Georg Hamburger
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst eine Vorbemerkung: Die Anmeldung von Wählervereinigungen zur Landtagswahl 2009 ist zum heutigen Tag nicht mehr möglich, weil die Frist zum 01.06. abgelaufen ist.
Ich darf dazu die Chronologie des Gesetzentwurfes noch einmal in Erinnerung rufen. Im Januar-Plenum wurde er an die Ausschüsse überwiesen. Ende Februar hatten wir die erste Beratung im Innenausschuss und haben uns auf die Terminierung zur Anhörung geeinigt, die Anfang Mai stattfand. Am 11. Juni war die Endberatung im Innenausschuss, zuvor im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss. Heute beraten wir abschließend; also für die Wahl 2009 viel zu spät.
Selbst wenn der Beschluss im Mai-Plenum gekommen und die Eilausfertigung angeordnet worden wäre, hätte das keine faire und klagefeste Lösung ergeben. Der Antritt war einfach zu spät. Das hatten auch einige Sachverständige in der Anhörung bemängelt. Außerdem haben wir als CDU-Fraktion ohnehin die Gleichbehandlung als verletzt angesehen, da das Wahlvorbereitungsverfahren schon seit Oktober 2008 läuft. Wir können dem Entwurf nicht zustimmen. Das hatten wir im Ausschuss auch schon gesagt. Mehr möchte ich von hier aus dazu gar nicht sagen.
Nun zum Kern dieser Geschichte. Wählervereinigungen in Sachsen sind wichtige und einflussreiche Gruppierungen, die in starkem Maße an der politischen Willensbildung im Land teilnehmen. Die Kommunalwahlen belegen das immer wieder und sehr deutlich. Dieser Teil der lebendigen Demokratie ist im kommunalen Bereich bereits alltäglich geworden und sollte auch im Landtag nicht unbeachtet bleiben. Darüber, glaube ich, besteht wenig Streit in diesem Haus.
Wählervereinigungen können auch unsere Arbeit im Parlament bereichern. Nur, wie das geschehen kann, darüber sollten wir in der nächsten Legislaturperiode beraten, rechtzeitig, ohne Hast und vor allem mit den Wählervereinigungen. Diese sind, ergänzend zu den Parteien und teilweise auch im Kontrast zu ihnen, Element unseres demokratischen Systems.
Ihre Teilnahme am Parlament braucht meines Erachtens aber Regeln, die ihnen die Einzigartigkeit und Unverwechselbarkeit gegenüber den Parteien gewährleisten; denn das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist wesentlicher Teil der Erfolgsgeschichte der Wählervereinigungen in Sachsen: ihre Einzigartigkeit und Unverwechselbarkeit gegenüber Parteien. Darüber sollten wir mit ihnen sprechen.
Die Vielfalt der Wählervereinigungen in Sachsen ist groß. Sie sind regional oder landesweit organisiert. Ihre Namensgebungen können ebenfalls sehr vielfältig sein. Wir sollten uns von den Vertretern dieser Vereinigungen sagen lassen, wie man ihre Unverwechselbarkeit gegenüber den Wählern in Sachsen auch sichtbar machen kann.
Ich glaube, Wahlprogramme mit einem landesweiten Bezug sind ein geeignetes Mittel, diese Unverwechselbarkeit deutlich zu machen.
Es sollte, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ebenso darüber nachgedacht werden, wie man diese Öffnung gleichzeitig aber gegen extremistische Strömungen abgrenzen kann, die eher nicht einem demokratischen Sachsen dienen wollen.
Denen sollten wir damit keine Schlupftür anbieten; auch im Interesse der demokratischen Wählervereinigungen selbst.
Was für die Wähler in Gemeinden und Kreisen überschaubar und zuordenbar bleibt, muss auch auf Landesebene überschaubar und zuordenbar werden. Auch deshalb ist ein Wahlprogramm auf Landesebene erforderlich; denn Wähler haben ein Recht darauf, etwas über jene zu erfahren, die sich zur Wahl stellen. Auch darum ist eine schnelle Teilnahme an der Landtagswahl 2009 nicht möglich; nicht nur wegen der Verfristung.
Der vorliegende Gesetzentwurf geht auf solche Dinge überhaupt nicht ein. Es sind also sehr viele Fragen, die miteinander und vor allem mit den Wählervereinigungen besprochen werden sollten. Das ist keine Sache, die man mal eben so schnell im Vorbeigehen erledigt, wie es der Gesetzentwurf beabsichtigt.
Der Änderungsantrag von heute vermittelt den Eindruck weiterer Hast, die das schnelle Ergebnis zulasten der Genauigkeit und der Seriosität sucht, und zwar ohne äußere Not. Das lehnen wir ab.
Ich halte also zwei Dinge für erforderlich: Erstens den vorliegenden Gesetzentwurf, weil nicht ausreichend durchdacht, heute abzulehnen. Zweitens mit den Wählervereinigungen alsbald nach der Konstituierung des neuen Landtages ins Gespräch zu kommen und zu allen Fragen eine Position zu finden.
Dann, verehrte Kolleginnen und Kollegen, würde ein Gesetzentwurf in der Sache entstehen können, der die mögliche Teilnahme der Wählervereinigungen an der nächsten Landtagswahl rechtzeitig klarstellt. Ein solcher Gesetzentwurf könnte aber auch manchen Wählervereini
gungen die Entscheidung etwas erleichtern, ob sie diesen Weg der demokratischen Teilhabe an der Willensbildung in Sachsen gehen wollen. Auch das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist ein klares Signal an den Landesvorstand der Freien Wähler Sachsens.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das politische Ehrenamt, die Tätigkeit der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher, ist nach unserer Überzeugung eine wichtige Säule kommunaler Selbstverwaltung in kleinen Gemeinden. Dieses Ehrenamt bedarf auch der Aufmerksamkeit und der Würdigung dieses Hauses. Darin sind wir uns in diesem Hohen Hause, glaube ich, alle einig.
Herr Martens, ich stimme Ihrer Wertung zu Beginn Ihrer Rede ausdrücklich zu. Es ist richtig: Von 1995 bis 2008 ist die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgermeister und Ortsvorsteher nicht verändert worden. Das war für die CDU-Fraktion Anlass, im Frühjahr 2008 auf eine Anpassung der Aufwandsentschädigungsverordnung zu drängen. Dies wurde mit Erlass vom 5. August 2008 rückwirkend zum 1. April 2008 getan.
Mit dieser Änderung wurde die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister um 15 % angehoben, gestaffelt nach Einwohnerzahlen der betreffenden Gemeinden. Damit war eine berechtigte Forderung der kommunalen Spitzenverbände erfüllt. – Soweit die Sachlage.
Der vorliegende Gesetzentwurf trägt auf dem Deckblatt das Datum 14. August. Zu diesem Zeitpunkt war aber dem Anliegen des Gesetzentwurfes zur Stärkung des Ehrenamtes bereits in dem von den Kommunen geforderten Maß Genüge getan. Daraus folgt: Dieser Gesetzentwurf ist, bezogen auf die vorgeschlagene Erhöhung, eigentlich überflüssig. Der Wegfall von zwei Gemeindegrößenklassen im unteren Bereich rechtfertigt den Gesetzentwurf auch nicht.
Ferner schlägt die FDP-Fraktion eine Von-bis-Regelung der Entschädigung innerhalb der Einwohnerklassen vor. Die genaue Entschädigungshöhe soll dann mit Satzung im Gemeinderat beschlossen werden. Die festen Beträge der gültigen Verordnung liegen circa in der Mitte dieses gespreizten Bereiches, den die FDP-Fraktion vorschlägt.
Ich kann vor einer solchen Bandbreite nur warnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Sie birgt die Gefahr in sich, dass zur Festsetzung der Entschädigung im Gemeinderat solche Argumente wie Kassenlage, Gunst des Gemeinderates, politische Mehrheiten im Gemeinderat und Ähnliches die Entscheidung bestimmen können. Damit wäre die Grundlage für Unfrieden zwischen dem Bürgermeister und dem Gemeinderat geschaffen. Der Anreiz zur Übernahme eines solchen Amtes wäre zumindest belastet. Wenn das so ist, dann wäre die Absicht für dieses Amt kontraproduktiv. Subjektive Kriterien, verehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, sind nach meiner Meinung für Vergütungen oder Entschädigungen nicht geeignet. Man sollte sie tunlichst vermeiden. Sie sind mir an anderer Stelle auch nicht bekannt.
Wenn man einem Gemeinderat die Möglichkeit einräumt, dass ein Amtsträger eine höhere Entschädigung bekommen soll, besteht auch die Möglichkeit, einem Bürgermeister eine geringere Entschädigung zuzuerkennen. Genau das, verehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, wollen wir aber nicht. Im Übrigen haben beide kommunalen Spitzenverbände fast gleichlautend den Gesetzentwurf abgelehnt, möglicherweise mit der gleichen Überlegung wie eben vorgetragen.
– Ich wollte nur warten, bis Ruhe eingekehrt ist, damit ich weitersprechen kann. – Zusammenfassend möchte ich sagen: Der Gesetzentwurf bringt den Amtsträgern keinen gesicherten Vorteil. Er ist geeignet, Unfrieden zu stiften. Die Spitzenverbände haben das abgelehnt, wir im Plenum sollten das auch ablehnen.
Nein, ich bin ohnehin am Ende meiner Rede. – Zum Änderungsantrag der GRÜNEN, den Mittelweg zu wählen und die Entschädigung in der Hauptsatzung statt in einer Satzung zu bestimmen, ist zu sagen: Es bleibt immer noch der Mangel der subjektiven Wertung im Gemeinderat. Auch das lehnen wir ab. Besoldungen und Entschädigungen müssen ein zweifelsfreier Anspruch bleiben. Alles andere ist geeignet, Unfrieden zu stiften und letztlich dem politischen Ehrenamt zu schaden.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Änderungsantrag ist nicht neu. Wir haben im Innenausschuss wesentliche Teile davon schon beraten. Darum kann ich mich jetzt kurz fassen und befasse mich auch nur mit Ihrem Anliegen im Änderungsantrag.
Sie wollen eigentlich die Erteilung von Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen, die Zuständigkeit für Kulturdenkmale aus dem staatlichen und kommunalen Bereich und die Bewilligung im Förderverfahren nicht kommunalisieren. Das ist im Grunde der Kern Ihres Antrages.
Wir haben uns nach langer Diskussion für die Beschlussempfehlung entschieden, und zwar mit folgender Begründung. Bei der Einkommensteuerbescheinigung glauben wir schon, es ist vorteilhaft, wenn die Erteilung von denkmalrechtlichen Genehmigungen und die Steuerbescheinigungen in einer Hand liegen, in einer Hand bearbeitet werden. Das erleichtert mindestens die Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung der Steuerbescheinigung.
Die Förderungen sind eine reine Vollzugsaufgabe. Dort ist eigentlich nichts gefährlich. Einheitliche Förderung wird durch Vorgaben von Rechtsverordnungen gesichert. Es gibt ein transparentes Verfahren nach denkmalsfachlichen Prioritäten. Die Untere Denkmalschutzbehörde erstellt die Bescheide nach Vorgaben genauso, wie es eine ministe
rielle Behörde auch tun muss. Dort ist im Grunde genommen nichts Geheimnisvolles dabei. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind ja jetzt schon Untere Denkmalschutzbehörde. Auch da kommt nichts Neues dazu. Deshalb glauben wir, dass die Kommunalisierung auch im Denkmalschutzbereich zulässig ist. Sie ist rechtlich und technisch zulässig. Sie entspricht gerade dem Leitfaden dieser Verwaltungsreform. Die Mutmaßung, dadurch würde sich Verwaltungshandeln verschlechtern, ist durch nichts begründet.
Die Argumente „die können das nicht“, „das Land will sich entlasten“, „alles muss aus einer Hand erfolgen“, „es gibt Bedenken zur Gleichbehandlung“, „es gibt Bedenken zu Interessenkonflikten“ bleiben halt nur Mutmaßungen. Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses entspricht gerade dem Gebot des Artikels 85 unserer Verfassung. Wir haben das im Grunde genommen im Innenausschuss hinlänglich diskutiert.
Damit Interessenkonflikte nicht auftreten können, gibt es die Ausgleichsregelung, gibt es Benehmensregelungen, gibt es Einvernehmensregelungen. Da ist, meine ich, keine Gefahr dabei.
Dann wollen Sie auch noch die Eintragung der Kulturdenkmale in die Bauleitplanung regeln. Das ist Ihr Punkt 6 im Änderungsantrag. Dies halten wir nicht für erforderlich, weil das im Baugesetzbuch geregelt ist; im § 5, glaube ich, für die Flächennutzungsplanung und im § 9 für die Bauleitplanung. Deshalb sollten wir im Sinne von Rechtsbereinigung darauf verzichten.
Insgesamt, meine ich, sollten wir Ihrem Begehren nicht folgen. Das so weit in der gebotenen Kürze. Ich bitte um Ablehnung des Änderungsantrages.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die demografische Schrumpfung und der Wegzug in unserem Lande sind in der Tat Probleme; aber wir müssen, Herr Dr. Gerstenberg, bei den Analysen schon unterscheiden: Welche Nebeneffekte sind Nebeneffekte des Schrumpfens, wie Sie sagten, und welche sind Nebeneffekte der Förderpolitik? Dies sind wohl zwei verschiedene Angelegenheiten.
Bei der demografischen Schrumpfung geschieht zurzeit eine Regionalisierung. Städte wie Dresden und Leipzig wachsen; wir haben Städte mit demografischer Konsolidierung, beispielsweise Meißen und Pirna, und wir haben auch besonders Kleinstädte, die überproportional betroffen sind. Das sind Industriestädte aus der DDR-Zeit, wie Hoyerswerda und Weißwasser, und es sind Kleinstädte, die besonders gewachsen sind, mit großen Wachstumsgürteln der Gründerzeit usw. Diese Städte sind besonders betroffen, und sie brauchen unsere besondere Aufmerksamkeit.
Der Freistaat Sachsen hat sich etwa seit dem Jahr 2000 dem Stadtumbau gewidmet – und dabei zunächst besonders dem Rückbau, das ist wahr. Ich denke, dies ist auch wichtig; denn in den wachsenden Städten wie Leipzig oder Dresden ist der Rückbau im Wesentlichen abgeschlossen; er verlangsamt sich zumindest. Aber um aufwerten zu können, muss auch rückgebaut werden. Rückbau geschieht also nicht nur zur Marktbereinigung, sondern auch zur Beseitigung sonst verfallender leer stehender Gebäude und ist eine Voraussetzung für die Aufwertung.
Wenn hier festgestellt wird, dass Innenstädte wegen des Abrisses perforiert werden, dann muss ich Ihnen sagen: Bei den bisher 47 000 abgerissenen Wohnungen handelt es sich nach neuester Auskunft der Sächsischen Aufbaubank zu etwa 2 % um Häuser aus den Innenstädten. Diese 2 % waren zudem überwiegend Häuser, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Ruin zugelaufen wären. Von Perforation durch Rückbau kann angesichts dieser Zahlen keine Rede sein. Wenn man schon darüber spricht, dann eher vom Verfall einzelner leergezogener Häuser in den kritischen Städten bzw. kritischen Quartieren. Aber ein Verfall eines leeren Hauses ist eigentlich kein Rückbau, kein Abbau; es ist ein physikalischer Vorgang.
Dass Rückbau gelegentlich in Rede kommt, ist bekannt.
Freilich, im Vergleich des Programmteils Stadtumbau allein sind fast 90 % rückgebaut worden. Nehmen wir
aber alle Förderprogramme zur Stadtentwicklung, dann sind das nur noch 10 %. Meine Damen und Herren, am Rückbau führt schon deshalb kein Weg vorbei, weil ein Haus, das auf Dauer leer steht, dem Verfall preisgegeben ist, steht es nun in der Innenstadt oder am Rand, ist es nun ein Baudenkmal oder nicht. Da helfen auch keine politischen Beschlüsse, das ist ein rein physikalisches Problem.
Mit diesem Problem sind wir auch noch längst nicht am Ende. Wir bekommen eine Regionalisierung und mit dieser Regionalisierung müssen wir umgehen. Der Rückbau wird in Zukunft auch stärker in die Innenstädte ziehen. Wenn man weiß, dass knapp 70 % der Häuser in Privatbesitz sind, und wenn man weiß, dass diese Privathäuser in Innenstädten stehen, liegt die Schlussfolgerung auf der Hand: Auch in Innenstädten muss abgerissen werden und wir müssen private Vermieter genauso in den Abriss einbeziehen wie gesellschaftliche und wir müssen private Vermieter genauso in die Aufwertung einbeziehen.
Die Klammer des Ganzen sind die städtebaulichen Entwicklungskonzepte, die integrierte Konzepte sein müssen. Dort müssen die Infrastrukturen, die technische und die soziale Infrastruktur, ebenso einbezogen werden wie auch Betroffene, die Mieter, die Vermieter, die städtischen Unternehmen usw. Wir müssen auch darüber reden, ob die Qualität dieser städtebaulichen Entwicklungskonzepte noch stimmt; das ist wahr. In der Debatte im Januar 2006 hatte ich darüber gesprochen, dass mir nicht in allen Städten die Qualität der Konzepte ausreicht. Darüber müssen wir mit den Bürgermeistern sprechen und dann müssen wir prüfen, ob vielleicht in den Förderrandbedingungen noch einiges geändert werden muss, um die Städte zu einem guten Konzept zu zwingen. Dort scheint mir ein großer Teil des teilweise zu Recht beschriebenen Problems zu liegen.
Herr Dr. Gerstenberg, Sie haben eine Studie bei dem Institut – Moment, ich habe es gleich – in Auftrag gegeben.
Sie wissen, welches Institut ich meine. Ich würde mir wünschen, Sie stellten uns diese Studie zur Verfügung, damit wir gemeinsam – auch außerhalb dieser Debatte – darüber diskutieren können. Das Thema ist interessant, das Thema ist wichtig, –
– aber die Lage ist nicht so, wie Sie es gezeichnet haben.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein solches Thema, wie wir es heute behandeln, eröffnet immer die Möglichkeit, über alles zu reden, alles anzubringen, und die Zeit, darauf zu reagieren, ist dann viel zu kurz. Ich wünschte mir, das wir die Diskussion dazu außerhalb dieser beschränkten Redezeit und an anderer Stelle führen, dann kann man, denke ich, vernünftig darauf eingehen.
Wenn jetzt einzelne Beispiele genannt werden, deren Einzelheiten nur derjenige kennt, der sie vorgetragen hat, ist es schwierig zu reagieren. Sicher gibt es Beispiele, die man sich ansehen muss. Es gibt aber auch Beispiele, die einfach gut und gelungen sind. Dazu fällt mir beispielsweise die Stadt Bautzen ein.
Wenn beklagt wird, dass die Denkmalpflege nicht einbezogen ist, wenn in den Innenstädten Häuser weggerissen werden, dann wäre genauer zu hinterfragen, ob das stimmt; denn die Denkmalpflege muss immer gehört werden. Es muss immer Einvernehmen herrschen werden, wenn denkmalgeschützte Häuser abgerissen werden. Darüber muss man im Detail und genauer diskutieren.
Meine Damen und Herren! Ruinöse Häuser haben immer Ursachen und Wirkungen. Wir haben eine Wohnungsstruktur, die aus der DDR-Zeit stammt, als man gern in die „Platte“ zog, weil das der modernere Wohnungsbestand war und weil die Privaten, solange sie sich noch über Wasser halten konnten, ums Überleben kämpften und am Ende einen überwiegend schlechten Zustand dieser Häuser hatten. Wenn die Mieter ausbleiben, kann der Zustand der Häuser kaum verbessert werden.
Das ist das Dilemma der Vermieter. Der Rückbau hat auch die Funktion, diesem Dilemma entgegenzuwirken. Auch das muss man im Blickfeld haben.
Herr Dr. Gerstenberg, wenn Sie von Nachholbedarf in Sachsen sprechen, dann muss ich fragen: Nachholbedarf in welcher Richtung? Wenn Sachsen das Land in Ostdeutschland ist, das neue Wege versucht und das zuerst mit dem Stadtumbau angefangen hat, wo andere Länder schauen, wie Sachsen das gemacht hat und ob sie das übernehmen können, dann muss ich schon fragen: An wen soll sich Sachsen anlehnen, wenn Sie von Nachholbedarf sprechen?
Kollege Fröhlich, ich weiß nicht, ob ich Sie richtig verstanden habe. Ich möchte es einmal so zusammenfassen: Die demografischen Effekte und die Strukturen der Haushalte – mehr Singlehaushalte, weniger Mehrfamilienhaushalte – sind nicht das Ergebnis von Stadtumbau, sondern sind die Randbedingungen für das Ganze. Das wollte ich noch einmal klarstellen.
Zurück zum Thema der Debatte. Stadtumbau statt Abbau – meines Erachtens sind Stadtumbau und Rückbau zwei Seiten der gleichen Medaille. Rückbau ohne Umbau führt in der Spirale nach unten. Das ist zweifelsfrei so. Aber Rückbau abgestimmt und abgewogen mit Umbau führt in die Stadt der Zukunft. Einzelne Häuserkategorien auszugrenzen führt ganz schnell in ein Dilemma bei der Menge.
Neue Qualität in der Städtebauförderung entwickeln – von mir dazu ein ungeteiltes Ja. Ich denke, darin haben wir keinen Dissens. Die Einzigartigkeit dieser Aufgabe
erfordert geradezu ein selbstlernendes System, das angepasst werden und das sich ständig hinterfragen lassen muss. Sachsen ist wohl das einzige Land in Deutschland, das diese Aufgabe mit Konsequenz zu lösen versucht.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas pointiert zusammenfassen: Nicht Stadtumbau statt Abbau, sondern vielmehr Stadtumbau mit Rückbau oder auch Stadtumbau durch Rückbau.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Ich möchte zum Schluss nur noch ein paar wenige Sätze zu dem Thema private Vermieter sagen.
Herr Kollege Morlok, das Bild, das Sie gezeichnet haben, ist doch noch einmal zu kommentieren. Sie haben recht, man kann und will auch eigentlich einen Privaten nicht enteignen. Aber wenn ein Haus im Werteverfall ziemlich weit fortgeschritten ist, haben schon private Vermieter gebeten, weil sie nicht mehr können, ihnen das Haus wegzunehmen. Wenn der Vermieter nur noch selbst im Haus gewohnt hat, wenn keine anderen Mieter kamen, wenn er alt und nicht mehr finanzkräftig war, dann haben schon manche gesagt: Hier habt ihr das Haus, nehmt es weg!
Wenn es dann gelingt, ein Konzept zu entwickeln, wenn dem Privaten das Haus zur Last geworden ist – das trifft nicht für alle zu, bitte nicht missverstehen – dieses Haus abzureißen und ihm wenigstens das Grundstück zu erhalten, dann kann das unter Umständen eine diskutable Variante werden. Die Alternative dazu wären zunehmend herrenlose Grundstücke.
Bei dem Hausverfall muss man auch immer wieder sehen, dass ein Haus in Jahrzehnten verfällt. Die Ursache für den Hausverfall liegt immer länger zurück. Ich glaube, die privaten Vermieter müssen in den Stadtumbau einbezogen werden. Das ist für mich eine neue Qualität. Es ist kein Versäumnis, dass sie noch nicht dabei sind, sondern man muss darauf warten, dass die Zeit dazu reif wird. Hätten wir vor vier Jahren mit dem Thema angefangen, wäre genau die Diskussion gekommen, Herr Kollege Morlok, die Sie gebracht hatten.
Ich glaube, Private müssen beim Rückbau einbezogen werden, und zwar nicht durch Enteignung, sondern durch ein Lösen ihres Problems mit Angeboten und Anreizen. Zweitens müssen Private dringend in die Aufwertung einbezogen werden. Da brauchen wir Lösungen dafür, wie der Eigenanteil des Privaten auszugestalten ist, dann brauchen wir auch eine Lösung dafür, welche Rolle der kommunale Eigenanteil dabei spielt, und wir müssen, bezogen auf die Privaten, die Förderpolitik überdenken. Das sind Aufgaben, die sich aus den Erfahrungen von jetzt ergeben haben.
Es ist für mich immer die Klammer zu dem Ganzen: Stadtumbau muss mehr als bisher Thema im Stadtrat sein und mehr unter Einbeziehung der im weiteren Sinne Betroffenen in der Stadt geschehen. Die Privaten gehören zu der Diskussion im Stadtrat und zu der Diskussion mit den Betroffenen dazu.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Beitrag konzentriert sich auf die Aspekte der Stadtentwicklung im Rahmen des Stadtumbaus. – Für die Koalition wird Frau Kollegin Weihnert in ihrem Beitrag zu den Programmen und deren Wirkungen sprechen.
Durch alle Jahrhunderte haben sich Städte entwickelt. Sie haben trotz aller Widrigkeiten stets an Einwohnern zugenommen, die Stadtgrenzen rückten stetig nach außen, niemand konnte sich vorstellen, dass das anders verlaufen könne. Dieses Anders erleben wir aber gegenwärtig: Städte werden kleiner, Einwohnerzahlen sinken – eine Vorstellung, die nicht jedem leicht gelingt, und manche wollen es auch nicht wahrhaben. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Die demografische Entwicklung und der Wegzug vieler gehören dazu.
Signifikanter Ausdruck dieses Problems ist der Wohnungsleerstand. Wer aufmerksam durch die Straßen geht und die leeren Wohnungsfenster zur Kenntnis nimmt, erfährt die Dimension des Problems. In Sachsen stehen
mehr als 420 000 Wohnungen leer. Vielfach sind ganze Häuser davon betroffen. Doch leere Wohnungen erwirtschaften keine Mieten, kosten aber Geld für deren Unterhaltung. Der private Vermieter gerät in Sorge, wie lange er den Verlust aushält. Manche Wohnungsgesellschaft und manche Wohnungsgenossenschaft wird, noch verstärkt durch die Wohnungsaltschulden, an den Rand der Insolvenz getrieben. Damit wird ein Teufelskreis in Gang gesetzt, den wir nicht hinnehmen dürfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen diesen Teufelskreis in grober Skizzierung vor Augen halten. Ein zu großer Wohnungsleerstand treibt die Mietpreise nach unten, aus dem Mietverfall wird alsbald ein Verfall von Wohnqualität, und wie das wirkt, wissen alle, die noch eine Vorstellung von der Wohnkultur in der DDR haben. Eine unmittelbare Folge davon ist der Verfall der Immobilienpreise; der Immobilienmarkt gerät in Schieflage. Das ist eine wichtige Frage des Wirtschaftsstandortes und ein Problem der Kreditwirtschaft.
Mancher wäre bereits heute sehr erstaunt, würde er etwa den Beleihungswert seines Hausgrundstückes feststellen lassen. Nicht bewohnte Häuser sind dem Verfall preisgegeben, und diesem folgt der Verfall der Stadtstruktur. Das wiederum führt zwingend zur sozialen Selektion in den Städten.
Meine Damen und Herren, das ist wahrlich ein Teufelskreis. Wir wollen ihn aufhalten, indem 250 000 Wohnungen durch Rückbau vom Markt genommen werden sollen. Am Stadtumbau führt also kein Weg vorbei. Stadtumbau aber ist der Rückbau langfristig nicht mehr benötigter Wohnungen – oder besser, nicht mehr benötigter Häuser – und die Aufwertung von Stadtquartieren. Wohnungsrückbau ist teuer. In der Antwort der Staatsregierung in der Drucksache 4/3254 sind die Zahlen genannt worden; ich kann mir an dieser Stelle sparen, sie zu nennen. Rückbau ist genau genommen eine Vernichtung von Werten, allerdings von Werten, die bald kaum mehr welche sein werden.
Stadtumbau ist also die Gestaltung der Städte der Zukunft bzw., wenn Sie das Wortspiel so gestatten, der Zukunft der Städte. Es ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Da wir die gesellschaftliche Dimension im Blick haben – und nur diese kann das Motiv staatlichen Handelns sein –, steht auch fest, dass der Rückbau nur die Vorausarbeit für die Aufwertung der Stadtquartiere ist. Rückbau ohne Aufwertung löst die Qualitätsprobleme einer Stadt überhaupt nicht.
Rückbau ist also nur die Voraussetzung, der erste Schritt dazu, wenn Sie so wollen, und beides zusammen ergibt den Stadtumbau.
Rückbau und Aufwertung haben verschiedene Adressaten. Rückbau haben die Genossenschaften und die Wohnungsgesellschaften zu leisten; Aufwertung und Umbau der Stadt sind eine kommunale Aufgabe. Die Klammer zu allem ist das Stadtentwicklungskonzept. Die Stadt selbst – und niemand sonst – trägt die Gesamtverantwortung dafür, dass die Stadt nach dem Stadtumbau noch leben- und liebenswert ist.
Deshalb messen wir den Stadtentwicklungskonzepten – oder besser und neuerdings: den städtebaulichen Entwicklungskonzepten – eine besondere Bedeutung bei. Alle Gemeinden, die an den Programmen des Stadtumbaues teilnehmen, haben solche Konzepte erarbeitet. Ich bin allerdings manchmal in Sorge, ob nicht das Stadtentwicklungskonzept eher als Forderungsvoraussetzung verstanden wird und weniger als Steuerungsinstrument für die Gestaltung der Zukunft der Städte. Ich frage mich auch, ob die Stadt Dresden klug beraten ist, sich des gesamten kommunalen Wohnungsbestands zu entledigen und dennoch zu hoffen, Stadtumbau und Stadtentwicklung gezielt betreiben und steuern zu können.
Stadtumbau hat auch etwas mit der städtischen Infrastruktur zu tun. Auch die technische und soziale Infrastruktur gehört zu den Problemen, die bewältigt werden müssen, denn Infrastruktur muss bezahlt und genutzt werden. Leitungssysteme funktionieren nicht bei zu geringem Durchsatz und Kindergärten sind bei zu geringer Bele
gung nicht zu halten usw. Das bedeutet, dass der Stadtumbau eine gewisse Großflächigkeit braucht, um in der Infrastruktur nicht vor einem neuen Problem stehen zu müssen. „Rückbau von außen nach innen, vom Stadtrand zur Kernstadt“, so heißt das zugehörige Schlagwort.
Ich möchte ausdrücklich die Bürgermeister ermutigen, den großflächigen Stadtumbau in die Stadtentwicklungskonzepte zu schreiben, jedenfalls in die mittelfristigen. Ich weiß, dass das bezüglich der Vermittlung an die Bürger etwas mühsamer ist. Doch der andere Weg, der Weg eines kleingliedrigen Rückbaus, dürfte langfristig nicht finanzierbar sein und hätte Folgen. Die Stadt Weißwasser möge hier als gutes Beispiel und Demonstrationsobjekt für eine solche Herangehensweise dienen.
Die gesellschaftliche Bedeutung des Stadtumbaus findet sich auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wieder. Ausdrücklich wird die Städtebauförderung als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden festgeschrieben. Ebenso sind die Hilfen des Bundes zur Beseitigung des Wohnungsleerstands und zur Anpassung der technischen und sozialen Infrastruktur festgeschrieben und eine Evaluation der Programme ist für 2009 in Aussicht gestellt.
Übrigens ist Stadtumbau auf längere Sicht kein typisches Problem des Ostens. Bei uns tritt dies allenfalls verstärkt und frühzeitiger auf. Der Stadtumbau West hat bereits begonnen und von diesem Produkt demografischer Entwicklung werden allenfalls die Ballungsräume verschont bleiben.
Mir ist es mit meinem Beitrag wichtig, die gesellschaftliche Komponente des Stadtumbaus hervorzuheben. Stadtumbau ist eine Angelegenheit, die nicht dem Markt überlassen werden darf.
Deshalb bedarf Stadtumbau der Förderung, damit eine gesellschaftlich gewünschte Lösung des Problems erfolgen kann. Die Lösungen des Marktes sind nur bedingt mit den Erfordernissen der Kommunen kompatibel. Deshalb verdient der Stadtumbau unsere Aufmerksamkeit und deshalb sollten wir heute diese Debatte führen, meine Damen und Herren.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Eissporthalle in Bad Reichenhall, im Jahre 1971 erbaut, stürzte zu Jahresbeginn unter der Schneelast ein und riss 15 Menschen in den Tod. In vielen Familien ist nichts mehr wie vorher, und alle Debatten machen das Unglück nicht ungeschehen. Wir können den Angehörigen der Opfer nur unsere Betroffenheit und aufrichtige Anteilnahme aussprechen. Ich möchte dies in unser aller Namen hiermit tun.
Auf solche Geschehnisse muss reagiert werden, denn sie dürfen sich nicht wiederholen. Darin dürften wir uns einig sein. Allerdings ist eine eilige Reaktion mit irgendwelchen Maßnahmen selten zielführend, wenn man die Ursachen nicht kennt. Der Schaden muss umgehend analysiert werden, erst dann sind Schlussfolgerungen möglich. Es werden solche Fragen zu beantworten sein wie die nach menschlichem Versagen oder Fehlverhalten, Fragen nach der Bauplanung, wie etwa der Baustatik, Fragen der Veränderung des Bauwerks während seiner Lebensdauer und viele Dinge mehr.
So wird aufzuklären sein, was in der Presse zu lesen war, nämlich warum im Jahre 2003 im Stadtrat von Bad Reichenhall über eine Sanierung der Halle heftig diskutiert wurde, die Sanierung aber ausblieb, warum seit längerer Zeit des Öfteren mehrere Eimer in der Halle aufgestellt werden mussten, um das an vielen Stellen vom Dach tropfende Wasser aufzufangen, und was dagegen unternommen wurde. Ferner ist aufzuklären, warum kurz vor dem Unglück das Eishockeytraining aus Sicherheitsgründen abgesagt, das öffentliche Eislaufen aber gestattet wurde.
Meine Damen und Herren! Wir haben darüber nicht zu urteilen, aber bei der Suche nach den Ursachen und bei unseren Schlussfolgerungen muss das auch eine Rolle spielen. Es wird auch zu klären sein, welchen Einfluss die Schneelast hatte. Der Ort Bad Reichenhall liegt in der dritten von vier Schneezonen. Die Normlast beträgt 125 kg/m². Der nasse Schnee soll bei einer Kontrolle aber zirka 200 kg/m² gewogen haben. Nicht dass dies nun zwingend die Schadensursache sein muss, aber es ist die Frage zu klären, ob die konstruktive Sicherheit möglicherweise dadurch aufgezehrt worden ist.
Es wird ebenso zu klären sein, ob Träger in Leimbinderkonstruktion einer Lebensdauer zuzuordnen sind. Das ist
zumindest dann der Fall, wenn die Dichtheit der Dachhaut nicht mehr garantiert werden kann. Ich persönlich möchte diesem Gedanken nahe treten, aber es kommt eben nicht darauf an, was ich denke, sondern es kommt auf eine wissenschaftlich fundierte Schadensanalyse an.
Woran liegt es – auch das ist zu beantworten –, dass in den letzten Wochen einige Hallendächer mit solchen Leimbindern schadhaft wurden und einige auch einstürzten?
Diese und andere Fragen sind zu beantworten, wenn wir die richtigen Schlussfolgerungen ziehen wollen. Die Bauministerkonferenz am 6. Februar 2006 muss sich mit der Angelegenheit befassen und aus den Sachverständigenberichten die bauordnungsrechtlichen Konsequenzen ziehen, falls solche geboten sind – ich betone: falls solche geboten sind. Wir wollen darüber informiert werden, weil wir dann logischerweise bauordnungsrechtliche Konsequenzen ziehen müssen.
Die Standfestigkeit von Baukörpern wird bei der Bemessung im Ergebnis statischer Berechnungen nachgewiesen. Sie muss über die Lebensdauer des Bauwerkes gewährleistet werden. Dies ist und muss ein gültiger Grundsatz bleiben. Was dabei zu tun ist, hängt nicht von einer politischen Debatte ab, sondern muss wissenschaftlich bzw. ingenieurtechnisch ermittelt werden.
Es bleibt die Frage nach den Risiken. Hallen in Leimbinderkonstruktionen existieren im Land Sachsen erst seit wenigen Jahren. Diese sind wohl kaum im Grenzbereich der Lebensdauer angekommen und eine korrekte statische Berechnung darf unterstellt werden. Extreme Lastfälle sind wohl auch nicht festzustellen. Im Übrigen ist bei allen Betreibern auch aufgrund der öffentlichen Diskussion darüber inzwischen eine hohe Sensibilität bezüglich der Dichtheit der Dächer eingetreten. Das ist allerdings kein Grund – so möchte ich auch nicht verstanden werden –, das Problem abzuhaken und zur Tagesordnung überzugehen. Die offenen Fragen müssen alle geklärt werden, aber nicht als Sofortaktionismus, sondern zügig in der für eine Genauigkeit erforderlichen Zeit.
Nun zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wir können Punkt 1 des Antrages zustimmen. Die Staatsregierung soll auch nach unserer Auffassung über ihre Erkenntnisse zur Lebensdauerüberwachung von öffentlichen Gebäuden berichten.
Dem Punkt 2 werden wir nicht zustimmen, weil kein Anlass zu erkennen ist, die Statik von Hallenkonstruktionen als Sofortmaßnahme zu überprüfen. Da keine Berechnungsfehler unterstellt werden können – sie hätten sich ohnehin bald nach Fertigstellung gezeigt –, ist eine solche Kampagne überflüssig und trägt eher zur Verunsicherung bei.
Den Punkt 3 werden wir auch ablehnen. Wie im vorliegenden Sachzusammenhang auf den so genannten Paragrafenpranger geschlussfolgert wurde, erschließt sich uns nun wahrlich nicht. Technische Regeln und Vorschriften
sind nicht der Gegenstand der Untersuchung in diesem Paragrafenpranger, sondern es sind nur die Gesetze und Verordnungen.
Das Gleiche gilt für den Vorschlag in Punkt 4 zur Priorisierung von Investitionen in Sportstätten unter Berücksichtigung kommunaler Haushalte. Was soll das, meine Damen und Herren?! Es ist weder einsichtig noch im Sachzusammenhang, noch trägt es zur Lösung des Problems bei. Wir werden diesen Punkt ebenfalls ablehnen.
Mit unserem Änderungsantrag wollen wir darauf hinwirken, dass die Bauministerkonferenz zügig feststellt, was im technischen Regelwerk möglicherweise geändert werden muss und auf welche Weise in der Bauordnung der Länder die Lebensdauerüberwachung von Baukörpern anders verankert werden muss.
Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis möchte ich den Änderungsantrag als eingebracht verstanden wissen. Es wäre dann der neue Punkt 2, der die Punkte 2 und 4 alt, wenn Sie mir den Terminus gestatten, ersetzt.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Tagesordnungspunkt ist eigentlich heute der Gesetzentwurf der GRÜNEN, die Novelle zur Sächsischen Bauordnung. Herr Lichdi, leider habe ich außer Ideologie zu dem Sachverhalt von Ihnen nichts gehört.
Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, den Einsatz erneuerbarer Energien zu erleichtern oder deren Einsatz partiell zu erzwingen. Der beabsichtigte Zweck der Förderung der erneuerbaren Energien ist legitim, und dem soll überhaupt nicht widersprochen werden.
Zur Lösung dieses Problems schlagen Sie nun vor, technische Vorschriften zu Dachkonstruktionen oder zur Dachausrichtung einzubringen und eine Mindestkontingentierung der alternativen Energieanwendung verbindlich vorzuschreiben. Dieser vorgeschlagene Weg – nur über diesen Weg rede ich an dieser Stelle – ist nicht zielführend. Ich bleibe dabei, auch wenn Sie es vorhin ironisch kritisierten, dass dieser Weg in Teilen ungeeignet und nicht zulässig ist. Das war auch die zusammengefasste Meinung der Sachverständigen.
Zum Einzelnen:
1. Die Gestaltung der baulichen Anlagen wie Dachgrößen, Dachneigungen, Geschossflächen usw. sind Planungsvorgaben und zwingend im Bauplanungsrecht zu regeln, also in der Bauleitplanung. Da verweise ich auf den § 9 des Baugesetzbuches. Das ist die Regelungskompetenz des Bundes, und das haben die Sachverständigen auch festgestellt.
Ferner ist die beabsichtigte Änderung ein nicht unerheblicher Eingriff in das Recht und das Eigentum des Bauherrn. Das bleibt so, auch wenn Ideologie dagegen steht. Dagegen wird er sich immer dann wehren, wenn er keinen Vorteil bei sich selber erkennt. Mit Ausnahmeanträgen in
großer Zahl müsste daher dann gerechnet werden. Schon allein solches würde die gemeindliche Bauleitplanung dazu veranlassen, sehr behutsam mit einengenden Vorschriften umzugehen.
2. Die Vorschrift eines Deckungsgrades aus erneuerbaren Energien im anzuwendenden Energiemix zur Vermeidung der Emission klimaschädlicher Treibhausgase, wie es in Ihrem Gesetz heißt, ist eine Angelegenheit des Immissionsschutzrechtes oder des Energiesparrechtes. Auch das ist Bundesrecht. Auch hier hatten die Sachverständigen festgestellt, dass die nicht in unserer Kompetenz liegt. Im Übrigen, Kollege Lichdi, dirigistische Vorschriften haben noch nie ein Problem gelöst, auch nicht in der Energieanwendung, denn dirigistische Vorschriften schalten den Kopf aus und beanspruchen den Geldbeutel, und das wird nicht funktionieren.
Dafür haben wir genügend Beispiele in unserer Geschichte. Vielleicht deshalb, Herr Lichdi, sind wir Sachsen an dieser Stelle etwas sensibler als Sie, was Dirigismus betrifft.
Nun bemühen Sie, Herr Lichdi, die Bauordnungen von Hessen, des Saarlandes und von Hamburg. Die von Hessen haben Sie in Ihrer Gesetzesbegründung zitiert. Ich muss Ihnen sagen, dass wir da nicht über das Gleiche reden. Bei der Bauordnung in Hessen ist das nicht der gleiche Regelungsgegenstand, sondern ein ähnlicher. Der Zweck dieser Regelung in der Bauordnung von Hessen ist fundamental ein anderer. Deren Zweck ist die Abwehr von Gefahren für die Umwelt – und noch einige andere Punkte –, aber das ist die zentrale Aussage. Ihr Zweck ist die Förderung erneuerbarer Energien. Das ist etwas ganz anderes.
Des Weiteren bemühten Sie im Ausschuss in der letzten Behandlung eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes von 1997. Dort zitierten Sie: Wenn die Regelungen der örtlichen Bauvorschriften an die äußere Gestaltung des Baukörpers anknüpften, sei eine landesrechtlich-bauordnungsrechtliche Kompetenzgrundlage gegeben. Dagegen ist nichts einzuwenden. Genau das realisiert unsere Sächsische Bauordnung bereits jetzt im § 89 Abs. 1: „Die Gemeinden können durch Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen.“ Dann geht es im Text weiter. Genau diese Grundsatzentscheidung des Verwaltungsgerichtes setzt das um. Die Kleinigkeit, Herr Lichdi, die Sie hier übersehen, gewollt oder versehentlich, das weiß ich nicht, ist: Es muss an den Baukörper anknüpfen. Sie wollen aber genau den Baukörper verändern. Das ist eigentlich der Knackpunkt dabei. Die Grenzen, an denen Sie am Baukörper etwas ändern können, sind im Grunde die Farbe der Fassade, das Material der Außenhaut, Elemente der Baukunst am Gebäude. Auf diesem Niveau können Sie in die Bauleitplanung eingreifen, ansonsten nicht.
Natürlich wählen Gemeinden oft den etwas leichteren Weg: Sie versuchen, über eine Gestaltungssatzung die Bauordnung zu umgehen. Die Gerichte sehen an der Stelle auch sehr genau hin, damit das nicht passiert. Ich verweise auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes von 2004 gegen die Stadt München. Dort wurde die örtliche Bausatzung genau wegen einer solchen Absicht aufgehoben.
Ich glaube, man muss in den Zuständigkeiten für die Gesetzkompetenz genau unterscheiden zwischen Baugesetzbuch und Bauordnung. Eine Schnittmenge, die man nach Beliebigkeit ausnutzen kann, gibt es meines Erachtens nicht. Fazit des Ganzen:
1. Was der Gesetzentwurf will, darf nur Bundesrecht regeln.
2. Dirigismus löst kein Problem, auch kein gutes. Er ist mit Sicherheit auch nicht nachhaltig.
3. Die Sachverständigen haben in großer Einmütigkeit den Gesetzentwurf verworfen, beide kommunalen Spitzenverbände ebenso. Wir werden den Gesetzentwurf mit der von mir vorgetragenen Begründung ablehnen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema B 170 hat uns schon mehrfach hier im Plenum beschäftigt. Wir befassen uns heute erneut damit, allerdings ohne neuen Sachverhalt. Frau Kollegin Kipping, Neues haben Sie im Grunde dazu nicht geboten. Dazu einmal kurz die Eckdaten. Die verkehrstechnischen Fakten sind: Der Verkehr nimmt seit der EU-Erweiterung zu – besonders auf der B 170. Zweiter Fakt: Die B 170 ist eine europäische Verkehrsader und liegt im paneuropäischen Korridor nach Prag und Budapest.
Auch nach Wien, Herr Porsch, wenn Sie Wert darauf legen, selbstverständlich. – Auch der Ausbaustandard entspricht den Anforderungen an eine Europastraße. Wie gesagt, alles nichts Neues.
Das Problem dieser Situation ist: Die Belastung der Menschen längs der B 170 ist am Rande des Erträglichen. Daneben besteht die Rechtslage: Bei gegebenem Ausbaustandard einer Straße ist der Verkehr uneingeschränkt zu gestatten. Verkehrsrechtliche Anordnungen verfügt nach § 45 des Straßengesetzes die untere Verkehrsbehörde nur an drei Bedingungen geknüpft: erstens, wenn eine temporäre unzumutbare Situation das begründet, zweitens, wenn eine Befristung der Maßnahme vorgegeben, also das Ende beschrieben wird, und drittens, wenn eine Alternative der Verkehrsführung angeboten wird. Alle Maßnahmen mit dem Charakter einer Sperrung oder einer Herabstufung sind unzulässig. Das, verehrte Damen und Herren, sind die Eckdaten.
Abhilfe des Problems durch verkehrsrechtliche Anordnungen ist also aus rechtlichen und wirtschaftspolitischen Gründen nicht möglich. Eine Verkehrsreduzierung durch Verbote führt nicht zum Ziel, sie ist ungeeignet.
Zudem trifft ein Verbot auch die regionale Wirtschaft; auch das muss bedacht sein. Im Übrigen: An einer europäischen Verkehrsachse zu liegen ist auch vorteilhaft für ein Land.
Verkehrsreduzierung durch attraktive Alternativangebote, das ist der praktikable Weg, also nicht Verbote, sondern andere Angebote. Darüber haben wir auch mehrfach gesprochen. Als Möglichkeiten für solche Angebote erkenne ich – auch das alles ist nicht neu – erstens die schnellstmögliche Fertigstellung der A 17, zweitens die Ertüchtigung weiterer Grenzübergänge für den Schwerlastverkehr – diese sind mehrfach genannt worden –, drittens weitere Grenzübergänge für den LkwVerkehr ab 3,5 Tonnen zu öffnen. Das würde zumindest auch bei den kleineren Lkws eine Entlastung bringen.
Nach Wegfall der Personenkontrollen, also nach dem Beitritt zum Schengener Abkommen etwa 2007/2008, sind etwa zehn weitere Grenzübergänge möglich. Soweit ich informiert bin, steht die kurzfristige Öffnung der Grenzübergänge Johanngeorgenstadt und Bärenstein bevor. Sobald die Grenzübergänge ertüchtigt und die erforderlichen diplomatischen Noten ausgetauscht sind, kann dies geschehen.
Viertens – das möchte ich hier nicht unerwähnt lassen – müssen wir prüfen, ob eine stärkere Nutzung der Schienenkapazitäten im Fernverkehr gelingen kann. Nicht die „RoLa“, sie ist finanziell nicht vertretbar und sie ist den Lkw-Fahrern auch nicht aufzuzwingen; nicht die „RoLa“ über wenige Kilometer, sondern der Fernverkehr über mehrere hundert Kilometer.
Schienengüterverkehr kann bei großen Entfernungen rentabel sein. Wir hatten hier im Hohen Haus eine Anhörung, in der der Vertreter der Deutschen Bahn über eine Güterfernstrecke von Hamburg nach Budapest geredet hat. Er sagte, diese Strecke sei rentabel, und er lehnte es damals ab, über einen Zwischenhalt in Dresden zu sprechen. Das ist, glaube ich, die Stelle, an der man mit der Deutschen Bahn noch einmal reden muss. Wir müssen bei der Bahn darauf hinwirken, dass das Güterverkehrsangebot auch zu kürzeren Strecken führt. Das allerdings ist kurzfristig nicht möglich.
Die PDS fordert in ihrem Antrag nun eine tägliche Kontingentierung der Anzahl der schweren Lkws, eine Videoüberwachung von Stau- und Gefahrenschwerpunkten und ein Nachtfahrverbot für schwere Lkws.
Für eine Limitierung der Verkehrsmenge auf 1 000 Lkws nach Gutdünken fehlt jegliche Rechtsgrundlage, vom organisatorischen Aufwand möchte ich jetzt gar nicht reden. Dieser Wunschtraum muss unerfüllt bleiben. Auch seine Verwirklichung würde die regionale Wirtschaft treffen, die dann die großräumige Umgehung fahren müsste. Das geht nicht. Im Übrigen darf ich Ihnen sagen, dass von der Stadt Crimmitschau – das ist in der Nähe, wo ich wohne – zur Autobahn eine Straße führt, in der täglich etwa 1 600 schwere Lkws fahren. Diese würden dann über kurz oder lang auch in dieses Limit von 1 000 Lkws führen, nämlich indem man eine Folgewirkung induziert. Kollegin Kipping, wir würden, wenn das überhaupt ginge, das totale Chaos im Land produzieren. Das geht nicht.
Zu den Videoüberwachungen: Videoüberwachungen von Verkehrsschwerpunkten sollen Staus vermeiden, indem
bei Problemen auf Alternativen hingewiesen wird. Lassen Sie es sich noch einmal sagen: Zur B 170 gibt es keine vernünftige Alternative, jedenfalls zurzeit nicht. Im Übrigen: Das Problem der B 170 ist nicht der Stau, sondern die gleichmäßig hohe Verkehrsbelastung über 24 Stunden. Also ist dieser Vorschlag nicht zielführend.
Ein Nachtfahrverbot – Frau Kollegin Kipping, wir haben es hier schon sehr oft diskutiert – ist mangels einer Alternative im Fahren auch nicht durchsetzbar. Wir haben es oft diskutiert. Stellen Sie sich vor, Sie würden ein Nachtfahrverbot einführen können! Wissen Sie, wie viele Lkws dann in Dresden bis zum nächsten Morgen herumstehen würden? Dann beantragen Sie die nächste Debatte, weil Dresden verstopft ist.
Also, das alles ist, glaube ich, auch keine gute Politik. Die einzige nachhaltige Hilfe in Bezug auf die B 170 ist und bleibt die Erweiterung der Straßenkapazität. Wir müssen alles dafür tun, dass diese Kapazitätserweiterung so schnell wie möglich geschaffen wird. Eine andere so genannte große Lösung gibt es einfach nicht. Ich glaube, es gehört auch zur Ehrlichkeit in der Politik, dies deutlich anzusprechen.
Es ist unsere Aufgabe, trotzdem alles zu tun, trotzdem alles Mögliche zu überlegen und zu veranlassen – und sei es auch noch so klein –, Entlastungswirkungen zu erreichen oder, wie man es anders sagen kann, die so genannten ganz kleinen Stellschrauben zu suchen. Da sind wir in der Nähe Ihres Vorschlages im zweiten Teil Ihres Antrags. Es müssen das Land, die untere Verkehrsbehörde, die Anrainergemeinden, auch der Bund und auch die tschechischen Institutionen durchaus hinzugezogen werden.
Zu Punkt 1 des Antrages: Diesen Punkt lehnen wir ab. Denn ich glaube, die darin suggerierte Hilfe ist so einfach nicht möglich.
Zu Punkt 2 Ihres Antrages: Sie wollen einen Stab zur Abarbeitung der bereits gemachten Vorschläge. Dann reden wir wieder über „RoLa“, über Nachtfahrverbot, über Tonnagebegrenzung und all das, was wir schon hatten. Ich glaube, das wäre ein Stab mit einer rückwärts gewandten Aufgabenstellung, der im Grunde nichts weiter bewirken würde. Das ist nicht zielführend.
Wir brauchen keinen Stab zur Abarbeitung rechtlich zweifelhafter Vorschläge, sondern wir brauchen eine Arbeitsgruppe zur Lösungssuche nach rechtlich beständigen und nachhaltigen Möglichkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der künftigen Inbetriebnahme der A 17. Diese Arbeitsgemeinschaft bedarf der verbindlichen Mitwirkung des Bundes und der tschechischen Institutionen ebenso wie des Landes und der Kommunen – eben um diese so genannten kleinen Stellschrauben dennoch zu finden. Zumindest unter Technikern ist bekannt, meine Damen und Herren, dass der unbedingte Wille zur Lösung in einem richtig zusammengesetzten Team auch zunächst unmöglich scheinende kleine Lösungen bewirken kann.
Fazit: Wir lehnen den ersten Teil Ihres Antrages ab. Zu dem zweiten Teil des Antrags werden wir einen Ände
rungsantrag in dem eben beschriebenen Sinn noch einbringen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, ich erlaube mir die Einbringung von hier aus vorzunehmen. Über die wesentlichen Inhalte und Intentionen des Änderungsantrags habe ich in meinem Debattenbeitrag gesprochen. Wenn ich die Ergänzung von Frau Kollegin Dr. Raatz zu Punkt III hinzunehme, dann ist in der gebotenen Kürze alles zum Änderungsantrag gesagt. Ich möchte die Drucksache 4/0325 hiermit förmlich einbringen.