Alfons Kienzle

Sitzungen

4/133

Letzte Beiträge

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich missbrauche mal Hemingway etwas für mich, und frage: Wem schlägt die Stunde? und sage: mir! Deshalb gebe ich meine Rede zu Protokoll.
Je näher der Wahltag, umso ausschweifender die Forderungen der Oppositionsparteien. So möchte ich den heutigen Antrag werten.
Denn während sich die FDP noch zu Beginn des vergangenen Jahres in Drucksache 4/11813 für eine Erhöhung der Beteiligung des Freistaates an den Kosten der Schülerbeförderung starkmachte, versucht sie heute ihrem Populismus noch ein weiteres Stück hinzuzufügen und fordert vom Freistaat Sachsen die völlige Freistellung der Eltern von den Schülerbeförderungskosten und die Entlastung der Kommunen von diesen Mehrkosten.
Mein Kollege Ralf Seidel hat bereits im Plenum im April vergangenen Jahres begründet, warum wir ihren damaligen Antrag ablehnten. Die Argumentation hat sich nicht geändert.
§ 23 des Sächsischen Schulgesetzes regelt die Zuständigkeit für die Schülerbeförderung oder richtigerweise die Ausbildungsbeförderung; denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die Beförderung von Berufsschülern fällt unter diese Regelung.
Träger der Beförderung der Schüler sind der Landkreis oder die kreisfreien Städte, in deren Gebiet sich die Schule befindet. Somit wäre zunächst einmal – zum wiederholten Male in diesem Hohen Hause – geklärt, wer für die Organisation und Ausgestaltung der Ausbildungsbeförderung zuständig ist, und zwar für folgende Entscheidungen:
Erstens. Umfang und Abgrenzung der notwendigen Beförderungskosten einschließlich der Festsetzung von Mindestentfernungen.
Zweitens. Höhe und Verfahren der Erhebung eines Eigenanteils des Schülers oder der Eltern.
Drittens. Pauschalen oder Höchstbeiträge für die Kostenerstattung sowie Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen.
Viertens. Verfahren der Kostenerstattung zwischen den Schülern bzw. Eltern und Schulträgern sowie zwischen verschiedenen Schulträgern.
Somit, meine Damen und Herrn, befinden wir uns klar im Rechtskreis der kommunalen Selbstverwaltung. Landkreise und kreisfreie Städte müssen selbst entscheiden, wie sie den Ausbildungsverkehr organisieren und inwieweit sie die Eltern an den Kosten für diese Leistung beteiligen.
Klar ist, dass diese Aufgabe vor dem Hintergrund der negativen demografischen Entwicklung und der Notwen
digkeit, das Schulnetz in Sachsen den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen, nicht einfacher wird. Aber genau dieser Anpassungsprozess muss vor Ort erfolgen, durch den Schulträger und den Träger der Schülerbeförderung beurteilt.
Dass der Freistaat Sachsen dabei nicht gänzlich außen vor ist, ist klar. Dieser Verantwortung wollen und werden wir uns nicht entziehen.
Die Pflicht zur Zahlung entsprechender Ausgleichsbeträge für verbilligte Tickets des Ausbildungsverkehrs gemäß § 45a des Personenbeförderungsgesetzes erfüllt der Freistaat Sachsen in vollem Umfang. Für diese finanzielle Beteiligung stehen jährlich 53 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit diesen Mitteln ist es den Landkreisen und kreisfreien Städten möglich, den Ausbildungsverkehr anteilig zu finanzieren. Inwieweit der jeweilige Landkreis darüber hinaus neben der Optimierung der Ausbildungsbeförderung nach dem ÖPNV-Gesetz eigene Anteile leistet und damit die Eltern von den Kosten entlastet, bleibt ihm überlassen. Für den ÖPNV selbst leistet der Freistaat ja auch im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes eine zusätzliche Unterstützung an die Landkreise.
Im Fall des Vogtlandkreises, aus dem ich selbst komme, hat der Landkreis mit Zustimmung des Kreistages diesen Weg eingeschlagen und die Eltern von den Kosten der Ausbildungsbeförderung befreit. Ich möchte mich an dieser Stelle recht herzlich bei unserem Landrat Tassilo Lenk bedanken, dass er eine solche Möglichkeit erarbeitet und gemeinsam mit dem Kreistag umgesetzt hat. Fakt ist, dass Landrat Tassilo Lenk dank seines umsichtigen Handelns und einer guten und wirtschaftlichen Führung des Vogtlandkreises erst einen solchen Schritt ermöglicht hat. Der Kreistag ist seinem Vorschlag einstimmig gefolgt, fraktionsübergreifend. Das sollten wir so zur Kenntnis nehmen.
Das Beispiel Vogtlandkreis beweist, dass die derzeitige Regelung bei der Finanzierung des Ausbildungsverkehrs die richtige ist. Der Freistaat leistet mit jährlich 53 Millionen Euro in den kommenden beiden Jahren einen erheblichen Anteil an der Gesamtfinanzierung. Die Landkreise haben jederzeit die Möglichkeit, ihren Ausbildungsverkehr zu optimieren und zu gestalten und auch im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit als Aufgabenträger die Eltern ganz oder teilweise von Elternbeiträgen zu entlasten.
Dies liegt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in ihrer Hand, nicht in unserer. Daher lehnen wir Ihren Antrag, liebe Kollegen der FDP-Fraktion, auch ab.