Markus Stein
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Herr Weiner – haben Sie es gehört? –, ich glaube, mein Geduldsfaden ist gerade gerissen.
Herr Kollege Weiner, Sie stellen sich hier hin und sagen, die Frage der ordnungsgemäßen Schülerbeförderung sei abhängig davon, dass das Land die Kosten übernehme.
Ich sage Ihnen, die Eltern haben am ersten nach den Ferien einen berechtigten Anspruch darauf, ihre Kinder in ordnungsgemäße Busse verbringen zu können und dass sie Corona-gemäß in die Schule befördert werden. Dabei interessiert die Finanzierung überhaupt nicht. Es ist den Eltern völlig egal, ob die Kommunen, das Land, der Bund oder meinetwegen Brüssel finanziert.
Die Eltern haben den Anspruch, dass die Kinder ordnungsgemäß befördert werden. Es interessiert die Eltern sehr wohl, wer dafür eigentlich originär zuständig ist. Da lohnt sich ein Blick ins Schulgesetz.
Danke.
......... 6187 Abg. Simone Huth-Haage, CDU:..... 6188 Abg. Michael Frisch, AfD:......... 6189, 6193 Abg. Thomas Roth, FDP:......... 6190 Abg. Gabriele Bublies-Leifert, fraktionslos: 6191 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 6191 Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz: 6192, 6193
Mehrheitliche Annahme des Antrags – Drucksache 17/10507 –............... 6194
Mehrheitliche Ablehnung des Alternativantrags – Drucksache 17/10512 –........... 6194
6. Landesbericht „Hilfen zur Erziehung in Rheinland-Pfalz“ Besprechung des Berichts der Landesregierung (Vorlage 17/5604) auf Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/10466 –.......... 6194
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach der im Mai dieses Jahres im Plenum aufgenommenen Debatte um die Abschaffung des Kostenbeitrags für Heim- und Pflegekinder ist viel passiert. Aus der gesamten Bundesrepublik erhielt ich Zuschriften, die allesamt den gleichen Tenor hatten: Dieser Kostenbeitrag gehört abgeschafft, und zwar ersatzlos.
Wenn junge Menschen, die aufgrund der schwierigen familiären Vergangenheit in einem Heim oder in einer Pflegefamilie leben, beim Antritt einer Ausbildung neben Sozialversicherungen und Lohnsteuer dann noch 75 % ihres Einkommens an den Staat abliefern müssen, werden sich diese jungen Menschen in der Konsequenz doch sicher folgende Fragen stellen:
Erstens: Wieso werde ich zu Leistungen des Staats herangezogen, obwohl ich für die Situation selbst nichts kann?
Zweitens: Warum muss ich drei Viertel meines verdienten – ja, des verdienten – Geldes abführen?
Drittens: Wenn das Geld, das mir am Ende des Monats bleibt, sogar unter dem Regelsatz der allgemeinen Sozialhilfe liegt, warum soll ich dann überhaupt noch arbeiten?
Die derzeitigen Antworten auf diese Fragen lauten bislang:
Erstens: Du musst Dich an den Kosten des Sozialstaats beteiligen.
Zweitens: 75 %, weil es eben im Gesetz steht.
Drittens: Dann lernst Du eben, dass das Leben Geld kostet.
Meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, keine dieser Antworten ist nur ansatzweise geeignet, die Heranziehung Jugendlicher in Heimen oder Pflegefamilien zu rechtfertigen.
Diese jungen Menschen haben sich ihr Schicksal zu keiner Zeit ausgesucht. Sie können für die Gewährung dieser Hilfe rein gar nichts. Viele werden in solche Situationen hineingeboren.
Wir dürfen nicht dem Irrglauben verfallen, dass die Leistungen des Staats für die Heimunterbringung oder die Unterbringung in einer Pflegefamilie zu irgendeiner Zeit den Idealzustand für diese jungen Menschen darstellen. Ich bin der festen Überzeugung, dass jedes Kind zunächst den innigen Wunsch hegt, zu Hause bei der eigenen Familie zu leben.
Ein kleines Kind kann natürlich noch nicht verstehen, warum es von zu Hause weg muss. Ein kleines Kind versteht auch nicht, dass der Staat ihm hier hilft, weil er helfen muss.
Das Leben im Heim, so sagte das eine der Anwesenden
in der Anhörung im Ausschuss, die selbst viele Jahre dort lebte, ist eben kein Urlaub, auch wenn unsere Heime und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort einen unglaublich guten Job machen.
Die Höhe des Kostenbeitrags mit 75 % ist darüber hinaus so immens hoch, dass ich niemanden, wirklich niemanden in meinem gesamten persönlichen und beruflichen Umfeld getroffen habe, der das für nachvollziehbar hält.
Nicht ohne Grund waren sich in dem Punkt alle Fachleute im Anhörverfahren des Ausschusses einig. Das einzige Argument, das so mancher Befürworter des Kostenbeitrags anführte, sind pädagogische, also erzieherische Wirkungen. Meine Damen und Herren, auch diese Argumentation kann nicht überzeugen. Wer glaubt, dass Kinder nur dann lernen, mit Geld umzugehen, wenn der Staat ihnen Geld abnimmt, denkt im Umkehrschluss, Kinder, die über ihr gesamtes Einkommen verfügen, können nicht mit Geld umgehen. Mit Verlaub, das ist eine lebensfremde These.
Ich kenne ausreichend Beispiele, in denen Azubis und junge Erwerbstätige in der Vergangenheit über ihr gesamtes Geld verfügten. Diese stehen heute nicht vor dem Insolvenzverwalter und wissen sehr wohl, wie das mit dem Geldausgeben so ist.
Und ja, natürlich gibt es Familien, in denen es üblich ist, als Sohn oder Tochter einen Obolus in die Familienkasse abzugeben. Es ist aber nur schwer zu akzeptieren, diese freiwillige Praxis in den Familien zum jugendhilferechtlichen Zwang zu transformieren, erst recht dann, wenn es häufig zum Beispiel Pflegefamilien sind, die – wie in meinem Fall – den Kostenbeitrag übernahmen, um mich zu entlasten.
Außerdem geht es in dem Antrag um die Stärkung der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung junger Menschen, nicht um den Einschnitt dieser. Kurzum, es gibt nicht ein stichhaltiges und nachweisbares Argument, an dem Kostenbeitrag festzuhalten, weder in Höhe von 75 % noch überhaupt.
Meine Damen und Herren, als ich vor etwas mehr als sechs Monaten Abgeordneter des Landtags wurde, war mein Anspruch an Politik kein geringerer als der heute: Sorgen wir für Gerechtigkeit! – Ich bin daher sehr froh darüber, dass wir mit diesem Leitantrag aus rheinland-pfälzischer Sicht unseren gerechten Beitrag in die SGB VIII-Reform bringen können und wir, die Ampelkoalition gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU, diesen gemeinsamen Weg im Interesse einer Vielzahl junger Menschen Deutschlands gehen können; denn ich denke, wenn diese Menschen eines nach ihrem schwierigen Start ins Leben verdient haben, dann ist es Gerechtigkeit.
Vielen Dank.
......... 5378 Abg. Dr. Helmut Martin, CDU:...... 5379 Abg. Heribert Friedmann, AfD:...... 5380 Abg. Monika Becker, FDP:........ 5381 Randolf Stich, Staatssekretär:...... 5381 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 5381
Mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/8965 – jeweils in der zweiten Beratung und in der Schlussabstimmung.. 5382
Landesgesetz über den Zusammenschluss der verbandsfreien Stadt Kirn und der Verbandsgemeinde Kirn-Land Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/8966 – neu – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/9363 –........... 5383
......... 5383 Abg. Heribert Friedmann, AfD:...... 5384 Abg. Dr. Helmut Martin, CDU:...... 5384 Abg. Monika Becker, FDP:........ 5385 Randolf Stich, Staatssekretär:...... 5385 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 5385
Mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/8966 – jeweils in der zweiten Beratung und in der Schlussabstimmung.. 5386
Landesgesetz zur Anpassung baurechtlicher Vorschriften an das europäische Bauproduktenrecht Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/9143 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 17/9364 –
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/9413 –
Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/9416 –........... 5386
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Stromberg und Langenlonsheim zur Verbandsgemeinde LangenlonsheimStromberg steht heute die erste von zwei Fusionsdebatten für meine Heimatregion an.
Eine Fusion? Ja, das war zum Beispiel in der Verbandsgemeinde Stromberg schon seit vielen Jahren ein Thema. Mit dem Ersten Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform war für die Verbandsgemeinde Stromberg klar, dass sie zu den Verbandsgemeinden gehört, die einen Gebietsänderungsbedarf haben.
Doch schon im Jahr 2008 gab es erste Gespräche, damals noch mit den Verbandsgemeinden Rhein-Nahe und Rheinböllen. Die Fusionsgedanken mit der Verbandsgemeinde Langenlonsheim ergaben sich dann aus den rechtlichen Erkenntnissen des Wissenschaftlichen Dienstes im Rahmen der landesweiten Debatten um kreisübergreifende Fusionen.
Dabei verbindet die beiden Verbandsgemeinden nicht nur der Guldenbach, in den alle Gewässer dritter Ordnung der Verbandsgemeinde Stromberg fließen und welcher in Bretzenheim in die Nahe fließt
man entwickelt sich also nunmehr von der Quelle bis zur Mündung –, nein, auch der Tourismus ergänzt sich sehr gut. Insbesondere die Landschaft der Winzer und die
gastronomischen Angebote sind ein großer und gewinnbringender Faktor für beide Verbandsgemeinden.
Die Nähe zum Rhein-Main-Gebiet mit der Verkehrsader A 61 ist für die Ortsgemeinden ein wichtiges Pfund bei der Schaffung von Gewerbe- und Wohnflächen; denn alle Ortsgemeinden genießen damit eine tolle Anbindung an die Bundesautobahn als Lebensader.
Das Thema der Fusion von kleinen Verbandsgemeinden hat auch in Langenlonsheim und Stromberg eine lange Geschichte. Unvergessen sind die vor Jahrzehnten erfolgten Bemühungen der Ortsgemeinde Waldlaubersheim, der Verbandsgemeinde Langenlonsheim zugeordnet zu werden. Interessanterweise gab es im Zuge dieser Diskussion seitens der damaligen Landesregierung in den 70erJahren schon einen verbalen Hinweis darauf, dass die kleinen Verbandsgemeinden bald aufgelöst würden.
Doch der Zusammenschluss der beiden Verbandsgemeinden zeigt sich historisch nicht nur in der kommunalen Verwaltung. Gemeinsamkeiten gab es auch und gibt es in Vereinen und Institutionen schon länger, zum Beispiel im Männerchor Windesheim-Waldlaubersheim oder der Pfarreiengemeinschaft Guldenbachtal-Langenlonsheim, zu der auch Schweppenhausen, Eckenroth und Waldlaubersheim gehören.
Auch die Bürgerbusse in beiden Verbandsgemeinden zeugen von gemeinsamen Absichten. Es freut mich ebenfalls, dass das Ehrenamt von der neuen Verbandsgemeinde weiter gefördert und gestützt wird.
Es ist gut und richtig, dass sich das Land an dieser freiwilligen Fusion mit einer Hochzeitsprämie von 2 Millionen Euro als Entschuldungshilfe beteiligt. Darüber hinaus soll es weitere Mittel im Hinblick auf den Übergang des PanoramaBads in der Ortsgemeinde Stadt Stromberg in Höhe von 500.000 Euro und im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Rüdesheim im Dienstleistungszentrum der Feuerwehr in Höhe von 375.000 Euro geben.
Meine Damen und Herren, vielen Dank an alle Beteiligten vor Ort, die im Rahmen der Fusionsverhandlungen stets zielorientiert und sachlich miteinander gerungen haben und letztendlich ein gutes Ergebnis für alle erreichen konnten. Ich wünsche der neuen Verbandsgemeinde und allen Verantwortlichen auch für die gemeinsame Zukunft alles Gute.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie Sie merken, steht dieses Plenum für meine Heimatregion und die von Dr. Martin unter dem besonderen Lichte gleich zweier Fusionen. Auch die Verbandsgemeinde Kirn-Land und die Stadt Kirn stehen vor dem Traualtar.
Was hilft einer guten Ehe meistens? Genau, eine gemeinsame Vorgeschichte. Bereits vor ca. 20 Jahren gab es im Kirner Land bereits die ersten Reden und Diskussionen zu einer solchen Fusion zwischen Verbandsgemeinde und Stadt.
Ganz konkret wurden die Fusionensgedanken dann auch 2014 im Wege der landesweiten Gesetzgebung zur Kommunal- und Verwaltungsreform. 2014 schaute man sich also in die Augen und erklärte gemeinsam in einer Verpflichtungserklärung, dass 2019 die Fusion der beiden Gemeinden erfolgen solle.
Was in einer Ehe als Ehevertrag gilt, kann man hier als Fusionsvereinbarung bezeichnen. Noch im Jahr 2014 begannen die Verhandlungen – erfolgreich, wie man heute feststellen darf. Auch wenn es vor Ort nicht immer einfach war, konnte man gemeinsame und zielorientierte Ergebnisse schaffen.
Die eingangs erwähnte Vorgeschichte hat in der Stadt Kirn und der Verbandsgemeinde Kirn-Land eine lange Tradition. Beide haben auch als eigenständige Einheiten stets zusammengearbeitet. Wenn man sich die geografische Situation vor Augen führt, die sich beispielsweise auch darin ausdrückt, dass die beiden jeweiligen Verwaltungen von Stadt und Verbandsgemeinde gerade einmal 200 m auseinanderliegen, ist nachvollziehbar, warum Fusionsgedanken ein ständiger Begleiter waren.
Keine Frage, an der Effizienz beider Verwaltungen bestand nie ein Zweifel. Treibende Kraft des Zusammenschlusses war der Servicegedanke. Durch eine Bündelung der Verwaltungsabteilungen wird auch für die Zukunft ein bürgernaher Service gesichert. Auch die Schaffung einer zentralen Tourismusabteilung vollendet eine traditionelle Kooperation beider Gemeinden in diesem Bereich.
Was in vielen Ehen die Partner vor Diskussionen stellt, ist die Frage des künftigen Namens. Anders im Kirner Land; denn dort hat man sich schon immer so definiert. Damit zeichnet die zukünftige Verbandsgemeinde Kirner Land ein Name, der in der Vergangenheit in den Köpfen längst etabliert war.
Die Finanzsituation beider Gemeinden wurde in der Vergangenheit geprägt durch einen Strukturwandel bei Arbeitsplätzen, was zu entsprechenden Einnahmeeinbußen führte. Vorzüge des Kirner Lands liegen dabei auf der Hand: eine direkte Anbindung an die B 41, die touristische Attraktivität der Region und nicht zuletzt auch ein Gemeinschaftsgefühl der Menschen vor Ort.
Diese Vorzüge für Gewerbe, Industrie und private Menschen herauszustellen, ist gemeinsam einfach einfacher. Letztendlich geht es um die gemeinsame Stärkung des ländlichen Raums vor Ort, und natürlich hilft es auch hier deutlich, wenn sich das Land wie vorgesehen mit insgesamt 5 Millionen Euro an der Fusion beteiligt, insbesondere im Blick auf die zukünftige Verbandsgemeindeumlage.
Gemeinsam statt einsam – das sollte also die Devise sein. Das gilt natürlich auch für die Ortsgemeinden der bisherigen Verbandsgemeinde Kirn-Land, die mit der Stadt Kirn aus Verbandsgemeindesicht keine Konkurrenz, sondern einen verlässlichen Partner an die Seite bekommt.
Dass die Verwaltungsgebäude gebraucht werden und erhalten bleiben, führt auch dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger der beteiligten Gemeinden kaum Veränderungen spüren und auch zukünftig die Bürgernähe gewahrt ist.
Ich möchte mich bei allen bedanken – zwei sind auf der Besuchertribüne anwesend –, die parteiübergreifend und gemeinsam an dieser Fusion mitgewirkt haben. Manche Gräben, die entstanden, konnte man gemeinsam überwinden, und wir können heute die Fusion so realisieren, wie sie im Gesetzentwurf vorliegt.
Ich wünsche der neuen Verbandsgemeinde, ihren Bürgerinnen und Bürgern und allen Verantwortlichen auch für die gemeinsame Zukunft alles Gute.
Vielen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Im Jahr 1985 wird ein Junge in Mannheim geboren. Mit acht Jahren wird er zum Pflegekind und zieht um zu seiner neuen Familie, einer Pflegefamilie in Rheinland-Pfalz. Der junge Mann kann mit acht Jahren die Gründe für dieses einschneidende Lebensereignis natürlich noch nicht verstehen. Was er jedoch versteht ist, es wird ein neues Lebensumfeld für ihn definiert: eine andere Schule, andere Nachbarn, das andere Kinderzimmer, ein anderer Tagesablauf und nicht zuletzt auch andere Eltern. Sagt man Mama oder Papa? Bleibe ich jetzt für immer hier? Was passiert mit meinem Nachnamen?
Meine Damen und Herren, diese und weitere Fragen beschäftigten den kleinen achtjährigen Jungen damals. Heute ist der Junge 25 Jahre älter und darf vor Ihnen in diesem Hohen Hause seine Jungfernrede halten.
Ich freue mich sehr, dass dieses Thema von den regierungstragenden Fraktionen aufgegriffen und die damit verbundenen Aufforderungen an die Landesregierung dem Landtag zur Beratung vorgelegt wurden.
Pflegefamilien leisten – wie es der Antrag bereits formuliert – einen hohen gesellschaftlichen Beitrag. Die Pflegeeltern erfüllen mit ihrer Bereitschaft, sich um ein Pflegekind zu sorgen, eine riesige Aufgabe unserer Gesellschaft. Es geht um die Zukunft jener Kinder, die völlig unverschuldet in schwierige Familienverhältnisse kommen und deren Leben nicht den perfekten Start erfährt, wie es eigentlich bei allen Kindern der Fall sein sollte.
Der Sprung in das Leben als Pflegekind gestaltet sich schwierig. Die Jugendämter können die Komplexität jedes einzelnen Falls bestätigen. Wenn das Pflegekind in ein Alter kommt, in welchem es erstmals richtige Verantwortung für sich und sein Leben in die Hand nehmen darf, also zum Beispiel mit dem Beginn einer Ausbildung oder Beschäftigung, sollten die Schwierigkeiten der Umgewöh
nung, der vielen Fragen und Unklarheiten eigentlich der Vergangenheit angehören.
Doch leider erfahren die jungen Menschen auch dann noch den Unterschied zwischen einem Kind und einem Pflegekind. Bis zu 75 % ihres Nettoeinkommens aus Ausbildung oder Nebenjob müssen die Jugendlichen an das Jugendamt leisten. Nicht nur, dass der generelle Anreiz, einer Ausbildung und Arbeit nachzugehen, deutlich reduziert wird, auch die Klassifizierung in den Status eines Pflegekinds führt unweigerlich zu weiteren Fragezeichen in den Köpfen unserer jungen Menschen.
Wieso muss das Pflegekind drei Viertel seines Einkommens an das Jugendamt zahlen, während das bei seinem Kumpel nicht der Fall ist? Was hat das Pflegekind in seiner Vergangenheit denn falsch gemacht, dass es hier schlechter steht? Auf diese Fragen muss der Staat, in diesem Fall die Bundesrepublik Deutschland, eine Lösung finden. Ich bin froh, dass wir, die regierungstragenden Fraktionen, uns einig sind. Die Antwort kann nur lauten: Abschaffung des Kostenbeitrags.
Das Land Rheinland-Pfalz tut viel für junge Menschen und Familien. Wir unterstützen Familien mit der gebührenfreien Bildung und den umfangreichen Beratungsstellen, wie den Erziehungs- und Lebensberatungsstellen in Rheinland-Pfalz. Gerade für Kinder und Jugendliche ist die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche bei unserer Bürgerbeauftragten Barbara Schleicher-Rothmund eine wichtige Unterstützung, die in Konfliktfällen zwischen den jungen Menschen und den Jugendämtern oder den Jungendhilfeeinrichtungen vermittelt.
Auch wenn es sich letztendlich um eine bundesrechtliche Angelegenheit handelt, würde das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen entsprechender Initiativen auf Bundesebene auch für diesen Personenkreis zum Sinnbild sozialer Gerechtigkeit. Es ist daher unerlässlich, dass sich RheinlandPfalz bei der anstehenden SGB-VIII-Reform dafür einsetzt, dass die Anrechnung von Arbeitseinkommen auf soziale Leistungen reduziert wird, um Anreize zur Arbeitsaufnahme zu verbessern und die Heranziehung junger Menschen, die in einem Heim oder einer Pflegefamilie leben, ersatzlos zu streichen.
Geben wir dem Modell Pflegefamilie den Wert, den es in unserer Gesellschaft verdient. Noch wichtiger, geben wir den jungen betroffenen Jugendlichen den Mut, in eigener Verantwortung das Leben zu gestalten, und schränken wir sie dabei nicht ein. Der lebende Beweis dafür, dass man als Pflegekind nicht einer erfolglosen Zukunft ausgeliefert ist, steht vor Ihnen.
Vielen Dank.