Wolfgang Pfeifer

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Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich habe noch zwei Änderungsanträge, die ich kurz einbringen möchte. Außerdem möchte ich eine Erklärung abgeben.
Ich hatte mich schon gewundert; aber meine Kollegen haben gerade gesagt: Melde dich! – Okay, danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Ich habe zu meinem Antrag folgende Erklärung abzugeben: Ich habe in der Koalition und in meiner Fraktion für meine Ideen keine Mehrheit bekommen. Ich gebe deswegen meine Rede zu Protokoll. Der Antrag hat sich damit erledigt.
Frau Präsidentin! Ich habe mich, bevor ich diesen Antrag eingereicht habe, erkundigt und die Aussage bekommen, dass ich genau so verfahren kann, wie ich es gemacht habe. Ich bitte das entsprechend zu berücksichtigen.
Dann ziehe ich ihn zurück.
Die derzeitige Behördenstruktur und Arbeitsweise der Sächsischen Straßenbauverwaltung genügt allen Anforderungen an eine effiziente und qualitativ hochwertige Aufgabenerfüllen. Aus fachlicher Sicht sind Änderungen, wie sie der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht, nicht angezeigt.
Einem fiktiven Einsparpotenzial, dessen Darstellung der Initiator des Gesetzes schuldig bleibt, steht die Gefahr
eines Verlustes an Qualität, Fachkompetenz und Rechtssicherheit gegenüber.
Der Bauindustrieverband Sachsen/Sachsen-Anhalt e. V. weist in seiner Stellungnahme ausdrücklich auf den aus der Umstellung resultierenden personellen und finanziellen Mehrbedarf hin.
Die im Gesetzentwurf prognostizierte Personaleinsparung kann bei Beibehaltung der zurzeit geltenden rechtlichen Regelungen durch Altersabgang, Strukturveränderungen
innerhalb der Dienstbereiche der Landesverwaltung der Regierungspräsidien und der Sonderbehörden erzielt werden.
Des Weiteren wird die Gefahr einer Zergliederung des 13 550 Kilometer langen überörtlichen Straßennetzes in Sachsen gesehen. Die sächsischen Straßenbauämter haben sich in der Vergangenheit bei den aus der Verflechtung von Planung, Bau, Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung resultierenden komplexen Anforderungen bewährt.
Insbesondere die Trennung der Zuständigkeiten für Unterhaltung und Erhaltung der Bundes- und Landesstraßen erachtet in diesem Zusammenhang auch der Sachverständige Bernd Klee als unpraktikabel, da eine eindeutige Grenzziehung hier oft schwierig ist. Er verweist diesbezüglich auf seine Erfahrungen mit der Reform in BadenWürttemberg.
Koordinierungs- und Abstimmungsprobleme zwischen dem Staatsbetrieb Straßenbau und den Landkreisen/kreisfreien Städten auf der einen sowie Abstimmungsprobleme der Landkreise/kreisfreien Städte untereinander wären die Folge. Es ist zu erwarten, dass gewaltige Folgekosten entstehen, die uns extrem belasten. Durch die Aufteilung der Straßenbauämter auf zehn Landkreise werden in jedem der zehn Ämter eine eigene unabhängige Bearbeitung und Rechtsetzung erfolgen, was das Verfahren und die Realisierung nur komplizierter gestaltet (mehr Kosten, weniger Klarheit, viel längere Bearbeitungszeit, Mangelhaftigkeit in Rechtsetzung).
Die Sorge über einen Verlust an Fachkompetenz spricht unter anderem der Sachverständige Franz Voigt vom Verein der Straßen- und Verkehrsingenieure Sachsens an. Der vorgesehene Personalübergang von Fachkräften mit einem hohen Spezialisierungsgrad von den jetzigen Straßenbauverwaltungen an die Landratsämter und kreisfreien Städte wird dem dort herrschenden Bedarf nicht gerecht. Insbesondere das für den Spezialtiefbau oder Brückenbau erforderliche Know-how kann an den Landratsämtern/kreisfreien Städten nicht vorgehalten werden.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Übertragung der Kompetenz für verkehrsrechtliche Anforderungen von der Kreisebene auf die Stadt- und Gemeindeebene. Dies bemängelt auch der Sachverständige Franz Voigt vom Verein der Straßen- und Verkehrsingenieure Sachsens. Er weist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Gefahr von mangelnder Fachkompetenz vor Ort hin.
Nicht zuletzt soll auf die Problematik des zeitlichen Rahmens verwiesen werden. Die aus vielen Fachbereichen geäußerte Kritik muss auch für das Gebiet der Straßenbauverwaltung gelten. Auf Nachfrage erklärte der Sachverständige Berndt Köngeter, Leiter der Abteilung Straßenwesen des baden-württembergischen Innenministeriums, dass er für Baden-Württemberg in ein bis zwei Jahren mit einem zufrieden stellenden Ergebnis rechnet, wobei dort im Jahre 2003 mit den entsprechenden Umstrukturierungen begonnen wurde.
Aufgrund der vorangegangenen Gesamtbetrachtung ist dieser Teil des Gesetzentwurfes abzulehnen, da der weitere Ausbau der sächsischen Infrastruktur und der Erhalt bzw. der Ausbau von Qualitätsstandards anhand der Reformvorgaben nicht mehr gesichert ist.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in meinem Änderungsantrag in drei Punkten erklärt, was ich will. Ich denke, das ist plausibel. Ich habe noch einige Bemerkungen dazu zu machen. Ich gebe das aber aus Zeitgründen zu Protokoll.
Hier habe ich eine Pause gemacht, damit es protokolliert werden kann. Ich bekomme für die Formulierungen in meinem Antrag in der Koalition und in meiner Fraktion keine Mehrheit. Aus diesem Grunde verfahre ich jetzt genauso wie vorhin. Ich ziehe meinen Antrag zurück. Danke.
Die derzeitige Behördenstruktur und Arbeitsweise der Sächsischen Umweltverwaltung genügt allen Anforderungen an eine effiziente und qualitativ hochwertige Aufgabenerfüllung. Aus gutem Grund wurde bei der Eingliederung der Staatlichen Umweltfachämter in die Umweltfachbereiche der Regierungspräsidien im Jahre 2005 weiterhin auf die bewährte Kombi
nation aus gebündelter Sachkompetenz und hohem technischem Standard gesetzt, welche Voraussetzung für eine effektive Lösung der komplexen Aufgabenstellungen dieses Fachgebietes sind.
Die Umweltverwaltung im Freistaat ist mit den zentralen Umweltfachbereichen im bundesdeutschen Vergleich die schlankste und effektivste Behörde für die Erledigung der
Umweltfachaufgaben. Die Funktionalreform sieht eine völlige Kommunalisierung vor, die aber ziemlich willkürlich und widersprüchlich eine Vorhaltung von circa 360 Stellen in den bisherigen Regierungspräsidien vorsah, sodass der überführte Teil des Personals keinesfalls ausreichen dürfte, um alle Aufgaben auf Landkreisebene zu erfüllen.
Mehrfach wurde vorgeschlagen, die Kommunalisierung zwar vorzunehmen (also mit größeren Personenzahlen), dabei in Anbindung die bereits kommunalisierten regionalen Planungsstellen vorzusehen, damit die bewährten Systemeffekte der Fachverwaltung (zunehmende schnelle und gerichtsfeste Stellungnahmen bei Investitionsvorha- ben) erhalten bleiben. Dazu kam es leider nicht.
Die jetzige Lösung bewirkt bei falsch verstandenem regionalem Ehrgeiz fachlich unterschiedliche Aussagen und birgt die Gefahr einer Vielzahl von Verwaltungsverfahren.
Die Stellungnahmen aller drei IHKs, der Ingenieurkammer, von ver.di, dem Vermessungsverband, den Personalräten der RPs, aller Naturschutzverbände und gewichtiger Stimmen aus den Anhörungen, welche alle vor der Zergliederung gewarnt haben, sind überhaupt nicht zur Kenntnis genommen worden. Gleichzeitig besteht die Gefahr einer Schwächung der Mittelebene – sprich: der Landesdirektionen –, denen nur noch wenige Aufgabenbereiche und ein Restbestand an Personal verbleiben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Eine Kreisneuordnung ist in der vorgestellten Form ein
gravierender Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und deren Verwaltungsstrukturen. Im speziellen Fall von Döbeln wird dieser Eingriff noch durch die Tatsache verstärkt, dass völlig neue Strukturen entstehen, die den Landkreis als einzigen aus dem Regierungsbezirk Leipzig herauslösen.
Das hat für die betroffenen Bürger erhebliche Konsequenzen – vom Verlust der bisherigen Identität bis hin zur Verwaltungsarchitektur und Verwaltungspraxis. Für alle Betroffenen ist unter Umständen in allen Lebensbereichen eine völlig neue Orientierung notwendig. Die in 18 Jahren entstandenen und bewährten Strukturen und Arbeiten werden aufgegeben. Im wirtschaftlichen Bereich ist für regionale Unternehmen ebenfalls Neuorientierung angesagt.
Der leistungsstarke Kreis mit vielen Akteuren wird in der Bewertung zur Reform völlig außen vor gelassen.
Wo sind die Stärken? Dies beginnt bei niedrigen Abgaben der Bürger und bei Gebühren und anderen Kostenstrukturen. Die wirtschaftliche Stärke – darauf kommt es mir sehr an – zeigt sich vor allem durch bestehende vertragliche Bindungen innerhalb und außerhalb des Kreises. Die Verflechtung im Raum Leipzig ist langfristig orientiert und von heute auf morgen gar nicht veränderbar, ohne erhebliche Nachteile oder bestimmte Verluste in Kauf zu nehmen. Ich möchte es anhand einiger Beispiele aufzeigen. Wir haben beispielsweise über einen langen Zeitraum stabile Verträge mit dem Abfallverband Nordsachsen und dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund; wir haben den regionalen Planungsverband, das Regionalmanagement, die Leitstellen und die Polizeidirektion Westsachsen.
Die wirtschaftlichen und ökonomischen Stärken des Landkreises sind das Ergebnis einer guten politischen Arbeit, eines Managements über viele Jahre: schnelle Ansiedlungen, kurze Wege der Entscheidung, einfache Verfahren. Wir haben erhebliche Rücklagen und Mittel zur Daseinsfürsorge erwirtschaftet und sicher angelegt. Wir haben über Jahre eine solide Haushaltspolitik, und die anderen Werte des Kreises sind effizient und beachtlich.
Im vorliegenden Gesetzentwurf werden durch die gebietlichen Festlegungen der künftigen Landkreise wirtschaftliche und ökonomische Ungleichgewichte noch stärker und leider auch zum Nachteil der schwächeren Strukturen gefördert. Der Entwurf berücksichtigt die zum heutigen Zeitpunkt erkennbaren Unterschiede in den einzelnen Landkreisen und Regionen nur in unzureichendem Maße. Reformziel muss es sein, regionale Unterschiede auszugleichen, auch in der Fläche, damit eine Homogenisierung entsteht. Das ist mit der Anbindung des Landkreises Döbeln in den Landkreis Leipzig unter Umständen gegeben. Die Herauslösung des Landkreises Döbeln aus der Region Leipzig ist nicht nachvollziehbar und schwächt die Wirtschaft.
Der Landkreis Döbeln ist ungleich stärker mit der Region Leipzig verzahnt, als es bei anderen Kreisen der Fall ist.
Dies wurde im Gesetzentwurf nicht weiter diskutiert; ebenso wurde die detaillierte Bewertung des von mir vorgeschlagenen Gebietszuschnitts im Entwurf als auch in der Anhörung überhaupt nicht bewertet. Die Anhörung hat gezeigt, dass viele Varianten möglich sind.
Seit über 500 Jahren orientieren sich die Menschen in diesem Gebiet in Ost-West-Richtung und siedeln entsprechend. Es gibt also eine sozioökonomische Struktur, die alle politischen und gesellschaftlichen Veränderungen überdauert hat. Diese Bedingungen der Menschen an ihrem Lebensraum sind bedeutsam und wichtig. Der im Gesetz gewählte Kreiszuschnitt für Döbeln widerspricht diesen gewachsenen Verhältnissen.
Damit fehlt eine wesentliche Motivationsgröße und Orientierungshilfe. In dem neuen Kreis ist Mobilität für die Bürger wichtig. Alle wichtigen Strukturen orientieren sich in der von mir geschilderten Ausrichtung. Entsprechend ist die gesamte Infrastruktur über Jahrhunderte gewachsen und mit der Wirtschaft und den Städten und Gemeinden entstanden. Das Kreismodell Leipziger Land entspricht den typischen Prägungen für den ländlichen Raum: ein Mix aus Gewerbe, Industrie, Handel und Landwirtschaft.
Meine Damen und Herren, nur wer sich ändert, bleibt sich treu.
Die Bürger im Landkreis Döbeln haben eine hohe Erwartungshaltung an die Reform. In vielen Gesprächen haben mir die Menschen signalisiert, sich für die Region und ihre Interessen einzusetzen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass ich mit meinem Engagement in dieser Reformfrage und natürlich für Döbeln in Sachsen verstanden werde. Als Abgeordneter dieser Region ist es meine Pflicht, so zu handeln, wie ich es getan habe.
Ich bitte um Ihre Zustimmung zu meinem Antrag.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mit meinem Vortrag beginne, möchte ich ein, zwei Sätze zu diesem sehr sensiblen Gebiet sagen: Ich glaube, dass wir gut beraten sind, wenn wir in diesem Bereich sehr genau, sehr nachhaltig prüfen, aber die Klientel im Auge haben, welche mit dem Auftrag nicht des Gutachtens, sondern des Gegenstandes befasst ist. Ich bin seit über 15 Jahren Aufsichtsrat einer Bank und Mitglied eines Kreditausschusses. Ich kann Ihnen sagen: Ich habe in den letzten Jahren gemerkt, dass gerade, wenn es um Geld und Leistung geht, oftmals Unsicherheiten bestehen, und genau deswegen brauchen wir Ratschläge von Dritten, und dazu dient das Ganze.
Ich verstehe auch die Aufregung in der Sache nicht. Wir haben bereits am Mittwoch – Herr Minister, Sie haben es ausführlich gebracht – zu diesem Gegenstand gesprochen, und ich denke, es war eine interessante Debatte. In diesem Bericht, der am Mittwoch gegeben wurde, war ein Thema der Rechnungshofbericht und die Reaktion darauf.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass die entsprechenden Beanstandungen, die dort gemacht wurden, bereits behoben sind. In der Ausschusssitzung wurde auch vom Staatssekretär für Wirtschaft bereits gesagt, was unternommen wurde und wie er die Dinge sieht. Der Ausschuss hat die Darlegungen zur Kenntnis genommen und damit dokumentiert, dass die gezogenen Schlussfolgerungen angemessen und richtig waren.
Jedes Jahr wird im Landtag nach Abschluss der Ausschussberatungen mit dem Rechnungshofbericht insgesamt noch einmal eine Diskussion stattfinden, und dort
können wir uns entsprechend zu Details engagieren. – So weit zur Ziffer 1 Ihres Antrages.
Zur Ziffer 2. Auch hierzu hat Herr Jurk uns sehr ausführlich berichtet. Zu den darin angesprochenen Schadensersatzansprüchen wegen der vom Rechnungshof kritisierten Gutachtenvergabe kann man Folgendes sagen: Das Ergebnis der Prüfung war: Es bestehen keine solchen Ansprüche. Eine hausinterne Stellungnahme zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen kommt zu dem Ergebnis, dass derartige Ansprüche des Freistaates gegenüber Verantwortlichen für die Vergabe nicht bestehen.
Er hat weiter ausgeführt, dass die Staatsanwaltschaft Dresden bereits fernmündlich mitgeteilt habe, die Bearbeitung des Vorgangs sei abgeschlossen; eine entsprechende schriftliche Äußerung steht noch aus.
Schließlich hat man im Ministerium reagiert und eine Checkliste zur Gutachtenvergabe und zur Vertragsabwicklung ausdrücklich zum Gegenstand weiterer Entscheidungen gemacht, um die Angemessenheit der Vergütung und andere Fragen berücksichtigen und bewerten zu können.
Sie sehen: Auch hier hat das Ministerium alles unternommen, was im Rahmen des Rechtlichen zulässig und möglich ist.
Ich komme zum dritten Punkt des Antrags. Diesen müssen wir aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnen. Aus unserer Sicht ist hier der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung betroffen. Selbstverständlich muss der Staatsregierung die Möglichkeit eingeräumt werden, zur Vorbereitung verschiedener Entscheidungen Externe zurate zu ziehen und durch Gutachten Unterstützung zu bekommen. Dass ein ungestörter interner Meinungsbildungsprozess zur Vorbereitung von Entscheidungen notwendig ist, zeigt die Praxis; ohne geht es nicht.
Aus diesem Grunde halten wir die Praxis des letzten Jahres für angemessen und ausreichend, dass im Rahmen der parlamentarischen Befassung mit Vorgängen und Anfragen von uns oder von Dritten auch die Vergütung von Gutachten entsprechend bewertet wird. Wir gehen davon aus, dass dies auch in Zukunft so gehandhabt wird. Aus meiner Erfahrung im Wirtschafts- und Finanzausschuss weiß ich, dass wir mit dieser Verfahrensweise insgesamt gut gefahren sind. Wir sehen keinerlei Notwendigkeit, die Praxis zu ändern. Über alle anderen Dinge sollten wir – nach Prüfung des Rechnungshofberichts – im Ausschuss reden.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.