Lothar Rommelfanger
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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den allermeisten Situationen werden Menschen vor allem durch Hürden, Barrieren oder fehlende Teilhabe behindert. Wenn wir heute Abend über den Abbau von Barrieren und die Inklusion reden, geht es nicht um Wohlfahrtsoder Fürsorgeleistungen, sondern um die Gewährleistung sehr grundlegender Menschenrechte.
Rheinland-Pfalz hat sich im Jahr 2010 als erstes Bundesland auf den Weg gemacht, um die Prinzipien der UNBehindertenrechtskonvention durch einen Landesaktionsplan mit Leben zu erfüllen. Dieses Landesgesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt auf diesem Weg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Inklusionsgesetz ist nicht nur ein Gesetz für Menschen mit Behinderungen. Ein solches Gesetz und seine Auswirkungen kommen uns allen zugute. Dafür ist aber ein konsequenter Paradigmenwechsel notwendig. Anstrengungen für Vielfalt und Inklusion dürfen nicht länger als Belastung, sondern müssen nach ihrem Mehrwert für die Gesellschaft insgesamt betrachtet
und bewertet werden.
Es geht nicht darum, die Abweichung von einem angeblich menschlichen Normalzustand zu überwinden. Nein, es geht vielmehr darum, die Teilhabe aller als den selbstverständlichen Normalzustand zu betrachten und daraus folgend die Abweichung von Teilhabe zu überwinden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich einige der Maßnahmen in diesem Gesetzentwurf erläutern. Er wird die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen stärken und eine zentrale Anlaufstelle für Barrierefreiheit zur Beratung öffentlicher Stellen schaffen. Das Gesetz stellt klar, dass öffentliche Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten barrierefrei gestaltet werden sollen und dies bei der Anmietung von Bauten für öffentliche Zwecke zu beachten ist.
Zudem wird der Aufgabenbereich des Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen ausgebaut. Er soll in Zukunft als Schlichtungsstelle wirken, an die sich die Bürgerinnen und Bürger jederzeit mit ihren Problemen und Anregungen wenden können.
Das Landesinklusionsgesetz sieht die Berufung einer unabhängigen Besuchskommission vor, die Einrichtungen besucht, in denen Menschen mit Behinderungen leben und arbeiten. Diese Kommission soll überprüfen, inwieweit den Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft möglich ist.
Eine weitere wesentliche Änderung durch das Gesetz betrifft die Gebärdensprache und andere für Menschen mit Behinderungen wichtige Kommunikationsformen. Durch das Gesetz werden die Gebärdensprache als eigenständige Sprache und lautsprachbegleitende Gebärden als Kommunikationsformen der deutschen Sprache anerkannt.
Öffentliche Stellen werden geeignete Kommunikationshilfen für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stellen. Das Gesetz stellt auch klar, dass sie im Umgang mit Schulen und Kindertagesstätten einen Anspruch auf Kommunikation in Deutscher Gebärdensprache oder mittels anderer Kommunikationshilfen haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz enthält konkrete und wichtige Maßnahmen zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention und zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
In der Vergangenheit hätten wir hierbei von Integration gesprochen. Dieses Gesetz ist aber bewusst ein Inklusionsgesetz. Inklusion bedeutet: Menschen mit Behinderungen werden erst gar nicht ausgegrenzt. Begriffe sind wichtig; denn sie zeigen uns die Einstellung, die hinter einem Vorhaben steht, und zeichnen ein Bild von uns als Gesellschaft.
Unser gemeinsames Ziel muss es sein – wo auch immer
die Gelegenheit dafür besteht –, in den Köpfen der Menschen zu verankern, dass Behinderungen und Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen genauso wie große und kleine, alte und junge Menschen zu unserer Gesellschaft gehören.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies wird noch ein langer Prozess, in den wir die Menschen mit Behinderungen ganz nach dem Motto „Nichts über uns ohne uns!“ einbeziehen. Bei diesem Gesetz ist dies in zahlreichen Gesprächen mit dem Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen und anderen Interessensvertreterinnen und Interessensvertretern geschehen. Deshalb ist bzw. wird dieses Inklusionsgesetz ein gutes Gesetz für die Menschen in unserem Land.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Menschlichkeit einer Gesellschaft – davon sind wir Sozialdemokraten fest überzeugt – wird auch daran gemessen, wie wir mit unseren psychisch kranken Menschen umgehen. Dieser menschliche Umgang und die Hilfen für Betroffene und deren Angehörigen sind uns, der SPD, wichtig.
Deshalb haben wir bereits 1988, damals noch als Oppositionspartei, einen Antrag für eine dringend notwendige und lange verschleppte Reform der psychiatrischen Versorgung in Rheinland-Pfalz gestellt. Als Regierungspartei konnten wir diese 1995 umsetzen und die Weichen dafür stellen, gemeindenahe psychiatrische Angebote in den Kommunen auszubauen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Landesgesetz für psychisch kranke Personen, über dessen Novellierung wir heute diskutieren, ist heute noch ein fortschrittliches Gesetz, ein Gesetz, das den erkrankten Menschen in den Mittelpunkt stellt und seine Rechte betont.
Die Novellierung ist deshalb notwendig geworden, weil sich in den vergangenen 25 Jahren die rechtlichen Grundlagen und die Angebotsstrukturen in der Versorgung psychisch erkrankter Person weiterentwickelt haben. Da all dies Auswirkungen auf die Art der Hilfen, Schutzmaßnahmen und die Unterbringung psychisch erkrankter Menschen hat, ist Reformbedarf entstanden.
So sind die zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 zur Zulässigkeit von Fixierungen bei untergebrachten Personen und zu den Maßstäben für die Beleihung privatrechtlicher oder freigemeinnütziger Träger von Einrichtungen zur Durchführung des Maßregelvollzugs von besonderer Wichtigkeit. Diese Urteile und die sich aus ihnen ergebenden Änderungsanforderungen sind in die vorliegende Novellierung des Landesgesetzes eingeflossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Novellierung ist ein weiterer Meilenstein dabei, die Wünsche und die Bedürfnisse der individuellen Lebenssituation der erkrankten Menschen in den Mittelpunkt aller Maßnahmen zu stellen. Alle Hilfen sollen das Ziel verfolgen, die betroffenen Personen bei der Bewältigung ihrer Erkrankung zu unterstützen sowie gesellschaftlicher Ausgrenzung von psychisch Erkrankten entgegenwirken.
Hier in Rheinland-Pfalz steht ein hoch spezialisiertes Versorgungsnetz bereit, um die Patienten und Patientinnen sowie ihre Angehörigen aufzufangen und einzubinden. Es ist unter der Vorgabe der wohnortnahen und lebensfeldorientierten Hilfsleistungen aufgebaut. Dies geschieht nach dem Grundsatz „Ambulant vor teilstationär vor stationär“, um die Unterbringung psychisch Erkrankter so weit wie möglich zu vermeiden.
Mit dieser Reform werden die Qualität der Leistungen der gemeindepsychiatrischen Hilfen vor Ort sowie die Zusam
menarbeit im gemeindepsychiatrischen Verbund verbessert. Das Land wird hierfür in Zukunft mehr Mittel zur Verfügung stellen. Die Pauschale, mit der es sich an den Kosten, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten entstehen, beteiligt, wird angepasst und dynamisiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, psychische Erkrankungen können jeden treffen. Wie körperliche Erkrankungen bedeuten auch psychische Erkrankungen einen gravierenden Einschnitt ins Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen. In Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 2018 durch alle Bevölkerungsgruppen hindurch bei fast jedem dritten Einwohner eine psychische Störung oder Erkrankung diagnostiziert.
Das Thema der psychischen Gesundheit ist in den vergangenen Jahren gesellschaftsfähiger geworden, aber auf individueller Ebene fürchten insbesondere Männer nach wie vor eine Stigmatisierung. Für alle Betroffenen ist die Stigmatisierung von psychisch kranken Menschen ein großes Problem. Psychische Erkrankungen und deren Stigmatisierung führen häufig zu Rückzug, Einsamkeit und Ausgrenzung der Betroffenen. Deshalb ist es wichtig, ihre Rechte mit dieser Reform weiter zu stärken und sie zu ermutigen, sich zu ihren psychischen Krankheiten zu bekennen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Inklusion und Selbstbefähigung von psychisch erkrankten Menschen werden durch diese Reform verbessert. Sie selbst, ihre Angehörigen und bürgerschaftlich engagierte Personen werden durch sie im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe gefördert und unterstützt. Es gibt Formen, dass sich Einrichtungen aktiv darum bemühen sollen, Angehörige und andere wichtige Bezugspersonen in den Genesungsprozess als Partner einzubeziehen.
Aber auch die Belange von Kindern psychisch erkrankter Eltern werden berücksichtigt, da sie besonderer Unterstützung und Hilfe bedürfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Landesgesetz für psychisch kranke Personen hat maßgeblich zu einer Verbesserung der Situation psychisch erkrankter Menschen beigetragen
und war die Grundlage der Psychiatriereform in RheinlandPfalz. Diesen erfolgreichen Weg wollen wir mit dieser Novellierung des Landesgesetzes weiter gehen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Der vorliegende Gesetzentwurf zum Landesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen begründet sich mit der Umsetzung der Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments. Diese Richtlinien wurden am 26. Oktober 2016 beschlossen und traten am 21. Dezember desselben Jahres in Kraft.
Damit werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre Rechtsund Verwaltungsvorschriften bezüglich der Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwen
dungen anzupassen. Die Mitgliedstaaten waren dabei gehalten, diese Anpassungen bis zum 23. September 2018 umzusetzen. Auch die Länder trifft diese Anforderung, weshalb Rheinland-Pfalz seine bestehenden gesetzlichen Regelungen konkretisieren muss.
Elementarer Bereich des vorliegenden Artikelgesetzes sind die neuen Regelungen des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen. Kernpunkte der umsetzenden Richtlinien sind die Bereitstellung einer detaillierten und umfassenden Erklärung für Barrierefreiheit sowie die Einrichtung eines Feedback-Mechanismus auf Webseiten und mobilen Anwendungen, also eine barrierefrei gestaltete Möglichkeit der elektronischen Kontaktaufnahme.
Zudem soll gemäß des Gesetzentwurfs eine Überwachungs- und Durchsetzungsstelle eingerichtet werden. Die Federführung und die in der Richtlinie geforderte Berichtspflicht liegen hierzu beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Die Kosten verteilen sich durch die in der Richtlinie genannten Umsetzungsfristen auf die Jahre 2019 bis 2021.
Da es sich hier um die Umsetzung von EU-Recht ohne eigenen Gestaltungsspielraum des Landes handelt, werden durch das vorliegende Gesetz keine Konnexitätansprüche im Sinne des Artikels 49 Abs. 5 der Verfassung für Rheinland-Pfalz ausgelöst.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt die Anregung der LIGA der freien Wohlfahrtspflege in RheinlandPfalz e.V. und des Landesverbandes der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V., dass eine Verpflichtung zur Anwendung von leichter Sprache fehlt. Diesen Punkt werden wir bei zukünftigen Reformen des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen diskutieren. Beim nun vorliegenden Gesetzentwurf ging es um die für alle Bundesländer verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben einen Gesetzentwurf vorliegen, der ziemlich nüchtern und bürokratisch klingt, der aber in seinen Auswirkungen doch von erheblicher Bedeutung ist. Aus vielen Begegnungen und Gesprächen weiß ich, welche Möglichkeiten und Chancen für ein selbstbestimmtes Leben die nun neu gefassten Regelungen bieten. Es geht hier darum, dass Menschen mit Behinderungen einen barrierefreien Zugang zum Internet mit für sie wichtigen Informationen finden.
Wenn diese Richtlinie umgesetzt wird, dann ist es ein entscheidender Beitrag für die Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Landesrecht ist eine große sozialpolitische Reform und wird eine gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung deutlich stärken.
Es war meine Partei, die SPD, die dieses Vorhaben in den Koalitionsvertrag der vergangenen Legislaturperiode im Bund eingebracht hat.
Es war unsere damalige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die den gesamten Prozess gesteuert, immer wieder vorangetrieben, Anregungen aus den Anhörungen von Abgeordneten aufgenommen sowie am Ende den Kompromiss in einem 110 Seiten umfassenden Änderungsantrag ausformuliert hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Reform läutet einen entscheidenden Systemwechsel ein. Die heutige Eingliederungshilfe wurde aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe gelöst und in das Neunte Buch Sozialgesetzbuch integriert. Das bringt entscheidende Verbesserungen für die Menschen, die heute Leistungen aus der Eingliederungshilfe beziehen, und sie können mehr von ihrem Einkommen und Vermögen zurücklegen. Ehepartner werden nicht mehr zur Finanzierung herangezogen, und dies ist ein erheblicher Fortschritt.
Auf dem Weg zum Bundesteilhabegesetz gab es einen beispiellosen Beteiligungsprozess von betroffenen Menschen und ihren Verbänden. Ulla Schmidt, die ehemalige Bundesgesundheitsministerin und Vorsitzende der Bundesvereinigung der Lebenshilfe, sprach von einem beispiellosen Engagement der Menschen mit Beeinträchtigung. Das erste Mal überhaupt wurden die Betroffenen auf der Bundesebene mit eingebunden.
In Rheinland-Pfalz gab es ebenfalls im vergangenen Jahr einen intensiven und breit angelegten Meinungsbildungsund Diskussionsprozess über die Ausgestaltung dieses Ausführungsgesetzes. Dabei wurde vor allem über die künftige Trägerschaft der Eingliederungshilfe diskutiert. Für diese sieht das Gesetz nun eine geteilte Trägerschaft zwischen Land und Kommunen vor.
Die Einbeziehung aller Ebenen und ihrer spezifischen Fähigkeiten ist mit Blick auf die gesamtgesellschaftliche Dimension dieser Herausforderung notwendig. Die Aufteilung ist sinnvoll, da die Verantwortung für die unter 18-Jährigen bei den Kommunen liegt. So ist gewährleistet, dass in dieser für die Inklusion so wichtigen Lebensphase die Hilfen aus einer Hand erfolgen. Durch die geteilte Trägerschaft bleibt in Zukunft diese Aufgabe wie in der Vergangenheit eine duale zwischen Land und Kommunen.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang kurz auf den Antrag der CDU für eine gesonderte Gesetzesfolgenabschätzung für die betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften eingehen.
Im Landesgesetz ist bereits eine solche Kostenfolgeabschätzung verpflichtend vorgesehen. Vor diesem Hintergrund ist der Antrag unverständlich. Man hätte diese Redezeit besser für eine inhaltliche Auseinandersetzung genutzt.
Eine echte Verbesserung stellt hingegen die im Gesetzentwurf vorgesehene Einbeziehung der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung bei der Entwicklung der Rahmenbedingungen für die individuelle Bedarfsermittlung getreu dem Grundsatz: „Nichts über uns – ohne uns!“ Die hier erfolgende Stärkung der Interessenvertretungen behinderter Menschen ist richtig und zukunftsweisend.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist schon lange ein vorrangiges Ziel der Behindertenpolitik des Landes Rheinland-Pfalz und dieser Ampelkoalition. Das im Jahr 2006 erstmalig in Rheinland-Pfalz eingeführte „Budget für Arbeit“ ist ein wesentliches Instrument, um dies zu erreichen. Die damals zuständige Sozialministerin hieß übrigens Malu Dreyer. Es ist ein großer Erfolg, dass es uns gelungen ist, dieses Landeskind über das Bundesteilhabegesetz in den Bundesländern zu etablieren.
Das „Budget für Arbeit“ hilft Menschen mit Behinderungen dabei, eine Stelle auf dem regulären Arbeitsmarkt zu bekommen. In Rheinland-Pfalz bleibt es mit diesem Gesetz bei den bisherigen Regelungen. Mit 400 bewillig
ten „Budgets für Arbeit“ hat Rheinland-Pfalz bereits jetzt eine Vorreiterrolle. Eine Förderung über das „Budget für Arbeit“ ist dabei nicht nur günstiger als ein Werkstattplatz, er ermöglicht den Betroffenen auch mehr Teilhabe an der Gesellschaft, ganz im Sinne der Inklusion.
Durch meine lange Praxiserfahrung durfte ich bereits an dem Moment teilhaben, wenn ein Mensch mit Behinderung voller Stolz seinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat und von da an seinen Lebensunterhalt selbst verdienen konnte. Bei der Einführung dieses „Budgets für Arbeit“ wünschte unsere heutige Ministerpräsidentin in einem Grußwort, dass es sich landesweit durchsetzt und reger Gebrauch von ihm gemacht werden würde. – Man kann feststellen, diese Hoffnung hat sich heute, zwölf Jahre später, mehr als erfüllt.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
.... 3316 Abg. Bernhard Henter, CDU:....... 3316
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich bin froh darüber, dass wir heute über das Landesgesetz zum Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Kell am See und Saarburg in die erste Beratung eintreten; denn dies führt letztendlich dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger der neuen Verbandsgemeinde noch dieses Jahr einen neuen Verbandsgemeinderat und einen neuen Verbandsbürgermeister wählen können.
Die Verbandsgemeinde Kell am See mit aktuell rund 9.500 Einwohnern war aufgefordert, sich nach einem Fusionspartner umzuschauen. Nach ersten Sondierungsgesprächen mit verschiedenen benachbarten Verbandsgemeinden hatte der Lenkungsausschuss der Verbandsgemeinde Kell am See beschlossen, vorrangig mit der Verbandsgemeinde Saarburg weitere Fusionsgespräche zu führen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Zusammenschluss der Verbandsgemeinde Kell am See mit der Verbandsgemeinde Saarburg zur neuen Verbandsgemeinde SaarburgKell verlief und verläuft bis heute sehr vorbildlich. Ihm gingen eine breite Beteiligung der kommunalen Gremien sowie der Bürgerinnen und Bürger voraus. Alle beteiligten politischen Gremien haben parteiübergreifend dem Prozess mit großer Mehrheit zugestimmt. Den politisch verantwortlichen Personen ist es mehr als gelungen, auch die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde in die Entscheidungsfindung mit einzubinden.
Die Reibungslosigkeit, mit der die Fusion der beiden Verbandsgemeinden abläuft, dürfte auch an der guten Begleitung durch das Innenministerium und der zuständigen Fachabteilung liegen. An dieser Stelle darf ich mich bei Ihnen, Herr Innenminister, und Ihren Mitarbeitern auf das Herzlichste bedanken.
Eine weitere Ursache für den guten Verlauf liegt wohl aber auch darin begründet, dass hier zusammenwächst, was bereits einmal zusammengehörte; denn bis in die 1970erJahre gehörten viele Gemeinden der Verbandsgemeinde Kell am See zum Saarburger Land. Die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell wird die größte Verbandsgemeinde mit etwa 33.000 Einwohnern im Landkreis Trier-Saarburg bilden.
Laut Gutachten wird das mittel- und langfristige Einsparpotenzial beim Personal und den Sachkosten auf rund 642.000 Euro jährlich geschätzt. Neben den direkten Kosteneinsparungen ergeben sich auch Vorteile etwa im für
die Region wichtigen Bereich Tourismus oder durch die Zusammenarbeit bei Wasser und Abwasser und im Gebäudemanagement. Wie die Verantwortlichen vor Ort im Dialog mit der Bevölkerung im Rahmen der Kommunalreform konstruktiv mitgearbeitet haben, ist beispielhaft.
Wie schon gesagt, bestanden bereits historische Beziehungen zwischen den beiden Verbandsgemeinden. Ich bin überzeugt davon, dass mit dem Zusammenschluss zur neuen Verbandsgemeinde Saarburg-Kell diese Beziehungen zum Nutzen aller Bürgerinnen und Bürger intensiviert werden.
Ich bin mir auch sicher, dass wir zum 1. Januar 2019 eine neue zukunftsfähige und leistungsstarke Verbandsgemeinde Saarburg-Kell haben werden. Ich darf den Gemeinden, der neuen Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung, aber insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern viel Erfolg wünschen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorwegzunehmen: Die Kritik, die beispielsweise die kommunalen Spitzenverbände geäußert haben, dass das Land mit dem neuen Gesetz zur Regelung der künftigen Träger der Eingliederungshilfe den Kommunen zusätzliche Kosten aufbürde, ist schlichtweg falsch. Land und Kommunen teilen sich bisher die Kosten der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung und werden dies auch in Zukunft tun. Dies ist seit Jahren gute Praxis in Rheinland-Pfalz, und durch das neue Gesetz wird sich daran auch nichts ändern.
Die kommunalen Spitzenverbände behaupten auch, sie seien zum Inhalt dieses Gesetzes nicht gehört worden. Dies ist ebenfalls falsch; denn das Sozialministerium hat die Verbände bereits im Oktober 2017 um eine Stellungnahme gebeten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bisher wurden die Kosten für die ambulante Betreuung von Menschen mit Behinderung von den Kommunen und für die stationäre Betreuung vom Land getragen. So ist es auch folgerichtig, dass in Zukunft eine Aufteilung zwischen Land und Kommunen vorgenommen werden soll.
Nach dem neuen Gesetz soll ab dem 1. Januar 2020 bei minderjährigen Menschen mit Behinderung eine kommunale Verantwortung für die Eingliederungshilfe vorgesehen werden. Bei den volljährigen Menschen mit Behinderung wird hingegen von diesem Zeitpunkt an das Land die Eingliederungshilfe steuern und gestalten und dabei auf die vorhandene fachliche Kompetenz der Kommunen zurückgreifen. Auch hier gibt es in der Praxis keine Änderung, da die örtlichen Sozialhilfeträger schon immer Personal vorhalten mussten, um die Hilfepläne zu erstellen. Über die Personalentscheidungen und Hilfepläne gibt es für die Kommunen basierend auf Rahmenvereinbarungen zur Wahrung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sehr wohl noch Steuerungsmöglichkeiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Aufteilung ist sinnvoll, da die Verantwortung für die Angebote von Kindertagesstätten, Schulen und der Jugendhilfe bei den Kommunen liegt. So ist gewährleistet, dass in dieser für die Inklusion so wichtigen Lebensphase die Hilfen aus einer Hand erfolgen.
Es ist ebenfalls sinnvoll, dass die Kommunen in die gesamtgesellschaftliche Aufgabe einbezogen bleiben. Als Kommunalpolitiker bin ich mir der hohen Kosten für die Kommunen nur zu gut bewusst; gleichzeitig bin ich mir aber auch sicher, dass wir als Gesellschaft diese Aufgabe auf allen Ebenen gemeinsam angehen müssen; denn die Menschen, um die es hier geht, leben bei mir in der Nachbarschaft, leben und arbeiten bei uns in der Kommune.
Jeder Mensch mit Behinderung soll dieselben Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben haben, unabhängig von
seinem Wohnort. Meine Damen und Herren, für die betroffenen Menschen mit Behinderung dürfen die Möglichkeiten zur Teilhabe nicht zu einer Postleitzahlenlotterie werden.
Dies ist einer der Leitgedanken des Gesetzentwurfs, über den wir heute sprechen und der im Sommer dem Plenum vorgelegt werden soll. Um dies umzusetzen, wird das Land dort, wo es Sinn macht, nämlich bei volljährigen Menschen mit Behinderung, die Trägerschaft der Eingliederungshilfe übernehmen. Damit bleibt diese Aufgabe wie in der Vergangenheit auch eine duale von Land und Kommunen.
Aus meiner mittlerweile Jahrzehnte währenden Erfahrung in der Praxis kann ich Ihnen versichern, die Betroffenen interessiert es überhaupt nicht, wer Träger der Eingliederungshilfe ist, sondern wer als Ansprechpartner vor Ort die Maßnahmen umsetzt. Die Leistungserbringer wie beispielsweise die Lebenshilfe oder Caritas verfügen über gut ausgebildetes Personal, deren Engagement und Empathie im Alltag für die Menschen mit Behinderung das Wichtigste sind. An dieser Stelle möchte ich meinen herzlichen Dank an alle Menschen aussprechen, die in diesem Auftrag unterwegs sind.
So ist es auch eine gemeinsame Aufgabe des Landes und der Kommunen, miteinander darauf zu achten, dass die Qualität der Betreuung und Begleitung der Menschen mit Behinderung für uns oberste Priorität haben muss.
Die Kritik des Herrn Abgeordneten Schreiner aus der CDUFraktion an der Trennung der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Hilfen für Kinder und Jugendliche und die des Landes für die über 18-Jährigen geht an der Lebenswirklichkeit vorbei. Herr Schreiner, Sie haben soeben davon gesprochen, dass die Verbände die Fachleute seien. Ich bin seit 40 Jahren als Erzieher mit einer sonderpädagogischen Ausbildung unterwegs;
von daher erlaube ich mir auch, als Fachmann hier sprechen zu können. Die 18-jährigen Menschen mit Behinderung stehen heute sehr selbstbewusst und selbstbestimmt im Leben, und sie werden auch darüber hinaus noch kontinuierlich fachlich begleitet. Es findet eben kein Schnitt in einem kritischen Lebensalter statt.
Die Ansprechpartner wechseln nicht zwangsläufig mit dem Tag des Geburtstages, da Menschen mit Behinderung oft noch über das 18. Lebensjahr hinaus in die Schule gehen oder in Maßnahmen der Jugendhilfe begleitet werden und in ihrem Alltag natürlich dieselben Ansprechpartner haben werden wie zuvor. Dies war in der Vergangenheit so, und es wird auch in der Zukunft so bleiben.
Meine Damen und Herren, man sollte die Menschen nicht durch das Führen von Scheindebatten verunsichern.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
.... 3001 Abg. Gerd Schreiner, CDU:........ 3002, 3007 Abg. Dr. Timo Böhme, AfD:........ 3003 Abg. Steven Wink, FDP:.......... 3004 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 3005 Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie:..................... 3006
Mit Besprechung erledigt........... 3007
In Rheinland-Pfalz muss die Landesregierung in der Asyl- und Integrationspolitik den bundespolitischen Rahmen ausschöpfen und mehr Klarheit und Konsequenz zeigen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/5146 –........... 3007
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Der Siebte Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz zeigt die Fortschritte, die unser Land bei der Umsetzung des Ziels, behinderten Menschen Teilhabe und Selbstbestimmung auf allen Ebenen der Gesellschaft zu ermöglichen, gemacht hat. Er ist aber auch eine wichtige Bewertungsgrundlage, um zu prüfen, in welchem Umfang wir unserem Leitsatz „Leben wie alle – mittendrin von Anfang an“ gerecht werden.
Inhaltlich orientiert sich der Bericht an dem Ende 2015 veröffentlichten Landesaktionsplan zur Umsetzung der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Ähnlich wie der Aktionsplan beschreibt er insgesamt zehn Handlungsfelder, was in den letzten zwei Jahren erreicht wurde, um unser Land barrierefreier und inklusiver zu gestalten.
Besonders möchte ich die wesentlichen Fortschritte, die in den drei Handlungsfeldern schulische Integration, berufliche Teilhabe und Schaffung von barrierefreiem Wohnen zu verzeichnen sind, hervorheben. Durch das Landeskonzept für Inklusion wurden wichtige Weichen hin zu einem inklusiven Schulsystem gestellt. Die Zahlen belegen eindrucksvoll das bisher Erreichte.
So konnte die Zahl der Schwerpunktschulen von insgesamt 96 im Schuljahr 2005/2006 auf 296 im Schuljahr 2016/17 gesteigert werden. Der konsequente Ausbau der
Schwerpunktschulen hat das vorbehaltlose Wahlrecht der Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zwischen inklusivem Unterricht in der Schwerpunktschule und dem Angebot einer Förderschule mit Leben erfüllt.
Trotz der erfolgreichen Ausweitung des Angebots von inklusivem Unterricht konnte im gleichen Zeitraum das landesweite Angebot von Förderschulen fast gehalten werden.
Wir als Koalition werden uns auch in Zukunft für die Wahlfreiheit der Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf einsetzen.
Die Integration von Menschen mit Behinderungen ist ein Schwerpunkt der rheinland-pfälzischen Sozialpolitik. So sollen Menschen mit Behinderungen ihre Berufswünsche selbstbestimmt verwirklichen können. Dabei haben sich arbeitsmarktpolitische Maßnahmen des Landes wie Integrationsfachbetriebe, Fachdienste und Integrationsfirmen oder das Budget für Arbeit bestens bewährt. Durch sie ist es gelungen, neue Arbeitsplätze zu schaffen oder Menschen mit Behinderungen in Ausbildung zu vermitteln.
Aber trotz der positiven Entwicklung bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen müssen wir weiterhin Anstrengungen unternehmen, damit private und öffentliche Arbeitgeber vermehrt Menschen mit Behinderungen einstellen und beschäftigen. Gezielte Informationen, Beratung und verbesserte Kooperationen relevanter Stellen führen dazu, dass bei den Mitgliedsunternehmen der Kammern mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung gestellt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Handwerkskammer Trier und die Landwirtschaftskammer RheinlandPfalz nehmen dabei eine bundesweite Vorreiterrolle ein. Alle Anstrengungen für eine verbesserte Inklusion von Menschen mit Behinderungen zeigen, dass dies als ein Prozess zu sehen ist, bei dem wir unterschiedlichste Akteure mitnehmen müssen.
So möchte das Forum Arbeiten mit Behinderung genau dies erreichen und soll Empfehlungen für eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz ansprechen. Hier arbeiten Kammern, Gewerkschaften, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Ministerien, Landesamt, kommunale Spitzenverbände, Sozialleistungsträger wie die Agentur für Arbeit, Integrationsfachdienste sowie Werkstätten für behinderte Menschen und Selbsthilfeverbände eng zusammen. Diese Plattform ist ein Beispiel dafür, wie wir in Rheinland-Pfalz Inklusion durch Kooperationen gestalten wollen.
Die Einrichtung von Integrationsassistenten, Praktika und ausgelagerte Arbeitsplätze in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes sowie die Nutzung des Budgets für Arbeit sind für viele rheinland-pfälzische Werkstätten selbstverständlich geworden. In Zukunft wird es darum gehen, diese Bemühungen zu intensivieren und zu professionalisieren.
Die Koalition unterstützt die Schaffung barrierefreien Wohnraums und hat dabei ein besonderes Augenmerk auf Menschen mit niedrigem Einkommen. Deshalb hat das Land Rheinland-Pfalz bereits im Jahr 2016 die Konditionen hierfür stark verbessert.
Meine Damen und Herren, zum Schluss darf ich aus eigener beruflicher Erfahrung sagen, dass besonders die ab dem 1. März 2017 in Kraft getretenen Änderungen zum Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe mit ihrem erweiterten Beratungsauftrag eine große Verbesserung für Menschen mit Behinderungen darstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Bericht ist ein positiver Beleg für die Arbeit der Koalition zur Umsetzung des Rechts auf ein Leben wie alle von Menschen mit Behinderungen.
Mit Blick auf die Redezeit muss ich mich beschränken. Ich darf Ihnen aber versichern, dass wir uns auch in Zukunft weiter mit Freude für dieses Recht einsetzen werden.
Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass Rheinland-Pfalz bei der Inklusion auf einem sehr guten Weg ist.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes und des Landespflegegeldgesetzes ist unter anderem durch das Pflegestärkungsgesetz des Bundes notwendig geworden. Er sieht auch eine Anpassung der Regelungen zur Anrechnung von Leistungen häuslicher Pflege auf das Landesblindengeld und das Landespflegegeld vor.
Der Hintergrund hierfür ist die Ersetzung der Pflegestufen durch Pflegegrade und die damit verbundene Neufestsetzung der Leistungsbeträge.
Beim Blindengeld geht es darum, einen monatlichen Nachteilsausgleich für blinde Menschen zu schaffen. Es dient dazu, Ausgaben, die aufgrund der Behinderung entstehen, zu begleichen. Das Blindengeld selbst ist kein Teil der Eingliederungshilfe oder des neuen Bundesteilhabegesetzes, sondern eine freiwillige Leistung des Landes.
Es war dabei von Anfang an das Bestreben der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen, dafür Sorge zu tragen, dass niemand, der bereits Leistungen empfängt, durch die Reform schlechtergestellt wird.
Dabei hat es im Verfahren durchaus auch kritische Rückmeldungen gegeben, insbesondere vonseiten der Landesblinden- und Sehbehindertenverbände.
Wir haben in vielen Gesprächen mit Verbänden und dem zuständigen Ministerium dafür Sorge getragen, dass diese Bedenken im Gesetz ihren Niederschlag gefunden haben. So wurden beispielsweise Befürchtungen vorgebracht, die bisherige Lebenssituation von Betroffenen könnte sich durch die notwendig gewordene Anpassung verschlechtern. Diese Bedenken können wir mit diesem nun vorliegenden Gesetz ausräumen.
Blinde und sehbehinderte Menschen sind trotz ihrer Sehbehinderung in der Lage, ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zu führen. Der Austausch mit den Betroffenen hat uns allerdings beeindruckend dargelegt, wie sehr das Nicht-sehen-können die Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, einschränkt. Die Herausforderung, das tägliche Leben zu organisieren, ist sehr hoch und ohne entsprechende Assistenz und Hilfsmittel kaum zu bewältigen.
Darüber hinaus war es uns wichtig, mit diesem Gesetz das Verfahren zum Nachweis der Blindheit, welches für die Beantragung des Blindengeldes notwendig ist, zu vereinfachen. Anders als bisher muss ein amtsärztliches Gutachten nur noch dann erstellt werden, wenn kein Schwerbehindertenausweis gewünscht wird, der die Blindheit oder eine vergleichbare Beeinträchtigung der Sehschärfe nachweist.
In der Vergangenheit kam es wiederholt zu abweichenden Entscheidungen zwischen dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch einerseits und dem Feststellungsverfahren nach dem Landesblindengesetz auf der Basis von amtsärztlichen Gutachten andererseits. Es ist daher gut, dass durch das nun vorgesehene Verfahren mehr Rechtssicherheit erzielt wird.
Dabei wird der Gesetzentwurf nur zu geringen Mehrkosten für den Landeshaushalt führen. Ausgehend von 5.500 Landesblindengeldbezieherinnen und -beziehern bewegen sich die Mehrkosten bei maximal 60.000 Euro.
Ich freue mich sehr über die nun erreichte Neuregelung des Landeblindengeldes; denn sie ist genau richtig, um dem besonderen Hilfebedarf der blinden Menschen gerecht zu werden. An dieser Stelle gebührt der Dank auch unserer Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, die sich in enger Zusammenarbeit mit den Koalitionsfraktionen immer wieder für diese gute Gesetzesvorlage und damit für die Betroffenen eingesetzt hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein weiterer Beitrag für ein soziales Rheinland-Pfalz.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
.... 645 Abg. Gerd Schreiner, CDU:........ 646 Abg. Dr. Timo Böhme, AfD:........ 647 Abg. Steven Wink, FDP:.......... 647 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 648 Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie:..................... 649
Mehrheitliche Annahme des Antrags – Drucksache 17/1144 –................ 650
Mehrheitliche Ablehnung des Alternativantrags – Drucksache 17/1206 –............ 650
Sicherung der Notarztversorgung in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/1130 –........... 650
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Das Bundesteilhabegesetz ist eine der großen sozialpolitischen Reformen und wird das Leben von Menschen mit Behinderung für die nächsten Jahrzehnte prägen. Der vorliegende Antrag verfolgt das Ziel, mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Deshalb war es auch gut, dass sich Rheinland-Pfalz bereits seit 2007 – nicht nur mit Blick auf das Inkrafttreten der UNBehindertenrechtskonvention im Jahr 2009 – besonders stark für eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem Bundesteilhabegesetz eingesetzt hat.
Die Hoffnungen und Erwartungen der betroffenen Menschen an das Bundesteilhabegesetz sind groß. Ab dem 1. Januar 2017 beginnt stufenweise bis zum Jahr 2020 ein grundlegender Systemwechsel in der Eingliederungshilfe. Dabei bestehen auch Befürchtungen, die bisherige Lebenssituation von Betroffenen könnte sich verschlechtern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sorgen über die Wirkung des Bundesteilhabegesetzes sind aufgrund der Kom
plexität der Reform verständlich. Ich habe selbst einen großen Teil meines beruflichen Werdegangs in diesem Bereich verbracht und die Auswirkungen von Reformen hautnah erlebt. In den letzten Jahren wurden schrittweise Veränderungen durchgeführt, aber bei dem Thema Behinderung bzw. Menschen mit Behinderung stand noch zu oft der Gedanke der Fürsorge im Mittelpunkt.
„Wir wissen, was gut für euch ist“ ist so seit Langem nicht mehr haltbar. Es gibt ein ganz anderes Selbstbild von Menschen mit Behinderung, die natürlich an allen Bereichen des Lebens mehr teilhaben wollen und durch das Bundesteilhabegesetz auch sollen. Allerdings wird sich bei einem großen Systemwechsel eine Restunsicherheit über die Wirkung in jedem praktischen Einzelfall und über die damit einhergehenden Umsetzungsfragen nie ganz vermeiden lassen.
Die Zuständigkeit für die Umsetzung der geplanten Neuregelung liegt bei uns als Land. Die Koalitionsfraktionen fühlen sich dabei praxisgerechten Lösungen verpflichtet. So ist beispielsweise die Forderung von Menschen mit Behinderung, dass ihr Einkommen und Vermögen sowie das ihrer Partnerinnen oder Partner nicht mehr herangezogen werden, durch das Bundesteilhabegesetz aufgegriffen worden.
Die nun in der Gesetzesvorlage gefundene Lösung der Freistellung von Partnereinkommen und die Erhöhung der Vermögensfreigrenze begrüßen wir als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Wir setzen uns als Koalition aber auch dafür ein, dass der Bund konkret in einem Zeit- und Stufenplan darlegt, wie die Umsetzung erfolgen soll.
Auch die gesetzliche Regelung von Modellen, wie das bei uns in Rheinland-Pfalz eingeführte und von immer mehr Ländern in den Grundzügen übernommene Budget für Arbeit, ist gut für die Betroffenen. Somit werden die Fördermöglichkeiten für einen Wechsel in den allgemeinen und ersten Arbeitsmarkt deutlich verbessert.
Die Trennung von existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen der Eingliederungshilfe ist notwendig und sinnvoll. Das Gesetz regelt die Vorrangigkeit von Leistungen der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege gegenüber der Eingliederungshilfe.
Da der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff auch Teilhabeelemente enthält, musste das Konkurrenzverhältnis zur Eingliederungshilfe durch eine klare Regelung aufgelöst werden. Ansonsten wäre es zu unnötigen Doppelleistungen und Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Leistungen zu Leistungsansprüchen gekommen.
Diese Änderung und die nun aufgestellten Kriterien für die Eingliederungshilfe rufen bei Leistungsträgern, wie zum Beispiel der Lebenshilfe, die Bedenken hervor, dass auf diese Art Menschen künftig von Leistungen ausgeschlossen werden. Die Koalitionsfraktionen werden sich dafür einsetzen, dass dies nicht geschieht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Reform darf nicht zur
Folge haben, dass berechtigte Ansprüche von Menschen mit Behinderung im Vergleich zum derzeitigen Stand reduziert werden. Bei der Umsetzung muss gelten: Was im bisherigen Recht als angemessen angesehen wird, soll auch nach dem neuen Recht angemessen sein.
Die unterschiedlichen finanziellen Interessen von Bund, Ländern und Kommunen sind selbstverständlich ebenfalls ein wichtiges Thema bei dieser Reform. Die Kostendynamik bei der Eingliederungshilfe stellt die kommunalen Haushalte bereits jetzt vor große Herausforderungen. Hier setzen wir uns weiter für eine Entlastung durch den Bund ein.
So ist beispielsweise im Gesetzentwurf im Vorfeld der Beantragung von Leistungen eine unabhängige Teilhabeberatung vorgesehen, welche durch den Bund finanziert wird. Derzeit ist sie leider noch befristet. Die Koalitionsfraktionen setzen sich aber unter anderem dafür ein, dass diese auf Dauer vom Bund übernommen wird. Gerade die unabhängige Beratung sehe ich aus meiner Praxiserfahrung heraus als einen enormen Gewinn für die betroffenen Menschen an. Insgesamt fordern wir, dass der Bund vollständig und dauerhaft für die erwarteten Mehrausgaben der Kommunen durch Entlastungen aufkommt.
Wissenschaftliche Begleituntersuchungen zu den Auswirkungen des neuen Rechts sind sehr wichtig. Die Ergebnisse dieser Studien zu analysieren und auf Veränderungsbedarf zu reagieren, wird neben der Fortführung des Dialogs mit Menschen mit Behinderungen, ihren Verbänden und Einrichtungsträgern eine zentrale Aufgabe der nächsten Jahre sein.
Schließen möchte ich meine erste Landtagsrede mit einem Zitat von Gustav Heinemann: „Die Gesellschaft, die behinderte Menschen aller Art nicht als natürlichen Teil ihrer selbst zu achten und zu behandeln weiß, spricht sich selbst das Urteil.“
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.