Dietmar Jung

Sitzungen

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Intention, sich für erneuerbare Energien im Bereich des Bauwesens einzusetzen – das hat Herr Hamburger am Anfang seiner Rede auch gesagt –, stimmen wir zu. Wir sagen aber auch, dass wir die Meinungen der kommunalen Spitzenverbände immer mit anhören, wenn es um den Einfluss auf ein Gesetzgebungsverfahren geht, und zwar bei den Belangen, die sie unmittelbar betreffen. Gerade die Stellungnahmen der Vertreter der kommunalen Familie in der Anhörung machten deutlich, dass der vorgesehene Regelungsbedarf gar nicht besteht. Im Gegenteil. Wir müssen festhalten, dass beispielsweise Solaranlagen auf Wohngebäuden und nicht nur auf Einfamilienhäusern auch ohne eine solche Regelung in der Sächsischen Bauordnung seit Jahren bereits realisiert werden.
Ein weiteres Ergebnis der Anhörung war, dass nach der Neufassung des Baugesetzbuches im vergangenen Jahr durchaus die Möglichkeit solcher Festsetzungen in den Bebauungsplänen besteht. Allerdings sind eben genau solche Bebauungspläne bisher nirgendwo beschlossen worden. Auch der von Herrn Hamburger noch einmal angesprochene Interessenkonflikt zwischen Bundes- und Landesrecht – hier bezogen auf das Planungsrecht, welches beim Bund liegt, und das Ordnungsrecht, welches Landessache ist – konnte weder in der Anhörung noch in den Ausschussberatungen durch die einreichende Fraktion entkräftet werden. Ob denn die Frage der Zweckbindung der Treibhausgaseinsparung oder eher die Frage der Anknüpfung an die äußerliche Baugestalt entscheidend für
die Auflösung dieses Konfliktes ist, bleibt leider wieder nur den Gerichten überlassen, und auf solche Gerichtsentscheidungen haben Sie, Herr Lichdi, sich ja bezogen.
Weiterhin ist eine solche Bauordnungsänderung auch von der praktischen Umsetzung her recht kritisch zu betrachten. Ich bin selbst Stadtrat in Hoyerswerda und ich wüsste nicht, wie wir mit diesem Änderungsvorschlag dem Risiko, das mit Investitionen für Solaranlagen verbunden ist, entgegenwirken sollten. Andererseits, denke ich auch, ist die Vollzugskontrolle gegenwärtig auf der kommunalen Ebene schlicht unmöglich.
Aus unserer Sicht kann auch die vorgeschlagene Gesetzesänderung Investoren bzw. Eigentümer abschrecken. Diese müssten sich einer möglichen Festlegung im Bebauungsplan, beispielsweise zum Erreichen eines bestimmten Deckungsgrades, beugen – wohl wissend, dass bei den gegenwärtigen technischen Möglichkeiten genau das gewollte und per Satzung geforderte Ergebnis nicht erreicht werden kann. Ich persönlich würde ein solches Risiko jedenfalls nicht eingehen.
Zu der eingangs festgestellten Aussage, dass wir aus ökologischer Sicht das Anliegen nachvollziehen können, sei abschließend nur hinzugefügt, dass aus unserer Sicht wirtschaftlicher und vor allem politischer Druck auf die gegenwärtigen Mechanismen des Energiemarktes eher und effektiver zu der mit dieser Änderung beabsichtigten Entwicklung erneuerbarer Energien führen würden.
Aus den genannten Gründen wird sich meine Fraktion der Stimme enthalten.
Danke.
Frau Präsidentin, es geht um den Landessportbund Sachsen. Der Doppelhaushalt 2005 und 2006 sieht im Zuwendungsvertrag zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus und dem Landessportbund Sachsen eine Kürzung gegenüber 2004 in Höhe von 450 000 Euro vor. Darüber hinaus wurden bereits im Vorfeld der Steuerschätzungen durch das Sächsische Staatsministerium der
Finanzen vorläufig nur 90 % der Haushaltsansätze freigegeben. Unter diesen Voraussetzungen wurde der Landessportbund Sachsen angehalten, die Förderung von Großsportgeräten zunächst auszusetzen. Dem ist der LSB nachgekommen und hat bisher keine Zuwendungsverträge bezüglich der Förderung von Großsportgeräten an die Sportvereine geschickt. Vor dem Hintergrund, dass der Landessportbund Sachsen inzwischen auch mit Dritten (unter Vorbehalt) Zuwendungen vertraglich vereinbart hat, frage ich die Staatsregierung:
1. Wie wirkt sich die vom Staatsminister der Finanzen verhängte Haushaltssperre auf den Zuwendungsvertrag zwischen Staatsministerium für Kultus und Landessportbund Sachsen insgesamt aus?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, weitere Einsparungen gegenüber dem Landessportbund Sachsen zu verhindern?
Kann ich damit rechnen, dass ich es dann schriftlich bekomme, wenn es so weit ist?
Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An den Stadtsportbund Hoyerswerda hat sich ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer gewandt und nachgefragt, ob er seinen Zivildienst im Aufgabenbereich des Stadtsportbundes ableisten könne. Nachfragen ergaben, dass der Freistaat Sachsen das einzige Bundesland ist, in dem der Landessportbund mit seinen nachgeordneten Einrichtungen (Stadt- und Kreissport- bünde, Fachverbände) nicht als Träger für Zivildienststellen bzw. für das Freiwillige Soziale Jahr anerkannt bzw. zugelassen ist.
Ich frage die Staatsregierung:
1. Entspricht der oben genannte Sachverhalt den Tatsachen und, wenn ja, sind seitens der Staatsregierung Maßnahmen vorgesehen, den Landessportbund als Träger von Zivildienststellen bzw. für das Freiwillige Soziale Jahr zu ermächtigen?
2. Wird im Freistaat Sachsen das Freiwillige Soziale Jahr als Zivildienst anerkannt?
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Naturschutzgroßprojekt „Lausitzer Seenland“ ist und bleibt ein wesentlicher Hoffnungsträger für die Region. Dies als Botschaft vorausgeschickt macht deutlich, wie wichtig es ist, dass sich nicht nur der Landtag mit den Inhalten des Projektes beschäftigt, sondern dass es das gemeinsame Ziel aller Beteiligten sein muss, dieses Projekt zum Erfolg zu führen. Bereits 1998/1999 entstand die Idee, die Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda naturschutzfachlich, sozioökonomisch und nach regionalpolitischen Bedürfnissen zu überplanen.
Zur Richtigstellung: Das Bundesamt für Naturschutz hat in dieser Zeit die Anträge für ein Naturschutzgroßprojekt bearbeitet und mit der Projektphase 1 die Deutsche Umwelthilfe gemeinsam mit dem Naturschutzinstitut Dresden beauftragt. Diese beiden Partner, die DUH und das Naturschutzinstitut, gründeten dann im Jahre 2001 die gemeinnützige GmbH Lausitzer Seenland mit einer Beteiligung von 84 % DUH und 16 % NSI. Wie wir heute wissen, wurde in dieser ersten Projektphase eine sehr gute Arbeit geleistet.
Ein Pflege- und Entwicklungsplan entstand. Die angesprochene sozio-ökonomische Studie wurde erarbeitet. Zahlreiche Gespräche mit den unterschiedlichsten Partnern wurden moderiert und damit letztendlich eine wirklich breite Akzeptanz – das kann ich auch aus meinem Wahlkreis berichten – vor Ort erreicht.
Das Projekt ist naturschutzfachlich fundiert, wirtschaftlich für die Region und darüber hinaus bedeutend. Es ergänzt die touristischen Vorhaben in der gesamten Region und vor allem bietet es den lokalen Akteuren große Handlungschancen.
Allen Beteiligten dieser ersten Projektphase ist für diese Arbeit zu danken.
Woran liegt es nun aber, dass seit November vergangenen Jahres dieses Projekt gefährdet scheint, ich will sagen, gefährdet ist? Die Hauptursache liegt wohl in der politisch gewollten Trennung von Projektträgerschaft und Flächenerwerb bzw. Flächenbesitz durch Umweltfachverbände. Damit bin ich bei dem hier zu behandelnden Antrag der Koalitionsfraktionen.
Wenn die Staatsregierung im Punkt 1 des Antrages zur Berichterstattung über Organisationsmodelle – hier wird von der Mehrzahl gesprochen – zur Fortführung des Projektes aufgefordert wird, dann gibt es aus meiner Sicht eigentlich nur zwei Varianten: Erstens die gemeinnützige GmbH mit den jetzigen und/oder anderen Gesellschaftern oder zweitens eine komplette Privatisierung des Projektes. Zur Privatisierung sei nur gesagt, dass alle bisherigen Konzepte, unter anderem das Karl-May-Land, scheiterten, weil auf der privaten Seite damals die Gelder fehlten.
Die Einbindung neuer Gesellschafter in die bestehende gGmbH, beispielsweise des Zweckverbandes oder des Naturschutzbundes Sachsen bzw. weiterer Fachverbände, wie sie im Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN namentlich benannt sind, ist eine Möglichkeit, das Projekt am Leben zu erhalten.
Insofern sollte die Staatsregierung dem Landtag nicht nur berichten, sondern deutlich sagen, für welches Organisationsmodell unter Beteiligung welcher Partner sie sich entscheidet. Am wichtigsten dabei ist, dass Sie es schnellstmöglich tun, Herr Staatsminister.
In diesem Punkt kann ich auch dem Änderungsantrag der FDP zustimmen. Der ist terminiert mit dem 31.03. Damit habe ich überhaupt kein Problem. Ich denke, es geht hier wirklich um ein Zeitfenster, in dem schnell gehandelt werden muss.
Zur regionalpolitischen Bedeutung – das ist Punkt 2 des Antrages der Koalitionsfraktionen – erwarte ich, dass für die Region, vor allem für die Akteure vor Ort, für alle Beteiligten ein positives politisches Signal von diesem Hohen Hause ausgeht. Es geht um ein vorbildliches Naturschutz-Großprojekt, um ökologische Regionalentwicklung, um Arbeitsplätze.
Dass Sie, Herr Staatsminister, sich letztendlich für den Erhalt der vorgesehenen Bundes- und Landesförderung einsetzen – das ist Punkt 3 des Antrages –, stellt sich für mich als Selbstverständlichkeit dar.
Ich kann Ihnen aber an dieser Stelle die Kritik nicht ersparen, dass Sie sich diesem Projekt bisher nicht im erforderlichen Maße zugewendet haben, auch wenn Sie erst hundert Tage im Amt sind. Ich denke, sonst wären die gegenwärtigen Probleme bei diesem Projekt längst auf Ihrem persönlichen Schreibtisch und zur Chefsache erklärt worden.
Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, möchte ich sagen, dass es wichtig und notwendig ist, dass wir uns im Plenum mit diesem Thema beschäftigen. Aber Sie sind – wie leider so oft – als Tiger losgesprungen und als Bettvorleger gelandet.
Denn die eigentlichen Ursachen für die Querelen der letzten Monate bei diesem Projekt können oder wollen Sie auch nicht in der Begründung zu Ihrem Antrag nennen. Deshalb haben wir in unserem Änderungsantrag
Drucksache 4/0844, den ich hiermit einbringe, vorgeschlagen, dass sachfremde Erwägungen oder Einzelinteressen von Bediensteten der zuständigen Staatsministerien zukünftig auszuschließen sind. Denn auf dieser Ebene sehen wir die Ursachen dafür, dass dieses Projekt gegenwärtig gefährdet ist. Zum Schluss noch eine Bemerkung und eine Einladung. Die Bemerkung bezieht sich auf den Antrag der NPD und auf das, was hier schon dazu gesagt wurde. Wenn ich Ihren Wahlkampflosungen des vergangenen Jahres „Grenzen dicht!“ folgte, –
dann dürfte in unser Seenland kein Wasser aus Tschechien und Polen fließen, und dann dürften aus diesen Ländern auch keine Gäste unser Seenland besuchen und wir sie dort nicht beherbergen. Das ist es nämlich, was Sie wollen.
Wir – und damit meine ich die demokratischen Fraktionen, vor allem aber alle Akteure vor Ort – wollen das gerade nicht.
Und nun zur Einladung, die ich angekündigt habe. Meine Heimat, meine Region – und damit untrennbar verbunden das Lausitzer Seenland – verfügt bereits jetzt über eine faszinierende Artenvielfalt und ein spektakuläres Landschaftsbild. Deshalb besuchen Sie uns nicht erst, wenn die Seen vollständig geflutet sind. Kommen Sie jetzt und in regelmäßigen Abständen immer wieder, um eine Landschaft im Wandel zu erleben!
Seit wenigen Tagen liegt das zweite Ferienjournal des Lausitzer Seenlandes im Druck vor. Es hat die Überschrift: „Eine Urlaubsregion im Entstehen“. Lassen wir sie gemeinsam entstehen! Danke.
Dasselbe.