Christina Musculus-Stahnke

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17/2 17/5 17/9

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich will es kurz halten mit meiner vermutlich letzten Rede im Landtag.
Für die CDU und die FDP ist klar, dass sich der Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein im nationalen wie auch im internationalen Umfeld behaupten muss. Daher haben wir, also CDU und FDP, den Fachhochschulen, den Universitäten, der Musikhochschule Lübeck und der MuthesiusKunsthochschule entsprechende Unterstützung und Förderung zugesagt. Die Zielvereinbarungen, die das Land für die Jahre 2004 bis 2008 mit den Hochschulen geschlossen hat, sind bekannt, und mit dem jetzt vorgelegten Bericht erhalten wir eine Auskunft über den Stand der Erfüllung dieser Zielvereinbarungen.
Der Bericht enthält weiter Empfehlungen, was an den einzelnen Hochschulen zu tun ist, das heißt in den Fächergruppen an der jeweiligen Hochschule, er enthält auch Empfehlungen zur Hochschulfinanzierung.
Meine Damen und Herren, wir sind uns alle einig: Schleswig-Holstein darf im Bereich der Hochschulen nicht nachlassen, muss sich in diesem Bereich weiter anstrengen und auch profilieren. Dafür bietet uns der Bericht eine ganze Reihe von Ansätzen.
Es ist positiv zu vermerken, dass der vorliegende Bericht an manchen Stellen absolut schonungslos ist. Damit ist auch völlig klar, wo wir hier noch „Baustellen“ haben.
Dass die Situation an der Universität Flensburg schlecht ist, ist für uns nichts Neues. Hierzu haben wir schon einen Bericht des Ministers im Bildungsausschuss gehört. Damit ist die weitere Vorgehensweise klar.
An anderer Stelle wird die prekäre finanzielle und personelle Lage der Musikhochschule Lübeck angesprochen. Das war für einige noch nicht so offensichtlich. Wir werden also die Gelegenheit nutzen, die hieraus gewonnenen Erkenntnisse positiv umzusetzen.
Erfreulicherweise ist schon einiges geschehen. In diesem Bericht stellt nämlich die Christian-Albrechts-Universität fest, dass die „’heillose finanzielle Erosion’ der Universität gestoppt“ werden konnte. Das ist sicherlich ein gutes Ergebnis dieser Zielvereinbarung, an das sich anknüpfen lässt.
Nach einer spannenden Diskussion im Bildungsausschuss bin ich mir sicher, dass der nächste Bericht zum Hochschulcontrolling für den Zeitraum 2009 bis 2013 bessere Ergebnisse enthalten wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Müller! Denkmalschutz verfolgt das Ziel, das kulturelle Erbe unserer Gesellschaft zu erhalten. Dem Denkmalschutz kommt auch die Funktion zu, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über die Geschichte unseres Landes zu informieren und somit ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten. Denkmalschutz ist auch ein Stück Lebensqualität.
Ein funktionierender Denkmalschutz soll anhand von ausgewählten Beispielen die kulturelle Entwicklung unserer Gesellschaft sichtbar machen. Er ist nicht dafür gedacht, dass Ortsbilder auf alle Zeiten eingefroren werden.
Er darf nicht statisch sein. Er muss vielmehr auch Weiterentwicklungen und Veränderungen möglich machen. Baulich sind es oftmals der gelungene Einklang und die Verbindung von Altem und Neuem oder mit neuen Elementen, die dynamische Prozesse in einer Gesellschaft am besten nachvollziehen lassen.
Denkmalschutz funktioniert allerdings nicht oder ist sogar kontraproduktiv, wenn der Erhalt von wertvollen Baudenkmalen durch ihn sogar gefährdet wird oder wenn er willkürlich erscheint und dadurch die Akzeptanz in der Bevölkerung verliert. Hierzu könnte ich Ihnen viele Beispiele nennen. Ich möchte mich auf zwei beschränken. An dieser Akzeptanz verliert ein Denkmalschutz, der beispielsweise die energetische Sanierung des Rathauses Elmshorn - was ich nun für keinen wirklich ästhetischer Bau halte - verhindert
und dazu führt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung im Sommer bei 40 °C schwitzen müssen und im Winter bei Kälte zu frieren haben.
Ein Denkmalschutz ist kontraproduktiv, wenn wie am Beispiel eines Gebäudes auf dem Kieler Ostufer - Sie können da sogar rübergucken; Sie werden es zwar nicht direkt erkennen, aber es liegt genau in der Richtung, in die Sie blicken; ich meine hier das Hotel Stadt Kiel neben der Sparkasse in Wellingdorf - der Denkmalschutz daraus besteht, das Gebäude zu erhalten und es deshalb seit geraumer Zeit vor sich hin verfällt. Der Eigentümer hat die Vorstellung, das alte Gebäude abzureißen, neu zu errichten und danach die Fassade wiederherzustellen. Er wird aber daran gehindert. Einen solchen Denkmalschutz möchte die Koalition in Kiel nicht weiterführen.
CDU und FDP haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass Denkmalschutz und berechtigte Eigentümerinteressen in einen angemessenen Ausgleich zueinander zu bringen sind. Das gilt sowohl für das Denkmalschutzrecht als auch für die Praxis der Denkmalpflege. Hier werden aber derzeit Eigentümerinteressen nicht ausreichend berücksichtigt.
Meine Damen und Herren, uns liegen hier zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes vor: ein notwendiger von CDU und FDP - so hat es bereits Herr Müller eingeschätzt - und ein nicht so überzeugender von der SPD-Fraktion.
Mit dem Gesetzentwurf zeigen die Sozialdemokraten auf, dass sie einen ganz anderen, nämlich den gegenteiligen Weg gehen wollen als die Koalition. Die SPD hat den Regierungsentwurf der letzten Ko
alition zwar fast wortgleich übernommen, an einigen Stellen aber noch Verfahrensschritte eingebaut und Möglichkeiten geschaffen, die weiter zulasten der Eigentümerinteressen gehen. Das halte ich für Obrigkeitsdenken à la SPD statt einer Verständigung.
Zentrale Vorschrift dieses Gesetzentwurfs ist dabei wohl § 5, der regelt, wie ein altes Haus, alte Gegenstände, ein alter Garten, ein Park oder archäologische Funde den Status eines Kulturdenkmals erhalten. Dabei soll es nach den Vorstellungen der SPD genügen, das alte Haus in das Denkmalbuch einzutragen und den Eigentümer anschließend davon zu benachrichtigen, wenn ich es richtig verstehe.
Es wird bei einem Haus vielleicht nicht unbemerkt bleiben, wenn das Landesamt für Denkmalschutz im Vorgarten steht. Der Gesetzentwurf sieht aber ausdrücklich nur vor, dass ein Eigentümer vorher von der Absicht der Eintragung informiert beziehungsweise benachrichtigt wird. Es ist aber nicht vorgesehen - was ich für zwingend erforderlich halte -, dass mit ihm gesprochen wird, dass Verhandlungen mit ihm geführt und seine Einwände berücksichtigt werden, dass diese Einwände gegen die Belange des Denkmalschutzes abgewogen werden und dann eine Entscheidung getroffen wird.
§ 6 dieses Gesetzes sagt stattdessen ziemlich unkonkret - es handelt sich dabei um die kürzeste Vorschrift des ganzen Gesetzes -:
„Bei allen Maßnahmen ist auf die berechtigten Belange der Verpflichteten Rücksicht zu nehmen.“
Schön. Rücksichtnahme. Das ist mir angesichts der detaillierten anderen Vorschriften, die im Entwurf stehen, zu mager. Das ist erst recht angesichts der Tatsache viel zu mager, dass schlimmstenfalls über die Interessen des Eigentümers einfach hinweggegangen werden kann und es ihm oder ihr überlassen bleibt, gegen die Eintragung in das Denkmalbuch Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls anschließend zu klagen. So hat ein betroffener Eigentümer von Anfang an die schwierigere Position. Ich weiß, wovon ich spreche, wenn von Klagen die Rede ist.
Der Gebrauch des Eigentums, aber auch der Denkmalschutz sollen der Allgemeinheit dienen. Dazu gehört aber nicht allein, nur die Allgemeinheit im Auge zu haben. Dazu gehört es genauso, jeden Ei
gentümer im Auge zu behalten, dessen Eigentum von der Unterdenkmalschutzstellung bedroht ist.
Ich denke daher nicht, dass dieser Gesetzentwurf die Mehrheit des Hauses finden wird. Weiteres können wir dann im Ausschuss diskutieren.
- Ich bin gleich fertig.
Zum Gesetzentwurf der Koalition verweise ich auf die ausdrückliche und ausführliche Begründung zum Gesetzentwurf, damit wir Denkmalbereiche und Grabungsschutzgebiete weiter schützen können.
Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mitbestimmung von Schülerinnen und Schülern an Schulen und von Studentinnen und Studenten an Hochschulen ist auch für die FDP ein hohes Gut. Die Überweisung in den Ausschuss ist bereits beantragt worden..Dazu kann ich sagen, wir sind ergebnisoffen für eine Debatte im Ausschuss, in welchen Punkten wir die Mitbestimmung an den Schulen und Hochschulen verbessern können.
Uns ist auch bewusst, dass insbesondere die Schülerinnen und Schüler nach den Jahren der Führung des Bildungsministeriums durch die SPD dem Ministerium gegenüber ein gewisses Misstrauen entwickelt haben.
Dort ist einfach zu oft und zu schlicht aus dem Ministerbüro direkt in die Schulen „durchregiert“ worden. Sie werden einen ganz anderen offenen, vertrauensvollen Stil unter dem liberalen Bildungsminister Dr. Klug erleben.
Und wo es Vertrauen in die Verhandlungspartner gibt, da werden die Rufe nach zwingend mehr Mitbestimmung dann auch etwas leiser werden.
Ich bin bei beiden vorgelegten Anträgen - insbesondere nach eifrigem Durchlesen der Begründung nicht sicher, ob Sie durch die Anträge wirklich die Ziele erreichen, die Sie laut Begründung vorgeben erreichen zu wollen. In der Begründung ist nicht umsonst Ziel beider Anträge, unter anderem dem Prüfungsstress zu begegnen, der durch die Verkürzung der Schulzeit an den Schulen entstanden ist.
Auch wir kennen die Proteste aus den Universitäten. Auch uns sind die Schwierigkeiten bekannt, die manche Studentinnen und Studenten mit der Einführung von Bachelor und Master sowie den damit verkürzten Studienzeiten haben. Uns sind ebenfalls die Schwierigkeiten bekannt, die mit der Umsetzung von G8 an den Gymnasien in der Schülerschaft eingetreten sind. Deshalb haben wir ja im Koalitionsvertrag - und darauf hat der Ministerpräsident heute in seiner Regierungserklärung bereits hingewiesen - vereinbart, dass CDU und FDP den Gymnasien die Wahlfreiheit zwischen verkürzter Schulzeit, G8, und einem neunjährigen gymnasialen Bildungsgang einräumen oder auch eine Kombination beider Modelle ermöglichen werden.
Deshalb werden wir als Koalition gemeinsam mit den Hochschulen darauf hinwirken, dass die zum Teil in massivem Widerspruch zu diesen Zielen stehenden Probleme bei der Einführung der zweistufigen Studienstruktur möglichst rasch beseitigt werden.
Dies gilt für uns insbesondere in jenen Fällen, in denen eine übermäßige Arbeits- und Prüfungsbelastung der Studierenden die Studierbarkeit der neuen Studiengänge erheblich beeinträchtigt.
Das haben wir vereinbart, und damit gehen CDU und FDP die Probleme der Studentinnen und Studenten, der Schülerinnen und Schüler konkret nach dem Motto an: Mitbestimmung ist wichtig, aber die Qualität der Lehre ist noch wichtiger. Ob der vor
liegende und aus unserer Sicht noch reichlich unbestimmte Antrag für diese Probleme wirklich die richtigen Lösungen anbietet, das darf man doch bezweifeln.
Es gibt - darauf hat die Kollegin Franzen bereits hingewiesen - heute an den Schulen ein hohes Maß an Mitbestimmung der Schülerschaft. Es gibt bereits die verpflichtende Vertretung der Schülerschaft in der Schulkonferenz. Eine ganze Reihe von Aufgaben hat sie dort zu erfüllen. Die Schülerschaft hat Stimmrecht in den Klassenkonferenzen, beratende Stimme in den Fachkonferenzen und Drittelparität in den Schulkonferenzen. Die Landesschülervertretung wird bei Reformvorhaben des Landes bereits heute gehört - und bei CDU und FDP wird sie nicht nur angehört, sondern auch beachtet. Wir werden als Koalition auch die Tradition fortsetzen, die Landesschülervertretung frühzeitig über Reformvorhaben zu informieren, damit sie hierzu frühzeitig Stellung nehmen kann.
Meine Damen und Herren, fünf Minuten Redezeit sind zu kurz, um zu diesem Thema in angemessener Form entgegnen zu können. Aber auf einen letzten Punkt möchte ich noch gern kurz eingehen. Es geht dabei um die Frage, inwieweit ehrenamtliches Engagement nicht zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern gereichen soll. Dabei ist aus unserer Sicht die Frage der Finanzen untergeordnet. Durch die Anpassung von G8 und die Wahlfreiheit an den Gymnasien zu G9 wollen wir die dortigen Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, überhaupt wieder vermehrt Ehrenämter wahrzunehmen, beispielsweise in Sportvereinen aktiv zu sein. Das ist wichtig für unser Gemeinwohl und für die Persönlichkeitsentwicklung unserer Kinder.
Im Übrigen gibt es bereits jetzt Möglichkeiten, ehrenamtliches Engagement im Zeugnis oder im Berufswahlpass ausdrücklich aufführen zu lassen.
Mitbestimmung ist wichtig. Die Lösung der Probleme von Schülern und Studenten ist aber nicht nur eine Frage der Mitbestimmung. Ich denke, eine Regierung, die die Interessen beider Gruppen ernst nimmt, ist schon ein gewaltiger Fortschritt.