Dagmar Ensch-Engel
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorab zu sagen, wir werden Ihrem Antrag zustimmen, denn die Stärkung des Verbraucherschutzes liegt uns sehr am Herzen. Sie laufen damit bei uns offene Türen ein.
Aber warum sich die Landesregierung im Bundesrat und bei der Bundesregierung für Dinge einsetzen soll, die ohnehin im Koalitionsvertrag von CDU und SPD im Bundestag vereinbart wurden, ist für mich ein bisschen verwunderlich. So heißt es beispielsweise in Ihrem Antrag, die Landesregierung solle sich auf Bundesebene einsetzen, damit „Transparenzregeln für Vergleichsportale im Internet gesetzlich verankert werden“.
Aber vielleicht kennen Sie den Koalitionsvertrag auf Bundesebene an dieser Stelle nicht, denn dort steht schwarz auf weiß geschrieben, dass Vermittlungs-, Buchungs- und Vergleichsportale ihre Bewertungssysteme, die Gewichtung ihrer Ergebnisse, Provisionen, die Marktabdeckung und die Zusammenhänge von wirtschaftlichen Verpflichtungen darstellen sollen. Das ist auch in Ordnung so.
Auch die Verbraucherschutzminister von Bund- und Ländern, also auch Sie, Herr Jost, haben bereits vor zwei Jahren in einem Beschluss gefordert, dass Vergleichsportale wie CHECK24 und andere - ich zitiere da mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -, ihre Provisionen und ihre Finanzierungen offenlegen müssen, dass die Portale in Zukunft kenntlich machen, wie sie sich finanzieren, ob sie an anderen Vergleichsportalen beteiligt sind, dass klare Abgrenzungen zur Werbung geschaffen werden und einige andere Dinge mehr.
Wenn also Transparenzregeln für Vergleichsportale gesetzlich verankert sein sollen, wenn Sie wirklich die Verbraucherinnen und Verbraucher zeitnahe informieren wollen, dann frage ich mich, warum Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU im Bundestag nicht anschieben, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen und später zu verabschieden. Das wäre der schnellste und direkteste Weg.
Da brauchte man nicht den Umweg über den Antrag hier im Landtag, zumal in dieser Frage offensichtlich Einigkeit herrscht.
Unsere Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion im Bundestag können sich bestimmt zu 100 Prozent den Forderungen der Verbraucherschutzministerkonferenz von 2016 anschließen und ja, wir werden Ihren Antrag nicht ablehnen, denn es war die DIE LINKE im Bundestag, die sich in den letzten beiden Legislaturperioden dafür eingesetzt hat, dass bestimmte langlebige Produkte eine längere, gesetzlich vorgegebene Mindestlebensdauer haben müssen, wie Sie es jetzt in Ihrem Antrag fordern. Es war die DIE LINKE im Bundestag, die sich dafür stark
gemacht hat, dass Elektronikgeräte leicht zu reparieren sind, dass fest verbaute Akkus und Batterien verboten werden sollten und vieles andere mehr. Eine Verpflichtung der Hersteller zu einer Mindestnutzbarkeit ihrer technischen Geräte sei möglich. Im uns vorliegenden Antrag wird von gesetzlichen Anforderungen an Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit gesprochen. Wenn wir ehrlich sind, ist das doch eigentlich das Gleiche. Der Antrag der Linksfraktion wurde dann allerdings im Bundestag abgelehnt. Nur die GRÜNEN stimmten diesem Antrag zu.
Jetzt komme ich zu Ihnen, Frau Kollegin Ries. SPD und CDU unterstrichen zwar die grundsätzliche Übereinstimmung bei der Zielsetzung des Antrags der LINKEN, eine längere Lebensdauer von technischen Geräten und Verfügbarkeit von Ersatzteilen zu erreichen. Die Diskussion darüber müsse aber auf Ebene der Europäischen Union geführt werden. Daher betrachten wir Ihren hier vorliegenden Antrag durchaus als Bestätigung der verbraucherschutzpolitischen Arbeit der Linksfraktion im Bundestag und werden ihn deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich unterstützen.
Der Antrag enthält richtigerweise auch die Aufforderung, dass keine bestehenden Verbraucherrechte beschnitten werden dürfen. Dem stimmen wir auch zu. Bloß würden wir jetzt einmal ganz gerne wissen, welche Verbraucherrechte denn konkret eingeschränkt werden. Sicher können Sie, Herr Minister, uns dazu ein paar klärende Worte sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fordern auch sehr lange eine klare Vorgabe zur Lebensmittelkennzeichnung, die sogenannte Ampel - rot, gelb und grün -, die es den Verbrauchern ermöglicht, schon vor dem Kauf auf einen Blick zu erkennen, ob das Produkt bestimmte Grenzen von Nährstoffgehalten überschreitet oder eben nicht. Bloß, diese Kennzeichnung hat die CDU seit zehn Jahren verhindert. Deshalb sind wir froh, dass Sie jetzt endlich mit diesem Antrag eine Kehrtwende vollziehen. Der Verbraucherschutz in Deutschland muss insgesamt deutlich verbessert werden, deshalb erhalten Sie unsere uneingeschränkte Zustimmung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ereignisse der letzten Tage haben uns deutlich vor Augen geführt, dass Naturkatastrophen weltweit immer mehr zunehmen, auch in Deutschland und auch vor unserer Haustür. Seit der Jahrtausendwende zahlen Versicherer immer höhere Schadenssummen aus, laut Wirtschaftswoche im vergangenen Jahr 138 Milliarden Dollar. Dies auch, weil sich immer mehr Menschen gegen Unwetter versichern. Aber was ist, wenn der Versicherungsschutz fehlt? Wenn eine Gesellschaft den Versicherungsschutz verweigert, weil zum Beispiel Gebäude in einem Hochwassergebiet stehen? Oder wenn der Versicherungsschutz fehlt, weil Hauseigentümer ihn sich nicht leisten können?
Ich fand den medialen Auftritt, Herr Minister, als „Hallo, Herr Kaiser!“ ganz lustig. Aber Spaß beiseite, ich finde ihn auch ein Stück weit richtig, weil die Leute aufgeklärt werden müssen, wie sie sich überhaupt versichern können - auch wenn wir uns alle darüber
im Klaren sein müssen, dass wir sie nicht dazu verpflichten können, eine solche Versicherung auch tatsächlich abzuschließen.
Letztendlich ist es auch nicht die Schuld eines jeden einzelnen betroffenen Bürgers, dass sich die extremen Unwetter häufen und derart verheerende Schäden hinterlassen. Viele Mitbürger haben in den letzten Tagen alles verloren, Existenzen stehen auf dem Spiel. Jetzt müssen wir alle zusammenstehen und helfen. Aus diesem Grunde werden wir auch Ihrem Antrag zustimmen, denn in der derzeitigen Situation ist jeder Schritt in die richtige Richtung unterstützenswert, auch wenn uns in Ihrem Antrag etwas fehlt. Deshalb sehen wir unseren Antrag als wichtige Ergänzung an.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind nicht nur die Bürgerinnen und Bürger betroffen, auch die Verkehrs- und Energieinfrastrukturen im Lande fallen teilweise aus. Der Starkregen und das Hochwasser legte ganze Landstriche lahm, wir alle sind betroffen. In diesem Zusammenhang möchte ich es natürlich auch nicht versäumen, der Feuerwehr, dem THW, der Polizei, den Rettungsdiensten wie dem DRK und allen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Helfern für ihren unermüdlichen Einsatz zu danken.
Die Landesregierung hat ein Hilfspaket geschnürt und ist, wie ich gehört habe, noch dabei, dieses aufzustocken. Das begrüßen wir sehr und hoffen, dass auch tatsächlich, wie es versprochen wurde, mit einer unbürokratischen Abwicklung zu rechnen ist. Die Soforthilfe sollte aber auch sofort ankommen, gleichermaßen für jeden Betroffenen, und nicht nur über Steuernachlässe oder Kredite, denn nicht jeder hat die Möglichkeit, diese Kosten in gleichem Maße abzusetzen. Es sollte in einigen Fällen auch über verlorene Zuschüsse laufen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine dauerhafte und nachhaltige Lösung sehen wir jedoch in der Prävention. Das heißt, wir brauchen ein Starkregenkonzept nicht nur für die Kommunen, sondern für das ganze Land, ein Konzept für Extremwetterlagen, das auch seinen Niederschlag im neuen Landesentwicklungsplan finden wird. Aus unserer Sicht ist es der falsche Weg, die Kommunen mit diesen Problemen alleine zu lassen oder es den Bürgern aufzubürden, weil in vielen Fällen gerade bei den Privatpersonen das Fachwissen fehlt und eventuell an der falschen Ecke eine Maßnahme ergriffen wird, die hinterher die Situation möglicherweise noch verschlimmert. Deshalb schlagen wir vor, dass kommunale Spitzenverbände und der EVS gemeinsam mit dem Land eine Bestandsaufnahme vornehmen und einen entsprechenden Maßnahmenkatalog erarbeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns eingestehen, dass die Hochwassersituation nicht nur dem Klimawandel geschuldet ist, sondern auch der Tatsache, dass unsere Kanalsysteme marode, veraltet und hoffnungslos unterdimensioniert sind. Darüber hinaus erfolgte eine zunehmende Flächenversiegelung. Es gibt zu wenige Überschwemmungsflächen, der Erosionsschutz ist auch nicht ausreichend.
Für mich ist das Paradebeispiel für einen verfehlten Hochwasserschutz der Kondeler Bach in meiner Heimatgemeinde Beckingen. Der Bach führt eine hohe Sandfracht, wurde zudem im oberen Bereich begradigt und verändert, die Ackerflächen wurden bereinigt, sodass zunehmend Sand eingetragen wird und der Abfluss in die Saar erschwert ist. Seit in den 1940er-Jahren ein Rückhaltedamm gebrochen ist, wird die Dillinger Straße regelmäßig überschwemmt, die Anwohner kommen nicht zur Ruhe. Seither gab es viele Ankündigungen, und tatsächlich: Die Gemeinde bekam vor anderthalb Jahren auch einen Zuwendungsbescheid, um diese Probleme endlich zu lösen. Leider ist nichts passiert, und so kann es eben nicht funktionieren.
In Ihrem Antrag führen Sie aus, dass Sie die Bürger für die Hochwassersituation sensibilisieren wollen. In der Dillinger Straße in Beckingen können Sie sich von den Bürgern mit ihrer langjährigen, regelmäßigen Hochwassererfahrung sensibilisieren lassen. Die wissen, was es heißt, jedes Jahr die Füße nass zu haben. Die Schäden sind in diesem Jahr so hoch wie noch nie. Die Angst ist groß, dass die Hilfen nicht ankommen. So wurde ich eben auch noch per Telefon gebeten zu fragen, ob Beckingen unter Umständen hinten runterfällt, weil dort die Schäden nicht gerade so hoch sind wie zum Beispiel in Heusweiler. Die Bürger wollen wissen, ob sie auf Hilfe hoffen können. Ich wäre froh, wenn Sie mir da eine Antwort geben könnten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, obwohl es nun erneut erwiesen ist, dass unsere Kanäle mit der Aufnahme der großen Wassermassen überfordert sind, wissen wir aber auch, dass eine Anpassung an diese Wasserfrachten technisch nicht in vollem Umfang möglich ist. Deshalb empfiehlt sich der Bau von Zwischenspeichern, Zisternen oder Umgehungsleitungen und Rückhaltebecken. Die bisher erfolgten Maßnahmen reichen nicht aus, wie wir leidvoll erfahren mussten.
Sinnvoll ist es auch zu prüfen, wie man das Wasser wieder stärker dem natürlichen Kreislauf zuführen kann durch Versickerung und Verdunstung. Nicht zuletzt ist es unerlässlich, den Flächenverbrauch einzugrenzen und versiegelte Flächen konsequent zu entsiegeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Hochwasserschutz wird künftig eine noch wichtigere Rolle spielen als
bisher schon. Kollege Funk sagte am Montag in seiner Pressekonferenz, die Kanalsanierungen seien im Haushaltsnotlageland Saarland nicht umsetzbar. Genau das ist also wieder der Punkt, an dem sich die Katze in den berühmten Schwanz beißt: Wer soll das bezahlen? Ich denke, wir alle sind uns darüber im Klaren, dass die schönsten Konzepte nichts nützen, wenn die Umsetzung nicht machbar ist. Genau an dieser Stelle muss angesetzt werden, denn ohne Sanierung werden sich die Schadensfälle wiederholen. In der Kumulation wird dann irgendwann die Schadenssumme den Sanierungsaufwand übersteigen. Das gilt es zu verhindern.
Ich hoffe, dass wir mit einem Konzept, das wir - beziehungsweise Sie Herr Minister, Sie haben es in der Hand - gemeinsam mit den Fachleuten erarbeiten, sehr viel präventiv bewirken und die Schadensfälle erheblich minimieren können. - Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir vorab eine Bemerkung. Nachdem wir vergangene Woche den vorliegenden Antrag fertiggestellt haben, berichtete am selben Abend der SR über eine Pressekonferenz des Umweltministeriums zur Wasserqualität im Saarland. Donnerstagmorgen stand das Ganze auch noch in der Saarbrücker Zeitung. Ich musste feststellen, dass das Ministerium meine Anfrage vom März unter dem Titel „PCB-Belastung in saarländischen Gewässern“ offensichtlich lieber über eine Pressekonferenz beantworten lässt, anstatt sie mir persönlich zu beantworten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das stellt für mich eine Missachtung dieses Parlamentes dar, insbesondere der Opposition. Fast alle Antworten auf meine Fragen, die ich an das Umweltministerium gestellt habe, durfte ich den Medienmeldungen entnehmen. Das ist nicht in Ordnung, insbesondere deshalb nicht, weil bis heute meine Anfrage noch nicht direkt und vollumfänglich beantwortet wurde. Ich gehe aber mit der Hoffnung schwanger, dass das in den nächsten Tagen erfolgen wird.
Doch jetzt zu meinem Antrag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit geraumer Zeit beschäftigen wir uns im Landtag sehr intensiv und ausführlich mit den Plänen der RAG, die aufgegebenen Gruben fluten zu wollen. In vielen Ausschusssitzungen, in einem Untersuchungsausschuss in der letzten Legislaturperiode und auch hier im Plenum haben wir uns ausführlich mit den Gefahren und Risiken der RAG-Pläne befasst. Viele Sachverständige kamen zu Wort, mit durchaus unterschiedlichen Bewertungen. Auch für mich werden immer neue Fragen aufgeworfen, je tiefer wir in diese Materie eindringen. In der Bevölkerung sorgen die RAG-Ankündigungen der Grubenflutung für Aufregung und Ängste. Derzeit formulieren viele Bürgermeister der saarländischen Kommunen, der EVS und andere Institutionen ihre Bedenken. Knapp 8.200 Saarländerinnen und Saarländer unterzeichneten eine Petition im Internet. Diese Menschen fordern, dass die Flutung der Bergwerke im Saarland gestoppt werde. Meine Damen und Herren, das wollen wir inzwischen auch. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger geht vor, schließ
lich sind es bis zu 600.000 Saarländerinnen und Saarländer, die betroffen wären. Entscheidungen über Maßnahmen, die den Umgang mit Grubenwasser betreffen, dürfen nicht von finanziellen Interessen der RAG beeinflusst werden.
Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, möchte ich ein Zitat aus dem Untersuchungsausschuss vorbringen: „Auch die Optimierungsklausel war keine Klausel, die die Vorstellung miteingeschlossen hätte, dass die Wasserhaltung irgendwann eingestellt wird.“ - So sagte es der damalige Ministerpräsident Peter Müller als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss. Das bedeutet im Klartext, die Pumpen müssten auf Dauer betrieben werden. Insofern sollte es da keine großen Probleme geben. Leider Gottes ist es dann passiert, dass ein Schreiben der RAG im Ministerium eingetroffen ist, das wir aufgrund der Dringlichkeit und der verschiedenen Interessenlagen durchaus bewerten und bearbeiten wollen. Nach diesem Schreiben soll geprüft werden, es sollen Untersuchungen vorgenommen werden. Derzeit werden im Saarland jährlich etwa 18 Millionen Kubikmeter Grubenwasser gepumpt. Die laufenden Kosten beziffert die RAG auf rund 18 Millionen Euro. Die Kosten für das Pumpen trägt die RAG nur noch bis Ende 2018, danach kommt die RAG-Stiftung dafür auf, wie im Erblastenvertrag geregelt ist, der 2007 zwischen NRW, dem Saarland und dem Bund geschlossen wurde.
Nunmehr steht der Antrag an, dass die Gruben geflutet werden sollen. Ich zitiere, was die RAG selbst begründet hat: Weitere Untersuchungen müssten durchgeführt und Gutachten beigebracht werden, die belegen, dass die Auswirkungen des Grubenwasseranstieges beherrschbar sind und auch eine Genehmigung erteilt wird. Erst dann wollte man die Stufe 2 der Flutung einleiten. Als Begründung für die Flutungspläne werden die Optimierungsmaßnahmen des KPMG-Gutachtens angegeben. Was ist das für ein Schachzug? - Die RAG untermauert einerseits ihre Flutungspläne mit einem vor zwölf Jahren erstellten Finanzgutachten, welches aber eigentlich von einem ewigen Pumpen ausgegangen ist, beteuert aber auf der anderen Seite stets, man wolle die Pumpen eben nicht aus finanziell-wirtschaftlichen Erwägungen abstellen. - Ja was denn nun? Mir erschließen sich diese Gründe nicht, außer so, dass es hier um finanzielle Interessen geht.
Bezeichnend für das RAG-Vorgehen ist außerdem die Anmerkung des Konzernchefs Tönjes, als er veröffentlichen ließ: Wenn wir die Genehmigung nicht kriegen, wird das teurer als geplant und das Saarland muss einspringen, sprich das Saarland muss die Kosten tragen. - So geht es nicht, meine Damen und Herren! Das Saarland darf nicht von einem Konzern erpresst werden.
In unserem Antrag, der Donnerstag vergangene Woche eingereicht wurde, fordern wir aber auch die sofortige Filterung des Grubenwassers, welches in saarländische Gewässer eingeleitet wird. Einen Tag zuvor, am Mittwoch, hatte das Umweltministerium dem Konzern eine Frist bis Ende des Jahres gesetzt. Einen Tag nach der Einreichung unseres Antrages wurde diese Frist verkürzt, das Ministerium ruderte eiligst zurück, ein Konzept zur Reduzierung der Gewässerbelastung mit dem Umweltgift PCB muss die RAG nunmehr bis Mitte des Jahres liefern. Ich finde das sehr schön, denn unser Antrag hat gewirkt. Er war aus unserer Sicht erfolgreich, aber, Herr Minister, dem Umweltministerium waren diese erhöhten Werte schon länger bekannt.
Herr Minister, sie waren bekannt, aber nicht in diesem Maße, sie wurden immer beschönigt. Sogar noch an dem Tag, als der Ausschuss stattfand, wurden uns nur die verdünnten Werte aus der Saar genannt, die anderen Werte eben nicht. Das ist so, das kann ich Ihnen beweisen. Die Aufforderung, die Sie nunmehr an die RAG gestellt haben, kommt einfach zu spät, sie ist längst überfällig.
Erst jetzt, nachdem der öffentliche Druck zu groß wird, werden Sie tätig. Dabei betonen doch auch Sie ständig, wie sehr es der Landesregierung am Herzen liegt, dass die Qualität unserer Gewässer im Saarland in Ordnung ist, dass keiner gefährdet wird, dass die Gesundheit nicht beeinträchtigt wird und Flora und Fauna nicht belastet werden. Dann bitte ich Sie, sich auch daran zu halten.
Nun lesen wir aber auch noch dauernd in der Presse, dass PCB gar nicht so schlimm sei. So heißt es nach einem Gespräch mit einem Toxikologen der TU Kaiserslautern in einem Kommentar, die Wissenschaft stufe die erhöhten PCB-Werte in den Flüssen als weitgehend unbedenklich für Menschen ein. Experten sähen zudem keine Gefahr für das Trinkwasser. Wir könnten jeden Tag einen Liter PCB-Wasser trinken und es würde nichts passieren. Da kann ich nur sagen: Na denn Prost! Ich mache es nicht!
Außerdem wird immer der Verdacht geäußert, das Thema Grubenwasser werde für parteipolitische Spielchen missbraucht.
Meine Damen und Herren, dem ist nicht so. Man kann doch nicht im Ernst argumentieren, dass, wenn die Grenzwerte für PCB im Sinnerbach, Fischbach und in der Rossel durch die Einleitung des Gruben
wassers deutlich überschritten sind, trotzdem keine ernsthafte Gefahr für Menschen bestehen würde. Das alles sei gut. Dass dieses Thema für parteipolitische Spielchen missbraucht wird, ist wohl ein Witz, ein Unsinn sondersgleichen!
Seitens der RAG wird immer wieder argumentiert, dass die PCB-Menge bei Einleitung in Gewässer sozusagen verdünnt werde und damit unter dem zulässigen Grenzwert von 20 Mikrogramm pro Kilo Schwebstoff liege. Das stimmt sogar. Das Zauberwort heißt Verdünnung. Eliminiert wird die tatsächlich eingebrachte Menge an PCB durch diese Verdünnung aber keinesfalls.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen rechtlosen Zustand haben wir seit Jahren. Wenn RAG-Verantwortliche meinen, eine Filteranlage zu entwickeln ginge nicht von heute auf morgen, dann haben Sie recht. Aber die Möglichkeit dazu hätten sie spätestens schon vor acht Jahren gehabt, wenn sie denn gewollt hätten.
Zur Erinnerung. Zwischen den Jahren 1979 und 1983 sind rund 1.500 Tonnen PCB-haltiger Öle im saarländischen Bergbau eingesetzt worden. Lediglich für einen kleinen Bruchteil konnte ein Entsorgungsnachweis erbracht werden. Ich zitiere nochmals den Sachverständigen aus dem Untersuchungsausschuss. „Das heißt also, wir reden über ein - so möchte ich sagen - verschwiegenes Abfallentsorgungsproblem.“ Dabei habe ich jetzt nur das PCB-Problem angesprochen. Der Vollständigkeit halber sei auch noch an die Problematik der Salze beziehungsweise der Chlorid-Konzentrationen der
Grubenwässer erinnert. Auch hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf.
Ich kann mir jetzt schon die Argumentation vorstellen, was alles angeblich nicht umsetzbar ist, was das alles kostet und dass das PCB im Grubenwasser nur eine Quelle der Einleitung ist. Stimmt. Das wäre für mich aber kein Grund, nicht zu handeln. Das ist für mich eher der Anfang, etwas zu tun. Das Fass der PCB-Belastung aus anderen Quellen werden wir bei Gelegenheit auch noch aufmachen. Das wird lustig; das kann ich Ihnen versprechen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf eine Veröffentlichung des Umweltbundesamtes verweisen. Es ist eine Lektüre von 500 Seiten. Es ist also wirklich keine leichte Nachtgeschichte, aber durchaus lesenswert. Da werden nämlich die Prioritäten der verschiedenen PCBs aufgelistet. Es geht um die offene Anwendung und die geschlossenen Anwendungen. Die Belastungen, die wir aus den Gruben haben, gehören zu den geschlossenen Anwendungen. Dazu steht dort, PCB-haltige Geräte mussten entsprechend der EG-Richtlinie 96/59/EG inventarisiert und gekennzeichnet werden. Die enthaltenen PCBs waren bis spätestens 2010 zu beseitigen. Deutschland ist dieser Verpflichtung in Bezug auf geschlossene PCBs beigetreten.
Ich muss zugeben, 2010 waren die Gruben noch offen. Da hätte man fachgerecht entsorgen können. Das hat eine andere Umweltministerin zu vertreten, die das damals verpennt hat, aber es ist nun halt mal so. PCB gehört zu dem dreckigen Dutzend, den zwölf gefährlichsten Umweltgiften. Es ist sicher als krebserregend eingestuft, auch in kleinen Mengen. Es liegt in unserer Verantwortung, die Umwelt und die Bevölkerung zu schützen.
Das bedeutet, dass wir die RAG verpflichten müssen, das Grubenwasser zu reinigen. Ich erwarte ganz einfach, dass man bei diesem Thema nicht einknickt. Letztendlich stellt sich mir die Frage, welchen Grund es denn gäbe, dass das Saarland in irgendeiner Form schlechter gestellt wird als Nordrhein-Westfalen. Dort gehen jetzt nämlich drei Anlagen in Betrieb.
Jetzt im Sommer. Ich muss nachlesen, wo das ist, aber ich habe es gelesen.
Aber daran können Sie es nicht festmachen. Davon abgesehen kann man Schwebstoffe auch durch normale Absinkbecken herausfiltern. Das weiß ich. Das ist nämlich mein Beruf. Sie haben aber offensichtlich keine Ahnung davon. Ich hoffe, dass Sie in dieser Sache wirklich nachdenken und unserem Antrag zustimmen. - Danke schön.
Ich bin die absinkpolitische Sprecherin, wie mich der Minister eben so schön bezeichnet hat. - Das KPMG-Gutachten war das erste Gutachten, das ist zwölf Jahre alt, das kann ich durchaus hier zitieren. Diese Anlagen, um die es hier geht, betreffen das Grubenwasser der Zeche Haus Aden 2, Genehmigungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg. Vorher gab es ein Mordstheater, weil die RAG genau wie jetzt hier gesagt hat: „PCB ist nicht gefährlich, im Gegenteil, eventuell sogar noch gesund.“ Aber die Landesregierung und das Ministerium in NRW haben sich da etwas anders durchgesetzt als die saarländischen Behörden. Die Anlagen sind gebaut, die gehen jetzt in Betrieb, drei Testanlagen für 550.000 Euro - das ist bestimmt nicht die Welt -, und die sollen 90 Prozent des PCB ausfiltern. Das können wir dann auch verlangen, ganz einfach.
Davon abgesehen hat das Ministerium ausdrücklich auch auf die EU-Richtlinie verwiesen, die ich eben zitiert habe. Wer nicht lesen kann, kann sich dieses Bild
für ganz Dumme anschauen. Da sieht man genau diese Aufteilung nach offener Anwendung und geschlossener Anwendung. Es geht hier um die geschlossene Anwendung. Auf dieses Thema sind Sie überhaupt nicht eingegangen! Zu der geschlossenen Anwendung gehören nun einmal die PCB-Belastungen aus der Grube und nicht die PCB-Belastungen aus Kabeln, Fugendichtungen und so weiter. Das betrifft nicht diese Richtlinie. Nachdem ich entdeckt habe, dass diese Richtlinie maßgeblich ist, war mir klar, dass man jetzt wirklich die Sache Grubenwasser angehen muss. Die EU-Verordnung für die anderen PCB-Belastungen liegt eben noch nicht vor.
Das hat sich jetzt aber ergeben. Man sollte sich dieses Bild wirklich mal anschauen. Es sind keine 25 Seiten, Herr Heinrich, es sind über 500 Seiten.
Das ist keine leichte Bettlektüre, aber auch lesenswert. Wie gesagt, man kann es sich auf diesem Blatt anschauen. Das ist vom Bundesumweltministerium, also etwas höher angesiedelt als wir hier.
Was die Gutachten der RAG angeht, hätte ich mich gefreut, wenn Herr Friedrich auch mal zitiert worden wäre. Das ist aber nicht passiert, weil seine Äußerungen hier ja nicht ins Bild passen. Ich für meinen Teil stehe hier als Volksvertreterin und nicht als Vertreterin der RAG! - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst kürzlich, im November 2017, hat ein Flugzeug über Rheinland-Pfalz 50 Tonnen Treibstoff abgelassen. Auch Teile des Saarlandes sollen betroffen gewesen sein. Rheinland-Pfalz ist indessen besonders betroffen von Fuel Dumping, auch wegen der zahlreichen Militärflüge, die dort stattfinden. Wie wir wissen, haben diese in der letzten Zeit massiv zugenommen. Besonders der Saarpfalz-Kreis ist durch den Flughafen Ramstein sehr belastet. Wissen wir genau, was an Schadstoffen im Saarland landet? Nein, das wissen wir nicht. Und dieses Unwissen darüber, was über unseren Köpfen in der Luft passiert, ist für uns in dieser Form nicht mehr hinnehmbar. Wir wollen Klarheit darüber, welche Risiken nicht nur für Menschen bestehen, wenn Kerosin vom Himmel tropft. Vielmehr ist ebenso wichtig zu wissen, welche potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen diese Methode auf den Boden, auf unser Trinkwasser sowie langfristig auf die menschliche Gesundheit hat. Welche Auswirkungen kann Fuel Dumping auf unsere Nutztiere in der Freilandhaltung haben? Wir wissen es nicht.
Es ist vor allem Rheinland-Pfalz zu verdanken, dass sich die Umweltministerkonferenz der Länder im Mai vergangenen Jahres mit dem Thema beschäftigt hat und die Bundesregierung aufgefordert hat, den wissenschaftlichen Erkenntnisstand bezüglich der Verteilung, der Halbwertszeit und des Abbauprozesses, des Sedimentationsverhaltens und der daraus resultierenden bodennahen unterschwelligen Belastungen inklusive des Grundwassers zu aktualisieren und neu zu bewerten. Denn die bisherigen Erkenntnisse zum Kerosinablass stammen größtenteils aus Untersuchungen, deren Daten in den Fünfziger- bis Siebzigerjahren gewonnen wurden. Nun also wurde seitens des Bundesumweltamtes eine Studie zu den Rückständen und Ablagerungen von Kerosin nach sogenanntem Fuel Dumping in Auftrag gegeben, und das ist gut so.
Wir müssen allerdings auch feststellen, dass es sich bei dieser in Auftrag gegebenen Studie vor allem um einen literaturbasierten Sachstandsbericht handeln wird. Das ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Bei einer Anhörung im November des vergangenen Jahres im Mainzer Landtag referierte ein Mitarbeiter des Bundesumweltamtes und informierte die Abgeordneten. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich dazu aus der Zeitung Die Rheinpfalz: „ (…) Entgegen der Annahme vieler Parlamen
tarier“ wird „kein Flugzeug über Messstellen fliegen und dabei Kerosin ablassen (…). Die Herangehensweise sei eher eine intensive Literaturrecherche.“ Später heißt es: „Es könnte sein, dass das Bundesumweltamt als zuständige Behörde sich noch anders entscheidet.“ Wir interpretieren diesen Satz so, dass Zweifel an der Herangehensweise bei dieser Studie bestehen. Diese Zweifel, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir auch. Gemessene Daten haben doch eine größere Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit als Simulationen oder Literaturergebnisse zu den Erkenntnissen vergangener Jahrzehnte.
Daher unterstützen wir die Forderung des uns vorliegenden Antrags, bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass weitere Studien in Auftrag gegeben werden. Wir werden dem vorliegenden Antrag komplett zustimmen, fragen uns allerdings, wie die Landesregierung darauf hinwirken soll, dass diese Studie schnellstmöglich erarbeitet wird. Die Angebotsfrist endete vor vier Wochen, in zehn Monaten soll die Studie fertiggestellt sein. Da fragen wir mal ganz laut: Wie sollte die Landesregierung hier noch Druck machen? Das aber wäre dringend nötig.
Wir sind froh, dass die Koalitionsfraktionen mit dem vorliegenden Antrag auch unsere Anregung aufgegriffen haben, zu einer Verbesserung der Information der Öffentlichkeit zu kommen. Die geforderte Meldekette für Fälle des Kerosinablasses und die Verbesserung der Veröffentlichung von Informationen hierüber sind längst überfällig. Im Ausschreibungstext zu besagter Studie wurde dieses Manko übrigens bereits durch das Bundesumweltamt erkannt, denn es heißt in diesem Text: „Es ist zu prüfen, ob und in welcher Weise Veränderungen der jetzigen rechtlichen Regelungen (Meldung, Erfas- sung) notwendig und möglich sind und in wessen Zuständigkeit der Handlungsbedarf liegt.“ Also hätte es, genau genommen, der Forderung nach mehr Transparenz im vorgelegten Antrag gar nicht bedurft. Aber doppelt genäht hält bekanntlich besser.
Wir unterstützen, wie gesagt, die Forderung, dass weitere wissenschaftliche Studien in Auftrag gegeben werden. So sollten unseres Erachtens auch die Gründe, die zu einem Fuel Dump führen, besser dokumentiert werden. Denn das Ausmaß des Fuel Dumping nahm bei zivilen Flugzeugen im vergangenen Jahr um 4,5 Prozent zu, bei Militärflugzeugen sogar um 294 Prozent, verglichen mit 2016. Die Ursachen dafür sollten ebenfalls geklärt werden, denn wir wissen auch, dass gerade der Treibstoff von Militärflugzeugen mit viel mehr Zusatzstoffen belastet ist als bei zivilen Flugzeugen.
Ich fasse zusammen: Wir gehen davon aus, dass uns die Ergebnisse der Studie neue Erkenntnisse bringen und im Ergebnis die Menschen in den betroffenen Gebieten nicht nur schneller und besser in
formiert werden können, sondern aufgrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse auch mögliche Auswirkungen des Fuel Dumping auf Mensch und Umwelt teilweise geklärt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer eine zukunftsfähige Landwirtschaft will, muss sie schlichtweg sozial und ökologisch gestalten. Dies ist der Tenor unseres vorliegenden Antrags. Wir sind der Überzeugung, dass die gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union nach 2020 konsequenter nach dem Prinzip „öffentliche Mittel für öffentliche Leistungen“ ausgestaltet werden muss.
So baut beispielsweise der Ökolandbau den Boden auf, schont die Gewässer und fördert die Artenvielfalt. Das sind doch alles öffentliche Leistungen, die Mensch, Tier und Natur zugutekommen und entsprechend gefördert werden sollten. Daher sollte sich die Landesregierung im Bund in den laufenden EU-Verhandlungen zur gemeinsamen Agrarpolitik für eine Reform nach dem Prinzip öffentliches Geld für öffentliche Leistungen einsetzen, aus dem maßgeblich eine Ökologisierung der Kulturlandschaft finanziert werden könnte.
Die nachhaltige Ökolandwirtschaft im Saarland mit ihrer regionalen Produktion von gesunden Lebensmitteln muss unterstützt und weiter ausgebaut werden. Wir wollen eine gemeinwohlorientierte Landwirtschaft. Daher sind wir der Meinung, dass die Agrarförderung gezielt darauf abgestimmt werden sollte. Selbst Kanzlerin Merkel sieht das ähnlich. Sie meinte im August des vergangenen Jahres in einer Fachzeitschrift, dass die Agrarzahlungen stärker als bisher an Gemeinwohlinteressen ausgerichtet werden sollten.
Wir wissen mittlerweile, dass wegen des Brexits im EU-Budget bis zu 14 Milliarden Euro fehlen werden, weshalb EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger bereits überzeugt davon ist, dass sich die Landwirte und Regionen auf finanzielle Kürzungen einstellen müssen. Die Mittel sollen bereits im nächsten Finanzrahmen der EU nach 2020 deutlich verringert werden.
Daher unterstützen wir zwar den Vorstoß des uns vorliegenden Antrags seitens der Regierungskoalition, was die finanzielle Ausstattung des GAP nach 2020 betrifft und was die Abschaffung des Jährlichkeitsprinzips der GAK-Bundesmittel betrifft. Allerdings wollen wir kein „Weiter so!“, keine Beibehaltung des Systems, wie im Antrag der Koalitionsfraktionen formuliert, also keine pauschalen Direktzahlungen, sondern wir wollen, dass EU-Fördergelder auch daran geknüpft werden, ob arbeitsintensive, sozialverträglich ausgestaltete und ökologisch besonders wirksame Anbau- und Tierhaltungsmethoden eingesetzt werden. Daher werden wir uns bei der Abstimmung über den Antrag der Koalition enthalten, weil wir einen Teil Ihrer Forderungen zwar unterstützen können, aber andere ablehnen müssen beziehungsweise unsere Forderungen nicht darin entdecken können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Bedürfnis nach einer bewussten Ernährung, nach einer größeren Nähe zum Ursprung der Lebensmittel ohne große Lagerhäuser-Abfüllstationen oder Kühlhallen oder Zehntausende Transportkilometer ist für viele Verbraucher mittlerweile zu einem wichtigen Kriterium ihrer Kaufentscheidung geworden. Daher verweise ich an dieser Stelle ausdrücklich nochmals auf unseren Vorschlag, die Direktvermarktung saar
ländischer Lebensmittelprodukte mit einem Internetportal zu unterstützen, wie es in anderen Bundesländern auch üblich ist. Für uns sind auch Tier-, Naturund Gewässerschutz sehr wichtige Ziele der Agrarförderung. Natürlich gehören für uns gute Arbeitsund Einkommensbedingungen in der Land-, Forstund Fischereiwirtschaft sowie im Gartenbau dazu.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das fehlt uns leider in Ihrem Antrag. Es müssen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Menschen in der Landwirtschaft von ihrer Arbeit auch gut leben können. Dazu müssen die Erzeugerbetriebe ihre Rechte auf Augenhöhe in der Erzeugungskette gegenüber oft übermächtigen Molkereien, Schlachthöfen und Handelskonzernen geltend machen können. Das schließt eine faire Kosten- und Gewinnverteilung ein, denn Lebensmittel müssen auch bezahlbar bleiben. Zudem wird oftmals die Arbeit der Bäuerinnen und Bauern von der Gesellschaft nicht wertgeschätzt. Auch daher fordern wir in unserem Antrag, dass sich die Landesregierung für eine Verbesserung der Akzeptanz und Wertschätzung der Landwirtschaft in unserer Bevölkerung einsetzt. Hier wünschen wir uns verstärkte Akzente.
Denn schauen wir uns doch einmal die Situation der Landwirte an. Sie stehen mit dem Rücken an der Wand. Nach zwei einkommensstärkeren Jahren für Milchvieh- und Schweinehalter seien die Erzeugerpreise momentan wieder rückläufig, wie man hört. Es wurde in der Öffentlichkeit beklagt, dass 30 Cent für einen Liter Milch und 1,30 Euro für ein Kilo Schweinefleisch eben nicht kostendeckend für die Betriebe seien. Wir haben gehört, das Getreide sei inzwischen billiger als Holzpellets. Sarkastisch könnte ich jetzt sagen „Heizen mit Weizen“. Das würde sich derzeit lohnen. Diese Situation muss sich ändern, meine sehr verehrten Damen und Herren. Naturschutzverbände kritisieren ja auch zu Recht, dass die EU-Direktzahlungen Abhängigkeiten von Fördergeldern schaffen, Produktionsentscheidungen beeinflussen und die Effizienz von Landbaubetrieben verringern. Zudem sei die Gemeinsame Agrarpolitik der EU unzureichend, um negative Trends wie Umweltzerstörung und Biodiversitätsverluste umzukehren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Menge der Fluginsekten ist in den letzten Jahren massiv gesunken. Dieser bedrohliche Trend wird auch im Saarland bestätigt. Forscher schlagen Alarm für Natur und Landwirtschaft - und das zu Recht. Wir alle wissen, der Insektenschwund insbesondere bei den Bienen bringt ganze Ökosysteme durcheinander, führt zu Ernteausfällen und damit zu Preiserhöhungen von Lebensmitteln. Ohne Insekten kann es kein gesundes Ökosystem geben. Daher sollte sich die Landesregierung beim Bund für ein Glyphosat- und Neonikotinoide-Verbot einsetzen, wie wir es in unserem Antrag fordern.
Zusammenfassend ist zu sagen: Wir wollen keinen Status quo, sondern Verbesserungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Landwirte erreichen. Wir wollen Unterstützung für regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen, also auch für die Direktvermarktung. Wir wollen einkommensstabile Wirkungen der Förderprogramme, also eine Berücksichtigung von fair bezahlten Arbeitsplätzen. Die Förderprogramme sollten ebenso dazu beitragen, dass der Ökolandbau weiter ausgebaut werden kann. Aus unserer Sicht sind die Fördermittel zur Unterstützung arbeitsintensiver und ökologisch besonders wirksamer Anbau- und Tierhaltungsmethoden einzusetzen. Mit dem vorliegenden Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich dafür im Bund einzusetzen und bitten um Zustimmung.
Nicht zuletzt muss ich jetzt auf die Aussage meines Kollegen eingehen. Ich finde es wirklich gut, wenn es zur Anhörung kommt, wenn alle Verbände im Ausschuss gehört werden und wenn sie mit ihren Vorschlägen auch einen Niederschlag im saarländischen Vorschlag an die Bundesregierung finden. Das wäre wunderbar und in unserem Sinne. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können die Forderung nach der Katzenschutzverordnung nur unterschreiben.
„Hauptsach gudd gess“, eines der Lieblingsmottos der Saarländerinnen und Saarländer, sollte auch im Haushalt unseres Landes seinen Niederschlag finden. - Spaß beiseite. Wir alle wissen, dass regional erzeugte Lebensmittel aus dem Saarland bei der Bevölkerung einen hohen Stellenwert haben. Produkte direkt vom Erzeugerbetrieb sind sehr gefragt. Darauf haben sich inzwischen viele Betriebe, Kleinunternehmen, Imker oder Milchbauern im Saarland eingestellt. Sie bearbeiten einen Großteil ihrer Produkte selbst oder vermarkten sie auf Wochenmärkten, in Hofläden oder bieten sie mit einem bequemen Lieferservice an. Auch für die Verbraucher sind diese Alternativen zum Supermarkteinkauf im Laufe der Zeit immer wichtiger und attraktiver geworden. Das Bedürfnis nach einer bewussten Ernährung, nach einer größeren Nähe zum Ursprung der Lebensmittel ohne große Lagerhäuser, Abfüllstationen, Kühlhallen oder Zehntausende Transportkilometer ist für viele Verbraucher zu einem wichtigen Kriterium ihrer Kaufentscheidung geworden. Und das ist gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen. Diese Direktvermarktungen schonen die Umwelt. Man weiß, woher die Nahrungsmittel kommen, und Kinder lernen sehr praktisch, dass die Milch eben nicht aus dem Tetrapack kommt.
Daher wollen wir als LINKE dem Ausbau und der Förderung regionaler Produkte eine größere Aufmerksamkeit schenken. Wir reden nicht nur darüber, sondern unterbreiten Ihnen vorliegend einen konkreten Vorschlag. Wir haben in unserem Abänderungsantrag den Mittelansatz in Kapitel 09 05 für flankierende Maßnahmen im Bereich der Regionalvermarktung von 55.000 Euro um 50.000 auf 105.000 Euro erhöht und bitten hiermit um Ihre Zustimmung.
Wir möchten die Direktvermarktung saarländischer Lebensmittelprodukte wie in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen oder auch in Teilen von BadenWürttemberg mit einer Internetplattform unterstützen. Wo gibt es Wurstspezialitäten, welcher Imker ist in meiner Nähe, wer bietet wo und wann Milch, Käse und Quark an, wo bekommt man noch selbst gebackenes Brot und frisches Gemüse und Obst? Dieses Portal hilft nicht nur den saarländischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern auch den Erzeugern regionaler saarländischer Produkte. Nicht zuletzt sehen wir in einer stärkeren Vermarktung regionaler Produkte auch einen ersten großen Schritt hin zu mehr Lebensmittelsicherheit.
Der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass es im Saarland tatsächlich einen ähnlichen Ansatz gab, allerdings in Broschürenform und in aktualisierter Fassung aus dem Jahre 2011, wie man auf der Internetseite der Landesregierung nachlesen kann. Über den Begriff „aktuell“ werden wir uns dann gegebenenfalls austauschen, denn mit einer Pause von sechs Jahren möchten wir das Projekt nicht umgesetzt sehen. Ein Direktvermarktungsportal kann man hingegen stets schnell aktualisieren und eventuell auch mit der Tourismuszentrale verlinken. So können auch Synergie-Effekte entstehen, wie man sie in den anderen Bundesländern gut beobachten kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiteres wichtiges Thema im vorliegenden Haushalt ist die finanzielle Ausstattung der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Die CDU-SPD-Koalition hatte ursprünglich geplant, dafür 426.600 Euro zur Verfügung zu stellen. Die damit verbundene Unterdeckung in Höhe von 50.000 Euro hat die Regierungskoalition durch ihren uns nun vorliegenden Änderungsantrag mit einer Erhöhung der Mittel um 70.000 Euro zwar behoben, das ist aber aus unserer Sicht nicht ausreichend. Die Aufgabenfelder in der Verbraucherberatung haben sich erweitert. Die Anforderungen sind nicht zuletzt auch wegen zunehmender CybercrimeFälle massiv gestiegen. Daher wollen wir die Verbraucherzentrale für die Saarländerinnen und Saarländer stärken und hatten mit unserem Änderungsantrag eine Erhöhung der veranschlagten Mittel auf 600.000 Euro für notwendig erachtet. Die Verbraucherzentrale sieht sich immer größeren Herausfor
derungen gegenüber, zum Beispiel auch durch Märkte, die die Politik in den letzten Jahren dereguliert hatte. In der Energie- und Telekommunikationsbranche läuft so einiges aus dem Ruder, sodass die Verbraucherzentrale als Anwalt der Bürger Überwachungsfunktionen übernehmen könnte. Ich kann nicht alle möglichen Einsatzgebiete aufzählen, aber auch hier gilt: Nicht zu viel über Verbraucherschutz reden, sondern konkret handeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Jahr ließ eine Nachricht die Menschen aufhorchen. Eine Studie belegte, dass ein dramatisches Insektensterben in Deutschland zu beobachten ist. Das ist nicht nur in Deutschland so, sondern in Europa allgemein. Die Menge der Fluginsekten ist in den letzten Jahren massiv gesunken. Dieser bedrohliche Trend wird auch im Saarland bestätigt. Wir alle wissen: Der Insektenschwund, insbesondere der Rückgang bei den Bienen, bringt ganze Ökosysteme durcheinander, führt zu Ernteausfällen und damit zu Preiserhöhungen von Lebensmitteln. Ohne Insekten kann es kein gesundes Ökosystem geben. Wir anerkennen, dass die Landesregierung für die Förderung von Maßnahmen zum Schutz von Bienen und anderen Insekten zum ersten Mal Mittel zur Verfügung stellt. Aber ob diese im Haushaltsplan veranschlagten 10.000 Euro ausreichen, wagen wir zu bezweifeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber auch ohne das große Geld in die Hand zu nehmen, könnte die Landesregierung mehr tun und die Interessen der Bürger und der Bevölkerung sowie unseres Landes allgemein zu vertreten. Ich spreche hier explizit von den doch recht verhaltenen Protesten gegen die Zulassung des Herbizids Glyphosat. Das heißt, nachdem bekannt wurde, dass eine weitere Zulassung für fünf Jahre beschlossene Sache war, wurden auch hier dicke Backen und viel Wind gemacht. Dabei hat das Saarland bis dato eben nicht viel getan, um den Einsatz von Glyphosat massiv zu reduzieren, geschweige denn ein Ausbringungsverbot auszusprechen. Das ist übrigens auch unter Jamaika nicht passiert.
Nun haben wir wieder die Verlängerung um fünf Jahre - ohne jede Auflage. Ich stelle die Frage: Was dann? Werden Alternativvorschläge erarbeitet oder gibt es ein „Weiter so“? Glyphosat ist so billig, dass es keinen Anreiz für die Industrie oder die Landwirtschaft gibt, sich Gedanken über andere Methoden zu machen. Also ist hier die Politik gefragt. Diese sollte sich besinnen, dass für die Zulassung der Verkaufsprodukte die Nationalstaaten zuständig sind. Deshalb haben nämlich dem Vernehmen nach Frankreich, Luxemburg, Italien und Belgien ein Verkaufsverbot vorgesehen. Sie werfen uns Ideenlosigkeit vor. Dazu sage ich: Es wäre doch eine prima Idee, wenn Sie sich für ein Ausstiegsszenario ein
setzen würden, zumindest mit einer Rückführungsplanung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sehen aber auch noch weitere Themenfelder, bei denen nachgebessert werden müsste. Uns liegt das Thema Artenschutz am Herzen, speziell der Schutz der Vögel und Fledermäuse im Wald, die durch das kürzlich verabschiedete Waldgesetz aus unserer Sicht eben nicht genügend geschützt werden.
Auch möchte ich es an dieser Stelle nicht versäumen, nochmals auf die dauernden Klagen von Einwohnern über den Fluglärm hinzuweisen, der bekanntlich auch gesundheitsschädlich ist. Ich möchte die Landesregierung ermuntern, ihre Bemühungen fortzusetzen, um eine Reduzierung zu erwirken.
Ebenso erwarten die Menschen im Saarland energische länderübergreifende Maßnahmen und Initiativen gegenüber der französischen Regierung, damit das französische Atomkraftwerk Cattenom endlich dorthin gebracht werden kann, wo es schon lange hingehört, nämlich auf den Schrotthaufen der Geschichte.
Zu meinen weiteren Forderungen gehört darüber hinaus ein verantwortungsvoller Umgang in Fragen des Grubenwasseranstiegs. Ich komme leider auch nicht umhin, meine Meinung zum weiteren Ausbau der Windenergie kundzutun. Ja, Sie sind auf dem Holzweg, wenn Sie glauben, hier im Saarland das Weltklima mit Windrädern retten zu wollen.
Bevor man uns wieder vorwirft, es gäbe keine Alternativen von uns, dann kann ich nur empfehlen: Denken Sie einmal darüber nach, wie man Energie einsparen kann oder bereits erzeugte Energie nutzen könnte. Die Steigerung der Energieeffizienz und Energierückgewinnung wären wirklich sinnvoll und würden Riesenmengen CO2 einsparen. Aber auch ein bezahlbarer und intelligenter ÖPNV würde einen Beitrag zur Verbesserung des Klimas leisten.
Zum Schluss möchte ich noch erwähnen, was mich gestern doch etwas enttäuscht und sehr geärgert hat. Sie haben hier gebetsmühlenartig vorgetragen, die Haushaltsdebatte wäre kleinkariert, ja langweilig, und das wäre unser Verschulden. Okay, das ist vielleicht Ihre Meinung. Oder ist es die Arroganz der Mehrheit? Eine Debatte kann nur so hochwertig sein wie ihre Vorgaben. Grundlage dieser Debatte ist Ihre Vorlage - der Haushalt. Er ist dürftig und nicht gerade spannend.
Ich habe noch etwas. Ich habe festgestellt, dass alles, was die Opposition hier eingefordert hat, mit einem unfassbaren Starrsinn abgelehnt wurde. Meine liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist kein Ruhmesblatt, weder für Sie noch für dieses Parlament. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits bei der Ersten Lesung des vorliegenden Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass auch die Fraktionen von CDU und SPD nun endlich eingesehen haben, dass der Bau von Windrädern im Saarland begrenzt werden muss. Wir haben gehört, wie Sie, Herr Hans, hier von dem Hirschkäfer schwärmten und die wertvollen Böden im Wald beschworen haben. Ich begrüße das sehr, das muss ich sagen.
Die nun entdeckte Liebe der Koalitionsfraktionen zur Natur und dem saarländischen Wald mag den einen oder anderen etwas befremdlich angemutet haben, denn in der Vergangenheit war davon nicht viel zu spüren, im Gegenteil. Im Dezember letzten Jahres wurden beim LUA unter Verantwortung des Umweltministers, Herrn Jost, noch massenhaft Genehmigungen von Windenergieanlagen durchgepeitscht, nur damit die Betreiber noch an die an das Jahr 2016 geknüpften höheren Zulagen herangekommen sind. Zu diesem Zeitpunkt hätte man auf Regierungsseite die Bedeutung des Waldes als Erholungsort für die Bürgerrinnen und Bürger als besonderen Lebensraum für zahlreiche Arten und unersetzliches Naturerbe erkennen müssen, hat es aber nicht.
Auch zu dem vorliegenden Gesetzentwurf kann ich leider nur sagen: Sie haben es immer noch nicht begriffen. Dieser Entwurf ist halbherzig und greift viel zu kurz. Sie wollen nur den historischen alten Wald im Staatswald, und auch nur in der Regel, vor weiteren Windenergieanlagen schützen. Wir fragen deshalb, wie es auch viele Experten in der Anhörung getan haben: Wieso nur den Staatswald? Die besondere Wertigkeit und Bedeutung des Waldes ergibt sich doch aus natur- und bodenschutzfachlichen Erwägungen, die im Körperschafts- und Privatwald gleichermaßen wie im Staatswald gelten. Dabei sollte die Einbeziehung des Körperschaftswaldes überhaupt kein Problem darstellen, denn es handelt sich um Wald im Besitz der Kommunen, also um öffentlichen Wald. Diese Position wurde auch in der durchgeführten Anhörung zum Gesetzentwurf vielfach bestätigt. So schreibt zum Beispiel der NABU Saar in seiner Stellungnahme - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -: „Alte Laub- und Mischwälder befinden sich nicht ausschließlich auf Flächen des Staatsforstes, die lediglich 40 Prozent der gesamten Landeswaldfläche ausmachen, weshalb die vorliegende Gesetzesänderung aus naturschutzfachlicher Sicht nicht alle erforderlichen Waldflächen erfasst. Daher fordert der NABU, dass in § 8 Abs. 2 das Wort ‚Staatswald‘ ersetzt wird durch ‚öffentlicher Wald‘, denn der Kommunalwald ist gleichrangig mit dem Staats- und Bundeswald zu betrachten und rechtlich gleich zu behandeln. Insbesondere auch deshalb, weil diese Ausnahmeregelung mit einem öffentlichen Interesse begründet wird.“ Und auch im Privatwald, so sagen wir, überwiegt das öffentliche Interesse, und somit ist eine entsprechende Einbeziehung zu rechtfertigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch der Staatsrechtler Prof. Dr. Elicker bestätigte in seiner Stellungnahme die rechtliche Möglichkeit der Einbeziehung des Privatwaldes und hält dies für wünschenswert. Ich zitiere auch hier mit Ihrer Erlaubnis: „Gleichwohl ist es selbstverständlich möglich, dass der Gesetzgeber auch das Eigentum Privater am
Wald umfänglichen Beschränkungen unterwirft und bestimmte wirtschaftliche Nutzungen ausschließt, sofern dies durch die Wertigkeit des Lebensraumes Wald geboten ist. Die Nutzungsbeschränkung wäre somit selbstverständlich immer noch auch gegenüber dem privaten Eigentumsrecht zu rechtfertigen und wünschenswert.“
Lieber Herr Hans, Sie haben selbst in Ihrer Rede zur Ersten Lesung ausgeführt, dass mit dem Bau von Windenergieanlagen im Wald erhebliche Eingriffe verbunden sind. Sie haben gesagt - ich zitiere auch hier -, dass mächtige Fundamente ausgehoben werden, dass dort über 20 Quadratmeter große Betonfundamente gebaut werden, die mehrere Meter in den Boden ragen, dass viele Kubikmeter Beton in den Waldboden gegossen werden, dass riesige Maschinen in den Wald gefahren und dort abgestellt werden.- Sie kommen zu dem Schluss, dass nach einem solchen Eingriff in den Waldboden das Ökosystem unwiederbringlich zerstört ist. Da haben Sie vollkommen recht. Ich muss immer wieder anmerken: Bis heute habe ich, wenn ich beim anstehenden Rückbau gefragt habe, ob diese Fundamente entfernt werden, keine zustimmende Antwort erhalten. Diese Fundamente werden im Boden bleiben und nach dem Motto „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß“ wird der Boden dauerhaft zerstört bleiben. Diese Zerstörung betrifft jetzt allerdings nicht nur den Staatswald - da müssen Sie mir recht geben -, sondern auch Körperschafts- und Privatwald. Aus Ihrer Schlussfolgerung müssten Sie also die Konsequenz ableiten, dass deshalb nicht nur der Staatswald, sondern jeglicher Wald zu schützen ist, was Sie aber nicht tun. Wir hingegen sehen genau dies in unserem Abänderungsantrag vor.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch auf Folgendes hinweisen. Von den Waldflächen im Saarland sind 30 Prozent Körperschafts- und 28 Prozent Privatwald. Das bedeutet laut Gesetz, dass allein durch die Begrenzung auf den Staatswald knapp die Hälfte aller Waldflächen im Saarland schutzlos und für die Windenergie weiterhin nutzbar bliebe. Dabei sind noch nicht einmal die Wälder im Staatswald dazugerechnet, die aufgrund der Beschränkung „historisch alte Waldstandorte“ keinen Schutz genießen. Dass Sie vor diesem Hintergrund hier den Schutzheiligen für die saarländischen Wälder mimen, finde ich etwas verstörend.
Und da bin ich schon beim nächsten Punkt. Ich sagte es schon: Es sollen nicht nur die historisch alten Waldstandorte im Staatswald geschützt werden nach Ihrem Gesetzentwurf also Wälder, die seit mindestens 1817 bestehen -, sondern nach unserem Dafürhalten haben auch jüngere Waldbestände eine große Bedeutung für den Naturhaushalt, die Biodiversität, den Artenschutz, das allgemeine Land
schaftsbild sowie für die Menschen als Erholungsraum.
Dies betreffend gab es in der Anhörung entsprechende Forderungen. So verweist die Naturschutzinitiative zum Beispiel darauf - aus unserer Sicht zu Recht -, dass auch andere Waldstandorte eine hohe ökologische Wertigkeit besitzen. Wir wollen mit unserem Änderungsantrag nicht nur den historisch alten Wald im Staatswald, sondern den Wald insgesamt, also unabhängig von seiner Bestandsdauer und seiner Eigentumsart, vor der weiteren Bebauung von Windenergieanlagen schützen. Wir wollen den Wald außerdem ausnahmslos schützen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, wonach an besonders windhöffigen Standorten unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin ein Windenergieanlagenbau im Wald möglich sein soll, halten wir für falsch. Hier wird erkennbar wieder ein Schlupfloch für die Anlagenbetreiber geschaffen. Sie weichen damit ihren eigenen Gesetzesentwurf wieder auf.
Es ist überhaupt nicht einzusehen, aus welchem Grund wir weitere Windräder im Wald zulassen sollten. Es wurde doch bereits genug Übel in der Vergangenheit angerichtet. Wir haben jetzt schon zahlreiche Windräder im Wald, die ohne Rücksicht auf die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie ohne Rücksicht auf die Belange der Natur gebaut wurden. Dieses Gesetz ist nicht nur halbherzig, es kommt zudem auch viel zu spät. Nun wollen Sie weiterhin Ausnahmen zulassen. Nicht mit uns! Wir fordern einen ausnahmslosen Schutz des Waldes.
Ja, allerdings habe ich mir die angeschaut. - Unsäglich ist schließlich die den Anlagenbetreibern gewährte Übergangsfrist für die Anträge, die bis zum 21. Juni dieses Jahres eingereicht wurden. Auch hier begreift man offensichtlich nicht, dass es längst an der Zeit ist zu handeln. Wir diskutieren schon lange sehr konträr darüber - nicht nur hier, sondern überall -, ob und in welchem Ausmaß der Ausbau der Windenergie sinnvoll ist. Dabei ist gerade der Bau von Windenergieanlagen im Wald seit jeher umstritten.
Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD wurde eine Änderung der Gesetzeslage angekündigt. Aber auch jetzt schon ist im Landeswaldgesetz geregelt, dass bei jeder Umwandlung die Belange des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu berücksichtigen sind. Die Betreiber mussten also auch unter Geltung der alten Rechtslage damit rechnen, dass man die Belange des Naturhaushalts und Landschaftsbildes bei der Errichtung von Windenergieanlagen im Walde beeinträchtigt sieht. Ein schützenswertes Vertrauen darin, dass solche Anlagen im Wald genehmigt werden, konnte somit nicht entstehen.
Wir halten diese Übergangsregelung deshalb aus rechtsstaatlicher Sicht nicht für notwendig und lehnen diese aus naturschutzfachlicher Sicht ab. Entsprechend sieht es auch unser Antrag vor. Hierin unterscheidet sich unser Antrag auch von dem der AfD, die zwar auch die Ausweitung des Schutzes fordert, gleichzeitig aber auch - aus unserer Sicht unbegreiflich - eine Verlängerung der Übergangsfrist. Das ergibt überhaupt keinen Sinn und ist in der Stoßrichtung widersprüchlich. Wir werden diesen Antrag deshalb ablehnen.
Wir werden auch den Gesetzentwurf von CDU und SPD ablehnen, denn wir halten die Regelung für absolut unzureichend, auch wenn wir die Intention des Gesetzentwurfes begrüßen und den damit erzielten kleinen Fortschritt anerkennen. Wir sind für die Energiewende. Wir wollen diese aber sozial, fair und ökologisch unter Berücksichtigung des Waldes und Landschaftsschutzes gestalten. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag, mit dem wir einen konsequenten Schutz des Waldes fordern. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegen
den Antrag „Das Saarland ist Sportland und muss Sportland bleiben (...)“ rennen Sie bei mir und meiner Fraktion offene Türen ein. Wir sind uns der Bedeutung des Sports für unser Land sehr bewusst. Wie in Ihrem Antrag hinreichend beschrieben, ist der Sport, insbesondere der Vereinssport im Saarland nicht wegzudenken. Unser Land ist bundesweit führend mit der Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die im Sport organisiert sind. Dafür erfahre ich in meiner Tätigkeit als Sportfunktionärin immer wieder Lob und Anerkennung. Ja, das Saarland hat nicht nur einen guten Namen, wenn es um das Netzwerk Sport, um unsere Vereinsdichte oder erbrachte Leistungen geht, auch die einzigartige Finanzierung über das Sportachtel ist vorbildlich.
Nicht zuletzt wird auch die Politik gelobt, und zwar parteiübergreifend. Ich komme nicht umhin, Herrn Bouillon zu erwähnen - wenn ich Herrn Hörmann zitieren darf -, unseren sportverrückten Minister, um den uns alle beneiden. Das ist jetzt positiv zu sehen. Herr Bouillon, so viel Lob ist aber auch mit einer Erwartungshaltung verbunden. Denn trotz aller Erfolge gibt es immer noch Punkte, die verbesserungswürdig sind, wie zum Beispiel eine bessere institutionelle Förderung der Verbände und Vereine, damit die immer weiter wachsenden Aufgaben im Sinne des Gemeinwohls erbracht werden können. Insbesondere liegt mir die Unterstützung von Kindern am Herzen, die sich Vereinsbeiträge, die Sportausrüstung oder die Teilnahme an Turnieren nicht leisten können. In der Regel sind derartige Anliegen im Saarland unkompliziert zu lösen. Was mir größere Sorgen macht, sind die Reformmaßnahmen im Leistungssport. Hier ist Einsatz gefragt.
Aus unserer Sicht kann es nur ein Nebeneinander von Breiten- und Spitzensport geben. Genau das wird von der Reform unter Umständen ausgehebelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sport ist nicht nur ein Höher, Schneller, Weiter. Bei allem Verständnis für das Bestreben, bei der Medaillenjagd ganz vorne dabei zu sein, dürfen die Nachwuchsförderung, Mannschafts- oder Randsportarten nicht vernachlässigt werden. So kann es nicht angehen, dass Verbände, die keine oder nur geringe Chancen haben, auf dem Siegertreppchen zu stehen, von der Sportförderung ausgeschlossen werden könnten. Wir wollen hier im Land unsere bewährten Strukturen erhalten, sie weiterhin fördern und ausbauen. Gerade der Sport hat eben auch soziale und gesellschaftliche Aspekte und übernimmt viele Aufgaben unserer öffentlichen Lebensbereiche, worauf wir nicht verzichten wollen und können.
Wir wollen Sportland bleiben. Deshalb müssen wir gemeinsam auch für den Erhalt des Olympiastützpunktes und unserer Sportschule stehen. Darüber hinaus ist es wichtig, den Sport weiterhin attraktiv zu gestalten. Hierzu gehört es auch, die geplanten
Sport-Großveranstaltungen zu unterstützen, die unsere Position als Sportland festigen und ganz sicher auch dem Tourismus zuträglich sein werden.
Wir stimmen Ihrem Antrag vollumfänglich zu. Ich persönlich freue mich auf weitere Herausforderungen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich kann mich in vielen Punkten den Ausführungen von Herrn Jung anschließen, vor allen Dingen, was die Frage der Transparenz und der Ehrlichkeit angeht. Nun ist es aber so, dass wir durch die Maßnahmen, die die Marienhaus GmbH eingeleitet hat, ziemlich ratlos dastehen. Das tun alle. Es ist nicht mehr als richtig, dass diese Task Force eingerichtet wurde. Das ist das mindeste, was man verlangen kann.
Letztendlich zählen für uns aber die Ergebnisse. Ich möchte mich auf den Vortrag von Herrn Scharf berufen, denn er hat gesagt, die Bedarfe von Wadern werden geprüft und in andere Krankenhäuser übernommen. Damit bestätigen wir, dass es Bedarfe in Wadern gibt. Damit wird bestätigt, dass diese Bedarfe in Wadern in dieser Form nicht mehr erfüllt werden können, dass diese Bedarfe vielmehr in andere Krankenhäuser übergehen. Das ist genau das, was wir befürchtet haben. Dort kommt eine Rettungswache hin. Man wird versuchen, einige Teile der medizinischen Versorgung zu übernehmen, aber eben nicht alle Bedarfe.
Als Landtagsabgeordnete aus dem Kreis MerzigWadern sehe ich diese Entwicklung mit allergrößter Sorge. Diese Sorge ist mehr als berechtigt, zumal den Bürgern in der Region und somit auch mir im Herbst letzten Jahres Lösungen vorgestellt worden sind, die sich nicht erfüllt haben. Es war nämlich die Geburtsstunde des Verbundkrankenhauses Hochwald Saar. Man hat gedacht, das ist das Ei des Kolumbus und dass alles bestens ist. Aber offensichtlich war das alles nur Theater.
Wie soll jetzt bitteschön das Ziel erreicht werden, das wie eine Monstranz vorneweg getragen wird? Wir wollen eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung im ganzen Land. Gehört Wadern und Umgebung nicht zum ganzen Land? Sind wir schon von der Landkarte gestrichen? Das kann und möchte ich so nicht hinnehmen. Wir reden immerhin von einer Region, wo der demografische Faktor zuschlägt. Ja, wir haben im Hochwald eine Bevölkerungsstruktur, die ungünstiger ist als im Schnitt des Saarlandes. Und ja, ältere Menschen sind öfters krank. Und ja, sie sind auch nicht mehr so mobil wie junge Menschen. Gerade diese Bevölkerungsgruppe wollen wir nun benachteiligen?
Im Krankenhaus Wadern werden neben der Grundversorgung 1.200 Notfälle im Jahr behandelt, davon bleiben zwei Drittel in der Klinik. Das ist eine große Menge. Ich frage mich, wie wollen Sie das mit einer
Rettungswache hinbekommen? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Merzig-Wadern ist der flächenmäßig größte Landkreis. Wir haben nicht die beste Infrastruktur, weil die Nordsaarlandstraße, die ja auch schon mehrfach im Koalitionsvertrag gestanden hat, nicht zustande gekommen ist. Wenn Sie von Wadern nach Merzig fahren - wenn Sie Glück haben und in Merzig kein Stau ist, der Sie eine Stunde aufhält -, dann schaffen Sie es vielleicht in 40 Minuten, in Merzig im Krankenhaus zu sein.
Merzig ist ein altes Haus, das unter den hohen Investitionskosten stöhnt und auch nicht ganz rosig dasteht, wie uns die Landrätin im Kreistag bestätigt hat. Daneben haben wir jetzt Losheim - halbherzig aufgerüstet. Es wurde eben gesagt, dass viele medizinische Untersuchungen fürs Losheimer Krankenhaus in Wadern erfolgt sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist für meinen Wahlkreis, für meinen Landkreis eine Katastrophe. Ich möchte nicht in den Schuhen stecken, dass ein Angehöriger in Wadern krank wird und zufällig gleichzeitig ein Unfall passiert. Alle Rettungswagen sind unterwegs und es ist kein Krankenhaus mehr da. Wie soll das funktionieren? Das muss mir wirklich einer erklären.
Es ist so, dass nicht nur das Land einen Versorgungsauftrag hat, sondern auch der Kreis, und ich finde, es wäre sehr geschickt, wenn eine Lösung gesucht würde, die auch unserem Kreis gefällt und tatsächlich umsetzbar ist, sodass diese Versorgung auch gewährleistet ist.
Dass die Marienhaus GmbH an Vertrauen verloren hat, ist offensichtlich. Man sollte sich wirklich fragen, ob man mit diesem unzuverlässigen Partner überhaupt noch zusammenarbeiten will. Ich bin auf jeden Fall gespannt, denn es soll ja jetzt eine Machbarkeitsstudie angesetzt werden. Ich hoffe, dass diese nicht wieder ein Flop wird wie das Verbundkrankenhaus, sondern dass sich daraus ein Konzept ersehen lässt, das für die Bevölkerung in Merzig-Wadern wirklich akzeptabel ist.
Auf jeden Fall ist es jetzt an der Zeit, dass man einige Entscheidungen eben nicht von den Entscheidungen eines Trägers abhängig macht, sondern selbst trifft, und dass das Land zusammen mit dem Kreis - zumindest was Wadern betrifft - endlich etwas Greifbares auf die Beine stellt, von dem wir sagen können, das ist in Ordnung, damit können wir leben. - Vielen Dank.