Stephan Toscani

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in Vertretung unseres erkrankten Innenministers Klaus Bouillon das vorliegende Gesetz einbringen. Thema ist die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. Im Kern geht es bei dieser Gesetzesänderung darum, dass künftig das Landesamt für Verfassungsschutz als Abteilung 5 in das saarländische Innenministerium integriert werden soll. Das steht sozusagen im Mittelpunkt dieses Gesetzesvorhabens.
Nach § 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes muss jedes Bundesland eine Behörde zur Bearbeitung von Angelegenheiten des Verfassungsschutzes unterhalten. Bei uns war das bisher so, dass der operative Bereich durch ein eigenständiges Landesamt ausgeführt wurde, nämlich das Landesamt für Verfassungsschutz als nachgeordnete Behörde des Innenministeriums. Im Innenministerium war bisher die Fach- und Rechtsaufsicht über das Landesamt für Verfassungsschutz angesiedelt, auch der strategische Bereich. Das war die Lage, wie wir es bis dato haben. Jetzt kommt diese Gesetzesänderung. Sie geht zurück auf eine Verabredung, eine Vereinbarung, die die Koalitionsparteien in ihrem Koalitionsvertrag getroffen haben.
Ich darf einmal aus dem Koalitionsvertrag zitieren: „Gemeinsam mit der saarländischen Polizei leistet der Verfassungsschutz einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit der saarländischen Bevölkerung. Die Landesregierung setzt sich das Ziel, den Verfassungsschutz auch weiterhin personell zu stärken. Darüber hinaus gilt es, die Organisationsstruktur den Gegebenheiten anzupassen und weiterzuentwickeln.“ Da sind wir beim Kern. Es geht um die Weiterentwicklung der Organisationsstruktur im saarländischen Verfassungsschutz. Die meisten Länder haben zu diesem Zweck bereits eine eigene Abteilung im Innenministerium eingerichtet, eine Abteilung für Verfassungsschutz. Das wollen wir jetzt auch tun. Es geht wie gesagt auf eine Verabredung im Koalitionsvertrag zurück.
Die so wichtige Trennung im Bereich des Verfassungsschutzes, wonach Verfassungsschutz und Polizei organisatorisch getrennt sein müssen, gilt weiterhin. Ihr wird auch in der neuen Struktur Rechnung getragen. Darum gibt es in diesem Gesetzesvorhaben zahlreiche Einzeländerungen, die genau diesem Anliegen dienen, dass Polizei und Verfassungsschutz nach wie vor und künftig auch organisatorisch getrennt sein müssen. Dies ist auch gewährleistet, wenn beide im Innenministerium jeweils als eigenständige Abteilungen integriert sind.
Um dieser besonderen Situation des Verfassungsschutzes und dem Gebot der organisatorischen Trennung Rechnung zu tragen, bleibt der Verfassungsschutz künftig auch in personalvertretungsrechtlicher Hinsicht eigenständig. Es gibt nach wie vor eine eigenständige Personalvertretung für den Bereich des Verfassungsschutzes. Das ist das Wesen dieses Gesetzes, das die Landesregierung einbringt. Ich bitte um Zustimmung in Erster Lesung und Verweisung an den zuständigen Innenausschuss.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal namens der Landesregierung ganz herzlich bei diesem Parlament dafür bedanken, dass Sie diese wichtige Debatte aus Anlass des Deutsch-Französischen Tages, des Élysée-Tages hier führen und einen wichtigen Beschlussantrag eingebracht haben.
Ich möchte gerne einige Punkte ergänzen und dabei einige Anmerkungen machen zu dem, was bisher gesagt wurde. Der Anlass für diesen Antrag besteht ja darin, dass am 22. Januar im Deutschen Bundestag und in der Assemblée nationale eine gemeinsame Resolution verabschiedet wurde. Da geht es darum, dass der Élysée-Vertrag erneuert wird. Beide Parlamente fordern ihre Regierungen auf, den Élysée-Vertrag zu erneuern.
Das ist eine spannende Sache für das deutsch-französische Verhältnis im Allgemeinen, es ist aber auch
eine spannende Sache für uns als Saarländer, als Grenzregion. In diesem Antrag wird nämlich ganz klar festgehalten: Für die deutsch-französischen Beziehungen sind die Beziehungen zwischen den Regierungen wichtig. Auch die Beziehungen zwischen den nationalen Parlamenten sind wichtig. Die deutsch-französischen Institutionen spielen eine Rolle, das Deutsch-Französische Jugendwerk, die Städtepartnerschaften. Aber in diesem Antrag wird auch festgehalten, dass die deutsch-französischen Grenzregionen eine ganz wichtige Rolle spielen. Die deutsch-französischen Grenzregionen, damit auch das Saarland, werden dort explizit erwähnt. Ihnen und uns wird damit der Rücken gestärkt, und das ist eine wichtige Sache für uns Saarländer.
Es geht darum - und dafür ist die Neufassung des Élysée-Vertrages auch eine Chance -, die Rolle der Grenzregionen weiter zu stärken, beispielsweise indem man diesen Grenzregionen Flexibilisierungsrechte gibt, indem man ihnen Öffnungsklauseln gibt, indem man ihnen das Leben leichter macht. Wir erleben es immer wieder, dass nationale Regelungen, egal ob sie in Paris oder in Berlin getroffen werden, uns diesseits und jenseits der Grenze Schwierigkeiten machen. Es sind in der Debatte ja auch Beispiele für diese Schwierigkeiten genannt worden. Ein Beispiel war und ist die Maut, die in Berlin aus vertretbaren Gründen beschlossen wurde, die uns aber in der Grenzregion Schwierigkeiten macht. Deshalb hätten wir aus saarländischer Sicht gerne eine Möglichkeit der Öffnung, dass man sagt: In einem bestimmten Bereich hinter der Grenze kann man davon Ausnahmen machen.
Genau darum geht es auch bei dem Thema Umsetzung der Entsenderichtlinie in Frankreich. Herr Kollege Müller, da müssen Sie schon die ganze Wahrheit sagen. Natürlich ist es richtig da steht Deutschland auch dahinter -, dass die Entsenderichtlinie in der Europäischen Union gekommen ist, damit man europaweit gegen Lohndumping vorgeht. Das Problem war für uns, dass die französische Regierung einige Regelungen reingeschrieben hat, die aus Sicht des Grenzverkehrs, aus Sicht der Unternehmen, die diesseits und jenseits der Grenze arbeiten, etwas überschießend waren.
Aber dabei ist es nicht geblieben, aufgrund unseres Engagements, aufgrund des Engagements der Saarländer, der Rheinland-Pfälzer und der BadenWürttemberger. Wir haben uns zusammengetan und haben es geschafft, dass es die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung für Grenzregionen gibt. Die französische Arbeitsministerin hat auf unseren Druck, auf unsere Bitte hin Ende des Jahres dann auch verkündet, dass die ursprünglich geplante Gebühr von 40 Euro für Grenzregionen entfällt. Das ist ein erster Erfolg, den wir erzielt haben. Jetzt geht es darum,
dass die Ausnahme sozusagen mit Leben erfüllt wird. Wir Saarländer, Rheinland-Pfälzer und BadenWürttemberger bleiben als Grenzregionen an diesem Thema dran, damit das richtige Ziel der Entsenderichtlinie, die Bekämpfung von Lohndumping, sich nicht im Alltagsgeschäft, im alltäglichen Wirtschaften, negativ auswirkt. Ich bin diesbezüglich guter Dinge. Wir sind auf einem guten Weg, und das ist ein gemeinsamer Erfolg, der möglich wurde, weil wir als Grenzregionen zusammengestanden haben und uns für unsere Regionen, für die gemeinsame deutsch-französische Grenzregion, eingesetzt haben.
Stichwort: Halbe Wahrheiten, die nicht so stehen bleiben können. Der Abgeordnete Müller hat bedauert, dass sich das Département Moselle aus der Finanzierung des gemeinsamen Festival Perspectives ein Stück weit zurückgezogen hat, dass das Département seinen Beitrag reduziert hat. Das ist zutreffend. Das ist aber nur die halbe Wahrheit: Für den Teil, um den das Département reduziert hat, ist die Region Grand Est eingesprungen. Unterm Strich kann man daher sagen, dass die französische Seite ihren Beitrag eben nicht reduziert hat. Die Kollegen aus Frankreich beteiligen sich nach wie vor mit namhaften Beiträgen am so wichtigen gemeinsamen Festival Perspectives. Das ist eine gute Nachricht, und das ist die ganze Wahrheit, die es in dieser Debatte zu berücksichtigen gilt.
Wir erleben mit dem neuen Präsidenten in Frankreich und mit der neuen nationalen Regierung in Frankreich ja durchaus einen neuen Schwung in den deutsch-französischen Beziehungen. Man kann, ganz im Sinne der Frankreichstrategie, von einer Renaissance des deutsch-französischen Verhältnisses sprechen. Ich glaube, wir hatten seit Jahrzehnten in Frankreich keine Regierung, die Deutschland so offen und positiv gegenüberstand und so klar die Rolle des deutsch-französischen Verhältnisses gesehen hat. Der französische Präsident, der französische Premierminister, der französische Wirtschaftsminister, der Parlamentspräsident, sie alle sprechen fließend Deutsch. Dabei beherrschen sie aber nicht nur unsere Sprache, sondern viel umfassender die „Sprache“ in einem kulturellen Sinne: Sie verstehen Deutschland.
Sie sehen die zentrale Rolle des deutsch-französischen Verhältnisses auch für die Europäische Union. Das ist keineswegs in dem Sinne zu verstehen, dass wir andere in der Europäischen Union ausschließen wollten. Sie erkennen aber, dass es nur dann in der Europäischen Union wirklich vorangehen kann, wenn Deutschland und Frankreich intensiv zusammenarbeiten, wenn Deutschland und
Frankreich zunächst in der Europäischen Union die Lösungen und Kompromisse finden und die Antworten entwickeln. Das gilt, da hat Herr Kollege Lafontaine vollkommen recht, für die großen Fragen unserer Zeit. Das gilt nicht für Dinge, die auf Gemeindeund Landesebene und auf regionaler Ebene geklärt werden können. Es gilt aber für die großen Fragen unserer Zeit, zum Beispiel für den Klimawandel, die Digitalisierung, die Migrationsfragen und die Fortentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion. Auf französischer Seite sehen wir diesbezüglich eine Bereitschaft, so vertrauensvoll, so intensiv, so konstruktiv mit Deutschland zusammenzuarbeiten, wie es sie seit Jahrzehnten, so möchte ich einmal behaupten, nicht mehr gab.
Deshalb ist es gut, dass die Dinge nun auch in Berlin vorangehen, damit wir endlich auch Antworten aus deutscher Sicht geben können. Denn die Zeit drängt. Migration, Klima, Wirtschafts- und Währungsunion, Finanzrahmen, Digitalisierung, das sind die großen Fragen unserer Zeit. Wollen wir, dass Europa darauf Antworten gibt, wollen wir, dass Europa eine Chance hat, die Antworten im weltweiten Maßstab zu gestalten, so wird dies nur möglich sein, wenn Deutschland und Frankreich zusammenarbeiten. Diese Gestaltungsoption wird nur bestehen, wenn wir auf der Basis einer deutsch-französischen Verständigung auch in Europa Antworten finden.
Letzten Endes geht es darum, welchen Lebensstil wir in Zukunft haben wollen, für unsere Kinder haben wollen. Wird es nach wie vor unser „European Way of Life“, unser europäischer Lebensstil, sein? Das ist eine ganz bestimmte Vorstellung davon, wie man wirtschaftliches Wachstum mit sozialer Absicherung und ökologischen Standards verbindet. Meine Damen und Herren, das gute deutsch-französische Verhältnis ist so wichtig, damit Europa auch hierauf Antworten finden kann, damit sich Europa auch hinsichtlich unseres Lebensstils im weltweiten Maßstab behaupten kann. Ich möchte, dass in Zukunft die Entscheidungen auch in Brüssel, Paris und Berlin getroffen werden. Ich möchte nicht, dass sie in Washington, Moskau und Peking getroffen werden. Auch darum geht es bei der deutsch-französisch Zusammenarbeit!
Die Neufassung des Élysée-Vertrages ist auch als Chance für unser Bundesland, für das Saarland, zu sehen, als eine konkrete Chance. Ich glaube, wir sind uns einig, das ist ja auch in der Debatte so angeklungen, dass die Frankreichstrategie als Leitlinie der Landespolitik nun noch eine stärkere Thermik bekommt, noch mehr Chancen mit sich bringt, weil das deutsch-französische Verhältnis eine Renaissance erlebt. Diese Strategie ist eine Leitlinie, sie bedeutet aber auch konkrete Politik im Alltag. Wir sollten in unseren gemeinsamen Ambitionen nun
auch nicht nachlassen. Deshalb arbeiten wir daran, die Frankreichstrategie in zwei Richtungen weiterzuentwickeln.
Zum einen soll sie im Bereich der Wirtschaft ausgebaut werden. Ich freue mich sehr, dass wichtige Wirtschaftsorganisationen unseres Landes das ebenso sehen und sich verstärkt einbringen wollen. Am 22. Januar hatten wir in der Staatskanzlei eine Table ronde, zu der vor allem Wirtschaftsvertreter eingeladen waren. Sie haben Probleme, die sie sehen, ganz offen benannt, haben aber auch gesagt: Jawohl, wir wollen mitarbeiten, das ist der richtige Weg. Wir wollen gemeinsam mit der Landespolitik, gemeinsam mit Parlament und Landesregierung, diese Frankreichstrategie in Richtung Wirtschaft fortentwickeln.
Zum anderen soll die Frankreichstrategie beim Thema Partizipation der Bürger weiterentwickelt werden. Wir haben, als wir die Frankreichstrategie formuliert haben, ein Jahr vorgeschaltet, in dem es eine breite Diskussion mit Verbänden, Institutionen, Universitäten, Kammern unseres Landes, aber auch mit den Bürgerinnen und Bürgern gab. Auch die Bürgerinnen und Bürger konnten sich beteiligen. Wir haben für unsere Frankreichstrategie zum Glück einen sehr hohen Rückhalt in der Bevölkerung. In der einen Umfrage sind es mal 65 Prozent, in der anderen sind es 70 Prozent, man kann aber sagen, dass eine große Mehrheit der Saarländerinnen und Saarländer die Frankreichstrategie richtig findet und dahintersteht. Nun kommt es darauf an, den Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, noch mehr und besser informiert zu werden, in die Tat umzusetzen. Wir müssen also dieses Thema zu einem Bürgerprojekt machen, mit dem wir auch künftig die Chance eröffnen, sich zu informieren, sich aber auch einzubringen. Neben der Vertiefung in wirtschaftlicher Hinsicht bedeutet dieser Ansatz, die Menschen mitzunehmen und ihnen die Chance zu geben, sich zu beteiligen, eine weitere Neuausrichtung und Fortentwicklung der Frankreichstrategie, an der wir zurzeit arbeiten.
Damit kommen wir zum Thema Sprachenlernen. Hier haben wir das große Ziel, in einer Generation das erste zweisprachige Bundesland der Bundesrepublik Deutschland zu werden. Wir sind in den zurückliegenden Jahren, was die Kindergärten angeht, was das Sprachenlernen in der Grundschule angeht, ein Stück vorangekommen. Man muss aber auch ganz ehrlich sagen, dass das bescheidene Fortschritte waren. Das waren keine großen Sprünge, das waren bescheidene Fortschritte. Jeder weiß, dass wir Haushaltskonsolidierungsland sind. Jeder weiß, dass wir bis zum Jahr 2020 noch einen beachtlichen Weg zurücklegen müssen. Ab dem Jahr 2020 eröffnen sich aber auch finanziell neue Spielräume. Dann wird es darauf ankommen, ob wir es
schaffen, einen Teil dieser neuen Spielräume zu nutzen, um - hier schaue ich in Richtung des Bildungsministers - beim Thema Sprachenlernen auch die notwendigen zusätzlichen finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Ich glaube, das ist der Anspruch, den wir alle gemeinsam, Regierung und Parlament, an uns haben sollten, wenn wir ab dem Jahr 2020 die nächsten konkreten Schritte beim Thema Sprachenlernen und bei der Frankreichstrategie gehen wollen. Prinzipiell haben wir dann die Spielräume, es wird darauf ankommen, den politischen Willen und die politische Kraft zu haben, die Frankreichstrategie auch in Richtung Sprachenlernen zu konkretisieren. Das ist, wie ich meine, insgesamt betrachtet der richtige Weg, ein zukunftsweisender Weg, um unser Land im Konzert der Bundesländer als das deutsche Bundesland mit der höchsten Frankreich- und Europakompetenz positiv zu positionieren.
Wir müssen aber keineswegs bis zum Jahr 2020 warten, denn die Frankreichstrategie bedeutet ja mehr als nur Sprachen zu lernen. Sie bedeutet im besten Sinne, dass wir im Saarland Brücke zwischen Deutschland und Frankreich sein wollen, in politischer, kultureller, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht. Dazu gibt es spannende Projekte und Themen. Emmanuel Macron hat in seiner berühmten Rede an der Sorbonne gesagt, dass wir mehr echte europäische Universitäten brauchen. Wo, wenn nicht bei uns, gibt es die beste Chance dafür? Wir haben die Universität der Großregion, einen Verbund von sechs Hochschulen in vier Ländern mit 120.000 Studenten, bei der auch unsere Universität als wichtiger Partner beteiligt ist. Der Sitz der Universität der Großregion ist in Saarbrücken, in der Villa Europa. Diese Universität der Großregion kann ein Nukleus sein, wenn es dann echte europäische Hochschulen geben soll. Wir können sagen: Ja, hier bei uns ist es möglich, wenn man es europäisch umsetzen will. Das ist eine echte, eine konkrete Chance für unser Bundesland!
Wir haben seit Kurzem das deutsch-französische Testfeld für autonomes Fahren, und es gibt weitere konkrete Ideen und Projekte. Im Europäischen Jahr des Kulturerbes warten wir mit einem Projekt auf, das europaweit Furore machen kann. Dieses Projekt, das Kollege Commerçon in seinem Ministerium entwickelt hat, zeigt unsere Rolle als Brücke zwischen Deutschland und Frankreich in der Architektur, sozusagen in der Kulturpolitik, in der kulturellen Rolle, die wir einnehmen können. Das ist ein weiteres konkretes Projekt im deutsch-französischen Kontext, mit dem wir als Saarland punkten können.
Ich nenne einen weiteren, ganz anderen Bereich. Die Zukunft liegt auch im Feld der künstlichen Intelligenz. Wenn unsere beiden Regierungen jetzt darüber nachdenken, ein deutsch-französisches Kompetenzzentrum im Bereich der künstlichen Intelligenz zu schaffen, dann sind wir Saarländer doch die Ersten, die sagen: Wo kann das angesiedelt werden, wenn nicht bei uns an der deutsch-französischen Grenze, dort, wo es schon ein deutsches Forschungsinstitut für künstliche Intelligenz gibt? Wo, wenn nicht bei uns, kann man eine solche deutschfranzösische Forschungseinrichtung am besten aufbauen? Das sind Chancen, die ich meine, konkrete Chancen, die wir haben, die wir gemeinsam nutzen wollen zum Wohle unseres Landes.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich zum ersten Mal in der neuen Aufgabe des Justizministers auch den Justizhaushalt begründen darf.
Meine Damen und Herren, was Abgeordnete der Opposition, der AfD und der LINKEN, hier dargestellt haben, ist schlichtweg ein Zerrbild der Situation in unserer saarländischen Justiz. Ich habe, als ich gemeinsam mit Roland Theis das Amt angetreten und die Verantwortung übernommen habe, in den letzten Monaten in allen Bereichen der Justiz kompetente, engagierte und hoch motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennenlernen dürfen, die im Saarland eine funktionsfähige Justiz gewährleisten. Das ist die Wirklichkeit.
Unser Leitbild, das wir gemeinsam in der Großen Koalition verfolgen, ist zum einen ein starker Rechtsstaat, zum anderen eine bürgernahe Justiz. An diesen Zielen arbeiten wir gemeinsam. Dazu brauchen Sie zwei Dinge. Sie brauchen auf der einen Seite gut funktionierende Institutionen und Organisationen, auf der anderen Seite brauchen Sie eine ordentliche Personalausstattung.
Im Bereich Institutionen und Organisationen haben wir im Haushalt 2018 zwei wesentliche Veränderungen vor uns. Es geht einmal um die Organisationsreform unserer Amtsgerichte. Da gibt es eine neue Struktur, die ist in Vorbereitung. Zum Januar nächsten Jahres werden wir eine neue Struktur haben. Wir werden landesweit an bestimmten Amtsgerichten bestimmte Materien konzentrieren und wir werden regional zwischen kleineren benachbarten Amtsgerichtsstandorten Kooperationsschienen etablieren. Damit behalten wir alle Amtsgerichtsstandorte im Saarland, wir haben also weiterhin eine bürgernahe Justiz. Zum anderen stellen wir sicher, dass
die Abläufe in unseren Amtsgerichten noch effizienter werden als bisher.
Auch bei den Arbeitsgerichten verändert sich im nächsten Jahr etwas, da gehen wir einen anderen Weg. Wir haben bisher drei Arbeitsgerichtsstandorte in der ersten Instanz im Saarland, nämlich in Saarbrücken, in Neunkirchen und in Saarlouis. Wir werden die erste Instanz in Saarbrücken konzentrieren, wir werden dort Synergieeffekte haben, wir werden im Richterbereich Belastungsspitzen besser ausgleichen können. Das Ganze startet zum 01. April des nächsten Jahres. Diese Reform ist wie die Reform der Amtsgerichte auf einem guten Weg.
Die Koalition hat in dem Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode ein wichtiges Projekt gemeinsam verabredet, das wir im Justizministerium im nächsten Jahr realisieren wollen. Kollegin Elke EderHippler hat davon gesprochen, dass es darauf ankommt, allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig vom Geldbeutel ihren Justizgewährleistungsanspruch zu garantieren, dass also Menschen, auch wenn sie einen kleinen Geldbeutel haben, nicht auf unnötige Hürden stoßen, wenn sie ihr Recht suchen.
Nach der derzeitigen Lage muss jemand, der sich beraten lassen will, zum Gericht und kann dort einen Beratungshilfeschein bekommen. Künftig wollen wir dieses Verfahren noch einfacher machen. Im Koalitionsvertrag haben wir verabredet, dass wir an Amtsgerichten sogenannte anwaltliche Beratungsstellen einrichten. Wir wollen im nächsten Jahr starten und in einem ersten Schritt solche Beratungsstellen an den Amtsgerichtsstandorten Merzig, Saarbrücken und Neunkirchen etablieren. Ich bin der saarländischen Anwaltschaft, der Rechtsanwaltskammer und dem saarländischen Anwaltsverein sehr dankbar, dass sie bei diesem Projekt von Anfang an mitgezogen haben. Dieses Projekt haben wir im Saarland nicht erfunden. Es gibt bereits einige Bundesländer, die das praktizieren. Die haben gute Erfahrungen damit gemacht. Die haben nämlich die Erfahrung gemacht, dass Menschen sich sehr unkompliziert, sehr nah an diese anwaltlichen Beratungsstellen wenden. Aber es gibt nicht nur die positive Erfahrung, dass diese Stellen niedrigschwellig in Anspruch genommen werden und Menschen sehr schnell anwaltliche Beratung finden können. Nein, eine weitere gute Erfahrung ist, dass 40 Prozent aller Anliegen in dieser Erstberatung gelöst werden können, dass sie sich erledigt haben, dass es keine weiteren Verfahren gibt. Das heißt, es ist eine sehr bürgernahe niedrigschwellige Form von Rechtsberatung, die wir gemeinsam etablieren wollen. Ich bedanke mich bei den Koalitionsfraktionen, dass sie dieses Projekt auf den Weg gebracht haben. Wir wollen das im Saarland zu einem Erfolg machen.
Institutionen und Organisation auf der einen Seite. Auf der anderen Seite kommt es auf eine ordentliche Personalausstattung an, auf motiviertes und kompetentes Personal. Ich glaube, dass in dieser Debatte bereits das eine oder andere Thema angesprochen wurde, wo es Schwierigkeiten gab und gibt, die wir aber im Begriff sind zu lösen.
Zunächst die Personalsituation in der Staatsanwaltschaft. Ja, es ist so, dass wir in der Staatsanwaltschaft den mit am stärksten belasteten Teil der saarländischen Justiz haben. Aber wo kommt diese Situation her? Die ist ja nicht einfach vom Himmel gefallen, sondern sie ist entstanden durch ein neues System der Personalbedarfsberechnung. Die Personalbedarfsberechnung hatte zum Ergebnis, dass es dort einen Nachjustierungsbedarf gibt. Unmittelbar nach Amtsantritt haben Roland Theis und ich dieses Thema zu unserer Sache gemacht. Wir haben es sofort aufgenommen und haben das in Zusammenarbeit mit den Dienststellenleitungen und vor allem auch mit den Personalvertretungen gemacht. Uns zeichnet im Saarland aus, dass wir mit Gewerkschaften und Personalvertretungen eng zusammenarbeiten; das ist der saarländische Weg. So, wie wir ihn im Großen gehen, Landesregierung und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften, so haben wir das auch beim Thema Personalsituation der Staatsanwaltschaften gemacht. Wir haben sofort mit den Personalvertretungen Gespräche aufgenommen und gemeinsam diesen Stufenplan erarbeitet, der hier ja bereits zitiert wurde. Wir wissen, dass wir das Problem nicht auf einen Schlag lösen können, aber wir können die Personalsituation der Staatsanwaltschaft nach und nach verbessern.
Die 60 Stellen, die wir im Stellenplan haben, werden bis Ende des Jahres personalisiert. Das heißt, das, was wir an Stellen im Haushalt haben, muss auch tatsächlich realisiert und mit Köpfen besetzt werden; da sind wir dran. Nächster Schritt: Bis Ende des ersten Quartals 2018 wollen wir um 1,5 weitere Stellen aufstocken, um dann im Verlauf der zweiten Jahreshälfte 2018 einen weiteren Schritt zu gehen und die dritte Stufe zu nehmen, um schließlich auf insgesamt 66 Stellen - auspersonalisiert und besetzt - bei der Staatsanwaltschaft in Saarbrücken zu kommen. Das ist zwar kein Traumergebnis, aber unter den gegebenen schwierigen Bedingungen können wir sagen, dass das Defizit erkannt ist. Wir haben gemeinsam mit den Personalvertretungen zur Lösung dieses Problems einen gangbaren Weg entwickelt, den auch die Personalvertretungen begrüßen. Das, meine Damen und Herren, ist der saarländische Weg. Wir erkennen Defizite und suchen nach Lösungen.
Ich möchte noch einen Bereich ansprechen, der bei den Haushaltsdebatten nicht immer im Fokus steht. Ich bin dankbar, dass die Redner der Koalition in ihren Wortbeiträgen darauf hingewiesen haben, dass motiviertes Personal und entsprechender Nachwuchs im Bereich der Justiz sehr wichtig sind. Ein wichtiger Ansatz im Haushalt sind die Ausbildungskosten, die wir im nächsten Jahr spürbar erhöhen werden. Warum tun wir das? Weil viele Kolleginnen und Kollegen in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen und weil wir jetzt im Sinne einer vorsorgenden Personalpolitik viele junge Kolleginnen und Kollegen in die Ausbildung schicken. Es sind 24 Personen im Bereich des mittleren Dienstes und sechs Nachwuchskräfte im Bereich des gehobenen Dienstes, die an der Hochschule für Rechtspflege ihr Studium begonnen haben.
Es wurde auch gesagt, dass wir bei den Richtern keinen Nachwuchs mehr finden würden, weil wir ein niedrigeres Besoldungsniveau hätten - und dies nicht nur im Bereich der Richter. Insgesamt finde man für die saarländischen Beamten keinen Nachwuchs mehr. Meine Damen und Herren, das Gegenteil ist richtig. Nach wie vor haben wir auf Stellenausschreibungen im Bereich der Richter und Staatsanwälte nicht nur sehr hohe Bewerberzahlen, sondern auch gut qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber. Das heißt, dass wir den Nachwuchs der saarländischen Justiz sichern und dass von einem desolaten Zustand keine Rede sein kann.
Wir Saarländerinnen und Saarländer sind ja so etwas wie die Brücke zwischen Deutschland und Frankreich. Die Landesregierung hat eine Frankreichstrategie etabliert, die bundesweit für Aufmerksamkeit sorgt. Das bedeutet, dass wir nicht nur mehrsprachig werden wollen im Laufe einer Generation, sondern dass wir insgesamt das Saarland als eine Drehscheibe, als eine Brücke zwischen Deutschland und Frankreich empfinden. Das ist auch im Bereich der Justiz so. Die saarländische Staatsanwaltschaft kooperiert bereits seit Jahren sehr eng mit der Staatsanwaltschaft in Saargemünd, in Thionville und in Metz. Unser Oberlandesgericht hat gute Beziehungen zum Tribunal de Grande Instance de Nancy, das Landgericht kooperiert sehr eng mit Saargemünd, alles gut etablierte Arten der Kooperation im Bereich der Justiz.
Ich bin auch dankbar dafür, dass Dagmar Heib ein Projekt angesprochen hat, das wir im nächsten Jahr angehen wollen. Dabei zeigen wir einmal mehr, dass wir Saarländerinnen und Saarländer Vorreiter sind, wenn es um die Kooperation mit Frankreich geht. Es geht darum, dass künftig angehende Juristen aus Frankreich und aus dem Saarland einen Austausch machen können. Wir planen, in Zusammenarbeit mit der Pariser Rechtsanwaltskammer,
dass angehende junge Anwälte aus Paris bei saarländischen Rechtsanwälten eine Stage machen können. Sie können am Centre juridique franco-allemand besondere Vorlesungen besuchen und sie besuchen gemeinsam mit unseren saarländischen Referendarinnen und Referendaren Ausbildungsstationen am Oberlandesgericht. Das ist die eine Richtung. In der anderen Richtung gibt es künftig die Möglichkeit für unsere Referendarinnen und Referendare, Lehrveranstaltungen in Paris an der dortigen École de formation professionelle des barreaux zu besuchen und bei Pariser Rechtsanwälten eine Stage zu machen. Das ist ein tolles Kooperationsprojekt zwischen Deutschland und Frankreich.
Dieses Projekt hat die Pariser Anwaltskammer an uns herangetragen. Sie hat es nicht herangetragen an das Justizministerium in Berlin, in Hamburg oder in München, nein, der Pariser Rechtsanwaltskammer ist es wichtig, das mit dem saarländischen Justizministerium und mit der saarländischen Anwaltschaft zu machen. Warum geschieht das ausgerechnet bei uns? Weil wir drei Institutionen haben, die uns in dieser Kooperation wunderbar unterstützen und dieses Projekt gemeinsam mit uns machen. Es ist einmal an der Universität das Centre juridique franco-allemand, eine Möglichkeit französisches Recht in Deutschland zu studieren, die es sonst nirgendwo in Deutschland gibt. Wir haben mit der Deutsch-Französischen Hochschule eine bedeutende deutsch-französische Institution mit Sitz in Saarbrücken, die auch mitwirkt. Und es gibt noch eine dritte deutsch-französische Einrichtung, die dies unterstützt, nämlich das Deutsch-Französische Jugendwerk, das bekanntlich eine Außenstelle in Saarbrücken hat. Dank dieser deutsch-französischen Institutionen findet dieses Kooperationsprojekt im Saarland statt. Dafür sind wir dankbar. Wir setzen es beherzt in die Tat um und hoffen, dass es 2018 startet, ein Beispiel für eine gelungene Frankreichstrategie.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Basis unserer Arbeit hier im saarländischen Landtag ist die Verfassung des Saarlandes. Sie ist aber mehr, sie ist mit dem Grundgesetz das Dokument, das die Grundwerte unseres Zusammenlebens in unserer Gesellschaft bildet und unser Zusammenleben prägt. Die saarländische Verfassung wird 70 Jahre alt. Wir feiern am 17. Dezember den 70. Jahrestag des Inkrafttretens unserer saarländischen Verfassung. Sie ist eine Konstante im Verfassungsleben unseres Landes, besonders deshalb, weil sie vor 70 Jahren ursprünglich einmal als Basis geschaffen wurde für ein autonomes Staatswesen, das wirtschaftlich an Frankreich angegliedert war. Durch die Volksabstimmung 1955 hat sie eine wesentliche Veränderung erfahren. Sie wurde so geändert, dass das Saarland
zum elften Bundesland der Bundesrepublik Deutschland werden konnte. Sie hat im Laufe ihrer Geschichte gezeigt, dass sie den Praxistest besteht und dass sie bei unterschiedlichen völkerrechtlichen Konstellationen eine wichtige Konstante und eine wichtige Basis der verfassungspolitischen Arbeit hier im Lande ist.
Wir haben als kleines Bundesland sehr früh etwas geschafft, was andere Bundesländer erst nach und nach gemacht haben. In unserer Verfassung wurde nämlich sehr früh der Europagedanke als Staatszielbestimmung aufgenommen. Das haben andere Bundesländer überhaupt nicht oder erst wesentlich später gemacht. Das zeigt, dass unsere Verfassung den Weg unserer Region geprägt hat, nämlich den Weg einer europäischen Kernregion. Sie hat diesen Weg nicht nur nachgezeichnet, sondern sie ist auch Leitbild. Wir wollen mehr und mehr eine europäische Kernregion werden. Wir nehmen dies zum Anlass das Justizministerium hat das initiiert und ich bin Staatssekretär Roland Theis sehr dankbar, dass er das in die Hand genommen hat -, dass wir nicht nur einen Festakt aller drei Verfassungsorgane, also von Landtag, Landesregierung und Verfassungsgericht organisieren, nein, wir wollen, dass auch in Zukunft dieser 17. Dezember ein wichtiger Tag für unser Land ist. Wir wollen an diesem Tag in besonderer Weise an unsere Verfassung erinnern.
Wir werden das nächste Jahr zum Anlass nehmen, in Schulen zu gehen, um den jungen Saarländerinnen und Saarländern deutlich zu machen, dass das Grundgesetz, aber eben auch die saarländische Verfassung die zentralen Werte unseres demokratischen Zusammenlebens verkörpern. Das ist ein wichtiger Auftrag, der sich mit unserer Verfassung verbindet und der auch in die Zukunft gerichtet ist. Deshalb ist es so wichtig, an solche Jahrestage zu erinnern: Sie verkörpern nicht nur unseren Weg aus der Vergangenheit bis in die Gegenwart, sondern weisen uns auch den Weg in eine gute Zukunft, in eine Zukunft, in der das Saarland als europäische Kernregion gesehen wird. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, für die Landesregierung zum Einzelplan 04 Stellung nehmen und auf das eine oder andere, das hier in der Debatte vorgebracht wurde, eingehen zu können. Zunächst einmal: Danke für so viel Zuspruch! Danke auch noch einmal an den Kollegen Volker Oberhausen dafür, dass er die Bedeutung dessen, was wir in Sachen Gesundung der Landesfinanzen zu erreichen auf dem Weg sind, noch einmal herausgestellt hat. Wir sind auf dem Weg, die Schuldenbremse einzuhalten. Wir sind auf dem Weg, 2019 keine neuen Schulden mehr zu machen. 2020 werden wir damit beginnen, Schulden abzubauen. Und ab dem Jahr 2020 werden wir uns endlich wieder neue Spielräume zur Stärkung unserer Wirtschafts- und Finanzkraft eröffnen. Das ist die große gemeinsame Leistung der Großen Koalition!
Diese dramatische, diese drastische Reduzierung des strukturellen Defizits, diese deutliche Rückführung der Neuverschuldung von 700 Millionen Euro im Jahr 2012 auf nunmehr nur noch 8 Millionen Euro im Jahr 2018, das war kein Selbstläufer. Möglich war das nur, weil wir konsequent konsolidiert haben. Es ist gestern in der Generaldebatte schon mehrfach angeklungen, dass das nur möglich war und ist, weil wir in der Landesverwaltung eingespart haben, weil wir dabei sind, auch Stellen einzusparen.
Dabei gibt es, liebe Kollegin Barbara Spaniol, keine Überraschung, da wir von Beginn an betont haben, keinen Bereich auszunehmen. Wir müssen in allen Bereichen der Landesverwaltung Stellen abbauen und in gewissem Sinne konsolidieren. 10 Prozent in gut zehn Jahren, das ist das Ziel, das wir uns gemeinsam vorgenommen haben und das wir jetzt auch umsetzen. Die Finanzverwaltung war dabei von Beginn an ebenso wenig ausgenommen wie andere Bereiche. Wir haben klar gesagt, dass wir in der Finanzverwaltung rund 150 Stellen abbauen müssen. Dieses Ziel ist nun noch einmal modifiziert worden, die Vorgabe wurde auf 140 Stellen gesenkt; wir konnten hier ebenso wie in anderen Bereichen ein wenig nachlassen. Nunmehr bleibt also als Ziel, 140 Stellen in der Finanzverwaltung abzubauen.
Dieses Ziel wird auch im Haushalt 2018 abgebildet. Insofern ist das Dargestellte keine Überraschung, sondern Teil des großen Konsolidierungsprozesses, den wir uns vorgenommen haben.
Wir bauen aber nicht einfach Stellen ab, wir sagen nicht einfach, 140 Stellen in zehn Jahren, das wird irgendwie gehen. Nein, wir haben gesagt, dieser Stellenabbau kann nur dann funktionieren, wenn wir auch die Organisation umbauen. Das tun wir mit dem Projekt „Finanzamt 2020“. Gemeinsam mit den Personalräten und mit den Gewerkschaften haben wir einen Plan entwickelt, der, davon sind wir überzeugt, sicherstellt, dass wir auch mit weniger Stellen in der Finanzverwaltung eine ebenso gute und effiziente Finanzverwaltung darstellen können wie bisher.
Wie machen wir das? Wir machen das erstens, indem wir Aufgaben zentralisieren. Statt dreier Finanzämter, bei denen es bislang Außenprüfungsdienste gab, wird es künftig ein einziges Finanzamt mit Außenprüfungsdienst geben. Dadurch wird eine höhere Effizienz erzielt. Der zweite Punkt betrifft die IT, die Technologie. Die technologische Entwicklung macht auch vor der Finanzverwaltung nicht halt. Im Gegenteil, durch den Einsatz neuer Technologie, durch den Einsatz der Informationstechnologie schaffen wir es, Effizienzreserven zu heben und den Stellenabbau zu kompensieren. Drittens ist die Zusammenarbeit mit Rheinland-Pfalz zu erwähnen. Wir haben gemeinsam mit Rheinland-Pfalz ein im föderalen Bundesstaat modellhaftes Projekt auf den Weg gebracht. Wir kooperieren bei der Steuerverwaltung, Steuererhebung und Steuerbearbeitung. Die Rheinland-Pfälzer bearbeiten alle Erbschaftssteuerfälle aus dem Saarland, während wir einen großen Teil der Grunderwerbssteuerfälle aus Rheinland-Pfalz bearbeiten. Auch insoweit gibt es also Kooperation und Zentralisierung. Mit der Zentralisierung, dem verstärkten Einsatz der IT und der Kooperation mit Rheinland-Pfalz gelingt es uns, den Stellenabbau zu kompensieren und dafür zu sorgen, dass wir auch künftig eine gute und solide Finanzverwaltung im Saarland haben werden.
Als Europaminister unseres Landes freue ich mich natürlich, dass es hier im Parlament einen Konsens und eine so breite Zustimmung zu den europapolitischen Grundlinien der Landesregierung gibt. Das gilt insbesondere auch mit Blick auf die Frankreichstrategie. Damit wird letztlich das abgebildet, was mehrere Umfragen und Untersuchungen in den zurückliegenden Jahren insbesondere zur Frankreichstrategie ergeben haben: Ein großer Teil der Saarländerrinnen und Saarländer heißt die Frankreichstrategie der Landesregierung gut und die überwiegende Mehrheit der Saarländerinnen und Saarländer unterstützt auch die Frankreichstrategie. Das spornt uns an, das zeigt uns, dass der Weg, das Deutsch-Fran
zösische und das Europäische mehr und mehr zur Dachmarke unseres Landes, immer stärker zu einem identitätsprägenden Element und auch zu einem Zukunftshebel für unser Land zu machen, bei der Bevölkerung ankommt. Diese Politik wird angenommen. Dass dieser Weg akzeptiert wird, das ist, das sage ich ganz bewusst, kein Erfolg allein der Landesregierung, sondern übergreifend ein gemeinsamer Erfolg für das Saarland.
Natürlich ist es auch wichtig, auf Sorgen einzugehen, Bedenken aufzugreifen. Barbara Spaniol hat daher völlig zu Recht eine Frage thematisiert, die auch Sie alle aus Ihren Kontakten mit Besuchergruppen mitnehmen. Diese Frage wird durchaus auch an uns im Europaministerium herangetragen. Es geht um die Sorge, dass die Frankreichstrategie etwas wäre, was auf Kosten des Englischen ginge. Nein, meine Damen und Herren, ich will das hier in aller Deutlichkeit noch einmal sagen: Französisch und Englisch zusammen, das ist die Idee der Frankreichstrategie. Die Frankreichstrategie ist ja eine Mehrsprachigkeitsstrategie. Natürlich lernen die jungen Menschen bei uns im Saarland, wie alle jungen Leute in Deutschland und auch in Frankreich, die Weltsprache Englisch. Wir sagen aber auch, wenn wir unseren Kindern in den Kindergärten und in den Grundschulen Französisch beibringen, lernen sie schon früh etwas, was andernorts in Deutschland nicht gelernt wird. Wir legen damit die Basis für das Französische, und in den weiterführenden Schulen wird ganz selbstverständlich und normal, wie überall in Deutschland, Englisch hinzugelernt. Englisch und Französisch, eine Mehrsprachigkeitsstrategie also, das ist die Idee unserer Frankreichpolitik, die Idee der Frankreichstrategie.
Die Idee beschränkt sich aber nicht darauf, in einer Generation mehrsprachig zu werden, das erste Land der Bundesrepublik Deutschland zu werden, das mehrsprachig ist. Nein, die Frankreichstrategie geht weit darüber hinaus. Hinter ihr steht die Idee, das Saarland mehr und mehr zur Brücke zwischen Deutschland und Frankreich zu entwickeln, und zwar in allen Bereichen: im Bereich der Kultur, im Bereich des Sports, im Bereich der Wirtschaft, natürlich auch im Bereich der Politik. Die Grundidee basiert darauf, dass wir Saarländerinnen und Saarländer Deutsche waren, sind und bleiben, dass wir aber zugleich von allen Deutschen diejenigen sind, die den Franzosen am nächsten sind, geografisch, historisch, kulturell, sprachlich und menschlich. Auf der Basis dieser Idee wollen wir das Saarland zu einer Drehscheibe, zu einer Nahtstelle zwischen Deutschland und Frankreich ausbauen.
Hier wurden bereits viele Projekte angesprochen. Es gibt ja nicht das eine große Projekt, mit dem die Frankreichstrategie auf einen Schlag umgesetzt würde. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Ideen, von Projekten, die realisiert werden. In der heutigen Debatte wurden bereits, dafür bin ich dankbar, viele dieser Projekte genannt. Ich will nun einfach noch einige Dinge ansprechen, die im Laufe des vergangenen oder des laufenden Jahres hinzugekommen sind. Das sind Dinge, die wir auch für das Jahr 2018 auf dem Schirm haben.
Wo gibt es künftig die erste deutsch-französische Teststrecke für autonomes Fahren? Ja, bei uns. Zwischen Merzig und Metz. Auch das ist ein Teil der Frankreichstrategie, in diesem Bereich Vorreiter zwischen Deutschland und Frankreich zu werden. In der gestrigen Debatte zum Justizhaushalt habe ich auch bereits darauf hingewiesen, dass wir daran arbeiten, ein deutsch-französisches Austauschprojekt für Nachwuchsjuristen und angehende Anwälte zu etablieren.
In fast der Hälfte aller Kindertagesstätten im Saarland haben wir bereits Bilingualität umgesetzt. Dort gibt es bereits das Französischlernen durch muttersprachliche Erzieherinnen. Der Kultusminister hat, so glaube ich, bereits das Projekt der „Elysée-Kitas“ angesprochen. Dabei handelt es sich um ein ganz besonderes Qualitätssiegel, auf das sich die deutsche und die französische Regierung verständigt haben. Mit diesem Qualitätsmerkmal „Elysée-Kita“ soll das frühe muttersprachliche Lernen der anderen Sprache wechselseitig ausgezeichnet werden. Von 145 Elysée-Kitas, die es in Deutschland insgesamt gibt, finden sich 66 bei uns im Saarland. Rund die Hälfte aller Elysée-Kitas bei uns im Saarland - daran zeigt sich, wie weit wir fortgeschritten sind beim Ausbau unserer Frankreichstrategie.
Ich nenne ein weiteres Beispiel aus dem Grundschulbereich. Da gibt es dieses Zertifikat DELF Prim, das ist eine Sprachenprüfung des französischen Staates. 1.800 Grundschulkinder im Saarland haben 2017 diese Prüfung abgelegt und bestanden, damit kommen 80 Prozent der deutschen Kinder, die dieses Sprachzertifikat erworben haben, aus dem Saarland! Das zeigt, wie weit wir im Ausbau dieser Frankreichstrategie fortgeschritten sind.
Das zeigt sich auch im Bereich der beruflichen Schulen. Es gibt sogenannte deutsch-französische Berufsschulzweige. Ein erster wurde zwischen dem BBZ St. Ingbert und einem BBZ in Marly bei Metz etabliert im Bereich Automotive. Jetzt ist ein weiterer hinzugekommen. Dank des Engagements von Ulrich Commerçon ist es gelungen, einen weiteren deutsch-französischen Berufsschulzweig zu etablieren, künftig arbeiten das BBZ Halberg und eine Berufsschule in Montpellier zusammen im Bereich Tourismus. Zwei von drei dieser deutsch-französischen
Berufsschulzweige, die es gibt, haben wir hier im Saarland! Auch das zeigt einmal mehr, wenn es um das Deutsch-Französische geht, sind wir Vorreiter in ganz Deutschland.
Wir wollen diese Frankreichstrategie natürlich weiterentwickeln, weiter ausbauen. Es wurde erwähnt, dass es eine stärkere Kooperation mit dem Landessportverband geben soll. Wir wollen insbesondere die Vereine mehr in die Frankreichstrategie einbinden.
Ich will aber auch darauf hinweisen, dass die Frankreichstrategie auch eine wirtschaftliche Bedeutung hat. Frankreich ist unser wichtigster Handelspartner. Es ist Importland Nummer 1 und Exportland Nummer 2. Es ist also ein wichtiger Handelspartner für die saarländischen Betriebe und Unternehmen. Das so allgemein zu sagen, ist relativ abstrakt. Man kann es aber auch sehr stark konkretisieren und auch plastisch deutlich machen. Man kann es zum Beispiel in unserer Landeshauptstadt Saarbrücken sehen und erleben. Die IHK des Saarlandes hat eine Studie gemacht. Deren Ergebnis ist, dass ein Drittel der Kaufkraft im Einzelhandel von der französischen Kundschaft abhängt. Das zeigt, dass die französische Nachbarschaft auch im wirtschaftlichen Bereich ganz konkret ist und dass sie eine große Bedeutung hat.
Ein Viertel der Kunden unseres Flughafens kommt aus Frankreich. Viele saarländische Unternehmen haben Produktionsstätten in Frankreich oder einen großen Teil ihrer Kundschaft in Frankreich. Ich war neulich bei dem Rollladenhersteller LAKAL, das ist ein saarländisches Unternehmen mit Sitz in Saarbrücken. Die haben einen ganz überwiegenden Teil ihrer Kundschaft in Frankreich. Das heißt, es gibt auch ganz konkrete praktische Auswirkungen im Bereich unserer Wirtschaft.
Letztes Beispiel, unsere SaarLB. Wir haben eine kleine Landesbank, aber eine Landesbank, die auch deshalb erfolgreich ist und sich gut etabliert hat im Kreise der Landesbanken in Deutschland, weil sie sich ganz spezifisch definiert als deutsch-französische Regionalbank. Die SaarLB macht 40 Prozent ihres Umsatzes in Frankreich und mit dem Frankreichgeschäft, sie hat also ein ganz wichtiges Standbein auf dem französischen Markt. All das, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigt, dass die Frankreichstrategie nicht nur eine Sprachenstrategie ist, dass sie nicht nur im Bereich des Ehrenamts, der Politik und der Kultur eine Rolle spielt, sondern dass sie auch im Bereich des Wirtschaftlichen ein sehr wichtiger Faktor ist.
Bei aller positiven Rückmeldung nehmen wir auch die Ergebnisse der Studie, die Herr Professor Krämer gemacht hat, sehr ernst, nämlich dass es bei aller Grundakzeptanz und Unterstützung den Wunsch vieler Saarländerinnen und Saarländer gibt, mehr informiert und noch mehr eingebunden zu werden. Wir greifen diesen Wunsch auf. Ich bin den Koalitionsfraktionen dankbar, dass sie mithilfe eines Fraktionsantrages die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit, für die Informationsarbeit für die Frankreichstrategie aufstocken. Ich glaube, wir haben alle miteinander ein Interesse daran. Wenn diese Langzeitstrategie ein Erfolg werden soll und wenn sie weiter erfolgreich sein soll, müssen wir den Wunsch der Saarländerinnen und Saarländer aufnehmen, erstens noch mehr informiert und zweitens noch mehr eingebunden zu werden. Wir wollen das tun. Wir sehen das als wichtige Aufgabe für die kommenden Jahre an. Ich bin davon überzeugt, dass die Frankreichstrategie, dass die Europapolitik das leistet und das schafft, was wir uns von ihr versprechen, nämlich dass das Saarland mehr und mehr zu dem europäischsten aller Bundesländer wird, zu dem Bundesland mit der höchsten Frankreichkompetenz. Es ist Teil unserer Identität und es ist auch Teil unseres Zukunftsweges.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Haushaltsberatungen bilden ja traditionell den Abschluss und den Höhepunkt eines parlamentarischen Jahres. Gestatten Sie mir deshalb, dass ich der Tradition entsprechend noch einmal das Wort ergreifen darf, zum einen, um einen Dank auszusprechen, und zum anderen, um eine Einladung auszusprechen.
Der Haushalt 2018 ist ja der erste Haushalt der neuen Legislaturperiode. Ich bin als Finanzminister froh und dankbar, dass er jetzt im wahrsten Sinne des Wortes in trockenen Tüchern ist. Dass er unter Dach und Fach ist, dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken, Danke sagen all denen - so ein Haushalt ist ja ein Gesamtkunstwerk -, die zum Zustandekommen unseres Haushalts beigetragen haben.
Gerade in den letzten Wochen waren die Haushaltsberatungen im Landtag auch noch einmal ganz stark geprägt von intensiver Arbeit. Diese Arbeit begleiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landtagsverwaltung und in den Fraktionen. Sie arbeiten den Abgeordneten und sie arbeiten uns als Regierungsvertretern zu. Der Landtag hat eine erhöhte organisatorische Arbeit auch in diesen intensiven Wochen. Deshalb möchte ich mich bei Präsident Klaus Meiser und Landtagsdirektor Christof Zeyer stellvertretend für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung und der Fraktionen ganz herzlich bedanken.
So ein Haushalt hat ja auch in der Landesregierung einen ziemlich langen Vorlauf. Zu Beginn eines jeden Jahres treffen sich die Abteilungsleiter, die Haushaltsabteilungsleiter, Organisationsabteilungsleiter, mit der Haushaltsabteilung des Finanzministeriums. Da wird konstruktiv miteinander gerungen, ehe dann erst einmal der Entwurf des Haushalts in der Landesregierung zustande kommt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten natürlich auch jetzt intensiv in diesen Wochen der Haushaltsberatungen im Landtag mit und zu. Ihnen verdanken wir ganz viel. Deshalb möchte ich stellvertretend für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesregierung ganz herzlich Danke schön sagen dem neuen Finanzstaatssekretär Professor Ulli Meyer und unserem Haushaltsdirektor Wolfgang Förster.
Hier im Landtag wird der Haushalt ja dann im wahrsten Sinne des Wortes gelesen. Jeder einzelne Haushaltsansatz wird aufgerufen, erklärt, hinterfragt und diskutiert. Das bedeutet natürlich für den Haus
halts- und Finanzausschuss ganz intensive Wochen der Beratungen, viele Sitzungen. Deshalb möchte ich mich bei den Mitgliedern des Haushaltsausschusses für diese wertvolle parlamentarische Arbeit bedanken. Danke dem langjährigen Ausschusssekretär Werner Schaar und danke - für ihn war es ja eine Premiere - dem neuen Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Herrn Jochen Flackus, für die souveräne, routinierte und faire Leitung dieser Haushaltsberatungen.
Hier im Plenarsaal des saarländischen Landtages schlägt das Herz der Demokratie im Saarland. Wir haben immer wieder auch Zuschauer auf der Zuschauertribüne. Aber die Mehrzahl bekommt natürlich unsere Haushaltsberatungen über die Medien mit, sei es durch die Live-Übertragung des Saarländischen Rundfunks im Fernsehen, sei es durch die Übertragung im Radio, im Internet oder über die Printmedien. Für diese Übertragung unserer Beratungen, aber natürlich auch für die kritisch-konstruktive Begleitung unserer Haushaltsdebatte, für die kritisch-konstruktive Begleitung unserer parlamentarischen Arbeit im Laufe des Jahres, ein herzliches Dankeschön an die Vertreter der saarländischen Medien.
Last, but not least: Als Finanzminister hat man ja selten angenehme Pflichten, aber eine ist eine total angenehme, nämlich am Ende der parlamentarischen Beratungen zum Haushalt eine Einladung auszusprechen. Ich darf Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen und die Besucher, ganz herzlich im Anschluss an die Sitzung zu unserem traditionellen Heringsessen einladen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen den Landeshaushalt 2018 und die Finanzplanung des Saarlandes für die nächsten Jahre vorzustellen. Die erste wichtige Botschaft lautet: Die schwarze Null rückt in greifbare Nähe. Der Schuldenstand des Landes steigt 2018 zum letzten Mal
und das nur noch leicht. 2019 nehmen wir keine neuen Schulden mehr auf. Ab 2020 bauen wir sogar Schulden ab. Gleichzeitig beginnen wir mit unserer Investitionsoffensive.
Mehr investieren, die schwarze Null erreichen, Schulden abbauen, das ist möglich, weil wir entschlossen konsolidiert haben. Das entlastet unseren Haushalt im nächsten Jahr um eine halbe Milliarde Euro. Wir haben die Neuverschuldung in nur sechs Jahren um fast 95 Prozent abgebaut. Die Neuverschuldung in nur sechs Jahren fast vollständig abzubauen, meine Damen und Herren, das zeigt die Konsolidierungsleistung, das zeigt den Konsolidierungserfolg der Großen Koalition.
Wir wissen, wir haben vielen auch etwas abverlangt. Aber die Haushaltskonsolidierung war notwendig dafür, dass der Bund und die anderen Länder unseren Anspruch auf Altlastenhilfe anerkannt haben. Wir haben bei diesen Bund-Länder-Finanzverhandlungen ein herausragendes Ergebnis für das Saarland erreicht. Ab 2020 bringt uns der neue Finanzausgleich rund 500 Millionen Euro mehr pro Jahr. Das gibt uns Spielräume. Das ist eine historische Chance.
Wir haben die entscheidende finanzpolitische Aufgabe unseres Landes gemeistert. Jetzt sind wir fest entschlossen, die historische Chance, die wir uns gemeinsam erarbeitet haben, zu nutzen. Im Saarland gilt: Große Koalition - große Aufgaben - große Erfolge.
Das Saarland hält ab 2020 die Schuldenbremse ein. Aber nicht nur das: Wir werden dann auch Schulden abbauen, und zwar im Schnitt mindestens 80 Millionen Euro pro Jahr. Unser Ziel: Im Spannungsfeld zwischen Zukunftsinvestitionen einerseits und Konsolidierung andererseits nach und nach den Schuldenstand des Saarlandes abbauen. Unser Ziel ist, an den Durchschnitt der Verschuldung der anderen Länder heranzukommen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf eine Diskussion eingehen, die der Landesrechnungshof angestoßen hat. Danach würde es 180 Jahre dauern, bis unsere Altschulden auf null zurückgeführt sind. Ich bin dem Rechnungshof für diesen Hinweis dankbar, denn er lenkt das Augenmerk auf die positiven Auswirkungen der Schuldenbremse. Nach Jahrzehnten immer neuer, zusätzlicher, ansteigender Verschuldung geht es jetzt darum, wie wir die Verschuldung stabilisieren, und es geht darum, wie wir den Schuldenberg nach und nach abtragen. Das ist die Idee der Schuldenbremse. Der Hinweis des
Rechnungshofs war sicherlich plakativ. Es gibt keine Vorgabe, wonach Bund und Länder ihre Altschulden auf null zurückführen müssen. Unsere Ziele sind: Keine neuen Schulden, die Schulden nach und nach abbauen.
Mit dem neuen Bund-Länder-Finanzausgleich bekommen wir ab 2020 mehr Spielraum. Damit wollen wir unsere Wirtschafts- und Finanzkraft weiter stärken. Wie schaffen wir das? Wie schaffen wir es in den nächsten Jahren, unsere Wirtschafts- und Finanzkraft weiter zu stärken? - Erstens mit mehr Investitionen.
Mit der „Investitionsoffensive Saar“ startet die Landesregierung in ein Jahrzehnt der Investitionen. Schon in den nächsten beiden Jahren verstärken wir gezielt die Planungs- und Genehmigungsbehörden mit zusätzlichem Personal. Wir erhöhen 2018 in einem ersten Schritt die Investitionen für Landesstraßen sowie für Krankenhausförderung. Mit 8,8 Prozent erreichen wir im nächsten Jahr eine Investitionsquote, die sich im Ländervergleich sehen lassen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen uns, was die Investitionsquote im Landeshaushalt angeht, im Vergleich der Bundesländer überhaupt nicht zu verstecken. 2020 starten wir dann richtig durch. Ab dann wollen wir die Investitionen um zusätzlich 50 Millionen Euro anheben und danach stetig weiter erhöhen. Die Landesregierung will so bis 2030 1 Milliarde Euro zusätzlich mobilisieren. Schwerpunkte dieser zusätzlichen Investitionen sind unsere Hochschulen, der Flughafen, Landstraßen und Brücken, Krankenhäuser, Digitalisierung sowie Schulen und Kindertagesstätten.
Wir treiben den Strukturwandel weiter voran. Deshalb fördern wir gezielt Innovationen. Wissenschaft, Forschung und Lehre spielen dabei eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund werden wir ab 2020 den Etat für unsere Universität und unsere Fachhochschule um 15 Millionen Euro im Jahr erhöhen, eine Summe, die wir dann in den Folgejahren dynamisch steigern.
Nur wenige Regionen in Deutschland verfügen über eine solche Exzellenz in der IT-Forschung wie das Saarland. Wir haben eine Universität mit einem herausragenden Fachbereich Informatik. Wir haben das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz, wir haben in Saarbrücken zwei Max-Planck-Institute für Informatik, die sich beide an der Weltspitze bewegen. Wir haben seit einigen Jahren auch das CISPA, ein Forschungszentrum für Cybersicherheit. Unter Leitung von Professor Michael Backes hat sich dieses CISPA in den letzten Jahren sehr positiv und dynamisch entwickelt. Es hat sich so exzellent entwickelt, dass die Bundesregierung entschieden hat, es zu einer Großforschungseinrich
tung der Bundesrepublik Deutschland aufzuwerten. Was an diesem Institut in Saarbrücken passiert, ist von nationaler Bedeutung. Die Folge dieser Aufwertung als Großforschungseinrichtung der Bundesrepublik ist, dass sich in wenigen Jahren die Arbeitsplätze dort verdoppeln werden. Es besteht auch die Chance, dass es in den Folgejahren zu Ausgründungen und weiteren Ansiedlungen kommt und dass im Umfeld dieses CISPA viele weitere Arbeitsplätze entstehen. Das CISPA ist von nationaler Bedeutung. Mit diesem Zentrum werden wir aber auch zu d e m Player für Cybersicherheit in der ganzen Welt. Das ist ein riesiger Ansiedlungserfolg dieser Landesregierung.
Wichtig für den Strukturwandel ist auch eine gute Bildung - von Anfang an und das bezahlbar. Die Landesregierung bekennt sich zur schrittweisen Beitragsfreiheit für Kindertagesstätten. Sie schafft gleiche Bildungschancen und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir beginnen in zwei Jahren mit der Absenkung der Beiträge. Danach folgen zwei weitere Schritte. Wir entlasten damit die Eltern bis 2022 um rund ein Viertel ihrer Kosten.
Die Sanierung des Landeshaushalts war das überragende Projekt der vergangenen Legislaturperiode. Da haben wir die Weichen richtig gestellt. In dieser Legislaturperiode geht es neben der Investitionsoffensive vor allem um die Gesundung der kommunalen Haushalte. Nur wenn beide Ebenen - also Land und Kommunen - auf gutem Weg sind, kommt das Saarland als Ganzes voran. Deshalb arbeiten wir daran, dass unsere Kommunen finanziell handlungsfähiger werden. Das ist ein zentrales Thema dieser Landesregierung.
Meine Damen und Herren, wir fangen nicht bei null an, im Gegenteil. Wir haben bereits einiges getan, um unsere Kommunen zu entlasten. Wir haben im Jahr 2012 den Kommunalen Entlastungsfonds eingerichtet. Dieser Fonds hat ein Volumen von 120 Millionen Euro. Er war damit die finanziell bedeutsamste Einzelentscheidung der Landesregierung, der Großen Koalition in der vergangenen Legislaturperiode. Der Kommunalpakt 2015 war ein weiterer Schritt, um unsere Kommunen zu entlasten. Und jetzt geht es weiter: Wir werden die Kommunen am neuen Bund-Länder-Finanzausgleich fair und angemessen beteiligen. Die Bundesmittel zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur geben wir selbstverständlich eins zu eins an unsere Kommunen weiter. Auch von der „Investitionsoffensive Saar“ werden unsere Kommunen profitieren. Im Gegenzug erwarten wir von den Kommunen eigene Anstrengungen zur Konsolidierung. Außerdem erwarten wir, dass Städte und Gemeinden ihre interkommunale Zusammenarbeit ausbauen. Kommunale Zusammenschlüsse auf freiwilliger Basis wollen wir
fördern. Also ein ganzes Paket an Initiativen, damit auch unsere Städte und Gemeinden finanziell gesunden.
Darüber wollen wir mit den kommunalen Spitzenverbänden reden. Deshalb wird sich die Landesregierung mit dem Städte- und Gemeindetag und dem Landkreistag zu einem Spitzengespräch treffen, und zwar nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene. Wir setzen uns an einen Tisch und suchen auch bei schwierigen Fragen gemeinsam nach Lösungen. Wir reden miteinander, nicht übereinander.
Das ist der „Saarländische Weg“, für den die Große Koalition steht.
Zusammengefasst heißt das: Investitionen deutlich verstärken, Strukturwandel vorantreiben, in Bildung investieren und unsere Städte und Gemeinden finanziell handlungsfähiger machen - für all das bietet der neue Bund-Länder-Finanzausgleich eine einmalige Chance. Wir wollen und werden diese Chance nutzen. Wir wollen und werden in den nächsten Jahren unsere Wirtschafts- und Finanzkraft weiter stärken.
Meine Damen und Herren, ich komme zu einigen konkreten Schwerpunkten im Haushalt 2018: Bildung war, ist und bleibt für die Große Koalition ein zentrales Thema. Auch im nächsten Jahr setzen wir hier weitere Impulse. Wir erhöhen den Einsatz von Lehrkräften in Freiwilligen Ganztagsschulen, wir richten wieder Sprachförderklassen ein und wir führen erstmals einen Meisterbonus ein. Gerade die Anstrengungen im Bildungsbereich, die die Große Koalition in den letzten Jahren unternommen hat, zeigen Wirkung. Sie kennen vielleicht die sogenannten Bildungsvergleichsstudien. Es gibt immer wieder Studien, die die Bildung und das Bildungsniveau, die Rahmenbedingungen für die Bildung in den einzelnen Bundesländern miteinander vergleichen. Nach dem aktuellen Bildungsmonitor liegt das Saarland inzwischen auf Platz 6 von 16 Bundesländern. Vor fünf Jahren lagen wir noch auf Platz 12. Das ist ein Sprung nach vorne um sechs Plätze.
Auch bei den Grundschulen sieht es gut aus. Der jüngste Qualitätsvergleich im Bereich der Grundschulen sieht uns sogar mit an der Spitze aller Länder. Das liegt meines Erachtens auch an den Rahmenbedingungen, die wir gemeinsam in den letzten Jahren verbessert haben. Über diese positiven Ergebnisse des Saarlandes bei den Bildungsvergleichsstudien können wir uns gemeinsam freuen.
Ein besonderer Schwerpunkt im Haushalt 2018 ist auch die innere Sicherheit. Wir werden bei der Polizei in die Verbesserung der Schutzausrüstung und der Informationstechnik investieren. Wir stellen erneut Kommissaranwärter ein. Wir erhöhen auf 120 in diesem und auf 124 im nächsten Jahr.
Das konstruktive Miteinander von Land und Kommunen wird auch im Haushalt 2018 deutlich. So verhält sich das Saarland sehr kommunalfreundlich bei der Verteilung der flüchtlingsbezogenen Bundesmittel. Der kommunale Finanzausgleich steigt im nächsten Jahr erneut deutlich an - auf rund 620 Millionen Euro. Damit liegen wir erstmals in der Geschichte des Saarlandes über der Grenze von 600 Millionen Euro.
Richten wir einmal den Blick zurück. Vor zehn Jahren waren es gerade einmal 440 Millionen Euro. Das heißt, in zehn Jahren ist der Topf des kommunalen Finanzausgleiches um über 40 Prozent gewachsen. Schauen wir einmal den Landeshaushalt an. Dieser ist im gleichen Zeitraum um 20 Prozent gewachsen. Das heißt, der kommunale Finanzausgleich ist in den letzten zehn Jahren doppelt so stark angestiegen wie der gesamte Landeshaushalt. Das zeigt die Dimension und ebenso, in welchem Umfang unsere saarländischen Kommunen von den Steuermehreinnahmen profitiert haben.
Zusammen mit den Entlastungen durch den Bund verbessert sich die Finanzausstattung der saarländischen Kommunen im nächsten Jahr um mehr als 60 Millionen Euro. Hinzu kommen die beiden Investitionsprogramme des Bundes für finanzschwache Kommunen. Unsere Städte, Gemeinden und Kreise profitieren hiervon im bundesweiten Vergleich weit über Durchschnitt.
Die Landesregierung wird auch 2018 Konsolidierungspotenziale nutzen. So wollen wir das Management der Landesliegenschaften zentralisieren. Wir arbeiten gemeinsam mit den Kreisen an einer Lösung, wie wir die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge kostengünstiger betreuen können, ohne dass die Qualität leidet.
Wir werden die Einnahmen des Landes und der Hochschulen mit dem Haushalt 2018 weiter stärken. Konkret werden wir den Wassercent erhöhen und an den Länderdurchschnitt angleichen. Wir schaffen mit dem Haushalt 2018 einen belastbaren Rechtsrahmen für unsere Hochschulen, damit sie künftig Verwaltungskostenbeiträge erheben können. Diese Verwaltungskostenbeiträge sind nichts Neues. Wir führen sie im Saarland nicht als Erste ein, die Hälfte der Bundesländer erhebt bereits diese Verwaltungskostenbeiträge an den Hochschulen. Von daher ist das im bundesweiten Vergleich nichts Neues, sondern wir bewegen uns im Geleitzug der Bundesländer.
Auch im Haushalt 2018 gilt, dass wir mit Blick auf die Schuldenbremse und künftige zusätzliche Spielräume Konsolidierungspotenziale nutzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Rahmenbedingungen und äußere Faktoren, die auf die öffentlichen Finanzen und unseren Landeshaushalt einwirken, ohne dass wir sie zum Teil oder in Gänze beeinflussen können. Zu diesen Rahmenbedingungen, die unseren Landeshaushalt beeinflussen, gehören zum Beispiel die Bevölkerungsentwicklung oder die Steuerpolitik im Bund sowie die Entwicklung der Zinsen. All das ist für unseren Landeshaushalt wichtig, ohne dass wir es im Einzelnen steuern und bestimmen können. In den vergangenen Jahren haben uns günstige Rahmenbedingungen geholfen. Das waren niedrige Zinsen und eine gute Konjunktur, die zu sprudelnden Steuereinnahmen geführt haben. Wir verlassen uns aber nicht darauf, dass dies so bleibt. Wir sorgen in unserer Finanzplanung vor und reagieren flexibel auf Veränderungen.
Eine erste wichtige Rahmenbedingung ist die Bevölkerungsentwicklung. Sie hat starken Einfluss auf unseren Haushalt. Weniger Einwohner bedeuten in der Regel weniger Einnahmen und weniger Ausgaben. Wir müssen uns daran orientieren, was sich andere finanzschwache westdeutsche Flächenländer pro Einwohner leisten. Das gilt grundsätzlich auch für die Personalausstattung. Das schließt aber nicht aus, dass wir gezielt Schwerpunkte setzen. Bei Bildung und Innerer Sicherheit wollen wir - wie bisher schon - auch künftig mehr Personal je Schüler beziehungsweise je Einwohner einsetzen als andere finanzschwache Länder.
Ursprünglich war unser Ziel, im öffentlichen Dienst des Landes 2.400 Stellen abzubauen. Inzwischen gab es Veränderungen. Die Bevölkerungsentwicklung ist anders verlaufen als vor wenigen Jahren erwartet, auch und vor allem durch die Flüchtlinge. Auf die Länder sind neue Aufgaben zugekommen. Deswegen war es notwendig und zulässig, dass wir den Stellenabbau anpassen. Wir werden 400 Stellen weniger abbauen als ursprünglich geplant. Mit der schrittweisen Abschaffung der Wiederbesetzungssperre werden wir freie Stellen schneller nachpersonalisieren als bisher. Die Landesregierung prüft und strebt zudem an, die Absenkung der Eingangsbesoldung ab 2020 auslaufen zu lassen. Mit all diesen Maßnahmen beweisen wir Zielstrebigkeit, Konsequenz und zugleich Flexibilität bei sich verändernden Rahmenbedingungen. Diese Anpassungen haben wir vor Kurzem beim Spitzengespräch mit den Gewerkschaften verabredet. Wir wollen gemeinsam fortsetzen, was als „Saarländischer Weg“ über unsere Landesgrenzen hinaus bekannt ist.
Die Bevölkerungsentwicklung ist eine dieser Rahmenbedingungen, die auf unseren Haushalt zurückwirkt und von außen darauf einwirkt.
Eine weitere Rahmenbedingung sind die Steuereinnahmen. Die Steuereinnahmen sind zum einen abhängig von der Konjunktur - und zwar, ob sie gut oder schlecht läuft -, die Steuereinnahmen sind aber auch abhängig davon, wie die Steuerpolitik gemacht wird, vor allem auf Bundesebene. Steuerpolitik ist ein Thema mit vielen Facetten. Eines müssen wir dabei immer beachten: Wir dürfen die Steuerdebatte in Deutschland nicht ausschließlich durch die saarländische Brille betrachten. Richtig ist: Steuerentlastungen im Bund wirken sich auf die Einnahmen im Landeshaushalt aus. Konkret fehlen Einnahmen, die wir ansonsten im Haushalt hätten. Klar ist aber auch: Es gibt aus gesamtstaatlicher, nationaler Sicht gute Gründe für Steuerentlastungen. Deswegen haben wir in unserer Finanzplanung vorgesorgt. Wir haben uns darauf eingestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2020 bei der Einkommenssteuer bundesweit in einem Umfang von 15 Milliarden Euro entlastet werden. Das haben wir in unserer Finanzplanung berücksichtigt.
Als saarländischer Finanzminister sind mir natürlich die Steuereinnahmen im Landeshaushalt wichtig. Dennoch bin ich dafür, die Steuern für untere und mittlere Einkommen zu senken. Ich halte es für notwendig, die kalte Progression abzubauen und so die Steuerzahler zu entlasten. Weiter bin ich als saarländischer Finanzminister dafür, dass der Soli auf Sicht ausläuft, damit den arbeitenden Menschen mehr von ihrem Lohn bleibt.
Steuersenkungen sind wichtig. Genauso wichtig ist es, Steuerhinterziehung und missbräuchliche Steuergestaltung konsequent zu bekämpfen, damit Steuergerechtigkeit herrscht und damit der Staat die ihm zustehenden Steuereinnahmen erhält. Das kommt am Ende allen Bürgerinnen und Bürgern zugute. Dazu haben wir aus dem Saarland heraus erfolgreich Initiativen ergriffen. Durch Manipulation von elektronischen Kassen entgehen dem Staat jährlich Einnahmen in Milliardenhöhe. Dies ist kein Randthema. Das zeigt gerade ein aktueller Fall aus der Saarbrücker Gastronomie. In einem einzigen Fall geht es um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Bezogen auf das Saarland reden wir über einen Betrag von schätzungsweise 60 Millionen Euro pro Jahr durch manipulierte Kassen. 60 Millionen Euro - Jahr für Jahr! Geld, das zum Beispiel für Bildung und für Infrastruktur eingesetzt werden könnte.
Ich habe bereits vor einigen Jahren manipulationssichere elektronische Kassen gefordert. Meine Initiative war erfolgreich. Ab 2020 müssen deutschlandweit elektronische Kassen mit einer manipulationssi
cheren Software ausgestattet werden. Das ist ein konkreter Beitrag dafür, dass der Staat die ihm zustehenden Steuereinnahmen erhält. Meine Damen und Herren, das ist ein konkreter saarländischer Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit.
Ein weiteres Thema in diesem Zusammenhang ist die internationale Steuergestaltung. Es ist ungerecht, wenn der Handwerker vor Ort oder der Bäcker um die Ecke hier ihre Steuern zahlen, große Konzerne aber nicht. Wir müssen es multinationalen Konzernen schwerer machen, Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern. Gewinne, die in Deutschland erzielt werden, müssen auch in Deutschland versteuert werden. Deshalb unterstützen wir den Bundesfinanzminister bei seinem Einsatz auf europäischer und internationaler Ebene, diese Gewinnverlagerungen einzuschränken.
Gerade global, im Internet agierende Unternehmen sind oft ein Problem. Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass sich die Staaten Europas von diesen multinationalen Konzernen gegeneinander ausspielen lassen. Hier hilft der Druck der EU-Kommission. Steuergerechtigkeit können wir bei diesem Thema letztlich nur über Gemeinsamkeit in der EU durchsetzen.
Alle diese Maßnahmen dienen der Steuergerechtigkeit. Im Interesse aller verbessern sie aber auch die Steuereinnahmen für den Staat. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuergestaltung, Steuerpolitik auf Bundesebene und die Entwicklung der Steuereinnahmen insgesamt sind Faktoren, die auf unseren Landeshaushalt zurückwirken, genau wie die Bevölkerungsentwicklung.
Es gibt ein weiteres Thema, das als äußerer Faktor und Rahmenbedingung auf unseren Haushalt einwirkt. Das ist die Entwicklung der Zinsen. Schuldenstand und Zinsausgaben sind für das Saarland ein besonderes, aber auch ein beherrschbares Risiko. Wir nehmen es ernst, aber es gibt keinen Grund, es zu dramatisieren, weil wir vorausschauend handeln und weil wir professionell und weitsichtig mit den Zinsausgaben umgehen. Das aktuelle Zinsniveau ist immer noch deutlich niedriger als die Durchschnittsverzinsung unserer Altschulden. Wir können also nach wie vor günstig umschulden und so unsere Zinsausgaben reduzieren. Diesen Zusammenhang kennt jeder, der schon einmal ein Haus gebaut hat.
Wir warten die weitere Entwicklung aber nicht einfach passiv ab. Wir schließen seit einiger Zeit vor allem Kreditverträge mit langen Laufzeiten ab. Wir haben in den letzten Jahren die Kreditlaufzeiten verdoppelt. Wir sichern uns so für einen beachtlichen Teil unserer Schulden langfristig extrem niedrige Zinsen. Jetzt gehen wir bei der Zinssicherung noch einen Schritt weiter: Wir wollen das niedrige Zinsni
veau in noch größerem Umfang absichern. Das geht mit Zinsvereinbarungen für künftige Kreditverträge. Das sind sogenannte Forward-Swaps.
Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Wir können heute schon festlegen, dass wir für ein Darlehen, das wir im Jahr 2020 mit einer Laufzeit von 20 Jahren aufnehmen, einen verhältnismäßig niedrigen Zinssatz für die gesamte Laufzeit zahlen. Aktuell liegen diese Zinssätze für 20 Jahre bei 1,8 bis 1,9 Prozent. Um bei diesem Beispiel zu bleiben. Das gibt uns Planungssicherheit bis in das Jahr 2040. Dieses Instrument wollen wir zunächst für etwa 10 Prozent unserer Altschulden nutzen. Je nach Entwicklung kann es sinnvoll sein, das Volumen weiter zu erhöhen.
Aber auch wenn die Zinsen steigen, wirft uns das nicht aus der Bahn. Erst wenn der Durchschnittszins für die jährlichen Umschuldungen über das Niveau der Durchschnittsverzinsung der Altschulden von 2,8 Prozent steigt, steigen unsere Zinsausgaben allmählich an. Davon sind wir derzeit weit entfernt. Schon aus diesem Grund muss uns vor einem Zinsanstieg nicht bange sein.
Außerdem sorgen wir aktiv vor. Wir gehen in unserer Finanzplanung von steigenden Zinsen aus, das haben wir eingeplant. Wir handeln also nach dem Prinzip des vorsichtigen Kaufmanns. Entscheidend für die Zinsausgaben ist nicht nur das Zinsniveau. Auch der Schuldenstand beeinflusst die Zinsausgaben. Ab 2019 machen wir keine neuen Schulden mehr. Somit wächst die Gesamtverschuldung ab 2019 nicht weiter an. Die automatische Folge ist, dass die Schuldenstandsquote bei normalem Konjunkturverlauf Jahr für Jahr sinkt und damit die Bedeutung der Altschulden. Wir bringen die Gesamtverschuldung aber nicht nur zum Stillstand; wir bauen sie künftig sogar ab. Dadurch sinkt das Zinsrisiko weiter.
Ich fasse zusammen. Wir nehmen das Zinsrisiko ernst, aber weil wir es begrenzen und verringern, weil wir vorausschauend handeln, weil wir professionell und weitsichtig arbeiten, gibt es keinen Grund, das Zinsrisiko zu dramatisieren.
Zinsentwicklung, Steuerpolitik, Steuereinnahmen und die Bevölkerungsentwicklung, all das sind Parameter, die von außen auf unseren Haushalt einwirken. Es gibt weitere Rahmenbedingungen, weitere äußere Faktoren, zum Beispiel die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Die ist zurzeit in Deutschland und im Saarland erfreulich positiv. Sie ist das Ergebnis einer wachstumsorientierten Konsolidierungspolitik, die wir im Bund und in den Ländern machen. Auch die Wirtschaft im Euroraum erholt sich mittlerweile erfreulich.
Auf der anderen Seite gibt es auch Risiken, zum Beispiel den Brexit. Der ist nicht nur für Großbritannien eine große Herausforderung, sondern auch für die sehr exportorientierte Wirtschaft in Deutschland. Außerdem können globale Krisenherde, von Syrien angefangen bis Nordkorea, die Weltwirtschaft eintrüben und damit für eine Eintrübung der Konjunktur und der Steuereinnahmen sorgen.
All das beeinflussen wir aus dem Saarland heraus nicht. Aber wir können vorsorgen, damit uns krisenhafte Entwicklungen nicht überraschen und aus der Bahn werfen. Genau das tut die Landesregierung vorsorglich und nach besten Kräften.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der neue Bund-Länder-Finanzausgleich ist ein großer Erfolg für das Saarland. Er gibt uns Spielräume. Er ist eine historische Chance. Wir dürfen die Chance, die wir uns gemeinsam erarbeitet haben, nicht verspielen. Wir wollen sie nutzen, indem wir solide wirtschaften, mutig gestalten und mehr investieren. Solide wirtschaften, mutig gestalten, mehr investieren - das ist das Markenzeichen dieser Landesregierung!
Wir starten die Investitionsoffensive Saar. Wir arbeiten an einer nachhaltigen Gesundung der Landesfinanzen. Wir arbeiten auch für unsere Städte und Gemeinden, damit sie finanziell handlungsfähiger werden. Wir arbeiten an einer guten Zukunftsperspektive für Land und Kommunen, also an einer guten Zukunftsperspektive für das g a n z e Saarland. Lassen Sie uns gemeinsam diese historische Chance nutzen für uns, für unsere Kinder und für unsere Enkelkinder! Ich bitte Sie um Zustimmung zum Haushalt 2018.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das E-Government-Gesetz, das wir Ihnen heute vorlegen, gehört zur Digitalisierungsoffensive der Landesregierung. Wir wollen das Saarland fit machen für modernes Verwaltungshandeln. Wir wollen das Saarland bereit machen für neue Technologien, für die IT im Bereich der öffentlichen Verwaltung.
Dieses E-Government-Gesetz hat drei Schwerpunkte. Erstens: Wir wollen die Bürgernähe stärken. Zweitens: Wir wollen Standards setzen. Und zum Dritten wollen wir Kooperationen stärker fördern.
Es gibt bereits ein E-Government-Gesetz des Bundes, in dem der Bund Regelungen zum elektronischen Verwaltungshandeln für seinen Bereich getroffen hat. Mit unserem heutigen Landesgesetz legen wir nun den Grundstein für die Digitalisierungsoffensive in unserem Land.
Erstes Stichwort, erster Schwerpunkt: die Bürgernähe. Dieses Landes-E-Government-Gesetz bietet, den Bürgerinnen und Bürgern Verwaltungsdienste auf kurzem Weg an. Wir machen Verwaltungsdienste für die Bürgerinnen und Bürger einfacher, benutzerfreundlicher und effizienter. Das ist eines der zentralen Ziele dieses E-Government-Gesetzes des Landes. Ich will es anhand von Beispielen mal konkret machen: von zu Hause aus oder von einem mobilen Endgerät aus einfach, sicher und schnell zum Beispiel sein Auto zulassen oder von zu Hause aus oder von einem mobilen Endgerät aus den Wohnsitz ummelden oder einen Personalausweis beantragen. Genau das machen wir mit diesem E-GovernmentGesetz, das wir heute einbringen, möglich.
Und die Nutzerfreundlichkeit, die Effizienz aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger, soll dann auch - das ist das Ziel - auf allen Ebenen gelten. Stichwort: Bürgerportal. Der Bund hat die Schaffung eines neuen Portals mit Servicekonten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sowie den Anschluss an den Portalverbund von Bund, Ländern und Kommunen vorgegeben. Wir greifen diese Idee der Vernetzung der Ebenen mit unserem Gesetz auf und ergänzen das Ganze um die notwendigen landesrechtlichen Vorschriften. Über dieses Bürgerportal - und das ist das Besondere und Schöne - ermöglichen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern einen einheitlichen Zugang zu sämtlichen Verwaltungsdienstleistungen der öffentlichen Verwaltung auf allen Ebenen: zu den Verwaltungsdienstleistungen des Bundes, des Saarlandes, aber auch zu denen anderer Bundesländer
und den Verwaltungsdienstleistungen der Kommunen.
Die Grundidee dieses Bürgerportals ist: Sie melden sich einmal an und können dann den gesamten Schriftverkehr elektronisch abwickeln. Ich will es konkret machen und ein Beispiel nennen. Jemand zieht von Hamburg zu uns hier ins Saarland, braucht aber wichtige Dokumente aus seiner früheren Heimat, zum Beispiel die Geburtsurkunde. Da kommt künftig das Bürgerportal ins Spiel. Über dieses Bürgerportal können Sie vom Saarland aus Ihre Geburtsurkunde in Hamburg direkt online beantragen, und dies mit nur wenigen Klicks, mit nur einer Anmeldung. Das ist die Grundidee des neuen Bürgerportals.
Ein weiterer Schwerpunkt unseres Gesetzes ist die stärkere Zusammenarbeit zwischen der Landesebene und den saarländischen Kommunen. Das Gesetz verpflichtet die kommunale Ebene in gleichem Umfang wie die Landesebene. Wir im Saarland sind damit zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern bundesweit Vorreiter bei der Verpflichtung der kommunalen Ebene im Bereich der elektronischen Verwaltung. Um diese Kooperation zwischen Land und kommunaler Ebene möglichst gut und eng zu gestalten, richten wir mit dem Gesetz einen sogenannten IT-Kooperationsrat ein. Ziel ist, dass dort Land und Kommunen gemeinsam Lösungen entwickeln. Dieser neue IT-Kooperationsrat wird paritätisch besetzt sein, also mit einer gleichen Anzahl von Vertretern von Landes- und kommunaler Seite. Wir glauben, dass wir damit eine verlässliche Grundlage für den gesamten Bereich der öffentlichen Verwaltung schaffen können, nicht nur gegenüber dem Bund, sondern auch bei uns im Saarland, Landes- und kommunale Ebene zusammen.
Unser Bundesland liegt im Herzen Europas, wir haben besondere Beziehungen zu unseren Nachbarn in Frankreich, Luxemburg und Belgien. Deshalb haben wir diese besondere europäische Lage in das neue E-Government-Gesetz des Saarlandes eingearbeitet. Der Gesetzentwurf enthält nämlich eine Öffnungsklausel für elektronische Identifikationsverfahren der Nachbarländer. Zusätzlich - Stichwort IT-Kooperationsrat - schaffen wir die Möglichkeit, dass Vertreter aus unserer französischen Nachbarregion Grand Est, aus Luxemburg oder auch aus Belgien zu diesem neuen Gremium hinzugeladen werden können. Damit werden wir als Saarland auch im Bereich des elektronischen Verwaltungshandelns einmal mehr unserer besonderen grenzüberschreitenden, unserer besonderen europäischen Rolle gerecht.
Ich möchte abschließend hervorheben, dass zur Erarbeitung dieses wichtigen Gesetzes ganz viele Akteure aus dem Bereich unserer Gesellschaft angehört wurden. Insgesamt waren 46 Institutionen und
Verbände beteiligt und haben von der Möglichkeit zur Stellungnahme Gebrauch gemacht. Es sind viele positive Stellungnahmen eingegangen, es gab aber auch Änderungsvorschläge, die wir weitgehend aufgenommen haben. Wir sind mit diesen Änderungsvorschlägen konstruktiv umgegangen. Ich möchte mich deshalb bei diesen vielen Akteuren aus unserer Gesellschaft ausdrücklich bedanken. Ich bedanke mich für das rege Engagement im Vorfeld der Erarbeitung dieses E-Government-Gesetzes.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz, das ich Ihnen heute vorstellen darf, betrifft Behörden und Gerichte unseres Landes. Es geht um das gute Funktionieren unserer Behörden und Gerichte. Es sind drei Themen, ganz unterschiedliche Themen, die hier in einem Gesetz zusammengefasst werden.
Das erste Thema betrifft das sogenannte Gerichtsstrukturreformgesetz. Das haben wir bereits im Herbst letzten Jahres verabschiedet. Es geht da um die Veränderung der Zuständigkeiten unserer saarländischen Amtsgerichte. Jetzt wollen wir eine kleine Änderung, eine rechtsbereinigende Änderung, daran vornehmen. Denn damals, als wir das Gesetz hier verabschiedet haben, gab es einen breiten Konsens, dass anhängige oder rechtshängige Altverfahren in die neuen veränderten gerichtlichen Zuständigkeiten mit einbezogen werden sollten. Das war damals Konsens gewesen.
Auf Initiative des Saarlandes hat der Bundesgesetzgeber mittlerweile klargestellt, dass das möglich ist. Wir hatten damals im Landesgesetz, in diesem Gerichtsstrukturreformgesetz, das schon vorweggenommen und antizipiert. Wir hatten uns damals damit beholfen, dass wir im Gesetz zwei Alternativen
aufgenommen haben, eine für das damals geltende alte Bundesrecht und eine für das erwartete neue Bundesrecht. Jetzt ist auch auf saarländische Initiative hin das neue Bundesrecht in Kraft getreten. Damit ist aber die für die alte Bundesrechtslage vorgesehene Regelungsalternative in unserem Gerichtsstrukturreformgesetz obsolet geworden. Es geht darum, diese mittlerweile obsolete Alternative zu streichen. Dieser erste Punkt hat also rein rechtsbereinigenden und klarstellenden Charakter.
Die zweite Regelung des Gesetzes betrifft die Zusammenlegung der Arbeitsgerichte im Saarland an einem Standort in Saarbrücken. Sie soll nicht wie ursprünglich geplant zum 01.01., sondern zum 01.04.2018 erfolgen. Es geht dabei um eine Vorsichtsmaßnahme. Das Gebäude, in dem die Arbeitsgerichtsbarkeit künftig untergebracht werden soll, wird derzeit umfassend renoviert. Dabei sind Umstände eingetreten, die bei der Verabschiedung des Arbeitsgerichtsreformgesetzes nicht vorhersehbar waren.
Wir können - Stand heute - davon ausgehen, dass das Gebäude wahrscheinlich zum Jahreswechsel bezugsfertig sein wird. Eine verantwortliche Planung muss jedoch alle Möglichkeiten in Betracht ziehen. Wir wollen jedes Risiko ausschließen und wir wollen unter allen Umständen eine funktionsfähige Infrastruktur für unsere Arbeitsgerichte gewährleisten. Deshalb schlagen wir schon heute gesetzgeberische Änderungen vor und wollen sie mit diesem Gesetz auf den Weg bringen.
Der dritte Bereich betrifft das sogenannte IT-Dienstleistungszentrum. Wir haben ja vorhin über das EGovernment-Gesetz debattiert. Wir haben im Saarland bereits zum Januar 2016, also zum Beginn des letzten Jahres, das Know-how und die Infrastruktur auf Landesseite in einem sogenannten IT-Dienstleistungszentrum gebündelt. Das haben wir hier auch per Landesgesetz errichtet.
Wir wollen dieses IT-Dienstleistungsgesetz an zwei Stellen etwas verändern. An einer Stelle greifen wir eine Anregung des Unabhängigen Datenschutzzentrums unseres Landes auf. Soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht, handelt es sich um eine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von § 5 des Saarländischen Datenschutzgesetzes. Das wollen wir auf Anregung des Unabhängigen Datenschutzzentrums auch ausdrücklich im IT-Dienstleistungserrichtungsgesetz klarstellen. Das ist die eine kleinere Veränderung. Die zweite Veränderung betrifft den IT-Verwaltungsrat. Es gibt zur Begleitung dieses IT-Dienstleistungszentrums einen sogenannten IT-Verwaltungsrat. Der Rechnungshof hat uns darum gebeten, künftig in diesem IT-Verwaltungsrat mitarbeiten zu dürfen. Wir halten das für sinnvoll. Deshalb möchten wir es mit diesem Gesetz ermöglichen, also eine weitere kleinere Veränderung unse
res IT-Dienstleistungsgesetzes. Das IT-Dienstleistungszentrum ist also der dritte Regelungsbereich dieses Gesetzes. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Ich bitte um Zustimmung und Beratung im zuständigen Ausschuss.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.