Marc Ruland
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute befassen wir uns in der zweiten Lesung mit dem 13. Rechtsbereinigungsgesetz.
Herr Kollege Henter, Sie haben es bereits angesprochen: Rechtsbereinigung ist eine Daueraufgabe. So wurden auch in der 17. Wahlperiode alle Landesgesetze und Landesverordnungen einer Prüfung unterzogen. Entbehrlich gewordene und überholte Rechtsvorschriften werden entweder ganz oder teilweise aufgehoben bzw. redaktionell angepasst.
Der aktuelle Entwurf des 13. Rechtsbereinigungsgesetzes sieht unter anderem die Aufhebung von 25 Rechtsverordnungen sowie zweier Vorschriften des Staatskirchenrechts aus den Jahren 1918 und 1922 vor. Die Evangelische Kirche der Pfalz plant, zum 1. Mai 2021 ein neues Kirchengesetz zu erlassen, das dann die Altregelungen ablösen wird.
Ferner werden sechs Gesetze und zwölf Rechtsverordnungen redaktionell angepasst, beispielsweise das Reisekostenrecht, das Wasserrecht, das Umweltrecht, das Hochschulrecht oder das Wahlrecht.
Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Mit einer starken Stimme in die Zukunft – junges Engagement ernst nehmen“, so lautet der Titel der Aktuellen Debatte der FDP-Fraktion.
Als jugendpolitischer Sprecher der SPD bin ich den Freien Demokraten sehr dankbar, dass wir heute an dieser prominenten Stelle über junges Engagement in RheinlandPfalz und Beteiligungsmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz sprechen können. Für das Wahlalter ab 16 in RheinlandPfalz gilt es, jeden Tag aufs Neue auch hier zu kämpfen. Das tun wir gemeinsam, und wir werden auch nicht müde, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU.
Ich habe das Gefühl, die CDU ist hier der große Blockierer. Ich habe den Eindruck – vielleicht täusche ich mich auch, Herr Baldauf –, die CDU ist einfach nicht reif für das Wahlalter ab 16. Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Wir möchten Sie auch da noch einmal erneut auffordern.
Herr Kollege Baldauf, ich sagte, wir haben wirklich das Gefühl, es scheint, dass die CDU nicht reif ist für das Wahlalter ab 16. Andere sind es.
Das andere ist die Diskussion um junge YouTuber und Influencer, konkret um das Grundrecht der Meinungsfreiheit.
Für jeden Menschen in unserem Land gilt das Grundgesetz, die gleichen Spielregeln, ob auf der Straße oder in den sozialen Medien. Klar ist auch, Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung sind strafbar und haben in unserem Rechtsstaat keinen Raum.
Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung ist eine der Grundfesten unseres Rechtsstaats und unserer Demokratie. Doch in welchem Land leben wir eigentlich, wenn die CDU-Bundesvorsitzende nun neue Regulation für Meinungsmache im Netz fordert? Oder anders gefragt: Will Annegret Kramp-Karrenbauer unliebsame Meinung zensieren? Der Verdacht der Zensur oder eines Angriffs auf die Meinungsfreiheit steht hier im Raum. Ich finde das inakzeptabel. Was wir brauchen, sind mehr offene Debatten und mehr Beteiligungschancen für junge Menschen.
Herr Baldauf, dazu können Sie sich gleich äußern. Frank Überall, Vorsitzender des Deutschen Journalistenverbandes, kritisert zu Recht, Annegret Kramp-Karrenbauer habe offensichtlich keinen Plan.
Ich kann verstehen, Herr Baldauf, warum Sie hier so unruhig sind. Frau Kramp-Karrenbauer hat keinen Plan, wie man mit der freien Meinungsäußerung umgehen muss, nämlich tolerant.
Ich lese in der Rhein-Zeitung am 29. Mai 2019:
Christian Baldauf: „Die CDU hat unterschätzt, wie hochpolitisch junge Menschen (...) sind.“ Lieber Herr Kollege Baldauf, diese Worte höre ich wohl, doch allein mir fehlt der Glaube. Lassen Sie endlich Ihren Worten Taten folgen.
Was heißt das nun? Was gilt in der CDU, neue YouTubeRegularien oder eine Wasch-mir-den-Pelz-aber-machmich-nicht-nass-Haltung à la Baldauf? Heißt das etwa, dass Sie nun für das Wahlalter ab 16 sind, wenn man das weiterdenkt? Ich glaube, darauf müssen Sie eine glaubhafte Antwort geben, und Sie dürfen sich nicht immer hinstellen nach dem Motto „Bitte waschen Sie mich, aber machen Sie mir den Pelz nicht nass“.
Das ist keine glaubwürdige Politik.
Toleranz ernst nehmen und Respekt – das erwarten junge Menschen auch bei Fridays for Future.
Auch die Experten des Landesjugendrings werben seit Jahren eindringlich für diesen Dreiklang.
Haben wir alle mehr Respekt für unsere Jugend, für die Bürger und Bürgerinnen von morgen, haben wir mehr Respekt für junge Perspektiven, junge Bedürfnisse; denn unsere Jugend hat es in diesem Land, in Rheinland-Pfalz und in Deutschland, verdient.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im zweiten Teil meiner Rede möchte ich darauf eingehen, was wir in RheinlandPfalz als Ampelkoalition tun.
Junge Menschen werden stärker beteiligt. Frau Ministerin Spiegel, dies belegt die erneute Mittelaufstockung von 1 Million Euro mehr für unser Projekt „JES! Jung. Eigenständig. Stark.“ Hier sind wir im Vergleich zu anderen Bundesländern führend. Mehr Jugendarbeit im ländlichen Raum ist ein Schlüssel für mehr Beteiligungschancen vor Ort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind doch alle in kommunalen Parlamenten groß geworden. Dort erleben wir, dass die Beteiligungs- und Umsetzungsmöglichkeiten am unmittelbarsten sind. Deswegen setzen wir auch darauf, dass wir jungen Menschen ab 16 Jahren eine direkte Stimme geben.
In unserer Gemeindeordnung ist die Bildung von Jugendräten, von Jugendparlamenten vorgesehen. Mein Eindruck ist, dass wir zwar einen gut gefüllten Werkzeugkasten bereitstellen, der aber vielerorts ungeöffnet und ungenutzt bleibt.
Herr Kollege Baldauf, ich finde, es ist auch eine Aufgabe der CDU, gemeinsam vor Ort dafür zu werben, dass wir mehr Jugendparlamente einrichten, Beteiligungsfelder für junge Menschen eröffnen und die formalen Barrieren niederreißen.
Es ist natürlich so, dass Jugendparlamente nicht das alleinige Allheilmittel sind. Sicher ist, egal, welches Beteiligungsfeld wir jungen Menschen eröffnen, die jungen Menschen erwarten zu Recht, dass wir die geäußerten Bedürfnisse kommunal, aber auch im Land ernst nahmen und einen Teil ihrer Wünsche Wirklichkeit werden lassen; denn das ist ein wahres Zeichen für Respekt und für Ernstnehmen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Baldauf, ich weiß nicht, ob ich Sie eben richtig verstanden habe. Wenn Sie gesagt haben sollten, warum wollt Ihr das, bezogen auf das Wahlrecht ab 16, die wählen Euch nicht, dann finde ich das eine sehr entlarvende und unmögliche Äußerung in diesem Hause.
Das ist das, was zumindest bei mir ankam.
Herr Kollege Brandl, ich habe sowohl Ihrem ersten als auch Ihrem zweiten Redeteil aufmerksam zugehört. Auffällig ist, Sie reden, Sie reden, und Sie reden, aber wenn es einmal darum geht, etwas konkret zu tun, beispielsweise Worten mit einem kommunalen Wahlalter ab 16 Taten folgen zu lassen, dann war nichts außer Worthülsen und leeres Gerede. Das finde ich sehr schade, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Frau Ministerin Spiegel, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie noch einmal beleuchtet haben, was wir in RheinlandPfalz beispielsweise in Ihrem Haus tun und wie wichtig es ist, dass wir Strukturen aufbauen. Es ist wichtig, nicht nur aufmerksam zuzuhören, sondern junge Menschen auch einzubinden und dann zu schauen, wie es uns über die Barrieren hinweg, die es vor der Errichtung eines Jugendbeirats gibt, gelingen kann, über die Jugendarbeit mehr Jugendbeiräte in Rheinland-Pfalz zu bekommen. Ich denke, das ist ein gemeinsames Ziel von uns Demokraten auch in diesem Hause, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Frau Staatsministerin Dr. Stefanie Hubig, Sie haben in Ihrer Regierungserklärung Anfang des Jahres deutlich gemacht, wofür diese Landesregierung auch steht. Sie steht nämlich für stärkere demokratische Teilhabe in Schulen, für mehr
Medienkompetenz und auch für mehr junge Beteiligungschancen. Ich finde, das ist gut so und auch ein richtiger und kluger Weg, auf dem wir uns in Rheinland-Pfalz mit der Ampelkoalition befinden.
Ich erinnere an die letzte Plenarsitzung. Staatssekretärin Nicole Steingaß sagte, dass sie ein klares Bekenntnis für ein kommunales Wahlrecht ab 16 abgibt. Auch das ist gut und der richtige Weg.
Ich möchte noch einmal daran erinnern: Wir sind eines von fünf Bundesländern, in denen es aktuell noch nicht möglich ist, dass kommunal gewählt werden kann.
Zum Schluss gestatten Sie mir noch eine persönliche Bemerkung. Ich bin vor etwa 20 Jahren in die Politik gegangen, weil es mir darum ging, dass junge Menschen eine stärkere Stimme bekommen.
Das ist etwas, was mich auch heute motiviert. Dafür will ich weiter kämpfen, auch für ein kommunales Wahlalter ab 16.
Vielen Dank.
......... 5288, 5291 Abg. Dr. Helmut Martin, CDU:...... 5289, 5291 Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD:........ 5292 Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP:... 5293, 5294 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 5294 Nicole Steingaß, Staatssekretärin:.... 5295
Mehrheitliche Annahme des Antrags – Drucksache 17/8658 –................ 5296
Verbraucherschutz bei der Verpflegung in Pflegeheimen und Krankenhäusern Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/8770 –........... 5296
Überweisung des Antrags – Drucksache 17/8770 – an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz. 5296
Jugendoffiziere in Rheinland-Pfalz – Wer für die Demokratie einsteht, der braucht auch breite Unterstützung Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/8998 –
dazu: Keine Veränderungen für schulische Kontakte von Bundeswehr und Friedensbildung wegen politischer Debatte in anderen Bundesländern Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/9222 –........... 5297
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Rheinland-Pfalz leben 72.500 16- und 17-Jährige. Geben wir diesen jungen und engagierten Menschen eine hörbare Stimme. Es ist höchste Zeit für ein kommunales Wahlrecht ab 16. Das ist unser Motto im Antrag. Darum geht es uns heute, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Mein, nein, unser Eindruck ist es, junge Menschen wollen sich einbringen. Junge Menschen wollen mitbestimmen. Junge Menschen wollen auch ab 16 aktiv kommunal wählen. Das erleben wir nicht nur bei Fridays for Future, sondern wir erleben das auch, wenn wir den Expertinnen und Experten des Landesjugendrings zuhören; denn auch diese werben eindringlich dafür.
Es ist höchste Zeit, dass die Kolleginnen und Kollegen der Union ihre Blockadehaltung aufgeben. Stimmen Sie endlich zu! Geben Sie jungen Menschen eine Stimme! Wir finden, es ist dringend an der Zeit.
Im Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz verdeutlichte Herr Meier vom Ministerium des Innern und für Sport, dass das Wahlrecht ein subjektivöffentliches Recht auf Mitwirkung an der Willensbildung durch Teilnahme an der Wahl ist. Das für das aktive Wahlrecht auf der kommunalen Ebene geregelte Alterserfordernis müsse nicht zwingend das für die Erlangung der Volljährigkeit maßgebliche Lebensalter von 18 Jahren sein.
In den folgenden Bundesländern besteht das aktive Wahlrecht ab 16: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern – Frau Kollegin HuthHaage –, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, SachsenAnhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Ich fasse zusammen: Das sind 11 von 16 Bundesländern.
Rheinland-Pfalz ist leider nicht dabei. Das finden wir schade. Deswegen lade ich auch Sie noch einmal persönlich ein, geben Sie jungen Menschen eine Stimme ab 16. Unsere Jugend hat es verdient, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wenn wir uns die Ergebnisse in den elf Bundesländern anschauen, wie die Wahlen dort ausgegangen sind, so ist das erste Ergebnis, die Wahlbeteiligung von unter 18Jährigen ist nicht wesentlich anders als bei anderen Altersgruppen. Zweitens, auch bei der Frage, welche Parteien gewählt wurden, gibt es keine erheblichen Unterschiede. Auch das zeigt noch einmal, 16- und 17-Jährige sind reif für das Wählen. Es hat sich nämlich gerade nicht die Befürchtung bestätigt, dass die unter 18-Jährigen häufiger extreme Parteien wählen würden. Auch das spricht für ein kommunales Wahlrecht in Rheinland-Pfalz, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte einen weiteren, vielleicht einen neuen Gedanken ansprechen. Wir sprechen und diskutieren zuweilen immer über die Frage der gleichwertigen Lebensverhältnisse auf dem Land, in der Stadt und in unserem ganzen Bundesstaat, der Bundesrepublik Deutschland. Wenn wir diese Frage einmal erweitern, dann eröffnet auch ein kommunales Wahlrecht, egal in welchem Bundesland, Chancen für junge Menschen. Es würde auch Chancen für junge Menschen in Rheinland-Pfalz eröffnen. Das wäre ebenfalls ein Beitrag für gleichwertige Lebensbedingungen in unserem Land Deutschland.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sprechen wir nicht über, sondern sprechen wir mit jungen Menschen, so hören wir, wir möchten uns stärker einbringen, wir möchten eine hörbare Stimme sein. 72 % möchten nach dem aktuellen dorf-test das Wahlrecht ab 16. Und – Zitat – haben wir mehr Vertrauen in unsere Jugend, wie es der Landesjugendring immer wieder fordert. Wir finden, das ist genau das Thema. Darum geht es. Unsere Jugend hat es verdient, mit 16 wählen zu dürfen.
Wir haben vorhin gemerkt, dass auch einige Kolleginnen und Kollegen anderer Gremien, so des Stadtrats von IdarOberstein, hier zu Besuch sind. Ich selbst bin Mitglied
eines Gremiums. Viele von uns sind Mitglied eines Gremiums. Man muss einmal schauen, um was es dort geht. Dort geht es um unmittelbarste, direkt das Umfeld betreffende Entscheidungen für junge und alte Menschen. Wir finden, dort sollten wir jungen Menschen auch das Wahlrecht geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, all das zeigt, wie verfehlt es ist, sich an der Volljährigkeit festzubeißen und heute das kommunale Wahlrecht ab 16 abzulehnen. Der Ampel, der SPD und mir ganz persönlich liegt ein kommunales Wahlrecht ab 16 am Herzen. Stimmen Sie für unseren Antrag im Interesse der Jugend!
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Dr. Martin – Sie als geschätzter Kollege –, ich möchte noch ein paar Dinge klarstellen. Uns geht es um das Wahlalter ab 16. Wir wären vollkommen zufrieden, wenn die CDU da schon mitmachen würde. Uns geht es nicht um das Wahlalter ab 14. Solche Behauptungen hier in den Raum zu stellen, ist absolut abwegig. Es zeigt ein Stück weit, Sie wollen sich in dieser Frage wegducken und versuchen, irgendwelche Nebelwolken zu werfen.
Wir wollen das Wahlalter ab 16.
Ich bin jugendpolitischer Sprecher meiner Fraktion. Ich schaue einmal die Kollegin Schellhammer und den Kollegen Wink an und sehe Vertreter des Landesjugendrings auf der Besuchertribüne. Ich hatte nicht das Gefühl – bei aller Fundiertheit Ihrer Ausführungen, verstehen Sie mich bitte nicht falsch –, dass Sie wirklich so stark in den jugendpolitischen Debatten sind wie die jugendpolitischen Sprecher. Es war ein Stück weit fern von dem, wie die Jugend heute in Rheinland-Pfalz ist. Solche Ausführungen kann man hier sonst nicht machen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte Ihnen noch etwas entgegenhalten. Es ging Ihnen um die Position, wir können vielleicht dem Wahlalter ab 16 zustimmen, wenn sich die Ampelkoalition auf den Weg macht, mehr politische Bildung in den Schulen anzubieten. Das war eine Ihrer großen Forderungen.
Ich schaue Herrn Kollegen Herber an. Es waren Forderungen, die auch an diesem Pult erhoben worden sind. Es war eine der großen Forderungen. Das machen wir. Die Bildungsministerin sitzt hier zur Rechten. Das haben wir gesagt, damit wir junge Menschen vorbereiten, und wo können wir das besser, als sie beispielsweise in Schulen mit mehr Sozialkunde für die Demokratie vorzubereiten.
Jetzt aber noch einen letzten Aspekt, Herr Dr. Martin. Sie haben ausgeführt, dass Sie gleiche Rechte und gleiche Pflichten haben wollen. Das heißt nichts anderes als 18 Jahre, Volljährigkeit. Das ist für Sie das Maß des Wahlalters.
Die Volljährigkeit. Ich sage Ihnen noch einmal, auch wenn es eine Wiederholung ist, drei konkrete Gegenthesen dazu. Es ist kein Dogma, Herr Dr. Martin. Es ist eine willkürliche Grenze, auch die 18.
Erstens, das Bundesverwaltungsgericht hat am 13. Juni 2018 bestätigt, dass das kommunale Wahlalter ab 16 rechtlich einwandfrei ist. Punkt zwei: Eine 16-jährige Auszubildende ist mündig, Sozialversicherungsabgaben zu zahlen, aber sie ist nicht mündig, kommunal zu wählen.
Sie sind Christ, ich bin Christ. Auch das Argument möchte ich noch einmal mit aller Eindringlichkeit vorbringen. Nehmen wir die 14-Jährigen. Mit 14 ist jeder und jede religionsmündig in unserem Land. Man ist also nach den Werten unserer Verfassung und den entsprechenden Gesetzen reif genug, dass man darüber entscheiden kann, ob man Christ sein oder eine andere Religion haben möchte. Aber nach Ihrer Logik darf man dann immer noch nicht wählen.
Ich glaube, dass das immer noch ein Punkt ist, an dem man sagen muss, kommunales Wahlalter ab 16, dafür gibt es gute Gründe.
Volljährigkeitsdogma und Elfenbeinturm gehören da nicht hin.
Vielen Dank.
......... 5139, 5141....................... 5142 Abg. Dr. Helmut Martin, CDU:...... 5140, 5142 Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD:........ 5143 Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP:... 5144 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 5145 Nicole Steingaß, Staatssekretärin:.... 5146
Mehrheitliche Annahme des Antrags der Fraktionen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Überweisung des Antrags – Drucksache 17/8658 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz................... 5147
Polizeiliche Kriminalstatistik optimieren – Transparenz fördern Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/8670 –........... 5147
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie alt ist eigentlich Greta Thunberg? Greta ist im Januar gerade 16 geworden. Greta ist eine Jugendliche im Alter von 16 Jahren. In Rheinland-Pfalz leben über 70.000 16- und 17-jährige junge Menschen. Geben wir also jungen, engagierten Menschen, jungen Menschen wie Greta, eine Stimme! Es ist höchste Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU!
Ich zitiere: „In Sonntagsreden wird gerne das Engagement von jungen Menschen eingefordert. Ich möchte, dass sie auch an Wahlsonntagen was zu sagen haben,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Ich habe einen schönen Auszug aus einer solchen Sonntagsrede gefunden.
Ich zitiere: „Es widerspreche sich, ,dass jemand einerseits das zentrale Bürgerrecht zu wählen wahrnehmen kann, den die Gesellschaft aber andererseits nicht für reif genug hält, allein einen Vertrag abzuschließen (...)‘. Junge Leute ernst zu nehmen, sei keine Frage, die auf das Wahlrecht reduziert bleiben solle“, so der parlamentarische Geschäftsführer der CDU.
Ich kann Ihnen an dieser Stelle nur zurufen: Machen Sie endlich die Augen auf! Junge Menschen ab 16 wollen sich einbringen, mitbestimmen und kommunal aktiv wählen.
Das spüren wir nicht nur bei „Fridays for Future“. Es ist höchste Zeit, dass Sie endlich Ihre Blockadehaltung aufgeben. Stimmen Sie endlich zu, und geben Sie jungen Menschen in Rheinland-Pfalz eine Stimme!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Union gleicht einem kleinen Häschen, das sich ängstlich hinter dem Stein der Volljährigkeit wegduckt. Ich kann Sie nur ermuntern, geben Sie sich einen Ruck, so klein sind Sie nun wirklich nicht.
Wir haben Ihnen außerparlamentarisch die Hand gereicht. Was ist passiert? Sie haben sich wieder im Volljährigkeitselfenbeinturm verlaufen. Leider war unser guter Wille vergebens.
Zu Ihrer Argumentation und Ihren Wertungswidersprüchen möchte ich Folgendes ausführen. Erstens: Das kommunale Wahlrecht ab 16 ist verfassungskonform, das bestätigte das Bundesverwaltungsgericht am 13. Juni 2018.
Zweitens: Eine 16-jährige Auszubildende ist mündig, Sozialversicherungsabgaben zu zahlen, aber nach Ihrer Logik nicht mündig, kommunal zu wählen.
Drittens: Nehmen wir die 14-Jährigen. Sie sind doch die Partei mit dem „C“ im Namen. Mit 14 ist jede und jeder nach dem Grundgesetz in unserem Land religionsmündig. Man ist also reif, über transzendente Fragen des eigenen Glaubens und der Religionszugehörigkeit zu entscheiden.
Man ist aber nach Ihrer Logik anscheinend nicht reif genug, um mit 16 kommunal zu wählen und darüber zu entscheiden, wer Ortsbürgermeister oder im Gemeinderat sein soll. Merken Sie etwas? Ich sage nur: allein im Elfenbeinturm verirrt. Geben Sie endlich Ihre Blockadehaltung auf. Junge Menschen brauchen Ihre Stimme!
Wenn wir mit jungen und ehrenamtlich engagierten Menschen sprechen, beispielsweise denen des Landesjugendrings, was ist von ihnen zu hören? Wir möchten uns stärker einbringen. Wir möchten eine hörbare Stimme erhalten.
72 % möchten nach dem aktuellen „dorf-test“ das Wahlrecht ab 16.
Volker Steinberg, Vorsitzender des Landesjugendrings, gibt ein klares Plädoyer für mehr Vertrauen und mehr Respekt für unsere Jugend. Genau das ist das Stichwort, Frau Kollegin Huth-Haage: mehr Respekt für unsere Jugend. Wir finden: Genau das hat sie verdient. Sie hat es auch verdient, das Wahlrecht ab 16 bei Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz zu erhalten.
Was die anderen Bundesländer angeht, so genießen junge Menschen in 11 von 16 Bundesländern das Königsrecht unserer Demokratie. Mit Blick auf die Einwohnerzahlen dürfen über 60 % der jungen Menschen in Deutschland kommunal wählen – in Rheinland-Pfalz ist das nicht so. Das finden wir schade. Wir als SPD-Fraktion finden, unsere Jugend verdient mehr Vertrauen und Respekt. Sie sollten endlich den Weg für ein kommunales Wahlalter ab 16 mitgehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von uns sind in den kommunalen Räten, ob Stadt- oder Ortsgemeinderat, groß geworden. Wir wissen doch, dass Kommunalpolitik dort am unmittelbarsten, am erfahrbarsten ist. Schauen wir uns doch einmal die Themen an, die wir beispielsweise im Stadtrat von Andernach – meinem Stadtrat – diskutieren. Dort geht es darum, wie die Schulausstattung aussieht, ob wir einen Jugendbeirat oder besser ein Jugendforum
brauchen, was gute Standorte für eine Skateranlage, einen Stadtstrand oder ein Beachvolleyballfeld sind. Bis jetzt entscheiden wir diese Fragen allein, ohne die Stimmen der 16- bis 18-Jährigen. Ich glaube, es würde uns bereichern, wenn sie ihre Stimme abgeben können. Wir finden, sie verdienen ein kommunales Wahlrecht ab 16, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Als Willy Brandt im Jahr 1969 zum Bundeskanzler gewählt wurde, sprach er die bekannten Worte: „Wir wollen mehr Demokratie wagen.“ Das Wahlalter wurde in der BrandtÄra von 21 auf 18 Jahre gesenkt, die Volljährigkeit erst ein gutes Jahr später. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, das zeigt noch einmal, wie verfehlt es ist,
sich in der Volljährigkeit festzubeißen, um das kommunale Wahlrecht mit 16 abzulehnen. Mir geht es heute weniger um eine politische Diskussion dieses Herzensthemas. Ich finde, es ist vielmehr eine Gewissensfrage von 101 Abgeordneten, auch im Interesse von Jugendlichen wie Greta.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Lieber Kollege Dr. Martin, ich schätze Sie wirklich sehr als Kollegen, das wissen Sie. Allerdings muss ich einige Ihrer Ausführungen geraderücken und klarstellen.
Erstens: Es ist schön, dass die Junge Union eine klare Positionierung hat. Die Mehrheit der jungen Menschen wird in diesem Land vom Landesjugendring vertreten, der sich einstimmig für ein kommunales Wahlalter ab 16 ausgesprochen hat.
Das wäre die erste Botschaft.
Die zweite Botschaft ist: Sie mögen sich in Ihrer – verzeihen Sie den Ausdruck – Sonntagsrede, in Ihrem Elfenbeinturm weiter einmauern, aber Folgendes ist Fakt: Die Ampelkoalition hat der Union im letzten Herbst mit einem Schreiben ein Angebot gemacht, über diese Frage außerparlamentarisch zu sprechen.
Wir mussten mehrfach bei Ihnen nachfragen, damit Sie überhaupt zum Gespräch erschienen sind, Herr Kollege Baldauf.
Nein, das stimmt nicht. Das ist nicht wahr.
Nein, wir haben Ihnen im Herbst ein Schreiben geschickt.
Es tut mir leid, wenn Sie sich aufregen, aber das ist eben die Wahrheit. Wir haben Ihnen im Herbst dazu ein Schreiben geschickt.
Sie haben im Herbst ein Schreiben der SPD-Fraktion bekommen, und erst Anfang dieses Jahres gab es die Möglichkeit.
Ich beziehe mich auf Dr. Martin, wenn Sie uns heute vorwerfen, wir würden quasi kurz vor der Kommunalwahl diesen Antrag stellen. Wir haben versucht, Ihnen die Hand zu reichen. Wenn man uns dann unterstellt, wir würden
hier Kommunalwahlkampf betreiben, ist das einfach unerhört.
Herr Dr. Martin und liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, zudem sei Folgendes ausgeführt: Wenn Sie ein wenig guten Willen gehabt hätten, wäre es ohne Probleme möglich gewesen, mit der Verabschiedung und Veränderung des Kommunalwahlrechts heute Morgen auch das in Einklang zu bringen. Deswegen wäre es eine Option gewesen und ist es kein Kommunalwahlkampf, den wir hier betreiben.
Ein Letztes: Wenn Sie von Greta sprechen, ist das ein bisschen so, vom Elfenbeinturm schauen wir einmal, wo irgendwo der Hafen ist. – Wir haben heute Morgen junge Menschen von „Fridays For Future“ getroffen. Wenn man mit ihnen spricht und spürt, welches Herzblut sie haben, noch nicht einmal nur für Klimaschutz, sondern generell für Demokratie, dann sieht man, das ist die Zukunft unseres Landes. Sie brauchen eine Stimme, auch im Alter von 16 Jahren.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
......... 3816 Abg. Christian Baldauf, CDU:....... 3816 Abg. Dr. Timo Böhme, AfD:........ 3818, 3821
Frau Präsidentin, vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Baldauf, ja, wir setzen heute ein Zeichen der Solidarität mit Israel. Es ist gute Tradition
geworden, dass wir bei einem solch bedeutenden Thema wie Antisemitismus einen gemeinsamen Antrag vorlegen, ihn heute diskutieren und später verabschieden werden.
Antisemitismus ist leider eine gefährliche, sich schleichend und versteckt ausbreitende Krankheit unserer Gesellschaft geworden. Es war wohl ein Irrglaube, sie überwunden zu haben.
Heute gilt mehr denn je, wachsam sein, Antisemitismus entschlossen bekämpfen. Das wollen und werden wir als Demokratinnen und Demokraten.
Deutschland trägt, ja wir alle tragen vor dem Hintergrund unserer Geschichte, dem Holocaust, dem millionenfachen Mord an jüdischen Menschen, eine besondere Verantwortung oder wie Bundespräsident Richard von Weizsäcker es in seiner berühmten Rede am 8. Mai 1985 treffend formulierte: „Die Jungen sind nicht verantwortlich für das, was damals geschah. Aber sie sind verantwortlich für das, was in der Geschichte daraus wird.“
Genau diese Haltung ist unser Ansporn und unsere Pflicht, damit Antisemiten und ihre abscheuliche Gesinnung nie wieder eine Chance in unserem Land und nie wieder eine Chance in Deutschland haben, nie wieder, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Antisemitismus hat verschiedene Farben und doch immer die gleiche Adresse – er entspringt, wie Kollege Baldauf das vorhin schon zutreffend formulierte, rechtsextremen Milieus, ist im linksextremen Spektrum zu finden, aber auch auf der islamischen Seite verortet.
Als Begründung missbraucht er, ja, er versteckt sich vielleicht gerade dahinter, vermeintliche Israelkritik und beinhaltet doch völkische Judenfeindlichkeit, brutalen und offenen Hass auf jüdisches Leben und jüdische Menschen. Antisemitismus ist Antisemitismus, Antisemitismus bleibt Antisemitismus. Wir alle werden ihn mit allen demokratischen Mitteln und als Rechtsstaat bekämpfen. Da gilt null Toleranz.
Ich möchte der Landesregierung ein Kompliment dafür aussprechen, dass wir in Rheinland-Pfalz Vorreiter sind und den ersten Antisemitismusbeauftragten eingesetzt haben. Ich bin sicher, die Sozialdemokratie ist sicher, und, ich glaube, wir alle sind sicher, dass Dieter Burgard diese Aufgabe hervorragend meistern wird. Wir wünschen ihm auf diesem Weg für seine wichtige Aufgabe viel Erfolg.
Meine Damen, meine Herren, persönlich möchte ich erwähnen, dass ich mich seit vielen Jahren im deutschisraelischen Freundschaftskreis Dimona in meiner Heimatstadt Andernach engagiere, der die älteste Partnerschaft zwischen einer deutschen und israelischen Stadt darstellt. 2017 konnte ich zum ersten Mal mit einer Delegation nach
Israel reisen und dort unsere Freunde in Dimona besuchen.
Vieles war neu, vieles beeindruckend, zum Beispiel die Offenheit, mit der wir israelkritische Fragen, ja Kritik an der israelischen Innen- und Außenpolitik, wie beispielsweise im Siedlungsraum Westjordan, diskutierten. USA-Kritik, wie der Entschluss von Trump, die amerikanische Botschaft nach Jerusalem zu verlegen, oder auch Kritik an israelischer Politik, sind weder in der Diskussion mit unseren Freunden in Dimona noch in unserem Land ein Tabu. Es gilt Meinungsfreiheit, es gilt das Grundgesetz seit 69 Jahren.
Es gibt aber auch klare Grenzen. Jeder, ob hier geboren, aufgewachsen, eingewandert oder zu uns geflüchtet, der sich im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhält und den Boden unseres Landes betritt, steht auf dem Boden des Grundgesetzes. Jeden Versuch, die Würde – Artikel 1 GG – eines Menschen jüdischen Glaubens infrage zu stellen, wird unser Rechtsstaat konsequent ahnden. Jedem Menschen in Rheinland-Pfalz, der hier lebt, muss klar sein, dass Antisemitismus bei uns keinen Platz hat. Dafür werden wir gemeinsam kämpfen als Demokratinnen und Demokraten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jedoch hat man den Eindruck, dass Antisemitismus heimlich aus seinem Versteck herauskriecht, zum Beispiel dann, wenn vor dem Brandenburger Tor Israelflaggen verbrannt werden oder es Boykottaufrufe für israelische Produkte gibt oder sich Juden in Deutschland nicht mehr sicher fühlen oder das Denkmal für die ermordeten Juden Europas von Herrn Höcke als „Schandmal“ bezeichnet wird oder wenn wieder Nazisprech salonfähig wird, wie „Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiss in über 1.000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte“.
Wer, wie der AfD-Vorsitzende Gauland, den Holocaust, den abscheulichen Mord an Millionen Juden, die Vernichtungslager Auschwitz und Birkenau zunächst als Petitesse abtun will und dies später zu relativieren versucht, bei dem fällt die Maske.
Das verstehen Sie nicht, Herr Junge. Das verstehe ich, dass Sie das nicht verstehen.
Der zeigt nicht nur eine ungeheuerliche Geschichtsdemenz seiner Partei, sondern auch, dass wir Demokraten dieser unbeschreiblichen Gesinnung den Kampf ansagen werden. Das werden wir auch tun.
Lassen Sie mich mit den mutigen Worten des ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker zum Ende kommen: „Es gibt keine endgültige errungene moralische Vollkommenheit – für niemanden und für kein Land! Wir haben als Menschen gelernt, wir bleiben als Menschen gefährdet. Aber wir haben die Kraft, Gefährdungen immer von neuem zu überwinden.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ihre beantragte Aktuelle Debatte herzlich danken. Es gibt einen aktuellen Anlass. Frau Kollegin Schellhammer hat darauf hingewiesen. Am 13. Juni bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Verfassungskonformität des kommunalen Wahlrechts ab 16.
Das Urteil der Leipziger Richter ist ermutigend. Klipp und klar haben sie ausgeführt, dass Wählen ab 16 Jahren auf kommunaler Ebene mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damit ist eines der Hauptargumente gegen das Wahlrecht ab 16 widerlegt. Wir haben Rechtsklarheit in unserem Land. Das ist auch gut so.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, einige von Ihnen
waren Gäste beim Parlamentarischen Abend des Landesjugendrings. Wir haben dort mit jungen ehrenamtlich Engagierten gesprochen. Was war dort zu hören? – Dort waren Wünsche zu hören: Wir möchten uns stärker einbringen. Wir möchten eine hörbare Stimme erhalten. Wir möchten das Wahlrecht ab 16. –
Volker Steinberg, Vorsitzender des Landesjugendrings, hielt ein klares Plädoyer für mehr Vertrauen und für mehr Respekt für unsere Jugend. Genau das ist das Stichwort, meine sehr verehrten Damen und Herren. Haben wir mehr Vertrauen und mehr Respekt für unsere Jugend; denn wir finden, sie hat es verdient! Sie hat es auch verdient, dass sie das Wahlrecht ab 16 bei Kommunalwahlen erhält.
Nur gelebte Demokratie ist gute Demokratie. 2 % der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer betrifft die Aktuelle Debatte, die wir heute hier führen. Heute sind 4,5 % unserer Bürgerinnen und Bürger zwischen 16 und 20 Jahre, rund 15 % zwischen 65 und 80 Jahre. Im Jahr 2030 werden wir 3,6 % zwischen 16 und 20 Jahre und 20,5 % zwischen 65 und 80 Jahre zählen können.
Deshalb ist es auch für uns als Abgeordnete unsere Verantwortung und unsere Pflicht, die demografische Entwicklung als Frage der Generationengerechtigkeit zu begreifen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das heißt, die Stimme junger Menschen muss sich im Interesse des Ausgleichs zwischen den Generationen und der Chancengleichheit entsprechend wiederfinden.
So muss es doch unser gemeinsames Ziel sein, dafür zu werben, dass sich junge Menschen stärker politisch engagieren, junge Menschen für Politik zu begeistern, jungen Menschen mehr Teilhaberechte zu geben und unsere Demokratie mit einem kommunalen Wahlrecht ab 16 weiterzuentwickeln.
Was die anderen Bundesländer angeht, so genießen junge Menschen in zehn von 16 Bundesländern das Königsrecht unserer Demokratie bei Kommunalwahlen. In zehn von 16 Bundesländern ist das Wählen ab 16 bei Kommunalwahlen Möglichkeit geworden. Mit Blick auf die Einwohnerzahlen genießen also weit über 60 % der jungen Menschen in Deutschland ein Kommunalwahlrecht ab 16. In RheinlandPfalz ist es nicht so. Wir finden, das ist schade, wir als SPD-Fraktion finden, unsere Jugend verdient mehr Vertrauen und mehr Respekt. Wie sollten endlich den Weg frei machen für ein kommunales Wahlrecht ab 16.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von uns, fast alle, sind in kommunalen Parlamenten groß geworden – Stadträte, Ortsgemeinderäte oder auch Kreistage. Sie wissen auch alle genauso wie ich, dass die Kommunalpolitik die politische Ebene in der Politik ist, in der Politik am unmittelbarsten und nächsten erfahrbar wird.
Wir müssen den jungen Menschen durch die Senkung des aktiven Wahlrechts auf 16 Chancen eröffnen, durch ihre Wahlentscheidung bei der Kommunalwahl Politik mit
zu gestalten. Kommunale Entscheidungsprozesse sind überschaubar, Entscheidungen prägen unmittelbar die Lebenssituation und die Heimat von jungen Menschen wie auch von älteren Bürgerinnen und Bürgern.
Schauen wir doch einmal auf die Themen. Über welche „jungen Themen“ diskutieren wir im Stadtrat, beispielsweise meiner Heimatstadt Andernach? Wie sieht die Schulausstattung aus? Brauchen wir einen Jugendbeirat oder besser ein Jugendforum? Was sind gute Standorte für eine Skateranlage, einen Bolzplatz oder ein Beachvolleyballfeld? Liebe Kolleginnen und Kollegen, bis jetzt entscheiden wir diese Fragen alleine ohne die Stimmen der 16- bis 18-Jährigen, gleichzeitig steigt das Durchschnittsalter in unseren kommunalen Parlamenten. Ein aktives Wahlrecht ab 16 bindet junge Menschen auch und gerade durch die Stimmabgabe in unser kommunales Gemeinwesen ein, so wie sie es verdienen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, junge Menschen wollen sich nicht nur einbringen oder nur teilhaben, wie die Shell-Studien es immer wieder belegen, sie wollen auch das Wahlrecht mit 16, wie es Demokratieforscher Professor Vehrkamp für die Bertelsmann Stiftung ausführte. Nun frage ich Sie: Warum verweigern Sie nach all dem Gesagten jungen Menschen ihr kommunales Wahlrecht ab 16? Trauen Sie den 16- bis 18-Jährigen etwa nicht zu, über die sie selbst betreffenden kommunalen Sachverhalte zu entscheiden?
Ich finde, und wir als Sozialdemokraten finden, Jugend verdient mehr Zutrauen, Jugend verdient mehr Vertrauen, und Jugend verdient mehr Respekt.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann über das kommunale Wahlrecht ab 16 sicher kontrovers diskutieren. Es gibt starke Argumente dafür.
Herr Herber, das, was Sie in der ersten und zweiten Runde – ich schätze Sie als Kollege sehr – gesagt haben, ist wirklich kleines Karo gewesen. Meine Oma hätte gesagt, da haben sie wirklich in den Krümeln gesucht, aber gefunden haben sie nichts, und Überzeugendes war nicht dabei.
Ich möchte auf die Gegenargumente zu sprechen kommen. Sie sagen Volljährigkeit. Das Argument kann man Ihnen auch entgegenhalten; denn das ist eines Ihrer Lieblingsargumente. Das ist unzutreffend. Den Traktorführerschein kann ich mit 16 machen, begleitetes Fahren mit 17, etc. Das sind Ausnahmen des Volljährigkeitsprinzips. Eine Auszubildende ist mündig, Sozialversicherungsabgaben zu zahlen, aber sie ist nicht mündig, kommunal zu wählen.
Nehmen wir die 14-Jährigen. Sie sind doch die Partei mit dem C im Namen. Mit 14 ist jeder und jede religionsmündig in unserem Land. Sie oder er ist also reif.
Die mangelnde Ernsthaftigkeit auf der rechten Seite ist bemerkenswert bei dieser Frage, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Mit 14 ist man religionsmündig. Man ist also reif genug, wie unser Grundgesetz sagt, über existenzielle und transzendente Fragen des eigenen Glaubens und der Religionszugehörigkeit zu entscheiden. Man ist anscheinend nicht reif genug, um mit 16 kommunal zu wählen und darüber zu entscheiden, wer soll mein Ortsbürgermeister sein, wer soll mich im Gemeinderat vertreten. Ich glaube, das ist nicht überzeugend.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Frisch, als Willy Brandt 1969 zum Bundeskanzler gewählt wurde, sprach er die bekannten Worte „Mehr Demokratie wagen“. Das andere, was Sie zu dem Bonmot und zu den Beleidigungen gesagt haben, lasse ich an dieser Stelle weg.
Das Wahlalter wurde damals von 21 Jahren auf 18 Jahre gesenkt, die Volljährigkeit erst ein gutes Jahr später.
Warum erinnere ich daran? Ich erinnere deswegen daran, um deutlich zu machen, wie verfehlt es ist, sich in der Volljährigkeit festzubeißen, um heute das kommunale Wahlrecht mit 16 abzulehnen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.
Mir geht es heute nicht darum, eine politische Diskussion über dieses Herzensthema von mir und manchem anderen auf dieser Regierungsbank zu führen. Es ist für mich vielmehr eine Gewissensfrage von 101 Abgeordneten. Die Koalition reicht den Kolleginnen und Kollegen der Union die Hand, auch außerparlamentarisch die Fragestellungen zu diskutieren
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
......... 2729 Abg. Dirk Herber, CDU:.......... 2730 Abg. Damian Lohr, AfD:.......... 2731 Abg. Thomas Roth, FDP:......... 2732 Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP:... 2732 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 2733 Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz: 2734
Mehrheitliche Annahme des Antrags – Drucksache 17/2897 –................ 2735
Mehrheitliche Ablehnung des Alternativantrags – Drucksache 17/4642 –............ 2735
Starke Familien – Wohnraumförderung für Familien ausbauen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/3293 –
dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 17/4556 –
Familien zuerst – Wohneigentumserwerb durch Familien muss Priorität haben Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der AfD – Drucksache 17/3323 –
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 17/4557 –
Rheinland-Pfalz fördert den sozialen Wohnraum mit breitem Maßnahmenpaket Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/4627 –........... 2735
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigenständige Jugendpolitik in Rheinland-Pfalz ist eine gute Investition in die Zukunft unseres Landes. Das ist unsere Grundüberzeugung; denn Jugendpolitik trägt ganz elementar zur Stärkung unseres demokratischen Miteinanders bei.
Unser jugendpolitisches Ziel ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen mündige Staatsbürgerinnen und Staatsbürger heranwachsen können. Junge Menschen spüren, dass sie selbst ihr gesellschaftliches Umfeld mit ihren Gedanken, Ideen und Visionen prägen und gestalten können, und das wollen sie auch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist diese Erkenntnis, die Demokratie lebendig macht, ja, ich möchte sogar sagen am Leben erhält. Junge Menschen, junge Demokratinnen und Demokraten ernst zu nehmen und ihnen diese Verantwortung zuzugestehen, bedeutet zugleich auch, unsere Demokratie vor Resignation zu bewahren. Das bedeutet, das ist Respekt für die junge Generation, wie der Landesjugendring, aber auch andere Anzuhörende das in der Anhörung sagten. Das ist auch unsere Haltung als Ampelkoalition, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wenn wir es mit diesem Anspruch ernst meinen, kann Jugendpolitik nur im Miteinander mit den Jugendlichen selbst, mit ihren Vertreterinnen und Vertretern im Landesjugendring und seinen Mitgliedsorganisationen erfolgen. Ihre Verdienste für gute Jugendpolitik sind unbestritten. Ich möchte das auch zum Anlass nehmen, hier allen Beteiligten, die ehrenamtlich in diesem Bereich engagiert sind, ein großes Dankeschön im Namen der SPD-Fraktion und, ich denke, auch anderer Kolleginnen und Kollegen, auszusprechen.
Damit eine eigenständige Jugendpolitik möglich ist, bedarf es der entsprechenden haushalterischen Fundierung. Wir als Ampel haben geliefert. 1 Million Euro mehr für die JES!Jugendstrategie des Landes bedeuten eine Investition in die Zukunft unserer Demokratie. Ich bin überzeugt, jeder einzelne Euro in die Projekte vor Ort ist eine wohlüberlegte Wertanlage. Dafür zollt zum Beispiel der angehörte Landesjugendring Respekt.
Dabei gehen wir nicht nach dem Gießkannenprinzip vor, sondern fördern Projekte ganz konkret entlang der Leitziele Befähigung und Unterstützung junger Menschen, Gewährleistung autonomer Gestaltungsräume und Stärkung der Partizipation und des demokratischen Gemeinwesens. Zugleich bilden die Fortführung des rheinland-pfälzischen Kinder- und Jugendberichts wie auch des Praxisentwicklungsprojekts zur Profilierung der Jugendarbeit zentrale Eckpfeiler unserer Strategie; denn wir wollen die Möglichkeiten der Jugendarbeit gemeinsam mit den jungen Menschen in unserem Land weiterentwickeln. Hier spielt auch die Frage der Demografie eine Rolle. Wir brauchen – dafür werbe ich, und dafür will ich mich auch weiter einsetzen – eine starke junge Perspektive in unserer Demografiedebatte;
denn wir müssen auch schauen, es geht bei Demografie nicht nur ums Älterwerden ab 60, sondern wir müssen
auch schauen, wie sich junge Menschen eine Zukunft in unserem Land vorstellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir alle mehr Respekt für die Jungen und ihre Bedürfnisse. Ich zitiere: Es wäre aus unserer Sicht ein großartiges Zeichen von Respekt und Anerkennung, wenn die Teilhabe an Wahlen für Jugendliche ab 16 Jahren möglich würde. – So der Landesjugendring.
Ja, meine Damen und Herren von der CDU, so ist das. Packen Sie doch Ihren Alternativantrag mit der halbherzigen Forderung, im Vorfeld der Kommunalwahl 2019 verstärkt für die Kandidatur junger Menschen zu werben, endlich ein. Nehmen Sie sich doch ein Herz, und stimmen Sie unserem Vorschlag an dieser Stelle zu.
Professor Züchner – ebenfalls ein Experte in unserer Anhörung – würde Ihnen auch Folgendes entgegenhalten: Er sagt, es gibt durchaus Argumente, über die Absenkung des Wahlalters nachzudenken. – Ich möchte Sie ermuntern und Ihnen auch zurufen: Tun Sie dies doch endlich! Geben Sie sich endlich einen Ruck, und machen Sie den Weg endlich frei, damit junge Menschen ab 16 auch mitbestimmen können, wer ihr Ratsmitglied ist oder wer ihr Oberbürgermeister ist!
Ich fürchte ja, Sie mögen hier weiter blockieren, aber lassen Sie mich Ihnen mit Victor Hugo noch eines entgegenhalten: Nichts ist mächtiger als eine Idee, deren Zeit gekommen ist. – Und ich bin sicher, die Zeit für eine Absenkung des Wahlalters ist überreif. Geben Sie Ihre Blockadehaltung endlich auf, und tragen Sie dazu bei, dass junge Menschen auch ab 16 schon eine Stimme bekommen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich möchte jetzt noch einmal eine andere Frage stellen, und zwar in Richtung der Fallzahlen.
Können Sie uns darstellen, wie sich die Fallzahlen seit der
Einführung der bundesgesetzlichen Regelung entwickelt haben?
......... 1732 Abg. Dirk Herber, CDU:.......... 1733
Vielen Dank für Ihren Bericht, Frau Ministerin. Meine Frage an Sie geht in die Richtung, welche Motivation die Landesregierung für die Einrichtung der Ombudsstelle gehabt hat. Warum erachten Sie es also für wichtig, ein eigenes Beschwerderecht beim Bürgerbeauftragten für Kinder und Jugendliche einzurichten?
Frau Ministerin, es ist gut, dass die Landesregierung die Ombudsstelle beim Bürgerbeauftragten eingerichtet hat. Sie ist noch sehr frisch. Mich würde deswegen interessieren: Wie kann es gelingen, dass die Ombudsstelle in der Öffentlichkeit breiter bekanntgemacht wird, damit also betroffene Kinder und Jugendliche davon erfahren, dass es diese Ombudsstelle überhaupt gibt?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jugendpolitik ist mehr als ein bloßes „Nice to have“. Sie trägt ganz wesentlich zu Stärkung unseres demokratischen Miteinanders und unseres Gemeinwohls bei. Nur wenn es uns gelingt, junge Menschen schon heute für eine selbstbestimmte und aktiv gestaltete Teilhabe an der Gesellschaft zu begeistern, wird unsere Demokratie auch dauerhaft Bestand haben; denn für uns gilt, Jugendpolitik ist Demokratiepolitik.
Jugendpolitik ist für uns mehr als ein Lippenbekenntnis oder Gegenstand von Sonntagsreden, die man zwar mit großen Worten beschreibt, ihnen dann aber die notwendigen Mittel verweigert. Nein, wir wollen jungen Menschen eine Stimme geben. Wir nehmen junge Menschen ernst. Wir nehmen die Bedürfnisse von jungen Menschen ernst. Insbesondere mit der JES! Jugendstrategie der Landesregierung hat die Koalition aus SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deutlich gemacht, wir verstehen die Belange junger Menschen in Rheinland-Pfalz als ressort- und politikfeldübergreifendes Querschnittsthema. Wir wollen und werden ihre Interesse, Wünschen, Ängste und Sorgen nicht outsourcen, sondern Jugendlichen auf Augenhöhe begegnen, ihnen die Möglichkeit geben, ihr Umfeld und ihre Lebenswelt selbst zu gestalten.
Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist unser und auch mein Politikverständnis. Das war auch das, was mich motiviert hat, damals in die Politik, in den Stadtrat, in den Kreistag zu gehen und es heute in den Landtag einzubringen.
Wir alle hier, die fachpolitischen Sprecherinnen der Fraktionen, aber auch die Fachleute aus den Ministerien, sind nicht immer die ersten Experten für die Lebenswirklichkeit von Jugendlichen in Rheinland-Pfalz. Nein, das sind die jungen Menschen selbst in unserem Land, und nicht zuletzt deswegen möchte ich an dieser Stelle ein großes Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen des Landesjugendrings und ihren vielfältigen Mitgliedsverbänden geben. Ich nenne hier exemplarisch die Jugendverbände der Kirchen, aber auch die Gewerkschaftsjugend, Jugendfeuerwehr, Jugendrotkreuz usw. Sie alle zeigen, wie vielfältig das ehrenamtliche Engagement junger Menschen in unserer Gesellschaft und in unserem Land ist und welch wertvollen Beitrag sie alle zu einem aktiven Miteinander leisten. Dieses vielfältige Engagement soll Zukunft haben. Es ist ein großes Dankeschön an dieser Stelle auch wert.
Um genau diese Zukunft zu ermöglichen, wollen wir an der im letzten Haushalt beschlossenen Mittelerhöhung für eine eigenständige Jugendpolitik in Rheinland-Pfalz festhalten.
Eine Million Euro mehr für JES! wird es geben, und das ist eine gute Investition in die Zukunft unseres Landes, in eine gute zukunftsorientierte Jugendpolitik.
Kolleginnen und Kollegen, eine Kinder- und Jugendpolitik, die diesen Namen verdient, kostet Geld. Das gibt es nicht zum Nullkostentarif. Aber auch hier gelten in abgewandelter Form die Sätze, die Worte des amerikanischen Präsidenten John F. Kennedy: Es gibt nur eines, was auf Dauer teurer ist als ein umfassendes und kohärentes jugendpolitisches Konzept, nämlich kein solches Konzept zu haben. – Genau darum geht es uns, und genau deswegen haben wir dieses Konzept aufgelegt.
Um die Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit in unserem Land weiterzuentwickeln, setzen wir auf die Fortführung des rheinland-pfälzischen Kinder- und Jugendberichts, der nicht nur bundesweit eine Vorreiterrolle einnimmt, sondern zugleich auch Grundlage für weitere jugendpolitische Maßnahmen sein muss. Nur wenn wir über die Situation von jungen Menschen in unserem Land im Bilde sind, können wir diese auch angemessen gestalten. Dies gilt in den großen Städten in Rheinland-Pfalz, aber auch für den ländlichen Raum; denn wenn wir die Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe nutzen wollen, müssen die jungen Menschen auch die Gelegenheit haben, ihr Lebensumfeld selbst zu gestalten. Dies gilt auch für Demografie. Wir brauchen nicht nur eine ältere Perspektive auf demografische Fragen, wir brauchen hier auch junge Antworten und Antworten auf die Frage, wie junge Menschen in zehn oder 20 Jahren in unserem Land leben wollen.
Darüber hinaus werden wir auch in Zukunft das Praxisentwicklungsprojekt zur Profilierung der Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz weiterentwickeln und die Stärkung des Ehrenamts im Bereich der Jugendverbände weiter vorantreiben. Wir werden über das sogenannte FSJ Politik ebenso über die Verankerung von Beteiligungsmöglichkeiten in Planungs- und Entscheidungsprozessen Einblicke in und Teilhabemöglichkeiten an politischen Prozessen ausweiten.
Und meine sehr verehrten Damen und Herren, eines darf ich an dieser Stelle versprechen, das gilt auch für die Koalition, wir werden weiter für ein Wahlrecht ab 16 in diesem Landtag kämpfen.
Unsere Haltung ist an dieser Stelle ganz klar. Wir haben Zutrauen und Vertrauen in die Jugend. Sie sollen, nein, sie können entscheiden, wer sie im Rat ihrer Heimatgemeinde vertritt. Sie sollen auch darüber entscheiden können, wer ihr Bürgermeister, ihr Landrat oder eine andere Vertretungspersönlichkeit ist. Das ist unsere Haltung, aber leider noch nicht Ihre, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Aber bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt. An dieser Stelle haben wir noch Hoffnung auf Sie.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die in dem vor
liegenden Antrag benannten Maßnahmen machen noch einmal deutlich, dass wir Jugendpolitik nicht als eine Politik der Leuchttürme, sondern als eine langfristige, gesamtgesellschaftliche Aufgabe sehen. Lassen Sie uns diese Aufgabe gemeinsam vorantreiben. Mit einer Anhörung im Ausschuss wollen wir in einen breiten Diskussionsprozess einsteigen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
......... 718 Abg. Horst Gies, CDU:.......... 719 Abg. Iris Nieland, AfD:........... 720, 724 Abg. Thomas Roth, FDP:......... 721 Clemens Hoch, Staatssekretär:...... 722 Abg. Eveline Lemke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 722
Mehrheitliche Annahme des Antrags – Drucksache 17/1143 –................ 724
Festlegung der 10 H-Regel für Windkraftwerke im LEP IV Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/1160 –........... 724