Christian Piwarz

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Beratung des Abschlussberichtes geht die Arbeit des 2. Untersuchungsausschusses dieser Legislaturperiode zu Ende. Ich bedanke mich zunächst beim Ausschussvorsitzenden Herrn Bartl für den sehr sachlichen Bericht, der den Gang der Ermittlungen recht treffend wiedergegeben hat.
Die zwei Jahre der Arbeit des Untersuchungsausschusses stehen für zahllose Sondersitzungen, bisweilen endlose Zeugenvernehmungen und mitunter nicht weniger ermüdende Streitigkeiten sowohl zwischen Koalition und Opposition als auch zwischen den Oppositionsfraktionen untereinander.
Die Einsetzung dieses Ausschusses stand unter dem Vorzeichen eines vermeintlich einmaligen Skandals. Im Sommer 2007 grassierte in Sachsen das Sumpffieber, und dieses Fieber hatte offenbar insbesondere die Opposition befallen. Obwohl die heftigsten Symptome bereits kurze Zeit später abklangen, waren einige der handelnden Personen bis zum Schluss nicht davor gefeit, mit einem heftigen Fieberschub einen Rückfall zu erleiden.
Auch die Arbeit des Untersuchungsausschusses war immer wieder von Versuchen der Skandalisierung überschattet. Gerade das hat die Arbeit nicht wirklich erleichtert.
Doch was bleibt nach diesen zwei Jahren Arbeit festzuhalten? Das wichtigste Resultat lautet: Den Sachsensumpf hat es nie gegeben.
Vielmehr hat er sich als haltlose Legende erwiesen. Es gibt kein flächendeckendes kriminelles Netzwerk, das Justiz und Politik in Sachsen im Griff hat. Der 2. Untersuchungsausschuss kommt in seinem Abschlussbericht zu keinem anderen Ergebnis als die in der Angelegenheit ermittelnde Staatsanwaltschaft Dresden. Diese hatte bereits vor über einem Jahr die Ergebnisse ihrer Ermittlungen vorgestellt. Sie hatte sich im Zuge ihrer Ermittlun
gen mit dem vom Landesamt für Verfassungsschutz übermittelten Fallkomplexen Italienische OK, Rocker, Abseits II, also Plauen, und Abseits III, also Leipzig, zu befassen und vernahm in diesem Zusammenhang über 90 Zeugen.
Das im April letzten Jahres vorgestellte Ergebnis lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: Aus den Unterlagen des Landesamtes für Verfassungsschutz ergeben sich keine greifbaren Erkenntnisse und keine tatsächlichen Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten. Insbesondere das zum Fallkomplex Abseits III, Leipzig, vermutete kriminelle Personennetzwerk existiert nicht. Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft Dresden schon damals auf die inhaltliche Dürftigkeit und die nicht hinreichende Belastbarkeit der entsprechenden Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz hingewiesen.
Es stand also bereits vor über einem Jahr fest, dass die Mär vom Sachsensumpf nicht aufrechtzuerhalten ist. Trotzdem wollte die Opposition und insbesondere die Linksfraktion nicht von diesem Thema lassen. Ganz im Gegenteil war man versucht, die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Dresden zu diskreditieren. Es musste halt irgendwie passend gemacht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Beweisaufnahme im 2. Untersuchungsausschuss hat keine Anhaltspunkte ergeben, die den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Dresden widersprechen würden. Der Abschlussbericht des Ausschusses listet dies auf fast 200 Seiten auf.
Der vorgelegte Abschlussbericht beruht in seinem inhaltlichen Teil auf einem Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD. Er ist bewusst umfangreich gehalten und enthält zahlreiche Fundstellen aus den einzelnen Zeugenvernehmungen. Aus den einzelnen Zitaten wird deutlich, wie umfangreich Zeugen insbesondere zu der Frage Stellung genommen haben, ob die behaupteten kriminellen und korruptiven Netzwerke, besonders die in Leipzig, existiert haben oder noch existieren. Die Antworten sind ebenso deutlich: Nein, diese Netzwerke gab und gibt es nicht.
Die Opposition wird dabei nicht müde zu betonen – Frau Lay hat das eben wieder getan –, dass die Koalitionsfraktionen nur die Meinung der Staatsregierung wiedergeben würden. Der Umfang des Abschlussberichts und die Fülle der darin aufgeführten Zitate sprechen dabei aber eine andere Sprache. Die Zeugenaussagen widerlegen klar die Auffassung der Opposition. Selbst vermeintliche Kronzeugen der Opposition wie der Polizist Wehling haben die Frage nach den Netzwerken unmissverständlich verneint. Es täte der Opposition also gut, den Abschlussbericht zu lesen und dann mit der eigenen – mutmaßlich vorgefassten – Meinung zu vergleichen.
Meine Damen und Herren, die Geschichte des sogenannten Sachsensumpfes ist auch eine Geschichte von Vorverurteilungen. Als der vermeintliche Skandal im Frühsommer 2007 an die Öffentlichkeit kam, waren viele fest davon überzeugt, dass dies alles nur wahr sein könne. Die
Opposition witterte Morgenluft und wollte nun zum großen Schlag ausholen.
Wie vorgefasst die Meinungen bei einigen schon gewesen sind, kann man gut an der Wortmeldung des Abg. Bartl in der Plenarsitzung am 5. Juno 2007 erkennen. Er sagte damals – ich zitiere –: „Aber folgende Tatsachen dürfen bereits jetzt als feststehend und belastbar betrachtet werden: Erstens. Hier im Freistaat Sachsen ist es einer zahlenmäßig zunächst sicherlich kleinen Gruppe von herausgehobenen Personen im Bereich von Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei gelungen, ein nach bisherigen Erkenntnissen in der deutschen Politik und Kriminalgeschichte noch nie dagewesenes Netzwerk aufzubauen, unter dessen Wirkung zumindest in regional begrenzten Bereichen die in den Staatsgrundsätzen angelegte Gewaltenteilung praktisch paralysiert, gelähmt und aufgehoben war.“
Weiter führte Herr Bartl damals aus: „Die Grundsätze der Gleichheit vor dem Gesetz, der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der strikten Bindung von Exekutive und Justiz an Verfassung und Recht galten für die Handelnden nicht. Für sie galt: Über uns ist nur der Himmel.“
So weit Klaus Bartl am 5. Juni 2007.
Ich kann ja nachvollziehen, dass es schwerfällt, sich von dieser vorgefassten Meinung zu lösen. Allerdings muss man sich dann auch immer vor Augen führen, dass mit dem Skandal um den vermeintlichen Sachsensumpf das Ansehen des gesamten Freistaates Sachsen Schaden genommen hat. Von der Verletzung der Persönlichkeitsrechte Einzelner, die zu Unrecht mit erheblichen Vorwürfen strafrechtlich relevanten Verhaltens überzogen wurden, will ich dabei noch nicht mal sprechen. Sehr aufschlussreich in diesem Zusammenhang ist der Artikel in der „Frankfurter Rundschau“ über das, was mit Herrn Niemeyer, einem damaligen Richter am Landgericht Leipzig, passiert ist, nachdem die gesamten Vorwürfe in der Welt gewesen sind. Mein Kollege Prof. Schneider wird darauf noch einmal eingehen.
Meine Damen und Herren! Das Fieber des Frühsommers 2007 findet sich auch im Einsetzungsbeschluss des Untersuchungsausschusses wieder. Auch wenn die Opposition der Staatsregierung und den Koalitionsfraktionen immer wieder Verzögerung vorgeworfen hat, will ich an dieser Stelle klipp und klar sagen, dass eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Einsetzungsbeschlusses dringend notwendig war. Immerhin hat der Verfassungsgerichtshof drei der acht Hauptanstriche des Einsetzungsbegehrens für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil des Verfassungsgerichts hat also bei beiden Seiten für Klarheit gesorgt.
Meine Damen und Herren! Der Untersuchungsausschuss sah sich auch einer anderen Problematik ausgesetzt: Wichtige Zeugen standen dem Ausschuss entweder gar nicht zur Verfügung oder haben nur selektiv ausgesagt. So
konnte der Ausschuss nicht den ehemaligen Präsidenten des Verfassungsschutzes, Rainer Stock, vernehmen. Dieser kam mehrmaligen Ladungen aus gesundheitlichen Gründen nicht nach.
Es wäre sehr wichtig gewesen, von ihm zu erfahren, inwieweit er tatsächlich über die Arbeit des OK-Referats informiert gewesen ist und ob er tatsächlich direkte Weisungen an die Referatsleiterin gegeben hat. Dies hat jedenfalls Frau Henneck immer wieder behauptet.
Frau Henneck ließ sich sehr umfangreich vor dem Ausschuss ein. Allerdings endete ihre Redseligkeit dort, wo es wirklich wichtig wurde. Als es darum ging, was sie mit dem Polizeibeamten Georg Wehling besprochen hat und vor allem, wann diese Gespräche stattgefunden haben, verweigerte sie die Aussage.
Ebenso war dies bei der Zeugin aus dem ehemaligen Kinderbordell „Jasmin“, die unter dem Pseudonym „Sarah“ vom Ausschuss vernommen wurde. Sie schilderte detailliert ihre damaligen Erlebnisse und stellte wiederholt die Behauptung auf, dass sie bei der Gerichtsverhandlung damals bekannte Gesichter der Freier wiedererkannt habe. Auf die konkrete Nachfrage aber, um wen es sich dabei gehandelt habe, berief auch sie sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht.
All das hat den Untersuchungsausschuss nicht vorangebracht. Im Gegenteil, dadurch blieben wieder Behauptungen im Raum, für die der Beweis nicht erbracht wurde. Eine Konstellation, die dem gesamten Untersuchungsgegenstand offenbar eigen ist und die die Legende vom Sachsensumpf erst entstehen lassen konnte.
Meine Damen und Herren! Der Untersuchungsausschuss hat sich vor allem darauf konzentriert, die Arbeitsweise des damaligen OK-Referats im Landesamt für Verfassungsschutz und die Aufsicht darüber zu untersuchen.
Von besonderem Interesse war dabei natürlich der Fallkomplex Abseits III rund um vermeintliche Vorgänge in und um Leipzig. Er hatte medial die größte Aufmerksamkeit erfahren und war am ehesten zum Skandal geeignet, weil hier ein kriminelles Zusammenspiel von Justiz, Politik und Immobilienwirtschaft konstruiert wurde. Schon ein Blick in die Akten machte deutlich, mit welcher Qualität von Ermittlungen wir es hier zu tun hatten. Es sind eben keine Akten von Strafverfolgungsbehörden, in denen Sachverhalte als ermittelt dargestellt sind.
Stattdessen handelt es sich meist um Gerüchte, Überlieferungen vom Hörensagen und andere unbewiesene Behauptungen. Es blieb nahezu alles im Eventualbereich. Redewendungen wie „Derjenige habe etwas getan“ oder „Ein anderer solle das oder jenes getan haben“ finden sich oft.
Teilweise waren die Mitarbeiter des OK-Referats nicht in der Lage, Namen richtig zu schreiben oder diese mit bekannten Namen abzugleichen. In vielen Fällen bestand noch nicht mal ein wie auch immer gearteter Hinweis auf begangene Straftaten. Es schien vieles nach dem Motto abzulaufen „Nichts Genaues weiß man nicht. Aber das schreiben wir erst mal auf.“
Die Faktenlage war gerade im Fallkomplex Abseits III äußert dürftig. Nicht umsonst wurden die Akten, obwohl die Bearbeitung schon im Sommer 2005 begann, nicht an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Die Quellen- und Hinweisgeber hatten einfach keine konkreteren Angaben machen können, die auch nur in irgendeiner Weise belastbar waren. Umso spannender ist in diesem Zusammenhang das Auftauchen der Auskunftsperson „Gemag“. Spannend vor allem deshalb, weil an diesem Beispiel deutlich wird, welche Fehler im OK-Referat gemacht wurden und wie vergiftet die Akten dadurch sind.
Frau Henneck selbst hat sich am 24.05.2006, also nur sieben Tage vor Beendigung der Beobachtung der OK durch den Verfassungsschutz, mit „Gemag“ getroffen. Bei „Gemag“ handelt es sich zweifelsfrei um den Polizisten Georg Wehling. Wehling hat in dem Gespräch detailliert Angaben zu verschiedenen Sachverhalten gemacht. Welche es genau sind, wollte Herr Wehling dem Ausschuss nicht mitteilen. Aus dem entsprechenden Vermerk von Frau Henneck zu diesem Gespräch wird aber deutlich, was alles Gegenstand der Besprechung war. Es waren nahezu alle Themenkomplexe im Komplex Leipzig, die irgendwann einmal in den Akten aufgetaucht sind. Frau Henneck selbst wurde in diesem Gespräch als Beschaffer und gleichzeitig als nachträglicher Auswerter der Daten tätig. Eine Kontrolle der erlangten Informationen im Sinne des Vieraugenprinzips fand nicht statt. Das ist der erste Fehler.
Der Vermerk zum Gespräch mit Wehling findet sich wenige Monate später nahezu eins zu eins in Form eines Abgabedossiers von Frau Henneck an die Staatsanwaltschaft wieder. Es ist genau das Dossier, das knapp ein Jahr später den Medien zugespielt wird und die Legende vom Sachsensumpf entstehen lässt. Mit den Angaben von Wehling glaubte Frau Henneck nun, genügend Fakten gesammelt zu haben, um die bislang unsicheren Gerüchte bestätigen zu können. Sie verschweigt dabei die dienstliche Stellung Wehlings. Somit wird nicht deutlich, dass Wehling möglicherweise seine eigenen Erkenntnisse nochmals bestätigt hat. Das ist der zweite Fehler.
Wehling selbst hat sich von zahlreichen Aussagen aus dem damaligen Vermerk distanziert. Vor allem hat er der Angabe Hennecks widersprochen, dass er sich schon im April/Mai 2005 mit ihr zum selben Gesprächsgegenstand getroffen habe. So steht es aber in der Akte. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder sagt Wehling nicht die Wahrheit oder Frau Henneck hat etwas Falsches in die Akte geschrieben. Doch warum sollte sie im Vermerk ein Treffen von bereits einem Jahr zuvor aufführen, das davor
keinen Niederschlag in den Akten gefunden hat? Ein Grund ergäbe sich aus der bekannt gewordenen Weisung des damaligen Präsidenten Stock, dass im Bereich der OK nur noch Daten verarbeitet werden dürfen, die vor dem Urteil des Verfassungsgerichts vom Juli 2005 erhoben wurden. Frau Henneck brauchte also eine Legitimation, um die im Mai 2006, also fast ein Jahr später erhobenen Daten trotzdem in die Akte zu nehmen. Das wäre dann ein weiterer Fehler.
Meine Damen und Herren! Wenn die Opposition der Staatsregierung vorwirft, sie habe Wehling zum Hauptinformanten und Sündenbock aufgebaut, dann ist dieser Vorwurf falsch.
Nicht die Staatsregierung, sondern die Referatsleiterin Henneck hat die meisten Erkenntnisse des Verfassungsschutzes Wehling zugeschrieben, warum auch immer.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Beispiel zeigt, dass im ehemaligen OK-Referat des Landesamtes für Verfassungsschutz einiges schiefgelaufen ist.
Der besondere Eifer der Referatsleiterin bei der Erhebung von Daten kurz vor Toresschluss ist dabei ein Aspekt. Allerdings war auch die interne Aufsicht im Verfassungsschutz nicht hinreichend gewährleistet. Der damalige Präsident war häufig krank, sein Vertreter als Abteilungsleiter stark gebunden. Auch der für die Aufsicht über das OK-Referat zuständige Abteilungsleiter war mit der Leitung seines eigenen Referates mehr als ausgelastet.
Wenn nun Frau Henneck angibt, dass sie viele Angelegenheiten direkt mit Präsident Stock besprochen habe, dann muss die Frage erlaubt sein, wie dieser trotz seiner Abwesenheitszeiten die Aufsicht über das Referat geführt haben will. Zweifel hieran sind erlaubt und leider konnten wir Präsident Stock nicht dazu befragen.
Ich habe mich beispielhaft am Fallkomplex Abseits III orientiert. Sicherlich hat es in anderen Fallkomplexen mehr Ergebnisse der Arbeit gegeben. Trotzdem bleibt kritisch zu hinterfragen, warum nur die wenigsten Mitarbeiter des OK-Referats über eine nachrichtendienstliche Ausbildung verfügen. Darüber hinaus ist es sicherlich nicht zielführend, dass Mitarbeiter, die die ausländische OK beobachten sollten, kein Wort der jeweiligen Sprache beherrschen. Fehler und Ungenauigkeiten sind da vorprogrammiert.
Meine Damen und Herren! Staatsminister Albrecht Buttolo hat richtig reagiert, indem er Umstrukturierungen innerhalb seines Hauses und Personalveränderungen im Landesamt für Verfassungsschutz vornahm. Der neu eingesetzt Präsident des Landesamtes Boos hat dann auch sehr zügig die der gesamten Geschichte zugrunde liegen
den Ungereimtheiten in der Aktenführung des OKReferats aufgedeckt.
Es ist darüber hinaus auch falsch, wenn der Eindruck erweckt wird, man hätte nicht zur Aufklärung beigetragen. Von der Staatsregierung wurden zwei Kommissionen mit der Aufklärung der Vorgänge eingesetzt,
im Bereich des Landesamtes für Verfassungsschutz die Beyer/Irrgang-Kommission und im Bereich der Polizei und des LKA die Kommission von Weitemeier.
Dieses entschlossene Handeln des Innenministers war richtig und notwendig; denn wir brauchen im Freistaat Sachsen einen effektiv und rechtsstaatlich einwandfrei arbeitenden Verfassungsschutz, gerade auch mit Blick auf die Bekämpfung des politischen Extremismus.
Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage.
Sehr geehrte Damen und Herren, trotz aller Versuche, die Skandalgeschichte vom Sachsensumpf aufrechtzuerhalten, ist es der Opposition nicht gelungen, noch Fleisch an die Knochen zu bekommen. Stattdessen wurden zunehmend Nebensächlichkeiten thematisiert und skandalisiert, sodass man sich schnell an die Worte des ExFußballprofis Rolf Rüssmann erinnert fühlt, der einmal den Satz prägte: „Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann treten wir ihnen wenigstens den Rasen kaputt“.
Das letzte Beispiel hierfür war der Versuch, aus der Weiterbeobachtung einiger Teilbereiche der Organisierten Kriminalität einen Vorwurf gegen den damaligen Innenminister Thomas de Maizière zu konstruieren. Dabei wurde gerade dieses Vorgehen von der Parlamentarischen Kontrollkommission gebilligt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sachsensumpf war und ist eine Legende. Von korruptiven und kriminellen Netzwerken in Justiz, Politik und Verwaltung kann keine Rede sein. Dafür sind aber im Landesamt für Verfassungsschutz einige Defizite zutage getreten. Diese taugen aber bei Weitem nicht für eine medienwirksame Skandalkampagne. Deshalb ist die Opposition auch nicht wirklich in der Lage, die Nichtexistenz des Sachsensumpfes erleichtert zur Kenntnis zu nehmen.
Wenn ich den Abschlussbericht des Ausschusses und die Minderheitsvoten der anderen Fraktionen gegenüberstelle, wird sehr schnell deutlich, dass eine sachliche Aufarbeitung der Beweisthemen und der diesbezüglichen Aktenlage sowie der Zeugenaussagen nicht das wirkliche Anliegen der Opposition ist. Das spricht dann auch für sich.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir als CDU-Fraktion halten diesen Entschließungsantrag für überflüssig. Ganz offenbar geht es den Linken und den GRÜNEN darum, den klaren Tenor im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses durch diesen Entschließungsantrag zu unterwandern. Das Ergebnis wurde – wie gesagt – klar festgestellt. Wir haben hier ausführlich über diesen Abschlussbericht diskutiert. Die Oppositionsfraktionen haben die Möglichkeit genutzt, Minderheitenvoten abzugeben, die zur Kenntnis genommen werden können.
Es ist schon bemerkenswert, dass Linke und GRÜNE offenbar nicht von der Skandalisierung des sogenannten Sachsensumpfes lassen können. Wenn man sich den Punkt I.3 ansieht, dann ist dort immer noch die Rede davon, dass es kriminelle und korruptive Personennetzwerke gegeben haben könnte. Man will offensichtlich die gesamte Angelegenheit am Köcheln halten. Dazu sind wir aber nicht bereit.
Der Punkt III ist bereits vom Untersuchungsausschuss einstimmig als Bitte an die Staatsregierung formuliert worden, sodass es dieses Entschließungsantrages nicht bedarf. Wir werden ihn deshalb ablehnen.
Danke schön.
Ich rufe zur namentlichen Abstimmung in der 135. Sitzung am 13. Mai 2009 über die Drucksache 4/15365 auf. Wir beginnen mit dem Buchstaben G.
Ist ein Abgeordneter im Saal, den ich nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall.
Ich habe noch eine Nachfrage an den Abg. Schimpff. Haben Sie sich an der Abstimmung beteiligt?
Es ist hier vorn nicht angekommen. Könnten Sie es bitte wiederholen?
Das ist hiermit so registriert.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss zugeben, dass ich, als ich den Antrag das erste Mal gelesen habe, nicht so genau wusste, worauf die FDP hinaus will.
Aber es hat sich dann doch die schlimmste Befürchtung bestätigt, dass es eben nur auf das Abzockeargument hinausläuft und nicht allzu viel dahinter ist.
Herr Morlok, Sie hatten ja danach gefragt, woher die Begründung für die Bußgelderhöhung käme. Ich habe noch gar nicht mitbekommen, ob Sie nun für die Erhöhung des Bußgeldes sind oder dagegen. Damit Sie in Ihrer Entscheidungsfindung vielleicht ein wenig vorankommen, will ich Ihnen aus dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 9. und 10. Oktober 2007, die damals in Merseburg getagt hat, kurz etwas zitieren.
Da ging es im Punkt 7.2 der Tagesordnung um die Überprüfung des Sanktionsniveaus für schwere Verkehrsverstöße. Dort halten die Verkehrsminister der Länder wie folgt fest – ich zitiere –: „Flankierend hierzu bedarf es einer differenzierten Anhebung der Geldbußen für schwere Verkehrsverstöße, die Hauptunfallursachen darstellen. Von Ausnahmen abgesehen, wurden diese zuletzt im Jahre 1990 grundlegend angepasst. Seither haben die Bußgelder ihre Abschreckungswirkung zum Teil eingebüßt. Im Zuge der Euro-Umstellung kam es sogar vereinzelt zu Absenkungen der Verwarnungsgelder. Insbesondere Verwarnungsgelder werden zunehmend bewusst in Kauf genommen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen entsteht bisweilen der Eindruck, dass sich Autofahrer an die Bußgeldgrenze heranfahren.“
Ich denke, wenn das nicht Begründung genug ist, dann weiß ich auch nicht mehr.
Aber, meine Damen und Herren, wenn man sich den Inhalt des Antrages der FDP-Fraktion anschaut, kommt man schnell zu der Frage, ob hier nicht vielleicht etwas durcheinandergeraten ist. Da scheint irgendetwas nicht zueinander zu passen. Im Titel tönt die FDP noch „Keine Haushaltssanierung durch Bußgelderhöhungen – Mittel zweckgebunden für höhere Verkehrssicherheit einsetzen“. Schaut man sich den Antrag dann an, stellt man fest, dass nur ein kleiner Berichtsantrag hinten herauskommt. Nun sind wir also mit der FDP schon so weit gekommen, dass man offenbar nur noch mit der Überschrift Politik machen will.
Was dann im Antrag selbst steht, scheint eher sekundär zu sein.
Wenn das aber der politische Ansatz der Liberalen ist, dann hat das mit der von Herrn Westerwelle vollmundig verkündeten Verantwortung seiner Partei recht wenig zu tun.
Und im Übrigen: Die Informationen, die die FDP durch diesen Antrag von der Staatsregierung abfordern will, hätte sie auch ohne Weiteres mittels Kleiner Anfragen erhalten können. Dann hätte sie einmal einen richtigen Antrag mit konkreten Forderungen daraus machen können. Aber so weit ist es eben nicht.
Meine Damen und Herren, es scheint der FDP aber weniger um die abgefragten Informationen zu gehen als vielmehr darum, eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur angeblichen Abzocke – dieses Wort hat Herr Morlok auch wieder gebraucht – von Autofahrern zu starten. Zuletzt war dann in der „Bild“-Zeitung vom Dienstag zu lesen, dass die FDP heute einen – ich zitiere – „Gesetzesantrag“ in den Landtag einbringen werde, der „den zweckgebundenen Einsatz von Bußgeldern für Straßenreparaturen festlegen soll“. Gesehen habe ich diesen Antrag zwar bisher noch nicht, aber gut.
Nun ist nicht immer alles richtig, was in der Zeitung zu lesen steht, aber so ganz ohne Ihr Zutun, meine Damen und Herren von der FDP, wird diese Berichterstattung ja wohl nicht entstanden sein.
Davon, dass nun alle Bußgelder gleich in Schlaglöcher gesteckt werden sollen, ist im Antrag wiederum nichts zu lesen. Daher wäre es meine herzliche Bitte, beim nächsten Mal zuerst den richtigen Antrag zu schreiben und danach zur Presse zu laufen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verkehrsministerkonferenz hat sich im Oktober 2007 für die Erhöhung der Geldbußen für schwere Verkehrsverstöße ausgesprochen. Begründet wurde dies damit – ich habe es bereits zitiert –, dass die bisherigen Bußgelder ihrer Höhe nach zum Teil keine Abschreckungswirkung mehr entfalteten. Gerade im Sinne der Verkehrssicherheit ist aber eine Abschreckungswirkung dringend geboten. Nur so können besonders unfallträchtige Verhaltensweisen unterbunden oder jedenfalls eingedämmt werden. Dazu gehören das Rasen innerhalb und außerhalb von Ortschaften und das Drängeln auf Autobahnen. Schon die Bußgelderhöhung selbst ist ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Der Fehler des FDP-Antrages führt also gezielt in die Irre, denn vom angeblichen Ziel einer Haushaltssanierung mit Bußgeldern kann keine Rede sein. Einnahmen der Kommunen aus Bußgeldverfahren können grundsätzlich zur
Finanzierung aller Aufgaben eingesetzt werden. Dies entspricht der Finanzhoheit der Kommunen als Teil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Wie die Kommunen eingenommene Bußgelder einsetzen, steht ihnen also grundsätzlich frei. Dies ist auch sachgerecht. Schließlich sind es die Kommunalverwaltungen und die Kommunalparlamente, die die Verhältnisse und Erfordernisse vor Ort am besten kennen, auch und gerade mit Blick auf die Verkehrssicherheit.
Also, der Herr Kollege Morlok hatte genügend Zeit, sich in der „Bild“-Zeitung und auch jetzt gerade vor mir auszubreiten. Deswegen würde ich gern in meiner Rede fortfahren.
Im Übrigen sieht das die Verkehrsministerkonferenz genauso. Im Beschluss vom Oktober 2007 – Herr Morlok hat richtig darauf hingewiesen – wird zwar der Einsatz von Einnahmen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten für die Verkehrssicherheit durch die Gebietskörperschaften angeregt, ausdrücklich stellt aber die Verkehrsministerkonferenz klar, dass es sich hierbei nur um eine Empfehlung handelt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, beim Anliegen der FDP – wir haben es ja nur in der Zeitung gelesen und nicht hier im Landtag gehört –, Bußgelder zweckgebunden in den Straßenbau zur Steigerung der Verkehrssicherheit zu stecken, drängt sich dann doch ein etwas skurriles Bild auf, wenn man den Gedanken konsequent zu Ende denkt. Bei der Einführung der sogenannten Ökosteuer zur Sanierung der Rentenkassen machte der Spruch vom „Tanken für die Rente“ die Runde. Bei der Erhöhung der Tabaksteuer zur Finanzierung des Gesundheitssystems hieß es dann „Rauchen für die Gesundheit“. Würde man die Forderung der FDP eins zu eins übersetzen, dann müssten wir also jetzt „Rasen für die Verkehrssicherheit“. Das kann aber wohl nicht das Ziel sein.
Meine Damen und Herren, die Steigerung der Verkehrssicherheit ist ein wichtiges Anliegen. Das ist auch den Kommunen bewusst. Auch die Verbesserung der Instandhaltung der Straßen genießt im Freistaat Sachsen einen hohen Stellenwert. So sind im Doppelhaushalt 2009/2010 für den Staatsstraßenbau fast 260 Millionen Euro sowie für den kommunalen Straßenbau mehr als 177 Millionen Euro jährlich eingestellt. Hinzu kommen je 5 Millionen Euro für Brückensanierungen im kommunalen Bereich und für den Radwegebau. Gerade der zuletzt genannte Punkt trägt erheblich zur Steigerung der Verkehrssicherheit bei.
Sehr geehrte Damen und Herren, es steht den Kommunen grundsätzlich frei, Bußgeldeinnahmen für Straßenbau und Straßensanierung einzusetzen. Ebenso ist es aber das Recht der Kommunen, sich für andere Verwendungen zu
entscheiden. Diese Entscheidung muss aber in den Kommunen selbst getroffen werden. Ich bin sehr davon überzeugt, dass sich auch die Kommunalpolitiker der FDP in diesen Meinungsbildungsprozess einbringen können und auch einbringen werden.
Der Sächsische Landtag ist jedoch hierfür der falsche Ansprechpartner und der vorliegende Antrag zur Erreichung des vorgeblichen Ziels der FDP auch denkbar ungeeignet. Zumindest hätten Sie das eigentliche Ziel auch in Ihren Antrag hineinschreiben müssen. Wir werden den Antrag daher ablehnen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ohne Zweifel, die Angst vorm Datenklau geht um. Die GRÜNEN sind ganz offenbar dieser Angst erlegen, zwar nicht in Person ihres innenpolitischen Sprechers, aber Dr. Gerstenberg hat es auf den Punkt gebracht.
Aber, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, Sie geben mit dem Gesetz zur Änderung des Meldegesetzes vor, ein tatsächlich bestehendes Problem angehen zu wollen. Allerdings bedienen Sie sich dabei nicht geeigneter Mittel. Fraglich ist schon, ob es überhaupt einer
solchen Gesetzesänderung auf Landesebene zum jetzigen Zeitpunkt bedarf.
Und, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, Sie spielen auch mit den Sorgen der Menschen in unserem Land. So nehmen Sie in Ihrem Gesetzentwurf Bezug zu den im Sommer bekannt gewordenen medienträchtigen Fällen von Datenmissbrauch. Nur muss man da genauer hinschauen.
Was hat denn im vergangenen Sommer, übrigens völlig zu Recht, zu der großen Besorgnis und Empörung geführt? Das war die Tatsache, dass von Privaten in illegaler Weise Daten von Tausenden Bürgern gesammelt und weitergegeben wurden. Die Empörung war vor allem deshalb so groß, weil es neben Adressdaten und Telefonnummern auch um Kontodaten ging.
Aber, so muss man jetzt fragen, was haben denn die Meldebehörden mit dem Problem von damals zu tun? Dazu muss man einfach sagen: nichts. Das zeigt schon ein einfacher Blick in das Meldegesetz. Die Erhebung von Telefonnummern und Bankverbindungen gehört eben gerade nicht zu den Aufgaben von Meldebehörden. Die besondere Empörung der Bürger, dass möglicherweise Bankdaten an Dritte weitergegeben werden, können Sie also durch Ihren Gesetzentwurf nicht befrieden. Vielmehr rücken Sie die Meldebehörden mit Ihrem Gesetzentwurf in die Nähe krimineller Adresshändler. Das ist unredlich und hat mit einer lösungsorientierten Politik wenig zu tun.
Herr Dr. Gerstenberg hatte ja genügend Zeit, seine Darstellung zu bringen. Ich würde jetzt gern in meiner Rede fortfahren.
Meine Damen und Herren! Des von Ihnen berührten Problembereiches hat sich bereits der Bundesinnenminister angenommen. Die Ergebnisse des Datenschutzgipfels vom 4. September 2008, der gerade die illegale Nutzung persönlicher Daten zum Gegenstand hatte, sind im Dezember von der Bundesregierung als Gesetzentwurf auf den Weg gebracht worden. Festzuhalten bleibt, dass der uns heute vorliegende Gesetzentwurf an der Problematik illegal gesammelter Telefonnummern und Kontodaten schlicht vorbeigeht.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der GRÜNEN ist jedoch nicht allein deshalb abzulehnen. Er ist auch deshalb unzweckmäßig, weil er systemwidrig das Widerspruchsrecht der Bürger gegen die rechtmäßige Weitergabe bestimmter Meldedaten abschaffen und durch einen Einwilligungsvorbehalt ersetzen will – dies jedoch im vollen Bewusstsein der Tatsache, dass diese Regelung nicht von langer Dauer wäre.
Im Zuge der Föderalismusreform I ist das Meldewesen in die ausschließliche Kompetenz des Bundes übergegangen. Der Bundesgesetzgeber hat in der Tat von dieser Kompetenz bislang noch keinen Gebrauch gemacht. Allerdings steht eine Novelle des Melderechtes auf Bundesebene unmittelbar bevor. Eine gesetzgeberische Initiative auf Landesebene wäre somit allenfalls von sehr kurzer oder wenigstens kurzer Dauer. Sinnvoll ist sie eingedenk dessen ganz sicher nicht. Vielmehr wirkt sie nur aktionistisch.
Sie wäre aber auch in dem von den GRÜNEN gewollten Umfang nicht sinnvoll; denn bereits jetzt lässt der Bundesgesetzgeber erkennen, dass er am Widerspruchsrecht der Bürger festhalten will. Eine Änderung des Sächsischen Meldegesetzes im Sinne der GRÜNEN würde daher die Meldebehörden zwingen, ihre Verfahren komplett umzustellen, obwohl die bewährte Widerspruchslösung – Herr Dr. Gerstenberg hatte darauf hingewiesen, wie stark sie von den Bürgern wahrgenommen wird – ohnehin wenig später wieder eingeführt werden würde. Dies wäre unsinnig, mit erheblichem Mehraufwand verbunden und würde die Mitarbeiter der Meldebehörden sinnlos belasten. Die Umstellung auf das bisherige Modell wenige Monate später könnten Sie der Öffentlichkeit nicht erklären. Da wäre ganz schnell wieder von der Schildbürgerei der Politik die Rede. Auch davor wollen und werden wir Sie bewahren.
Unabhängig von der Entscheidung des Bundesgesetzgebers ist zweifelhaft, ob das von Ihnen vorgeschlagene Opt-in-Modell überhaupt zweckmäßig ist. Die Beispielsfälle im vergangenen Jahr haben zu einer großen Sensibilisierung für das Thema Datenschutz geführt. Die meisten Menschen in unserem Land haben sich mit der Sicherheit ihrer persönlichen Daten auseinandergesetzt. Ich bin davon überzeugt, dass die Menschen sehr wohl über die Urteilskraft verfügen, selbst zu widersprechen, wenn sie mit der gesetzlich eng eingegrenzten Weitergabe von Daten durch die Meldeämter nicht einverstanden sind. Die Beispiele hatten Sie, Herr Dr. Gerstenberg, schon gebracht. Dies ist unkompliziert möglich und die Bürger werden auf ihr Widerspruchsrecht entsprechend hingewiesen.
Wir als CDU-Fraktion haben Vertrauen in die Menschen, dass sie mit ihren Daten verantwortungsvoll umgehen. Umgekehrt tun dies die Meldebehörden ohnehin. Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, Ihr Gesetzentwurf hat mit dem eigentlichen Problem nichts zu tun, will das bewährte Widerspruchsrecht abschaffen und kommt zur Unzeit. Daher werden wir ihn ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Also, Herr Kollege Lichdi, was Ihre Rede und insbesondere Ihr gewähltes Beispiel mit dem Thema dieser Debatte, die Sie hier beantragt haben, zu tun hat, das werden Sie uns wohl sicher noch erklären können. Auf jeden Fall wissen wir jetzt schon einmal, wovon Sie nachts so träumen. Ich glaube, Ihrem zweifelhaften Ruf sind Sie damit auch wieder einmal gerecht geworden.
Aber, meine Damen und Herren, mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsverfahren hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Verfolgung von Straftaten erleichtern hilft. Dem vorausgegangen war im Dezember 2005 die Zustimmung des Europäischen Parlamentes zur Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung. Mit dem Beschluss ist der Bundestag seiner Pflicht zur Umsetzung der EU-Richtlinie nachgekommen.
Indem Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, bewusst das Bild eines vermeintlichen Überwachungsstaates konstruieren, wollen Sie die Angst der Bürger vor einem effektiven Mittel der Kriminalitätsbekämpfung schüren. Mit einer Rundumüberwachung hat aber die Vorratsdatenspeicherung nichts zu tun. Weder werden die Inhalte der Kommunikation erfasst noch werden Bewegungsprofile erstellt. Der Zugriff auf die Daten erfolgt nur im Einzelfall und unterliegt hohen Voraussetzungen.
Meine Damen und Herren! Kriminalität geht immer neue Wege. Die Möglichkeiten des Internets und anderer Kommunikationsmittel spielen dabei oft eine entscheidende Rolle. Dem Rechtsstaat müssen deshalb Mittel und Wege an die Hand gegeben werden, die neuen Formen der Verbrechensbegehungen wirksam zu bekämpfen. Dazu gehört auch die Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat. Sie hat beispielsweise bei der Aufklärung der Terroranschläge in Madrid am 11. März 2004 einen wesentlichen Beitrag geleistet. Fast 200 Menschen starben damals, über 2 000 wurden verletzt. Ende April desselben Jahres waren die Anschläge nahezu aufgeklärt und die Täter gefasst.
Meine Damen und Herren von der Opposition! Wenn Sie von einem Generalverdacht gegenüber dem Bürger sprechen, vergessen Sie, dass das Gesetz nicht die Rundumüberwachung anstrebt, sondern die Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus, Organisierter Kriminalität und anderer Straftaten. Das Thema Vorratsdatenspeicherung wurde und wird intensiv diskutiert, politisch wie gesellschaftlich. So ist beispielsweise auch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Dieses hat zunächst im Eilverfahren entschieden. Mit seinem Beschluss vom 19. März 2008 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung nicht generell außer Kraft gesetzt. Es hat lediglich die Nutzung der zu speichernden Daten im Bereich der Strafverfolgung bis zur Entscheidung in der Hauptsache eingeschränkt.
Unter den Voraussetzungen des § 100b StPO können die gespeicherten Daten weiterhin zur Bekämpfung schwerer
und schwerster Straftaten genutzt werden. Genau dies trifft ja die Intention des Gesetzgebers und bescheinigt damit die Notwendigkeit des Gesetzes.
Meine Damen und Herren! Auf eines will ich zum Schluss noch hinweisen: Wieder einmal beschäftigt sich der Sächsische Landtag mit einem bundespolitischen Thema. Schon in der Debatte im Bundestag hatten die GRÜNEN ja umfangreich die Möglichkeit, ihre Argumente vorzutragen. So stichhaltig können diese nicht gewesen sein, denn die große Mehrheit des Deutschen Bundestages hat anders entschieden und die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Es ist natürlich menschlich verständlich, dass Sie dieses Thema weiter verfolgen wollen, das können Sie auch gern tun. Es sei Ihnen dennoch gesagt: Die Vorratsdatenspeicherung liegt nicht in der gesetzgeberischen Kompetenz des Sächsischen Landtages, weshalb die heutige Debatte offenkundig nur dem Zweck dient, Ihrer Mär vom Überwachungsstaat ein weiteres Podium zu bieten. Ändern kann diese Diskussion nichts, und das wissen Sie ja auch.
Meine Damen und Herren! Mit der noch ausstehenden abschließenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes werden wir Gewissheit über die Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz haben. Ich hoffe, dass dann auch die GRÜNEN wieder zur Sachlichkeit in dieser Diskussion finden.
Vielen Dank.
Ja.
Vielen Dank. – Herr Kollege Bartl, ist Ihnen bekannt, dass die Maßnahme, auf die Sie hier abstellen, mit dem Jugendlichen vereinbart wurde und er freiwillig nach Sibirien gegangen ist und damit Ihr Vergleich zu DDR-Zeiten völlig haltlos ist?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Apfel, es ist immer wieder erstaunlich, was sie so alles „leisten“ können. Sie äußern hier mehrere Minuten „wunderschöne“ Phrasen, immer wieder gehörte Phrasen,
aber zum eigentlichen Antrag, Ihrem eigenen Antrag, haben Sie so gut wie gar nichts gesagt.
Insbesondere haben Sie es nicht geschafft, zu Ihrem Antrag dahin gehend zu sprechen, wie er denn überhaupt durchgeführt werden soll, welchen Nutzen er bringt etc. Ich werde versuchen, Ihnen das in aller Kürze vorzuhalten.
Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag regt die NPD nun die detaillierte Aufnahme der ethnischen Herkunft von Straftätern in die Polizeiliche Kriminalstatistik an. Es geht also nicht nur um den von der NPD so gern benutzten Stempel „Ausländer“, sondern womöglich um die Erfassung von Herkunft und Nationalität über mehrere Generationen hinweg.
Die Frage, inwieweit die Herkunft von Straftätern in die PKS Eingang finden sollte, wird schon seit einiger Zeit diskutiert. Übereinstimmend kamen sowohl die AG Kripo, also die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes, als auch die Kommission PKS zu dem Ergebnis, von der Aufnahme eines Ethnienvermerkes in die PKS Abstand zu nehmen.
Grund hierfür war – neben rechtlichen Hindernissen – vor allem der fehlende Nutzen. So handelt es sich zum einen bei der ethnischen Herkunft um schwer oder gar nicht
überprüfbare Daten, zum anderen bleiben sie ohne jede statistische Aussagekraft, da es keine entsprechenden Vergleichszahlen für die Gesamtbevölkerung gibt. So bleibt auch hier die Frage, welchen Nutzen eine solche Maßnahme haben soll. Für eine verbesserte, auf bestimmte Milieus abgestimmte Prävention wäre eine solche Erfassung nutzlos. Vielmehr hätte sie allein eine stigmatisierende Wirkung gegenüber einzelnen Gruppen von Bürgern ausländischer Abstammung.
Doch, meine Damen und Herren, man muss den Vorschlag auch weiterdenken. Wollte man bei der von der NPD geforderten Maßnahme nicht auf die Angaben der Straftäter selbst angewiesen bleiben, müsste ein Register über die ethnische Abstammung der Bürger geschaffen werden.
Es ist gut vorstellbar, dass ein solches geradezu orwellsches Abstammungsregister über die ethnische Zugehörigkeit
der Menschen in unserem Land ganz im Sinne der NPD wäre. Ein wenig Rassenkunde ist bei den Herren ja durchaus wieder modern. Jürgen Rieger, der im NPDBundesvorstand sitzt und Landesvorsitzender in Hamburg ist, steht unter anderem einem Verein mit dem obskuren Namen „Gesellschaft für biologische Anthropologie, Eugenik und Verhaltensforschung“ vor. Das ist offenbar so obskur, dass selbst Sie, Herr Gansel, ihn laut „Spiegel“ – Zitat – als „Samenbanker und Schädelvermesser“ bezeichnen, „der nur in seiner Germanenwelt“ leben würde.
Meine Damen und Herren von der NPD, Sie können sich sicher sein, dass derartige Ansinnen keine Mehrheit hier im Hohen Haus bekommen werden.
Meine Damen und Herren! Für die Bekämpfung von Kriminalität, gerade von Gewaltkriminalität, gilt: Straftäter müssen zügig und umfassend verfolgt und bestraft werden. Das sind wir den Bürgern im Freistaat Sachsen und ihrem Sicherheitsbedürfnis schuldig. Dies gilt – das sage ich ausdrücklich an die Adresse der NPD gerichtet – für deutsche wie ausländische Straftäter gleichermaßen.
Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der NPD, ist unnötig. Die Koalitionsfraktionen werden ihn daher ablehnen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne zwar jetzt den Reigen zu den einzelnen Teilen, versuche mich aber trotzdem relativ kurz zu fassen.
Im Bereich der staatlichen Schulverwaltung im Freistaat Sachsen wurden schon vor der Funktional- und Verwaltungsreform neue Strukturen eingeführt. So wurden die bisherigen Regionalschulämter in die neue Sächsische Bildungsagentur übergeleitet. Ebenso wurden die Aufgaben des Comenius-Institutes der Sächsischen Akademie für Lehrerfortbildung und des Aufbaustabes der Sächsischen Evaluationsagentur im neu gegründeten Sächsischen Bildungsinstitut gebündelt.
Darüber hinaus hat der ursprüngliche Gesetzentwurf zur Verwaltungs- und Funktionalreform auch im Bereich der Schulverwaltung Änderungen vorgesehen. Aufgrund der gebotenen Kürze möchte ich jedoch nur auf zwei Punkte eingehen, in denen im Rahmen des parlamentarischen Beratungsverfahrens Änderungen zum ursprünglichen Entwurf erfolgt sind.
So betrifft Artikel 31 Nr. 2 Buchstabe C den § 8 des Schulgesetzes. Dieser behandelt das Berufsvorbereitungsjahr. Entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf wird nunmehr der Einschub „ohne Schulabschluss“ gestrichen. Das Berufsvorbereitungsjahr steht also weiterhin auch Jugendlichen mit Schulabschluss zur Verfügung. Derzeit
betrifft dies im Freistaat Sachsen etwa 10 % der Hauptschüler.
Artikel 31 Nr. 3 und 12 des Gesetzentwurfes betreffen die schulpsychologische Betreuung im Freistaat Sachsen. Die mögliche Kommunalisierung der Beratung wurde in der Anhörung hier im Sächsischen Landtag ausführlich erörtert. Im Ergebnis der Anhörung und im Ergebnis der Beratungen im Schulausschuss und im Innenausschuss hat sich eine weitere Änderung ergeben: Die Koalitionsfraktionen wollen nunmehr die Schulpsychologen im Bereich der staatlichen Schulverwaltung belassen. Damit werden die durchaus gewichtigen Argumente der Sachverständigen berücksichtigt.
Beide Änderungen, und damit komme ich zum Schluss, zeigen auch, dass – entgegen den Behauptungen aus den Reihen der Opposition – in den Beratungen ein jederzeit ergebnisoffenes Verfahren stattgefunden hat. Insofern bitte ich um Zustimmung.
Vielen Dank.
Ich beginne mit dem namentlichen Aufruf zur Drucksache 4/9231 bei dem Buchstaben H.
Ist jemand im Saal, den ich nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte meinen Redebeitrag mit einer Zahlenkombination beginnen, die lautet: 217.186.120.13. Das ist die IP-Adresse des damaligen Landtagsabgeordneten Matthias Paul. Am 23. August 2005 um 20:29 Uhr klickte Paul laut dem Magazin „Focus“ unter dieser IPAdresse auf einen Link mit kinderpornografischem Inhalt.
Mit diesem Klick geriet der damalige NPD-Pressesprecher in das Visier des LKA Brandenburg. Die Online
Überwachung eines Filesharing-Programmes hat hier also zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen einen NPD-Mann geführt. Auch aus dieser Sicht, meine Damen und Herren von der NPD, scheint es verständlich, dass Sie sich wiederholt als Kämpfer gegen sogenannte Überwachung darstellen.
Man will halt nicht gerne bei seinem Treiben beobachtet werden. Deshalb wettern Sie gegen den Verfassungsschutz, weil er Ihre extremistischen Bestrebungen offen legt.
Deshalb wettern Sie gegen Online-Recherchen und Strafverfolgung, weil auch die angeblichen Saubermänner aus den eigenen Reihen dabei mit überführt werden. Wahrscheinlich, meine Damen und Herren, werden Sie jetzt demnächst auch noch die Finanzbehörden angreifen, denn diese treiben jetzt per Gehaltspfändung die Steuerschulden Ihres Neulings Peter Klose ein. Über Jahre aufgelaufene Hundesteuer für Schäferhund Adolf – da kommt eine ganze Menge zusammen.
Meine Damen und Herren! Dass ausgerechnet die NPD eine Debatte zur Online-Überwachung initiiert, ist an sich schon verwunderlich genug, dass sie dabei auch noch den Namen George Orwells missbraucht, ist geradezu absurd.
Der Schriftsteller George Orwell hat sich zeitlebens in seinen Werken gegen den Totalitarismus gewandt – Totalitarismus, wie er uns aus den zwei deutschen Diktaturen des 20. Jahrhunderts nur allzu bekannt ist. Gerade für die NPD mit ihrer Begeisterung für das Dritte Reich und dessen Führerstaat ist Orwell als Kronzeuge daher denkbar ungeeignet.
Ein totalitärer Überwachungsstaat, wie ihn Orwell in seinem Werk „1984“ beschrieb – übrigens in deutlicher Kenntnis der Erfahrungen aus dem Nationalsozialismus –, zeichnet sich dadurch aus, dass eine massive Überwachung und Verfolgung politischer Gegner stattfindet. In dieser Ausprägung sind Gestapo und Stasi die zwei berüchtigtsten Überwachungs- und Repressionsapparate der beiden deutschen Diktaturen.
Wenn wir aber heute über Überwachung diskutieren, geht es nicht um die Verfolgung und Bespitzelung Andersdenkender, wie es vielleicht der Titel dieser Debatte suggerieren soll. Es geht vielmehr darum, angemessene Mittel im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus zu finden.
Dabei – das ist und bleibt wichtigster Maßstab – sind stets die Anforderungen und Grenzen des Grundgesetzes zu
wahren. Wie notwendig und richtig der Einsatz moderner Überwachungsmaßnahmen ist, zeigt zum Beispiel der vereitelte Anschlag auf den Neubau der Münchner Synagoge durch Rechtsextremisten im Jahr 2003. Ohne eine Telefonüberwachung der Täter hätte deren feige Tat schwerlich verhindert werden können.
Meine Damen und Herren! Angesichts der fortschreitenden Nutzung des Internets durch Kriminelle und angesichts neuer Formen der Verbrechensbegehung sind auch neue Wege in der Bekämpfung und Verfolgung schwerster Straftaten notwendig. Der Rechtsstaat muss immer wieder Antworten finden, um der Kriminalität Einhalt zu gebieten. Notwendig ist dabei immer eine Debatte, was geht und was nicht. Diese Debatte müssen wir immer wieder und gern auch kontrovers führen. Das war in den Neunzigerjahren bei der Einführung des Großen Lauschangriffs so, dies ist auch heute bei der Frage der Zulässigkeit von Online-Überwachung der Fall. Aber, meine Damen und Herren, die NPD ist dabei der denkbar schlechteste Ratgeber einer solchen Debatte.
Mit einem Überwachungsstaat, wie es der heutige Titel suggerieren soll, hat dies nämlich überhaupt nichts zu tun.
Vielen Dank.
Sie haben mitgezählt, Frau Bonk. Vielen Dank. – Frau Bonk, ich möchte Sie, da Sie gerade die CDU in Dresden erwähnt haben, fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass der Arbeitskreis Sicherheit und Ordnung der CDU in Dresden, dem der Ordnungsbürgermeister angehört, eine Beschlusslage hat,
in der es heißt, dass man sich unter anderem einsetzt für einen – ich zitiere – „Einsatz mobiler Überwachungsanlagen nach Lageeinschätzung über die im Einsatzgeschehen übliche Video- und Fotodokumentation hinaus“. Ist Ihnen das bekannt?
Ich frage weiter, ob Sie mit mir übereinstimmen, dass das kein Unterschied zur Meinung des Herrn Staatsministers ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fußballweltmeisterschaft im Sommer war ein voller Erfolg. Sie war ein Erfolg in sportlicher Hinsicht, und sie war ein Erfolg für die Wahrnehmung unseres Landes. „Die Welt zu Gast bei Freunden“ war nicht nur ein Werbeslogan, sondern wurde mit Leben erfüllt. Die Menschen im Freistaat Sachsen waren gute Gastgeber. Insbesondere in Leipzig, aber auch in vielen anderen sächsischen Städten feierten Tausende
begeisterte Sachsen gemeinsam mit Gästen aus aller Welt. Eine Welle der Begeisterung ging nicht nur durch die Stadien, sondern sie erfasste das ganze Land. Auf unseren Straßen und Plätzen sahen wir das Grün und das Gelb der Brasilianer, wir sahen das leuchtende Orange der Niederländer; vor allem aber sahen wir die Farben Schwarz, Rot und Gold. Wir sahen eine natürliche Begeisterung für die Spiele und für unser Land.
Meine Damen und Herren, dies war ein deutlicher Beleg für ein gelebtes friedliches Miteinander Tausender begeisterter Fans aus Deutschland und aus aller Welt. Dass die Fußball-WM in unserem Land ein solcher Erfolg geworden ist, beruht auch darauf, dass sich die Menschen sicher gefühlt haben. Sie haben sich trotz einer latenten Gefährdung durch den internationalen Terrorismus, trotz befürchteter Ausschreitungen gewalttätiger Hooligans und trotz der Ankündigung einiger Extremisten, die WM als Plattform für ihre niederträchtigen Zwecke nutzen zu wollen, sicher gefühlt. Die Menschen haben sich nicht nur sicher gefühlt, sie waren sicher. Keines der von mir genannten Bedrohungsszenarien ist Realität geworden. Mit einem ausgewogenen Konzept konnte die Sicherheit erfolgreich gewährleistet werden. Dafür haben insbesondere unsere sächsische Polizisten viel geleistet. Ihnen gilt unser besonderer Dank.
Meine Damen und Herren, die Maßnahmen der Polizei bei der WM richteten sich in erster Linie gegen Personen, die in der Vergangenheit bereits strafrechtlich auffällig geworden waren. Es ging also um Personen, die umgangssprachlich etwas auf dem Kerbholz haben. Wir reden hier über Personen der Fankategorien B und C, denen es nicht um den Sport geht, sondern die als gewalttätig oder sogar Gewalt suchend bekannt sind. Diesen Personen begegnete die Polizei unter anderem mit Gefährdeansprachen, Aufenthaltsverboten und Meldeauflagen. Während der gesamten Weltmeisterschaft wurden insgesamt 123 Personen in Sachsen durch die Polizei in vorübergehenden Gewahrsam genommen. Hier wurde effektiv und unmittelbar gehandelt. Erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit wurden so unterbunden oder bereits im Vorfeld verhindert.
Von all diesen Maßnahmen war der übergroße Anteil der Besucher der WM-Veranstaltungen in keiner Weise betroffen. Wer als Fan die Spiele sehen wollte, hat sie ohne Beeinträchtigungen gesehen. Zur Gewährleistung eines sicheren und störungsfreien Ablaufes im Stadion wurde Prävention großgeschrieben. Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens wurden Besucher bereits im Vorfeld durch Landeskriminalamt und Verfassungsschutz überprüft. Für die Betroffenen wurde dies ohne größeren bürokratischen Aufwand durchgeführt. Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass alle Betroffenen bei Beantragung der Akkreditierung über das dahinterstehende Verfahren informiert wurden und diesem zugestimmt haben. Die Möglichkeit, bei LKA oder LfV Auskunft über
die gespeicherten Daten zu erlangen, garantierte dabei die gebotene Transparenz.
Es erscheint mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass es sich trotz aller öffentlichen Begeisterung bei der Fußball-WM um eine privatrechtlich organisierte Veranstaltung handelt. Bei 194 Personen wurden dem Organisationskomitee Bedenken gegen die Akkreditierung mitgeteilt. Dabei handelt es sich durchweg um Personen, die im polizeilichen Auskunftssystem registriert waren, also um rechtskräftig verurteilte Straftäter und um Extremisten.
Dass diesen wohl auch bewusst war, warum sie nicht akkreditiert wurden, zeigt die Tatsache, dass bei der Staatsregierung lediglich zwei Beschwerden von abgelehnten Bewerbern eingegangen sind.
Meine Damen und Herren! Insbesondere die gute Einbindung von LKA und Verfassungsschutz hat sich bewährt. Durch Abfrage der entsprechenden Daten wurde die Akkreditierung von Akteuren aus der links- oder rechtsextremistischen Szene wirkungsvoll verhindert. Für den Besucher der WM führte das Verfahren zu einem spürbaren Plus an Sicherheit. Wer sicher sein will, dass Gewalttäter erst gar nicht in die Stadien hineinkommen, wird dies begrüßen.
Und noch etwas hat sich bei der Fußball-WM gezeigt: Die Videoüberwachung ist ein probates Mittel zur Prävention.
Die CDU-Fraktion setzt sich daher für die weitere Nutzung dieser Möglichkeit ein und wird diesen Weg auch konsequent weiter verfolgen. Auch hier gilt stets – dessen sind wir uns durchaus bewusst – der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Im Rahmen der WM konnte bei der Mehrzahl der Veranstaltungen auf Videoüberwachung verzichtet werden. An bestimmten Schwerpunkten eingesetzt, hat sie sich jedoch bewährt. Dies nahm die übergroße Anzahl der Besucher überhaupt nicht als Beeinträchtigung wahr – im Gegenteil, für viele trägt die Videoüberwachung viel mehr zur Steigerung des individuellen Sicherheitsempfindens bei. Dies ist Maßstab einer vernünftigen Sicherheitspolitik.
Meine Damen und Herren, der sichere und friedliche Verlauf der Fußball-WM hat gezeigt, dass im Freistaat Sachsen die innere Sicherheit großgeschrieben wird.
Mit dem Einsatz moderner Technik und einer starken Präsenz unserer Polizei auf unseren Straßen sorgen wir für einen wirksamen Schutz vor Straftaten. Die Menschen fühlen sich in Sachsen sicher. Sie sind es auch, und das nicht nur zur Fußballweltmeisterschaft.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja.