Friederike de Haas
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eines zu Beginn ganz klar feststellen: Dieses Hohe Haus braucht keine Belehrungen in Fragen des Rechtsstaates und der Gewaltenteilung,
zumal von einer Seite, die – das zeigt der Antrag in Wort und Substanz ganz deutlich – im Grunde nicht verstanden hat, worüber sie dabei spricht. Es ist schlichtweg absurd,
die Wirksamkeit unserer staatlichen Grundfesten von Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung in Zweifel zu ziehen, wenn die Abschiebung einer Ausländerin und ihres Kleinkindes scheitert.
Es ist unverschämt, die Gewissensentscheidung einer Gruppe Dresdner Kirchgemeindemitglieder als angebliche Machtausübung sogenannter organisierter Lobbygruppen herabzuwürdigen und bewusst in Beziehung zu rechtswillkürlichem Verhalten zu setzen.
Gewissensentscheidungen sind niemals willkürliche Entscheidungen. Dabei steht außer Frage, dass Kirchen im demokratischen Verfassungsrechtsstaat keine rechtsfreien Räume darstellen. Der Staat kann jederzeit von seinem Recht auf Vollzug ausländerrechtlicher Normen Gebrauch machen. Aber das ist auch nicht der Punkt.
Meine Damen und Herren! Der Punkt ist, dass ein Staat, um wahrhaft rechtsstaatlich sein zu können, nicht über alle Zweifel erhaben sein darf. Nicht im Großen und nicht im Kleinen, im Gegenteil! Der Rechtsstaat gründet seine eigene Legitimation nicht nur auf das Recht des Einzelnen, sondern auch auf seiner Einsicht, nicht grenzenlos richtig handeln zu können. Hier setzt das Kirchenasyl an. Nach seinen Leitgedanken soll Zeit gewonnen werden, um noch einmal die sorgfältige Prüfung der Rechte und Schutzansprüche der betroffenen Ausländer zu gewährleisten. Der Rechtsstaat und seine Institutionen werden dadurch nicht infrage gestellt. Allgemein rechtsverbindliche Regelungen zu treffen, diese zu vollziehen und Recht zu sprechen ist allein Aufgabe des Staates, und es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass dies im Freistaat Sachsen nur unzureichend erfüllt würde. Aber das Kirchenasyl eröffnet bewusst die Möglichkeit für staatliche Institutionen, im Ausländerrecht getroffene Entscheidungen zu überdenken.
Das ist weder eine unbegründete Hoffnung, noch stellt es eine Anmaßung dar.
Die „Sächsische Zeitung“ vom heutigen Tag berichtet, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Fall der Betroffenen noch einmal in Ruhe prüfen will. Die Entscheidung bleibt abzuwarten. Ein Eindruck funktionsunfähiger rechtsstaatlicher Institutionen wird jedenfalls in keiner Weise vermittelt.
Meine Damen und Herren! Wohlgemerkt, Kirchenasyl eröffnet eine Möglichkeit – keine Pflicht des Staates, aber eine Möglichkeit –, von der ein Staat gern Gebrauch machen kann, der selbst sicherlich so nicht existieren würde, wenn es 1933 bis 1945 und auch 1989 nicht die offenen Türen und die schützenden Hände gerade der Kirchen gegeben hätte.
Im Übrigen lässt der vorliegende Antrag jeden vernünftigen Sinn vermissen. Weder wird damit den mit dem Vollzug des Ausländerrechtes betrauten Bediensteten des Freistaates Sachsen noch der Betroffenen und ihrem Sohn gedient. Sinnvolle Vorschläge zur Lösung des Problems fehlen ohnehin gänzlich. Wenn es darum gegangen sein sollte, zu provozieren, ist das Ziel ohnehin verfehlt; denn nicht zuletzt halten sich die Antragsteller selbst den Spiegel vor. Ihr offensichtlich totalitäres Grundverständnis von Staat und Gesellschaft zeigt sich auch in der hier formulierten Erwartung an unsere rechtsstaatlichen Institutionen.
Meine Damen und Herren! Deshalb sei in aller Deutlichkeit gesagt: Mit einer gewissenhaften und verantwortungsvollen Lösung des hier angesprochenen Falles schwächen wir den Rechtsstaat Sachsen nicht, sondern wir stärken ihn.
Vielen Dank.
Ja. Mit Gottes Hilfe.