Sven Lefkowitz
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........... 7398 Abg. Michael Wäschenbach, CDU:....... 7399 Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD:............ 7401 Abg. Katharina Binz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 7402 Abg. Steven Wink, FDP:............. 7402 Abg. Gabriele Bublies-Leifert, fraktionslos:. 7403 Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie: 7404
Mehrheitliche Annahme des Antrags – Drucksache 17/12974 –................ 7405
Stärkung des Deutschunterrichts in der Grundschule Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13001 –
dazu: Individuell fördern – Grundkompetenzen in Deutsch und Mathematik weiterentwickeln Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13050 –........... 7405
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist Zeit, ja, meine Damen und Herren, es ist an der Zeit, einen gesellschaftlichen Anachronismus zu beenden, eine Regelung, die diskriminierend und völlig überholt ist.
Ich gehe davon aus, dass viele von Ihnen, wie ich auch, aktive Blutspender sind. Daher ist Ihnen sicherlich bekannt, wie wichtig Blutspenden sind. Wir hatten hier im Landtag immer wieder gute Aktionen des Blutspendedienstes, um auf die Thematik aufmerksam zu machen.
Blutspende rettet Leben, das ist nicht nur eine plakative Aussage. Mindestens jeder dritte ist mindestens einmal im Leben auf eine Blutspende angewiesen. Möglicherweise ist die Zahl sogar noch viel höher.
Bei einer älter werdenden Gesellschaft wird die Zahl auf jeden Fall steigen. Der Bedarf wird weiter wachsen. Die Prognosen gehen von einer erheblichen Unterversorgung mit Blut und Blutprodukten allerspätestens in zehn Jahren aus. Das wissen wir. Ebenso wissen wir, dass ein Drittel unserer Bürgerinnen und Bürger spenden könnte. Leider sind es aber nur rund 3 %, die es tatsächlich machen. Das ist bedauerlich. Es wird in Zukunft weiter eine Kraftanstrengung bedeuten, diese Zahl zu erhöhen.
Daher möchte ich hier gerne die Gelegenheit nutzen, mich für die SPD ausdrücklich bei den Spenderinnen und Spen
dern und den vielen Helferinnen und Helfern beim Blutspenden zu bedanken.
Meine Damen und Herren, diese Fakten nun vorangestellt, müssen wir heute im Jahr 2020 feststellen, dass wir entgegen jeder Vernunft und – das muss ich auch deutlich sagen – entgegen unseres Grundgesetzes und des Europarechts eine Personengruppe vom Blutspenden ausschließen. Während händeringend Spenderinnen und Spender gebraucht werden, schließen wir pauschal Männer von der Blutspende nur aus dem einen Grund aus, weil sie Sex mit anderen Männern haben. Das wollen und müssen wir ändern.
Die grundlegende Regelung, nach der heute noch gehandelt wird, hat ihren Ursprung in den 80er-Jahren und ist auch nach Auskunft von zahlreichen Gesprächspartnern aus der Medizin und der Blutspendedienste nicht mehr zeitgemäß. Sie berücksichtigt zum Beispiel nicht den medizinischen Fortschritt bei der Testung von Infektionskrankheiten. So begrüßt auch das Deutsche Rote Kreuz offiziell eine Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben mit dem Ziel einer zufriedenstellenden und praktikablen Lösung, die es mehr Menschen ermöglicht, Blut zu spenden.
Wir wollen mit dem vorliegenden Antrag erreichen, dass für die Blutspende nur noch die medizinische Beurteilung und das tatsächliche Risikoverhalten maßgeblich sind. Alles andere ist lebensfremd und unangemessen. Das tatsächliche Risikoverhalten hat nichts, aber auch gar nichts mit einer Gruppenzugehörigkeit zu tun. Das muss nun auch in der Gesetzgebung seinen Niederschlag finden.
2017 hat man sich leider nur zu einem kleinen Schritt auf der Bundesebene durchgerungen. Die geltende Richtlinie wurde damals lediglich aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2015 geändert, und nur der völlige kollektive Ausschluss von homo-, bi- und transsexuellen Männern wurde im Ansatz korrigiert, indem man nun bei gleichgeschlechtlichem Verkehr unter Männern eine Ausschlussfrist von 12 Monaten auferlegt.
Es ist nun an der Zeit und gesellschaftspolitisch mehr als überfällig, die Pauschalierung und Diskriminierung komplett zu beenden. Andere Länder sind uns voraus und gehen in der Spenderbefragung unabhängig von der sexuellen Orientierung vor. Sie schließen niemanden einfach aus. Das ist sachgemäß. Das wird übrigens von Experten so bestätigt; denn auch diese halten die derzeitige Regelung für medizinisch nicht nachvollziehbar. Das ist für uns wichtig und elementar. Es muss eine wissenschaftliche Begründung und Nachvollziehbarkeit der Regeln vorliegen.
Meine Damen und Herren, die Sicherheit gewährleisten, das steht unstrittig im Vordergrund. Die Gesundheit von Spenderinnen und Spendern und Empfängerinnen und Empfängern steht immer im Mittelpunkt aller Überlegungen, aber eben nicht ein willkürlicher Ausschluss von be
stimmten Personengruppen.
Die Sicherheit kann heute ohne Diskriminierung realisiert werden. Ein Risiko ist von Vorerkrankungen und vom individuellen Verhalten abhängig und nichts anderes. Da ist man vor allem auf die wahrheitsgemäße Auskunft der Spender und die modernen Testverfahren angewiesen. Das gilt für alle Personengruppen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, lassen Sie uns als demokratische Fraktionen heute gemeinsam einen richtigen und wichtigen Schritt nach vorne gehen. Lassen Sie uns die grundgesetzund europarechtswidrigen Regelungen für die Menschen, die darauf angewiesen sind, dass es möglichst viele Spenderinnen und Spender für unsere Gesellschaft gibt, in der wir keine Diskriminierung zulassen, beenden.
Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank.