Rolf Linsler
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Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Eröffnung durch den Alterspräsidenten
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die erste Sitzung der 14. Wahlperiode des Landtages des Saarlandes und heiße Sie und alle Gäste der heutigen Sitzung herzlich willkommen.
Wir haben soeben am ökumenischen Gottesdienst in der Ludwigskirche teilgenommen. Lassen Sie mich daher die Vertreter der Kirchen an erster Stelle sehr herzlich begrüßen und ihnen im Namen aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die würdevolle Gestaltung des Gottesdienstes recht herzlich danken.
Ich heiße herzlich willkommen den Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Herrn Nikolaus Schneider, den Bischof von Trier, Herrn Dr. Stephan Ackermann, den Beauftragten der Evangelischen Kirchen für das Saarland, Herrn Kirchenrat Frank
Matthias Hofmann, den Leiter des Katholischen Büros Saarland, Herrn Prälat Dr. Peter Prassel. Außerdem begrüße ich herzlich den Vorsitzenden der Synagogengemeinde Saar, Herrn Richard Bermann, sowie den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes, Herrn Professor Dr. Roland Rixecker. Als Vertreter des Diplomatischen Korps begrüße ich den französischen Generalkonsul, Herrn Philippe Cerf und die italienische Konsulin Dr. Susanna Schlein.
Besonders herzlich begrüße ich auch die Landtagspräsidenten a. D. Herrn Albrecht Herold und Herrn Hans Kasper. Ein weiterer Willkommensgruß gilt allen ehemaligen Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen und der Landtagsverwaltung.
Ich begrüße die Damen und Herren der Presse sehr herzlich und bitte Sie, mit Ihrer Berichterstattung über die Arbeit des Landesparlamentes dazu beizutragen, den Landtag als Zentrum des politischen Ringens um die Zukunft unseres Landes im öffentlichen Bewusstsein spannend und lebendig zu präsentieren. Vor allem aber begrüße ich alle Bürgerinnen und Bürger, die am Radio, am Fernsehen oder im Internet die heutige Sitzung verfolgen und ihr Interesse an der Arbeit des Landtages auf diese Weise bekunden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte den Regularien der konstituierenden Sitzung einige Bemerkungen vorausschicken. Ich habe die Ehre, diese erste Sitzung des neuen Landtages zu leiten, weil ich der Älteste bin. Trotz meines Alters bin ich aber im parlamentarischen Geschäft noch ein Neuling, und das gleich in doppelter Hinsicht. Ich bin zum ersten Mal als Abgeordneter in dieses Parlament gewählt worden, und auch die Partei, der ich angehöre, ist zum ersten Mal als Fraktion in diesem Hause vertreten.
Diesen Zusammenhang zwischen Lebensalter und neuer Lebenserfahrung empfinde ich nicht als Widerspruch, im Gegenteil. Ich bin dankbar für die Chance, in einem fortgeschrittenen Alter nochmals eine solche Erfahrung machen zu können. Das Wahlamt des Abgeordneten ist ja nicht als Job gedacht, den man mit 65 aufgibt, um in den Ruhestand zu treten. Ich sage das auch mit Blick auf die demografische Entwicklung der Gesellschaft in Deutschland. Sie alle wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Gesellschaft immer älter wird, dass die Menschen heute länger leben als früher. Schon jetzt ist gut ein Viertel der Deutschen im Rentenalter. Bald wird es ein Drittel sein. Keiner von uns will, dass mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben die politische Entmündigung beginnt.
Ein Parlament, das sich als Vertretung der Gesamtbevölkerung versteht, als Vertretung aller Bevölkerungsgruppen und Schichten, wird diese Entwicklung über kurz oder lang widerspiegeln müssen. Dass nicht nur ich, sondern auch meine Partei als Neuling in diesem Parlament auftritt, hat ebenfalls etwas mit der gesellschaftlichen Entwicklung zu tun. Ich war 20 Jahre lang Vorsitzender einer großen Gewerkschaft im Saarland und habe mit dieser Organisation für die Interessen und sozialen Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land gekämpft, und ich denke, auch erfolgreich.
In früheren Jahren konnte ich mich mit meinen Überzeugungen und Zielen in den Programmen oder in dem Regierungshandeln der politischen Parteien wiederfinden. In den letzten Jahren aber habe ich mich durch die etablierten Parteien nicht mehr repräsentiert gefühlt. Ähnlich haben dies viele andere Menschen auch empfunden. Deshalb gibt es jetzt in diesem Haus eine neue Fraktion. Ich denke, das ist auch gut so. Es ist noch nicht lange her, da hat eine deutsche Bundesregierung für ihre neoliberale Reformpolitik mit der Aussage geworben, dass es zu ihrer Politik keine Alternative gäbe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, wir sind uns einig, dass eine solche Aussage keine Grundlage für die politische Auseinandersetzung in einer Demokratie sein kann. Wenn sich eine Regierung dennoch zu einer solchen Aussage versteigt, sollte jedes Parlament sie geschlossen zurückweisen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der demokratische Meinungsstreit geht darüber, welche Alternative die richtige ist. Die Wählerinnen und Wähler im Saarland sehen es offensichtlich genauso, denn sie haben am 30. August zu den vier im Parlament vorhandenen Alternativen eine fünfte hinzugewählt.
Vor fünf Jahren konnte meine Vorgängerin bei der Eröffnung des Landtages feststellen, dass die Wahlen die politische Gesamtkonstellation in unserem Land nicht verändert haben. Das ist jetzt anders. Und noch einiges mehr ist anders. Fast zwei Drittel der Wählerinnen und Wähler sind zur Wahl gegangen. Vor fünf Jahren hat nur etwas mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Von Wahlmüdigkeit kann nicht mehr die Rede sein. Darüber können wir uns alle gemeinsam freuen. Ich hoffe sehr, dass wir mit unserer Arbeit dazu beitragen, diesen positiven Trend zu festigen.
Im Übrigen will ich festhalten: Von 51 Mitgliedern dieses Parlamentes sind 21 zum ersten Mal Abgeordnete. Die Geschlechterverteilung sieht wie folgt aus: Von 51 Mitgliedern dieses Parlamentes sind 17 weibliche und 34 männliche Abgeordnete. Der jüngste Abgeordnete ist 29 Jahre alt, der älteste ist gerade 67 geworden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Erfahrungen und neue Sichtweisen können und müssen sich in unserer Arbeit ergänzen. Beides ist nötig, um die Aufgaben der nächsten Legislaturperiode zu bewältigen. Da wären an erster Stelle die Finanzprobleme im öffentlichen Bereich zu nennen, unter denen unser Land stärker als andere Bundesländer zu leiden hat. Über 10 Milliarden Euro an Schulden sind kein Pappenstiel, Kolleginnen und Kollegen. Die weltweite Krise des Finanzsystems hat diese Probleme noch verschärft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen aber nicht resignieren. Wir dürfen nicht zulassen, dass die finanziellen Probleme uns voll im Griff haben. Vielmehr müssen wir alles daransetzen, diese Probleme in den Griff zu bekommen, um so die Politik gestaltungsfähig zu erhalten. Wir werden die Zukunft unseres Landes verspielen, wenn wir angesichts der finanziellen Probleme darauf verzichten, die Weichen dort neu zu stellen, wo es geboten ist. Wir wollen fair - und wenn notwendig, auch mit harten Bandagen - darüber streiten, welches die richtigen Weichen sind. Aber wir werden mit Sicherheit nicht die Hände in den Schoß legen. Das glaube ich, für uns alle sagen zu dürfen.
Neben den finanziellen Problemen selber sind es auch die gesellschaftlichen Folgen der internationalen Finanzkrise, die uns in den nächsten Jahren beschäftigen werden. Die Zahl der Arbeitslosen ist drastisch gestiegen, ebenso die Zahl der Insolvenzen. Kurzarbeit ist an der Tagesordnung. Das alles sind Probleme, deren Lösung Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sicherlich genauso am Herzen liegen wie mir auch. Ich bin zuversichtlich, dass es uns gemeinsam in der parlamentarischen Auseinandersetzung gelingen wird, diese Probleme in einem sozialen Sinn, wenn schon nicht zu lösen, dann doch für die betroffenen Menschen zumindest erträglich zu machen.
Die Themen Finanzen und Arbeitslosigkeit wie auch die Themen Bildung, Gesundheit und Energie werden die Debatten dieses Parlaments in den nächsten Jahren bestimmen. Die Bevölkerung erwartet von uns, dass wir ohne Verzögerung an die Arbeit gehen. Unser Land kann es sich nicht leisten, führungslos dahinzutreiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in wenigen Tagen feiern wir hier im Saarland den Tag der Deutschen Einheit. Der Fall der Mauer ist jetzt 20 Jahre her. Uns allen ist noch gut in Erinnerung, vor welcher Herausforderung Deutschland damals stand und wie sie in einer solidarischen Kraftanstrengung des ganzen Landes gemeistert werden konnte. Diese Erinnerung sollte uns Ansporn sein, in einem ähnlichen Geiste gesellschaftlicher Solidarität die Probleme in Angriff zu nehmen, die sich uns hier im
Lande stellen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zu den Regularien der konstituierenden Sitzung. Artikel 67 Abs. 2 der Landesverfassung bestimmt, dass der Landtag des Saarlandes spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammentritt. Die Wahl hat am 30. August 2009 stattgefunden. Mit der heutigen Sitzung ist damit die vorgeschriebene Frist eingehalten. Mit dem Ende einer Wahlperiode erledigt sich grundsätzlich auch die Geschäftsordnung, nach der das Parlament verfährt. Deswegen schlage ich zunächst vor, die bisher geltende Geschäftsordnung zu übernehmen und in der 14. Wahlperiode fortzuführen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Die Übernahme der Geschäftsordnung ist somit einstimmig beschlossen.
§ 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung bestimmt den an Jahren ältesten Abgeordneten zum Vorsitzenden, bis der neue Landtagspräsident sein Amt übernimmt. Ich bin 1942 geboren und darf daher als ältester in den saarländischen Landtag Gewählter heute das Amt des Alterspräsidenten nach der Geschäftsordnung ausüben. Möchte jemand widersprechen? Ist jemand älter?
Das ist nicht der Fall.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gratuliere Ihnen allen, insbesondere den neu in den Landtag gewählten Damen und Herren Abgeordneten, zu Ihrer Wahl sehr herzlich. Ich wünsche Ihnen bei der Erfüllung Ihres von den Wählerinnen und Wählern erteilten Mandates zum Wohle unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger eine glückliche Hand. Der Landtag ist die in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählte Vertretung des Volkes. Als dessen Vertreterinnen und Vertreter sind wir nur unserem Gewissen unterworfen und arbeiten auftrags- und weisungsfrei.
Auf fünf Jahre ist uns die Staatsgewalt für die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierung übertragen. Die konkrete Erfüllung dieses Auftrages in der tagtäglichen Arbeit und vor Ort verlangt von jedem von uns eine außerordentliche und hochkomplexe Arbeitsleistung, die nunmehr erstmals mit fünf im saarländischen Landtag vertretenen Fraktionen zu erfüllen ist. Ich nenne die parlamentarische Arbeit als Gesetzgebung, als Kontrolle der Regierung, als Diskussionsforum aller landes-, mitunter auch kommunalpolitisch relevanten Themen; gleichzeitig die Einbindung in das politische und administrative Beziehungsgeflecht der Landtage untereinander, der Landtage in ihrem Verhältnis zum Bund, der Landtage auch indirekt durch die Mitwirkung der Länder im
Bundesrat; die Beschäftigung mit Themen und Vorgaben der Organe der Europäischen Union; die Mitwirkung im Interregionalen Parlamentarierrat der Großregion, der das Saarland verbindet mit der belgischen Region Wallonien, mit dem Großherzogtum Luxemburg, mit dem Land Rheinland-Pfalz und mit vier Departements der französischen Region Lothringen.
Der Landtag ist schließlich aber auch Ansprechpartner für die ganz konkreten Anliegen jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers. Der von der Verfassung garantierte Ausschuss für Eingaben, der sogenannte Petitionsausschuss, ist offen für Bitten und Beschwerden aller Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Alle diese Aufgaben gilt es für uns Abgeordnete unter einen Hut zu bringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Wahlen vom 30. August dieses Jahres haben die politische Gesamtkonstellation in unserem Lande deutlich verändert. Lassen Sie mich deshalb an dieser Stelle allen ausgeschiedenen Kolleginnen und Kollegen für ihre Arbeit - teilweise über mehrere Wahlperioden hinweg - ganz herzlich danken und ihnen für die Zukunft alles Gute wünschen.
Ich fahre nun mit dem förmlichen Teil der heutigen Landtagssitzung fort und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
Ernennung der vorläufigen Schriftführer
Nach gutem Brauch ernenne ich dazu die beiden jüngsten Abgeordneten, das sind die Herren Tobias Hans und Roland Theis von der CDU. Ich bitte die beiden Schriftführer, am Präsidiumstisch Platz zu nehmen.
Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:
Feststellung der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit
Um die Beschlussfähigkeit herzustellen, darf ich die Schriftführer bitten, die Abgeordneten namentlich aufzurufen. Die Abgeordneten bitte ich, ihre Anwesenheit jeweils kurz anzuzeigen. - Herr Theis, bitte.
Ich stelle fest, 51 Abgeordnete sind in den Landtag des Saarlandes gewählt worden. Alle 51 Abgeordnete sind heute anwesend. Der 14. Landtag des Saarlandes ist damit beschlussfähig und konstituiert. Er hat nun als erstes über die im Entwurf vorliegende weitere Tagesordnung abzustimmen. Änderungsanträge liegen mir nicht vor. Wer für die Annahme der Tagesordnung ist, den bitte ich um ein Handzeichen.
- Gegenprobe? - Ich stelle fest, dass die Tagesordnung einstimmig angenommen ist.
Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:
Wahl und Verpflichtung des Landtagspräsidenten gemäß Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes, § 33 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes und § 11 der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages
Nach Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung und § 33 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes wählt der Landtag für die Dauer der Wahlperiode seinen Präsidenten. Ich bitte um Vorschläge für die Wahl des Präsidenten. - Der Abgeordnete Schreier hat sich gemeldet.
Gibt es weitere Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Wahl.
Für das Wahlverfahren gilt § 67 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes.
1. Wahlen können durch Handaufheben erfolgen, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Bei Widerspruch wird geheim gewählt. Zur Abgabe der Stimmzettel werden die Abgeordneten mit Namen aufgerufen.
2. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich keine solche Mehrheit, kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los durch die Hand des Präsidenten.
Ich frage deshalb zunächst: Erhebt sich gegen die Wahl durch Handaufheben Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Wer für die Wahl des Herrn Abgeordneten Hans Ley zum Landtagspräsidenten ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Danke. - Wer ist dagegen?
Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, Herr Abgeordneter Hans Ley ist einstimmig zum Landtagspräsidenten gewählt.
Herr Abgeordneter Hans Ley, nehmen Sie die Wahl zum Landtagspräsidenten an?
Ich danke Ihnen.
Nach § 34 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes wahrt der Präsident die Würde und die Rechte des Landtages und fördert seine Arbeit. Er leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch. Herr Landtagspräsident Ley, ich bitte Sie, zur Verpflichtung zu mir heraufzukommen. Ich bitte die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer, sich von den Plätzen zu erheben.
Herr Landtagspräsident, ich verpflichte Sie hiermit, die Würde und die Rechte des Landtages zu wahren, die Arbeit des Landtages zu fördern und die Verhandlungen gerecht und unparteiisch zu leiten.
Herzlichen Glückwunsch im Namen des ganzen Hauses. Herr Präsident, ich wünsche Ihnen, dass es Ihnen in Ihrer Amtsführung wie bisher gelingen möge, das Ansehen des Landtages zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden. Ich darf Sie, Herr Präsident, bitten, die Leitung der Sitzung zu übernehmen.