richtung keine Veränderung vorzunehmen.
Die Materie einer Abgabenerhebung hierzulande ist nun einmal nicht die einfachste. Das wird uns beim Kommunalabgabengesetz morgen auch noch begegnen.
Es liegt also in der Natur der Sache, wenn der § 8 komplex, aber eben auch, wie es ein Sachverständiger gesagt hat, stringent formuliert ist.
Ich will auch auf den Entschließungsantrag nicht weiter eingehen, aber noch kurz zu dem Punkt im Antrag der CDU kommen, die Verteilungsmaßstäbe zu erweitern. Ja, darüber kann man nachdenken. Dazu ist auch in der Anhörung gesprochen worden, aber wir müssen erstens feststellen, wir müssten dazu das gesamte Gesetz nahezu noch einmal aufzurren, weit mehr als den einen Paragrafen, den Sie im Antrag angesprochen haben, und zudem haben wir zweitens in der Anhörung gehört, das ist noch ein relativ unbekanntes Terrain. Jawohl, Baden-Württemberg ist diesen Weg jetzt gegangen, aber es ist jetzt nach uns das jüngste der Gesetze in dieser Reihe. Das heißt, es gibt noch keine Erfahrungen dazu.
Schleswig-Holstein hat es in seinem Gesetz – „Pact“ heißt es dort, mit c geschrieben – völlig offengelassen, was den Verteilungsmaßstab angeht. Was ist passiert? – Elmshorn nimmt den Einheitswert, Norderstedt hat die gewerbliche Nutzfläche genommen.
Jetzt klingt das vermeintlich einfach „die gewerbliche Nutzfläche“. Aber dann schauen Sie sich einmal den § 7 der Satzung von Norderstedt an. Da geht es darum, was gewerbliche Nutzfläche ist und welches Toilettenhäuschen,
welcher Aufzugsmaschinenraum und welche Gewerbefläche in Kellergeschossen noch zur gewerblichen Nutzfläche gehören und welche nicht. Das heißt, auch da ist das Problem nicht einfach.
Deshalb haben wir uns, SPD und GRÜNE, entschieden, den Weg zu gehen, mit dem Hessen zum Beispiel seine Erfahrungen gemacht hat. Hessen hat nicht die wenigsten solcher Projekte bundesweit. Das basiert eben auf dem Einheitswert.
Man kann darüber noch einmal nachdenken.
Aber wir haben ja ein Evaluierungsverfahren. Dann sind wir gern bereit, die Gedanken, die Sie berechtigterweise eingebracht haben, mit aufzunehmen.
Vielen Dank. – Die Frau Ministerin ist schon kurz darauf eingegangen. Ich möchte noch mit Blick auf die ehrenamtlich Tätigen, die sich auch an die Welcome Center wenden, die Frage stellen, inwieweit man gerade den ehrenamtlich Tätigen in der Fläche noch etwas mehr entgegenkommen kann, also hin zu einer mehr dezentralen Aufnahme dieser Initiativen vor Ort, die sehr wichtig sind.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seien Sie doch damit zufrieden, dass jetzt nur noch die Landesregierung und ich zwischen Ihnen und dem Wochenende stehen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will einmal ganz kurz einleitend an eines der erfolgreichsten Technologie- und Innovationsförderinstrumente der letzten Jahre und Jahrzehnte erinnern. Dieses Instrument hat eine gewaltige Kostendegression und Effizienzsteigerung erreicht. Es hat die Gestehungskosten für Solarstrom von Mitte der 90er-Jahre von 2 Euro pro Kilowattstunde auf 10 Cent im letzten Jahr heruntergetrieben. Das war das Erneuerbare-Energien-Gesetz der rot-grünen Koalition aus dem Jahr 2000. Also Rot-Grün kann Innovation.
Wie schreibt die CDU in ihrem Antrag? „Vieles, was gestern noch Zukunftsvision war, ist heute Alltag (...).“ – Jawohl, zum Beispiel 26 % Strom aus der erneuerbaren Energie. Wir GRÜNE und die SPD in Rheinland-Pfalz haben diesen Weg aufgegriffen und fortgesetzt. Um noch einmal die Worte der CDU-Fraktion aus dem Antrag zu verwenden: Wir haben diesen Weg fortgesetzt und nicht „durch das Schüren von Ängsten“ verhindert. Wir setzen auf Innovationen. Vor einem Jahr wurde der Landtag über die Innovationsstrategie der Landesregierung unterrichtet. Diese Innovationsstrategie ist die Voraussetzung, um EUMittel für Forschung und Innovation auch in der laufenden Förderperiode zu erhalten. Ich komme darauf zurück.
Die Strategie hat fünf Ziele. Ich nenne nur eines dieser fünf Ziele. Das ist das Netzwerk, weil das eine ihrer Spiegelstrich-Forderungen im Antrag ist. Die potenzialbezogene Unterstützung von Netzwerken und Clustern ist eines der strategischen Ziele dieser Innovationskonzeption des Landes.
Die Landesregierung hat eine Vielzahl weiterer Netzwerke ins Leben gerufen, zum Beispiel das UmwelttechnikNetzwerk Ecoliance. Der Wirtschaftsausschuss ist über die 54 Unternehmen und Firmen informiert worden, die als Gründungsmitglieder dieses Netzwerk beleben und vorantreiben. Beim Deutschen Patentamt stand Rheinland-Pfalz 2012 bis 2014 mit seinen Patentanmeldungen jeweils im Mittelfeld der deutschen Bundesländer und mit Blick auf die europäischen Patentanmeldungen sogar jeweils auf den Plätzen zwei bis drei. Wir wechseln uns über die Jahre mit Baden-Württemberg immer auf dem zweiten und dritten Platz ab. Ich denke, das kann sich sehen lassen.
Im zweijährigen Innovationsindex des Statistischen Landesamtes steht Rheinland-Pfalz 2014 auf Rang 15 im Vergleich zu 80 europäischen Regionen. Das ist eine Verbesserung um acht Plätze gegenüber 2012.
Herr Kollege Brandl, das kam nicht über Nacht, sondern das war die Arbeit von vielen Jahren, um sich so zu verbessern.
Die CDU fordert in ihrem Antrag allerlei Sogenanntes, und zwar sogenannte Innovationsgutscheine, sogenannte Innovationsmanager. Die Wortwahl ist korrekt. Vieles davon gibt es nämlich schon, nur bei uns nicht „sogenannt“, sondern anders genannt, zum Beispiel die bei uns sogenannten Innovationsassistenten. Was dem einen sein Innovationsmanager ist, ist bei uns die Innovationsassistentin oder der Innovationsassistent.
Ich komme zum Schluss. Ich finde es nett und interessant, wie die CDU-Fraktion an den Lippen unserer Wirtschaftsministerin klebt.
Beachten Sie einmal folgenden Satz aus dem CDU-Antrag – ich lese ihn einmal vor –: „Innovationen setzen aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen um.“ – Das steht in der Mitte des Antrags.Versuchen Sie einmal, sich den Satz zu merken. Mir kam der bekannt vor. Ich hänge auch den Lippen der Ministerin. Ich bin im Protokoll des Wirtschaftsausschusses im Mai unter Tagesordnungspunkt 5 fündig geworden. Darin ging es um den Bericht der Wirtschaftsministerin. Der Satz lautet: Mittels Innovationen werden aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik in marktgängige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen umgesetzt. –
Liebe CDU, Sie hängen an den Lippen der Wirtschaftsministerin. Sie sind außerdem eine Recycling-Partei, weil Sie die Sätze der Ministerin für eigene Anträge recyceln. Das ist ökologisch vorbildlich, aber politisch nicht weiterführend.
Danke.
............. 6577 Abg. Gerd Schreiner, CDU:........ 6578 Abg. Thomas Wansch, SPD:....... 6578 Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen:.. 6579
Tagesordnungspunkt mit Besprechung erledigt. 6580
Partizipation von Eltern in Kindertageseinrichtungen stärken – Bildungspartnerschaft leben Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5187 –
dazu:
Familien stärken – Eltern wertschätzen – Kinder fördern Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU
Drucksache 16/5227 –........... 6580
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Als ich energiepolitisch sozialisiert wurde – das ist schon ein paar Jahre her –, gab es einen Aufkleber. Auf dem Aufkleber stand ein Spruch. Der Spruch lautete wie folgt: Atomkraftgegner überwintern im dunklen Haus mit kaltem – – – Ich sehe, einige denken noch mit.
Was sagt uns das? – Irren ist menschlich. In diesen Tagen ist wieder ein Atomkraftwerk vom Netz gegangen – Grafenrheinfeld –, ohne dass wir befürchten müssen, im kommenden Winter stolpernd und frierend in dunklen Gebäuden herumrennen zu müssen.
Unsere Botschaft ist nun aber nicht, dass damit alle Ziele erreicht wären. Wir haben heute Nachmittag gehört, die Bundesregierung tut sich schwer, die 22 Millionen Tonnen CO2 zu finden, die sie einsparen will. 2020 bis 2030 reden wir aber von 200 Millionen Tonnen, die wir einsparen müssen. 2030 bis 2040 reden wir von 400 Millionen Tonnen. Wenn man die Zahlen hört, versteht man, warum die Klimakanzlerin so oft das Jahr 2100 erwähnt. Nicht mehr 2050, sondern 2100. Das ist Planerfüllung durch Plankorrektur. Das hat schon in der DDR nicht funktioniert.
Wenn wir diesen Zielkorridor verfolgen wollen, müssen wir auf jeden Fall unsere Energieemissionen in Richtung null bringen. An den Energieemissionen ist mit etwa 40 % der Gebäudebereich beteiligt. Das ist buchstäblich eine ganz zentrale Baustelle. Das ist keine leichte Baustelle. Das hat damit zu tun, dass Gebäude einen langen Lebenszyklus haben. Das heißt, man muss früh anfangen. Man muss kontinuierlich daran arbeiten. Man muss regelmäßig überprüfen, wo man steht.
Rheinland-Pfalz hat sich auf den Weg gemacht. Wir liegen mit unseren landeseigenen Gebäuden mit einer jährlichen Energieeinsparung von 1,8 % bis 1,9 % über der Zielvorgabe, die die EU-Energieeffizienzrichtlinie vorgibt. Wir haben uns mit dem Ziel, bis 2030 eine klimaneutrale Landesverwaltung anzustreben, ein sehr konkretes Ziel gesetzt.
Eingebettet in das Klimaschutzkonzept soll noch in diesem Jahr der Prüfauftrag zur Ermittlung der Startbilanz und des CO2-Minderungspfads vergeben werden. Wir haben das Energiecontracting des LBB, das zeigt, dass auch in Zeiten angespannter Haushaltslagen und knapper Kassen in Energieeinsparungen investiert werden kann und Kosten gesenkt werden können.
Wichtig ist aber an der Stelle, dass wir dann frei werdende
Mittel auch in weitere Maßnahmen in den Gebäudebestand investieren, um auf diesem kontinuierlichen Pfad bleiben zu können.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir gehen auch neue Wege. Ich nenne stellvertretend die Sanierung des Landtags – dieses Gebäudes – aufgrund des Bewertungssystems nachhaltiges Bauen. Es braucht Mut, solche neuen Wege zu gehen und alte Gebäude mit neuen Technologien zu verbinden. Wir haben uns auf den Weg gemacht.
Ich nenne die Novelle der Landesbauordnung, unter anderem mit der Erleichterung des Bauens mit Holz und mit Holzverbundstoffen. Das ist auch ein Beitrag, um die in Gebäuden gebundene graue Energie zu vermindern. Wir haben mit der Energieagentur eine längst überfällige Einrichtung geschaffen, um draußen im Land die Erstimpulse zu setzen und die privaten, die kommunalen und die gewerblichen Akteure zu mobilisieren; denn das ist neben der Problematik des langen Lebenszyklus der Gebäude das andere Problem, dass wir da draußen eine sehr vielfältige Akteursstruktur haben, die wir alle in Gang bringen, mobilisieren und motivieren müssen, um unsere Ziele zu erreichen.
Es sind zweifelsohne weitere Anstrengungen notwendig, beispielsweise zur Kaskadennutzung nachwachsender Rohstoffe, Zurückgewinnen mineralischer oder metallischer Baustoffe aus Gebäuden und zur Erreichung des Ziels, bis 2020 14 % des Kälte-Wärme-Bedarfs von Gebäuden durch die Erneuerbaren zu decken. Das gibt das Bundesgesetz Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vor. Da müssen wir uns auf die Hinterbeine stellen.
Es braucht eine Regelung für die stichprobenhafte Kontrolle der Energieausweise und der Wärmeschutznachweise, und es braucht aktuelle Datenlagen – auch das will ich nicht verschweigen –, um ein zeitnahes Energiecontrolling auch unserer landeseigenen Gebäude auf den Weg zu bringen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in der LBBRichtlinie zum energieeffizienten Bauen finden wir den schönen Ausdruck „Energiegewinnhaus“. Jawohl, erneuerbare Energien lassen uns Häuser nicht nur, aber auch als Kraftwerke denken. Da wir aber den Strom- und Wärmesektor enger verzahnen wollen, sehen sie nicht nur die Einzelgebäude, sondern auch die Gebäude im Zusammenhang ihrer Quartiere; denn oft bringen gemeinschaftliche Lösungen einen Mehrwert und zusätzliche Vorteile. Ein Beispiel, das ich immer wieder nenne: die Nahwärme mit stromgeführter Kraft-Wärme-Kopplung, kombiniert mit Wärmespeichern und Nachheizungen aus überschüssigem Solarstrom – ein idealer Ausgleich für die fluktuierende Einspeisung.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wäre das Geld nicht, statt damit Hartz-IV für Braunkohlekraftwerke zu zahlen, besser investiert, um damit neue Technologien auf den Weg zu bringen, um damit die Energiewende zu flankieren und zu begleiten, statt sie zu bremsen und zu deckeln?
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Weshalb sollte ich die Eckwerte, die ich mir herausgeschrieben habe, noch einmal alle wiederholen? – Ich beschränke mich einfach einmal darauf, an die Bemerkungen insbesondere meiner beiden Vorredner, der Herren Kollegen Dr. Alt und Henter, anzuknüpfen.
Die Landesregierung hat eine Anhörung mit den Verbänden und anderen Stellen durchgeführt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein Ergebnis dieser Anhörung ist doch nun wenig überraschend, dass uns nämlich das altbekannte Spannungsverhältnis an dieser Stelle erhalten bleiben wird. Auf der einen Seite steht unsere Verpflichtung, die auch grundgesetzlich festgeschrieben ist, eine angemessene Alimentation, das heißt also die Anpassung der Bezüge an die allgemeine Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des Lebensstandards, zu schaffen. Deshalb ist soeben auch der Blick auf die Entwicklung der Tarifverhandlungen in den Ländern gerichtet worden.
Auf der anderen Seite besteht aber auch nach wie vor ein Entscheidungs- und Ermessensspielraum des Gesetzgebers in seiner Verantwortung für den Erhalt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes, was nicht gleich Opportunität ist, was ich an einigen Stellen in den Unterlagen als Vorwurf lesen konnte.
Daran hat auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts geändert, auch wenn sich daraus neue Prüfschritte und neue Parameter ergeben haben, die natürlich – wie es sich gehört – dann auch in die Begründung des Gesetzentwurfs eingearbeitet wurden.
Ich möchte noch kurz einen anderen Gesichtspunkt ansprechen. Vor dem Hintergrund der Demografie und der sich verstärkenden Konkurrenz um Fachkräfte wächst die Herausforderung auch in den Landesbehörden, ausscheidende ältere Jahrgänge durch jüngere Nachwuchskräfte ersetzen zu können. Die maßvolle Erhöhung der Bezüge im Rahmen des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs ist auch vor diesem Hintergrund zu sehen und ist insofern auch die richtige Ergänzung – diesen Bogen möchte ich an dieser Stelle auch noch schlagen – zu der in diesen Tagen gleichfalls in Kraft tretenden Erhöhung des Ruheeintrittsalters
der Beamtinnen und Beamten. Auch das ist ebenfalls vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu sehen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, deshalb möchte ich noch einmal sagen: Die Erhöhung ist maßvoll. Sie ist angemessen. Wir sehen auch keinen Grund, weder dahinter zurückzufallen noch darüber hinauszugehen.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, ich möchte noch einmal das Stichwort breites Wachstum aufgreifen. Wie sehen Sie den Zusammenhang zwischen den Strukturen der rheinland-pfälzischen Wirtschaft und dem Auf und Ab des BIP?
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bin mit dem Abgeordnetendasein noch völlig zufrieden.
Habe ich „noch“ gesagt?
Meine Damen und Herren, ich komme jetzt zum Thema. Als ich das erste Mal in meinem Leben mit einem Meister konfrontiert wurde, geschah das über ein Hörspiel des Bayerischen Rundfunks. Da ging es um einen Kobold, der in einer Münchener Tischlerwerkstatt hängen geblieben war. Seitdem ist für mich Meister sehr positiv besetzt. Ich war damals zehn oder elf Jahre alt.
Zu diesem Respekt, den man als Kind für handwerkliche Qualität ohnehin schon entwickelt, kommt inzwischen die Wertschätzung, die Möglichkeit eines Erwachsenen zu bewerten, was mit dieser Qualifikation des Meisterbriefes insgesamt alles verbunden ist und was das Meisterhandwerk gerade auch hier in Rheinland-Pfalz an wirtschafts-, bildungs- und sozialpolitischer Bedeutung mit sich trägt.
Die Zahlen dazu sind genannt worden. Ich will noch etwas anderes beitragen.
Bei der diesjährigen Meisterfeier der Handwerkskammer Koblenz Anfang des Jahres hielt Frau Professor Dr. Edda Müller die Festrede, Frau Professor Dr. Müller von Transparancy International, also Transparancy bei der Handwerkskammer, das wollte ich einmal erwähnen.
Erwähnen wollte ich aber auch, was sie in ihrer Festrede gesagt und angesprochen hat. Sie hat das Thema Ethik im Wirtschaftsleben angesprochen. Sie sprach über Globalisierung, über zunehmend anonyme Märkte, über die Intransparenz der Märkte und setzte den Wert der persönlichen Beziehung, des Vertrauens, der Glaubwürdigkeit
dagegen und zitierte einen Handwerksmeister: Lieber verliere ich Geld als einen guten Kunden. –
Damit hat die Vorsitzende von Transparancy eine grundlegende Qualität des wirtschaftlichen Austausches angesprochen, die wir hier gemeinsam verteidigen und hochhalten sollten. Glaubwürdigkeit und Vertrauen sind der goldene Boden des Handwerks. Diesen Boden bereitet die Qualität der dualen Ausbildung mit dem Abschluss des Meisterbriefes als Gütesiegel der handwerklichen Leistung.