Martina Holzner

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich führe diese Debatte im Sozialhaushalt gerne weiter, weil es viele wichtige Bereiche gibt, die wir erfolgreich in den nächsten beiden Jahren weiterentwickeln und unterstützen wollen. Deshalb möchte ich als jugendpolitische Sprecherin meiner Partei zunächst auch die gute und engagierte Arbeit des Lan
desjugendrings und seiner Mitgliedsverbände hervorheben, die sicher in diesem Jahr der Pandemie keine einfache war. Hierzu begrüße auch ich Georg Vogel und Fabienne Eli, die neue stellvertretende Vorsitzende, und möchte dir, lieber Tobias, auch herzlich für die geleistete Arbeit der letzten Jahre danken!
Natürlich, liebe Hannah Meuler, möchte ich dir und deinem Team herzlich zur Wahl gratulieren! Ich freue mich auch auf die gute Zusammenarbeit mit euch!
Unsere Verbände und Vereine haben auch dank der Arbeit der Jugendverbände den höchsten Organisationsgrad in der Bundesrepublik. Deshalb war es, wenn ich auf das Jahr 2020 zurückblicke, gut, die Förderung der Freizeitmaßnahmen zu erhöhen und auch Gelder für die Digitalisierung bereitzustellen, damit ein Austausch möglich ist, was für die Jugendlichen gerade in dieser Zeit besonders wichtig ist.
Wir haben in den letzten Jahren, mein Kollege Timo Mildau hat es eben schon gesagt, die Jugendbildungsreferentenstellen ausgebaut und ich freue mich, dass jetzt eine elfte Stelle dazukommen soll, die an den Landesjugendfeuerwehrverband gehen soll, den ich an dieser Stelle auch ganz herzlich grüßen möchte. Ich möchte mich für die gute und wichtige Nachwuchsarbeit der Feuerwehren bedanken!
Ein Dauerthema ist sicherlich die Finanzierung, sind die Eigenanteile der einzelnen Organisationen und Verbände. Deshalb werden wir erstmalig einen Sonderfonds für die Vereine und Organisationen in Höhe von 210.000 Euro pro Haushaltsjahr zur Verfügung stellen. Insbesondere soll hier bei pandemiebedingten Problemen geholfen werden, zum Beispiel bei Organisationen wie juz united oder bei pro familia. Im nächsten Jahr werden wir eine große Jugendanhörung im Landtag machen, auf die ich mich besonders freue und deren Debatte sicherlich viele gute Impulse für die weitere gute Zusammenarbeit bringen wird.
In der Gesundheits- und Familienpolitik gibt es für mich auch eine gute Entwicklung im Bereich der Hilfen für ungewollt kinderlose Paare. Viele kinderlose Paare bleiben mit ihren Sorgen und Nöten alleine und sind verzweifelt. Deshalb ist die Initiative von Bundesministerin Giffey, über Unterstützungsangebote aufzuklären und Paaren Mut zu machen, richtig und wichtig. Aber auch die finanzielle Unterstützung ist wichtig. Diese wird ab dem nächsten Jahr auch hier im Saarland für die Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen, sogenannter Kinderwunschbehandlungen, da sein. Das ist gut und richtig, denn auch hier wie in vielen anderen Bereichen gilt: Es darf nicht sein, dass eine Kinder
wunschbehandlung vom Geldbeutel der Paare abhängig gemacht wird.
Auch für weitere Hilfsangebote haben wir politisch einiges getan und werden dies auch weiterhin tun. Wir unterstützen die wichtige Arbeit von ALDONA. ALDONA setzt sich für Beratung und Betreuung von Prostituierten ein und hilft auch in dieser schwierigen Zeit den Prostituierten, ihren Alltag zu bewältigen. Auch die sehr gute Arbeit des Frauennotrufs, den Frauen erreichen können, wenn sie beispielsweise Opfer sexueller Gewalt geworden sind, werden wir, ebenso wie ALDONA, mit je einer halben zusätzlichen Stelle unterstützen.
Das Landesamt für Soziales wird ebenfalls mit mehr Stellen besetzt. Lieber Hermann Scharf, uns ist ganz besonders wichtig, dass hier die Arbeitsstellen für Integration auch gute Unterstützung bekommen, um die Verfahren zu beschleunigen und schneller für die Kinder reagieren zu können.
Ein weiteres wichtiges Projekt, das wir unterstützen, ist das Projekt der AWO „Quartiervielfalt in Merzig“ auf der Klosterkuppe. Hier soll ein inklusives genossenschaftliches Wohnprojekt in Form von barrierefreien Sozialwohnungen entstehen. Das Projekt wird mit 100.000 Euro Anschubfinanzierung unterstützt und wird sicherlich ein Leuchtturm werden, lieber Diethard Geber, dem hoffentlich viele folgen werden.
Ich komme nun noch kurz zu unseren älteren Menschen. Liebe Seniorinnen und Senioren, es war auch sicher für Sie ein sehr besonderes Jahr. Viele von Ihnen mussten mit Einschränkungen leben. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenzentren leben in einer besonders schwierigen Situation. Es sei mir erlaubt, an dieser Stelle auch noch einmal deutlich zu sagen, wie wichtig es ist, dass wir hier in naher Zukunft Lösungen finden, wie es in den Heimen weitergehen kann, ohne natürlich den Schutz der älteren Menschen zu gefährden. Im Haushalt 2021/2022 haben wir Gelder für Maßnahmen und Projekte eingestellt, mit denen einer Vereinsamung älterer Menschen entgegengewirkt werden kann. Ich glaube, auch das haben wir im Jahr 2020, in diesem Pandemie-Jahr, gelernt, wie wichtig Kontakte zu unseren Lieben, zu anderen Menschen sind.
Auch unsere Kinder haben ein besonderes Jahr hinter sich gebracht. Liebe Kinder, ich weiß nicht, ob Ihr mir jetzt zuhört - wahrscheinlich eher nicht -, aber ich weiß, dass viele Kinder sehr bestürzt waren, als am Freitag, dem 13. März, die Nachricht kam, dass die Schulen schließen. Auch auf die Familien kam eine sehr besondere Zeit zu, eine Zeit ohne Freunde, Vereine und Freizeitaktivitäten. Leider - auch das wissen wir heute - war diese Zeit, der erste Shutdown, auch eine Zeit, in der es viele Misshandlun
gen an Kindern gab. So berichteten uns die Kinderkliniken. Das hat uns alle sehr betroffen gemacht.
Aber auch die Fälle am Uniklinikum haben uns gezeigt, wie wichtig uns der Kinderschutz sein muss. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir weiter in den Kinderschutz investieren und auch mit einer Kinderschutzbeauftragten und der Kinderschutzgruppe die Arbeit in diesem Bereich weiterentwickeln können, aber auch weiterentwickeln müssen.
Meine Damen und Herren, liebe Akteure im Sozialund Gesundheitsbereich, ich wünsche Ihnen allen vor allem ein gesundes Jahr 2021. Es freut mich besonders, wenn ich den Blick auf die Tribüne werfe, wie viele von Ihnen heute hier sind. Vielen Dank dafür. Ich bitte um Zustimmung zum Einzelplan 05. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sich um die medizinische Versorgung im ländlichen Raum bei uns im Nordsaarland Gedanken zu machen, das ist richtig, und das haben wir im Plenum auch schon mehrmals getan. Es ist bestimmt auch gut, lieber Kollege Hermann Scharf, wenn man dabei alle verfügbaren Stellen, auch den Bischof, einbeziehen möchte. Deshalb ist es gut, diese Debatte um die Nordsaarlandklinik zu führen, wir können diese Debatte aber nicht führen, ohne den Gesamtkontext der bestehenden Kliniken bei uns im Landkreis in den Blick zu nehmen.
Wir von der SPD-Fraktion wollen - das trifft mittlerweile auf große Zustimmung - eine saarländische Lösung, nicht aber eine weitere Ökonomisierung der Krankenhauslandschaft durch einen privaten Betreiber.
Ich sage sehr deutlich: Alle müssen zusammenstehen, alle müssen zusammenarbeiten, und dazu gehören sicherlich auch die Landkreise. Die Gesundheitsversorgung in Krankenhäusern ist Teil der Daseinsvorsorge. Bei der Gesundheit geht es nicht um Gewinne, das haben wir eben schon gehört, sondern darum, dass die Menschen vor Ort sicher und gut versorgt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, und auch liebe Bürgerinnen und Bürger, wir können diese Debatten aber nicht glaubwürdig führen, ohne auch einige Sätze zu den bundespolitischen Rahmenbedingungen zu sagen. Diese sind in der Tat eine wesentliche Ursache für die bestehenden Probleme und die eingetretenen Veränderungen. Die aktuelle Krankenhausfinanzierung nach dem DRG-System stellt eine Ursache der Schwierigkeiten vieler Standorte dar. Die aktuellen Gesetzgebungsverfahren, die schon abgeschlossen oder noch in der Erarbeitung sind, haben diese Situation noch weiter verschärft. Das lässt sich nicht bestreiten.
Ebenfalls nicht zu bestreiten ist, Hermann Scharf hat es eben bereits gesagt, dass es bundesweit das Ziel gibt, die Zahl der Kliniken in Deutschland insgesamt zu reduzieren. Das macht man nicht, um die Gewinne an einzelnen Standorten zu maximieren, vielmehr
geht es in erster Linie darum, eine Verbesserung der Qualität zu erreichen, das Wohl von Patientinnen und Patienten im Blick. Korrekterweise muss man auch sagen, dass wir - das sage ich für meine Person und sicherlich auch für meine Fraktion - diese Zielrichtung durchaus als richtig erachten, man muss das aber auch mit Sinn und Verstand durchführen. Es darf nicht dazu kommen, dass wir am Ende in manchen Gebieten viele Krankenhäuser haben, während andernorts, zum Beispiel eben auch bei uns im ländlichen Raum, keine Krankenhäuser mehr vorhanden sind. Deshalb sage ich ganz deutlich, dass das bisherige Finanzierungssystem über DRGs viele Fehlanreize beinhaltet.
Nun konkret zum Standort Losheim und zur Versorgungslage bei uns im Nordsaarland. Fakt ist, dass laut der Aussage des Trägers Marienhaus im Ausschuss keine Teilschließung der Klinik in Losheim erfolgt, vielmehr soll zum 30. September 2020 eine Schließung des Akutkrankenhauses stattfinden. Kurz zur Historie seit März: Am 31. März hat sich der Träger Marienhaus vor allen anderen beworben, die Nordsaarlandklinik zu übernehmen. Jetzt, kurz vor Beendigung des Verfahrens, ist die Marienhaus aus dem Verfahren ausgestiegen. Womit könnte das zusammenhängen? Vermuten könnte man einen Zusammenhang damit, dass die Klinik, nachdem sie ich betone ausdrücklich: in gemeinsamer Absprache mit dem Land - zur COVID-Klinik ausgewiesen wurde, pro leerem Bett eine Zahlung von 530 Euro pro Tag pro Bett bekommen hat.
560 Euro. Diese Förderung wird aber am 30. September beendet. In der Klinik selbst sind nach der während der Pandemiezeit erfolgten Verlegung der Konservativen Orthopädie, dem Aushängeschild der Klinik in Losheim, nur noch sehr wenige Patienten übrig, zuletzt zehn am Tag. Was soll nun geschehen? Ich finde es wichtig, dass nun ganz klare Signale vonseiten des Trägers kommen, was nach dem 30. September in Losheim passieren soll. Ist Plan A ganz vom Tisch? Wie wird ein möglicher Übergang zu einem anderen Konzept, zu einem Plan B, gestaltet? Die Vertreter der Marienhaus-Gruppe haben in der vergangenen Woche ihren Plan B vorgestellt. Diese Pläne für ein altersmedizinisches Zentrum machen Hoffnung auf ein gutes medizinisches und pflegerisches Angebot, mit dem auch ein Teil der Arbeitsplätze wohl erhalten werden kann. Das Sozialministerium wird diesen Vorschlag sicherlich auch konstruktiv aufnehmen. Für die Umsetzung müssen aber noch viele Fragen beantwortet werden.
Was geschieht aber mit den Mitarbeitern in dieser Zeit? Wird es einen Sozialplan geben, der allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Anschlussbeschäftigung bietet oder eine andere sozialverträgliche Lösung ermöglicht? Dies ist für uns, das möchte ich hier noch einmal ausdrücklich betonen,
Voraussetzung für eine mögliche weitere finanzielle Unterstützung aus den Strukturfonds. Neun Mitarbeitern wurde nach unseren Informationen bereits gekündigt. Weitere Kündigungen sind nicht ausgeschlossen. Wir kennen die Menschen, die nun ihren Arbeitsplatz verloren haben: Wir reden dabei teilweise von Leuten, die 40 Jahre lang in Losheim gearbeitet haben. Sie haben uns kontaktiert und haben uns berichtet, sie hätten ihre Kündigung im Briefkasten gefunden. Ungeheuerlich, wie ich finde!
Ich möchte aber auch ganz klar sagen, dass sich unser Kreis nicht auf einen Standort begrenzt. Wir müssen sowohl unser SHG-Klinikum in Merzig als auch ein mögliches zukünftiges Konzept in Losheim und eine gute Versorgung in Wadern im Blick haben. Ich möchte auch nicht versäumen, die DRK-Klinik in Mettlach und die Reha-Kliniken in Weiskirchen und Orscholz zu erwähnen. Allein schon angesichts dessen greift Ihr Antrag viel zu kurz.
Voraussichtlich Ende des Monats sollen die Gespräche, die vom Ministerium mit den interessierten Trägern geführt werden, abgeschlossen sein. Dann wird der Zeitpunkt gekommen sein, an dem wir betrachten müssen, wie eine gute medizinische Versorgung im Kreis Merzig-Wadern und vor allem im Hochwald aussehen kann. Natürlich wird sowohl vonseiten der kommunalen Familie, vonseiten des Landkreises, aber auch vonseiten der Landesregierung eine gute Lösung für die Menschen im Nordsaarland erwartet.
Entscheidend wird für uns in den kommenden Wochen sein, wie an den Bedürfnissen der Menschen orientiert bei uns im Nordsaarland eine gute medizinische Versorgung aussehen kann. Wir haben uns hierzu in den zurückliegenden Wochen klar positioniert und auch die Möglichkeit einer Projektgesellschaft unter Beteiligung der Landkreise auf die Agenda gehoben. Wir haben auch gesagt, dass für uns ein privater Träger mit rein wirtschaftlichen Interessen und keiner guten Tarifstruktur für seine eigenen Mitarbeiter nicht infrage kommen wird. Ein privater Träger ist nach unserem Verständnis auch nicht mit einem freien, kirchlichen oder einem gemeinnützigen Träger gleichzusetzen. Auch insoweit springen Sie mit Ihrem Antrag viel zu kurz.
Zurzeit sind, das wissen Sie, mehrere Interessenten im Boot. Es gilt nun, damit komme ich zum Schluss meiner Rede, das weitere Verfahren abzuwarten, um im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ein gutes und vor allem zukunftssicheres medizinisches Konzept auf den Weg zu bringen, von Merzig über Losheim bis nach Wadern reichend und letztlich darüber hinaus zugunsten des ganzen Landes. - Wir lehnen Ihren Antrag deshalb ab. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Im letzten Plenum hat Ministerin Bachmann das Landarztge
setz vorgestellt und deutlich gemacht, dass es sich bei diesem Gesetz nicht um eine romantische Vorstellung, eine Art Bergdoktoridylle, handelt. Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht darum, eine gute wohnortnahe medizinische Versorgung auch im ländlichen Raum zu gewährleisten. Ich glaube, gerade die letzten Wochen und Monate haben uns gezeigt, wie wichtig unser Arzt vor Ort ist. An dieser Stelle auch von unserer Fraktion nochmals ein herzliches Dankeschön an alle Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger und alle anderen Angestellten in den Praxen und Krankenhäusern, die uns vorbildlich und unter größtem Einsatz in der schwierigen Zeit der Pandemie begleitet haben und weiter für uns da sind.
Ich komme aus dem Kreis Merzig-Wadern, der sicher - sehen Sie mir das bitte nach - für mich der schönste Landkreis ist. Wir sind aber auch der flächenmäßig größte Landkreis und haben im Landkreis verteilt viele kleine Dörfer. Es gibt jetzt schon Lücken in der hausärztlichen Versorgung, es sind nicht mehr alle Hausarztsitze besetzt. Eine Unterversorgung ist in manchen Bereichen keine Zukunftsvision, sondern bereits jetzt schon vorhanden. Sieht man sich die Altersstruktur an, die Kollegen haben es eben schon erwähnt, so kann man dieses Gesetz nur als folgerichtig und absolut notwendig bezeichnet. Die hausärztliche und fachärztliche Versorgung muss langfristig sichergestellt werden. Hierzu wurden bereits 2017 das Landarztförderprogramm und das Stipendienprogramm initiiert. Mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 wird es den Ländern jetzt ermöglicht, einen weiteren Anreiz für eine hausärztliche Quote, die Landarztquote, zu schaffen. Mit dieser kann das Saarland bis zu 10 Prozent der Medizinstudienplätze vorab an Bewerber geben, die sich verpflichten, nach ihrem Abschluss und der fachlichen Weiterbildung für bis zu zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung beziehungsweise in den von Unterversorgung bedrohten ländlichen Gebieten tätig zu werden.
Die Landesregierung stellt 7,8 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze für Studierenden zur Verfügung, die sich bereit erklären, im Anschluss an ihr Fachstudium für zehn Jahre als niedergelassener Allgemeinmediziner - sogenannte Landärzte - zu arbeiten. Ein Numerus clausus ist nicht erforderlich, um den Beruf des Hausarztes zu ergreifen. Ich glaube, das ist eine gute Entscheidung, denn Arzt zu sein ist sicher nicht nur ein Beruf, sondern vielmehr eine Berufung. Das wissen wir alle nur zu gut.
Die Landesregierung hat trotzdem einen gewissen Rahmen gesetzt, mit dem wir uns nach der Ersten Lesung des Gesetzes, nach der Anhörung und den Stellungnahmen beschäftigt haben und den wir noch mal verändern wollen. Ein wichtiges Anliegen war,
eine Veränderung bei der Vertragsstrafe von 250.000 Euro vorzunehmen. Es heißt nun, wie eben schon erwähnt, bis zu 250.000 Euro Strafzahlung, wenn nach dem Studium keine allgemeinmedizinische Ausbildung oder keine Niederlassung im Saarland erfolgt. Dies hat mein Kollege Dr. Magnus Jung schon nach der Ersten Lesung aufgegriffen und im Ausschuss zur Beratung vorgebracht. Diese Änderung wollen wir jetzt in unserem vorliegenden Antrag auch vornehmen.
Auch konnte in der Anhörung klargestellt werden das war ein wichtiges Anliegen der Studierenden -, dass die Strafe Studienabbrecher nicht betrifft. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass von den zuständigen Stellen bei der Bemessung der Strafe die soziale Lage der Studierenden berücksichtigt werden kann. Wir verstehen das so, dass das zuständige Amt von dieser Regelung im Bedarfsfall auch Gebrauch macht. Natürlich steht neben allen Bemühungen dieses Gesetz dafür, den ländlichen Raum attraktiv für Hausärzte zu machen. Klar ist es schön, wenn alle ihren Doktor vor Ort kennen und schätzen, aber das alleine reicht nicht, um eine Attraktivitätssteigerung im Bereich der Hausärzte sicherzustellen. Nein, auch gute infrastrukturelle Bedingungen müssen vorhanden sein, um mögliche Neuansiedlungen von Hausärzten zu fördern. Hier gilt es natürlich - und es ist gut und richtig, dass dies von der Kassenärztlichen Vereinigung auch so praktiziert wird -, dass mögliche Hausärzte vor Ort bestimmte Stundenkontingente teilen können, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Es muss auch so sein, dass unser Doktor, dem wir vertrauen und der meist unser erster Ansprechpartner ist, Zeit für seine Patientinnen und Patienten haben kann, um sich um die Menschen vor Ort ausreichend zu kümmern.
Das Landarztgesetz ist ein Baustein, dass zukünftig auch die Grenzen zwischen ambulanten und stationären Angeboten vernetzt werden. Wir brauchen Gesundheitszentren und natürlich muss auch - ich spreche von meiner Heimat im Nordsaarland - eine ausreichende und gute stationäre Versorgung für die Menschen im ländlichen Raum vorgehalten werden.
Meine Damen und Herren, wir wissen, dass es noch einige Jahre dauern wird, bis diese Maßnahme greift. Sicherlich sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Attraktivität des Arztberufes zu steigern. Ich hoffe, dass wir viele Interessierte finden werden, die dann irgendwann vielleicht auch bei uns im ländlichen Raum Hausarzt oder Hausärztin werden wollen. Denn wir wollen mit diesem Gesetz Politik für die Menschen im ländlichen Raum machen. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag und um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Bildung, Erziehung und Betreuung sind die Aufgaben einer Kindertageseinrichtung, Herr Dörr, und folglich auch die einer Erzieherin. Ich selbst habe vor vielen Jahren den Beruf der Erzieherin erlernt. Herr Dörr, sollte bei Ihnen möglicherweise das Bild oder die verstaubte Idee vom Berufsbild der Erzieherin als eine babbelnde Kaffeetante oder - wie Sie es eben gesagt haben - einem Kindergartenfräulein im Kopf sein, dann würde mich das nicht wundern.
Ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal in einer Kita waren.
Haben Sie sich vor Ihrem Antrag überhaupt mit der Arbeit in den Kitas beschäftigt?
Waren Sie einmal zu Gast in einer Fachschule für Sozialpädagogik?
Haben Sie sich einmal die Fachschulausbildung von Erzieherinnen, die sehr viel spezifischer auf die möglichen Einsatzgebiete und die tägliche Arbeit von Erzieherinnen ausgerichtet ist als das Studium Lehramt der Primarstufe, angesehen?
Kennen Sie die Inhalte der Studiengänge, beispielsweise an der HTW im Studiengang Pädagogik für frühe Kindheit?
Unsere Kitas sind Bildungseinrichtungen. Wir haben im Saarland tolle Kindertageseinrichtungen, die sehr gute Arbeit leisten.
Die pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen sind nicht nur sehr gut darin ausgebildet, Bildungsinhalte zu vermitteln, sondern auch die psychologisch, didaktisch, methodisch, pädagogisch, emotional vermittelten Aspekte der Bildung und Erziehung in Kitas zu beachten. Viele wichtige Grundlagen in der Erziehung werden in unseren Kitas gelegt und - Herr Dörr - nicht erst im letzten Kita-Jahr. Es passt zu Ihrem Bild, dass Kinder erst einmal ein paar Jahre in den Kitas spielen und im letzten Jahr eine Vorbereitung auf die Schule erhalten sollen.
Nein. Kinder lernen ab dem ersten Tag in der Kita. Genau so sind auch die Bildungs- und Lernkonzepte der Erzieherinnen und Erzieher angelegt. Sie sehen, das geht ganzheitlich und fördert in allen Bereichen. Im letzten Kita-Jahr, dem sogenannten Kooperationsjahr, gibt es eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Grundschule. Hier arbeiten Lehrer und pädagogische Fachkräfte gemeinsam, um einen guten Übergang zur Schule zu gewährleisten.
Nein, es geht nicht nur um die kognitiven Fähigkeiten eines Kindes, sondern um viel mehr: Um selbstbewusste, eigenständige und starke Kinder, die offen sind für Neues, die Durchsetzungsvermögen und Regelverständnis, Selbstbewusstsein und Problemlösungskompetenzen erlernt haben und sehr gut vom ersten Tag an durch die Kita vorbereitet wurden. Um es auf den Punkt zu bringen, dazu brauchen Beschäftigte in Vorschuleinrichtungen keine Ausbildung als Grundschullehrer. Um es weiter auf den Punkt zu bringen, nein, man kann sich auch nicht aus einem anderen System einen Baustein herauspicken - wie hier die École maternelle -, um diesen dann mit dem Ziel der Selektierung zu etablieren, was Sie in vielen Ihrer Anträge versuchen.
Das, was für Erzieherinnen und Erzieher wichtig ist und woran wir arbeiten, ist, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Dafür haben wir bereits einiges getan. Ich nehme als Beispiel nur die Erhöhung der Leitungsfreistellung oder dass circa 30 besonders belastete Kitas eine Viertelstelle mehr pro Gruppe
bekommen. Mit der Fachkräfteoffensive unter Einführung der praxisorientierten Erzieherinnenausbildung - kurz PiA -, die zusätzlich zum vorhandenen Personalschlüssel in der Einrichtung sind, haben wir erstmals 93 bezahlte Ausbildungsstellen geschaffen. Sie sehen, uns ist die Qualität und die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte wichtig. Wir wertschätzen ihre Arbeit. Wir werden mit der Novellierung des SKBBG weitere Verbesserungen in den Einrichtungen schaffen.
Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis möchte ich zum Schluss meine Rede mal wieder Montessori zitieren. „Nicht das Kind soll sich der Umgebung anpassen, sondern wir sollten die Umgebung dem Kind anpassen.“ - Wir lehnen den Antrag ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ja, Herr Dörr, es gibt Unterschiede bei Kindern in der Schule. Ob Sie es glauben oder nicht, ich bin oft in Schulen und mein Kind besucht auch die Grundschule. Es hat tatsächlich auch Spaß in der Schule, auch das können Sie glauben oder nicht.
Zu Ihrem Antrag. Wir diskutieren heute über das Schulpflichtgesetz. Sie schlagen vor, § 2 des Schulpflichtgesetzes betreffend den Beginn der allgemeinen Vollzeitschulpflicht zu ändern, Abs. 1 Satz 1 soll gestrichen werden. Ich lese das jetzt mal vor, er lautet: „Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht mit dem Anfang des Schuljahres in diesem Kalenderjahr.“ Diese Regelung soll laut Ihrem Antrag durch folgenden Text ersetzt werden: „Für alle Kinder beginnt mit dem Tag der Vollendung des sechsten Lebensjahres die allgemeine Schulpflicht.“ Der nächste Satz: „Für alle Kinder beginnt mit dem Tag der Vollendung des fünften Lebensjahres das Recht, eine öffentliche Schule zu besuchen.“ - Aha.
Zur Erklärung. Die Schulpflicht besteht im Gegensatz zu den meisten Ländern Europas in Deutschland seit 1919. Die Regulierung der Schulpflicht obliegt den Ländern, das heißt, jedes Bundesland hat eine eigene Regelung darüber, ab welchem Alter ein Kind die Schulpflicht erreicht; das ist die sogenannte Stichtagsregelung, Sie haben sie eben erwähnt. Im Saarland beginnt die Schulpflicht für alle Kinder, die bis zum 30.06. sechs Jahre alt sind, ab dem 01. August - das sind die sogenannten Muss-Kinder. Sie gehen dann im Sommer des gleichen Jahres in die Schule. Kinder, die bis dahin noch nicht sechs Jahre alt sind, aber im laufenden oder folgenden Kalenderjahr sechs Jahre alt werden - die sogenannten
Kann-Kinder -, können auf Antrag der Eltern schon ein Jahr früher in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung auf der Grundlage einer Untersuchung durch den Schuloder Amtsarzt beziehungsweise die -ärztin, und natürlich geben auch die Erzieherinnen und Erzieher des Kindes eine entsprechende Empfehlung. Wenn notwendig kann auch ein Schulpsychologe oder eine -psychologin herangezogen werden. Weiterhin führt die Schulleitung ein Gespräch mit den Eltern. Bei Kindern, die erst im folgenden Kalenderjahr das sechste Lebensjahr vollenden, ist die Hinzuziehung eines Schulpsychologen oder einer Schulpsychologin verpflichtend.
Es ist also ganz klar geregelt, welche Kinder frühzeitig in die Schule gehen können und unter welchen Umständen, nämlich nur diejenigen, die bereits fünf Jahre sind und bei denen durch die Untersuchung die Schulbefähigung festgestellt wird. Gehen Kinder schon mit fünf Jahren in die Schule, beginnt ab diesem Zeitpunkt für sie die Schulpflicht und damit eben auch das Recht auf einen Schulbesuch. Denn Schulpflicht bedeutet nicht nur, dass die Kinder zur Schule gehen müssen, es bedeutet auch, dass alle Kinder das Recht haben, die Schule zu besuchen. Festgelegt ist das in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Das Recht auf Bildung gehört zu den Kinderrechten.
Allerdings würde ein vorbehaltloses Schulbesuchsrecht aller fünfjährigen Kinder den Regelungen in Abs. 2 des Gesetzes entgegenstehen; Ihr Antrag ist also nicht durchdacht, mal wieder. Viel schlimmer: Die Regelung, die Sie hier vorschlagen, würde das Kindeswohl gefährden und steht der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes entgegen. Für uns steht immer das Kind an erster Stelle. Nicht alle Kinder entwickeln sich im gleichen Tempo. Deswegen müssen wir uns die Frage stellen, wie das Schulsystem jedem Kind gerecht werden kann; das ist doch die Frage, die wir debattieren und beantworten müssen! Und hier wird in der Praxis gerade bei den Kann-Kindern sehr genau hingeschaut und differenziert, ob ein Kind die kognitiven, aber auch sozialen Stärken besitzt, die es in der Schule braucht. Auch was passiert, wenn ein Kind noch nicht schulreif ist und zurückgestellt wird, kommt in Ihrem Antrag nicht zur Sprache.
Fazit: Wir haben hier im Saarland gute Abläufe und Verfahren festgelegt, um eine ganzheitliche Prognose für das einzelne Kind treffen zu können. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Meine Herren der AfD, ich habe durchaus zur Kenntnis genommen, dass Sie sich heute einmal ein neues Thema ausgedacht haben. Allerdings waren Sie beim vorliegenden Antrag mit dem Ausstieg aus dem nationalen Bildungsrat wieder einmal nicht gründlich genug und natürlich auch gewohnt kurz. Das Saarland kann keinen Rat verlassen, in dem es gar kein Mit
glied ist. Eigentlich ist mit diesem Satz alles zu Ihrem Antrag gesagt.
Ich möchte Ihnen aber trotzdem kurz erklären - weil es doch etwas wirr war -, dass ich gehört habe, welche Ziele der nationale Bildungsrat verfolgen soll, sollten sich denn die Länder und der Bund dazu entscheiden, ihn einzurichten. Die obersten Ziele, die ein solcher nationaler Bildungsrat verfolgen soll, sind mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen. Das sind in meinen Augen keine Ziele, die man ablehnen kann. Gerade das Ziel einer besseren Transparenz der Bildungssysteme in den Ländern ist vertretbar, denn es ist für Familien schon schwierig, wenn sie während der Schulzeit aus dem einen ins andere Bundesland umziehen. Darüber hinaus sollten die Abschlüsse vergleichbar sein, denn es darf beim Zugang zu einem Studium keinen Unterschied geben, ob man in München, Hamburg oder Saarbrücken sein Abitur erworben hat.
Klar ist, wir müssen das Bildungssystem in Deutschland qualitativ weiterentwickeln. Es gibt Herausforderungen, die die Länder nur gemeinsam und auch nur gemeinsam mit dem Bund stemmen können. Hierzu zählt beispielsweise die Digitalisierung unserer Schulen. Ohne Mittel vom Bund würden wir die großen Unterschiede in den Ländern nicht überwinden können. Das kann nicht unser Ziel sein. Lassen Sie mich allerdings auch eines klarstellen. Die Kulturhoheit der Länder ist ein wichtiges Prinzip der föderalen Ordnung. Die Zuständigkeit der Länder für das Bildungswesen darf nicht angetastet werden.
Nicht ohne Grund ist nämlich Bildungspolitik in erster Linie Ländersache. Wir hier im Saarland haben in den letzten Jahren sehr viel in Qualitätsverbesserungen investiert. Hier einige Beispiele: Die Schülerinnen und Schüler sollen mehr individuelle Förderung erhalten entsprechend ihren Begabungen und Stärken. Wir haben die Medienbildung in den Schulen fest verankert. Mit dem weiteren Ausbau der Gebundenen Ganztagsschulen schaffen wir mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit. Auch die künftigen Qualitätsverbesserungen in der freiwilligen Nachmittagsbetreuung tragen dazu bei. Im Saarland hängen gute Bildungschancen nicht so stark vom Geldbeutel der Eltern ab wie in anderen Ländern Deutschlands. Unsere Schulen helfen dabei, unsere Schülerinnen und Schüler zu selbstbewussten und selbstständig handelnden jungen Menschen auszubilden.
Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, haben wir viel getan, um das saarländische Bildungssystem immer wieder zu verbessern. Natürlich gibt es noch einiges zu tun. Das Bildungssystem wird sich immer wieder anpassen müssen. Ein Ende wird es nie geben. Aber daran arbeiten wir hier im Land. Daran arbeiten auch alle anderen Länder. Diese Maßnahmen besser aufeinander abzustimmen, ist im ersten Schritt wohl nicht falsch. Zu guter Letzt ist die Einrichtung eines nationalen Bildungsrates eine Exekutivangelegenheit, mit der die Länderparlamente derzeit nichts zu tun haben. Die Beratungen darüber werden am morgigen Donnerstag in der Kultusministerkonferenz stattfinden. Die sollten wir auch abwarten, bevor wir als Parlament Empfehlungen aussprechen und dem Ministerium vorgreifen. Aus all diesen Gründen bitte ich um Ablehnung des vorliegenden Antrags. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten das Thema in der Tat in den letzten Monaten und Jahren schon öfter hier im Plenum. Passend zur Weihnachtszeit könnte ich statt „alle Jahre wieder“ jetzt auch sagen „jedes Plenum wieder“. Wir haben jetzt echt oft genug dargestellt, dass wir ein weitverzweigtes und leistungsfähiges System der Förderung für alle Kinder und Jugendlichen haben. Das ist für Sie in den entsprechenden Protokollen nachzulesen.
Durch Ihre Beantragung wird die Qualität Ihrer Beiträge nicht besser. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen. Uns allen wünsche ich für das nächste
Jahr weniger dieser Anträge, sondern gute und gehaltvolle Debatten. - Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! An die Schule nach „Wünsch dir was“ würde man gerne gehen. Es gibt dort eine gute Struktur, viele Arbeitsgemeinschaften, ein tolles Lernkonzept. Es ist eine gute Schule, die sehr gerne von Kindern und Eltern angenommen wird. Es hat sich herumgesprochen, dass die Schule einen guten Namen hat.
Nehmen wir tatsächlich an, alle Eltern könnten aus irgendwelchen persönlichen Belangen heraus ihre Kinder an jeder beliebigen Schule anmelden. Könnte es vielleicht möglich sein, dass sich gut situierte Eltern spezielle Schulen aussuchen, um ihre Kinder eventuell besser beschult zu wissen? Wäre weiterhin eine Planbarkeit für die Schulträger gegeben? Würden Dörfer ihre Schulen vielleicht verlieren? Wäre es denkbar, dass ein Kind, das in der Nähe der Schule wohnt, dort keinen Platz mehr erhält, wenn der von Ihnen gewünschte Paragraf gestrichen wird? Das sind nur einige der Fragen, die heute viel
leicht auch für Sie klar wären, wenn Sie sich nicht nur mit einem Satz in Ihrem Gesetzentwurf, sondern ausreichend mit der Thematik beschäftigt hätten.
Saarlandweit gibt es 155 öffentliche Grundschulen, 32 öffentliche und staatliche Förderschulen und 20 öffentliche berufliche Schulen. Für all diese Schulen wurden Schulbezirke festgelegt. Es gibt gute Gründe, diese Schulbezirke aufrecht zu erhalten und nicht - wie in Ihrem Gesetzentwurf gefordert - abschaffen zu wollen.
Für unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler ist es wichtig, dass sie sehr nah an ihrem Zuhause in die Schule gehen. ‚Kurze Wege für kurze Beine‘ ist hier das Motto. Die Grundschulkinder sollen in ihrem jeweiligen Umfeld zur Schule gehen, zusammen mit den Kindern, mit denen sie in der Regel auch schon den Kindergarten besucht, sich im Kooperationsjahr Kindergarten-Grundschule kennen gelernt und erste Kontakte in der örtlichen Schule geknüpft haben. Dann haben sie größtmögliche Stabilität. Das brauchen Kinder in diesem Alter.
Ohne Schulbezirke liberalisieren wir den Schulmarkt. Die Grundschulen treten in einen Wettbewerb um Schülerinnen und Schüler ein. Grundschulen werden gezwungen, um die Schülerinnen und Schüler zu werben. Damit würden Standorte, die in sozial benachteiligten Bezirken oder in kleineren Dörfern liegen, gefährdet werden. Eine Diskussion über die Schließung von Schulstandorten möchte ich nicht, denn wir stehen für die vielen Grundschulstandorte in unserem Land.
Darüber hinaus besteht eine erhöhte Gefahr, dass Kinder aus sozial benachteiligten Familien oder mit Migrationshintergrund ausgegrenzt werden. Familien mit einem hohen Bildungsgrad werden möglicherweise bei freier Grundschulwahl Schulen für ihre Kinder auswählen, die überwiegend von Kindern aus den gleichen sozialen Verhältnissen besucht werden. Natürlich sind die Kinder mit einer guten Vorbildung und ausreichender Sprachkenntnis gerne gesehen. Eine soziale Durchmischung findet dann nur noch selten statt. Wir schaffen also die Gefahr der sozialen Ausgrenzung und von Eliteschulen. Das entspricht nicht unserem Leitbild von Bildungspolitik!
Bildung ist für alle da. Jedes Kind muss die gleichen Bildungschancen haben. Soziale Ausgrenzung und
Benachteiligung von Kindern sind in unserem Bildungssystem fehl am Platz. Was aber bringen die Schulbezirke unseren Schulen und den Lehrkräften vor Ort? Die Schulen haben weitgehend Planungssicherheit. Die Schülerzahlen sind im Großen und Ganzen bereits vor der Anmeldung der Kinder bekannt. So kann der Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern besser geplant werden.
Sollte Ihre Intention sein, dass Familien die Wahl zwischen den Grundschulen haben, so kann ich Ihnen sagen, dass sich Familien, wie Sie es eben selbst festgestellt haben, auch schon jetzt in begründeten Ausnahmefällen für eine andere Grundschule außerhalb ihres Schulbezirks entscheiden können. So heißt es in § 19 Abs. 3: „Die Schulleiterin oder der Schulleiter der zuständigen Schule kann aus wichtigem Grund den Besuch einer anderen als der zuständigen Schule gestatten oder Schülerinnen und Schüler ganz oder für einzelne Unterrichtsfächer einer anderen Schule zuweisen.“
Es gibt auch jetzt schon die Möglichkeit, Schulgrenzen zu verändern. Nach § 19 Abs. 1 kann die Schulaufsichtsbehörde im Benehmen mit den betroffenen Schulträgern zur Bildung möglichst gleich starker Klassen Abweichungen von den Schulbezirksgrenzen anordnen.
Aus all diesen Gründen sehen wir keinen Handlungsbedarf. Die Schulbezirke sind eine wichtige gesetzliche Regelung für einen geordneten Schulbetrieb. Nicht nur für die Grundschulen gibt es klare Festsetzungen, auch die Berufsschulen und Förderschulen profitieren von dieser Regelung. Auch hier ist es wichtig, Wohnortnähe und Planungssicherheit zu haben. Eine wie im Abänderungsantrag beabsichtigte ersatzlose Streichung des § 19 Schulordnungsgesetz würde dazu führen, dass Grundschulen, Förderschulen und berufliche Schulen zukünftig wie Gymnasien weder über Schulbezirk noch über Einzugsbereich verfügen würden. Die Gemeinschaftsschulen würden in der Folge als einzige Schulform anders behandelt. Die im Abänderungsantrag enthaltene Begründung ist insofern widersprüchlich.
Um zum Ende meiner Ausführungen zu kommen: So gut wie für alle bildungspolitischen Anträge der AfD gilt auch wieder für den heutigen, dass es ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber dem Parlament gewesen wäre, wenn Sie uns in Ihren Anträgen mehr liefern würden als nur einen Satz. Dann würde etwas klarer werden, welche Intention Sie mit Ihren Anträgen verfolgen. Wir lehnen deshalb Ihren Antrag ab. - Vielen Dank!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Gestern war der Internationale Tag der Patientensicherheit mit dem Schwerpunktthema „Sicherheitskultur auf allen Ebenen“. Ich finde, dieser Titel passt gut in die aktuelle Diskussion, denn die Vorfälle der vergangenen Wochen haben uns alle verunsichert und betroffen gemacht.
Wir alle kennen es, wenn ein Angehöriger unerwartet ins Krankenhaus muss: Das Umfeld ist ungewohnt, alle Beteiligten sind gestresst und sorgen sich sehr. Krankenhausaufenthalte sind immer Sondersituationen für die Patienten. Deshalb bedarf es einer besonderen Sicherheitskultur, die sich nicht darin erschöpft, die ganze Verantwortung an irgendeiner Stelle zu bündeln. Wir brauchen vielmehr das Hinschauen von allen - Patienten, Pflegern, Ärzten, Aufsichtsgremien. Dafür müssen wir überall dort, wo das erforderlich ist, Strukturen und Verfahren überprüfen und gegebenenfalls auch verändern.
Unser Gesundheitssystem ist hochkomplex, vielschichtig und arbeitsteilig angelegt. Dass der vorgelegte Antrag der AfD, der die schlimmen Vorfälle in saarländischen Kliniken, die in den zurückliegenden Monaten bekanntwurden, einzig als Ergebnis eines Mangels der Rechtsaufsicht ansieht, ist eine drastische Verkürzung des gesamten Sachverhalts. Herr Müller, lassen Sie mich das kurz erläutern: Gemäß Saarländischem Krankenhausgesetz unterliegen die Krankenhäuser der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie als Krankenhausaufsichtsbehörde, wobei das Universitätsklinikum im Besonderen der rechtlichen Aufsicht der Staatskanzlei unterliegt. Diese Aufsicht erstreckt sich auf Beachtung sowie Einhaltung der für die Krankenhäuser geltenden Rechtsvorschriften. Diese Vorschriften weisen als gesetzliche Ziele gerade die Förderung der Entschluss- und Verantwortungsfreudigkeit der Krankenhäuser aus. Es geht hierbei also
ausschließlich um eine Kontrolle hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Aufgabenwahrnehmung, gerade aber nicht um eine tatsächliche Kontrolle des Personals oder eine Überprüfung einzelner Verhaltensweisen.
Wenn Sie, Herr Müller, in Ihrer Antragsbegründung hierzu anführen, dass in allen Fällen durch eine funktionierende Aufsicht erhebliche Schäden hätten verhindert werden können, ist dies nicht nur rechtlich falsch, sondern Sie instrumentalisieren diese furchtbaren Taten für Ihre eigenen politischen Zwecke. Das wird den Opfern nicht gerecht, da spielen wir als Koalitionsfraktionen nicht mit!
Natürlich bedarf es einer weitreichenden Aufklärung durch geeignete Maßnahmen, da die Vorkommnisse betroffen machen und es wichtig ist, ein sicher bei einigen Patienten und Bürgern gestörtes Vertrauensverhältnis zu Ärzten und Krankenhäusern wieder bestmöglich herzustellen. Ihr Ansatzpunkt, hierbei pauschal von Mängeln der Rechtsaufsicht zu sprechen und diese per se für die Vorkommnisse verantwortlich zu machen, ist dabei völlig verfehlt, da Sie die jeweiligen Zuständigkeiten und Kompetenzen komplett außer Acht lassen. Zudem existiert, wie Sie eben selbst festgestellt haben, zu den Missbrauchsfällen am UKS bereits ein Untersuchungsausschuss, welcher eben gänzlich aufklären soll, wo genau ein Fehlverhalten lag. Mit Ihrem Antrag nehmen Sie ein Untersuchungsergebnis vorweg, was meiner Meinung nach noch mal verdeutlicht, dass es Ihnen nicht um wirkliche Aufklärung im Sinne der Betroffenen geht.
Mit Blick auf die jeweiligen Vorfälle erscheint die Unterstellung von strukturellen Mängeln in der Rechtsaufsicht alleine schon nicht zielführend. So sieht § 15 Abs. 5 des Saarländischen Krankenhausgesetzes gar keine Meldepflicht bei einem begründeten Verdacht auf einen Verstoß gegen Berufspflichten bei Krankenpflegerinnen und -pflegern vor. Und im Fall des niedergelassenen Pathologen ist es ja gerade dem Hinweis einer Ärztin zu verdanken, dass dieser Fall nun näher untersucht wird. Dazu kommt noch, dass das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Familie gar keine Rechtsaufsicht über einen niedergelassenen Pathologen ausübt, Ihr Antrag bei diesem Fall also gänzlich ins Leere läuft. Vielmehr ist hier die Ärztekammer für die Überwachung der Berufsausübung zuständig, und es war auch die Ärztekammer, die diesen Montag Veränderungen in ihren Verfahren angekündigt hat.
Die Betroffenen und ihre Angehörigen haben es verdient, dass jeder Fall einzeln überprüft und nicht aus
politischen Gründen alles in einen Topf geworfen wird. Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Unverständnis, Wut, Betroffenheit, die Frage nach dem Warum, wir haben es eben schon gehört, es wurde in den letzten Wochen viel über die Notwendigkeit dieses Un
tersuchungsausschusses diskutiert. Bereits in den Sitzungen der Fachausschüsse wurde durch die dort abgegebenen Erklärungen klar, dass wir, um Antworten auf all die vielen offenen Fragen zu bekommen, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als unumgänglich ansehen. Wir brauchen eine größtmögliche Transparenz, denn was hier passiert ist, macht uns alle fassungslos.
Die Ausscheidungsambulanz am Uniklinikum in Homburg ist ein Ort, an dem Kinder mit entsprechenden Problemen Hilfe erfahren sollen. Ein sensibler Bereich. Ein Bereich, in dem Eltern und ihre Kinder besonders achtsam betreut werden sollen. Und dann eine solche Nachricht! Das hat uns alle ein Stück weit sprachlos gemacht, und deshalb ist es gut, dass hier im Landtag nach Bekanntwerden der Vorfälle sofort Sondersitzungen durchgeführt wurden. Die Antworten dort konnten unsere offenen Fragen aber nicht klären und damit zwangsläufig nicht zur Aufklärung der Betroffenen und ihrer Eltern beitragen. Auch ein von der Staatskanzlei beauftragter Sonderermittler und ein zuletzt abgeordneter Richter reichten nicht, um der Öffentlichkeit, aber vor allem den Betroffenen selbst die Informationen und Erklärungen zukommen zu lassen, die sie längst verdient haben. Sie haben weder durch die eigene Teilnahme noch durch die mediale Berichterstattung die Möglichkeit, Kenntnis über Inhalt und Ablauf von Befragungen Verantwortlicher oder Recherchen zu nehmen.
Nur ein Untersuchungsausschuss als besonderes Instrument der parlamentarischen Arbeit kann mit seinen Beweiserhebungsrechten und seinem Recht auf Selbstinformationen diesem Auftrag noch gerecht werden. Nicht zuletzt, weil das Aussageverhalten Verantwortlicher in diesem Fall nicht immer hinreichend kooperativ war. Vor einem Untersuchungsausschuss besteht jedoch eine Aussagepflicht, die notfalls auch mit Zwangsmitteln erreicht werden kann. Betroffene und Eltern müssen erfahren, wer die Verantwortung für Fehlentscheidungen und für fehlerhaftes Handeln trägt. Ein Handeln, welches dem Beschuldigten viel zu lange keinen Einhalt geboten hat.
Es liegt jetzt in unserer Verantwortung, für größtmögliche Transparenz zu sorgen. Darauf werden wir als SPD in diesem Untersuchungsausschuss auch hinwirken.
Ich möchte, kann und darf das Untersuchungsergebnis natürlich nicht vorwegnehmen, aber in den Sitzungen der Fachausschüsse wurde bereits deutlich, es gab Vorfälle, und es wurde viel Schaden ange
richtet, schließlich auch durch die fehlenden Informationen an die Familien. Die genannten Entscheidungsgründe, warum keine Informationen an die Betroffenen erfolgt sind, sind milde formuliert absolut nicht nachvollziehbar und unzureichend. Wir waren nach den Erklärungen sprach- und fassungslos. Hier wurden den Eltern Informationen vorenthalten, auf die sie als Erziehungsberechtigte ein Recht haben und damit, das ist die traurige Konsequenz, wurde den betroffenen Kindern die wichtige notwendige Unterstützung und Hilfe verwehrt. Wir haben die zahlreichen Untersuchungsfelder auf die Umstände des Umgangs mit dem Beschuldigten und den Hinweisen auf die Vorwürfe gegen den Beschuldigten gelegt, aber auch auf die Gründe und die Verantwortung für die Entscheidung, die betroffenen Kinder und deren Eltern nicht zu informieren.
Warum haben Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch nicht gegriffen? Wurden die Verfahren überhaupt eingehalten und wenn nicht, von wem? Auf diese Fragen müssen wir Antworten finden. In diesem Untersuchungsausschuss, ich denke, auch da sind wir uns parteiübergreifend einig, wird es also nicht darum gehen, betroffene Kinder und deren Eltern vorzuführen. Diese mögliche Sorge möchte ich ihnen an dieser Stelle ausdrücklich nehmen. Die Rechte der Betroffenen wurden viel zu lange missachtet, wir werden uns dort nicht einreihen. Das Ziel der SPD ist es, die Verantwortung für die Missachtung dieser Rechte aufzuklären.
Das Vertrauen in die Klinik, insbesondere in die Kinder- und Jugendpsychiatrie, ist schwer beschädigt. Hier muss reagiert werden. Wir müssen Strukturen und Verfahren überprüfen und diese auch verändern. Es wird aber auch unsere Aufgabe sein, im Untersuchungsausschuss aufzuzeigen, dass man das Universitätsklinikum und generell alle Ärzte, das hat Jutta Schmitt-Lang eben auch gesagt, nicht unter Generalverdacht stellen soll oder sogar darauf verzichtet, sein Kind bei den Ärzten vorzustellen. Denn das würde den Kindern, aber auch den Ärzten, die täglich ihre Arbeit gewissenhaft verrichten, nicht gerecht werden. Deshalb müssen wir die Missstände, Fehlabläufe und fehlerhaften Verhalten präzise ausfindig machen, und nachdem diese festgestellt wurden, als Gesetzgeber umgehend beseitigen. Nur so kann das Vertrauen in die Klinik wieder zurückgewonnen werden.
Ich sehe uns als Landtag, als Gesetzgeber in der Pflicht, die Rahmenbedingungen zu schaffen, um Kindern den Schutz, die Unterstützung und die Fürsorge zukommen zu lassen, die sie auch erwarten
dürfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, wir sind uns alle einig, so etwas darf sich nie mehr wiederholen. Daher müssen wir die gewonnenen Erkenntnisse auch dazu nutzen, den Kindesschutz insgesamt zu verbessern. Wir wollen, dass es in den Einrichtungen klare Verfahrensanweisungen und Schutzkonzepte gibt und hoffen auch, dass mit der neu eingerichteten Kinderschutzkommission neue Impulse und Vernetzungsmöglichkeiten geschaffen werden. Deshalb werden wir der Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses zustimmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für Familien im Saarland. Wir verabschieden heute die schrittweise Absenkung der Elternbeiträge in Kitas ab dem 01. August 2019. Wir machen uns auf den Weg in Richtung beitragsfreie Bildung. Das ist ein wichtiger Schritt für die Familien in unserem Land, auf den wir stolz sind.
Und dafür gehen wir mithilfe der Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz des Bundes über die im Koalitionsvertrag vereinbarten Schritte der Senkung hinaus. Wir senken den Anteil der Elternbeiträge bis zum Ende der Legislaturperiode um die Hälfte statt um ein Drittel. Wer heute beispielsweise 182 Euro für einen Kita-Platz bezahlt, spart in den nächsten drei Jahren rund 3.000 Euro! Im Krippenbereich ist die Entlastung noch deutlicher. Bei einem Krippenplatz von heute 350 Euro spart eine Familie dann rund 2.000 Euro im Jahr! Das ist eine echte Entlastung für die Familien im Saarland.
Die Anhörung im Bildungsausschuss hat gezeigt, die Beitragssenkung im frühkindlichen Bereich wird als notwendig und gut erachtet. Eltern werden entlastet,
Bildungschancen eröffnet und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert - für uns ein Meilenstein. In der Anhörung gab es aber auch einige Vorschläge, die wir mit unserem vorliegenden Abänderungsantrag verändern möchten. Eine Änderung bezieht sich auf den Verordnungstext und die Begründung, die nicht ganz stimmig waren. Um den Landkreisen Rechtssicherheit zu geben, haben die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag eingebracht. Darin wird neu klarer formuliert, dass die örtlichen Jugendämter die Möglichkeit haben, die Ausgestaltung der Elternbeiträge zu regeln und dies kein Muss ist. Dabei wird für die Jugendämter auf Wunsch des Landkreistages eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2021 geschaffen. Aber auch nach diesem Datum kann die Ausgestaltung der Elternbeiträge bei den Trägern verbleiben. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Beitrag derzeit von Kita zu Kita variieren kann und nicht immer auf den ersten Blick klar ist, warum die Kita nebenan billiger oder teurer ist. Wird der Beitrag anhand zuvor definierter Standards einheitlich für den ganzen Kreis festgelegt, kann dies zukünftig die Gestaltung der Beiträge für die Eltern transparenter machen, konkurrieren die Kitas untereinander nicht mehr und können sich die Eltern aufgrund des Konzepts für die Kita entscheiden und nicht wegen des Preises.
Ein weiterer wichtiger Punkt in der Anhörung war die Aufteilung der Mittel. Ja, wir investieren zwei Drittel der Mittel in die Elternbeitragssenkung. Damit bleiben in den Augen vieler zu wenige Mittel für die Qualitätssicherung. Im Saarland aber zahlen die Eltern mit den höchsten Beitrag, damit ihre Kinder eine Kita besuchen können, und oft können gerade Familien mit geringem Einkommen, und damit meine ich die Familien, die nicht zuschussfähig nach SGB VIII sind, sich die Kita nicht leisten. Die Kinder kommen dann, ohne je eine Kita besucht zu haben, in die Schule, sie starten mit Nachteilen in ihre Schullaufbahn. Das ist nicht gerecht und das wollen wir nicht zulassen.
Wir kennen auch weitere Situationen in den Familien. In der Regel ist es der Arbeitsverdienst der Frauen, der für die Betreuungskosten auf der Strecke bleibt, denn sie stellen sich die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, arbeiten zu gehen. Diesen strukturellen Problemen begegnen wir auch. Wir schaffen endlich eine echte Wahlfreiheit für Frauen und schaffen bessere Perspektiven zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Eine weitere Verbesserung wird sein, dass alle kindergeldberechtigten Kinder einer Familie von der
Geschwisterreduzierung künftig profitieren, und nicht mehr wie bisher nur Geschwisterkinder bis zum 14. Lebensjahr. Ich kann deswegen nur zu dem Schluss kommen, wir müssen handeln, und wir werden mit diesem Gesetz handeln, denn Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.
Es ist mir an dieser Stelle ganz wichtig zu betonen: Wir wissen aber auch um die Arbeitssituation der pädagogischen Fachkräfte in den Kitas. Das nehmen wir sehr ernst, deswegen investieren wir rund 18 Millionen Euro in die Qualität der Kitas. Damit wollen wir die Leitungen stärken, indem wir die Freistellung pro Gruppe von sechs auf sieben Stunden erhöhen. Wir wollen durch die praxisintegrierte Ausbildung, bei der erstmals eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird, was in meinen Augen ein Meilenstein ist, sowie durch einen zusätzlichen Schulstandort in Merzig mehr Fachkräfte gewinnen.
Wir werden besonders belastete Einrichtungen mit mehr Personal unterstützen und das Thema sprachliche Bildung durch verschiedene Angebote weiterentwickeln. Auch die Verfahren und die Betreuungssituation bei Frühförderung und AFI für die Kinder und die Familien, aber auch für die Fachkräfte in den Einrichtungen werden wir weiter im Blick haben und gemeinsam mit dem Sozialministerium nach Lösungen suchen.
Es ist gut, dass diese Schritte jetzt gemacht werden. Deshalb werden wir auch, wie ich bereits in meiner letzten Rede gesagt habe, für die Verstetigung der Bundesmittel nach 2022 kämpfen und dem Antrag der Fraktion DIE LINKE an dieser Stelle beitreten. Denn natürlich muss auch nach 2022 weiter am Abbau der Gebühren und der Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Qualität der Einrichtungen gearbeitet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Entlastung der Familien bei den Kita-Beiträgen ist eines der wichtigsten Projekte der SPD im Saarland. Wir haben vor der Landtagswahl versprochen, die Eltern schnell und effektiv zu entlasten. Wir haben versprochen, dass die Eltern deutlich mehr Geld im Geldbeutel haben werden. Wir haben an diesem Ziel festgehalten, die Senkung der Elternbeiträge kommt.
Das eine tun, heißt aber nicht, das andere zu lassen. Mit den drei Säulen Beitragssenkung, Ausbau und Qualität sollen gute Voraussetzungen für unsere Kinder, Familien und Fachkräfte geschaffen werden. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Änderungs
antrag und zum vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Auf Antrag der AfD-Landtagsfraktion beschäftigen wir uns heute mit der diesjährigen Abiturprüfung im Fach Mathe. Der Landtag soll beschließen, dass die Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe Zugang zu den Prüfungsaufgaben der vorherigen Jahre erhalten und die Urheber auf ihre Rechte verzichten und natürlich - wie sollte es auch anders sein - sollen wir auch noch einen Auftrag an das Bildungsministerium beschließen, nämlich dass das Ministerium für jedes Prüfungsfach eine Kommission einsetzen soll.
Liebe Herren der AfD, wenn Sie letzte Woche, wie mein Kollege Jürgen Renner eben schon angemerkt hat, im Bildungsausschuss gewesen wären, wüssten Sie, dass Ihr Antrag hier an dieser Stelle völlig unnötig ist. Alle Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe haben Zugang zu den vergangenen Prüfungsaufgaben. Die Lehrkräfte in der Oberstufe haben die Aufgaben und stellen sie ihren Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Wie sollte eine ausreichende Abiturvorbereitung auch sonst möglich sein? Was nicht möglich ist, ist der elektronische Zugang zu den Prüfungsaufgaben und das aus urheberrechtlichen Gründen.
Es haben also nur die Schülerinnen und Schüler Zugang zu den Aufgaben, die sie auch brauchen. Meine Damen und Herren, ich glaube nicht, dass an diesem Prozedere etwas geändert werden müsste. Unsere Schulen und die Lehrkräfte bereiten die Schülerinnen und Schüler umfassend auf ihre Prüfungen vor. Hier möchte ich betonen, dass ich alle Schulen meine, also auch die Gemeinschaftsschulen und die beruflichen Schulen. Wir wurden im Bildungsausschuss vergangenen Donnerstag auch umfassend über das Verfahren der Aufgabenstellung der Abiturprüfungen in allen Einzelheiten informiert. Ich kann Ihnen - damit meine ich vor allem die Herren zu meiner Rechten - versichern, eine Auswahlkommission gibt es bereits. Das ist tägliches Geschäft und völlig selbstverständlich.
Aber woher sollen Sie das auch wissen, wenn Sie es nicht für nötig halten, die entsprechende Ausschusssitzung zu besuchen? Sie wollen diese Dinge lieber hier im Plenum besprechen. Wenn Sie es wirklich ernst nehmen würden, wären Sie letzte Woche im Ausschuss gewesen und hätten sich informiert.
Deswegen möchte ich Ihnen auch kurz erklären, wie die jeweiligen Abiturprüfungen zustande kommen. Grundlage für die Abiturprüfungen in den Kernfächern Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik bilden einerseits Aufgabenvorschläge, die im Saarland erarbeitet werden, andererseits werden Aufgaben aus dem gemeinsamen Aufgabenpool der Länder genutzt. Die Aufgabenvorschläge aus dem Saarland werden in Arbeitsgruppen erstellt. Diese Arbeitsgruppen bestehen aus Lehrkräften, die angehende Abiturienten unterrichten, und weiteren erfahrenen Lehrkräften aus der gymnasialen Oberstufe. Die Vorschläge werden dann im Ministerium eingereicht. Auf dieser Grundlage und unter Nutzung von Aufgaben des Aufgabenpools werden die Prüfungsaufgaben von den insgesamt sechs Mitgliedern der saarländischen Auswahlkommission erstellt.
Natürlich wird dabei ein besonderes Augenmerk auf die Übereinstimmung der Aufgaben mit dem Lehrplan, auf die Einhaltung der allgemeinen Prüfungsanforderungen für das Abitur, auf die Passung mit den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für die Allgemeine Hochschulreife, die Aufgabenmenge und den Schwierigkeitsgrad gelegt.
Ein weiterer Teil der Aufgabenstellung sind Prüfschleifen: Die Vorschläge der Auswahlkommission werden mit Fachlehrern aus dem Ministerium beraten. Darüber hinaus werden die Prüfungsaufgaben von nicht beteiligten Lehrkräften gelöst. Die Erstellung der Prüfungsaufgaben endet letztlich in der endgültigen Prüfungsversion. Im Saarland gibt es nach der Prüfung noch ein zusätzliches Instrument, die Konferenzen der Korrektorinnen und Korrektoren für alle Fächer. Dort wird darüber gesprochen, inwieweit die Anforderungen an die Prüflinge angemessen waren. In diesen Konferenzen sind die Lehrkräfte aller am Abiturverfahren beteiligten Schulen vertreten.
Dieser Überblick zeigt ganz gut, dass im Saarland keine Schülerin und kein Schüler wegen der Aufgabenstellung benachteiligt wird und ein faires Verfahren sichergestellt ist. Ich möchte aber ein Weiteres zum Antrag der AfD sagen. Der saarländische Landtag ist meiner Ansicht nach nicht der richtige Ort, um über Abiturprüfungen zu entscheiden. Abiturprüfungen und die Bewertung der Prüfungen müssen sich jeglichem politischem Einfluss verwehren.
Wir entscheiden hier weder über die zu stellenden Aufgaben noch über deren Bewertung. Das machen immer noch die Fachleute - und das ist gut so. Im Verfahren werden jetzt die Ergebnisse der Korrektoren-Konferenz abgewartet, um nach den Anmerkungen der Schülerinnen und Schüler nach der Erstkorrektur das weitere Vorgehen festzulegen, um eine faire Bewertung zu gewährleisten. Zählen wir zum Schluss eins und eins zusammen, ist klar, dass wir den Antrag der AfD ablehnen werden. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! 08.00 Uhr morgens in einer beliebigen Kita bei uns im Saarland: Eine Kitaleiterin empfängt eine Mutter, die ihr Kind anmelden möchte. Nach der Vorstellung des pädagogischen Konzepts kommt der finanzielle Teil 350 Euro plus Essens- und Pflegegeld. Die Mutter überlegt und entscheidet, dass es sich nicht lohnt zu arbeiten, wenn sie Fahrtkosten zur Arbeit und ihren Teilzeitjob den Ausgaben für die Krippe entgegenstellt.
Das ist nur ein Beispiel, aber genau für diese Mutter und alle anderen Familien im Saarland machen wir heute endlich einen großen Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Wir steigen in die schrittweise Senkung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kitas ein und werden auch die Eltern in Horten und in der Kindertagespflege entlasten. Wir beginnen jetzt! Zum 01. August dieses Jahres werden die Beiträge, die Eltern maximal zahlen müssen, von 25 Prozent auf 21 Prozent der Personalkosten gesenkt. Nächstes Jahr sind es maximal noch 17 Prozent, 2021 13 Prozent und ab dem 01. August 2022 zahlen Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in Kitas nur noch maximal 12,5 Prozent der Personalkosten. Wer heute beispielsweise 182 Euro im Monat für einen Kitaplatz bezahlt, spart in den nächsten drei Jahren rund 3.000 Euro. Im Krippenbereich ist die Entlastung noch deutlicher. Die oben genannte Mutter spart bei einem Krippenplatz von heute 350 Euro rund 2.000 Euro im Jahr.
Der Anteil des Landes steigt entsprechend an. Was wir bei den Eltern entlasten, übernimmt künftig das Land. Wir werden die Mittel aus dem Saarland-Pakt und dem Gute-KiTa-Gesetz einbringen, insgesamt 91,8 Millionen Euro, die uns zur Verfügung stehen. Davon sind 46,3 Millionen Euro Bundesmittel. Diese Summe zeigt schon, die Bundesmittel dürfen 2022
nicht wegfallen. Deshalb kämpfen wir schon heute für die Verstetigung der Bundesmittel.
Denn unser Ziel ist ganz klar: Die vollständige Beitragsfreiheit nach 2022 muss kommen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Eltern im Saarland sehen im Vergleich zu Eltern aus anderen Bundesländern den höchsten Handlungsbedarf bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Studien der vergangenen Jahre zeigen uns, dass Familien im Saarland besonders stark belastet sind, weil sie hohe Beiträge für die Betreuung ihrer Kinder in Kitas zahlen müssen. Ein Betreuungsplatz kostet sie durchschnittlich 7,2 Prozent ihres Nettoeinkommens.
Wir alle kennen die Situation in den Familien. In der Regel ist es der Arbeitsverdienst der Frauen - nehmen wir unser Beispiel vom Anfang -, der wegen der Betreuungskosten auf der Strecke bleibt, denn sie stellen sich die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, arbeiten zu gehen. Diesen strukturellen Problemen begegnen wir. Wir schaffen endlich eine echte Wahlfreiheit für Frauen und bessere Perspektiven zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Eine erst letzte Woche veröffentlichte Studie führt uns noch ein weiteres Problem vor Augen. Wir haben im Saarland einen der höchsten Anteile an Kindern, die in Armut leben. Das ist erschreckend, wie ich finde. Ich kann deswegen nur zu dem Schluss kommen, dass wir handeln müssen. Investitionen in die Bildung unserer Kinder sind keine Frage nach dem Ob, sondern nach dem Wie und das muss uns gelingen.
Das heißt aber auch, dass der Ausbau weiterer Kitaplätze vorangetrieben werden muss, um allen Kindern einen Kitaplatz zu bieten. Dass mehr Krippen und Kitas entstehen, war in den letzten Jahren eine der Hauptanstrengungen des Ministeriums für Bildung und Kultur gemeinsam mit den Kommunen. Besonders durch die höhere Inanspruchnahme und - erfreulicherweise - gestiegene Geburtenzahlen sowie auch die Zuwanderung besuchen heute fast 4.000 Kinder mehr als in 2012 eine saarländische Kindertageseinrichtung. Damit der Ausbau schneller vorangehen kann, sollen die Förderrichtlinien für Kitabaumaßnahmen neugestaltet und beispielsweise die Fördersätze für Krippen und Kitas angeglichen und erstmals auch die Förderung von Mietkosten, Sanierungen und Umbauten ermöglicht werden.
Der hier vorliegende Gesetzesentwurf enthält noch weitere wichtige Änderungen. Der Minister hat es eben schon erwähnt. Künftig soll der Träger den Beitrag für das ganze Kindergartenjahr verbindlich festlegen. Derzeit erhöhen einige Träger den Beitrag während des laufenden Kindergartenjahres. Nun haben die Eltern für ein Jahr Planungssicherheit und müssen sich keine Sorgen mehr über eventuelle Erhöhungen und damit ungeplante finanzielle Belastungen machen.
Für Geschwisterkinder gilt, dass die Familie ab dem zweiten Kind nicht mehr den vollen Beitrag zahlen muss. Für das zweite Kind reduziert sich der Beitrag um 25 Prozent, für das dritte um 50 Prozent, für das vierte um 75 Prozent, das fünfte kann schließlich sogar beitragsfrei die Kita besuchen. Dies ist wichtig, denn alle kindergeldberechtigten Kinder in einer Familie werden nun berücksichtigt und nicht mehr nur die Kinder bis zum 14. Lebensjahr.
Mehr Bildungsgerechtigkeit, echte und direkt spürbare Entlastungen von Familien, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine Entlastung der Kommunen und schlussendlich eine Stärkung der Wirtschaft, wenn wieder mehr Eltern berufstätig sein können - das erreichen wir mit diesem Gesetz.
Wir wollen aber nicht nur die Eltern entlasten. Wir werden mit den Mitteln aus dem Gute-KiTa-Gesetz natürlich auch in die Qualität unserer Kitas investieren und die pädagogischen Fachkräfte bei ihrer wertvollen Arbeit in den Einrichtungen unterstützen. Kollegin Spaniol, wir werden die pädagogischen Fachkräfte auf dem Weg mitnehmen und weiterhin gemeinsam im Verfahren eine gute Unterstützung der Kräfte vor Ort erreichen.
Ein erster guter Schritt ist bereits gemacht. Mit dem neuen Standort der Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher in Merzig erhöhen wir bereits zum kommenden Schuljahr die Ausbildungskapazitäten und tragen dazu bei, dass interessierte Schülerinnen und Schüler aus dieser Region die Ausbildung wohnortnah absolvieren können. Das ist aber noch nicht alles. Mit dem Einstieg in die praxisintegrierte Ausbildung zum kommenden Schuljahr steigern wir die Attraktivität des Berufs, Erzieherinnen und Erzieher bekommen endlich eine Ausbildungsvergütung.
Denn wer kann sich drei von vier Jahren Ausbildung ohne Einkünfte leisten? Über das Bundesprogramm können wir Schülerinnen und Schülern hier im Saarland eine Ausbildung in dualisierter Form anbieten, inklusive Ausbildungsvergütung. Dieser Einstieg ist wichtig. Wir brauchen mehr junge Menschen, die den Beruf des Erziehers oder der Erzieherin wählen.
Wir brauchen mehr gut ausgebildete Fachkräfte, um den gestiegenen Bedarf abdecken zu können.
Ein zweiter wichtiger Schritt ist, dass mit der Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes auch Kitas mit besonders hohen Herausforderung bedacht und eine Verbesserung beim Fachkräfte-Kind-Schlüssel in diesen Einrichtungen sichergestellt werden soll. Die Stärkung der Leitungen in Kitas ist ein dritter wichtiger Aspekt. Kitaleitungen sind echte Allrounder. Sie organisieren den Kitabetrieb, sie sind die Personalabteilung der Kita, und meist sind sie die Ansprechperson für Probleme unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei den Eltern. Neben ihrer Büroarbeit sind sie in den Gruppen präsent, machen Telefondienst und stehen für alle Anliegen zur Verfügung. Wir alle können uns vorstellen, dass das nicht einfach beziehungsweise eigentlich fast unmöglich ist. Wir wollen deshalb, dass die Leitungen vor Ort entlastet werden und die Freistellung der Leitungen erweitert wird.
Viertens soll die sprachliche Bildung in Kitas weiter ausgebaut werden. Mit der Sprache entdecken unsere Kinder die Welt. Sie ist die Basis für ihr Handeln, ihr Spielen und ihr Lernen. So verstehen sie ihre Umgebung. Deshalb sollte die sprachliche Bildung so früh wie möglich beginnen und in den Alltag der Kinder integriert werden. Wir wollen entsprechende Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes ergreifen. Denn nur mit altersgemäßen Sprachkenntnissen haben alle Kinder von Beginn an gute Bildungschancen.
Des Weiteren soll auch der Ausbau der bilingualen Kitas weiterverfolgt werden.
Aus unseren Besuchen in der Praxis wissen wir, dass es noch einen weiteren Punkt gibt, der den Einrichtungen wichtig ist. Die Arbeitsstellen für Integrationspädagogik, kurz AFI-Kräfte, sowie die Frühförderung, deren Richtlinien zurzeit überarbeitet werden, sind wichtige Bausteine für die Fachkräfte vor Ort. Die oben genannten Fachkräfte ermöglichen den sogenannten AFI-Kindern den Zugang zur Regelkindertagesstätte in ihrem Wohnort. Sie unterstützen das Kind und seine Eltern im Alltag und in der Kita. Ich denke, ich muss hier nicht noch einmal extra betonen, wie wichtig sowohl unsere AFI- als auch unsere Frühförderkräfte sind. Leider ist es, wie uns die Praxis berichtet, oft so, dass Antragsverfahren im Bereich der Integrationspädagogik eine lange Bearbeitungsdauer haben. Ich bin mir sicher, liebe Monika Bachmann, dass wir hierzu gute Lösungen finden werden, im Interesse aller Beteiligten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Entlastung der Familien bei den Kita-Beiträgen ist eines der wichtig
sten Projekte der SPD im Saarland. Wir haben vor der Landtagswahl versprochen, die Eltern schnell und effektiv zu entlasten. Wir haben versprochen, dass die Eltern deutlich mehr im Geldbeutel haben werden. An diesem Ziel haben wir festgehalten, die Senkung der Elternbeiträge kommt.
Mit den drei Säulen Beitragssenkung, Quantität und Qualität sollen gute Voraussetzungen für unsere Kinder, Familien und Fachkräfte geschaffen werden. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Frau Ende 30, verheiratet mit Kind, inter
essiert sich für ein politisches Amt. Normal? Gibt es nicht immer noch Vorurteile? Sprüche wie „Oh je, hoffentlich kann die das mit Kind!“ oder „Weißt du eigentlich, was du dir da antust?“ oder - auch sehr schön - „Wird dir dann auch noch Mittagessen gekocht?“ Weit hergeholt? Nein. Mir selbst ist das passiert. Natürlich ist es nicht einfach, aber Hand aufs Herz: Können wir Frauen das nicht mindestens genauso gut wie unsere männlichen Kollegen? Ich glaube es nicht nur, ich weiß es mittlerweile. Ja, das können wir. Ich ermuntere alle Frauen, den Schritt in die Politik zu machen und sich für ihren Ort, ihre Stadt, ihr Land und die Belange der Menschen einzusetzen.
Ich bin der Meinung, dass es sehr wichtig ist, dass sowohl Frauen als auch Männer in unseren Parlamenten vertreten sind und die jeweiligen Themen spezifisch aus ihrer Sichtweise darstellen. Repräsentative Demokratie heißt nicht, dass die Herren entscheiden, was Frauen wichtig ist. Das heißt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt Politik für die Menschen unseres Landes machen.
Ja, wir haben schon viel erreicht. Die Sozialdemokratie hat auf dem Weg zur Gleichberechtigung der Geschlechter immer vorne und gegen massive Widerstände gekämpft. Deshalb ist das Jahr 2018 für uns Sozialdemokratinnen 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts ein besonderes Jahr. Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem Frauenwahlrecht in Kraft. Mit der Einführung des aktiven und passiven Frauenwahlrechts wurde die Grundlage für die politische Gleichberechtigung von Männern und Frauen geschaffen. Im Jahr 1919 konnten Frauen das erste Mal in der Geschichte wählen und gewählt werden. Ein immenser Kraftaufwand und eine entsprechende Ausdauer waren jahrzehntelang notwendig, um dieses Recht einzuführen.
Doch das Wahlrecht alleine war kein scharfes Schwert auf dem Weg zur Gleichberechtigung. Auf das Beharren der Mutter des Grundgesetzes, Dr. Elisabeth Selbert, wurde 1949 in Art. 3 Abs. 2 GG die Gleichberechtigung von Mann und Frau auch verfassungsrechtlich verankert. Wir verdanken dem Kampf der Sozialdemokratin Dr. Elisabeth Selbert, dass im Grundgesetz die Gleichberechtigung festgeschrieben wurde. Wenn man bedenkt, wie viel Spott, Hohn und Diskriminierung Dr. Elisabeth Selbert erfahren musste und wie wenig sie sich dadurch von ihrem Ziel hat abhalten lassen, dann wird uns klar, welche schwere Bürde wir als Sozialdemokratinnen tragen und welchen hohen Maßstab wir an unser eigenes Handeln legen müssen, wenn es um die Frage der Gleichberechtigung geht. Machen wir uns nichts vor: Der Kampf geht weiter.
Ich nenne nur einige Beispiele, wie schwer sich die Politik immer noch tut, Frauen gleichermaßen zu repräsentieren. Barbara Spaniol hat es eben schon gesagt. Im aktuellen Bundestag sitzen immer noch doppelt so viele Männer wie Frauen. Im saarländischen Landtag beträgt die Anzahl der Frauen nur 35 Prozent. In den Kommunen ist die Lage am dramatischsten. Es gibt im Saarland 48 Bürgermeister, aber nur 4 Bürgermeisterinnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist und bleibt ein eklatantes Repräsentationsdefizit, das einer Demokratie wie der unseren unwürdig ist. Ja, der Frauenanteil ist bei der SPD, den GRÜNEN und der Linkspartei höher, aber es nützt doch nichts, Schuldige zu suchen. Wir alle müssen uns verändern. Die Präsenz von einigen Frauen in der Spitzenpolitik sollte keinen falschen Eindruck erwecken. Politik ist immer noch eine höchst männliche Domaine. Lassen Sie uns gemeinsam die Politik so verändern, dass sich endlich mehr Frauen engagieren können, beispielsweise familienfreundliche Sitzungszeiten einführen und nicht Sprüche zu diesem Thema loslassen wie „Ja, gut und schön, aber die wichtigen Themen werden nach der Sitzung an der Theke besprochen“. Andere Beispiele sind der Umgang mit Frauen in der Parteigliederung, Verantwortung teilen, Themensetting anpassen, Frauenförderung als Prozess begreifen, nicht als etwas, das man mal bei einer Frau macht und dann ist es wieder gut.
Ich bin überzeugt, dass sich nicht die Frauen verändern müssen, sondern die Politik muss sich verändern.
Weil das Sein das Bewusstsein bestimmt, ist es auch die Arbeitswelt, die sich verändern muss. Noch immer verdienen Frauen im Schnitt 21 Prozent weniger als Männer. Darauf entgegnen manche Herren, Frauen würden überwiegend in den sozialen, schlecht bezahlten Berufen arbeiten. Das ist richtig, aber ist das denn gerecht? Wir haben in diesem Hohen Hause in den vergangenen Monaten viele gute Debatten über die Arbeitsbedingungen in der Pflege geführt. Wir wissen, dass über 80 Prozent der Beschäftigten in der Pflege weiblich sind. Das sind Frauen, die anderen Menschen helfen und denen man schon mal sagt, sie hätten etwas anderes lernen sollen, wenn das Geld nicht reicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frauen suchen sich nicht die falschen Berufe aus. Weibliche Berufe werden oft immer noch nicht gerecht vergütet. Die Aufwertung der sozialen Berufe ist daher auch ein Kernanliegen von mir als Abgeordnete. Ich bin mir sicher, dass sie auch einen entscheidenden Beitrag zur Schließung der Lohnlücke leisten kann und damit zu mehr Gleichberechtigung.
Aber Gleichberechtigung hat auch etwas damit zu tun, ob der Staat genug Sorge dafür trägt, Familien zu entlasten, etwa durch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wenn Frauen arbeiten gehen wollen, brauchen sie gute Betreuung. Wir machen im Bund mit dem Gute-Kita-Gesetz einen wichtigen Schritt nach vorne, um die Betreuungsqualität zu verbessern. Aber die beste Qualität nützt nichts, wenn die hohen Kita-Gebühren das Gehalt auffressen. Das hat die SPD erkannt. Das war im Landtagswahlkampf unser Kernthema, und wir werden Wort halten. Wir werden Eltern entlasten, damit mehr Geld für die Familie bleibt. Beginnend ab dem nächsten Kita-Jahr bis zum Ende der Legislatur 2022 werden die Kita-Gebühren halbiert. Das ist Politik, die bei den Menschen ankommt. Erlauben Sie mir den Hinweis: Das zeigt, dass es in Deutschland auch Große Koalitionen gibt, die funktionieren.
Aber auch im öffentlichen Dienst muss mit gutem Beispiel vorangegangen werden. Stichwort Landesgleichstellungsgesetz: Entgelt-Check in Unternehmen mit Landesbeteiligung. Das Thema Rente: Der Frauenerwerbsanteil ist im Saarland bundesweit am geringsten, das schlägt auch auf den Rentenanspruch. Gleichberechtigung: Chancengleichheit beschäftigt uns auch in der heutigen Zeit und ist ein wichtiges Thema. Das Thema Elternzeit, Führungspositionen in Unternehmen oder auch das Thema Lohngleichheit müssen weiter vorangetrieben werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, 100 Jahre Frauenwahlrecht - das ist ein Grund zum Feiern. Aber 100 Jahre haben nicht ausgereicht, um Ungleichheiten zu beseitigen, Ungleichheiten in der Familie, Ungleichheiten im Arbeitsleben und auch Ungleichheiten in der Politik. Lassen Sie uns dafür kämpfen, dass es nicht noch weitere 100 Jahre dauert, bis der Satz in Artikel 3 GG endlich Wirklichkeit wird: Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die Grundlage für eine verbesserte politische Steuerung der saarländischen Krankenhauslandschaft. Unser Ziel dabei ist mehr Qualität in der gesundheitlichen Versorgung und bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten.
Er ist notwendig, weil sich die Rahmenbedingungen zur Krankenhausversorgung im Bund verändert haben. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz spielt die Qualität der Krankenhausversorgung künftig eine noch größere Rolle und wird strenger kontrolliert und konsequenter verbessert. Die Frage der Qualität wird in der Krankenhausplanung stärker berücksichtigt. Mit der vorliegenden Novellierung des Krankenhausgesetzes implementieren wir die positiven Veränderungen im Bund auch auf Landesebene.
Unser Gesetzentwurf setzt im Grunde drei Schwerpunkte. Erstens regeln wir die Arbeit in den Krankenhäusern. Dabei setzen wir auf mehr Standards in der Gesundheitsversorgung und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Zweitens verändern wir die Krankenhausfinanzierung, indem wir die Investitionsförderung von der Pauschalfinanzierung auf die Einzelfinanzierung umstellen. Drittens schaffen wir die Grundlage für eine Krankenhausplanung, die sich noch stärker an den Qualitätsanforderungen orientiert.
Bevor ich im Einzelnen auf das Gesetz und auf den Krankenhausplan eingehe, erlauben Sie mir noch einige grundsätzliche Bemerkungen zur Krankenhauslandschaft und zur Arbeit in der Pflege. Gerade im
vergangenen Jahr haben wir alle im zuständigen Gesundheitsausschuss viel gelernt und konnten im Rahmen der Anhörungen mit vielen verschiedenen Vertretern aus dem Gesundheitssektor diskutieren, unter anderem der Saarländischen Krankenhausgesellschaft, dem Verband der Leitenden Krankenhausärzte, Patientenfürsprechern, dem Psychotherapeutenverband, dem Hausärzteverband, den Krankenkassen, dem Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit, Behinderten- und Selbsthilfeverbänden, dem Landkreistag, der Gewerkschaft Verdi und dem Pflegereferat der Arbeitskammer, also mit der gesamten Bandbreite an Akteuren im Gesundheitssektor.
Alle haben uns eindrücklich ihre Erfahrungen geschildert und es war sichtbar, dass allen Vertretern bei allen Unterschieden die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung mit guten Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten am Herzen liegt. Viele Punkte wurden im Rahmen der Anhörung und in den Gesprächen darüber hinaus häufiger genannt. Das mit Abstand am häufigsten und emotionalsten genannte Thema waren natürlich die Arbeitsbedingungen in der Pflege, über die wir auch im Rahmen der Plenardebatten schon häufig gesprochen haben. Wer sich für die Pflege entscheidet, der entscheidet sich für einen Beruf, in dem der persönliche Kontakt mindestens genauso wichtig ist wie fachlich korrekte Behandlungen. Es geht um Einfühlungsvermögen. Es geht darum, Ängste zu nehmen. Es geht um das gute Gespräch, damit sich die Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen geborgen und verstanden fühlen. Die Beschäftigen sagen uns immer, wie wichtig ihnen diese Aspekte sind und wie sehr im Alltag Anspruch und Wirklichkeit auseinandergehen wegen Fachkräftemangels, Arbeitszeitverdichtung, Stress und Optimierungszwängen.
Wir sind uns in diesem Hohen Hause einig, dass es beides braucht: mehr Pflegekräfte am Bett und bessere Arbeitsbedingungen. Bei allen Bemühungen ist dieses Ziel kurzfristig nicht ganz einfach umzusetzen. Neben den Bemühungen der Gesundheitsministerin Monika Bachmann auf Landesebene und den gerade aus Sicht der SPD wichtigen gesundheitspolitischen Erfolgen im Koalitionsvertrag haben wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und der Verordnungsermächtigung zur Schaffung von Personaluntergrenzen einen weiteren Baustein, damit sich die Arbeitsbedingungen der Menschen in der Pflege spürbar verbessern.
Ein weiterer Punkt, der häufig von Krankenkassen und Krankenhäusern angesprochen wurde, ist der hohe Sanierungsstau und die Investitionsproblematik. Im Saarland fehlen den Krankenhäusern zusammengerechnet 433 Millionen Euro an Investitionsmitteln. Das ist ein ganzer Batzen. Das Argument, es
sei etwas scheinheilig von den Ländern, einerseits von Krankenhäusern und Krankenkassen mehr Mittel für die Pflegebeschäftigten zu fordern und gleichzeitig im Rahmen der Krankenhausfinanzierung nicht das Geld bereitzustellen, das eigentlich nötig ist, geht auch nicht völlig ins Leere.
Als Haushaltsnotlageland gibt es viele Bereiche, wo wir gerne mehr machen würden, bei den Straßen, in der schulischen Bildung und in den Hochschulen, bei der Polizei und eben auch bei der Krankenhausfinanzierung. So freut es mich, dass wir in einem ersten Schritt in dieser Legislaturperiode die Investitionsmittel um 10 Millionen Euro erhöhen. Das reicht noch nicht. Wir werden versuchen müssen, die Investitionsmittel weiter zu erhöhen. Es ist aber ein klares Signal. Als Land ist uns die wohnortnahe und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung wichtig.
Ein dritter Punkt wurde häufig angesprochen, die Frage, wie die Qualität und Effizienz unseres Krankenhaussektors verbessert werden kann. Das war auch gerade im Vorfeld der Erarbeitung eines neuen Krankenhausplans ein sehr wichtiger Punkt. Wir haben im Saarland eine vergleichbar hohe Zahl an Krankenhäusern. Das hat mit unserer Historie zu tun. Wir wollen die wohnortnahe Versorgung beibehalten. Wir wissen aber auch, dass nicht wenige Kliniken wirtschaftlich unter Druck stehen. Aus unserer Sicht ist deshalb der Abbau von Doppelstrukturen und eine stärkere Spezialisierung der einzelnen Krankenhäuser unerlässlich.
Wir brauchen auch mehr sektorenübergreifende Zusammenarbeit. Gleichzeitig brauchen wir auch das Signal vom Bund, insbesondere vom Gemeinsamen Bundesausschuss, dass kleine Kliniken, dass Allgemeinversorger im Rahmen der DRG-Budgetierung so berücksichtigt werden, dass diese überlebensfähig sind und bedarfsorientiert und nicht marktorientiert arbeiten können. Hierfür werden wir gemeinsam im Bund werben.
Lassen Sie mich nun genauer auf das Gesetz eingehen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geben wir erstens dem zuständigen Ministerium die Verordnungsermächtigung zur Schaffung von Personalmindestzahlen an die Hand. Wir wissen, dass Personalmindestzahlen nicht morgen dazu führen, dass mehr Pflegerinnen und Pfleger auf dem Markt sind, aber sie stellen sicher, dass nicht wie in der Vergangenheit das schwächste Glied in der Gesundheitsbranche die Folgen des Personalmangels abfedert, die übrig gebliebenen Beschäftigten. Damit haben wir auf Landesebene die Grundlage für das gelegt, was auch auf Bundesebene vereinbart wurde, die Definition von Personaluntergrenzen für alle bettenführenden Abteilungen.
Wir werden den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beim Wort nehmen, dass diese schnell und bundesweit umgesetzt werden.
Zweitens verändern wir die Investitionsförderung des Landes, indem wir von der Pauschalfinanzierung zur Einzelförderung zurückkehren. Wir schaffen damit die Rechtsgrundlage für eine Investitionsförderung, die sich an der Einhaltung der vom Bund im Krankenhausstrukturgesetz definierten Qualitätsvorgaben orientiert. Mit der Einrichtung eines Krankenhausstrukturfonds fördern wir darüber hinaus als Land speziell solche Investitionen, die qualitative Versorgungsziele verfolgen. Was bedeutet dies konkret? - Wir setzen wieder auf mehr politische Steuerung. Wir nehmen als Land das Heft des Handelns in die Hand, um unsere Krankenhausversorgung zu sichern und zu verbessern. Ich glaube nämlich, dass eine bedarfsgerechte und an Qualitätskriterien orientierte Steuerung nur durch die Politik erfolgen kann. Strukturbereinigungen durch den Markt sind nichts anderes als das Überleben des Stärksten. Deshalb unterstützen wir als SPD ausdrücklich die Rückkehr zur Einzelförderung und wünschen uns, dass diese als Steuerelement künftig auch genutzt wird.
Drittens leisten wir mit dem Gesetz einen Beitrag zur Entlastung des Personals. Auf den Beitrag, den Personalmindestzahlen dazu leisten können, bin ich eingegangen. In § 9 SKHG verpflichten wir die Krankenhausträger darüber hinaus, ein Konzept zur Unterstützung des in der Patientenversorgung tätigen Personals bei der Bewältigung berufsbezogener Belastung zu erstellen und umzusetzen.
Viertens werden wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stärker die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten berücksichtigen. Dies erfolgt in verschiedenen Bereichen. Ein Bestandteil davon ist die Verpflichtung der Krankenhäuser, einen Sozialdienst einzuführen. Im Krankheitsfall sind Patientinnen und Patienten häufig überfordert, wenn es darum geht, wie die Nachbetreuung nach dem Verlassen der Station organisiert wird. In diesem Fall ergänzen Sozialarbeiter und Sozialpädagogen die ärztliche und pflegerische Versorgung des Patienten. Sie kümmern sich um die psychosoziale Betreuung des Patienten, unterstützen bei der Einleitung von medizinischen, berufsfördernden und ergänzenden Rehabilitationsmaßnahmen und bei der Vorbereitung häuslicher Pflege sowie durch die Vermittlung von ambulanten und stationären Diensten und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens im Anschluss an die Entlassung aus dem Krankenhaus. Sie kümmern sich im Pflegefall um den Kontakt zur Pflegekasse.
Das Gesetz regelt auch den Umgang mit sterbenden Patientinnen und Patienten. Hier soll sich alles an
den Bedürfnissen des Sterbenden und einer seiner oder ihrer Würde entsprechenden Behandlung und Unterbringung ausrichten. Auch sollen die besonderen Belange kranker Kinder, Hochbetagter, Dementer, Behinderter sowie psychiatrischer Patientinnen und Patienten besonders berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Anhörung haben verschiedene Behinderten- und Selbsthilfeverbände darauf hingewiesen, dass sich die Mitnahme einer persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderung häufig schwierig gestaltet. Dabei kann eine persönliche Assistenz, die die Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung kennt, den Krankenhausaufenthalt sowohl für Pfleger und Ärzte als auch für den Patienten deutlich erleichtern. Deshalb haben wir uns als Ausschuss darauf verständigt, mit einem Abänderungsantrag die Krankenhäuser in die Pflicht zu nehmen und die Mitnahme einer Begleitperson zu ermöglichen. Wir fordern gleichzeitig die Krankenkassen auf, die Begleitung im Sinne des Patienten zu refinanzieren. - Das sind die wichtigsten Punkte des Krankenhausgesetzes. Ich glaube, dass dieses Gesetz einen wichtigen Beitrag dazu leisten kann, die stationäre Gesundheitsversorgung in unserem Land deutlich zu verbessern.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nutze die Gelegenheit, um noch einige Bemerkungen zum Krankenhausplan zu machen. Der neue Krankenhausplan vollzieht eine Kehrtwende in der Krankenhauspolitik. Nach Jahren des Bettenabbaus sollen jetzt wieder mehr Krankenhausbetten vorgehalten werden. Das ist gut so und entspricht dem tatsächlichen Bedarf in einer älter werdenden Gesellschaft mit wachsender Morbidität. Ob der Bedarf tatsächlich so groß ist, wie der Plan es jetzt ausweist, wird sich in der Praxis zeigen. Strukturelle Verbesserungen und der Abbau von Doppelstrukturen dienen der Konzentration von Kompetenzen. Sie führen zu einer Verbesserung der Qualität der medizinischen Leistungen. Das ist aus Patientensicht das wichtigste Merkmal. Ob wir mit dem Krankenhausplan dabei weit genug kommen, müssen wir sehen.
Die Kritik der Krankenkassen nehmen wir ernst. Wir können aber auch über die Investitionsförderung steuern. Die Verabschiedung eines neuen Krankenhausplans ist überfällig. Die SPD stimmt den vorliegenden Planungen zu, wir haben aber in der Koalition verabredet, dass die Umsetzung in zwei bis drei Jahren evaluiert wird und dass dazu auch externe Gutachten herangezogen werden können. Diese Ergänzung ist in den Text des Plans eingearbeitet worden. Gerade bei der Laufzeit bis 2025 ist es sinnvoll, schon heute im Blick zu haben, dass während des Planungszeitraumes nachgesteuert werden muss, je nachdem, wie die tatsächlichen Entwicklungen verlaufen. Dies ist allemal besser, als wenn man die
Veränderungen in der Krankenhauslandschaft dem Wettbewerb überlässt. Die Krankenhausträger sind aufgerufen, ihre Kooperationen untereinander auszubauen.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich auf die mir besonders wichtige Situation im Nordsaarland hinweisen. Nach dem Wegfall von Wadern freue ich mich über das Bekenntnis, dass der Standort in Losheim für mindestens die nächsten fünf Jahre Bestand haben wird. Ohne den Erhalt der Notfallversorgung wird Losheim nicht lebensfähig sein. Hier muss das Gesundheitsministerium gemeinsam mit dem Träger die nötigen Schritte gehen, um den Erhalt der Notfallversorgung sicherzustellen. Mittelfristig sollte ernsthaft geprüft werden, ob ein Träger für eine medizinisch-technisch gut ausgestattete Nordsaarland-Klinik zu finden ist. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Nordsaarland-Klinik Bestandteil des Krankenhausplans geworden ist.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Wir verbessern die Fördersystematik für die Krankenhausinvestitionen und stellen mehr Geld bereit. Wir setzen einen stärkeren Schwerpunkt auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten und schaffen die Grundlage für Personalmindestzahlen. Deshalb bitte ich, dem Gesetzentwurf in der geänderten Form zuzustimmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele Unternehmen wollen von uns nur das Beste: unsere Daten. Wenn man sich die Entwicklung der letzten 23 Jahre ansieht, wird klar, warum die Datenschutz-Grundverordnung die bisherige Datenschutz-Richtlinie aus dem Jahr 1995 ablöst.
Was hat sich alles in unserer Welt getan seit 1995? Damals waren das Klapp-Handy oder auch „der Knochen“ eine Sensation. Man konnte eine SMS senden und empfangen. Wer nutzt heute diese Technik noch? Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran. Deshalb gilt seit Ende Mai 2016 mit einer Übergangsfrist bis 25. Mai dieses Jahres die Datenschutz-Grundverordnung der EU.
Was heißt das nun für Unternehmen? Die Verordnung besagt, dass strengere Regeln einzuhalten sind, um personenbezogene Daten zu schützen.
Nutzer erhalten mehr Rechte, indem sie von Unternehmen umfangreiche Auskünfte über ihre Daten erhalten. Einheitliche Regeln gelten für alle Mitgliedsländer der EU.
Diese neue Verordnung ist - wie der Name schon sagt - keine Richtlinie wie die Vorgängerregelung. Sie tritt sofort in Kraft und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden. Deshalb steht im Zentrum der Verordnung als hoher Stellenwert der Schutz von personenbezogenen Daten. Datenschutzbehörden können beispielsweise bei schweren Verstößen bis zu 4 Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes als Bußgeld verhängen.
Für den Bürger ändert sich gegenüber der alten Richtlinie nun das erweiterte Recht zu erfahren, was mit seinen Daten passiert. Nutzer können ihre Daten löschen lassen. Neu ist praktisch, dass der Datenschutz durch die neuen Vorschriften im Vorhinein schon eingebaut ist. Damit ist der Datenschutz nun Grundprinzip. Um Auskunft über seine Daten zu bekommen, reicht eine E-Mail an das Unternehmen aus. So kann man beispielsweise nach einem Preisausschreiben seine Daten löschen lassen.
Jeder, der personenbezogene Daten verarbeitet, ist von der Datenschutz-Grundverordnung betroffen. Je sensibler die Daten sind, beispielsweise im Gesundheitswesen, desto besser müssen sie geschützt werden. Die Verordnung bedingt aber auch, dass viele Unternehmen geänderte Nutzungsbedingungen vorlegen, denen die Nutzer zustimmen sollen. Diese Änderungen - so verlangt es die Verordnung müssen in leichter Sprache verfasst sein, und es muss genau beobachtet werden, wie die Unternehmen hiermit umgehen, damit kein Missbrauch betrieben wird.
Ein besonderer Schutz soll bei Kindern gelten. Internetdienste dürfen personenbezogene Daten von Jugendlichen erst ab 16 Jahren verarbeiten. Vorher muss eine Einverständniserklärung vorliegen. Am Beispiel WhatsApp sieht man aber auch hier die Gefahren. Hier wurde zwar das Nutzungsalter auf das Alter 16 Jahre angehoben, allerdings kann man sich unter der Vorgabe von falschen Daten trotzdem anmelden. Liegen Beschwerdefälle vor, ist erster Ansprechpartner das betroffene Unternehmen. Falls dies nicht zu einer Lösung führt, sind die Verbraucherzentralen und Datenschutzbehörden der nächste Ansprechpartner. Allerdings, befürchte ich, wird man gerade anfangs etwas Geduld mitbringen müssen.
Hier werden voraussichtlich am stärksten die sozialen Medien, Finanzdienstleister oder auch der Handel betroffen sein. Vereine, die regelmäßig personenbezogene Daten erheben, aber auch von sonstigen Dritten verarbeiten, werden fortan geltende Vorschriften für den Datenschutz anzuwenden haben.
Kontrolliert wird das Ganze von den Datenschutzbehörden der Länder sowie der Bundesdatenschutzbeauftragten.
Das Saarländische Datenschutzgesetz und die dienstrechtlichen Vorschriften werden nun an diese Regelung angepasst. Die Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung erfordert eine grundlegende Neukonzeption des Gesetzes. Die Regelungen treten nur noch ergänzend neben den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung auf.
Entsprechend der bisherigen Regelungen ist der Landtag im weitesten Sinne im Rahmen der Erfüllung seiner parlamentarischen Aufgaben vom Anwendungsbereich ausgenommen. Für diesen Bereich wird die Datenschutzordnung, die der Landtag sich gibt, maßgeblich sein.
Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts treten die Regelungen im Saarländischen Datenschutzgesetz nur noch ergänzend zur Datenschutz-Grundverordnung auf. Also trifft das Saarländische Datenschutzgesetz in Zukunft nur noch Regelungen, bei denen die Datenschutz-Grundverordnung Regelungsgebote und Aufträge vorsieht. Wichtig war für uns insbesondere, dass neben den Mitbestimmungsrechten auch die Beteiligungsrechte im Hinblick auf den Datenschutz Bestand haben.
Das Rad im Datenschutzrecht wurde mit der Datenschutz-Grundverordnung sicherlich nicht neu erfunden. Die öffentliche Wahrnehmung ist allerdings eine andere. Vielen wird erst jetzt aufgrund der medialen Berichterstattung bewusst, welche datenschutzrechtlichen Rechte, aber auch Pflichten es gibt, die schon seit vielen Jahren bestehen.