Gesine Matthes

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über diese Art der Debatte zum Thema Sport bin ich jetzt sehr betroffen, Herr Hahn.
Sie haben über die Einigkeit des Plenums gesprochen. Auch wenn es lange her ist und wenn es in dieser Legislaturperiode noch keine Fachregierungserklärung zum Thema Sport gegeben hat, so weiß ich, dass unzählige meiner Kollegen nicht reden, sondern tun, und zwar in den Sportvereinen.
Frau Günther-Schmidt, wenn es Ihnen entgangen sein sollte: Unser Staatsminister ist Schirmherr der Paralympics in Wilsdruff – und das seit vielen Jahren.
Er macht dort auch in Behindertenkindergärten eine sehr gute Arbeit und direkt vor Ort.
Ihre Bemerkung war eine ziemliche Unterstellung.
(Beifall bei der CDU – Astrid Günther-Schmidt, GRÜNE: Das war seine Bemerkung! – Caren Lay, Linksfraktion: Warum sagt er denn dann nichts dazu? – Astrid Günther-Schmidt, GRÜNE, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)
Nein. – „Sport stärkt Arme, Rumpf und Beine, kürzt die öde Zeit, und er schützt uns durch Vereine vor der Einsamkeit.“ Dieser nicht ganz so ernst gemeinte, aber doch sehr bezeichnende Spruch stammt von Joachim Ringelnatz. Er zeigt: Sport ist eines der wichtigsten Elemente in der Erhaltung und Verbesserung unseres Gemeinwesens. Er vermittelt soziale und gesellschaftliche Kompetenzen auf der einen und das Bewusstsein zur Gesunderhaltung auf der anderen Seite. Durch die Integration in Sportvereine lernen insbesondere Kinder und junge Menschen, Verantwortung zu übernehmen und Teamgeist zu entwickeln. Disziplin, Leistungsbereitschaft und Fairness sind charakterliche Eigenschaften, die bei der Ausübung von Sport, besonders beim Mannschaftssport, in hohem Maße gefordert sind und sich so herausbilden.
Neben dem Elternhaus und der Schule leisten somit auch die sächsischen Sportvereine einen Beitrag zur Erziehung von Kindern und Jugendlichen. An dieser Stelle bedanke ich mich bei allen Ehrenamtlichen in den Sportvereinen.
Was wäre der Sport ohne die unzähligen Eltern und Großeltern, die die jungen Sportler zu Training und Wettkämpfen – oftmals durch die ganze Republik – fahren, ohne die vielen Helfer am Rande von Sportereignissen jeglicher Art, ohne die Übungsleiter und Trainer, ohne die Kampf- und Schiedsrichter? Als Präsidentin eines Vereins mit Nachwuchs- und Bundesligamannschaften weiß ich, dass ohne diese Hilfe nichts möglich wäre.
Lebensgewohnheiten und Freizeitverhalten haben sich verändert. Sie sind geprägt von digitaler Vernetzung, Computer und Fernsehen sowie von falschen Ernährungsgewohnheiten. Hierbei kann Sport einen erheblichen Beitrag zur Volksgesundheit leisten. So ist es unsere
landespolitische Zielstellung, den Sport in Sachsen auch weiterhin zu fördern und diese Unterstützung bedarfsgerecht fortzusetzen. Hierzu einige Aspekte:
Vorrangige Zielstellung bei der Unterstützung des Sports sind die Sicherung und der an der Realität gespiegelte Ausbau des Breitensports. Wir diskutieren seit Jahren sehr intensiv über die demografische Entwicklung, die besonders in den neuen Bundesländern – und damit auch in Sachsen – gravierende Auswirkungen hat. Überalterung und rückläufige Geburtenraten – und damit auch Einwohnerzahlen – machen es den Sportvereinen zunehmend schwerer, neue Mitglieder zu gewinnen.
So ist es umso positiver, dass wir in den letzten Jahren – es wurde bereits genannt –, konkret seit 1991, die Zahl der Mitglieder in den Sportvereinen im Freistaat fast verdoppeln konnten. Waren es 1991 noch 326 000 Sachsen – das sind 9,1 % der Bevölkerung, die in Sportvereinen organisiert waren –, so sind es heute bereits 552 000 Personen, also 13,1 % der Sachsen, denen sportliche Betätigung und Leistungsbereitschaft wichtig sind.
Das Miteinander in den Sportvereinen ist es, was wir besonders im Breitensport auch in den kommenden Jahren fördern und unterstützen müssen.
Über den Sport können wir nicht nur unseren Kindern und Jugendlichen Werte vermitteln und zur Gesunderhaltung beitragen. Auch für Senioren stellen Sportvereine Möglichkeiten dar, sich nach der aktiven Beschäftigungsphase mit ihren Erfahrungen und ihrem Wissen für das Gemeinwesen zu engagieren und Anerkennung zu finden. Hier bringt sich der Freistaat ebenfalls aktiv durch finanzielle Unterstützung von Übungsleitern, die Ehrung ehrenamtlich Tätiger oder die Förderung der Landesfachverbände ein. Darüber hinaus unterstützt Sachsen das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ als eine Maßnahme zur gesellschaftlichen Eingliederung von Spätaussiedlern, deren Familien und ausländischen Zuwanderern.
Der Freistaat fördert ebenfalls die Arbeit des Sächsischen Behinderten- und Versehrtensportverbandes sowie des Gehörlosenverbandes. Unsere Fraktion hat konkret hierfür in den letzten Haushaltsverhandlungen 40 000 Euro jährlich gefordert und dies gemeinsam mit dem Koalitionspartner durchgesetzt.
Sport mit Behinderten hat viele Facetten, die es zu fördern gilt und die eine Integration in unsere Gesellschaft ermöglichen, sei es als Freizeitgestaltung, als Therapiebestandteil und nicht zuletzt zur Erhöhung des persönlichen Wertegefühls. Hier, meine Damen und Herren, sollten wir
in Zukunft noch mehr politischen Einfluss nehmen, um den Behinderten- und Versehrtensport zu fördern und die Leistungen behinderter Sportler im Freistaat Sachsen in noch stärkerem Maße zu vermitteln und zu honorieren.
Im Bereich des Breitensports können wir die besten Effekte für die Gesundheit und das Gemeinwohl unserer Menschen erzielen. Hier legen wir den Grundstein für zukünftige Leistungsträger und vermitteln Werte und Leistungsbereitschaft. Mit dem Projekt „KOMM! in den Sportverein“ hat Staatsminister Prof. Dr. Wöller die Initiative der Koalition aufgenommen, welche im aktuellen Doppelhaushalt verankert wurde. Damit schaffen wir für Kinder und Jugendliche zusätzliche Anreize, Mitglied in einem Sportverein zu werden und sich für eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu entscheiden,
und, Herr Dr. Hahn: Gerade in den Gesprächen mit den Sportvereinen ist die Entscheidung getroffen worden, erst einmal nur die Altersklasse 3 zu nehmen;
denn wir können unsere Sportvereine in diesem Fall nicht überfordern.
Ein besseres Angebot als den Sport gibt es nicht, um die Kinder und Jugendlichen auf das Leben vorzubereiten, ihnen Disziplin, Leistungsbereitschaft und Fleiß nahezubringen und sie weg von Bildschirmen und von der Straße zu holen.
Auf weitere Aspekte gehe ich in meiner nächsten Rede ein.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU und des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller – Caren Lay, Linksfraktion: „Disziplin, Fleiß und von der Straße holen“ – da fehlen mir echt die Worte!)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe bereits zum Breiten- und Behindertensport meine Ausführungen gemacht und möchte jetzt noch gern zu den anderen Themen sprechen: zum Leistungs- und Spitzensport und auch zur Förderpolitik.
Sachsen ist eines der führenden Bundesländer im Bereich des Leistungs- und Spitzensports. Wir verfügen über ein breites Netz an Bundesstützpunkten und einen hohen Anteil an Bundeskadern. Besonders die Erfolge unserer behinderten Leistungssportler bei den Paralympics haben zu dem hohen Ansehen des Spitzensports im Freistaat Sachsen beigetragen. Dafür bedanke ich mich bei den insgesamt 19 sächsischen Teilnehmern der Paralympics im vergangenen Jahr.
Leistungssport beginnt im Sportverein. Dort sind es die vielen Übungsleiter und Trainer, die immer wieder künftige Talente in den Vereinen entdecken, fördern und sie zu Nachwuchskadern unserer künftigen Olympiamannschaften heranbilden.
Meine Heimatstadt Chemnitz hat ganz aktuell eine Initiative ergriffen. Wir haben elf Sichtungs- und Jugendtrainer in den Vereinen angestellt, um das noch mehr zu fördern.
Mit jährlich mehr als 7 Millionen Euro unterstützt Sachsen die Bestrebungen des Bundes im Bereich des Leistungssports. Allein 1,4 Millionen Euro fließen in die Olympiastützpunkte Chemnitz, Dresden und Leipzig. So, meine Damen und Herren, macht man erfolgreiche Sportpolitik.
In den zwölf Schulen mit Schwerpunkt Sport, welche Staatsminister Prof. Wöller ansprach, bietet der Freistaat zudem umfassende Möglichkeiten, sportliche Leistungen und schulische Ausbildung unter einem Dach zu vereinen. Hier ermöglichen wir die individuelle Förderung, die unsere jungen Nachwuchsspitzensportler brauchen.
Spitzensport ist in Sachsen zu Hause. Wir bieten diesem auch infrastrukturell gute Voraussetzungen. Nicht nur die Wintersporteinrichtungen in Altenberg und Klingenthal sind Beweis dafür; auch der „Sachsenring“ in HohensteinErnstthal, der jährliche Austragungsort des internationalen Motorrad-Grand-Prix, oder die vielfältigen Angebote in den Kommunen, wie Marathon- und Skaterläufe oder 24Stunden-Mountainbike-Rennen mit Tausenden Teilnehmern, sind Beweis für die Sportbegeisterung unseres Freistaates und seiner Bürgerinnen und Bürger, und das nicht nur beim Zuschauen. Hier sollten wir noch stärker mit unseren sportlichen Pfunden wuchern. Sportliche Großveranstaltungen und Tourismus sind unmittelbar miteinander verbunden und nützen so der einheimischen Wirtschaft. Davon brauchen wir noch mehr.
Die Großschanze in Klingenthal oder der „Sachsenring“ in Hohenstein-Ernstthal sind vom Freistaat Sachsen auch unter wirtschaftsfördernden Aspekten finanziell begleitet worden.
Ich erwarte daher von den Veranstaltern, dass die sächsische Wirtschaft in die konzeptionelle Umsetzung von national und international wichtigen sportlichen Großveranstaltungen eingebunden wird.
Spitzen- und Leistungssport nützt Sachsen auf vielfältige Art und Weise. Sportliche Höchstleistungen machen Sachsen weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt. Deshalb sollten wir auch weiterhin unsere sportlichen Leistungsträger umfassend fördern. Unsere sportbetonten Schulen sind hierfür ein wichtiger Indikator. Ich unterstütze Staatsminister Wöller ausdrücklich dabei, diese Standorte weiterzuentwickeln und für eine zielgerichtete Sicherung des notwendigen Personals zu sorgen.
Dazu gehört ebenfalls, unsere Spitzensportler in beruflichen Entwicklungen zu unterstützen. Ein Beispiel hierfür ist die auf Antrag der CDU-Fraktion gebildete Polizeisportfördergruppe.
Ab September können jährlich zehn Leistungssportler eine an Trainings- und Wettkampfzeiten angepasste Ausbildung zum Polizeibeamten absolvieren. Damit fördern wir Talente und sorgen dafür, dass sie in Sachsen bleiben.
In einer Diskussion in Chemnitz zum Thema Sport hat ein Teilnehmer gesagt: „Es gibt Fußball, und es gibt Sport.“ Manchmal hat man das Gefühl. Ich habe dann ergänzt: „Es gibt Fußball, es gibt Sport, und es gibt Damensport.“
Leider wird die Öffentlichkeit in dieser Reihenfolge informiert. Schauen wir uns einfach die Sportteile in Zeitungen oder die Sportnachrichten an.
Ich kam mir vorhin nach der Runde etwas vor wie bei „Wünsch dir was!“. Das klingt alles gut, aber leider hat keiner dazugesagt, warum und woher er das Geld nehmen will. Reglementierungen und Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung wurden zum Beispiel nach meiner Meinung gefordert.
Das Thema der Förderung und das Wie der politischen und gesellschaftlichen Unterstützung des Sports haben wir diskutiert. Schaut man sich die Förderpolitik des Freistaates im Bereich des Sports an, meine Damen und Herren, dann können wir feststellen, wir sind gut und breit aufgestellt. Wir unterstützen und fördern den Breiten- und Spitzensport, den Behindertensport, die Sportvereine beim Bau und der Unterhaltung ihrer Vereinssportstätten, die Kommunen bei der Sicherung von kommunalen Sportstätten und wir arbeiten konstruktiv und verlässlich mit dem Landessportbund zusammen.
Sicher gibt es immer Stellschrauben, an denen man drehen sollte, um noch gezielter und nachhaltiger zu fördern. Durch unseren Dialog mit den Sportvereinen
haben wir zum Beispiel erkannt, dass die Förderung von gedeckten und ungedeckten Sportstätten einheitlich auf bis zu 50 % der Realität besser entspricht als eine Differenzierung.
Wir danken Kultusminister Wöller für die entsprechende Veränderung in der Sportförderrichtlinie. Die Sportförderung des Freistaates ist umfassend und deckt die Belange des Sports in Sachsen ab. Unsere Bestrebungen gehen dahin, neben der Unterstützung durch den Freistaat im Rahmen der Förderrichtlinie den Sport auch im kommunalen Bereich zu verankern.
In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und unklarer Einnahmen wird der Sport auf kommunaler Ebene mitunter zu schnell hintangestellt. Wir halten das für einen gesellschaftlichen Fehler und streben daher nach wie vor eine gleichberechtigte Aufnahme des Sports als kommunale Aufgabe in die Sächsische Gemeindeordnung und die Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen an. Wenn wir das hinbekämen, Herr Brangs, dann hätten wir die meisten Ihrer Wünsche erfüllt.
An uns soll es wirklich nicht liegen. Damit erhält der Sport in Sachsen den Stellenwert, den er verdient und sowohl im Rahmen des Kommunalrechts als auch in der umfassend und dynamisch gestalteten Förderrichtlinie für den Sport benötigt. So, meine Damen und Herren, erteile ich zum wiederholten Male einem starren und bürokratischen Sportfördergesetz für den Freistaat Sachsen eine Absage.
Das Geld ist im Haushaltsgesetz unseres Freistaates verankert. Die Förderung ist in der Sportförderrichtlinie verankert. Wir haben mit dem Landessportbund den Dachverband, der genau weiß, was gefördert und unterstützt werden soll. Andere Forderungen sind für mich ein Misstrauensvotum gegenüber dem Landessportbund.
Auf die Entwicklung des Sports in Sachsen müssen wir schnell und flexibel reagieren können. Als Mitglied des Vorstandes der Deutschen Basketball-Liga weiß ich, wie schnell solche Forderungen aufgestellt werden, auf die wir wirklich blitzartig reagieren müssen. Wir müssen unseren Vereinen und Verbänden den Spielraum ermöglichen, den sie zu ihrer weiteren Entfaltung brauchen und mit dem sie flexibel auf alle Forderungen antworten können. Unser Entschließungsantrag drückt genau aus, was wir auch in Zukunft im Sport in Sachsen nachhaltig fördern möchten. Ich bitte um Zustimmung für diesen Entschließungsantrag und betrachte ihn hiermit als eingebracht.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden den Antrag der GRÜNEN ablehnen, da dieser in keiner Weise unserer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene entspricht. Da ich jede Hoffnung aufgegeben habe, dass die GRÜNEN heute noch die kommunale Selbstverwaltung verinnerlichen, gebe ich meinen Redebeitrag zu Protokoll.
Meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aus der Antwort zu Ihrer Kleinen Anfrage vom April dieses Jahres zum gleichen Thema konnte Sie bereits entnehmen, dass eine Erfassung der Daten zu Mängeln an kommunalen Sporthallen nicht möglich war. Gleichwohl schicken Sie im Juni einen Antrag zum gleichen Thema nach. Mir fällt dazu nur ein: Hier soll die Verwaltung wohl beschäftigt werden und möglichst viel Papier bedrucken. Gerade von einer Partei, die sich der Ökologie verschrieben haben will, hätte ich etwas anderes erwartet.
Die Begründung liefere ich an dieser Stelle gern noch einmal nach: Schulsporthallen, das sagt uns bereits die Bezeichnung, sind ein unmittelbarer Bestandteil von Schulstandorten. Für deren Unterhaltung, Instandsetzung und Neuerrichtung ist der Schulträger verantwortlich. Dieser plant seine Investitionen im Rahmen seiner bestehenden finanziellen Möglichkeiten und des entsprechenden kommunalen Haushaltes. Das ist auch gut so. Die Kommunen sollen und wollen Investitionsentscheidungen selbst treffen, ohne vom Freistaat gegängelt oder überwacht zu werden. Genau diesen Status haben wir derzeit in unserem Lande und ich erkenne kein sinnvolles Argument, um diesen Zustand zu ändern.
Ich gehe auch davon aus, dass die Städte und Gemeinden ihrer Verantwortung gerecht werden und dafür Sorge tragen, dass es in Schulsporthallen keine Mängel geben wird, die zu einer Gesundheitsgefährdung oder zu Unfällen führen. Sicherlich werden auch die Vertreter des kommunalen Schadensausgleichs ein gesteigertes Interesse daran haben, dass dies so bleibt.
Im Übrigen führt der Gemeindeunfallversicherungsverband im Jahr circa 380 Kontrollen in Schulen und natürlich auch den dazu gehörenden Turnhallen durch. Die dort festgestellten Mängel sind den Städten und Gemeinden bekannt und fließen in deren Planungen ein. Wir sollten aufhören, unseren Kommunen die Kompetenz für eine nachhaltige Investitionsplanung abzusprechen.
Mit der Richtlinie des Freistaates zur Förderung von zweckgebundenen Zuwendungen für investive Maßnahmen auf dem Gebiet des Schulhausbaus sichert der Freistaat, dass auch Investitionen in Schulsporthallen gefördert werden, und zwar bis zu einer Höhe von 70 %. Das ist die notwendige Unterstützung für unsere Kommunen und diese sichern wir auch im Doppelhaushalt für die Jahre 2009 und 2010. Wenn ich mich recht erinnere, haben Sie den aber am Mittwoch abgelehnt.
Dem Appell meines Fraktionsvorsitzenden, Steffen Flath, vom Dienstag dieser Woche möchte ich mich anschließen: Die Verwaltungen müssen dafür Sorge tragen, dass die Förderbescheide für das Jahr 2009 im I. Quartal erlassen werden, um eine zügige Realisierung der Maßnahmen zu gewährleisten. Ich erinnere noch einmal: Wir haben mit 21 % eine deutschlandweit einmalige Investitionsquote beschlossen. Das sind 3,5 Milliarden Euro und fast eine halbe Milliarde fließt allein in den Stadtumbau und die Sanierung von Schulen.
Für diese Aufgabe bedarf es keiner Konzeption oder einer landesweiten Prioritätenliste, wie von den GRÜNEN gefordert. Diese würde ohnehin nur zu Verwerfungen führen. Wie wollen Sie sicherstellen, dass eine solche Prioritätenliste auch tatsächlich umgesetzt werden kann, wenn die Kommunen nicht den erforderlichen Eigenanteil aufbringen können?
Daran ändert auch Ihr nachgereichter Änderungsantrag nichts; eine Prioritätenliste bis zum Februar 2009 erarbeiten lassen zu wollen ist schlicht nicht leistbar, auch nicht notwendig und widerspricht kommunaler Selbstverantwortung. Darüber hinaus ist mir bekannt, dass auf der Grundlage des im Januar beschlossenen Verwaltungsmodernisierungsgesetzes die Schulnetzplanungsverordnung geändert wird. Danach wird in den nächsten Monaten eine Erfassung des Sanierungsbedarfs möglich werden, dies aber in einem geordneten Verfahren und nicht – wie Sie es wollen – in einer Hau-Ruck-Aktion.
Alles in allem halte ich Ihre Anträge für unzweckmäßig und überflüssig. Sie entsprechen auch nicht der Praxis unserer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene. Daher werden wir diese ablehnen.
Unsere Zielstellung ist es, den Kommunen im Rahmen eines sinnvollen und effizienten Förderprogramms die Mittel zur Verfügung zu stellen, um leistungs- und zukunftsfähige Schulstandorte zu entwickeln und im Rahmen dieser Entwicklung auch die Schulsporthallen entsprechend zu sanieren oder bedarfsgerecht auszubauen. Dieses Förderprogramm haben wir und werden es auch fortführen. Neuer Instrumente bedarf es aus unserer Sicht nicht.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Lichdi, ich muss Sie enttäuschen, ich bin nicht Herr Bandmann.
Ich glaube, vielleicht auch nicht mit ihm zu verwechseln.
Kommen wir zum Thema! – Meine Damen und Herren! Wenn sich zwei Menschen zueinander bekennen und wenn sie sich entscheiden, füreinander einstehen zu wollen, dann ist das eine gewichtige Entscheidung, und diese erkenne ich sehr hoch an, gleich, in welcher Form sich diese Menschen dafür entscheiden.
Mit dem Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 wurde dieser Form des Zusammenlebens ein rechtlicher Rahmen gegeben. An die Begründung einer Lebenspartnerschaft knüpfen sich vielfältige Rechtsfolgen im Zivilrecht und im öffentlichen Recht, die sowohl im Lebenspartnerschaftsgesetz als auch im Bürgerlichen Gesetzbuch und in zahlreichen Bundesgesetzen verankert sind. Das Lebenspartnerschaftsgesetz vom August 2001 ist ein zeitgemäßer Schritt, den wir respektieren.
Die CDU lehnt den vorgelegten Gesetzentwurf aus zwei Gründen ab:
Erstens. Unser Grundgesetz stellt – und dies ist völlig richtig – die Ehe unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Die CDU-Fraktion wird sich einer Nivellierung dieser Grundlage immer entgegenstellen.
Die Ehe stellt für uns die verlässlichste Grundlage für das Gelingen von Familie dar.
Im Grundsatzprogramm sprechen wir bezüglich Ehe und Familie von einem Fundament der Gesellschaft. Dies gilt es zu stärken. Wir, die CDU-Fraktion, respektieren die Entscheidung von Männern und Frauen, andere Formen der dauerhaften Partnerschaft für sich zu verantworten und zu verwirklichen. Unser Staat gibt jedoch ganz bewusst der Ehe und den daraus resultierenden Familien besondere Rechte zum Schutz der Kinder, um ihnen Fürsorge, Vertrauen und Verlässlichkeit zu gewähren, denn die Familien sind der unverzichtbare Garant für den Fortbestand unserer Gesellschaft.
Deshalb kann auch keine Gleichbehandlung gefordert werden, denn der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet Gleichbehandlung dessen, was wesentlich gleich ist.
Zweitens. Die Übertragung der Zuständigkeit für die Beurkundung von eingetragenen Lebenspartnerschaften von den Regierungspräsidien an die Kommunen fand hier große Zustimmung. Sie sprachen schon davon, Herr Lichdi. Damit ging die Aufgabe in die kommunale Selbstverwaltung über, die wohl von niemandem hier im Haus infrage gestellt wird. Deshalb halte ich es auch unter dem Gesichtspunkt der kommunalen Selbstverwaltung für nahe liegend und verantwortungsvoll, wenn wir es den Kommunen überlassen, die Höhe der Kosten festzusetzen. Einerseits ist bei der Festlegung der Gebühren der Grundsatz der Angemessenheit besonders zu berücksichtigen, andererseits können die Gebühren nicht uneingeschränkt an die der Standesämter angeglichen werden, welche nicht kostendeckend arbeiten.
Die dem Gesetzentwurf zugrunde liegende Kleine Anfrage von Herrn Lichdi hat lediglich zutage gebracht, dass
die Kommunen im Freistaat keine einheitlichen Kosten erheben. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt entweder in einer kommunalen Kostensatzung bzw. durch eine kostendeckende Kalkulation nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz oder aber durch Orientierung an den Regelungen der Personenstandsverordnungen. Es kann nicht sein, dass die kommunale Selbstverwaltung keinen Wert mehr darstellen soll und die Kommunen nur auf staatlichen Auftrag tätig werden müssen. Die Kommunen dürfen als eigenständige Handlungsebene unseres Staates nicht geschwächt werden, sondern wir müssen sie stärken. Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wollen das ja auch, wenn ich mich an frühere Diskussionen erinnere. Nur hier, wo Sie meinen, eine höhere Handlungsebene erkannt zu haben, darf es nicht so sein. Diese Doppelzüngigkeit tragen wir keinesfalls mit.
Nun lassen Sie mich noch ein Wort zu den Dimensionen sagen, Herr Lichdi: Wir haben in ganz Sachsen 265 Standesämter. Aus der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage geht hervor, dass bisher fünf Kommunen bei der Begründung eingetragener Lebenspartnerschaften höhere Gebühren als bei einer Eheschließung festgesetzt haben; zehn weitere Standesämter würden für den Fall der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Gebühren kostendeckend erheben. Und über die verbleibenden 250 wird hier niemand reden; von Ihnen ganz bestimmt niemand.
Da Ehe und Familie für uns das Fundament der Gesellschaft sind und die kommunale Selbstverwaltung Vorrang hat, wird es Sie nicht verwundern, dass die CDU-Fraktion diesem Gesetzentwurf nicht zustimmt.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Kommen wir bei allen Gründen für die umfassende Diskussion zurück zum konkreten Fall. Die Polizei hat ein dreijähriges Kind aus einer Kindertagesstätte abgeholt und in Gewahrsam genommen, weil es mit seiner Mutter zusammen abgeschoben werden soll. Das ist schon ein gravierender Vorgang, der zahlreiche Fragen aufwirft und über den man nicht so ohne Weiteres hinweggehen kann.
Das Vorgehen der Polizei war in diesem Fall zumindest höchst unsensibel. Richtig ist: Die Mutter war mit ihrem Kind vollziehbar ausreisepflichtig, und das war der Mutter seit Sommer vergangenen Jahres bekannt.
Richtig ist auch: Die Polizei sollte, nachdem die Mutter nicht freiwillig ausreiste, an diesem Tag, dem 6. März, eine vollstreckbare Abschiebungsverfügung vollziehen.
Es stellt sich dennoch die Frage: Warum kam die Polizei nicht rechtzeitig zur Wohnung der Mutter, um diese mit ihrem Kind gemeinsam in Gewahrsam zu nehmen? Völlig
inakzeptabel ist, dass die Polizeibeamten zunächst das Kind – ein dreijähriges Kind wohlgemerkt – allein in Gewahrsam nahmen, bevor sie der Mutter habhaft werden wollten – umso mehr, als sie den Aufenthalt des Kindes ermitteln konnten, den der Mutter jedoch nicht.
Dieser Vorgang bedarf deshalb einer umfassenden Aufklärung, und zwar – das betone ich ausdrücklich – auch im Hinblick darauf, ob er über die unbestrittene Unsensibilität hinaus überhaupt durch die Abschiebungsverfügung gedeckt und damit rechtmäßig war. Ist das nicht der Fall, stellt sich die Frage, ob daraus für die handelnden Beamten gegebenenfalls auch strafrechtliche Konsequenzen zu ziehen sind.
Ich bin dem Innenminister und der Polizeiführung insoweit dankbar, als sie offenbar um eine umfassende Aufklärung bemüht sind. Sie haben selbst diese strafrechtliche Überprüfung durch die zuständige Staatsanwaltschaft beantragt.
Das Ergebnis dieser Prüfungen muss allerdings zunächst abgewartet werden – dies umso mehr, als sich der Vorgang anscheinend doch etwas anders abgespielt hat, als er in den Medien dargestellt wurde. Das wurde auch in der letzten Sitzung des Innenausschusses deutlich. So wurde dort – entgegen den früheren Darstellungen – zum Beispiel mitgeteilt, dass das Kind von einer Betreuerin aus der Kindertagesstätte begleitet wurde, als es die Polizei in Gewahrsam nahm, und zwar die gesamte Zeit über.
Die Diskussion im Innenausschuss hat gezeigt, dass selbst bei der Feststellung des tatsächlichen Sachverhaltes noch viele Detailfragen offen sind. Diese bedürfen dringend einer Klärung. Offenbar sind die Darstellungen der Polizei, der Erzieherinnen und der betroffenen Mutter nicht ganz deckungsgleich. So ist es meines Erachtens eben noch nicht eindeutig klar, ob das Kind tatsächlich gegen den ausdrücklichen Widerstand der Erzieherinnen abgeholt wurde und welche Rolle der Beauftragte der Mutter spielte.
Wenn diese Überprüfungen abgeschlossen sind, müssen die erforderlichen Schlussfolgerungen gezogen und konsequent umgesetzt werden – bis hin zu möglichen Strafverfahren gegen die beteiligten Polizeibeamten, wenn sich tatsächlich der Verdacht einer Straftat bestätigen sollte.
Davor aber – zudem noch auf der Basis offensichtlich lückenhafter Kenntnisse des Sachverhaltes – ist eine abschließende Beurteilung unseriös. Aus diesem Grund lehnen wir die eindeutige Vorverurteilung ab, welche in den beiden hier zur Debatte stehenden Anträgen zum Ausdruck kommt. Das gilt insbesondere für den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ungeachtet der abschließenden rechtlichen Prüfung des Vorganges und auf der Basis unseres derzeitigen Erkenntnisstandes lässt sich jedoch schon jetzt sagen: Ein derart unsensibles Vorgehen darf sich künftig nicht wiederholen.
Diesen Vorgang auch auf Schlussfolgerungen für die polizeiliche Aus- und Fortbildung zu prüfen, halten wir deshalb für angebracht. Beamte müssen noch stärker als bisher für solche Situationen sensibilisiert werden.
Aus diesem Grund haben Ihnen die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag vorgelegt, der verschiedene richtige Anregungen der Linksfraktion aufgreift, ohne allerdings über das Ziel hinauszuschießen. Dies betrifft insbesondere die Ziffern 1 und 2 des Antrages der Linksfraktion.
Abschiebungen sind sicher nicht das übliche Alltagsgeschäft der Polizei, und weil sich dahinter oft schwierige menschliche Schicksale verbergen, verlaufen sie nicht immer unproblematisch. Sie stellen daher für die Betroffenen wie auch für die Polizeibeamtinnen und -beamten regelmäßig eine Ausnahmesituation dar – ganz besonders dann, wenn Kinder mit betroffen sind.
Ich bin sicher: Die sächsischen Polizeibeamtinnen und beamten meistern derartige Situationen in aller Regel korrekt und mit der nötigen Sensibilität. Der vorliegende Fall zeigt dennoch: Die Polizei muss noch besser auf diese Aufgabe vorbereitet werden.
Die Ausländerbeauftragte regte an, beim Vollzug von Abschiebungen besonders geschulte Polizeibeamtinnen und -beamte einzusetzen. Dieser Vorschlag muss auf seine Realisierbarkeit geprüft und, wenn möglich, umgesetzt werden.
Noch einmal: Ein solcher unsensibler Vorgang darf sich nicht wiederholen.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Herr Innenminister, Sie fordere ich auf, den Landtag nach Abschluss der Untersuchungen rückhaltlos und selbsttätig zu informieren.
Vielen Dank.
Ja, vielen Dank!