Jens Guth
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.............. 7571 Abg. Bernhard Henter, CDU:.......... 7571 Abg. Joachim Paul, AfD:............. 7573 Abg. Monika Becker, FDP:............ 7574 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:........................ 7574 Randolf Stich, Staatssekretär:......... 7576
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/13234 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 7576
Präsidium:
Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Astrid-Schmitt, Vizepräsident Hans-Josef Bracht.
Anwesenheit Regierungstisch:
Ministerpräsidentin Malu Dreyer; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Clemens Hoch, Staatssekretär, Randolf Stich, Staatssekretär.
Entschuldigt:
Abg. Dr. Timo Böhme, AfD, Abg. Simone Huth-Haage, CDU, Abg. Matthias Joa, AfD, Abg. Arnold Schmitt, CDU; Herbert Mertin, Minister der Justiz; Heike Raab, Staatssekretärin.
111. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 08. Oktober 2020
Beginn der Sitzung: 9.30 Uhr
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Letzter Punkt der Tagesordnung, aber wichtiger Punkt der Tagesordnung. Die Zeitungen schrieben schon: Es geht um „Transparenz für Nebeneinkünfte von Beamten“. Das war die Rhein-Zeitung. Oder: „Deckelung von Nebeneinkünften“. Das war DIE RHEINPFALZ.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, genau darum geht es. Wir wollen heute unter anderem bei Nebentätigkeiten zum Beispiel von Landrätinnen und Landräten oder Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern Klarheit und Transparenz schaffen, aber auch Grenzen setzen. Deshalb bringen wir in dieser ersten Lesung das Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften ein.
Lassen Sie mich zunächst auf die Änderungen im Landesbeamtengesetz eingehen. Bisher war der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen aufgrund familiärer Einkommensverhältnisse in der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz geregelt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass diese Regelung nicht in Form einer Verordnung, sondern in Form eines Gesetzes geregelt werden muss. Dieser Anforderung kommen wir hiermit nach.
Der Kreis der berücksichtigungsfähigen Angehörigen wurde dabei nicht geändert. Zusätzlich wurde eine Ermächtigungsgrundlage für Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung eingeführt. Damit sind auch solche Aufwendungen beihilfefähig, was wir als SPD-Fraktion ausdrücklich begrüßen.
Durch diese Änderungen im Landesbeamtengesetz ist dann auch entsprechend die Beihilfenverordnung zu ändern.
Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zu den Nebentätigkeiten. Insbesondere Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit üben neben ihrem Hauptamt oft weitere Tätigkeiten aus, meist in Unternehmen oder Einrichtungen, die im Geschäftsfeld der Daseinsvorsorge tätig sind, Stichwort „Thüga“.
Eine Nebentätigkeit bedarf in aller Regel einer Genehmigung. Eine solche Genehmigung einer Nebentätigkeit ist grundsätzlich dann zu versagen, wenn zu befürchten ist, dass durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. So haben wir es formuliert.
Mit dieser geplanten Änderung wird zusätzlich eine solche Beeinträchtigung angenommen, wenn die Vergütung aus Nebentätigkeiten 40 % des jährlichen Endgrundgehalts des Amts übersteigen. Hintergrund ist die Annahme, dass es sich bei einer solchen Vergütungshöhe regelmäßig
nicht mehr nur um eine Nebentätigkeit handelt. Um Abweichungen im Einzelfall gerecht werden zu können, sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit einer Ausnahme von dieser Annahme vor.
Die Genehmigung zur Übernahme einer Nebentätigkeit wird auf ein Jahr befristet, und einmal im Jahr ist über Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie die Höhe der Vergütung in öffentlicher Sitzung der Vertretungskörperschaft zu berichten. Hier können auch interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Ehrenämtern informiert werden.
Kolleginnen und Kollegen, auch die Nebentätigkeitsverordnung wird geändert. Die bisherige Regelung sah unterschiedliche Höchstbeträge für den Selbstbehalt von erzielten Einnahmen bei der Ausübung von Nebentätigkeiten vor, abhängig von der Besoldungsgruppe 4.300 bis 6.200 Euro. Diese Höchstgrenze wird gegenüber den zurzeit bestehenden Höchstgrenzen moderat erhöht. Die vorgeschlagene Änderung streicht die Unterscheidung und erhöht die Grenze für alle auf 9.600 Euro, was aus unserer Sicht ein Stück weit Gerechtigkeit ist.
Kolleginnen und Kollegen, ich stelle noch einmal für die SPD-Fraktion fest: Mit den beabsichtigten Änderungen des Nebentätigkeitsrechts schaffen wir unter anderem eine bessere Transparenz von Nebentätigkeiten und der erzielten Vergütungen, schaffen Klarheit, was möglich ist und was nicht, und setzen damit klare Grenzen. Wir bitten um Zustimmung.
Vielen Dank.
Kolleginnen und Kollegen! Wir sind endgültig im digitalen Zeitalter angekommen. Zuvor haben wir über die Digitalisierung der Medizin beraten. Wir erleben tagtäglich die Kommunikation mit den digitalen Medien. Wir reden jetzt über die weitere Digitalisierung in der Verwaltung.
Mit dem heutigen Entwurf des E-Government-Gesetzes hat die Landesregierung einen weiteren Schritt zur Modernisierung einer bürgerfreundlichen Verwaltung eingeleitet und die rechtliche Grundlage für eine innovative, nachhaltige bürger- und wirtschaftsorientierte Verwaltung auf den Weg gebracht. Wir als SPD-Fraktion begrüßen den Gesetzentwurf ausdrücklich.
Herr Staatssekretär Stich ist schon ausführlich auf das Gesetz eingegangen. Erlauben Sie, dass ich noch einmal auf wenige Punkte im Gesetzentwurf eingehe.
Allen ist klar, dass die fortschreitende Digitalisierung alle Lebensbereiche verändert. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft eröffnen sich aber neue Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten, Märkte und Geschäftsfelder.
Die Digitalisierung hat bereits seit Längerem auch in der rheinland-pfälzischen Verwaltung Fuß gefasst. Der Begriff „E-Government“ steht für den zielgerichteten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Erfüllung von Regierungs- und Verwaltungsaufgaben. Schon heute werden von den Behörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen viele Verwaltungsleistungen online angeboten und zahlreiche Verwaltungs- und Umweltinformationen zur allgemeinen Einsichtnahme im Internet bereitgestellt.
Elektronische Verwaltungsleistungen können auch bei der Bewältigung der Herausforderungen helfen, die der demografische Wandel mit sich bringt. Sie tragen dazu bei, auch künftig in dünner besiedelten ländlichen Räumen eine für
Bürgerinnen und Bürger leicht zugängliche Verwaltungsinfrastruktur anbieten zu können.
Auf die Regelungen im Gesetzentwurf ist Staatssekretär Stich schon eingegangen. Deshalb will ich an dieser Stelle darauf verzichten.
Wichtig ist, dass begleitend zur Umsetzung der Regelungen des E-Government-Gesetzes in Rheinland-Pfalz ein schneller Breitbandausbau erfolgt. Dies wird ausdrücklich im Gesetzentwurf noch einmal erwähnt.
Zwei Sätze noch zu den Kommunen und zur Wirtschaft: Staatssekretär Stich hat schon erwähnt, dass durch das E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz keine finanziellen Mehrbelastungen auf die Kommunen zukommen. Ich nenne das Stichwort „Konnexitätsausführungsgesetz“. Wesentliche Digitalisierungspflichten der Behörden des Landes wurden mit Rücksicht auf die kommunale Selbstverwaltung und das Konnexitätsprinzip nicht auf die kommunalen Behörden ausgeweitet. In der Informationssicherheit und der informationstechnischen Zusammenarbeit werden ebenfalls keine neuen kostenpflichtigen Standards gesetzt. Das sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich erwähnt.
Mittel- bis langfristig ist auch mit einer zunehmenden Entlastung der Wirtschaft zu rechnen, da die elektronischen Zugangs- und Abwicklungsmöglichkeiten einfachere, kostengünstigere und schnellere Dienstleistungen der Behörden ermöglichen. Dies wird sich positiv auf die rheinlandpfälzischen Unternehmen auswirken.
Noch einmal: Wir stimmen dem Gesetzentwurf ausdrücklich zu.
Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wortbeiträge der AfD haben immer eine ganz besondere Qualität im negativen Sinn,
aber so dummes und falsches Zeug, solche Verschwörungstheorien habe ich schon lange nicht mehr gehört, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Aber es ist jedes Mal das Gleiche. Sie hauen etwas raus, um Ihre Klientel zu bedienen. Dann heißt es, Sie wurden falsch verstanden. Wenn dann die Presse berichtet, wird sie als Lügenpresse diffamiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich war in den Sommerwochen mit dem sehr geschätzten und ehemaligen Polizeibeamten Wolfgang Schwarz zu Besuch bei der Polizei zu Gesprächen. Ich habe dort mit dem Polizeidirektor und dem Leiter der Polizeiinspektion über verschiedene Einsätze, Ausstattungen, Personalien der Polizei und die klare Strategie der Polizei bei Einsätzen – Prävention, Deeskalation und Repression – gesprochen.
Wir haben festgestellt – wie es im Leben so ist –, es gibt Fehlverhalten im Privaten, in der Gesellschaft, im Beruf und selbstverständlich auch bei der Polizei. Diesem wird nachgegangen, gegebenenfalls geahndet, und gegebenenfalls führt das sogar bis zum Ausschluss aus dem Polizeidienst.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, keiner von uns will Bilder sehen, wie ein Polizeibeamter mit dem Knie auf dem Hals eines Jugendlichen oder eines Verdächtigen ist, aber keiner von uns sollte auch Bilder sehen, auf denen Polizeibeamte mit Anlauf umgetreten, mit Flaschen beworfen, gebissen
sowie bespuckt und beleidigt werden. Das wollen wir auch nicht sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deshalb stelle ich für die SPD-Fraktion ganz klar fest, Angriffe gegen unsere Polizei sind nicht zu akzeptieren.
Unsere Polizei verdient Anerkennung, Respekt und Unterstützung.
Für die SPD-Fraktion, aber, ich glaube, auch für die Ampelkoalition kann ich sagen, wir unterstützen die Polizei mit moderner Ausstattung, neuen geräumigen Fahrzeugen, nach und nach modernisierten Dienststellen und durch Aufstockung des Personals.
Noch nie wurden so viele junge Menschen in der Polizei ausgebildet wie zurzeit. Im nächsten Jahr werden wir 9.500 Polizeibeamtinnen und -beamte im Dienst haben. In der nächsten Legislatur werden es 10.000 sein.
Darauf aufbauend haben sich unsere Ministerpräsidentin und unser Innenminister Roger Lewentz klar und unmissverständlich zur Polizei positioniert. Das gilt im Übrigen auch für die Innenministerkonferenz mit einer gemeinsamen Resolution.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die AfD spricht im Titel zur Aktuellen Debatte von Hetzkampagnen. Die einzigen, die Hass und Hetze schüren und in Perfektion betreiben, ist Ihre Organisation, um nicht Partei zu sagen, liebe Kolleginnen Kollegen.
Alle Statistiken zeigen, die größte Bedrohung geht vom Rechtsextremismus aus, der in Ihren Reihen zu Hause ist.
Wir könnten uns manch einen Polizeieinsatz und manche Bilder eines Polizeieinsatzes ersparen, wenn Ihre Organisation weniger mit Hass und Hetze auf der Straße unterwegs wäre – ob Pegida, Corona-Demos oder den Rechten – und hinterher und mitlaufen würde.
Sie sind immer dabei und unterwegs. Wenn es gegen den Staat geht, da sind Sie auf der Straße. Deshalb sind Ihre
Haltung und diese Aktuelle Debatte zur Polizei nur scheinheilig.
Vielen Dank.
Kolleginnen und Kollegen, Herr Junge, Ihre Redezeit war abgelaufen und Gott sei Dank ist das auch bald Ihre Zeit im Landtag.
Da war es wieder. Genau das wollten wir hören. Hier war es wieder, das widerliche Gesicht der AfD in Form Ihrer Person. Ich habe schon in der ersten Runde mit den Aussagen Massenzuwanderung, Merkel und dem, was wir seit vielen Jahren von Ihnen hören, gerechnet. Sie haben uns heute wieder einmal nicht enttäuscht und das widerliche Gesicht der AfD gezeigt. Das ist genau der Rassismus, den wir meinen. Genau den haben Sie zur Schau gestellt.
Noch einmal zu Protokoll: Sie können gern nachlesen, ich habe Sie nicht als Rechtsextreme bezeichnet, Dr. Bollinger. Ich habe gesagt, es geht um Rechtsextremismus. Das ist derzeit die größte Gefahr in unserer Gesellschaft. Die Rechtsextremen sitzen in Ihren Reihen. Ich glaube, da habe ich eine Tatsache ausgesprochen.
Ich glaube, ansonsten haben wir zur AfD genug gesagt. Ich will nur noch kurz auf Herrn Herber eingehen. Ich glaube, es
ist wichtig, wenn es um staatliche Institutionen geht – sei es Polizei oder Justiz –, sollten zumindest die demokratischen Parteien zusammenstehen. Es geht um den Bericht des SWR. Herr Herber, Sie wissen genau, die Strategie der Polizei ist eben Prävention, Deeskalation und Repression. Das ist in allen Polizeibüchern nachzulesen. Das wissen Sie auch. Der SWR hat auch das entsprechend klargestellt.
Ich will es hier noch einmal sagen, damit es im Protokoll landet. Der SWR reagierte hierauf wie folgt: Hallo liebe Gewerkschaft der Polizei, GdP Rheinland-Pfalz, der oben verlinkte Artikel ist eine Kurzfassung aus unserer App. Es tut uns leid, dass dadurch vielleicht der Eindruck entstanden ist, aber wir haben durchaus differenziert berichtet, weit über den Inhalt des von FOCUS Veröffentlichten hinaus. –
Das war mir wichtig, noch einmal klarzustellen. Also wenn man zitiert und sozusagen jemanden missversteht, dann muss man entsprechend berücksichtigen, dass der SWR es aus seiner Sicht klargestellt hat.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Um nicht zu wiederholen, was zwei Redner vorher schon ausgeführt haben, die Stellungnahme der SPD-Fraktion in aller Kürze.
Wie Minister Lewentz schon ausgeführt hat, geht es um drei Änderungen in Landesgesetzen. Zu jeder Änderung eine kurze Anmerkung von mir.
Zunächst zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes. Wie Minister Lewentz schon ausgeführt hat, ist für deutsche Staatsangehörige die Möglichkeit vorhanden, den Personalausweis mit einer Online-Ausweisfunktion zu nutzen. Hierdurch kann einfach und sicher gegenüber Onlinediensten die eigene Identität nachgewiesen werden.
Durch das Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis wurde diese Möglichkeit auch für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums geschaffen. Diese Neuerung macht eine Anpassung des Landesgesetzes zur Ausführung des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes notwendig, dem wir als SPD-Fraktion natürlich gerne zustimmen.
Die zweite Änderung ist die Anpassung des Landesbesoldungsgesetzes. Wie Minister Lewentz schon ausgeführt hat, ist hier die Hebung des Amts der Inspekteurin oder des Inspekteurs der Polizei von Besoldungsgruppe B 3 nach B 4 vorgesehen. Gleichzeitig soll das Amt des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation eine Absenkung von der Besoldungsgruppe B 5 nach B 4 erfahren.
In dem Zusammenhang ist vielleicht interessant, allein im größten Polizeipräsidium Koblenz waren Anfang des Jahres 2.556 Mitarbeitende tätig. Die Ämter der Polizeipräsidentinnen und -präsidenten befinden sich derzeit in
Besoldungsgruppe B 3. Jetzt sollen sie nach B 4 überführt werden. Das macht aus unserer Sicht Sinn. Deshalb tragen wir die vorgeschlagenen Änderungen als SPD auf jeden Fall mit.
Auch die dritte Änderung wurde erwähnt, die Änderung im Landesreisekostengesetz. Bisher waren in den reisekostenrechtlichen Vorschriften keine umwelt- oder klimarelevanten Gesichtspunkte berücksichtigt. Bei Dienstreisen waren Bahn- und Flugreisen insoweit gleichgestellt. Deshalb macht die Änderung Sinn. Mit der Änderung wird nun eine rechtlich verankerte Möglichkeit geschaffen, einem umweltfreundlichen Verkehrsmittel gegenüber einer klimaschädlichen Flugreise den Vorrang zu geben.
Eine Anmerkung sei in diesem Zusammenhang noch erlaubt. Die Corona-Krise hat gezeigt, dass viele Dienstreisen und Meetings durch Onlineformate ersetzt werden können. Wenn man etwas Positives aus dieser Corona-Krise ableiten will, dann ist es das, dass man die digitalen Medien dazu nutzen kann; denn die umweltfreundlichste Dienstreise ist die, die gar nicht durchgeführt wird.
Deshalb stimmt die SPD-Fraktion selbstverständlich den Änderungen in den Landesgesetzen zu.
Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für alle diejenigen, die in den Verwaltungsräten unserer Sparkassen sind, ist diese Fusion nichts Neues.
Ende März stimmten die Aufsichtsräte der Provinzial NordWest und die Gewährträger der Provinzial Rheinland der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zu dieser Fusion zu. Mit dem geschätzten Kollegen Bracht, dem ich an dieser Stelle gute Besserung wünsche, war ich im Verwaltungsrat des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz. Wir haben dort einstimmig dieser Fusion zugestimmt. Am vergangenen Montag hat die Verbandsversammlung des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz ebenfalls einstimmig dieser Fusion zugestimmt.
Die Staatsverträge zwischen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sind unterschrieben. Diese Woche tagen die Landesparlamente; wir heute im rheinlandpfälzischen Landtag, morgen – wenn ich es richtig weiß – tagt der Landtag in Nordrhein-Westfalen.
Die Fusion der Provinzial NordWest mit der Provinzial Rheinland ist nun auf der Zielgeraden und soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 umgesetzt werden. Diese Fusion ist richtig und wichtig; denn auch die Versicherungswirtschaft steht vor großen Herausforderungen durch die Digitalisierung, den intensiven Wettbewerb und das anhaltende Niedrigzinsumfeld.
Die Fusion sichert für die beiden Regionalversicherer auch zukünftig die Ertragskraft, Wettbewerbsfähigkeit und Ausschüttungsfähigkeit. Die regionale Verankerung zu unseren Kunden und Mitarbeitern bietet ein wesentliches Erfolgskriterium des fusionierten Konzerns.
Der Präsident hat es gesagt, der Innenausschuss hat den Entwurf bereits beraten und zugestimmt. Sie werden heute auch um Zustimmung gebeten.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Umstrittene Einkünfte von Oberbürgermeistern und Bürgermeistern aus ThügaNebentätigkeiten – fragwürdige Kommunalaufsicht zum Schaden der Kommunen“: Zu diesem Thema ist zwar mittlerweile alles gesagt, geschrieben und gefragt, nur noch nicht von der AfD. Deshalb dürfen wir uns mit der sogenannten Großen Anfrage der sogenannten AfD zu später Stunde noch einmal beschäftigen.
Die von Ihnen qualitativ hochwertige Anfrage erkennt man zum Beispiel an der Frage 11, die mit der Antwort bewertet wird: „Da sich weder aus der Frage noch aus dem Kontext der Frage erschließt, welche Einschätzung der Stadt Koblenz bewertet werden soll, ist eine Beantwortung nicht möglich.“
Das zieht sich durch die ganze Anfrage. In den Antworten wird verwiesen auf den Datenschutz,
der natürlich bei der AfD in der untersten Schublade zu finden ist. Qualitativ ist da nicht viel zu holen. Auch die Notwendigkeit dieser Großen Anfrage erschließt sich nicht; denn alles, was abgefragt wird, ist die Rechtslage.
Die kann man auch als juristischer Laie überall nachlesen oder erfragen. Zudem wurde bereits alles im Plenum, in Ausschüssen oder im Nachgang zum Ausschuss durch umfangreiche Informationen durch das Haus und die ADD mitgeteilt.
Wir haben das Thema am 4. September im Innenausschuss gehabt. Wir wurden alle durch Schreiben des Minis
ters am 23. September informiert, dass bereits fünf Änderungsbescheide ergangen sind. Wir wurden im Nachgang mit Schreiben des Ministers vom 10. Oktober informiert, dass ein weiterer Änderungsbescheid versandt wurde.
Wir hatten dieses Thema im letzten Plenum. Wir wurden danach mit Schreiben des Ministers vom 30. Oktober darüber informiert, dass in vier von sechs Fällen Widerspruchsverfahren laufen. Das heißt, die Klärung wird herbeigeführt. Liebe Kolleginnen und Kollegen und AfD, Sie können das alles im OPAL nachlesen.
Sie hätten sich die Große Anfrage durchaus sparen können.
Ich sagte im letzten Plenum, als wir in der Aktuellen Debatte darüber diskutiert haben, dass wir volles Vertrauen in die Kommunalaufsicht, in die ADD haben. Genau dies hat sich zwischenzeitlich gezeigt. Die Bescheide wurden geändert, und für gegebenenfalls mögliche Rückforderungen sind die Kommunen zuständig, an die die Gelder abzuführen sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, klar ist doch, wenn hier zu Unrecht Gelder einbehalten wurden, wird das geprüft und die Abführung entsprechend veranlasst und nachgeholt. Was denn sonst!
Noch einmal, weil Sie versuchen zu skandalisieren,
und zur Ehrenrettung des SWR muss ich sagen, nicht Sie haben irgendetwas aufgeklärt oder aufgedeckt, sondern es war der Sender, den Sie abschaffen wollen, nämlich der SWR. Der hat recherchiert. Gute Journalisten haben etwas festgestellt und aufgearbeitet. Sie sind draufgesprungen und versuchen, das für Ihre Stimmen zu nutzen.
Sie wollen skandalisieren, der SWR klärt auf.
An dieser Stelle noch einmal zur Ehrenrettung unserer Kommunalbeamten:
Wir sind froh, dass in den letzten Jahren ein Umdenken stattgefunden hat, weg von den großen Versorgern und hin zu Regionalversorgern mit mehr kommunaler Beteiligung. Zu dieser Regionalität gehört eben auch, dass ein entsprechender Aufsichtsrat mit kommunaler Beteiligung eingerichtet wird.
In diesen Aufsichtsgremien spielen Bürgermeister eine
entscheidende Rolle. Denn wer könnte besser die kommunalen Interessen vertreten als die Bürgermeister, Landräte oder Oberbürgermeister selbst? Es geht hier um die Investitionen in die Region, um Arbeitsplätze in der Region, um den Netzausbau, um die Versorgungssicherheit und mittlerweile auch viele andere erweiterte Dienste, die regionale Energieversorger leisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Einzige, was hier und heute fragwürdig ist, ist der Umgang des Abgeordneten Paul – oder sollte ich sagen, Karl Ludwig Sand, oder sollte ich sagen, Blackshirt? – mit seiner NSVergangenheit.
Es ist fragwürdig, wie er in einem Ausschuss des Landtags aufgetreten ist. Ob er gelogen hat, wird sich noch herausstellen. Das werden die nächsten Wochen noch zeigen. Aber noch einmal: Fragwürdig ist an diesem Vorgehen der ADD und der beteiligten Kommunen nichts, fragwürdig ist Ihr Umgang mit der NS-Vergangenheit und Ihr Auftreten hier im Plenum.
Vielen Dank.
„Herr Lehrer, im Keller hat das Licht gebrannt, aber wir haben es ausgemacht.“ – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach diesem Motto verfährt die AfD und hat jetzt zur Aktuellen Debatte dieses Thema eingebracht. Im SWR wurde darüber schon ausführlich berichtet. Im SWR, den Sie, Herr Junge und andere, abschaffen wollten.
Doch. Ich habe alles gelesen. Ich kann alles nachlesen.
Wir haben es aus dem Koblenzer Stadtrat – Herr Paul hat
es gerade berichtet – schon gehört, und auch im Innenausschuss haben wir es schon beraten. Also alles eine alte Leier. Neue Erkenntnisse gibt es bislang nicht, in keinem der entsprechenden Gremien. Nun versuchen Sie es über die Aktuelle Debatte im Landtag und nennen es „Fragwürdige Nebeneinkünfte“.
Mit dem Begriff „Fragwürdig“ haben Sie Ihre Erfahrung, wenn ich mir Ihre Spendenpraxis anschaue.
Aber in diesem Fall sind es keine fragwürdigen Nebeneinkünfte,
sondern die Nebeneinkünfte sind deklariert. Es sind die Vergütungen aus Aufsichtsratsmandaten. Fragwürdige Nebeneinkünfte sind es also nicht. Aber das zu einem anderen Zeitpunkt.
Die Frage ist, wo die Aktualität dieser Aktuellen Debatte ist; denn die ADD prüft bereits. Das haben wir bereits im Innenausschuss erfahren. Es geht um die Frage, ob diese Nebeneinkünfte unrechtmäßig nicht abgeführt wurden. Wir haben vollstes Vertrauen in die Kommunalaufsicht, in die ADD, dass dieser Prüfvorgang zu Ende kommt und wir in unseren Gremien, Innenausschuss und andere, wieder darüber beraten werden.
Die AfD versucht wieder einmal, mit Dreck zu werfen nach dem Motto „Irgendetwas wird schon hängen bleiben“. Das haben wir gerade bei dem Redebeitrag von Herrn Paul wieder gehört.
Dass es Klärungsbedarf gibt, ist überhaupt keine Frage. Das hat der Minister im Innenausschuss bereits gesagt. Diese Klärung warten wir ab. Sie versuchen, eine Neiddebatte anzustoßen.
Das werden wir nicht zulassen.
Jetzt zur Sache zurück. Um was geht es?
Zunächst einmal ein klares Bekenntnis zu unseren kommunalen Beteiligungen, zum Beispiel an Energie- und Wasserversorgungsunternehmen. Lange galt die Privatisierung als d a s Allheilmittel. Wir sind froh, dass wir hier zu einem Umdenken gekommen sind,
weg von ganz großen Versorgern hin zu Regionalversorgern mit mehr kommunaler Beteiligung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zu dieser Regionalität, zu den kommunalen Beteiligungen gehören auch Aufsichtsräte mit kommunaler Beteiligung, deren Mitgliedschaft wie bei allen Unternehmen auch vergütet wird.
In diesen Aufsichtsgremien spielen Bürgermeister eine ganz entscheidende und bedeutende Rolle. Denn wer könnte die kommunalen Interessen besser vertreten als die Bürgermeister? Es geht um Investitionen in die Netze, es geht um Arbeitsplätze, es geht um den Netzausbau, die Versorgungssicherheit und vieles andere mehr.
Die Frage, die zu klären ist, lautet, ob der Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landrat kraft Amtes dem Gremium angehört oder als Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde. Die Frage, die zu klären ist, lautet, ob alles ordnungsgemäß angegeben und genehmigt wurde.
Tätigkeiten, die dem Hauptamt zuzurechnen sind, was mindestens immer dann der Fall ist, wenn das Amt laut Gesetz oder Satzung zum Beispiel vom Bürgermeister ausgeübt wird, haben eine vollständige, das heißt 100 %ige Ablieferungspflicht. Nebenbeschäftigung ist jede nicht zu einem Haupt- oder Nebenamt gehörende Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes. Das ist zum Beispiel ein Sitz im Aufsichtsrat, wenn er frei gewählt wird und nicht zum Beispiel durch Satzung für den Bürgermeister vorgesehen ist.
Nebenbeschäftigungen, die im privaten Bereich stattfinden, sind nicht ablieferungspflichtig.
Eine Vergütung für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder im gleichstehenden Dienst ist insoweit an den Dienstherrn im Hauptamt, der Stadt, abzuliefern, falls sie im Kalenderjahr einen Betrag von ca. 6.000 Euro übersteigt.
Hier spielt die Frage nach der Höhe der Beteiligung der Kommune eine Rolle, wenn es sich nicht ohnehin schon um ein Hauptamt handelt. Eine Tätigkeit, zum Beispiel im Gremium eines Unternehmens, ist dann bei einer öffentlichen und damit nicht privaten Stelle gegeben, wenn es sich unmittelbar oder mittelbar ganz oder überwiegend, größer als 50 %, in öffentlicher Hand befindet oder es fortlaufend ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln unterhalten wird.
Jetzt kommen wir zum entscheidenden Punkt. Es ist schwer nachvollziehbar, wenn ein Bürgermeister beispielsweise bei einem Unternehmen mit 49 % kommunaler Beteiligung die Aufsichtsratsvergütung behalten darf. Wenn er sich dann in diesem Aufsichtsgremium für eine größere kommunale Beteiligung einsetzt, dies auch erreicht und
der kommunale Einfluss größer wird, die Kommune dann 51 % an dem Unternehmen hält und der Private nur 49 %, muss er sozusagen als Belohnung die Vergütung abführen.
Da beißt sich die Maus in den Schwanz. Das lässt sich nach außen nur ganz schwer vermitteln.
Kolleginnen und Kollegen, aber wir sind sicher, all das prüft die ADD mit großem Gewissen. In diese Prüfung haben wir vollstes Vertrauen. Es wäre interessant zu klären, wie es bundesweit aussieht;
denn wenn wir über Thüga, RWE und andere Unternehmen reden, die eine bundesweite Beteiligung haben, so ist auch hier festzuhalten, es sitzen Oberbürgermeister, Landräte und Bürgermeister in den Gremien.
Zusammenfassend ist zu sagen, es gibt Klärungsbedarf. Auf das Ergebnis warten wir. Wir werden es auch in unserem Interesse im Innenausschuss wieder beraten.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin und zum größten Teil liebe Kolleginnen und Kollegen! Da war es wieder, das widerlichmenschenverachtende Gesicht der AfD. Gerade haben wir es wieder live erlebt.
Ich hatte mir ein weißes Blatt hingelegt, ob ich substanziell etwas aufschreiben kann, auf das man reagieren, über das man diskutieren und debattieren kann. Aber es ist leer geblieben. Ich hätte gerne mit Ihnen darüber diskutiert.
Ich stelle zunächst einmal fest, dass der AfD langsam die Themen ausgehen. Wir haben das gerade bei dem Thema „Klimawandel/Klimaschutz“ gemerkt. Jetzt geht es um das Thema „Soziale Marktwirtschaft statt Sozialismus“. Ich hätte mir gewünscht, dass da Soziale Marktwirtschaft statt Sozialismus oder Kapitalismus steht. Das wäre auch recht gewesen.
Wir hatten gerade das Thema „Klimawandel“. Ich will Ihnen eine Geschichte zum Besten geben,
damit man einordnen kann, wo das Niveau und die Sachkompetenz der AfD zu finden sind.
Sie hatten gerade Professor Vahrenholt, Wormser, AfDMitglied, zitiert,
Hören Sie zu, es geht weiter. Es wird interessant für Sie.
Die AfD hat gerade über den Klimawandel sinniert und festgestellt, dass der Klimawandel durch die Windräder verursacht wird, weil dadurch der Jetstream und damit das Klima geändert werden.
So viel sage ich zu den tiefgreifenden Themen der AfD.
Warum sage ich das? – Das sage ich, damit man den Tiefgang der AfD einordnen kann.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich will auch etwas zur Sozialen Marktwirtschaft sagen; denn es gibt kein besseres Modell als unsere Soziale Marktwirtschaft in Deutschland.
Aber es ist gut und richtig, dass in Deutschland wieder über soziale Gerechtigkeit und Fehlentwicklungen gesprochen wird, die es in unserem Land gibt.
Das sind übrigens die Themen, die die Menschen bewegen und interessieren. Deshalb muss darüber diskutiert werden. Dazu gehört beispielsweise folgende die Fragen: Wie organisieren wir das Zusammenleben in der Zukunft? Wie sichern wir, dass Menschen guten und bezahlbaren Wohnraum bekommen? Wie sichern wir, dass die Menschen von ihrer Rente leben können, wenn sie ein Leben lang gearbeitet haben?
Wie schaffen wir es, dass es keinen Unterschied macht, ob man in der Stadt oder auf dem Land lebt? Das sind die Themen, die die Menschen interessieren. Darüber wollen und müssen wir reden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die soziale Ungleichheit ist in Deutschland extrem. Die Schere zwischen Arm und Reich geht weiter auseinander.
Das wird uns aktuell vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) attestiert. Es braucht keine akademischen Debatten über Sozialismus von der AfD. Das brauchen wir schon gar nicht deswegen, weil Sie noch vor wenigen Wochen die These vertreten haben, der Mindestlohn wäre ein Jobkiller.
Da sieht man das wahre Bild der Sozialen Marktwirtschaft der AfD.
Im Übrigen rede ich lieber über Sozialismus als über Kapitalismus oder Nationalismus, so wie das bei Ihnen gang und gäbe ist.
Es ist schon bemerkenswert, welchen Stellenwert die Aussage eines Juso-Vorsitzenden erhält. Ich glaube, viele seiner Vorgänger haben sich ähnlich geäußert.
Ich darf sagen, dass, was ich als Juso-Mitglied von mir gegeben habe, war auch nicht immer druckfähig.
Auch wenn wir als SPD-Fraktion seine Thesen überhaupt nicht teilen, geht es schon um die uralte Frage nach der Verteilung des Geldes und um die Frage, mehr Staat oder mehr Privat.
Ich habe Verständnis dafür, wenn Diskussionen angestoßen werden und die Bürger die Frage stellen: Was hat uns die Privatisierung der Energieversorgung, der Bahn, der Telekommunikation oder der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft gebracht? Übrigens viele CDU-geführte Kommunen haben damals ihre Gesellschaften veräußert. Heute jammern sie diesen nach.
Man darf die Frage stellen, ob unsere Wasserversorgung privatisiert werden soll.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die SPD ist schon immer eine Partei, die den Ausgleich sucht.
Seit Godesberg ist sie eine Partei, die auf sozialen Ausgleich und Marktwirtschaft gerichtet ist.
Sie haben den Genossen Kühnert angesprochen. Wir ha
ben eine andere Meinung wie manche Jusos oder Kevin Kühnert.
Herr Junge, ich weiß nicht, ob Sie immer die Meinung Ihres Bundesvorsitzenden der Jungen Alternativen teilen, der eine Reihe hinter Ihnen sitzt. Dazu war einiges in der Vergangenheit zu lesen.
Meine sehr geehrte Damen und Herren, die Enteignung von Unternehmen, Wohnungen oder Grundstücken darf niemals eine Option werden.
Jetzt ist die Zeit schon wieder vorbei. Ich hätte gerne noch weiter geredet. Ich habe noch eine zweite Runde. Da geht noch etwas.
Zunächst einmal vielen Dank.
Frau Präsidentin, ich will auf die Beleidigungen von Herrn Junge nicht eingehen. Es macht auch wenig Sinn, da dem Sprachgebrauch der Nazis hinterherzuhecheln.
Ich will auf zwei Dinge eingehen, die Herr Wirtschaftsminister Wissing angesprochen hat. Ich glaube, das ist immens wichtig.
Erstens: Nachsteuern in der Sozialen Marktwirtschaft. Ich glaube, wir erleben gerade bei den Paketzustellern, dass es wichtig ist, an einer gewissen Stelle nachzusteuern.
Ich könnte noch weitere Beispiele nennen, aber das ist ein eklatantes Beispiel dafür, dass etwas schiefgelaufen ist. Deshalb müssen wir hier unbedingt nachsteuern.
Zweitens: Europa. Ich glaube, unsere wichtigste Aufgabe ist es – ich schaue jetzt zu den Parteien im demokratischen Spektrum – in den nächsten Jahren, die Soziale Marktwirtschaft auch in der EU, auch in Europa umzusetzen, einzuführen und darauf zu achten, dass die Soziale Marktwirtschaft da auch gelebt wird.
Vielen Dank. – Zum Schluss will ich noch auf die Soziale Marktwirtschaft in Rheinland-Pfalz eingehen. Ich glaube, es lohnt sich, da noch einmal hinzuschauen; denn wir haben die historisch niedrigste Arbeitslosenquote. Wir haben Vollbeschäftigung in vielen Regionen. Wir haben Unterstützung für unseren Mittelstand und seine tollen Erfolge.
Wir haben eine gebührenfreie Bildung, damit alle die gleichen Chancen haben. Wir sorgen für den sozialen Ausgleich auch bei denen, die nicht immer auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Das ist die Soziale Marktwirtschaft in Rheinland-Pfalz. Alles, was uns die AfD heute verkaufen und erzählen will, geht in das Reich der Märchenstunde.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
........... 4972 Abg. Michael Frisch, AfD:......... 4973, 4974 Abg. Matthias Lammert, CDU:...... 4973 Abg. Monika Becker, FDP:........ 4975 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 4975 Nicole Steingaß, Staatssekretärin:.... 4976 Abg. Martin Brandl, CDU:......... 4977
Aussprache durchgeführt........... 4977
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/8657 – Erste Beratung................ 4977
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 29. Januar 2019 entschieden, dass die Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten verfassungswidrig sind.
Wir haben bereits bei der letzten Änderung des Kommunalwahlgesetzes darüber beraten und waren uns einig. Für die SPD-Fraktion darf ich sagen: Wir wollten diese Gerichtsentscheidung abwarten, dann aber unmittelbar handeln und sie umsetzen.
Der Gleichheitsverstoß ist nun festgestellt worden, und es ist richtig und wichtig, dass wir das jetzt noch vor den kommenden Kommunalwahlen umsetzen. Das heißt im
Klartext, die Regelungen des Wahlrechtsausschlusses für Menschen, denen ein gesetzlicher Betreuer in allen Angelegenheiten zur Seite gestellt ist, sollen ganz gestrichen werden. Diesen Personen soll das aktive und passive Wahlrecht gewährt werden. Das rheinland-pfälzische Wahlrecht wird damit inklusiver.
Wir haben diesen Schritt bereits im Innenausschuss und im Sozialpolitischen Ausschuss beraten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf dazu den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, Matthias Rösch, zitieren, der sagte: Es wäre schön, wenn wir 100 Jahre nach der Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses für Frauen auch die Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses von Menschen in Betreuung erreichen. – Ich glaube, dem kann man sich heute nur anschließen.
Genau dies wollen wir heute in der ersten und am Freitag in der zweiten Beratung erreichen. Damit ermöglichen wir es rund 2.200 Menschen mehr, an der Kommunalwahl teilnehmen zu dürfen.
Ein kleiner Wermutstropfen ist, dass dies nur für die Kommunalwahl gilt und es – Stand heute – wohl nicht mehr klappt, dass diese Menschen auch an der Wahl des Europäischen Parlaments teilnehmen dürfen. Das heißt, wir haben zwei verschiedene Wahllisten. Das soll uns aber nicht davon abhalten, unsere Aufgabe als rheinland-pfälzischer Landtag wahrzunehmen.
Die Regierungsfraktionen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die CDU-Fraktion bringen diesen Gesetzentwurf mit dem Ziel ein, diesen am Freitag in der zweiten Beratung zu verabschieden und somit zur Kommunalwahl wirksam werden zu lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben ganz bewusst auf die Beteiligung der AfD-Fraktion verzichtet; denn wenn Mandatsträger der AfD in anderen Landtagen Menschen mit Behinderungen mit schweren ansteckenden Krankheiten gleichsetzen, die man nicht mit normalen und gesunden Menschen zusammen unterrichten oder unterbringen dürfe, dann hat sich die AfD nicht nur bei diesem, sondern auch bei vielen anderen Themen disqualifiziert.
Das können Sie nachlesen, das war im saarländischen Landtag. Ich diskutiere aber nicht mit Ihnen.
Herr Kollege Brandl, wenn wir heute schon so schön zusammen sind und bei diesem Thema Einigkeit herrscht: Vielleicht bekommen wir es auch hin, die Aufhebung des
Wahlrechtsausschlusses für Menschen zwischen 16 und 18 Jahren zu erreichen. Darüber können wir am Freitag diskutieren. Heute sind wir uns bei diesem Thema aber auf jeden Fall einig.
Ich bitte alle Demokraten um Zustimmung zur Aufhebung dieses Wahlrechtsausschlusses.
Vielen Dank.
........... 3400, 3403 Abg. Gordon Schnieder, CDU:...... 3402, 3403 Abg. Uwe Junge, AfD:........... 3403 Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP:... 3404 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 3405 Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport:.................... 3406 Abg. Josef Dötsch, CDU:......... 3408
Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags – Drucksache 17/6048 –........ 3408
Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/5102 – in der zweiten Beratung und in der Schlussabstimmung.. 3408
Landesgesetz zu dem Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 17/5369 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – Drucksache 17/6013 –........... 3409
Herr Präsident, vielen Dank! Nach dem emotionalen Moment mit der Vizepräsidentin zurück zur Tagesordnung. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen liegt eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes vor, in dem
ganz pragmatisch Veränderungen vorgenommen werden, zum Beispiel das Verhüllungsverbot des Gesichts oder aber die Hinzuziehung von nicht wahlberechtigten Gemeindebediensteten als Wahlvorstände und einige andere Dinge mehr.
Ich will aber die wenige Redezeit dafür verwenden, über die Dinge zu reden, die wir nicht machen wollen oder leider nicht machen können. Ich will mit Letzterem beginnen. Sie haben mitbekommen, die CDU hat einen Änderungsantrag vorgelegt, die Stimmzettel sollen sozusagen nach Hause geschickt werden.
Der Kollege Baldauf ist wieder Fraktionsvorsitzender, und er kramt in seiner Mottenkiste und holt jetzt wieder hervor, dass die Stimmzettel zugeschickt werden sollen. Das kennen wir alles schon. Bereits vor fünf Jahren haben die kommunalen Spitzenverbände klar dazu Stellung bezogen.
Herr Kollege Baldauf, wir haben es aber sehr ernst genommen. Wir haben Ihren Vorschlag im Innenausschuss noch einmal ernst genommen. Das war Inhalt der Anhörung, und wir haben von den Vertretern von Baden-Württemberg gehört, dass gerade durch die Zusendung der Stimmzettel die Wahlbeteiligung 2014 auf niedrigem Niveau noch einmal weiter zurückgegangen ist, obwohl seit vielen Jahren die Stimmzettel nach Hause geschickt werden. Wir können also festhalten, auch die Anhörung des Innenausschusses hat gezeigt, dass allein die Zusendung der Stimmzettel nicht das Allheilmittel ist, die Wahlbeteiligung zu steigern.
In der Diskussion hat der geschätzte Kollege Schnieder angeführt, dass es den Menschen einfacher gemacht wird, man die Stimmzettel ausfüllen und sich zu Hause in Ruhe durchlesen kann. Herr Kollege Schnieder, wir haben das im Innenausschuss diskutiert, das haben wir aber schon. Wir haben das Instrument der Briefwahl. Das wird mittlerweile von rund 30 % der Wählerinnen und Wähler genutzt, die die Briefwahl beantragen, sich die Unterlagen nach Hause schicken lassen und entsprechend wählen gehen.
Wir haben eine zweite Möglichkeit, für die wir vielleicht gemeinsam noch etwas mehr als in der Vergangenheit werben sollten; denn jede Wählerin und jeder Wähler kann schon Wochen vor dem Wahltermin ins Rathaus gehen, dort seinen Wahlschein abgeben, im Rathaus direkt die Wahlunterlagen ausfüllen und dort abgeben. Für diese Möglichkeit sollten wir in Zukunft noch ein bisschen mehr werben, weil es unabhängig vom Wahltag ist und schon Wochen vorher greifen kann. Also das Zuschicken der Stimmzettel allein kann es nicht sein.
Ich würde aber gern darauf eingehen, was Sie machen können. Das ist noch einmal das Wahlalter mit 16.
Erklären Sie bitte hier am Rednerpult am Mikrofon den jungen Menschen, warum sie nicht darüber entscheiden dürfen, wie die Schule gestaltet wird, warum sie nicht darüber entscheiden dürfen, wie die Grünanlage gestaltet oder der Verkehr geregelt wird.
Herr Kollege Licht, de facto geht es doch darum, wir verschieben die Möglichkeit des Wählens um zwei Jahre nach vorne; denn wie sieht die Praxis aus? Wenn einer vier Wochen nach der Kommunalwahl 18 wird, ist er fast 23, bis er zum ersten Mal wählen geht. Wir wollen durch die Absenkung des Wahlalters auf 16 diesen Korridor verschieben. Das heißt, die jungen Menschen wählen von 16 bis 21 zum ersten Mal ihre Gemeinderäte, ihre Kreistage und ihre Stadträte. Deshalb denken Sie bitte darüber nach, ob Sie sich da nicht noch bewegen.