Mirko Schmidt

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei diesem Gesetzentwurf muss festgestellt werden, dass ein eigentlich gutes Anliegen schlecht angepackt und umgesetzt wird.
Das Anliegen der GRÜNEN als solches ist unterstützenswert. Es geht ja darum, durch einen bestimmten Anteil nachhaltiger Energieformen beim Heizen die Emission klimaschädlicher Treibhausgase im Gemeindegebiet zu verringern.
Das Hauptmanko des Vorschlages ist, dass er verfassungsrechtlich unzulässig ist. Die Regelung gehört gar nicht in die Bauordnung, weil sie nicht typisch örtliche Bauvorschriften, sondern die Luftreinhaltung zum Gegenstand hat. Die Regelungskompetenz in diesem Bereich gehört laut Artikel 74 Nr. 24 Grundgesetz zur konkurrierenden Gesetzgebung und kann nur dann von den Ländern ausgeübt werden, wenn der Bund seine Gesetzgebungskompetenz nicht wahrgenommen hat. Das aber hat er, und zwar durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz und seine Verordnungsermächtigungen, von denen die Bundesregierung durch den Erlass von bisher 33 Rechtsverordnungen Gebrauch gemacht hat.
Wenn nun der Sächsische Landtag durch eine Novellierung der Sächsischen Bauordnung die Gemeinden ermächtigen würde, zum Zwecke der Luftreinhaltung Bausatzungen zu erlassen, so verstieße er gegen die grundgesetzliche Kompetenzregelung zwischen Bund und Ländern. Darüber hinaus gilt für die gesamte Bauleitplanung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Viele kommunale Bauvorschriften sind von den Verwaltungsgerichten gekippt worden, weil sie unverhältnismäßig waren, das heißt, weil der Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand stand.
Nochmals: Die Regelung gehört nicht in die kommunalen Bausatzungen, sondern in die Regelungskompetenz des Bundes.
Der von den GRÜNEN gewählte Ansatz gibt mir aber Anlass, darüber nachzudenken, ob nicht in einem anderen Kontext, nämlich im Bereich der Energieversorgung und des Energiesparens, den Kommunen mehr Kompetenzen und mehr Pflichten eingeräumt werden können, und dies im Gegensatz zu den derzeitigen Privatisierungs- und Ausverkaufsstrategien.
Zum Gesetzentwurf der GRÜNEN kann ich abschließend nur sagen: Meine Fraktion wird ihn ablehnen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass das vorliegende Auskunftsbegehren der Koalition in der Sache richtig und statthaft ist, darüber, denke ich, werden die Meinungen in diesem Haus nicht auseinander gehen. Es ist ja eine Binsenweisheit, dass die Aufrechterhaltung einer Breitenkultur des Sports in ganz erheblichem Maße vom freiwilligen Engagement und von der Bereitschaft, Abstriche an der individuellen Freizeit hinzunehmen, abhängt. Damit beispielsweise Landesmeisterschaften oder Schulsportveranstaltungen durchgeführt werden können, braucht es freiwillige Helfer, engagierte Mitbürger. Das ist völlig unstrittig.
Natürlich teilen wir auch den Standpunkt, dass die Staatsregierung Auskunft darüber geben möchte, wie Sie es denn mit dem bürgerschaftlichen Engagement im Freistaat hält. Wenn es irgendeinen Bereich des öffentlichen Lebens gibt, den von staatlicher Stelle zu fördern sich lohnt, dann ist es der Sport. Sport fördert bekanntlich nicht nur die Volksgesundheit, sondern ist auch für den
Abbau von Aggressionen und dem friedlichen Zusammenleben förderlich, etwas, wovon die politische Kultur hier in Sachsen nur profitieren kann. Insoweit kann meine Fraktion dem vorliegenden Antrag durchaus zustimmen.
Aber andererseits wollen wir doch bitte nicht übersehen, meine Damen und Herren, dass das ein reiner Schaufensterantrag ist. Denn wir können nicht einfach so tun, als wäre Sachsen eine Insel der Seligen und als wären die tonangebenden politischen Kräfte hier im Freistaat nicht dieselben wie auf Bundesebene. Insofern mutet es schon etwas skurril an, wenn ausgerechnet Vertreter der etablierten Parteien, die auf Bundesebene nichts unversucht lassen, den Menschen die Lust am freiwilligen Engagement, am Ehrenamt, an der bürgerschaftlichen Initiative zu vermasseln, sich hier im Hause hinstellen und quasi selber verkünden lassen wollen, wie gut sie es doch mit dem bürgerschaftlichen Engagement im Sport meinen.
Denn – machen wir uns doch nichts vor, meine Damen und Herren – wo immer Sie hinhören und mit den entsprechenden Organisationen ins Gespräch kommen, zum Beispiel mit dem Bundesnetzwerk „Bürgerschaftliches Engagement“ oder der Deutschen Sportjugend, werden Sie einhellig zu hören bekommen, dass die gesamtpolitischen und gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit einigen Jahren ganz massiv auch auf die Bereitschaft durchschlagen, sich in der Freizeit, insbesondere im Sportbereich, zu engagieren.
So hat eine Studie des „Arbeitskreises Bürgergesellschaft und aktiver Staat“ der Friedrich-Ebert-Stiftung, die unter dem Titel „Bürgerschaftliches Engagement stabilisieren, stärken und steigern“ erst vor wenigen Monaten vorgelegt wurde, ausdrücklich kritisiert – ich darf zitieren –: „Die prekäre Situation der öffentlichen Haushalte erschwert immer mehr die angemessene Förderung. In den neuen Bundesländern kommt noch das Problem der hohen Mitarbeiterfluktuation durch ABM, SAM bzw. Einbruch von Strukturen durch die Beendigung von Beschäftigungsprogrammen hinzu.“
Auch der Vorstand der Deutschen Sportjugend hat erst im November 2004 in einem Positionspapier ausdrücklich kritisiert, dass beispielsweise das Freiwillige Soziale Jahr durch die Einführung von Hartz IV massiv bedroht ist, weil für Absolventen des Freiwilligen Sozialen Jahres im Gegensatz zu den Hartz-IV-Beschäftigten keine Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit abgegriffen werden können.
Das, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, sind alles Hypotheken für das bürgerschaftliche Engagement im Freistaat, für die Ihre Parteien ganz unmittelbar die Verantwortung tragen. Daran gibt es überhaupt nichts zu deuteln.
Wenn man noch deutlicher werden will, muss man die Frage in den Raum stellen, wie gut es eine Partei und ihre Politik mit dem zivilgesellschaftlichen Engagement ihrer Bürger meinen kann, die es tatenlos hinnimmt, das in Deutschland mittlerweile sage und schreibe 1,7 Millionen Kinder ihr Leben auf Sozialhilfeniveau fristen müssen.
Können Sie sich nicht vorstellen, meine Damen und Herren von der CDU- und von der SPD-Fraktion, wie es mit der Bereitschaft junger Menschen stehen muss, sich im Sport oder sonst wie für die Allgemeinheit zu engagieren, die keine Arbeit und keine Zukunftsperspektiven haben?
Das alles müssen Sie sich schon fragen lassen, wenn Sie hier diesen hochtrabenden Antrag einbringen. Ich sagte es schon, es ist ein reiner Schaufensterantrag. Die Menschen gerade hier im Freistaat haben dank Ihrer Politik im Augenblick andere, drängendere Probleme, als ihre Freizeit im Sportverein zu organisieren. Stellen Sie endlich die Probleme ab! Machen Sie endlich Schluss mit Ihrer so genannten Leuchtturmpolitik! Dann können wir gern auch über Sport und bürgerschaftliches Engagement reden.
Meine Fraktion wird sich zu diesem Antrag der Stimme enthalten.
Sport frei!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der sächsische Bürger, der derzeit die Zeitung aufschlägt, dürfte bei der Lektüre des Öfteren von nackter Existenzangst zerfressen werden. Nicht nur, dass er ab dem Beginn des nächsten Jahres wegen der anvisierten Mehrwertsteuererhöhung eine neue Belastung schultern muss; auch die Energiepreise klettern nun schon seit über einem Jahr in einem rasanten Tempo. Dieser dramatische Anstieg entzieht den Verbrauchern die für das Gedeihen unserer Binnenwirtschaft so dringend notwendige Kaufkraft.
Die Entwicklung der Energiepreise im Verlauf der vergangenen 18 Monate zeigt, dass hier eben kein externer Schock vorliegt, wie er vor kurzem von der Internationalen Energiepreisbehörde IEA wegen der katastrophalen Schäden in der Folge des Wirbelsturms „Katrina“ vorhergesagt wurde, sondern dass die Energiepreisrallye ihren tiefen Grund in marktbestimmenden Mechanismen hat.
Blicken wir zurück! Nachdem am 29. April 1998 das erste Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft trat, ist eine Menge Bewegung in die deutsche Stromwirtschaft gekommen. Wir alle hier haben in den letzten Jahren mit den groß angelegten Werbekampagnen der marktführenden Stromanbieter Bekanntschaft gemacht, die auf dem liberalisierten Strommarkt um Kundschaft buhlen. Seit dem vergangenen Jahr können Unternehmen – Privathaushalte erst ab 2007 – EU-weit den Stromlieferanten frei wählen. Der gleichberechtigte Zugang zu den Stromversorgungsnetzen muss somit für alle Anbieter ohne Einschränkung gewährleistet werden.
Durch die Liberalisierung entsteht nach Meinung der Befürworter aus Politik und Wirtschaft ein Wettbewerb, der die Strompreise sinken lässt. Kurzfristig mag diese Annahme zugetroffen haben. Seit 2001 steigen die Strompreise jedoch für Industriekunden, aber auch für die privaten Haushalte wieder an und liegen heute zum Teil über dem Niveau von vor der Liberalisierung. Der Bundesverband der Verbraucherschützer befürchtet darüber hinaus – laut einer Stellungnahme vom Oktober 2003 –, dass eine Quersubventionierung des Industriestroms über die Strompreise der Haushaltskunden stattfindet.
Aber die Preisentwicklung ist nach Auffassung von uns Nationaldemokraten lediglich einer der langfristig skeptisch zu beurteilenden Faktoren. Die verschärfte Konkurrenz unter den weltweit operierenden Strommultis zwingt diese zu Kosteneinsparungen und zur Effizienzsteigerung. Damit verbunden sind Standortschließungen, mit denen Überkapazitäten abgebaut werden, sowie Arbeitsplatzabbau. Kleinere Versorger, insbesondere Stadtwerke, verschwinden vom Markt, sodass aus dem viel beschworenen freien Wettbewerb ein Kartell erwächst, welches den Gestaltungsspielraum der Preise nach eigenem Gutdünken bzw. den Profitinteressen variabel macht. Der deutsche Strommarkt wird heute von einem Monopol von vier Konzernen – RWE, E.on, EnBW und Vattenfall – beherrscht, die sich weitere Konkurrenz durch überhöhte Netzentgelte vom Hals schaffen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren – zumindest die paar, die noch da sind! Als der Markt 1998 geöffnet wurde, sollte eigentlich ein preisdrückender Wettbewerb zugunsten der Kunden entstehen. Eingetreten ist aber das Gegenteil: Statt eines Wettbewerbs vieler Anbieter wurde zugekauft und fusioniert. Statt einer belebenden Konkurrenz zugunsten der Verbraucher haben sich die vier großen Energieversorger faktisch unangreifbar im Markt aufgestellt, den sie nun zu ihren Gunsten kontrollieren. Diverse Verbraucherverbände haben schon die Ansicht geäußert, dass insbesondere in Mitteldeutschland die Argumente für die beanspruchte Strompreiserhöhung nicht stichhaltig seien; denn gerade hier sind ja die teilweise effizientesten Strukturen der Stromwirtschaft in ganz Europa entstanden; die Kraftwerke haben hier höhere Wirkungsgrade als anderswo. Auch haben wir hier in Sachsen und in Mitteldeutschland insgesamt Brennstoff, der vergleichsweise günstig ist, zum Beispiel Braunkohle, deren Vorkommen, wenn man der Werbung von Vattenfall glauben darf, noch tausend Jahre halten werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Ansicht von Verbraucherverbänden könnten die Stromkosten in Deutschland um vier bis 20 % niedriger sein und gewerbliche und private Verbraucher bundesweit bis zu fünf Milliarden Euro sparen, wenn es in Deutschland statt großkonzernfreundlicher Deregulierungsexzesse und monopolistischer Strukturen echten Wettbewerb gäbe. Nach Ansicht des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen sind es sogar elf Milliarden Euro, die derzeit zu viel für Strom bezahlt werden. Die höheren Preise, die die
Versorger kassieren wollen, sind nicht begründbar, sondern es muss davon ausgegangen werden, dass sich die im Markt verbliebenen Konzerne in einem Monopol auf Kosten der Verbraucher und der Volkswirtschaft kräftig bedienen.
Deshalb sprechen wir Nationaldemokraten uns für das von der CDU und der SPD vorgeschlagene Informationsbegehren aus. Wir sind aber der Meinung, dass es dabei nicht bleiben darf, sondern dass in Sachsen den Worten endlich Taten folgen und staatliche Genehmigungen von Strompreiserhöhungen zurückgestellt werden müssen, um den Preisauftrieb zu deckeln.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vorschläge, wie der vorliegende Antrag der Grünen, sind bestenfalls gut gemeint, aber auf keinen Fall hilfreich, wenn es darum geht, sich ernsthaft mit der Entwicklung einer neuen staatlichen Ebene zu beschäftigen, die den deutschen Staatsorganen vorgesetzt wird und auf deren Entstehung der deutsche Volkssouverän ebenso wenig Einfluss hat wie der Bundestag, der Bundesrat und die Landesparlamente und Landesregierungen auf deren Tätigkeit.
Ein Appell an Bund und Länder, stets ein gegenseitiges Einvernehmen herzustellen, hört sich zwar schön an, kann aber keine Antwort der demokratisch gewählten Volksvertreter auf die Entwicklung einer superstaatlichen Ebene sein, durch die eben diese Volksvertreter völlig entmachtet werden. Tatsache ist, dass eine Vielzahl von Fragen für die Strukturen und die Entwicklung der deutschen Gesellschaft im Allgemeinen und der Länder und Regionen im Besonderen von exemplarischer Bedeutung sind.
Die Abgeordneten der deutschen Parlamente und die Landesregierungen erhalten nur im Rahmen einer Zugriffsgesetzgebung eine Gestaltungskompetenz für ihre ureigensten Angelegenheiten. Das bedeutet, dass demokratisch legitimierte deutsche Staatsorgane nur noch dann eine Regelungskompetenz haben, wenn die vom deutschen Volkssouverän nicht legitimierte EU ihre Regelungskompetenz nicht wahrnimmt. Das wird angesichts der Regelungswut der Brüsseler Bürokratie mit Sicherheit immer seltener der Fall sein. Die Länder werden sich also zunehmend in einer ähnlichen Lage gegenüber der EU befinden wie heute gegenüber dem Bund im Hinblick auf konkurrierende Gesetzgebung, bloß voraussichtlich in wesentlich stärkerem Maße.
Ähnliches gilt auch für die Bundesregierung, allerdings mit dem Unterschied, dass diese über den Ministerrat mit entscheiden kann, wobei sie sich in zunehmendem Maße einer so genannten qualifizierten Mehrheit beugen muss.
Neben den deutschen Abgeordneten im EU-Parlament, die ja außerhalb des demokratischen Aufbaus Deutschlands gewählt werden und parlamentarisch agieren, hat nur die Bundesregierung einen wirklichen Einfluss auf die mittlerweile 60 % der Rechtsmasse auf Bundes- und Länderebene, die über die EU läuft.
Die eigentliche deutsche Legislative auf Bundes- und Länderebene ist zunehmend von jedem Einfluss ausgeschlossen. Die über Organe der Bundesrepublik Deutschland herbeigeführten demokratisch legitimierten Entscheidungen gehören de facto heute schon zum kleinen Teil der Rechtsmasse, und dieser Teil ist ständig im Schrumpfen befindlich.
Diese Entwicklung einer bürokratischen und technokratischen Überstaatlichkeit, die den eigentlichen demokratischen Staatsaufbau des wirklich auf einem Staatsvolk beruhenden und legitimierten Nationalstaates obsolet macht, ist ein Fehler in sich und durch noch so wohlgemeinte Appelle eines Zusammenarbeitswillens der ohnehin Machtlosen nicht zu halten. Deswegen ist der vorliegende Antrag für die NPD-Fraktion nicht akzeptabel. Für uns gilt im Umgang mit der EU nur die Devise: Los von Brüssel! Lassen Sie mich noch anmerken: Ich sehe an der Zahl der Anwesenden im Saal, wie interessant das Thema EU ist. Vorige Woche gab es im Bundestag ein klares Ja von 95 % zur EU-Verfassung, einer der wichtigsten Entscheidungen der letzten Jahrzehnte. Fragt man die Damen und Herren des Bundestages über den Inhalt der Entscheidung, so sehen die meisten von ihnen sehr blass aus. Wie der „Dresdner Morgenpost“ am 14. Mai zu entnehmen war, konnten die Bundestagsabgeordneten nicht einmal die simpelsten Fragen zur Europäischen Union beantworten. Weder über die Frage der Möglichkeit eines Bürgerbegehrens auf EU-Ebene noch über die allgemeinen Zuständigkeitsbereiche der Europäischen Union konnten die Politiker Auskunft geben. Herr Thierse, seines Zeichens Präsident des Bundestages, konnte nicht einmal die Anzahl der Sterne auf der EUFlagge nennen. Kein Wunder, wenn beim Bürger der Eindruck entsteht, er werde von Deppen regiert. Aber wer pseudodemokratisch wählt, wird auch pseudodemokratisch veralbert. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Justiz in Sachsen muss verstärkt werden. Doch genau das gibt der vorliegende Einzelplan 06 des Staatsministeriums der Justiz nicht her. Er ist stattdessen gegenüber den Vorjahren sozusagen ein Nullsummenspiel. Sachsen nimmt mit seinen 556 km Grenze zu Polen und der Tschechischen Republik eine exponierte Stellung ein sowohl hinsichtlich der grenzüberschreitenden Kriminalität in Sachsen als auch als Transitland für die Vorbereitung und Begehung von Straftaten in Deutschland und im westeuropäischen Raum. Die Erweiterung der EU um zehn neue Mitgliedsstaaten hat die Sicherheit für sächsische Bürger deutlich vermindert. Drogen- und Menschenhandel, Terrorismus, Schmuggel, Geldwäsche und andere Formen besonders der organisierten Kriminalität sind in unserem Land inzwischen gang und gäbe.
Doch statt die Polizei wie die Justiz in die Lage zu versetzen, dieser Gefahr Herr zu werden, steckt die Staatsregierung buchstäblich den Kopf in den Sand. Dabei pflegt die Justiz des Freistaates seit Jahren eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Justizbehörden der mittel- und osteuropäischen Staaten, insbesondere Polens und der Tschechischen Republik. Gemeinsame Dienstbesprechungen in Arbeitsgruppen polnischer, tschechischer und sächsischer Grenzstaatsanwaltschaften gehören fast schon zum Alltag. Aber diese Kontakte müssen angesichts der neuen Bedrohungslage nach der EU-Osterweiterung intensiviert und auf die an der östlichen EUAußengrenze liegenden Staaten ausgeweitet werden.
Ein wichtiger Baustein beim Vorgehen gegen grenzüberschreitende Kriminalität ist auch der Rechtshilfeverkehr mit den Nachbarstaaten, welcher ebenfalls zu intensivieren wäre. Eine Schande ist es im Übrigen, dass die rotgrüne Bundesregierung Schröder/Fischer ähnlich wie bei der Visa-Affäre nach wie vor das internationale Abkommen blockiert, was es ermöglicht, kriminelle Ausländer auch gegen ihren Willen zur Strafverbüßung in ihre Heimatländer abzuschieben. Mittlerweile haben selbst die Regierungen von Spanien und Portugal in Berlin gegen die Bauchladenpraxis der BRD-Regierung bei der VisaVergabe für Osteuropäer Protest eingelegt. Denn viele der mit bundesrepublikanischen Visa eingereisten Lohndrücker, Schleuser, Drogenhändler, Autoschieber fahren damit nonstop durch ganz Europa.
Wir Nationaldemokraten sagen klipp und klar: Kriminelle und illegale Ausländer raus, und zwar sofort!
Sie sehen, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, es gibt noch viel zu tun. Doch die sächsische Justiz
wird bis heute noch nicht einmal mit der bisherigen Kriminalität fertigt, geschweige denn mit den sich durch die EU-Osterweiterung ergebenden neuen Bedrohungen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die organisierte Kriminalität nur noch verwaltet, aber nicht bekämpft wird. Da fehlen Personal, Material, Geld und politischer Wille. Wenn es aber um den vermeintlichen Kampf gegen Rechts geht, der in Wirklichkeit ein Kampf gegen das deutsche Volk ist, dann wird an Geld und Personal nicht gespart. Im Gegenteil! Kleindelikte, wie Schwarzfahren oder Falschparken, werden künstlich kriminalisiert.
Herr Lichdi, ich habe es schon einmal gesagt, mein Fraktionsvorsitzender hat es ebenfalls erwähnt: Solange sich die Umgangsformen in diesem Haus nicht ändern, werden wir keine Zwischenfragen zulassen. Aber das werden Sie sicherlich nicht begriffen haben. Die Pisa-Studie hat das bestätigt. – Nein, danke.
Kleindelikte, wie Schwarzfahren oder Falschparken, werden künstlich kriminalisiert. Parksünder werden wie Schwerverbrecher verfolgt, während wirkliche Straftäter, wie Kinderschänder, Mörder, Schleuser oder Drogenhändler, die ganze soziale Fürsorge des liberalistischen Strafvollzuges genießen. Auch für sinnvolle Regelungen, zum Beispiel den echten Täter-Opfer-Ausgleich, für die Verbraucherinsolvenz oder die Beschleunigung für die richtige Wahl der Verfahren, ist kein Geld da. Der vorliegende Haushaltsplan 06 des Staatsministeriums der Justiz wurde von der NPD-Fraktion gewogen und für zu leicht befunden. Wir lehnen ihn daher ab und werden uns der Stimme enthalten. Ich danke für Ihre geteilte Aufmerksamkeit.
Ich habe zwei Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Erklärung hat die Staatsregierung für die Tatsache, dass die vor Jahresfrist ins Leben gerufene Korruptionsbekämpfungseinheit „INES“ zwar seit Gründung 180 Ermittlungsverfahren geführt, bisher aber – laut Presseberichten – nur zehn bis 15 Fälle vor Gericht gebracht und nur in einem einzigen Fall Anklage erhoben hat?
2. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Staatsregierung zu treffen, um „INES“ künftig zu einem wirksamen Instrument der Korruptionsbekämpfung zu machen? Danke.
Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Sie werden sich sicherlich noch gut daran erinnern können, dass wir die Institution, die hier zur Debatte steht, den so genannten Ausländerbeauftragten, in diesem Hause schon bei früherer Gelegenheit als völlig überflüssige Spielwiese unverbesserlicher Multikulti-Funktionäre charakterisiert haben. An dieser Einschätzung, die im Übrigen von vielen Tausenden unserer sächsischen Mitbürgerinnen und Mitbürger draußen im Land geteilt wird, hat sich natürlich bis heute nicht das Geringste geändert. Dieses Amt ist so überflüssig wie ein Kropf. Es dient nur der Verfestigung von Strukturen und Anspruchshaltungen so genannter ausländischer Mitbürger und es verschlingt Unsummen von Geld, die wir gerade im Freistaat weit sinnvoller verwenden könnten.
Weil diese in zitronenfarbiges Papier gehüllte Absonderung des Herrn Ausländerbeauftragten aber partout noch einmal hier Gegenstand der Tagesordnung ist, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn wir bei dieser Gelegenheit noch ein wenig grundsätzlicher werden.
Jahr für Jahr sechsstellige Beträge für so genannte Ausländerbeauftragte zu verschlingen wäre an sich schon schlimm genug, aber überhaupt kein Verständnis haben wir dafür, dass diese Summen nicht nur für völlig unsinnige Migrations- und multikulturelle Sperenzien verbraten werden, sondern auch noch zur Diffamierung des politischen Gegners, der von Ihren Multikulti-Eskapaden nicht so begeistert ist. Da lesen wir zum Beispiel auf Seite 9 Ihres Berichts – ich zitiere –: „Umso absurder muten die Wahlplakate einer rechtsextremistischen Partei an, die die Grenzen dichtmachen will.“ Es ist also ein reines Horrorszenario, das Sie hier aufbauen. Aber es wird noch viel besser. Ich zitiere: „Eine kleine, aber unübersehbare Minderheit der Deutschen betreibt nationalistische und fremdenfeindliche Propaganda.“ An Sätzen wie diesen ist so gut wie alles falsch. Oft schon gilt als fremdenfeindlich, wer sich als national denkender Mensch zu erkennen gibt.
Zweitens gilt für das, was Sie in Ihrer multikulturellen Arroganz als Propaganda bezeichnen, nicht mehr und nicht weniger das Attribut der freien Meinungsäußerung – hören Sie zu! – wie für alle Äußerungen politischer Parteien in diesem Lande auch.
Wenn sich die anderen Rednerinnen in diesem Haus auch daran halten würden, wäre es in Ordnung.
Und drittens – da liegen Sie wahrscheinlich am gröbsten daneben – sind wir keine Minderheit oder gar eine kleine Minderheit. Sie werden sich noch umschauen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie wir mit unserer Politik und mit unserer Position in der Ausländerfrage eines gar nicht mehr so fernen Tages Mehrheiten stellen werden, nur wird es dann vermutlich keinen Ausländerbeauftragten mehr geben. Es wird gut so sein.
Es fällt zugegebenermaßen nicht leicht, dem besagten zitronenfarbenen Bericht allzu viel Konstruktives zu entnehmen. Wenn man genauer hinschaut, stellt man fest, dass weit über die Hälfte dieses dubiosen Berichtes schlicht und einfach aus anderen Publikationen abgekupferte Texte sind.
Ja, schauen Sie hinein! – Außerdem stehen jede Menge Zahlen drin und immer wieder diese triefende multikulturelle Prosa.
Besonders skurril wirkt das dort, wo ein Angestellter der Sächsischen Staatsregierung, eben dieser so genannte Ausländerbeauftragte – –
Ja, ich weiß, was ich erzähle. – Und dann stellt sich dieser feine Herr auch noch hin und lamentiert, dass ihm das neue Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Bundesregierung immer noch nicht weit genug geht. Ja, was wollen Sie denn noch? Reichen Ihnen Hunderttausende Einbürgerungen jährlich denn noch nicht, die wir in Deutschland seit der Einführung des rot-grünen Ausländerrechts haben?
Ich beantworte keine Fragen, Herr Porsch. Sie können sich setzen.
Nein.
Reichen Ihnen denn die multikulturellen Ghettos in unseren Städten noch nicht, wo Sie ganze Straßenzüge in türkischer Hand haben, wo Sie lange gehen müssen, um überhaupt noch ein Wort Deutsch zu hören?
Ja, ich bringe Beispiele!
Nein, ich beantworte keine. Die Eberhard-Klein-Oberschule in Berlin-Kreuzberg, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die erste Berliner Schule, in der es keinen einzigen deutschen Schüler mehr gibt. Es gibt dort 342 Schüler, davon 80 % Türken, der Rest sind Libanesen, Araber, Vietnamesen und Russen.
Ja! – Die einzigen Ausnahmen sind dort die Lehrer. Sie sollen dort Deutsch als Unterrichtssprache durchsetzen. Aber wer sollte dort eigentlich zuhören? Vielleicht der Rest an Deutschen als aussterbende Spezies?
Nein. – Wenn Sie das wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann machen Sie ruhig weiter wie bisher und verteilen Sie hier Ihre Märchenbücher und salbadern Sie von Barmherzigkeit in irgendwelchen Härtefallkommissionen!
Aber auf eines können Sie sich verlassen: Ewig machen das die Menschen in unserem Land nicht mehr mit. Und damit meine ich nicht irgendwelche abgehobenen Politfunktionäre oder linksagilen Überzeugungstäter, – –
– nein – sondern ganz normale Durchschnittsdeutsche, die auch künftig gern Deutsche bleiben wollen.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir denen immer wieder sagen werden, wohin diese ganze Situation führt, wenn Ihnen nicht beizeiten das Handwerk gelegt wird. Wollen Sie es dahin kommen lassen, wo heute die Niederlande sind, wo kaum eine Woche vergeht, ohne dass Moscheen brennen, Kirchen brennen und ein Klima der Gewalt um sich greift? Wollen Sie, dass Berlin-Kreuzberg morgen in der Dresdner Friedrichstadt ist? Wollen Sie, dass Sie irgendwann auch hier in Sachsen Schulen bekommen, in denen Sie vor lauter Migration und multikultureller Barmherzigkeit kein einziges deutsches Wort mehr verstehen?
Wir jedenfalls, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen das nicht. Deswegen sind wir hier. Wir werden so lange arbeiten und uns hier zu Wort melden und die Menschen aufklären, bis Ihre dubiosen Berichte eines Tages uns und die Bürger hier im Lande nicht mehr belästigen.
Und noch eine Anmerkung: Ich bin der Meinung, dass die Hälfte von Ihnen diese Schwarte nicht gelesen hat. Wissen Sie, woher der Bericht ist, den ich hier in der Hand halte? Er lag am Tag der Zustellung drüben in der Poststelle im Müllsack und er hatte noch viele Brüderchen und Schwesterchen, die daneben lagen. Das können Sie mir glauben.
Meine Damen und Herren, ich wollte diesen Bericht zuerst zurückgeben. Aber ich habe mir überlegt, dass ich ihn anderen zeigen kann als ein Beweismittel für Geldverschwendung.
Wir sind von Sachsen gewählt worden und nicht von Ausländern.
Und schauen Sie dorthin! Dort sitzen die zwölf Anwälte des sächsischen Volkes.
Danke.