Heiner Illing

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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Berufsfreiheit ist ein Grundrecht. Eingebettet in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union werden Berufs- und unternehmerische Freiheiten garantiert.
Dies beinhaltet Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt. Nationale Bestimmungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen regeln, dürfen daher keine ungerechtfertigten oder unverhältnismäßigen Hindernisse schaffen.
Hier bei uns werden viele Regelungen zu diesen Themen in den öffentlich-rechtlichen Körperschaften – sprich: Kammern – reglementiert und umgesetzt. Diese Kammern sollen nun im jeweiligen Fachrecht verpflichtet werden, die Vorgaben dieser EU-Richtlinie zu beachten. Vorgesehen sind Änderungen im Heilberufsgesetz, im Architektengesetz sowie im Landesgesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen im Ingenieurwesen und über die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz.
Bereits heute müssen Berufsreglementierungen nach geltendem Verfassungs- und Europarecht den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit entsprechen. So soll die Richtlinie mit dem Landesgesetz so umgesetzt werden, dass auf der einen Seite den europarechtlichen Anforderungen genüge getan, hierüber hinaus aber auch nicht mehr reglementiert
wird.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehört zu den allgemeinen Grundsätzen des Rechts. Im Kern ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen, dass Reglementierungen, die die garantierte Ausübung der Grundfreiheiten behindern oder weniger attraktiv machen, vier Bedingungen erfüllen sollten:
Anwendung in nicht diskriminierender Weise,
Rechtfertigung durch Ziele des öffentlichen Interesses,
die Verwirklichung des von ihnen verfolgten Ziels muss gewährleistet sein, und
es darf nur beschränkt werden, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.
Gerade Europa ist für unser Rheinland-Pfalz ein Garant für Frieden und Wohlstand. Ein enorm wichtiger Baustein für diesen Wohlstand ist, dass wir mit unseren Grenzen zu Frankreich, Luxemburg und Belgien auf eine transparente und ausgeglichene Berufsfreiheit mit gleichen Definitionen und Bedingungen auf beiden Seiten zurückgreifen können.
Deshalb unterstützt die SPD-Fraktion den Gesetzentwurf.
Danke.