Steffen Heitmann
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Was Herr Dr. Külow gerade von sich gegeben hat, der ja auch keinerlei Probleme mit seiner DDR-Biografie hat und sich heute noch seinem Kampfauftrag verpflichtet fühlt,
das lassen wir einfach mal so auf sich beruhen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der wunderbaren Abschiedsausstellung von und für Harald Marx im Semperbau des Dresdner Zwingers – sie heißt „Sehnsucht und Wirklichkeit – Malerei für Dresden im 18. Jahrhundert“ – sind die einzelnen Säle jeweils mit einem Motto versehen. Eines, das für das sogenannte Rétablissement, die Zeit unmittelbar nach dem Siebenjährigen Krieg, steht, lautet „Sachsen durch die Künste blühend machen“. Dieses Motto stammt aus der „Topographischen Geschichte der Stadt Dresden“ von Benjamin Gottfried Weinert aus dem Jahre 1777. Er schreibt dort über die Wiedereinrichtung der kulturellen Institutionen nach dem Siebenjährigen Krieg, insbesondere auch über die Neugründung der Dresdner Kunstakademie 1764, nur ein Jahr nach dem Ende des Siebenjährigen Krieges – ich zitiere –: „Diese Anstalten wurden nicht getroffen, um die Säle der Großen zu verschönern noch den Reichen Gelegenheit zu verschaffen, ihren Hang zur Pracht zu befriedigen. Der Endzweck war weit edler, man wollte Sachsen durch die Künste blühend machen.“
So weit das Zitat. – Das Land lag am Boden, zerstörte Städte und Dörfer, verwüstete Felder, die Bevölkerung dezimiert, Handel, Handwerk, Landwirtschaft darniederliegend. Mit dem Tode des Kurfürsten August II. 1763, des Sohnes August des Starken, ging das glanzvolle augusteische Zeitalter und das polnische Königtum der Wettiner zu Ende – aber die Regierung traf Anstalten, Sachsen durch die Künste blühend zu machen.
Das, meine Damen und Herren, ist Kulturbewusstsein! Dort wurzelt der sprichwörtliche sächsische Kulturstolz! Dem politischen Stellungsverlust muss nicht zwangsläufig ein kultureller Niedergang folgen.
Auch ein halbes Jahrhundert später zeigte sich das in Sachsen. Durch sein taktisch unkluges Agieren in den
Napoleonischen Kriegen verlor Sachsen mit den Beschlüssen des Wiener Kongresses 1815 fast zwei Drittel seines Territoriums und einen Großteil der Bevölkerung an Preußen und versank in politischer Bedeutungslosigkeit.
Aber die Sachsen retteten auch in dieser Krise ihr Selbstbewusstsein in ihren Kulturstolz. Er hat gewiss auch zum wissenschaftlichen und industriellen Aufschwung Sachsens im 19. Jahrhundert beigetragen, und ganz gewiss haben uns die Liebe und Verbundenheit zu unseren im Kern unversehrt gebliebenen sächsischen Kulturinstitutionen auch ein ganzes Stück durch die 40 Jahre DDR mit der diktierenden Partei der Arbeiterklasse getragen.
Was Kultur bewirken kann, ist in Sachsen besonders bewusst, und so ist es kein Zufall, dass wir uns nach der Wiederbegründung unseres Freistaates in unserer Verfassung nicht mit dem in Artikel 11 formulierten Staatsziel der Kulturförderung zufrieden gegeben haben – dieses Kulturförderziel gibt es ja in fast allen Länderverfassungen –; sondern wir haben in Artikel 1 das Kulturstaatsgebot in den Rang einer Staatsfundamentalnorm erhoben und neben die traditionellen Staatsfundamentalnormen gestellt, als da sind: das Demokratiegebot, das Rechtsstaatsgebot oder das Sozialstaatsgebot; und so ist es auch gut, dass heute – am Ende der Legislaturperiode – noch einmal Kunst und Kultur im Mittelpunkt unserer Beratungen stehen.
Sie, verehrte Frau Staatsministerin, haben, wie sich das für eine Fachregierungserklärung zur Kultur gehört, ein weites Feld abgeschritten. Nicht zu allem kann und muss etwas gesagt werden, und im Allgemeinen kann ich auch auf ein sehr konstruktives Miteinander mit Ihnen in den Fragen, die die Kultur betreffen, zurückblicken. Ich möchte deshalb nur vier Bemerkungen machen.
Erstens. Ohne Zweifel ist die bedeutendste und nachhaltigste kulturpolitische Entscheidung dieser Legislaturperiode die Verstetigung und Aufstockung der Kulturraumförderung und die Anpassung der Kulturraumstrukturen an die neue Landkreisstruktur.
Das ist ein großer Erfolg für die Kultur in Sachsen. Sie wissen ja, für Misserfolge will meist niemand verantwortlich sein, Erfolge aber haben immer viele Väter und Mütter. Sie, Frau Staatsministerin, haben einfach das Glück gehabt, in Ihrer relativ kurzen Amtszeit einen Beschluss des CDU-Parteitages vom 15. September 2007 umsetzen zu dürfen,
in dem die Entfristung des Kulturraumgesetzes und die dauerhafte Festschreibung der Mindestzuwendungen an die Kulturräume gefordert wurde.
Es war nicht leicht, die seit der ersten Verabschiedung des Gesetzes unterschwellig immer vorhandenen Widerstände bei Finanz- und Wirtschaftspolitikern, aber auch unter den Landräten, und die dabei benutzten verfassungsrechtlichen Argumentationen zu überwinden. Das Umstrittene ist als Beispiel für kreative Gesetzgebung zum bundesweiten Vorbild geworden und nun dauerhaft gesichert.
Das bedeutet freilich nicht, dass nun auf der Kulturraumebene alles perfekt wäre und wir uns beruhigt zurücklehnen könnten. Die Diskussionen um die Novellierung des Kulturraumgesetzes sind ja durch die schon erwähnten zwei Gutachten flankiert gewesen, die auf Bitten des SMWK durch die Kulturstiftung erstattet worden sind: eines zur Musikfestivallandschaft des Freistaates und eines zu den Theatern und Orchestern. Sie haben den ganzen wunderbaren Reichtum dokumentiert, der sich in diesen Bereichen bei uns entfaltet, aber Sie haben auch den noch bestehenden Strukturierungsbedarf vor Augen geführt; Sie haben schon davon gesprochen. Hier hätte ich mir nach der Novellierung des Kulturraumgesetzes seitens des Staatsministeriums ein intensiveres Zugehen auf die Kulturräume gewünscht. Den Boden für einen konstruktiven Dialog hatten die Gutachten bereitet.
Ich weiß, es geht vorrangig um Gegenstände der kommunalen Selbstverwaltung, und zunächst mussten sich ja auch die großen, neuen Kulturräume neu finden. Ich weiß auch, dass Sie inzwischen fast alle Kulturräume aufgesucht und Gespräche geführt haben. Aber ich finde, das ist zu wenig. Gefragt sind Moderation, Beratung und Hilfestellung als Ausfluss kultureller Gesamtverantwortung, damit nicht demnächst die großen Kulturinstitutionen in den Kulturräumen – das sind nun einmal die Theater und Orchester – einen immer größeren Teil der Kulturraummittel auffressen und eine lebendige kulturelle Szene daneben erstickt wird.
Zweitens. Sachsen hat wunderbare Museen. Die wohl bedeutendsten und schönsten Sammlungen vereinigen die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, die „Schatzkammer“ des Freistaates. Es ist ein schönes Symbol für den Kulturstaat Sachsen, dass er das jahrhundertealte politische Machtzentrum der Wettiner, das Dresdner Residenzschloss, in einem beispiellosen Wiederaufbauprozess zur Präsentation seines Staatsschatzes herrichtet. Unser Land bekommt sein geschichtliches Herz wieder, und wir müssen besorgt sein, dass die Geschichte ablesbar bleibt und das Bauwerk nicht nur die Hülle für moderne oder gar modernistische Ausstellungspräsentationen darstellt.
Ihrem Staatsministerium kommt dabei eine besondere Verantwortung zu, die auch wahrgenommen werden muss.
Die staatlichen Museen sind überschaubar und bekannt. Den Reichtum der kommunalen Museen in unserem
Lande überblicken nur Kenner. Immer wieder hat es deshalb den Ruf nach einer umfassenden Museumskonzeption gegeben, und Sie, Frau Staatsministerin, haben kurz nach Ihrer Amtsübernahme – wie ich damals fand, ein wenig leichtfertig; vielleicht lag das noch an der Unerfahrenheit – zugesagt,
eine solche Konzeption vorzulegen. Diese Zusage haben Sie leider nicht eingehalten; denn das Papier aus Ihrem Hause, das Sie vor einigen Wochen in die Öffentlichkeit gebracht haben, ist zwar sorgfältig erarbeitet und enthält gutes Material und manche bedenkenswerte Empfehlung zu den staatlichen Museen, aber es leidet an einem politischen und an einem sachlichen Mangel: Es hat das Kabinett nicht passiert, und es betrachtet die nichtstaatlichen Museen nur am Rande und viel zu pauschal.
So kann das Papier nur als Material für eine künftige Museumskonzeption dienen; ein Neuansatz wird notwendig sein.
Noch zwei Anmerkungen zum Museumspapier. Sie haben das Japanische Palais in Dresden bereits erwähnt, ein Bauwerk hohen Ranges – wir haben es hier immer vor Augen –, an dessen Giebel in großen Buchstaben seine Bestimmung geschrieben steht: „Museum usui publico patens“ – Museum zu öffentlichem Nutzen offenstehend. Dieses Haus verdient eine klare, durchstrukturierte Nutzungskonzeption, nicht vage Mischnutzungsvorstellungen. Die Nutzung sollte klar auf die Naturhistorischen Sammlungen, deren Rang auf ihrem Gebiet dem Grünen Gewölbe auf seinem Gebiet durchaus vergleichbar ist, und auf die Ethnografischen Sammlungen konzentriert werden.
Die zweite Anmerkung. Die Landesstelle für Museumswesen ist der Verwaltungsreform entnommen worden und als kleine selbstständige, dem SMWK direkt nachgeordnete Behörde erhalten geblieben. Sie nimmt eine unverzichtbare Aufgabe wahr.
Wenn sie die zusätzlichen Aufgaben wahrnehmen soll, die ihr in dem Konzeptionspapier zugemessen werden, wird sie personell und strukturell überfordert sein. Die Angliederung an die Staatlichen Kunstsammlungen halte ich für keine gute Idee. Dort wird sie das fünfte Rad am Wagen werden. Möglich wäre eine Zusammenführung mit der Kulturstiftung – die Förderprofile fügen sich aneinander – oder eine Angliederung an das Landesamt für Denkmalpflege.
Drittens. Eigentlich drängt es mich, weitere Schwerpunkte und Erfolge sächsischer Kulturpolitik zu benennen bzw. zu vertiefen, die Sie genannt haben. Es gibt genügend Anlass. Zum Beispiel sind die Kulturausgaben im laufenden Doppelhaushalt deutlich gestiegen, obwohl Sachsen unter den deutschen Flächenländern schon vorher Spitzenreiter bei der Kulturförderung war.
Ich muss aber auch hier eine Sorge benennen, die mich in den letzten Jahren umtreibt. Ich habe die gravierenden pauschalen Personalsparprogramme, die der Landtag beschlossen hat, immer aus Überzeugung mitgetragen, weil sie Ausdruck einer verantwortungsvollen Finanzpolitik sind und unser Land zukunftsfähig machen. Inzwischen aber wird sichtbar, dass die pauschalen Stellenstreichungen, die im Interesse der politischen Durchsetzbarkeit zunächst sicherlich nötig waren, bei einigen zentralen kulturellen Institutionen zur Zerstörung ihrer Kernkompetenz führen können.
Dazu zähle ich vor allem die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, aber auch die Sächsische Landesbibliothek. Wir sind jetzt soweit, dass wir von den pauschalen Streichungen Abstand nehmen und die Einrichtungen ausnehmen müssen, deren Niveau und internationale Ausstrahlung verloren zu gehen drohen. Museen wie die Rüstkammer oder das Münzkabinett der Staatlichen Kunstsammlungen können ohne dauerhaft angestellte Spezialrestauratoren, ohne der Sammlung mit dem Herzen verbundene Kunstwissenschaftler, die auch forschen, nicht angemessen existieren.
Wir müssen den schleichenden Niedergang an diesen Stellen aufhalten. Das ist eine ernste und schwierige Aufgabe für den nächsten Doppelhaushalt.
Die vierte Bemerkung. Gestatten Sie auch mir noch ein Wort zur Sächsischen Akademie der Künste. Ich bin der Letzte, der meinte, Qualität und Erfolg im kulturellen und künstlerischen Bereich hingen nur vom Geld ab. Aber es gibt – das ist wie im sozialen Bereich – Grenzen, unterhalb derer man von Unterfinanzierung sprechen muss. Es ist bewundernswert, welche öffentlichkeitswirksame Arbeit die Akademie mit ihrem bescheidenen Etat geleistet hat. Wir alle in diesem Hohen Haus haben die Akademie aus gutem Grund gewollt. Sie nimmt neben der Kulturstiftung und dem Kultursenat eine wichtige kulturelle Querschnittsaufgabe wahr. Nun sollten wir sie schrittweise mit einem angemessenen Haushalt ausstatten, wie es dem Kulturstaat Sachsen zukommt. Diesbezüglich stimme ich Ihnen, Frau Ministerin, uneingeschränkt zu.
Zurück zu meiner Einleitung. Weil Sachsen Erfahrung mit der Überwindung von Krisen durch Kulturpflege und durch Kulturbewusstsein hat, werden wir mit der Wirtschaftskrise und dem demografischen Wandel gelassener umgehen können als andere. Jedenfalls sind wir gut vorbereitet. Das Kulturland Sachsen nimmt auch keinen Schaden, wenn in Dresden eine kommunale Brücke gebaut wird, die seit dem 19. Jahrhundert geplant ist und die mehr als zwei Drittel der Dresdner wollen.
Zum Schluss erlaube ich mir noch eine Bemerkung zur weithin staatsmännischen Rede von Ihnen, Herr Staatsminister Jurk – er ist gerade nicht anwesend – zur Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten. Sie haben – ich glaube, es war fast wörtlich – gesagt: Koalitionen sind keine Notlösung, sondern sie dienen der Demokratie.
Ich will nicht bestreiten, dass Koalitionen demokratisch sind, aber sie sind nicht demokratischer als Alleinregierungen, wie das oft behauptet wird. Bei allem Respekt vor Ihrer erworbenen Kompetenz und Ihrem Einsatz zum Wohle unseres Freistaates – das gilt ebenso für Sie, Frau Staatsministerin Dr. Stange –, Koalitionen bleiben eine Notlösung.
Sie tragen zu noch mehr Parteipolitisierung jeder Sachfrage bei, als dies ohnehin schon der Fall ist.
Meine Erfahrung nach zehn Jahren Regierungsverantwortung und 19 Jahren Landtagsarbeit ist: Diese Koalition hat in der politischen Arbeit den Aufwand verdoppelt und den Effekt halbiert.
Die Entscheidungen sind weniger, aber nicht besser geworden, und man hat länger gebraucht.
Meine Vorliebe für das Mehrheitswahlrecht ist bestärkt worden. Auch andere Koalitionen bleiben Notlösungen. Eine klare Mehrheit braucht unser Land.
(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Alle Minderheiten raus! 100 % CDU, das ist direkt! – Zuruf von der Linksfraktion: Das kann doch nicht Ihr Ernst sein!)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten, sehr dezimierten Damen und Herren!
Ja, das ist richtig. Ich spreche aber alle an. – Erst vor einem reichlichen halben Jahr hatten wir hier eine Debatte über unser Kulturraumgesetz. Damals habe ich einige Bemerkungen gemacht über die Besonderheiten des Kulturlandes Sachsen, den Kulturstolz der Sachsen im Allgemeinen sowie über die vorbildliche und segensreiche Wirkung des Kulturraumgesetzes im Besonderen. Das möchte ich heute nicht wiederholen, zumal wir uns darin,
wie die damalige Debatte gezeigt hat, alle weitgehend einig sind.
Damals ging es lediglich um die Verlängerung der Geltung des Kulturraumgesetzes über das Jahr 2007 hinaus, obgleich schon klar war, dass für den Fall, dass die Landkreisreform beschlossen würde, eine Novellierung des Kulturraumgesetzes erforderlich wird. Aus guten politischen Gründen wollten wir das eine mit dem anderen nicht vermischen. Heute ist es so weit, dass wir die Landkreisreform in einem wesentlichen Punkt vervollständigen.
Damals habe ich drei Ziele genannt, die die notwendige Novellierung enthalten muss:
Erstens. Das Gesetz muss dauerhaft entfristet und damit verlässlich in den Kodex der sächsischen Kultur- und Leistungsgesetze eingefügt werden.
Zweitens. Die Aufstockung der Mindestzuwendungen des Freistaates an die Kulturräume auf 86,7 Millionen Euro muss im Gesetz festgeschrieben werden.
Drittens. In das System des Gesetzes und die in ihm festgelegte Struktur der Kulturräume darf nur so weit eingegriffen werden, wie die veränderte Landkreisstruktur dies erfordert.
Heute kann ich feststellen: Alle drei Ziele sind mit der uns zur Beschlussfassung vorliegenden Novelle verwirklicht. Damit ist ein Meilenstein der sächsischen Kulturgesetzgebung erreicht. Ich danke allen Finanz- und Ordnungspolitikern meiner Fraktion wie der anderen Fraktionen und den Landräten, dass sie in ihrer Mehrheit diesen Weg mitgegangen sind. Auch verfassungsrechtliche Bedenken konnten endgültig ausgeräumt werden.
Neben den drei urbanen Kulturräumen, die unverändert bestehen bleiben, werden also künftig fünf ländliche Kulturräume existieren, jeweils aus zwei neuen Landkreisen gebildet. Ihre interne Organ- und Beratungsstruktur bleibt im Wesentlichen unverändert.
Zwei sinnvolle Neuerungen im vorliegenden Gesetzentwurf will ich hervorheben. Die erste Neuerung: Die Erhöhung der Zuweisungen des Freistaates an die Kulturräume um 10 Millionen Euro bis zum Jahre 2005 hatte in einigen Kulturräumen zu der unerwünschten Folge geführt, dass die kulturellen Eigenmittel besonders bei den Sitzgemeinden gekürzt wurden. Um das Prinzip der solidarischen Kulturraumförderung zu befestigen, wurde deshalb im § 6 eine doppelte Sicherung festgelegt. Zum einen darf die Zuweisung der staatlichen Mittel bei den ländlichen Kulturräumen nicht höher sein als das Zweifache der Kulturumlage – eine Regelung, die es schon bisher in einer Verwaltungsvorschrift gab, die allerdings zum Schluss gar nicht mehr galt –; zum anderen darf die Zuweisung der staatlichen Mittel bei den einzelnen Kulturräumen 30 % der Summe der Ausgaben oder der finanzwirksamen Aufwendungen aller vom Kulturraum geförderten Einrichtungen und Maßnahmen nicht übersteigen.
Ich gebe gern zu, dass das ein wenig kompliziert klingt und bei der Berechnung wohl auch sein wird. Auch in der Anhörung fand diese Vorschrift wenig Beifall. Auf meine Nachfrage hin hatte aber auch niemand eine Alternative, wie eine Absenkung kommunaler Kulturausgaben zulasten staatlicher Mittel verhindert werden könnte. Man muss sehen, wie sich diese Bestimmung in der Praxis bewährt.
Die zweite Neuerung enthält der neugefasste § 9. Sie ist Folge des Fortfalls der Befristung. Aller sieben Jahre, erstmals zum Ende des Jahres 2015, soll eine Überprüfung des Gesetzes – Evaluation nennt man das heute – stattfinden.
Wir hatten im Ausschuss eine umfangreiche Anhörung zum Gesetzentwurf. Er fand durchweg hohes Lob und Anerkennung im Grundsatz – übrigens ein überaus
wohltuendes Erlebnis für die Abgeordneten und auch für die Staatsregierung, die ja sonst für ihre Gesetze in aller Regel nur gescholten werden. Freilich hat es auch eine Fülle von höchst bedenkenswerten Vorschlägen im Einzelnen gegeben. Ich gestehe gern, dass ich nach der Anhörung die Lust verspürt habe, mich hinzusetzen und das Gesetz einfach neu zu formulieren. Aber das wäre weder aus zeitlichen noch aus politischen Gründen möglich gewesen und hätte dem von mir selbst gestellten und vorhin zitierten dritten Ziel widersprochen.
So haben wir uns im vorliegenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen lediglich vorsichtig bemüht, neben einigen gesetzestechnischen und sprachlichen Veränderungen nur sparsame Ergänzungen aufzunehmen, zumal wir uns ja sorgsam hüten müssen, in die kommunale Zweckverbandshoheit einzugreifen.
Ich will die fünf Ergänzungen hier gleich nennen und erspare mir damit die gesonderte Einbringung des Änderungsantrages.
1. Der Zusatz, dass in der Satzung des Zweckverbandes regionale Besonderheiten berücksichtigt werden können, nimmt Bedenken auf, dass in sehr weitgestreckten Kulturräumen – man denke etwa an den neuen Kulturraum Erzgebirge/Mittelsachsen, der sich praktisch quer durch ganz Sachsen erstreckt – die regionale kulturelle Identität beeinträchtigt werden könne.
2. Der Hinweis, dass bei der Vergabe von Fördermitteln auf ein angemessenes Verhältnis zwischen Projektförderung und institutioneller Förderung zu achten ist, soll die notwendige Fortentwicklung der Kunst- und Kulturszene ins Bewusstsein rücken.
3. Die Erwähnung der Kulturstiftung neben dem Kultursenat als Ratgeberin des Kulturbeirates in künstlerischen Fragen erweitert das Beratungsangebot für die Kulturräume und trägt zur weiteren Vernetzung der kulturellen Institutionen im Lande bei.
4. Der Strukturfonds aus Kulturraummitteln, der beim SMWK verwaltet wird, soll künftig auch für gutachterliche Untersuchungen in den Kulturräumen zur Verfügung stehen können.
5. Ein besonderes Problem bildet der Wegfall der Kreisfreiheit für die Städte, die zugleich Sitzgemeinden für große kulturelle Einrichtungen sind. Es wird nun künftig möglich sein, dass kreisangehörige Oberzentren und Städte des oberzentralen Städteverbundes – den gibt es in der Lausitz – Mitglied in ländlichen Kulturräumen werden können, wenn Stadtrat und Kulturkonvent dies beschließen. Das Gesetz eröffnet hier eine Möglichkeit, ohne in die Entscheidungskompetenz des Zweckverbandes einzugreifen – eine Regelung, die besonders meinen Kollegen Heidan befriedigen wird.
Das sind die fünf Ergänzungen, die sich im Wesentlichen aus der Anhörung ergeben haben.
Schließlich will ich noch auf die „Bepackung“ des Antrages hinweisen. Das verfassungsrechtliche „Bepackungs
verbot“, das für das Haushaltsbegleitgesetz gilt, greift hier nicht. Ich will also auf die „Bepackung“ des Antrages mit einer kleinen, aber wichtigen Korrektur des Verwaltungsneuordnungsgesetzes hinweisen, die eine dienstrechtliche Regelung für ausscheidende, aber wiedergewählte Landräte eher in Kraft treten lässt, damit sie wirksam werden kann.
Es wäre ein schönes Zeichen für Kontinuität und Neuanfang in der sächsischen Kulturpolitik, wenn es uns trotz unterschiedlicher Auffassungen in Einzelfragen auch heute gelänge, diese nun dauerhafte Novellierung des Kulturraumgesetzes ohne Gegenstimme zu verabschieden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte Herrn Hatzsch und Herrn Dr. Gerstenberg herzlich danken, dass sie noch einmal die Bedeutung der heutigen Beschlussfassung herausgestrichen haben, wie ich dies vielleicht nicht genügend getan habe.
Herr Dr. Gerstenberg, es hätte ein besseres Gesetz werden können. Ich habe ja vorhin gesagt, ich hätte mich nach der Anhörung gern hingesetzt und ein neues Gesetz geschrieben. Nur bin ich mir sicher, dass wir dann heute nicht hier sitzen und ein neues Gesetz beschließen würden. Aus politischen Gründen war es wohl richtig, dass wir diesen Weg der Bescheidenheit gegangen sind, nämlich lediglich Anpassung an die jetzige Situation. Damit haben wir einen politischen Konsens erreicht, den wir mit der Beschäftigung im Detail möglicherweise zerredet hätten.
Was die Zustimmung des SMF zu einer Rechtsverordnung des SMWK anlangt, so halte ich das für berechtigt; denn bisher war das SMWK lediglich zu einer Verwaltungsvorschrift berechtigt. Jetzt geht es um eine Rechtsverordnung. Dass das SMF bei einem Leistungsgesetz mitbeteiligt wird, halte ich für normal. Das ist bei anderen Gesetzen auch so.
Das ist aber nicht der Grund, weshalb ich noch einmal ans Pult getreten bin. Ich möchte auf Herrn Dr. Külow und Herrn Dr. Schmalfuß reagieren, die gesagt haben, dass das Theater- und Orchestergutachten von der Staatsregierung sei. Es war ein Gutachten, das wir als Kulturstiftung auf Bitten der Staatsregierung in Auftrag gegeben haben. Die Kulturstiftung hat dieses Gutachten erstellt und der Öffentlichkeit vorgestellt. Das kann man übrigens schon vorn lesen, wenn man es sich richtig ansieht.
Das sei ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, wird da behauptet und dann auf das Vorblatt des Gesetzes verwiesen, wo freilich ein paar Ausführungen auf der Basis des Theater- und Orchestergutachtens gemacht werden.
Ja, bitte.
Nein. Sie haben nicht richtig gelesen. Ich stimme Ihnen zu, dass das so drin steht. Aber es steht auch drin, dass wir gebeten worden sind, ein solches Gutachten zu machen. Das haben wir gern getan. Ich glaube auch, dass es die Kulturstiftung besser tun konnte, als es die Staatsregierung je hätte tun können, weil wir in ganz anderer Weise mit den Betroffenen und den Rechtsträgern ins Gespräch gekommen sind; was sich auch im Gutachten niedergeschlagen hat.
Sie haben gesagt, das sei ein Hineindiktieren der Staatsregierung in die Kulturräume. Mehr als 60 % der Kulturraummittel fließen in die Theater und Orchester in den Kulturräumen. Das heißt doch, man muss sich über die Zukunftsfähigkeit der Theater- und Orchesterstrukturen Gedanken machen. Der Freistaat hat seine Aufgaben mit dem heutigen Tag getan. Er hat die Kulturraummittel dauerhaft auf einem erhöhten Niveau festgeschrieben. Nun ist es Aufgabe der Kulturräume, damit umzugehen und ihre Strukturen darauf auszurichten. Das Vorblatt des Gesetzes gibt eine auf der Basis des Gutachtens begründete Prognose ab. In Zukunft wird sich jeder der vergrößerten Kulturräume nur noch ein Theater und Orchester leisten können – das ist meine feste Überzeugung –, und die Strukturen müssen sich daran orientieren.
Der Freistaat, der darum gebeten hat, ein solches Gutachten zu erarbeiten, kommt nur seiner kulturellen Gesamtverantwortung nach, wenn er ein solches Gutachten erstellen lässt. Jetzt kommt es darauf an, was die Kulturräume damit machen. Da gibt es kein Hineindiktieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass der Freistaat Sachsen sich in seiner Verfassung von 1992 nicht mit einem allgemeinen Staatsziel der Kulturförderung zufrieden gibt, wie es sich in den meisten deutschen Verfassungen findet, sondern in Arti
kel 1 ein Kulturstaatsgebot neben die traditionellen Staatsfundamentalnormen stellt, hat seinen guten Grund.
Sachsen ist eine der reichsten und vielfältigsten Kulturlandschaften Deutschlands.
Die Kultur in Sachsen hat ihre Wurzeln in den Überlieferungen einer mehr als tausendjährigen Geschichte. Ihre Wirkungen sind in der Mentalität und im Heimatgefühl der Menschen bis heute lebendig.
Georg Milbradt, unser Ministerpräsident, hat einmal Kultur als „Grundnahrungsmittel“ für das Leben der Menschen in Sachsen bezeichnet. Dass dies besonders in Sachsen so ist, hat auch historische Gründe.
Nach dem Wiener Kongress 1815, als Sachsen nahezu zwei Drittel seines Territoriums und einen Großteil seiner Bevölkerung an Preußen verliert und in die politische Bedeutungslosigkeit versinkt, rettete Sachsen sein Selbstbewusstsein in den sprichwörtlich gewordenen sächsischen Kulturstolz. Dieser Kulturstolz bestimmt unsere Identität bis heute maßgeblich mit. Er hat auch durch die beiden Diktaturen getragen, die unsere großen sächsischen Kulturinstitutionen, wie zum Beispiel Staatskapelle oder Thomanerchor, Kunstsammlungen oder Landesbibliothek, zwar beeinträchtigen, ihre kulturelle Substanz im Kern aber nicht zerstören können. So ist es für mich kein Zufall, dass gerade im Freistaat Sachsen – bisher allein in Deutschland, inzwischen aber mit bundesweiter Vorbildwirkung – nach Auslaufen der kulturellen Übergangsfinanzierung nach dem Einigungsvertrag das System des Kulturraumgesetzes entwickelt wurde.
1994, als der nachrevolutionäre Gestaltungsspielraum von der Regierung Biedenkopf noch kraftvoll genutzt werden konnte, ist ein kreatives Regelwerk entstanden. Es ist bis heute mit zwei Namen verbunden: Matthias Theodor Vogt, heute Professor in Görlitz, der das System entwickelte, und Hans-Joachim Meyer, erster Staatsminister für Wissenschaft und Kunst nach der Wiederbegründung des Freistaates, der das Gesetz politisch durchsetzte.
Das Kulturraumgesetz hat die Kulturpflege als Pflichtaufgabe der Gemeinden und Landkreise festgeschrieben – auch das ist einmalig in Deutschland – und den regionalisierten Kulturlastenausgleich als Prinzip für die Förderung der kulturellen Infrastruktur eingeführt. Mit der solidarischen Finanzierung und Strukturierung der für die gesamte Region bedeutsamen Kulturinstitutionen und Kulturaktivitäten war für Erhalt und Fortentwicklung von Kunst und Kultur, vor allem in den ländlichen Räumen, eine unverzichtbare Grundlage gelegt. Auf dieser Basis sind leistungsfähige Kulturräume entstanden, die unter beachtlichen Anstrengungen den Reichtum unserer Kulturlandschaft in Breite und Qualität erhalten und weiterentwickelt haben. Das Kulturraumgesetz hat sich nach allgemeiner Auffassung hervorragend bewährt.
Jetzt komme ich zu einer zweiten Bemerkung. Obgleich das Kulturraumgesetz und seine Änderungen von diesem Hohen Haus jeweils einstimmig beschlossen wurden und
sich unzweifelhaft bewährt haben, war es aus verfassungs- und finanzpolitischen Gründen regierungsintern und unter den Landräten nie unumstritten. Der Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung mit der Bildung kultureller Pflichtzweckverbände musste verfassungsrechtlich haltbar ebenso gut begründet werden wie die Abkopplung der Kulturraummittel von den Finanzströmen des kommunalen Finanzausgleichs. Deshalb ist die Befristung des Gesetzes eingeführt worden. Deshalb jedes Mal die lebhaften politischen Debatten bei der Verlängerung. Weil dem so ist, waren die Kulturbeflissenen in diesem Land sehr froh, als sie in der Koalitionsvereinbarung von 2004 lasen, dass die Geltungsdauer des Gesetzes bis zum Jahr 2011 verlängert werden sollte und sogar die jährlichen Zuwendungen an die Kulturräume um 10 Millionen Euro angehoben wurden.
Kundige wissen, dass diese Regelungen mit dem Namen des mit der Kultur sehr verbundenen, von mir hochgeschätzten ehemaligen Kollegen Karl-Heinz Kunckel verbunden sind, dem langjährigen Vorsitzenden der sächsischen SPD und ihrer Landtagsfraktion.
An sein nun schon so lange währendes Krankenlager gehen meine herzlichsten Grüße.
Es geht heute lediglich darum, die Koalitionsvereinbarung umzusetzen. Dass die Gelegenheit genutzt wird, den Strukturfonds aus Kulturraummitteln beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, ist verständlich und richtig.
Dritte Bemerkung: Ich gestehe gern zu, dass die Verlängerung des Gesetzes spät kommt. Die deswegen anklagenden Reden der Oppositionsfraktionen werden wir dann gewiss noch zu hören bekommen. Dazu ist zu sagen:
Erstens kommt die Verlängerung rechtzeitig vor Ende dieses Jahres und
zweitens stand nie infrage, dass die Verlängerung rechtzeitig kommt.
Insofern bestand nie ein wirkliches Risiko für die Akteure in den Kulturräumen, die natürlich längst Verträge eingehen mussten, die weit über 2007 hinausführen.
Ich kann hier versichern, dass alle Verzögerungen mit Überlegungen zu tun hatten, wie das Kulturraumgesetz dauerhaft gesichert werden kann. Damit komme ich zur letzten Bemerkung.
Die vorliegende Novellierung wird zur Übergangslösung, sobald wir, wie vorgesehen, eine Neugliederung der Landkreise beschließen. Denn wenn die Landkreisreform in Kraft tritt, läuft das Kulturraumgesetz für den größeren Teil der ländlichen Kulturräume ins Leere, weil deren
Zweckverbände kraft Gesetzes aufgelöst sind. Die Landkreisreform zieht also zwingend eine Kulturraumanpassung nach sich. Die Diskussion hierum soll jetzt nicht geführt werden, und Verwaltungs- und Landkreisreform sollen nicht mit der Kulturraumanpassung vermischt werden. Eines nach dem anderen.
Drei Ziele der dann notwendigen Novellierung will ich aber hier schon nennen. In ihnen weiß ich mich auch mit unserem Koalitionspartner einig.
Erstens: Das Gesetz steht nicht zur Disposition und muss endgültig entfristet werden.
Zweitens: Die Aufstockung der Mindestzuwendungen des Freistaates an die Kulturräume muss dauerhaft festgeschrieben werden.
Drittens: In das System des Gesetzes und die in ihm festgelegte Struktur der Kulturräume darf nur so weit eingegriffen werden, wie die veränderte Landkreisstruktur dies zwingend erfordert.
Ich komme zum Schluss. Ich könnte mir vorstellen, dass wir heute die gute Tradition dieses Hohen Hauses fortsetzen können, die Novellierung des Kulturraumgesetzes einstimmig zu beschließen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für den Schutz und die Förderung der deutschen Sprache bin ich auch. Zum Beispiel hätten wir die deutsche Schriftsprache vor der völlig unsinnigen und überflüssigen Rechtschreibreform schützen müssen. Das haben wir leider versäumt.
Der vorliegende Antrag richtet sich allerdings auf ein Gebiet, das für einen Vorstoß zum Schutz oder zur Förderung der deutschen Sprache denkbar ungeeignet ist. Sie, meine Damen und Herren ganz rechts außen, verkennen mit Ihrem Antrag die Art und das Wesen des heutigen wissenschaftlichen Diskurses. Sie finden sich offenbar in den heutigen Zusammenhängen der Forschung und der Forschungsförderung nicht zurecht.
Worum geht es? Die Exzellenzinitiative, die Sie „rein innerdeutsch“ nennen, dient dazu, Hochschulen, die im weltweiten Maßstab zur Forschungselite zählen, auszumachen, zu identifizieren und auf diese Hochschulen die Forschungsförderung des Bundes und der Länder zu konzentrieren. Ein solches Vorgehen bedingt in einer wissenschaftlich vernetzten Welt eine fachliche Außensicht auf die hiesigen Einrichtungen. Diese wird durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft und den Wissenschaftsrat organisiert und bewertet.
Bei der ersten Ausschreibungsrunde der Exzellenzinitiative kamen von 172 Gutachtern 144 aus dem Ausland. Von 26 Mitgliedern der gemeinsamen Kommission von DFG und Wissenschaftsrat kamen zwölf aus dem Ausland. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat die Antragsteller vor diesem Hintergrund gebeten, die Anträge in englischer Sprache abzufassen. Eine Ausnahme von dieser Bitte wurde aber ausdrücklich für die Geisteswissenschaf
ten formuliert. Hier findet in der Tat die deutsche Sprache die fachspezifisch gebührende Berücksichtigung.
Das weitere Verfahren gestaltete sich dann so, dass die Anträge von den Gutachtern in Gruppensitzungen erörtert und bewertet wurden. Die Arbeitssprache dieser Gremien ist Englisch. Die Ergebnisse werden dann in deutschsprachigen Gutachten zusammengefasst, in Fachkommissionen bewertet und in der Gesamtkommission erörtert.
Die Sprache, in der die weltweit vernetzte Wissenschafts- und Forschungselite miteinander kommuniziert und in der sie vorrangig publiziert, ist nun einmal, ob einem das gefällt oder nicht, Englisch. Ausnahmen gibt es, wie gesagt, für bestimmte Bereiche der Geisteswissenschaften.
Es gibt für ein Land, das eine Spitzenstellung in der Weiterentwicklung von Wissenschaft und Forschung behaupten will – und das wollen wir in Deutschland –, nur die Möglichkeit, den Spielregeln und Gepflogenheiten des internationalen wissenschaftlichen Diskurses angepasst zu verfahren. Hierzu gehört nun einmal die Beherrschung und sichere Anwendung der englischen Sprache.
Der Beschluss des vorliegenden Antrages wäre ein Ausdruck provinzieller Peinlichkeit. Er sollte deshalb abgelehnt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte sechs Bemerkungen machen, die vielleicht zur Versachlichung der Diskussion beitragen.
Erstens. Das fürstliche und königliche Haus Wettin hat unser Land über 800 Jahre lang in guten und in schlechten Zeiten, mal besser, mal schlechter regiert.
Das ist noch nicht einmal 100 Jahre her. Meine Großeltern haben mir noch lebhaft aus ihrer Jugendzeit unter königlicher Herrschaft erzählt, mir ist das sehr lebendig. Sachsen und das Haus Wettin haben eine lange gemeinsame Geschichte und deshalb auch eine fortdauernde gemeinsame Verantwortung, nicht im rechtlichen, wohl aber im historischen und moralischen Sinn.
Zweitens. Nach dem Ersten Weltkrieg dankten im Jahre 1918 in Deutschland die Monarchen ab. In Verträgen zwischen den neuen Republiken und den ehemals regierenden Häusern wurden die Vermögensauseinandersetzungen vereinbart, so auch in Sachsen. Damit war eine Rechtsgrundlage geschaffen, die bis zum Jahre 1945 in Geltung stand.
Hören Sie einmal zu, es ist vielleicht ganz interessant, wenn Sie die Fakten hören.
Drittens. Nach dem Zweiten Weltkrieg trennten sich die Entwicklungen. In den westlichen Besatzungszonen bestanden die Verträge zur Fürstenabfindung fort, in der Ostzone unter sowjetischer Herrschaft und mit tatkräftiger Mithilfe der deutschen Kommunisten wurden die besitzenden Adeligen oft nur deshalb, weil sie Adelige waren und Eigentum besaßen, enteignet, diffamiert, wie Hunde von ihrem Eigentum und aus der Heimat vertrieben, in Lager deportiert – viele kamen um. Unübersehbares Unrecht wurde als revolutionäre Großtat beschönigt
und mit der marxistischen Geschichtsideologie gerechtfertigt.
Ich weiß, Sie wollen das nicht hören, aber Sie müssen es hören. Es nützt Ihnen nichts.
Viertens. Ziel der friedlichen Revolution von 1989
und der dadurch möglich gewordenen – –
Ich glaube, dass Sie das nicht gern hören, aber Sie müssen es hören!
Ziel der friedlichen Revolution von 1989 und der dadurch möglich gewordenen Wiedervereinigung war es auch – auch, sage ich –, dieses gravierende Unrecht zu würdigen und – soweit rechtlich, tatsächlich und politisch möglich – wieder gutzumachen.
Diese Absicht liegt den vermögensrechtlichen Bestimmungen des Einigungsvertrages, dem die Volkskammer der DDR zugestimmt hat, des Vermögensgesetzes und des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes zugrunde.
An der Erarbeitung dieser Gesetze in den Neunzigerjahren war der Freistaat Sachsen beteiligt. Ich selbst habe mich so, wie ich mich für die Beibehaltung des Ausschlusses der Rückübertragung der zwischen 1945 und 1949 enteigneten Ländereien eingesetzt habe, auch für die Rückgabe der noch vorhandenen beweglichen Gegenstände an die ursprünglichen Eigentümer eingesetzt.
Fünftens. Wir leben jetzt – Gott sei Dank und der Revolution sei Dank – in einem Rechtsstaat. Das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz gilt für alle Bürger, also auch für die Mitglieder des Hauses Wettin. Wir sollten uns nicht wieder einmal auf das Niveau von Boulevard-Zeitungen begeben, sondern in Ruhe prüfen, was rechtens ist. Wenn Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion.PDS – so heißen Sie jetzt –, sich berufen fühlen, zur – ich zitiere – „Rettung sächsischer Kulturgüter vor dem Zugriff des Hauses Wettin“ aufzurufen, dann entbehrt das nicht einer gewissen Perversität.
Denn Sie sind Mitglieder einer Partei, die skrupellos und ohne nach Recht und Gesetz zu fragen, tausendfach auf fremdes Eigentum zugegriffen und
sich bis heute von diesem Unrecht nicht klar distanziert hat. Verschonen Sie uns also bitte mit Ihren scheinheiligen Debatten!
Ihre agitatorische Rede, Herr Kollege Külow, erinnert an dunkle Zeiten, die wir Gott sei Dank hinter uns haben.
Darf ich noch die sechste Bemerkung anschließen?
Zum Schluss freilich möchte ich das Haus Wettin und seine Vertreter aber auch bitten,
die historisch begründete, besondere mentale Lage in Ostdeutschland unabhängig von der Rechtslage zu bedenken.
Die emotionale Verbindung der sächsischen Bewohnerschaft zum ehemaligen Herrscherhaus ist dauerhaft unterbrochen. Die rechtlichen Grundlagen werden überhaupt nur von einem Teil verstanden. Es geht um Kulturgut, dessen besondere Bedeutung für unser Land im Bewusstsein der Sachsen besonders verankert ist.
Mein letzter Satz. Ich appelliere an das Haus Wettin, wie bei den Verträgen vom 9. September 1999 und vom 2. Oktober 2006 eine einvernehmliche Lösung mit dem Freistaat zu suchen und so seiner historischen Rolle für Sachsen gerecht zu werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich verweise zunächst auf meine grundsätzlichen Bemerkungen heute in der Aktuellen Debatte, die ich nicht wiederholen möchte, und auf die Ausführungen von Frau Staatsministerin Dr. Stange, die sehr zur Versachlichung der Debatte beigetragen haben. Deshalb nur noch zwei Anmerkungen.
Erstens. Es fällt mir die dramatisierende, höchst populistische Titelwahl auf. Erst war vom „Zugriff“ die Rede, jetzt spricht man vom „Ausverkauf“. Keine Überschrift in großen Buchstaben, kein Presseartikel ist Ihnen, verehrte Kollegen von der FDP, zu gering, um nicht ein wenig Aufmerksamkeit für sich selbst daraus abzuleiten.
Man erkennt eine Marketingstrategie, aber keine inhaltliche Linie. Deshalb fällt Ihnen auch der Schulterschluss nach allen Seiten so leicht – diesmal mit der Linksfraktion.PDS.
Zweite Anmerkung. Die FDP firmierte früher einmal als Rechtsstaatspartei, die über Recht und Gesetz, vor allem über die Grundrechte, in besonderer Weise wacht. Dazu gehört auch das Recht auf Eigentum. Im Bundestag – wir haben gerade darüber debattiert – will die FDP das Eigentumsrecht dadurch stärken, dass sie die Streichung des bisher nie angewendeten sogenannten Sozialisierungsartikels 15 des Grundgesetzes begehrt. Herr Dr. Martens hat das gerade salbungsvoll, allerdings auch launisch begründet.
Im Gegensatz dazu legen Sie uns hier einen Antrag vor, der – seine Verabschiedung vorausgesetzt – tief in das Eigentumsrecht eingreifen und die Staatsregierung zu rechtlich fragwürdigen Winkelzügen auffordern würde.
Ich sagte schon, es geht hier um die Prüfung von Rechtsansprüchen. Sind sie berechtigt, kann das Eigentum nicht durch Verfügungsbefugnisse eingeschränkt werden. Natürlich muss der Freistaat prüfen, ob unter den möglicherweise zurückzugebenden Kulturgütern solch wertvolle Stücke sind, dass sie auf die Liste national wertvollen Kulturgutes gesetzt werden können. Dazu ist er nach Artikel 11 Abs. 3 unserer Verfassung verpflichtet. Aber auch das kann natürlich nur in einem rechtlich geregelten, klagbaren Verwaltungsverfahren geschehen, weil zwei Rechtsgüter gegeneinander abgewogen werden müssen.
Was ist aus der Rechtsstaatspartei FDP in Sachsen geworden? Schon aus Rechtsgründen müssen wir Ihren Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es kleinlich, muss ich sagen, dass Sie immer wieder auf die Abwesenheit von Frau Ministerin Stange rekurrieren. Man kann in einem solchen Amt immer nur abwägen, was man macht, und es ist erklärt worden. Damit sollten Sie sich jetzt einmal zufriedengeben.
Die kulturpolitischen Debatten im Landtag haben immer den Vorteil, dass die Fronten quer durch die Fraktionen gehen. Ich kann manchem, was Herr Dr. Schmalfuß gesagt hat, durchaus zustimmen, auch Herrn Dr. Gerstenberg, und das fällt mir nicht schwer. Schwerer fällt es mir schon, wenn ich Herrn Dr. Külow recht geben muss; aber auch das muss ich der Sache wegen tun.
Ich habe mir – wenn man so spät spricht, ist vieles schon gesagt worden – zwei Stichworte aufgeschrieben. Das eine ist das Stichwort „Standortfaktor“, das andere das Wort „Schätze“. Mich wundert es, dass Sie nicht vom „weichen Standortfaktor“ gesprochen haben – das ist in Ihrer Sprache sehr beliebt geworden.
Museen sind eben nicht nur Standortfaktoren; Museen sind Teil des kollektiven Gedächtnisses unseres Landes. Mit ihren spezifischen Aufgaben – Sammeln, Bewahren, Forschen, Präsentieren und Vermitteln – sind sie maßgeblicher Teil der kulturellen Infrastruktur und – was oft vergessen wird – ein Medium ganz eigener Art, das man nicht nur an Besucherzahlen messen kann.
Es ist schon auf die reiche Museumslandschaft Sachsens hingewiesen worden. Ich empfehle Ihnen allen – es ist schon von Herrn Hatzsch getan worden – das Buch „Museen in Sachsen“, herausgegeben von der Landesstelle für Museumswesen. Kostbarkeiten sind darin – nicht nur die weltberühmten Staatlichen Kunstsammlungen, sondern in unserem Lande verbergen sich noch andere Kostbarkeiten. Wer war schon einmal – außer Herrn Bolick und mir – im Naturalienkabinett in Waldenburg?
Es ist eine Kostbarkeit, sehr empfehlenswert.
Wir haben eine überaus reiche Museumslandschaft. Erstaunlicherweise entstehen aber immer noch neue Museen in unserem Land, die Förderung vom Freistaat oder von den Kulturräumen verlangen. Übrigens – um das einmal zu erwähnen: Die Kulturraummittel sind ja aufgestockt worden, also steht auch mehr für die kommunalen Museen zur Verfügung. Wir brauchen, um ein Auswuchern der sächsischen Museumslandschaft zu verhindern, eine Konzentration und Spezialisierung unter strikter Anwendung musealer, international gültiger Qualitätskriterien. Dazu muss eine Beratung vorgenommen werden. Diese Beratungsaufgabe muss der Freistaat zusammen mit
den Kulturräumen in kultureller Gesamtverantwortung wahrnehmen – dieser Überzeugung bin ich. Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, dass diese Beratungsaufgaben, die jetzt in der Landesstelle für Museumswesen wahrgenommen werden, künftig ebenfalls wahrgenommen werden, in welcher Weise auch immer.
Ich möchte noch etwas zu dem zweiten Aspekt sagen: Schätze. Auch Herr Roth von den Kunstsammlungen spricht immer gern vom „Staatsschatz“, den er verwahrt und präsentiert. Da denkt man zunächst an Tresore, an die Bundesbank, an Goldreserven und Schatzbriefe. Es gerät aus dem Blick, dass es sich beim Museumsgut um vergegenständlichte Kultur oder Natur handelt, deren kultureller Wert niemals im Marktwert aufgeht.
Schon beginnt man – denken Sie beispielsweise an Hessen –, das staatliche Kunstgut ökonomisch zu bewerten und in die Eröffnungsbilanz öffentlicher Körperschaften einzusetzen. Ich sehe darin eine große Gefahr, wertvollstes Kulturgut wird auf diese Weise nach und nach im Bewusstsein zur ökonomischen Verfügungsmasse. Das Krefelder Museum erwägt den Verkauf seines kostbarsten Stückes, eines Claude Monet, zur Renovierung des Museums; oder denken Sie an die Diskussion um den Verkauf wertvollster Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek zur Renovierung von Schloss Salem. Das ist Ausfluss eines vordergründig ökonomischen Kulturverständnisses,
das ich nicht teile.
Man erinnert sich ein wenig an die DDR: SchalckGolodkowski hat im Auftrag der SED Archive und Depots durchforstet, um Devisen für die DDR zu erwirtschaften. Ich bin dankbar, dass mancher Museumsdirektor seine Schätze nicht ans Licht gebracht hat, um sie vor dem Zugriff von Schalck-Golodkowski zu bewahren.
– Noch zwei Sätze, bitte. Das Bewusstsein für die Unantastbarkeit staatlichen Kunstgutes – das der Staat treuhänderisch für das Volk verwaltet; es ist ja nicht sein Eigentum – darf nicht untergraben werden. Grundsätzlich darf der Gedanke an die Veräußerung von Kunstgut nur im kulturell wohlbegründeten Ausnahmefall – zum Beispiel zur Bestandsbereinigung –, für den wir aber strenge Regeln aufstellen sollten, gefasst werden.
Zum Schluss noch einmal: Museen sind Teil des kollektiven Gedächtnisses unseres Landes. Sie bedürfen des Schutzes, der Pflege und der Entwicklung, und wir sollten alle Hände über sie halten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als vor etwa drei Jahren langsam allgemein bekannt wurde, dass Görlitz deutsche Kulturhauptstadt werden wollte, haben viele gefragt: Wieso Görlitz? Heute, nach einem manchmal mühsamen, manchmal dynamischen Prozess, fragen die Meisten: Wieso Görlitz nicht? Allein dies ist ein gewaltiger Erfolg der KulturhauptstadtBewerbung.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien war kürzlich in Görlitz, um sich noch einmal vor Ort einen Eindruck über den heutigen Stand der Bewerbung zu verschaffen. Ich bin hoffnungsvoll nach Hause gefahren, denn die Präsentation dort war konzentrierter, frischer und professioneller geworden gegenüber
dem, was ich in den Jahren zuvor gehört habe. Man spürte den Prozess, der grenzüberspannend und bevölkerungserfassender geworden ist.
In einem Gespräch mit engagierten Bürgern war spürbar: Die Stadt am Rande, seit Jahrzehnten schmerzhaft amputiert und ihrer historischen Last kaum noch gewachsen, ist wieder zu sich selbst gekommen, ist sich ihrer außerordentlichen historischen, politischen und kulturellen Besonderheit bewusst geworden.
Eine Bürgerin in diesem Kreis sagte: „Wie die Bewerbung auch ausgeht, wir haben schon gewonnen.“
Das, was der Kollege Volker Bandmann hier in diesem Hohen Hause in 15 Jahren mit unzureichendem Erfolg versucht hat, nämlich die besondere Bedeutung von Görlitz für Sachsen und Deutschland ins allgemeine Bewusstsein zu heben, das hat die KulturhauptstadtBewerbung bewirkt.
Ich glaube, man kann jetzt ohne Übertreibung sagen: Landtag und Staatsregierung, Kulturinstitutionen unseres Landes und die Region um Görlitz stehen geschlossen hinter Görlitz, wenn es um die Kulturhauptstadt geht. Wir übersehen dabei auch gern und geflissentlich ein paar Querelen in der Görlitzer Lokalpolitik; denn hier geht es um eine einmalige Chance für eine wunderbare Stadt, für eine wirtschaftlich schwierige Region, für den ganzen Freistaat, ja für Deutschland und Europa.
Es gibt nach meiner Überzeugung in Europa kaum einen geeigneteren Ort als das deutsche Görlitz und das polnische Zgorzelec, um die Bedeutung der Kultur für die Gewinnung einer gemeinsamen europäischen Identität darzustellen.
Denn es ist meine feste Überzeugung: Wurzel und Zukunft der europäischen Einigung kann nur die Kultur sein, nicht die Wirtschaft.
Deshalb ist es so wichtig, dass die Bewerbung eine doppelte, eine deutsch-polnische geworden ist. Allen medialen Unkenrufen zum Trotz: Polen hat die Chance erkannt, die in dieser gemeinsamen Bewerbung liegt, und deshalb ist auch die Konzentration auf fünf zentrale Projekte mit nachhaltiger Wirkung so bedeutsam. Sie wirken nicht aufgesetzt, sondern sie sind aus dem Eigenen gewachsen.
Meine Damen und Herren! Ich glaube jedenfalls, wir haben eine gute Chance, den Zuschlag zu bekommen, und wir sollten diese Stunde jetzt noch einmal nutzen, um keinen Zweifel aufkommen zu lassen, dass die Bewerbung von Görlitz unser aller Sache ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen, die parlamentarischen Spiegelregeln ermöglichen es, dass gelegentlich der Blick der Abgeordneten und damit der Öffentlichkeit nicht nur auf das Große und Allgemeine, sondern auch auf das Kleine und Besondere gerichtet wird. Ohne Zweifel ist das Richard-Wagner-Museum in Graupa eine kleine Besonderheit,
ein kulturelles Kleinod, das Beachtung verdient und das der Pflege, Erhaltung und Weiterentwicklung bedarf.
Das ehemals Schäfer’sche Gut in Graupa ist eine der wenigen authentischen Wagner-Gedächtnisstätten in Deutschland – davon gibt es nämlich nicht viele; in Eisenach zum Beispiel ist es kein authentischer Ort, sondern nur eine Wagner-Sammlung in der Reuter-Villa.
1846, und zwar genau vom 15. Mai bis zum 20. Juli, hielt sich der Dresdner Hofkapellmeister hier auf, um sich – wie er schrieb – von einem „widerlich verbrachten Winter“ mit Misserfolgen und finanziellen Schwierigkeiten zu erholen. Am 21. Mai schreibt er an Karl Gaillard in Berlin – ich zitiere –: „Gott sei Lob, ich bin auf dem Lande, drei Stunden von Dresden, in der reizendsten Gegend vor der sächsischen Schweiz, und fange wieder an, als Mensch u. Künstler aufzuathmen! …“
„Nun hoffe ich alle Erlabung meines Gemüthes und meiner Gesundheit von meinem Bauern-Leben. Ich wohne in einem gänzlich unentweihten Dorfe, – ich bin der erste Städter der sich hier eingemiethet hat … Ich laufe, liege im Walde, lese, esse und trinke, und suche das Musikmachen gänzlich zu vergessen.“ – So weit das Zitat.
Nun, das Musikmachen hat er dann nicht vergessen; wesentliche Skizzen zu seiner Oper „Lohengrin“ sind in Graupa entstanden. Es wurde schon gesagt: 1907 wurde
das damals so genannte Lohengrin-Haus eröffnet, 1945 gingen seine Exponate in den Kriegswirren verloren. Aber obgleich Wagner zwar eine der bedeutendsten, aber auch eine der widersprüchlichsten Künstlerpersönlichkeiten des 19. Jahrhunderts war und obgleich Karl Marx kein Wagner-Freund war – über die ersten Bayreuther Festspiele schrieb er an Engels vom – ich zitiere – „Bayreuther Narrenfest des Staatsmusikanten Wagner“ –, öffnete das Wagner-Museum trotzdem bereits 1952 wieder und wurde 1982 einer großen Rekonstruktion und Neuordnung unterzogen. Wagners Beteiligung an den revolutionären Unruhen von 1849 in Dresden tat gewiss das ihre dazu.
Man muss kein Verehrer Wagners und kein besonderer Liebhaber seiner Musik sein, um den Ort seines Wirkens in Graupa zu schätzen und zu mögen. Denn neben dem Gedenken an und den Informationen über Wagner bereichert das Museum seit Jahrzehnten durch regelmäßige musikalische Veranstaltungen, Kunstausstellungen, Lesungen und Gespräche die Region und bindet einen beachtlichen Besucherstamm an sich.
Nun muss das ehemalige Schäfer’sche Haus – heute der Stadt Pirna gehörig – rekonstruiert werden. Schädlings- und Hausschwammbefall haben die Standsicherheit unterminiert. Nach dem 3. Oktober dieses Jahres zieht das Museum in die zirka 100 Meter entfernt liegende alte Schule in Graupa; im November wird dort eine reduzierte Ausstellung von Dr. Christian Mühne, dem verdienstvollen Leiter des Museums, eröffnet. Die Rekonstruktion soll zirka 1,2 Millionen Euro kosten.
Wie mir der zuständige Bürgermeister Lange aus Pirna mitteilte, sind in Zusammenarbeit von Stadt, Landkreis und Kulturraum Wege der Finanzierung gefunden, die auch Kofinanzierungsmittel des Freistaates einbeziehen. Bei der Erschließung weiterer Fördermittel, möglicherweise aus dem Programm Interreg IIIa, wird der Freistaat die Stadt Pirna unterstützen.
Inzwischen wird mit der Landesstelle für Museumswesen die neue Dauerausstellung konzipiert; sie wird zirka 40 000 bis 50 000 Euro kosten. Dieser Betrag kann bis zu 80 % staatlich gefördert werden.
Darüber hinaus wird eine touristische Konzeption erarbeitet, die das Graupaer Wagner-Museum in die kulturellen Stätten zwischen Dresden und der Sächsischen Schweiz einfügt.
Fazit, meine Damen und Herren: Das Wagner-Museum in Graupa und seine weitere Entwicklung sind auf einem guten Wege. Er wird von allen Beteiligten – bis hin zum Ministerium – wohlwollend begleitet; die Finanzierung kann im Rahmen der bestehenden Strukturen gesichert werden. Spätestens 2009 – vielleicht aber auch schon eher – können die Arbeiten abgeschlossen sein. Es bedarf also des vorliegenden Antrages nicht.
Aber vielleicht ist es ja nicht so schlecht, wenn wir hier gelegentlich – ich betone: gelegentlich – auch über das Kleine und Besondere in unserem Lande sprechen;
jedenfalls dann, wenn es kulturelle Kleinodien wie das Graupaer Museum sind.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Unser Pillnitz ist eine Kostbarkeit und ein Kleinod. Ich glaube, es hat das kulturelle Bewusstsein der Sachsen ganz maßgeblich geprägt. Ich gestehe gern, auch mein eigenes, denn der Park ist mir von Kindheit an sehr vertraut. Auch heute noch gehen wir regelmäßig dorthin, besuchen das Schloss, besuchen den Park. Ich tue das sehr gern. Ich gestehe, als ich das erste Mal las: Eintritt für den Pillnitzer Park soll erhoben werden, dass sich eine gewisse Empörung in mir breitmachte, denn als jahrzehntelanger Park- und Schlossbesucher sollte man nun plötzlich bezahlen. Das ist unangenehm und regt den Widerspruch an. Nach und nach aber fand ich den Gedanken gar nicht so absurd. Dazu hat die Erinnerung an einige Erfahrungen bei meinen Parkbesuchen beigetragen; denn der Park braucht eine bessere Pflege, vor allem braucht er einen besseren Schutz. Was mir aufgefallen ist: wie dort häufig, selbst an Wochenenden, aber auch in der Woche, nicht etwa asoziale, sondern wohlsituierte Bürger mit ihren teuren Mountainbikes über die Wiesen gehen, die Ränder abtreten und sich gedankenlos in den Anlagen breitmachen. Vielleicht könnte durch eine Erhebung von Eintrittsgeld dort eine gewisse Achtungsmarke gesetzt werden. Im Übrigen sind natürlich in Pillnitz die Voraussetzungen gut, Herr Zastrow. Der Zaun muss nicht erst gebaut werden, er ist schon immer da und die Türen sind auch vorhanden. Sie müssen nur verschlossen werden. Insofern ist das nicht so absurd. Die Erlebbarkeit des Ensembles bleibt von der Elbseite her, auch vom Fliederhof, durchaus gegeben. Die Erhaltung der Schlösser, Burgen und Gärten in unserem Land ist uns allen, glaube ich, ein wesentliches Anliegen. Das Ziel einer selbsttragenden Bewirtschaftung und Erhaltung ist richtig. Übrigens in einigen durchaus bedeutenden Parks in Sachsen wird bisher auch schon Eintritt erhoben. Noch nie waren so viele Schlösser und
Burgen in Sachsen in unserem Land so gut instand wie jetzt.
Diese Kleinode sollten uns auch künftig etwas wert sein. 10 Euro für eine Jahreskarte für Dauerbesucher ist doch zumutbar. Das gilt auch für Zugangsbeschränkungen außerhalb der Öffnungszeiten. Herr Zastrow, Sie kennen doch das Gelände. Es ist doch kein Umweg, um den Schlosspark herum zu gehen.
Im Übrigen sind 65 % der Besucher auswärtige Touristen.
Nun gestatten Sie mir noch eine kleine Nebenbemerkung zu dem FDP-Antrag. Es fällt mir schon auf, wie die Partei der Besserverdienenden mit angeblicher Wirtschaftskompetenz sich jetzt plötzlich zum sozialen Gewissen und zum „Rächer aller Enterbten“ aufspielt.
Ich denke, Sie müssen sich vor einem verantwortungslosen Populismus hüten.
Vielleicht ist das so, wenn einem ein Werbefachmann vorsitzt.
Lassen Sie mich noch etwas zu dem Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen. Ich finde es ein bisschen rührend, was Sie da formuliert haben, wenn ich von Sammelboxen und freiwilligen Eintrittsgeldern höre, Interesse an der Selbstbestimmtheit der Bürger.
Es ist gut gemeint, aber es bringt doch nichts.
Es ist richtig, der Schlösserbetrieb ist nicht geschickt mit der Sache umgegangen. Die öffentliche Diskussion darüber, insbesondere auch mit den Vereinen der Umgebung, darf man nicht nachträglich führen, sondern die muss man vorher führen. Jetzt wird sie aber – übrigens auch dank des zuständigen Wahlkreisabgeordneten – geführt. Ich denke, wenn die Leistungen, die angekündigt worden sind, nämlich ein ordentlicher Parkplatz, der schon lange in Rede steht, und ein neues attraktives Museum im Neuen Palais, erbracht sind – zusätzlich den 22 Millionen, die in den vergangenen 15 Jahren in das Schloss Pillnitz und den Park investiert worden sind, dann sind wahrlich die Voraussetzungen geschaffen, um ein so geringes Eintrittsgeld zu erheben.
Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.