Günter Waluga

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Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Aufgaben des Datenschutzes im Saarland bündeln - eine langjährige Forderung der Sozialdemokraten im Land wird mit Vorlage dieses Gesetzes heute auf den Weg gebracht. Lassen Sie mich kurz auf die Chronologie blicken. Bereits im Jahr 2001 hatte sich die SPD in diesem Hause für die Zusammenlegung des Datenschutzes ausgesprochen und darauf hingewiesen, dass in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger, Firmen, Vereine und andere durch die Bündelung aller Aufgaben den Vorteil hätten, zukünftig nur noch eine Anlaufstelle für ihre Belange zu haben. Ergänzt wurden diese Gründe durch die zu erwartenden Synergieeffekte.
Diese Bündelung wurde von uns über zehn Jahre hinweg stetig gefordert. Andere Parteien haben sich zwischenzeitlich angeschlossen. Andere Bundesländer haben inzwischen reagiert und die Zusammenlegung beschlossen oder vorbereitet.
Im Jahr 2008 fand in diesem Hause eine längere Debatte zu diesem Thema statt. Die gestellten Anträge sollten im Innenausschuss weiterberaten wer
den. Die beantragten Anhörungen wurden aber mit dem Hinweis auf das zu erwartende Urteil des EuGH ausgesetzt. Dieses Urteil erging im März 2010. Die SZ berichtete unter der Überschrift „Datenschutz: EU-Gericht rügt Saarland - Schlappe für alte CDU-Regierung - Bestätigung für Datenschutzbeauftragten Lorenz“: „Die Datenschutzaufsicht für die Privatwirtschaft muss im Saarland (...) neu organisiert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.“ Dann war im Mai vergangenen Jahres Folgendes zu lesen: „Toscani will neues Datenschutzzentrum zügig errichten. Die Landesregierung arbeitet nach Angaben von Innenminister Stephan Toscani mit Hochdruck an der Errichtung eines unabhängigen Datenschutzzentrums im Saarland.“ Na ja, ich möchte das jetzt nicht weiter kommentieren. Dies sagt genug aus.
Heute, fast ein Jahr später, befassen wir uns endlich mit dieser Gesetzesvorlage. Im Wesentlichen sind zwei Gesetzesänderungen vorgesehen: Zum einen wird der Datenschutz in einem unabhängigen Datenschutzzentrum zusammengefasst, zum anderen geht das Vorschlagsrecht der Landesregierung für die Wahl des oder der Datenschutzbeauftragten auf den Landtag über. Die Sozialdemokraten freuen sich natürlich darüber, dass diese Bündelung nun erfolgt und der private Bereich aus der Zuständigkeit des Innenministeriums herausgelöst wird. Trotzdem sind wir noch in einer Phase der Meinungsbildung, gerade zu dem Thema, wie die völlige Unabhängigkeit gestaltet werden soll. Stichworte hierzu sind die oberste Landesbehörde und die Personalhoheit. Des Weiteren erscheint mir das vorliegende Gesetz noch ergänzungswürdig. Sehen wir uns einmal § 1 an, der die Aufgaben beschreibt. Dort heißt es: „Aufgabe dieses Gesetzes ist es, die Einzelne oder den Einzelnen davor zu schützen, dass sie oder er durch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen in unzulässiger Weise in seinem Recht beeinträchtigt wird (...)“. Wo bleibt hier der Schutz vor Privaten? Ich denke, hier ist eine Ergänzung nötig. Allein die spätere Ergänzung mit dem Hinweis auf das Bundesdatenschutzgesetz scheint mir zu wenig zu sein. Also: Das Gesetz muss dringend beraten werden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch kurz auf die personelle und technische Ausstattung des Datenschutzes eingehen, die Basis für seine vernünftige Umsetzung ist. Um den stets wachsenden Anforderungen gerecht zu werden, müssen die Datenschutzeinrichtungen personell verstärkt und im technischen Bereich entsprechend ausgestattet werden. Die erwarteten Synergieeffekte allein werden wohl nicht ausreichen. Im 21. Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten wurde schon darauf hingewiesen, dass sich die Zahl der zu betreuenden
Gesetze und untergesetzlichen Vorhaben Jahr für Jahr gesteigert hat, dass sich die Zahl der Eingaben im Laufe der Zeit verdoppelt hat und dass die Aufgaben im Zusammenhang mit der Informationsfreiheit zusätzlich übertragen wurden, ohne dass die Mittel und die Möglichkeiten der zuständigen Geschäftsstelle verstärkt wurden.
Die gegenwärtige Datenschutzbeauftragte, Frau Thieser, hat sich ebenfalls öffentlich geäußert. Sie geht davon aus, dass für die gebündelte Datenschutzaufsicht mehr Personal nötig sein wird. Wir unterstützen dies. Wir werden die Sache im Auge behalten und herausstellen, dass die Schaffung gesetzlicher Grundlagen allein nicht ausreichen wird, um den Datenschutz in unserem Land voranzutreiben. Aufmerksamkeit allein, Herr Minister, genügt in meinen Augen nicht. Da wir uns noch nicht darüber im Klaren sind, wie die völlige Unabhängigkeit des Datenschutzes gestaltet werden soll und welche Ergänzungen im Gesetz noch vorgesehen werden müssen, warten wir die Anhörung ab und werden uns heute enthalten. - Danke für die Aufmerksamkeit.