Egbert Ulrich

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir an dieser Stelle, den Vorrednern aus der Opposition noch etwas mitzugeben beziehungsweise bei ihnen nachzufragen. Gestern, beim ersten Teil der Haushaltsdebatte, habe ich gedacht, ich wäre auf einem Segeltörn. Wenn es wirklich ein Segeltörn gewesen wäre, dann wäre ich von den vielen Kehrtwendungen, die ich hier erlebt habe, mindestens dreimal aus dem Boot gefallen. Ich muss sagen, wir als Regierungskoalition haben gut Kurs gehalten, während Ihr ganz schöne Schwenks gemacht habt, die wir nicht immer nachvollziehen konnten.
Frau Kollegin Kolb, Ihre Anmerkungen zu Inklusionsbemühungen waren eigentlich bis auf das eine Beispiel sehr allgemein. Ich weiß nicht, ob Sie jetzt dafür oder dagegen gesprochen haben, weil ich finde, dass genau diesen Anforderungen, die Sie gestellt haben, im Haushalt in vielen Bereichen Rechnung getragen wird. - Melden Sie sich doch nachher noch einmal; das wäre schön.
Frau Kollegin Kugler hat den Sozialgipfel für sich in Anspruch genommen. Ich habe selber lange als Organisationsvertreter auch beim Sozialgipfel mitgearbeitet. Ich weiß aus den Gesprächen mit dem Sozialgipfel, dass man dort über die Maßnahmen mit den 1,5 Millionen für die Trägerlandschaft hocherfreut war. Sie haben das positiv begleitet. Die Frage nach der Sozialstudie und der Vertiefungsstudie ist ein wichtiges Element. Wir können aber nicht alles auf einmal machen. Wir haben im Jahr 2009 die Sozialstudie in Auftrag gegeben. Wir haben die Vertiefungsstudie zur Kinder- und Jugendarmut. Wir werden daraus den Aktionsplan gegen Armut und Ausgrenzung formulieren und über die beiden Studien in bewährter Manier mit dem eingesetzten Beirat intensiv diskutieren und sie auch im Plenum beraten.
Lieber Eugen Roth,
Sie haben gesagt, mit dem Arbeitsmarkt muss man vorsichtig umgehen. Ja, das hat meine volle Unterstützung. Sie haben gesagt, wir brauchen unsere Träger und Trägerstrukturen. Ja, genau, die brauchen wir. Darum haben wir die 1,5 Millionen in den Haushalt eingesetzt, um den Trägern zu ermöglichen, die Trägerlandschaft über dieses Jahr zu bringen und zu schauen, in welchen Bereichen sie sich neu aufstellen und sich umstellen müssen, damit nicht mit dem Schnitt 01.12. im Grunde die ganze Trägerlandschaft zu Bruch geht. Ich halte das für wichtig und richtig.
Ich weiß nicht, ob Sie die Pressemeldungen der Landesregierung zur Diskussion um die Instrumentenreform immer aufmerksam verfolgt haben. Die Landesregierung hat der Instrumentenreform immer sehr kritisch gegenüber gestanden und hat gesagt, dass das ein großes Defizit in unserem Landeshaushalt bewirken und die Trägerstruktur deutlich treffen wird. Insofern muss man das noch sehen. Die Frage nach einem zweiten Beschäftigungsmarkt halte ich für eine gesellschaftlich-politische Diskussion, die wir im Saarland leider nicht alleine lösen werden. Ich halte es aber für wichtig, dass wir da gemeinsam im Boot bleiben.
Insgesamt ist dieser Haushalt - insbesondere der Einzelplan 05 - durch eine große Beteiligung von Gruppen, Initiativen, Organisationen und Wohlfahrtsverbänden geprägt. Trotz der schwierigen Haushaltslage haben wir es geschafft, in vielen Bereichen die Gelder aufzustocken, neu einzusetzen oder aufrechtzuerhalten. Ich finde, das ist in den Zeiten eigentlich mehr, als man erwarten durfte. Das ist der Zustimmung durch die Opposition durchaus wert. Für mich wäre es zumindest die logische Konsequenz, weil ich eigentlich keine grundlegende Kritik wahrgenommen habe.
Ich möchte noch ganz kurz ein paar Schlaglichter werfen. Wir haben zum Beispiel - auch das ist ja nicht selbstverständlich - den Haushaltstitel 633 02. Dort geht es um die Erstattung der Kosten für Maßnahmen der Jugendhilfe. Da werden wir mit Kostenaufwüchsen von zwei Millionen Euro konfrontiert. Auch das ist in diesem Haushalt untergebracht, ohne dass etwas anderes plattgemacht wurde. Monika Bachmann hat es gesagt: Wir haben die Task Force für die Grenzgänger eingesetzt, wir haben das Landesinstitut für Präventives Handeln ordentlich ausgestattet und wir haben 1,5 Millionen Euro für die Arbeitsmarkt-Trägerlandschaft eingesetzt. Insgesamt wurde das Zeichen gesetzt, dass Sparen notwendig ist, doch gespart wird nicht im sozialen Bereich, bei den Schwächsten in unserer Gesellschaft. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute einen Antrag der LINKEN, Herr Bierbaum, Sie haben es bereits gesagt, der in dieser und anderer Formulierung schon mehrfach in diesem Haus diskutiert wurde. Ich muss sagen, bisher haben Sie diskutiert und ich habe zugehört, heute bin ich selbst dabei.
Lassen Sie mich ein Zitat von Chesterton voranstellen: Wenn eine Tür so gebaut ist, dass man schlecht hindurchkommt, dann ist sie schlecht gebaut. - In Bezug auf den heutigen Antrag heißt das für mich, auch wenn man die Tür wiederholt schlecht einbaut, wird der Zustand nicht verändert, geschweige denn verbessert.
Wir werden als Politiker mit den unterschiedlichsten Problemlagen konfrontiert, die in sich sehr komplex sind. In der Anhäufung der Problemlagen steigert oder potenziert sich sogar diese Komplexität. Ob dabei eine so einfache und schlichte Lösung die Problemlagen beseitigt und allen Beteiligten Rechnung trägt, muss infrage gestellt werden und werden dürfen.
Gestatten Sie mir zunächst einen Blick zurück, über die Wirtschafts- und Bankenkrise hinaus. Als der sozialpolitische Gesellschafts-, Wirtschafts- und Politikentwurf Sozialismus mit dem Fall der Mauer in unserem Land für beendet erklärt wurde, hatte ich ein un
gutes Gefühl. Der Kapitalismus als Gegenentwurf wurde als Gewinner gefeiert. In Wirklichkeit hat der Kapitalismus aber nicht gewonnen, er ist übrig geblieben. In den Jahren danach wurde von denen, die uns den ganzen Schlamassel der letzten Jahre beschert haben, jede soziale Errungenschaft infrage und - noch viel schlimmer - zur Disposition gestellt. Die Hundts und Ackermanns trieben das Soziale wie eine Sau durchs Dorf und forderten im Wechsel Abschaffung oder Deregulierung. Ihr Schlagwort war damals: „Der Markt wird es schon richten, Politik halte dich raus.“
Was ist eigentlich Ziel allen wirtschaftlichen Handelns? „Gewinnmaximierung“, würden Ackermann und Hundt sagen. Nein, ich glaube das nicht. Ich habe noch in einer sehr konservativen Einrichtung gelernt, der Sozialstaat und die Absicherung des Lebens der Menschen ist Ziel und Aufgabe allen wirtschaftlichen und politischen Handelns. Der Sozialstaat ist nicht das Sahnehäubchen auf einem Kuchen, das wir je nach Beliebigkeit und Finanzierbarkeit weglassen können, der Sozialstaat ist der Kuchen selbst. In der Zeit der Auseinandersetzung der verschiedenen Gesellschaftssysteme musste der Kapitalismus, gebändigt oder nicht, seine Daseinsberechtigung beweisen, indem er zeigte, dass er das Soziale besser organisieren kann als sein Gegenentwurf, der Kommunismus/Sozialismus. Als dieser Gegenentwurf unterging, brauchte der Kapitalismus es nicht mehr zu tun.
Der Markt wird es schon richten, riefen uns die neoliberalen Marktspieler zu, wir schaffen Arbeit und Einkommen, wenn Ihr die Sozialhinderungsinstrumente und Schutzgesetze abschafft. In diesem Zusammenhang und in diesem Geist wurden durch die damals SPD-geführte Bundesregierung die Hartz-Gesetze beschlossen. Diese Gesetze ignorierten die strukturellen Probleme der Arbeitslosigkeit, machten die Arbeitslosen für ihre Situation selbst verantwortlich und haben den Abstieg aus der Mitte der Gesellschaft in die Armut bei Arbeitslosigkeit enorm beschleunigt. Mit der Angst vor dem Abstieg und der Abschaffung weiterer Schutzgesetze wie zum Beispiel sachgrundloser Befristungen und der Ausweitung der Möglichkeiten für Zeit- und Leiharbeit ist der Niedriglohnsektor explosionsartig gewachsen. Damit sind wir heute konfrontiert. Soziale Marktwirtschaft und sozialer Rechtsstaat gehören zusammen. Marktwirtschaft verkommt ohne den sozialen Rechtsstaat zum Casino- und Mafia-Kapitalismus.
Marktwirtschaft muss Wettbewerbswirtschaft sein, um im Dienst des Menschen stehen zu können.
Wettbewerb dient dem Verbraucher.
Wer Macht auf dem Markt hat, darf nicht frei sein.
Das war ein Zitat, ich sage Ihnen auch gerne, wo es steht, weil ich selbst fest davon überzeugt bin, nämlich im Grundsatzprogramm der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft!
Wenn Wirtschaft den Menschen dient und Wettbewerb ein notwendiges Mittel ist, gleichzeitig aber die Akteure nicht frei sind, dann heißt das für mich, die Unternehmen sollen Wettbewerb betreiben, aber keinen Lohnunterbietungswettbewerb. Der dient nämlich nicht den Menschen, die beim Wirtschaften und in der Wirtschaft ihren Lebensunterhalt sichern wollen und müssen.
Lohn, Arbeitslohn und Arbeit sind nicht bloße Produktionsmittel, deren Wert aus der Vermarktung der produzierten Produkte und Dienstleistungen erwächst. Arbeit ist mehr, Arbeit ist Einkommenssicherung, Arbeit ist Teilhabe an der Gesellschaft. Solange die Menschen darauf angewiesen sind, ihre Existenz und die ihrer Angehörigen über Erwerbsarbeit zu sichern, müssen wir den Menschen auch Strukturen zur Verfügung stellen, in denen das geht. Insofern brauchen wir politische Entscheidungen, die den Auswüchsen insbesondere bei prekärer Beschäftigung einen Riegel vorschieben.
So weit kann ich mit dem Antrag gut mitgehen, aber -
Mir hat man einmal gesagt, bei der ersten Rede würde keiner dazwischenrufen. Ich danke all denen, die das nicht getan haben.
Aber - ich glaube das zutiefst - wir brauchen keine politischen Spielchen, die dazu dienen, Parteien als Verhinderer darzustellen. Nur das ist anscheinend der Grund dieses eigentlich schon mehrfach diskutierten Antrags. Böswilligerweise könnte man vermuten, die LINKEN kämen nach dem kommunalpolitischen Motto daher, der Antrag war zwar schon gestellt, aber noch nicht von uns.
Teilhabe von Menschen an Gesellschaft funktioniert über Teilhabe an der Erwerbsarbeit, aus der Einkommen und soziale Sicherung erzielt wird. Wenn Menschen von Erwerbsarbeit ausgeschlossen sind oder von der Erzielung eines auskömmlichen Einkommens, dann können sie gesellschaftlich nicht teilhaben. Das oberste und erste Prinzip der christlichen Sozialethik ist die Personalität. Jeder Mensch ist in seinem Menschsein wichtig. Nicht erst, wenn er etwas geleistet oder getan hat, sondern weil er Mensch ist, hat er Anrecht auf den Schutz seiner personalen Würde. Löhne, die den Lebensunterhalt nicht abdecken, sind für mich ein Angriff auf die Würde der Menschen.
Mit dem Antrag der LINKEN soll ja wohl suggeriert werden, die CDU oder die Jamaika-Koalition, oder alle zusammen, würden sich diesem Problem verweigern. Das ist nicht der Fall, wird es nicht sein und war es noch nie. Interessanterweise ist und waren es CDU-geführte Bundesregierungen, die branchenspezifische Mindestlöhne nicht erst in den letzten zwei Jahren, sondern schon länger eingeführt und umgesetzt haben.
Insgesamt wurden in den zurückliegenden Jahren durch die CDU-geführten Bundesregierungen in acht Tarifbereichen Mindestlöhne, die von den Tarifpartnern ausgehandelt waren, für allgemeinverbindlich erklärt; während der Zeit der SPD-geführten Bundesregierung übrigens nur einer. Ab 2011 gilt beispielsweise in Westdeutschland ein Mindestlohn in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst in Höhe von 8,33 Euro, im Dachdeckergewerbe von 10,80 Euro, im Elektrohandel 9,70 Euro, bei Gebäudereinigungsdienstleistungen zwischen 8,40 Euro und 11,13 Euro je nach Lohngruppe, für Ungelernte im Maler- und Lackiererhandwerk 9,75 Euro, in der Pflegebranche 8,50 Euro, bei Wäschereidienstleistungen 7,80 Euro.
Ab Mai 2011 wurde für die Zeitarbeit der tariflich festgesetzte Mindestlohn von 7,79 Euro für Westund 6,89 Euro für Ostdeutschland festgelegt. Von den rund 73.000 als gültig in das Tarifregister eingetragenen Tarifverträgen sind zurzeit lediglich - so muss man sagen - 476 allgemeinverbindlich.
Das zeigt, dass die Tarifautonomie ein unverzichtbares Instrument ist. Darum hat Tarifautonomie auch Verfassungsrang vor der politischen Festlegung. Tarifautonomie muss bei der Suche nach Lohngerechtigkeit gestärkt und nicht geschwächt werden.
Wenn wir also sehen, dass in unserem Land Löhne gezahlt werden nach dem Motto „Zuviel zum Sterben und zu wenig zum Leben“, dann muss eingegriffen werden. Zuallererst sind hier aber die Tarifpartner gefordert. Ich kann die Gewerkschaften nur ermuntern, deutliche Lohnerhöhungen zu fordern. Ich wünsche ihnen, dass sie die auch durchsetzen. Wohl nehme ich wahr, dass es Tarifbereiche gibt, dass es Regionen in unserem Land gibt, wo die Tarifpartner gar nicht mehr vorhanden sind und alte Tarifvereinbarungen einfach fortgeschrieben werden. Oder wir haben die Situation, dass die Tarifpartner, manchmal nur eine Seite, oft aber beide, nicht mehr in der Lage sind, Vereinbarungen zu treffen, die einen größeren Wirkungsgrad entfalten. Hier greift, glaube ich, das politische Prinzip der Subsidiarität.
Dem komplexen Problem, dass in einigen Branchen und anderen Regionen die Löhne nicht zum Leben reichen, ist also nicht mit einem Eingriff über alle Bereiche hinweg Rechnung getragen. Der Antrag - abgesehen davon, dass er in diesem Hause schon mehrfach diskutiert wurde - beschreibt durchaus die richtige Problemlage. Mit einem Rundumschlag die Lösung herbeizuzerren, ist aber für meine Begriffe nicht hilfreich. Trotzdem stehen wir in der Politik vor der Notwendigkeit, dass Lösungsmöglichkeiten gefunden werden müssen.
Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, dass eine über alle Branchen geltende allgemeine Lohnuntergrenze eingeführt wird - das hat übrigens auch unsere Ministerpräsidentin mehrfach für sich und für die CDUPolitik eingefordert -, die in der Höhe des von den Tarifpartnern in der Zeitarbeit festgelegten Mindestlohns greift, wenn die Tarifvertragsparteien in ihrer Branche zu keiner Einigung kommen. Dazu muss man wissen, ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zur Regelung der Pflichten und Rechte der Tarifvertragsparteien sowie zur Festsetzung von Rechtsnormen insbesondere über den Abschluss, den Inhalt und die Beendigung der erfassten Arbeitsverhältnisse. Meine gewerkschaftliche Betriebsratsausbildung macht sich da bemerkbar. Danke schön an den DGB. Er ist der Ordnungsrahmen, der auf Arbeitnehmerseite nur von den Gewerkschaften und auf der Arbeitgeberseite sowohl von den Arbeitgeberverbänden als auch von jedem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen werden kann, zum Beispiel bei Firmenwerks- und Haustarifverträgen.
Die von den Tarifvertragsparteien vereinbarten Arbeitsbedingungen gelten unmittelbar nur für die tarifgebundenen Arbeitnehmer, also Gewerkschaftsmitglieder und Arbeitgeber, die Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes oder des Firmentarifvertrages sind. Außerdem gelten sie, wenn ein Tarifvertrag vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder dem örtlich zuständigen Landesarbeits
ministerium für allgemeinverbindlich erklärt wird oder wenn aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes die Einhaltung der tarifvertraglichen Regelungen durch Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zwingend vorgeschrieben wird.
Dies bedeutet, Tarifverträge gelten aufgrund der Vorgabe und der Einhaltung vorgeschriebener Spielregeln. In die Tarifautonomie darf nicht einfach und leichtfertig eingegriffen werden.
Rechtsgrundlage für das Eingreifen des Staates in die Tarifautonomie ist das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen vom 11. Januar 1952, das zwar niemals angewandt wurde, aber in seiner geänderten Fassung von 2009 als Grundlage dient für Mindestarbeitsentgelte in Branchen, in denen es keine Tarifverträge gibt oder nur eine Minderheit von Arbeitnehmern tarifgebunden beschäftigt ist. Dann können Mindestarbeitsentgelte als Rechtsverordnung erlassen werden.
Die Tarifbindung von Beschäftigten und Betrieben, der gewerkschaftliche Organisationsgrad und die Zahl der Unternehmen, die tarifgebundene Mitglieder in tariffähigen Arbeitgeberverbänden sind, sinkt seit einigen Jahren in Deutschland, und zwar kontinuierlich. Dadurch entstehen immer mehr tarifvertragsfreie Zonen, die die in der Vergangenheit üblichen Spielregeln in der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland zunehmend außer Kraft setzen.
Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hat die CDUgeführte Koalition ein Prozedere verankert, mit dem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über eine Rechtsverordnung eine Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit in Kraft setzen kann. Dabei schlagen die Tarifvertragsparteien gemeinsam eine Lohnuntergrenze vor, die auf einem Tarifvertrag über Mindeststundenentgelte basiert. Das ist übrigens § 3 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Zeitarbeit findet branchenübergreifend statt. Deshalb, glaube ich, ist die Zeitarbeit ein guter Maßstab für eine allgemeine Lohnuntergrenze, die überall dort - und nur dort -, wo es keine Einigung gibt, über alle Branchen hinweg gelten soll. Es bleibt beim Primat der Tarifautonomie, die nur dann ergänzt wird, wenn die Tarifpartner alleine - aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft den ihnen zugeschriebenen Ordnungsrahmen zu gestalten.
Das, meine Damen und Herren, ist Politik, die die Tarifpartner und die Tarifautonomie achtet. Das ist für meine Begriffe Politik mit Augenmaß, das ist Politik für Menschen in prekären Lebenssituationen.
Der Antrag der LINKEN ist insofern weder hilfreich noch verhältnismäßig noch trifft er das Problem, weil
wir ja in etlichen Bereichen durchaus Tarifpartner haben, die ihre Aufgaben erfüllen. In der Schule hätte der Lehrer gesagt: Rolf Linsler, Thema verfehlt, setzen, sechs!
Ich weiß, dass die CDU es sich selbst nicht immer einfach macht. Aber der Spagat zwischen den berechtigten Mindestlohnforderungen tariflich nicht gebundener Bereiche und der Achtung der Tarifautonomie ist und bleibt ein schwieriger Balanceakt. Da helfen keine Holzhammerlösungen, und scheinen und seien sie auch noch so populär. Der CDU geht es um den Menschen, der Mensch ist Mittelpunkt, nicht Mittel. Punkt. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön.