Klaus-Peter Puls
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich entnelmte einer Pressccrklänmg des Kollegen Kubicki vom 16. November 1999 den Satz - ich zitiere-:.,Die Ursachen ftir die Probleme mit so genallllten Kantpfhunden liegen nicht beim Hund. sondern sie befmdcQ sich am anderen Ende der Leine:·
Der Satz gilt auch für die F.D.P. selbst. Im Vergleich zu seiner eher hamJ.losen WalJ.lkampfbulldogge ist Herrchen Kubicki ein durchaus gefahrlicher Hund.
Herr Kubicki, ich sage das nicht nur respektvoll in Bezug auf die parlamentarischen Kunststücke. die Sie wts hier manchmal vorfuhren. Ich sage es durchaus sorgenvoll in Bezug auf die Art und Weise. wie die F.D.P. ihren Anti-SPD-Hund leibhaftig in die Wahlkampfarena und durch Femsehauftrille scheucht. Das ist keine Gefahr flir die SPD; aber für den Hund. Mit Tierschut;. hat das wolJ.l eher nichts zu ttm.
Damit sind wir mitten in1 Thema: Gefahrliehe Hwtde stellen in unserer Gesellschaft in der Tat ein Problem dar. das es zu lösen gilt. Insoweit sind wir uns sicherlich in diesem Hause alle einig.
Anlass ftir konkrete landespolitische Überlegtmgen bei wts in Schleswig-Holstein war ein grässlicher Vorfall in Bordesholm Mitte Januar letzten Jahres - der Minister halle darauf hlngewiesen -, bei dem ein frei laufender Pitbull Terrier ein von einem netmjährigcn Mädchen ausgeführtes Pony angefallen und zerfleischt hat.
Wir sind damals als Laudespolitiker auf Initiative der Schülen·ertretwtg der Alexander-von-Huntboldt-Schule in Neumünster mit einer Sammlung von 579 Unterseitriften über den Bürgermeister von Bordesholm,
Jürgen Baasch, angeschrieben worden mtd haben so
. fort mit einem rot-grünen Antrag im lmten- wtd
Rechtsausschuss reagiert.
Der Antrag von Anfang März 1999 lautete - Sie mögen ilm mit dem vergleichen, was ich jetzt sage; es ist der Umdmck 14/3114-:
.,Die Landesregierung wird aufgefordert, durch Verordnung dafür zu sorgen, dass die Zucht, die Ausbildung, das Abrichten und das Halten gefährlicher Hmtde von einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis abhängig gemacht wird.
Die Erlaubnis soll mtr erteilt werden. wctm die antragstellende Person die erforderliche Sachkmtde und Zuverlässigkeit besitzt wtd Räwulichkeiten nachweisen kann. die eine verhaltensgerechte wtd sichere Unterbringung gewährleisten.
Für die Beaufsichtigwtg gefahrlicher Hunde sind strenge Sicherheitsvorkehrungen anzuordnen. Für vorschrifts\\ idriges Verhalten sind spürbare ordnungsrechtliche Konsequenzen anzudrohen."
Als Begründung haben wir damals vorgetragen: Es gibt Hunde. die auf Angriffslust und Kampfbereitschaft gezüchtet und dressiert werden; es gibt Hunde, die gewolumeitsmäßig mtd mtkontrolliert Menschen und Tiere anfallen. Wir wollen wtd müssen daltir sorgen. dass der Schutz vor solchen gefalrrlichen Htmden verbessert wird.
Zu einer Abstimmwtg über unseren Antrag ist es damals mtd auch bisher zunächst nicht gekonllllen. weil wir erstens int Fachausschuss auf Amegung der F.D.P. zunächst eilllllal eine Anhönmg von Fachwissenschaft wtd Fachverbänden durehftilrren wollten - die Anhömng hat am 19. Mai 1999 stallgefwtden: Herr Kubicki hat darauf hingewiesen - und weil zweitens der Innenminister seinerseits parallel zu unseren parlamentarischen Aktivitäten eine Initiative gestartet hatte, mit der eine bwtdeseitJ.lteitliche Regelmtg herbeigefUhrt werden soll, die auf ein gnmdsätzliches Zuchtverbot tmd ein generelles lmporl'cerbot ftir in DeutsclJ.land nicht enviinschte gefahrliehe Hunde abzielt. Der Herr Minister hat die Eckpunkte dieser angestrebten bondeseinheitlichen Regelunghier vorgetragen.
Sollte allerdings in absehbarer Zeit eine Btmdcsregelmtg nicht realisiert werden kömten. bleiben wir bei unserer Fordenmg, dnss das Problem notfalls durch einen schleswig-holsteinischen Alleingang gelöst werden muss. Soweit das Land selbst in der Lage ist, Re
gelungen zum Beispiel auch nach dem Vorbild der von Herrn Kubicki angesprochenen nordrhein-west
fiilischen Gefahr-Hunde-Verordnung zu treffen, werden wir als SPD-Fraktion gegebenen- und erforderlichenfalls auf solche Regelungen hinwirken.
Wir sollten abwarten, was unser Innenminister auf Bundesebene erreicht. Wir begrüßen seine Initiative und gehen davon aus: Selbstverständlich ist fiir uns und auch fiir die Landesregierung. dass in beiden denkbaren Fällen - also sowohl bei der Umsetzung bundeseinheitlicher Vorgaben, die es dann irgendwann möglicherweise gibt, als auch bei der Schaffimg eigenständiger landesrechtlicher Regelungen - die Argumente und Erkenntnisse der Fachverbände und der Fach\\issenschaft einbezogen werden.
Unser heute vorgelegter Antrag ist besser als der Antrag der F.D.P., weil er umfassender ist. Er will auch bei der Durchsetzung einer Regelung und bei deren Umsetzung nicht nur einzelne Verbände einbeziehen, sondern die gesamte F ach\\issenschaft und die gesamte Fachwelt aus dem Verbandsbereich. Wir bitten deshalb darum, dass Sie alle hier im Haus unserem Antrag zustinnnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kayenburg hat ein Presseinterview der "Welt am Sonntag'' vom 9. Januar dieses J ailres angesprochen, in dem ich
mit dem Satz zitiert wurde, für mich seien 4 DM bis 5 DM je Liter Benzin denkbar.
Dieses Zitat ist falsch und über "dpa" am 10. Januar umgehend dementiert · worden. Das Zitat entspricht auch nicht meiner Meinung. Meine Meinung ist, dass eine Steuererhöhung von 6 Pf Autofahrer nicht zum Umsteigen auf die Bahn veranlassen wird. dass der Benzinpreis wesentlich höher wäre, wenn man die Umwelt- und Gesundheitsfolgekosten in die Energiepreise einrechnen würde, und dass jede Benzinpreiserhöhuug sozialverträglich gestaltet werden muss, weil sie die Menschen mit geringerem und höherem Einkommen unterschiedlich trifft.
Mehr habe ich in dem Presseinterview nicht gesagt.
Ich habe der regionalen Presse in Stormam in einer Presseerklärung vom 15. Januar noch einnta! gesondert mitgeteilt, was wirklich gelaufen ist, weil mein CDUGegenkandidat vor Ort dieses Zitat verständlicherweise ebenfalls sofort verwendet hatte. Ich habe Herrn Wagner - so heißt mein Gegenkandidat - persönlich augesprachen und gebeten, das Zitat aus der ,,Welt am Sonntag" nicht weiter zu venvenden, weil es falsch ist. Ich habe so viel Vertrauen zu Herrn Wagner, dass er dies auch nicht mehr tun wird, nachdem ich ilm darüber aufgeklärt habe.
Ich bitte Herrn Kayenburg, die CDU-Fraktion und den CDU-Landesverband ebenfalls, das in die Welt gera
tene falsche Zitat nicht weiter zu verwenden. Alles andere empfande ich als unfair.
Ich habe keinen Grund, an der Fairness von Herrn Kayenburg zu zweifeln.
Vizepräsident Dr. Eberhard Dall' Asta:
Ebenfalls nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Hentschel das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPDLandtagsfraktion steht mit ihrer Finua SPD ftir drei Grundsiil/.e: Erstens: SouYerän ist das Volk Wid nicht der Staat. Zweitens: Persönlichkeitsrechte sind demokratische Grundrechte. Drittens: Datenschutz ist Dienstleistung des Staates ftir die Bürgerilmen und Bürger.
Ausgehend YOll diesen Grundsätzen Yerabschiedcn wir
.... h_eute ein _ncl!es_l.'llldesdatenschutzgesctz. A.ttlass ist eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates schon ehl"as älteren Datums. aus
der sich weitreichender Yerbindlicher Ändenmgsbedarf
-auch für das Landesdatenschutzgesetz ergibt. Ich glaube. der heute in geänderter Fonu yorgelegte Gesetzenhmrf der Landesregierung übcrscl/.t die 1011 der EG-Richtlinie yorgeschriebcnc Stärkwtg der Betroffenenrechte optimal in Landesrecht. Mit der NOiellierung schaffen wir es gleichzeitig. über die unmittelbaren A.ttfordenmgen der EG-Richtlinie hinaus wtd brutdesweit vorbildlich den unweigerlich Yorgezeiclmelen weiteren rasanten Weg in die Infonuationsgesellschaft für wtsere Bürgerümen und Bürger einerseits und fUr die Ämter und Behörden des Landes andererseits zu erleichtem. pragmatisch zu wtterstiitzen und durch klare Rechtsgrmtdlagen abzusichem.
Wir reagieren datenschutzrechtlich auf die Veränderungen der Teclmik. zmn Beispiel durch Regelungen zur mobilen Datem·erarbeitung et\\ a mit Chipkartcn. Im Sinne der Industrie- und Handclskammcm \"Oll Schleswig-Holstein haben \\ir in diesem Zusammenhang aiiCii ftir begriffiiche Klarheit wtd praktische Handhabbarkeil gesorgt. Wir betonen die Prinzipien d_er Dat~l!Ycmteidung und der Datensparsamkeit und sorgen fiir frühestmögliche Anonymisienmg und Pseudony1nisienmg ZWll Beispiel yon Geswtdheitsdaten. Dadurch \Ürd wissenschaftliche ForschWig wesentlich vereinfacht und mögliche Konflikte zwischen Datenschutz Ulld Forschwtg werden im Vorhinein ausgeräWitt.
-Herr Kollege Hay. wir bauen die Sen-iceorienticnmg
~ d~s D~!~_!!?~!mtzes ~_us. Die in das Gesetz übernommene Neuorganisation der Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten· als U nabhäugiges Landeszentrum für den Datenschut1. wird ab I. Juli dieses Jahres daftir sorgen, dass der DatenschutEbeauftragte künftig eütlteitlich für die Ämter und Behörden der öffentlichen Venvaltwtg und ftir die Betriebe wtd Untemehmen der priYaten Wirtschaft tätig werden kann.
Wir wünschen ihm dabei viel Erfolg.
Lassen Sie mich einige Bedenken erwähnen, die während der Anhörwtg des Ausschusses vorgetragen worden sind.
Erstens. Soweit nach wie vor gelegentlich auch in diesen Anhörwtgen wieder grundsätzliche Bedenken gegen den Datenschutz als solchen vorgetragen worden sind, hat Herr Dr. Bäumler im Ausschuss dankenswerterweise auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts und auf die Tatsache der Verbindlichkeit und Verpflichtung zur Umsetzung europäischer Richtlinien hingewiesen. Auch wir sind der Meimmg. dass es einen Weg zurück zur freihändigen und willkürlichen Datenverfügbarkeil in öffentlichen Händen nicht geben kamt. Datenschutzrecht ist Bürgerrecht wtd wir wollen dieses Bürgerrecht bestmöglich schützen wtd sichern.
Zweitens. Die kommunalen Landesverbände haben auf anstehende bwtdesrechtliche Regelungen wtd auf das bei ilmen. in den Kommunen und Kreisen. möglicherweise zu Buche schlagende Kostenargument Yennesen.
Zum Thema Bundesgesetz ist von Herrn Dr. BäUilller wtd von Hemt Professor Dr. Bull. einem alten Bekamlten. w1serem ehemaligen hmenminister und jetzigen Professor für öffentliches Recht in Han1burg, im Ausschuss übereinstimmend und unseres Erachtens zutreffend angemerki \\·orden: Erstens würde ein Bmidesdatenschutzgesetz keinerlei Wirkm1g für die schleswig-holsteinischen Behörden entfalten, weil es nur den Datenschutz im privatrechtliehen Bereich regeln wird. Zweitens ist nach wie vor nicht absehbar. wann eine solche Bundesregelung konllllen wird: sie ist immer wieder wrschoben worden. Drittens muss Btmdes- m1d Landesdatenschutzrecht nicht einheitlich sein. Wemt durch eigenes Landesrecht, ,,.;e in diesem Fall praktiziert, eine bessere Ausgestaltung als durch Bundesrecht geschaffen werden kmm, datm sollte der Iandesrechtlichen Lösung auch der Vorzug gebühren.
Auch hinsichtlich möglicher Kosten hat sich Professor Dr. Bull deutlich geäußert. Er hat dem Ausschuss gesagt, er sehe keinen personellen Mehraufwand, denn das Gesetz konkretisiere größtenteils Pflichten, die für eine rechtsstaatliche Verwaltm1g selbstverständlich und grundrechtlich geboten seien.
Im Süme der Bürgerirmcn und Bürger YOn Seh!eswig
Holstein befürworten wir den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung. Wir freuen uns, dass alle Fraktionen des Hauses schon im Ausschuss zugestimmt haben wtd dass wir mitten im Landtagswalt!kampf ein so wichtiges Gesetz einstinunig verabschieden körnten.
Vizepräsident Dr. Eberhard Dall' Asta:
Das Wort hat Herr Abgeordneter Geißler.
Thorsten Geilller l CDU]:
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen mtd Herren! Die CDU-Landtagsfraktion wird dem Landesdatcnsehutzgesctz in der F assw1g der Ausschussempfehlung zustimmen. Es ist gelungen, in den sieben Monaten, die seit der ersten Lesm1g mn 8. Juli vergm1genen Jahres vergangen sind. einen Gesetzeni\\Urf zu erarbeiten, der sowohl den Vorgaben der EU-Datenschutzrichtlinie als auch den Veränderw1gen der Technik der vergm1genen Jahre Reclmung trägt.
Mein Dank für die konstruktive Beratung gilt nicht nur den anderen Fraktionen. sondern auch den angehörten Verbänden und Institutionen. dem Landesdatenschutzbeauftragten. schließlich auch dem Innemninister insbesondere dafür, dass er dem hmen- w1d Rechtsausschuss Änderungsvorschläge mtterbrcitet hat, die den von den angehörten Verbänden und Institutionen YOrgetragenen Kritikptmkten Rechnwig getragen haben.
Bereits in der ersten Lesung habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass die dreijährige Frist für die Umsetzmig der Datenschutzrichtlinie des Europäischen Parlaments m1d des Rates schau am 24. Oktober 1998 abgelaufen war lllld daher dringender Handlllllgsbedarf bestand.
Vor wenigen Wochen hat die Europäische Konmlission den Bmtd wegen seiner gesetzgeberischen Untätigkeit verklagt. Dieses Schicksal bleibt tms mm glücklicherweise mit der Verabschiedwig des heutigen Gcsetzenn,urfs erspart. Mit dieser Verabschiedung tragen wir der Zielsetzm1g der EU-Richtlinie Rcclmmtg. nämlich einer Stärkm1g der Betroffencnrechte, einer erhöhten Transparenz der Datem erarbeitmtg und auch der Verfalrrensvereiufachung.
Schon längst arbeiten die Daten 'erarbeitenden Stellen der öffentlichen Verwaltmtg - aber auch der Pri,-atwirtschaft - nicht melrr mit der Großrcclmerteclmologie. An ilrr aber hatten sich die alten datenschutzrechtlichen Bestinnnm1gen orientiert tmd sind deshalb zwischenzeitlich auch Yeraltet. Das neue Landesdatenschutzgesetz wird den Veränderwtgen der Technik datenschutzrechtlich angemessen Rechnung tragen.
Für sachgerecht halte ich es auch. das Yom Landtag bereits bescltlosscne Gesetz über die Erriclllwig des Unabhängigen Landeszentrwns ftir Datenschutz in das Landesdatenschutzgesetz aufzm1elnncn. Es trägt zur Übersichtlichkeit bei, wem1 sowohl die materiellrechtlichen als auch die orgmlisationsrechtlichen Bestim
mungen des Datenschutzes in einem Gesetzentwurf zusanuncngcfasst werden.
Lassen Sie mich nun kurz zu einigen Einzelproblemen Stellung nehmen. Die Zustitnmw•g zum Gesetzentwurf wurde meiner Fraktion insbesondere auch dadurch cnnöglicht. dass die anderen Fraktionen im !tmen- und Rechtsausschuss bereit waren, der in der Ausschuss
anhörung geäußerten Kritik seitens der Verbände tmd
Institutionen Rcclmung zu tragen. Das betrifft bei
spielsweise den § 16 Landcsdatenschutzgesetz, in dem die Auß.länmg und Benachrichtigung der Betroffenen geregelt wird
Die Neufassung sieht eine Aufklärungspflicht nur noch dann ,-or, \Yetm es nach den Umständen des Ein;.elfalls angemessen erscheint. Darüber hinaus besteht nunmehr eine Pflicht t.ur Aufklärm•g nicht mehr, wenn die Benachrichtigw1g der Betroffenen unmöglich ist oder - w•d das ist für WlS wichtig- einen um·erhältnismäßigen Aufwand erfordert, detm die letztgenmmte Ausnalunebcstinunw•g ist insbesondere für Kommunen mit einem sehr kleinen Verwaltungsapparat YOn großer Bedeutwtg Darauf haben uns die konununalen Lan
dcsYcrbändc - wie ich meine berechtigterweise - in der Anhönmg aufmerksam gemacht.
Für richtig halte ich auch die Neufassung des
~ 13 Abs. 5 LDSG. der nwunchr nicht mehr den
Schluss Lulässt, dass jegliche Ausbildungsund Prüfungsdaten künftig anon~ntisiert oder pseudonymisiert werden müssten. D Kritik der Vereinigung der Industrie- und Handeb>.atmnern in SchleswigHolstcin konnte durch die Neufornmlienmg Rcclmung getragen werden.
Es kann nunmehr auch kein Zweifel daran bestehen, dass § II LDSG eine echte Ennächtigungsgrm1dlage
für die Verarbeitung personenhewgener Daten darstellt. Damit wird auch klargestellt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig ist, wenn die Voraussetzwtgen des § ll LDSG yorliegen. Das wird auch nicht dadurch eingeschränkt oder gar ausgehcbclt. dass nach § 4 LDSG die Daten ,-erarbeitende Stelle den Grm1dsatz der Datensparsamkeit und der Datenycnneidung zu beachten hat.
So ,·erstanden ist meine in der ersten Lesung des GesetzenhYurfs geäußerte Beftirchtung, dass die Begriffe der Datensparsamkeit und der Datemermeidmtg möglichemeise nicht hinreichend konkret seien, wn den Daten 'erarbeitenden Stellen Rechtssicherheit zu geben. nicht länger von Belang.
Meine Frakti011 hat in der Gesetzesberatung selbstYerständlich auch darauf geachtet, ob den Belangen der inneren Sicherheit hinreichend Rechnung getragen wird. Tatsächlich sind in dem heute Yerabschiedeten
Gesetzenh\urf eine Reihe \"Oll Ausnalunebestimmungen vorgesehen. So gilt das Einsichtsrecht in das Mel-. deverzeiclinis des Landesdatenschutzbeauftragten nach § 7 LDSG nicht für Verfahren, die nach dem Lanr'
Verfassungsschutzgesetz gefllhrt werden, die der falrrenabwehr, der Strafyerfolgung oder der Stc, ,. fahndung dienen.
Die die Verarbeitung personenbezogener Daten einseitränkenden Regelwtgen des § II Abs. 3 und 4
LDSG -finden keine Anwendung, wenn die Datemer
arbeitung durch die Verfasswtgsschutzbehörde zur Erfullung ilrrer Aufgaben erfolgt. der Gefalrrenabwehr, der Straf,-erfolgung oder der Stcuerfalmdung dient. Von d~r Aufklärmtgsbenachrichtigungspfticht nach
§ 26 LDSG sind ausgenommen die Verfassungs
schutzbehördcn, die Behörden der StaatsamYaltschaft, der Polizei, die Gefalrrenabwehrbehörden und die LandesfwanLYerwaltwlg. Die nach § 2 7 LDSG \'Orgesehene Auskunft an Betroffene unterbleibt tmter anderem., wenn dadurch die Erfüllung der Aufgaben der Daten verarbeitenden Stellen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet würde beziehungsweise dem Wohle des Bundes oder eines Landes schwere Nachteile entstehen würden.
In der Anhörung ist daher auch nicht Yorgetragen worden., dass dieser Gesetzenll\urf Bestinnnungen enthalten würde, der die Arbeit der für die innere Sicherheit unseres Landes zuständigen Stellen wnerhältnismäßig bezielumgsweise unangemessen beeinträchtigen würde.
Auch der Datenschutz ist keine rechtlich statische Materie. Die Debatte wird weitergehen. Heute können
--mr]eaödt feststellen, dass wir in der Umsetzw1g der EU-Datcnschutzrichtlinie sowohl dem Btmd als auch anderen Bwtdesländern ein gutes Stück Yoraus sind. Dass es möglich war, ein solches Ergebnis fraktionsübergreifend auch in einer solchen Zeit zu erzielen, die bereits durch den Landtagswahlkampf geprägt ist, karm uns allen - so glaube ich feststeHen zu kömten ein Stück Anlass zur Zufriedenheit geben.
Vizepräsident Dr. Eberhard Dan• Asta:
Herr Abgeordi1eter Böttcher hat das Wort.
Frau Präsidentin I Meine Dmnen 1md Herren! In diesem Fall treten wir mtsere rot-grüne Vorreiterrolle freiwillig ab.
Wir rufen erfreut aus: Auch wcm1 der Anttsschinnncl hier wtd da noch etwas unwillig wiehert. wir folgen der Amazone Anke auf ihrem parlamentarischen Ritt in die gläserne Venvaltung!
Wir treten aus der Sicht Schlcswig-Holsteins die Vorreiterrolle auch noch in anderer Hinsicht ab. Das Yom SSW iniliicrtc und \'Orgelegtc Informationsfreiheitsgesetz ist fllr das Land Schleswig-Holstein ein No\Um. Doch das. was heute endlich \Ont Landtag \erabschiedct \\erden soll, ist in Skandina,·ien und in den USA seit Jahrzclmten gängige Praxis. Es geht um die Möglichkeit für jede Bürgerin und für jeden Bürger, wtabhängig von der persönlichen Betroffenheit Einsicht in Behördenakten zu verlangen. sofern nicht überwiegende öffentliche oder private Belange dem entgegenstehen.
Mit dem lnfonuationsfreiheitsgesetL. wird eimnalmehr die rot-grüne Politik der Stärkung der Biirgerrechte nachdrücklich wlterstrichen.
~lit einigen Ändcnmgen - Herr Kubicki, Sie waren
daran nicht beteiligt, weil Sie in der letzten Ausschusssitzungleider verhindert waren;
ich gehe aber daYon aus, dass Sie dem gemeinsamen Vorhaben im Ergebnis zustimmen werden - kommen \Ür bezüglich Handhabbarkeil tmd Verwaltungsaufwand sowie bezüglich der geäußerten Bedenken bei laufenden verwaltwigs- und regierungsinternen Entscheidungsprozessen auch den Bediirfnissen der Kommunen entgegen.
Der DatenschutLbcauftragte, Herr Dr. Bäwnler, der bereits gestern die Bekruwtmachung dieses Gesetzes vor der Presse mrgcnommen hat, hat in diesem Fall Vorschusslorbeeren auf das Parlament verteilt. Herr Dr. Bäumlcr. vielen Drutk dafür!
Nur. eh,as Yon dem. was wir heute in den.. Kieler Nachrichten·· lesen können, stinnnt nicht, nämlich dass
wir das alles im Innen- und Rechtsausschuss einstimmig abgenickt hätten. Das steht möglichem eise hier und heute- so hoffe ich- noch aus.
In der Tat hat die CDU-Fraktion eine eigene Position \Crtreten. Herr Geißler; das ist die Position des lnncnministcrs.
der alme große inhaltliche Abwciclnmgcn
vorgeschlagen hat, den Strutdort dieser Rechtsmaterie nicht in einem eigenständigen lnfomtationszugangsgesetz zn verankern. sondern ümerhalb des Landesverwaltungsgesetzes vorzusehen.
Wenn der Tagesordnungspmtkt heute nicht von der Tagesordnung abgesetzt worden wäre, wäre das auch gut gegangen. Es wäre auch fonnal möglich gewesen. Herr Kollege Schlie. Aber \\ir haben auch aus inhaltlichen Gründen im Ausschuss als rot-grüne Koalitionsfraktionen dem eigenständigen Gesetz zugestinmlt. De.tm wir halten es für bürgcrfrcmtdlicher, die Materie für alle Bürgerinnen und Bürger einsichtig in einem Spezialgesetz zu regeln als in dem Dschw1gel von
Vem·altungsverfahrensvorschriften im Lruidesvemaltungsgesetz.
(Beifall der Abgeordneten Monika Heineid [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]l Meine Damen und Herren von der Opposition. wir hoffen. dass Sie sich dieser Linie noch anschließen köimcn Der SSW hat den Gesetzent\\urf eingebracht. Rot-Grün wird diesem Gesetzenh\Urf zustimmen Wir appellieren an Sie. dass wir dieses GeselL hier heute im Sinne der Schaffung von mehr Bürgerrechten mtd der Steigerung der Transparenz der öffentlichen Ver- waltung gemeinsam verabschieden können. (Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/D!E GRÜ- NENundSSW)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf ftir die SPD-Landtagsfraktion dem Innenminister ftir den abgelieferten Bericht danken.
Herr Kollege Schlie, ich fmde es etwas widersinnig, etwas als Stückwerk zu bezeichnen, was man so beantragt'
Der Minister hat hier nach Ihrem Antrag Bericht erstattet. Lesen Sie das einmal alles genau nach. Mögli
cherweise wird es im Ralunen der weiteren Erörterungen, die wir über die Neuordnung von Finanzbeziehungen im kommunalen Bereich, über die Kommunalverfassung, ftihren müssen, weitere Informationen geben, die wir einspeisen müssen und zu bewerten haben. Da Sie hier aber keinen konkreten Antrag gestellt haben, konnte der Minister nur das beantworten, was Sie in Ihren Fragen formuliert haben.
Die drei Kernaussagen-das ist das Wesentliche, was der Minister hier vorgetragen hat - sind, dass die Kommunen in Schleswig-Holstein mit Zuversicht in das Jalrr 2000 blicken können, dass sie die erheblichen finanziellen Belastungen der neunziger Jalrre zufrieden stellend bewältigt und ihre finanzielle Handlungsfähigkeit bewahrt haben, dass aber gleichwohl die kommunale Finanzpolitik auch in Zu1:unft unter Konsolidierungsdruck und Sparzwängen stehen wird Diese drei Kernaussagen des Ministers werden ausdrücklich auch von den kommunalen Landesverbänden unterstrichen und unterstützt. Es liegt eine ausfUhrliehe Stellungnalnne des Städteverbandes Schleswig-Holstein vom 21. Januar dieses Jahres vor. Ich stehe nicht an, ausdrücklich zu unterstreichen, was dort gesagt wird, dass nämlich das relativ günstige Bild der kommunalen Finanzen in Schleswig-Holstein natürlich vor allem daranf zurückznflihren ist, dass sich die Korn
munen selbst frühzeitig den Herausforderungen gestellt urul erhebliche Konsolidierungsanstrengungen unternommen haben. Ausdrücklich zu unterstreichen ist auch die Feststellung des Städteverbandes, dass verantworlungsbewusste Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker immer daranf geachtet haben und weiterhin daranf achten werden, dass nicht mehr Geld ausgegeben wird, als den konnnunalen Kassen zur
VerfUgung steht. Das Leb an die kommunale Familie können wir von hier aus bestätigen und unterstreichen.
Über die Konsequenz aus dem Bericht des Ministers sind wir uns eigentlich alle einig und wir sollten uns darüber über die Fraktionsgrenzen hinweg auch nach der Landtagswahl einig bleiben.' Die kommunalen Landesverbände - alle gemeinsam - und die Fraliionen - bisher jedenfalls alle gemeinsam - haben sich mit dem Innenminister daranf verständigt, dass man die kommunalen Finanzbeziehungen und die kommunalen Verfassungs- und Strukturprobleme generell unter die Lupe und nach der Landtagswahl gemeinsam in Angriff nefunen muss. Dabei sollten wir bleiben. Ich wiederhole in diesem Zusammenhang meinen Vorschlag, dafiir unmittelbar nach der Landtagswahl eine parlamentarisch legitimierte Form zu finden.
Wir ha1Jen es beim Konnexitätsprinzip geschafft, in diesem Haus eine Zweidrittelmehrheit zusammenzubekommen - auch in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden und den al'liven Kommunalpolitikerinnen und -politikem vor Ort. Warum sollte uns es bei der Bewältigung der offenen Fragen und anstehenden Probleme bei diesen wichtigen Finanz-. Struktur- und Entwicklungsfragen - wie sie auch in dem Finanzbericht des Ministers angesprochen worden sind - nicht genauso gelingen, eine gemeinsame Lösung zu fmden? Ich fordere Sie dazu anf.
V'tteptllsldentln Dr. Gabriete Kötschan:
Ich erteile Frau Abgeordneter Heinold das Wort.