Gunther Hatzsch

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Herr Kollege Heitmann, eine sachliche Richtigstellung: Aufstockung und Entfristung des Kulturraumgesetzes ist die Beschlusslage von SPDParteitagen, und zwar mehrerer.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in den letzten Jahren vieles von dem, was in den vergangenen Legislaturperioden liegengeblieben war – aus welchen Gründen auch immer – aufgearbeitet.
Die Staatstheater wurden konsolidiert. Wir haben erste Schritte zur Verbesserung der sozialen Lage der bildenden Künstlerinnen und Künstler unternommen. Erstmals liegt ein Kulturwirtschaftsbericht für Sachsen vor. Die Förderung durch Kulturstiftungen wurde evaluiert, ebenso die der Festivalförderung. Wir haben eine Bibliothekskonzeption und als Ressortpapier des Kultusministeriums eine Museumskonzeption, die eine wichtige Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Museumslandschaft im Freistaat Sachsen darstellt. Wir haben die Fortsetzung des Finanzierungsabkommens für die Stiftung des sorbischen Volkes erkämpft, und wir haben der kulturellen Bildung in Sachsen erstmals einen politischen Stellenwert eingeräumt.
Sprechen wir einmal über die Finanzen, denn Kultur braucht Geld. Es gab in dieser Legislaturperiode keine Kürzungen im Kulturhaushalt. Ich möchte an dieser Stelle das Industriemuseum ausdrücklich ausnehmen. Das ist ein anderes Kapitel, bei dem die Positionen der Koalitionsfraktionen leider zu weit auseinanderlagen und noch -liegen.
Mit der SPD in der Koalitionsregierung ist es uns gelungen, nicht nur eine Senkung der Mittel für die Kulturförderung zu verhindern, sondern die Ausgaben der Kulturförderung wurden in einigen Bereichen sogar erhöht. Wir hatten in Sachsen im Jahre 2004 die Situation, dass der Rotstift erbarmungslos an den Mitteln der freien Kunst- und Kulturförderung, dem zeitgenössischen Kulturschaffen, ansetzte. Am Ende sind sogar einzelne Sparten wie die Literaturförderung oder die kulturelle Filmförderung ganz herausgefallen.
Mit dem Koalitionsvertrag haben wir diesem Streichkonzert nicht nur Einhalt geboten, sondern auch die Mittel erhöht. Die Mittel für die Kulturräume wurden erstmals aufgestockt; wir sprachen bereits davon. Wir haben die Finanzierung der Musikschulen gesichert. Für die Umsetzung der bereits genannten Bibliothekskonzeption stehen jährlich 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die sächsischen Zuschüsse für die Stiftung für das sorbische Volk wurden aufgestockt. Erstmals stehen Mittel zur Förderung der kulturellen Bildung bereit, und zwar 600 000 Euro jährlich.
All das, was ich aufgezählt habe, sind nüchterne Fakten. Aber viel wichtiger ist, dass diese nüchternen Fakten das Ergebnis eines für Sachsen neuen kulturpolitischen Verständnisses sind. Kultur ist mehr als Tradition und Hochkultur. Kunst und Kultur sind Räume der Freiheit, der Kreativität, des Experiments, des Widerspruchs und des Selbstgesprächs. Kulturpolitik stellt sich die Aufgabe, die Freiheit, dieses Selbstgespräch kontinuierlich zu schützen, aufrechtzuerhalten und zu verbessern, gerade in schwierigen Zeiten.
Es gibt eine untrennbare Verbindung zwischen Freiheit, Demokratie und kultureller Freiheit. Politik hat die Verantwortung, immer wieder die Voraussetzungen für diese Freiheit zu schaffen. Anhand dieser Grundsätze haben wir in der zu Ende gehenden Legislatur in der Regierungsverantwortung Kulturpolitik aktiv gestaltet. Bei allen Themen, die noch offen sind, bei allen Aufgaben, die es noch zu lösen gilt, und bei allen Herausforderungen, vor denen wir in Zukunft stehen werden, haben wir eines sicherlich erreicht: Das kulturpolitische Klima in Sachsen hat sich verbessert.
Meine Damen und Herren! Zur sächsischen Kulturlandschaft gehören die großen kulturellen Leuchttürme, die in einem Wettbewerb mit den anderen Kulturmetropolen der Welt stehen, genauso wie eine breite, innovative Kunst- und Kulturszene. Wir tragen die Verantwortung, dass öffentliche Museen, Theater, Volkshochschulen, Musikschulen, Stadtbibliotheken, Orchester und soziokulturelle Einrichtungen in Sachsen jedem zugänglich und für jeden verfügbar sind; denn Kultur ist ein öffentliches Gut.
Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Kunst und Kultur als öffentliches Gut heißt aber auch, dass wir die Gesellschaft zur Teilhabe befähigen müssen. Eine der zentralen Aufgaben von Kulturpolitik als Gesellschaftspolitik ist daher, die kulturelle Bildung zu verstärken. Nur derjenige, der als Kind bereits ins Theater gegangen ist und sich selbst einmal im Rollenspiel versucht hat, nur derjenige, der als Kind ein Konzert besucht hat und selbst einmal einem Instrument Töne entlocken durfte, nur derjenige, der als Kind in einer Ausstellung war oder eine Bibliothek zu nutzen gelernt hat, tut dies auch im späteren Alter. Es wird für ihn zu einem Lebensbedürfnis.
Allgemeinbildende Schulen sind der beste Ort, allen jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, einen grundlegenden und niederschwelligen Zugang zur kulturellen Bildung zu eröffnen. Gerade Kinder aus bildungsfernen Schichten haben außerhalb der schulischen Bildung wenige Möglichkeiten, mit Kunst oder gar Künstlerinnen und Künstlern in Kontakt zu treten oder Museen, Bibliotheken, Theater usw. zu erleben. Dafür braucht es Vernetzung und Kooperation zwischen Schule, Künstlern und regionalen Kulturinstitutionen. Aber auch kulturelle Einrichtungen selbst – egal ob staatlich oder nicht staatlich – müssen sich selbst als Bildungsorte verstehen und anderen Partnern gegenüber öffnen.
Die Kulturräume und die Kulturraumsekretariate haben die strukturellen Voraussetzungen, um hier zu vermitteln und anzuregen. Mit dem letzten Doppelhaushalt haben wir die finanziellen Mittel dafür geschaffen. Wir als Sozialdemokraten wollen, dass die Kinder und Jugendlichen auch außerhalb der Schule jederzeit Zugang zu kulturellen Einrichtungen haben. Unser Ziel für die nächste Legislatur ist es, in einem ersten Schritt bei den
staatlichen Museen anzufangen und Kindern und Jugendlichen den freien Eintritt zu ermöglichen.
Nur durch eine erfolgreiche Bildungsarbeit mit den Mitteln der Kultur gewinnen wir das Publikum von morgen, befähigen junge Menschen, sich gesellschaftlich und kulturell zu engagieren, und legen den Grundstein dafür, dass aus kleinen Künstlern die Schauspieler, Maler, Bildhauer, Komponisten, Architekten, Musiker, Filmemacher und Schriftsteller von morgen werden können.
Eine Sache ist mir beim Thema kulturelle Bildung besonders wichtig: die Jugendkultur. Kulturelle Bildung meint nämlich nicht nur die aktive oder passive Beschäftigung mit den schönen Künsten. Wir müssen uns bewusst werden, dass jede Generation ihre eigenen Ausdrucksformen sucht, und das nicht nur im Bereich der Musik. Kulturelle Bildung schließt auch Förderung und Vermittlung von sogenannter Jugendkultur automatisch ein.
Meine Damen und Herren! Das reiche kulturelle Erbe verpflichtet uns, dem Neuen immer wieder genügend Räume zu öffnen; Räume, in denen künstlerische Experimente gewagt werden, in denen sich das Moderne, das Unerhörte und das die Dinge Infragestellende entfalten können.
Natürlich ist zeitgenössische und moderne Kunst nicht einfach und schon gar nicht eine Reflexion auf den Zeit- und Massengeschmack. Sie ist verstörend, provokant und häufig eine Herausforderung der Sinne und des Denkens. Genau deshalb werden unsere Kultur und damit unsere Gesellschaft lebendig gehalten und können sich so weiterentwickeln.
Auch künftig muss der Freistaat genügend finanzielle Mittel für die Förderung überregionaler und innovativer Ansätze der freien Kunst- und Kulturszene und der zeitgenössischen Kunst bereitstellen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Spartenvielfalt erhalten bleibt. Aber nicht nur das, es bilden sich auch neue Kunst- und Ausdrucksformen heraus. Wir müssen öffentlich geschützte Räume bereitstellen, in denen Neues entsteht. Das meine ich nicht nur im übertragenen Sinn. Auch die staatlich geförderten Kulturinstitutionen stehen in Verantwortung gegenüber der zeitgenössischen Kunst, zum Beispiel dem Theater. Dabei muss auch gelten dürfen – dieser Appell geht an alle Finanzpolitiker –, dass die Auslastung und der Kostendeckungsgrad nicht das alleinige Kriterium für Erfolg sein können.
Der Zuspruch des Publikums ist zwar wichtig, aber Inszenierungen, in denen eine andere, ungewohnte Sichtweise gewagt wird, dürfen nicht zur Existenzfrage werden.
Meine Damen und Herren! Ohne Menschen, ohne kreative und schöpferische Köpfe keine Kultur. Aber auch Künstler müssen von irgendetwas leben. Es gibt kaum
einen freischaffenden Künstler, der ein regelmäßiges Einkommen hat. Mit der Verkürzung der Rahmenfrist beim Arbeitslosengeld I ist ein wichtiger Schritt getan. Auch die Künstlersozialversicherung ist wichtig. Vor Kurzem haben wir auf Bundesebene einen massiven Angriff auf diese kultur- und sozialpolitischen Errungenschaften erlebt. Deshalb möchte ich ausdrücklich betonen: Mit uns gibt es kein Rütteln an der Künstlersozialversicherung.
Zum Kulturraumgesetz haben meine Vorredner bereits eine Menge gesagt; ich spare mir das jetzt. Die kulturelle Infrastruktur wird nicht nur durch unsere Steuern finanziert und gewährleistet, sondern auch in erheblichem Maße von der Zivilgesellschaft an sich und von der Wirtschaft mitgetragen. Ein Engagement reicht von der Mitgliedschaft im Förderverein über Schenkungen und Stiftungen aus Privatbesitz bis hin zu klassischem Mäzenatentum, privatem Kultursponsoring und kommerziellen Kulturangeboten.
Kulturpolitik ist gefordert, dieses Zusammenspiel immer wieder neu zu befördern und anzuregen. Viele kommunale Einrichtungen können ohne das bürgerschaftliche Engagement gar nicht existieren. Mitunter ist das Ehrenamt in einzelnen Regionen in Sachsen sogar der einzige Träger der kulturellen Infrastruktur.
Ich möchte ein kleines Beispiel anführen: Wir als SPDFraktion verleihen jährlich einen Demokratiepreis. Das Preisgeld wird im Übrigen von den Abgeordneten und Mitarbeitern gespendet. Im letzten Jahr hatten wir die Ehre, diesen Preis einer Frau zu überreichen, die in ihrem Dorf mit circa 100 Einwohnern seit 1987 eine Bibliothek betreibt. Bis zum Jahr 2000 stellte die Gemeinde einen Raum zur Verfügung. Dann verkaufte die Gemeinde dieses Haus. Für unsere Preisträgerin war dies kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Kurzerhand machte sie ein Zimmer in ihrem eigenen Haus frei. Dort hat nun die Bibliothek jeden Mittwoch von 16 bis 17:30 Uhr geöffnet. Ohne die Begeisterungsfähigkeit dieser engagierten Menschen wäre die Vielfalt und Vitalität der sächsischen Kulturlandschaft oftmals nicht denkbar.
Seit nunmehr fast 20 Jahren bin ich Mitglied des Sächsischen Landtages und weiß, wovon ich spreche. Zum Kerngeschäft eines jeden Kulturpolitikers gehört es, die Ausgaben für die Kultur zu verteidigen. Wenn direkt vor Ort keine Kulturstreiter sind, dann ist zu befürchten, dass der Kulturbereich als einer der ersten in den Blick genommen wird, wenn Einsparmöglichkeiten im Haushalt gesucht werden.
Meine Damen und Herren! Kultur ist nach meiner festen Überzeugung die Basis für Demokratie; und ohne den Beitrag von Kultur lassen sich die politischen und wirtschaftlichen Zukunftsaufgaben der nächsten Zeit und aller Zeiten nicht lösen.
Meine Damen und Herren! Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Und noch dies – mein letztes Wort: Das war nach 19 Jahren Mitgliedschaft in diesem Hause meine letzte Rede. Es war eine fantastische Zeit. Die letzten fünf Jahre vergingen wie im Flug. Ich bedanke mich dabei besonders bei allen, mit denen ich freundschaftlich verkehren konnte – das waren sehr viele, und das war parteiübergreifend. Ich bin sehr dankbar für dieses Schicksal, das ich genießen durfte. Ich trete nunmehr ab – diesmal freiwillig.
Das war’s also. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Irgendwann im September werde ich auf der Besuchertribüne sitzen und mit Interesse verfolgen, wer dann die Nachfolger werden, und werde mir so meine Kommentare nicht ersparen können. Aber das ist ein anderes Geschäft.
Alles Gute für Sie alle!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ähnlich wie im Jahre 1984 sind wir heute in einer Phase der Medienpolitik angekommen, in der wir wieder entscheidend die Weichen für unsere zukünftige deutsche Medienlandschaft stellen. 1984 ging es darum: Darf es in Deutschland privaten Rundfunk geben? Das Jahr 1984 war die Geburtsstunde unseres heutigen sogenannten dualen Rundfunksystems. Damit ist das gleichberechtigte Nebeneinander von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk gemeint.
Mit dem heutigen Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht es nun um die Frage, welche Art von öffentlichrechtlichem Rundfunk wir zukünftig wollen. Vor dem Hintergrund der Digitalisierung und der Konvergenz der Medien hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil 2007 noch einmal bestätigt: Es gibt verfassungsrechtlich keine Arbeitsteilung zwischen privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk. Es ist nicht so und darf nicht so sein, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur das macht, was sich für den Markt nicht rechnet. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat keine Lückenfunktion. Er ist vielmehr eine der wichtigsten Grundlagen in unserer demokratischen Gesellschaft, denn er sichert Meinungsvielfalt und ist Faktor und Medium der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann dies leisten, weil er eben hinsichtlich der Programmgestaltung unabhängig von wirtschaftlichen oder staatlichen Einflüssen ist. Dies ist der Kerngedanke der Konstruktion des öffentlichrechtlichen Rundfunks, und daran wollen wir auch weiterhin festhalten. Gleichzeitig bedeutet dies aber, dass wir medienpolitisch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk
auch die Möglichkeit geben müssen, wahrgenommen zu werden.
Damit sind wir beim eigentlichen Thema, nämlich beim Internet. Das Internet ist mittlerweile ein fester Bestandteil der privaten und gesellschaftlichen Meinungsbildung vor allem bei jungen Menschen. Wenn wir weiterhin die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung und Meinungsvielfalt sichern wollen, dann müssen wir auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Chance geben, die Menschen dort zu erreichen, wo sie bei ihrer Mediennutzung die meiste Zeit verbringen. Das ist es, was das Bundesverfassungsgericht mit der Aussage meinte, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf den Status quo zu beschränken ist, sondern ihm eine Entwicklungsgarantie zusteht.
Der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag schreibt nun fest, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Internet machen darf und was nicht. Ausgangspunkt dieses Staatsvertrages stellte eine Beihilfeklage des Verbandes privater Rundfunk- und Telemedien dar. Wir haben darüber in der letzten Debatte schon diskutiert, und auch meine Vorredner haben bereits darauf verwiesen.
Bei der Umsetzung dieses EU-Beihilfekompromisses stand die deutsche Medienpolitik in der Verantwortung, einerseits die Balance innerhalb der dualen Rundfunkordnung zu halten und andererseits Rahmenbedingungen zu schaffen, die Angebote von Zeitungen publizistisch wie ökonomisch möglich machen.
Nach Auffassung der sächsischen SPD ist mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag diese Balance im Großen und Ganzen gelungen. Natürlich sehen wir an der einen oder anderen Stelle bestimmte Regelungen skeptisch, wie – auch das wurde schon hier erwähnt – beispielsweise die starre Sieben-Tage-Frist. Hier hätten wir uns durchaus eine andere Möglichkeit und die Gelegenheit eines längeren Abrufes vorstellen können. Leider war diese Auffassung innerhalb der Länder nicht mehrheitsfähig.
Zu begrüßen ist, dass das ursprünglich geplante Verbot, Unterhaltungssendungen ins Internet zu stellen, wieder aufgehoben worden ist.
Hier hat die SPD von Anfang an gesagt: Unterhaltung in Telemedien gehört wie bei Radio und Fernsehen neben Kultur, Bildung und Information ebenfalls zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Mit der Umsetzung des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages kommen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, genauer auf die Rundfunkgeräte als Repräsentanz der Gesellschaft auch große Herausforderungen zu. Ich denke an den Drei-Stufen-Test zur Prüfung neuer und bestehender Angebote. Hier müssen wir genau beobachten, ob und wie sich dies in der Praxis bewährt und auch, wie die Kostenfrage ist. Hier gebe ich Herrn Hilker durchaus recht.
Meine Damen und Herren! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört den Menschen in diesem Land. Sie haben einen Anspruch darauf, dass er gegen Veränderungen, die seine Unabhängigkeit und seine Entwicklungschancen bedrohen, verteidigt wird. Dazu gehört unter anderem auch, dass wir unsere Interessen für all das, was mit unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem geschieht, schärfen. Vor allem müssen wir auch aufpassen, dass wir die Veränderungen nicht den EuropaBürokraten überlassen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kulturelle Bildung ist ein elementarer Bestandteil von Bildung. Noch vor wenigen Jahren war diese Auffassung keineswegs selbstverständlich.
Heute wissen wir, dass kulturelle Bildung dazu beiträgt, Kreativität zu entwickeln und sich in unterschiedlichen Sprachen und Formen auszudrücken. Kulturelle Bildung fördert die Persönlichkeitsbildung und -entwicklung und ist damit eine Voraussetzung für gesellschaftliche Partizipation.
Mit dem Doppelhaushalt 2009/2010 haben wir erstmals nach 19 Jahren im Haushalt des Kunstministeriums einen eigenen Haushaltstitel „Stärkung der kulturellen Bildung“. Ich glaube, dies allein macht bereits deutlich, welchen Stellenwert wir – und die Koalition – heute der kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen beimessen. 600 000 Euro stehen hier jährlich zur Verfügung. Damit soll einerseits ein Modellprojekt „Jedem Kind ein Musikinstrument“ – Herr Clemen wird dies noch genauer erläutern – finanziert werden, und zum anderen werden Projektgelder bereitgestellt, damit die Kulturraumsekretariate zwischen Schule, Kulturinstitution, Künstlern und außerschulischen Bildungen vermittelt werden können. Darauf werde ich noch genauer eingehen.
Meine Damen und Herren! Wenn wir von kultureller Bildung reden, dann geht es nicht nur um das Rezitieren und weniger um das Theoretisieren, sondern um das Leben von Kultur bis hin zu eigenen künstlerischen Produktionen. Dieses Interesse an Kunst und Kultur muss frühzeitig unterstützt und gefördert werden. Der Sächsische Bildungsplan für die Kindertagesstätten trägt dem Rechnung und muss seine Fortsetzung in den Schulen finden. So hat auch die Enquete-Kommission Kultur in Deutschland in ihrem Abschlussbericht unterstrichen, dass die allgemeinbildenden Schulen der beste Ort sind, um allen jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, einen grundlegenden und niedrigschwelligen Zugang zu kultureller Bildung zu eröffnen.
Bei kultureller Bildung denkt man in der Regel sofort und immer zuerst an musisch-kulturelle Fächer und an Literatur. Aber kulturelle Bildung kann und muss auch in anderen Fächern stärker in den Blick genommen werden. Sie muss immer gelebter Schulalltag, gelebte Schulkultur sein. Dann haben auch die musischen Fächer keine Akzeptanzprobleme mehr, wie es heute leider oftmals noch der Fall ist.
Zum Schulalltag wiederum gehören nicht nur schulinterne Aktivitäten, sondern auch die Erkundung des kulturellen Nahraumes bis dahin, dass die Schule externe Lernorte und externe Partner in ihren Bildungsprozess regelmäßig einbezieht. Beispielhaft kann hier das Programm „Lernstatt Museum in Sachsen – Schüler entdecken Museen“ genannt werden.
Als eines der großen Probleme im Bereich der kulturellen Bildung wurde bereits vom Sächsischen Kultursenat die fehlende Vernetzung zwischen Schule, Kulturinstitution
und regionalen Künstlern angesprochen. Auch im Bericht der Enquete-Kommission Kultur in Deutschland taucht immer wieder die Forderung nach Kooperation und Vernetzung zwischen Bildungsinstitutionen und Kultur auf; denn gerade Kinder aus kultur- und bildungsfernen Schichten haben außerhalb der schulischen Bildung oft nur geringe Chancen, mit Kunst oder gar Künstlern in Kontakt zu treten oder Museen, Bibliotheken, unsere Theater usw. zu erleben.
Nun haben wir hier in Sachsen im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern optimale Voraussetzungen. Wir haben durch unser Kulturraumgesetz eine kulturelle Infrastruktur, die genau diese notwendige Vernetzung zwischen Schule und regionaler Kultur erleichtert.
Der Kulturraum Oberlausitz/Niederschlesien hat dies in einem Modellprojekt vorgemacht und sehr erfolgreich ein Netzwerk der kulturellen Bildung aufgebaut. Unterstützt wird die Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen und Künstlern mit den Schulen, so zum Beispiel gemeinsam mit dem Deutsch-sorbischen Volkstheater Bautzen, wodurch Theaterpartnerschaften entstanden. Darüber hinaus werden verschiedene Fortbildungen, etwa im Bereich Schulbibliotheken oder für bildende Künstler als Partner für Schulen, entwickelt und durchgeführt. Dieses erfolgreiche Modellprojekt ist Vorbild für ganz Sachsen. Daher haben wir in den letzten Haushaltsverhandlungen Geld in die Hand genommen, um allen Kulturräumen die Möglichkeit zu geben, derartige Netzwerke Schule und Kultur aufzubauen.
So stehen jährlich 250 000 Euro im Haushalt des Kunstministeriums für den Bereich der kulturellen Bildung für dieses konkrete Projekt zur Verfügung.
An der Stelle muss ich leider unterbrechen, aber es war nicht das letzte Mal, dass ich heute hier stand.
Werter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren gerade ein hoch sensibles Thema und haben jetzt klassisch erlebt, wie Oppositionspolitik betrieben werden kann.
Man kann eine Sache konstruktiv-kritisch begleiten,
und dafür danke ich Herrn Dr. Gerstenberg und Herrn Prof. Schmalfuß.
Die Staatsregierung hatte im ersten Entwurf des Haushaltes einen Leertitel „Kulturelle Bildung in Sachsen“ – also nichts eingestellt. Es ist jedoch dem Hohen Haus und den Koalitionsparteien gelungen, 600 000 Euro jährlich dafür einzustellen.
Da kann doch Frau Bonk nicht sagen, das sei nichts und es wäre kein Grund, stolz zu sein. Wir haben nach 19 Jahren den Einstieg in die institutionelle Förderung der Kultur in Sachsen in der Schule und allen parallelen Einrichtungen geschafft. Herr Gansel, Sie wissen, wen Sie zitiert haben; Sie haben ihn ja auch genannt. Aber für Ihre Kollegen: Wenn es Ihnen nützt, zitieren Sie sogar einen Juden – Heinrich Heine.
Wenn es Ihnen zu nützen scheint, natürlich; ich muss mich etwas korrigieren.
Meine Damen und Herren! Zu den wichtigsten Orten der kulturellen Bildung gehören die Bibliotheken. Sicher haben Sie genauso erschrocken wie ich die Studie der Stiftung „Lesen in Deutschland“ von 2008 zur Kenntnis genommen. Demnach nimmt jeder vierte Deutsche niemals ein Buch in die Hand. Bibliotheken halten nicht nur Angebote für alle Altersklassen bereit, sie sind auch kulturelle Treffpunkte. Diesen freien Zugang zu Wissen und Informationen gilt es unbedingt zu fördern und zu erhalten. Mit unserem Kulturraumgesetz haben wir hier eine Struktur, um die uns andere Länder beneiden. Ge
genwärtig werden jährlich etwa 6 bis 7 Millionen Euro der Kulturraummittel in die öffentlichen Bibliotheken gegeben.
Meine Damen und Herren! Wir sind im Freistaat Sachsen auf einem sehr guten Weg, um kulturelle Bildung weiter zu stärken. Es gibt natürlich noch viele weitere Dinge, die wir tun könnten und Schritt für Schritt auch tun müssen, wie ich meine. So sollten wir auch darauf hinwirken, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, um Kindern und Jugendlichen den freien Eintritt in Museen zu ermöglichen.
Wir sollten den Menschen auch die Zeit geben, sich weiterbilden zu können. Dazu zählt unter anderem auch ein echtes Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werden manches jetzt zum dritten Mal hören, aber aus verschiedener Perspektive, und deshalb ist es nicht verkehrt.
Meine Damen und Herren! Wir sind zurzeit in einer Phase der Medienpolitik, in der für die deutsche Medienzukunft wirklich zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen sind, und das ist keine rhetorische Übertreibung.
Im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht es um nicht mehr und nicht weniger als um die Frage: Welchen öffentlich-rechtlichen Rundfunk wollen wir und wie soll dieser öffentlich-rechtliche Rundfunk in einer digitalen Medienwelt aufgestellt werden? – Ausgangspunkt stellt eine Beihilfeklage des Verbandes der privaten Rundfunkteilnehmer vor der Europäischen Kommission dar.
Die Länder haben in den Verhandlungen mit der EU unisono und gleich welcher Partei oder Parteizugehörigkeit den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erfolgreich als Kulturgut verteidigt. Als solches unterliegt er der Rechtsaufsicht der Länder. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine der wichtigsten Grundlagen in unserer demokratischen Gesellschaft, denn er sichert Meinungsvielfalt und ist ein Faktor und Medium der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Sein Auftrag kann und darf nicht auf Marktfragen beschränkt werden.
Meine Damen und Herren! Deutschland ist aus dem EUBeihilfeverfahren mit einem Kompromiss herausgegangen. Wir wissen alle, was Kompromisse so an sich haben. Dieser Kompromiss beinhaltet mehrere Auflagen der EU. Diese Auflagen müssen die deutschen Bundesländer nun in Gesetzesform gießen.
Eine dieser Auflagen war, dass die EU eine klare Beauftragung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für seine Aktivitäten im Bereich neuer Medien gefordert hat. Das bedeutet gleichzeitig im Umkehrschluss: Die Europäische
Kommission hat bestätigt, dass Aktivitäten im Bereich neuer Medien durchaus Bestandteil des öffentlichrechtlichen Rundfunks sein können. Aber die Rundfunkanstalten müssen vom Gesetzgeber einen entsprechenden Auftrag erhalten. Dies wollen wir.
Meine Damen und Herren! Die Länder und deren regierungstragende Parteien haben in den vergangenen ein bis anderthalb Jahren sehr intensiv über das Wie dieses Auftrages verhandelt und gestritten. Auf einige Punkte möchte ich hier kurz eingehen – jetzt kommen Wiederholungen, aber aus verschiedenen Perspektiven: auf die Frage der 7-Tage-Regelung, auf den Anwendungsbereich des 3-Stufen-Tests und auf die Frage, ob Unterhaltung in den Medien zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört.
Worum geht es bei der 7-Tage-Regelung? Zum besseren Verständnis muss man noch eines voranstellen: Aufgrund der Vorgaben der EU ist es notwendig, bei der Beauftragung im Bereich der Telemedien eine Begriffskonkretisierung vorzunehmen. Bisher hatten wir im Staatsvertrag im Bereich der Telemedien eine Begrenzung auf programmbezogene und programmbegleitende Angebote. Meines Erachtens reicht das als Beauftragung eigentlich aus. Aber die Europäische Kommission sieht das anders.
Um den Anforderungen der EU Genüge zu tun, werden wir bei den Telemedien nunmehr nach zwei Arten von Angeboten unterscheiden: Angebote, die sich auf eine Sendung beziehen, und sogenannte nicht sendungsbezogene Angebote.
Diskutiert wurde nun, wie lange sendungsbezogene Angebote im Netz stehen bleiben dürfen. Oder konkret gesagt – das haben wir schon gehört –: Wie lange kann der Bürger diese Angebote abrufen?
Nach unserer Auffassung, nach Auffassung der SPD, ist eine starre zeitliche Frist von sieben Tagen wenig sinnvoll. Besser wäre es hier, auf ein Verweildauerkonzept nach journalistisch redaktionellen Kriterien zu setzen, wie es die ARD vorgeschlagen hat.
Zum Dreistufentest. Auch dies ist eine Vorgabe der EUKommission. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk den gesellschaftlichen Wert, den Gemeinwohlcharakter neuer oder veränderter Angebote darlegen und begründen muss. Dagegen ist nichts einzuwenden; ganz im Gegenteil. Problematisch ist allerdings nach unserer Auffassung, dass auch bereits bestehende Online-Angebote nachträglich mit einem Dreistufentest belegt werden können. Zudem birgt dies die Gefahr, dass den Nutzern bereits bezahlte und gewohnte Angebote zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen.
Nun zur Frage der Unterhaltung. Wir sind der Auffassung, dass Unterhaltung in Telemedien wie bei Radio und Fernsehen neben Kultur, Bildung und Information zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört. Eine Begrenzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf diesem Gebiet schränkt nach unserer Auffassung den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner Bestands- und Entwicklungsgarantie ein. Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk wirkt auch über unterhaltende Elemente als Medium und Faktor der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung.
Einen Punkt möchte ich noch erwähnen: die Frage der sogenannten presseähnlichen Angebote. Unbestritten ist das Ziel des neuen Rundfunkgesetzes: Beiden Bereichen – also den privaten Anbietern von Printmedien und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk – soll eine Bestands- und Zukunftsperspektive gegeben werden. Dies erfordert einen Interessenausgleich.
Hier hat die SPD einen Vorschlag unterbreitet. Es ist unbestritten, so glaube ich, dass das Internet einer eigenen, ganz anderen Dramaturgie folgt als alle herkömmlichen Medien. Im Internet werden Text und Bild kombiniert. Texte und Angebote können ständig fortgeschrieben werden. Man kann Bezüge zu anderen Inhalten herstellen.
Was genau ist internetspezifisch und was ist pressespezifisch? Diese Frage können am besten die Akteure selbst beantworten. Daher schlagen wir als SPD vor, dass sich Vertreter der Presse und Vertreter der Rundfunkanstalten auf gemeinsame Spielregeln verständigen.
Meine Damen und Herren! Die Länder und deren regierungstragende Parteien haben in den vergangenen anderthalb Jahren sehr intensiv an der Umsetzung der Vorgaben der EU gearbeitet und sich auf viele Punkte verständigt. Ein Kompromiss wurde dahin gehend erzielt, bereits bestehende Angebote in den Dreistufentest einzubeziehen. Hierzu soll es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2010 geben.
Es besteht inzwischen unter den Ländern Einigkeit, dass Unterhaltungsangebote in den Telemedien zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zählen. In der folgenden Woche und nicht erst bei der Parafierung, wie vorhin gesagt, werden die Länder noch einmal zusammensitzen, um über die offenen Punkte zu beraten. Dies betrifft besonders die Fragen der 7-Tage-Regelung. Welche Position die SPD dazu vertritt, habe ich bereits dargelegt.
Die EU muss dann dieses Gesetzeswerk nachträglich oder endgültig „genehmigen“. Auch hier müssen möglicherweise an der einen oder anderen Stelle zwangsweise noch Konkretisierungen vorgenommen werden.
Eines dürfen wir aber in der ganzen Diskussion nicht aus den Augen verlieren: Bestandteil des EU-Beihilfekompromisses ist auch ein Zeitrahmen. Wir haben es schon gehört: Bis zum 1. Mai 2009 müssen alle Länder das neue Rundfunkgesetz ratifiziert haben. Erfolgt dies nicht, sind die Verabredungen mit der EU obsolet und das Verfahren würde dann aller Wahrscheinlichkeit nach wieder aufgenommen werden mit einem ungewissen Ausgang. Unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. An dieser Stelle schließe ich mich in allen Punkten den Worten von Herrn Hähle an.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Machtkampf zum 50. – die Verbundnetz Gas AG feiert ihre Unternehmensgründung und bangt um ihre Eigenständigkeit“ – so titelte die „Leipziger Volkszeitung“ vor zwei Tagen.
Die Verbundnetz Gas AG ist der größte ostdeutsche Versorger, deutschlandweit der drittgrößte Gasimporteur. Die VNG beliefert insbesondere Ostdeutschland versorgungssicher mit Energie. Dies zahlt sich für ganz Ostdeutschland nicht nur energiepolitisch aus, sondern manifestiert sich neben den Steuerzahlungen des Unternehmens in der Region auch in einer verantwortlichen Standortpolitik.
Mit ihrer Konzernzentrale in Leipzig ist VNG ein unabhängiger zusätzlicher Wettbewerber auf dem Energiemarkt und gleichzeitig ein großer Wirtschaftsfaktor in Ostdeutschland. Mit einem Jahresumsatz von 5 Milliarden Euro und knapp 1 200 Beschäftigten – wir haben manches von Herrn Prof. Bolick schon gehört; Parallelen werden manchmal nicht vermeidbar sein – ist VNG das umsatzstärkste Unternehmen Ostdeutschlands überhaupt. Wie die Zahlen belegen, ist VNG eines der wenigen sächsischen Großunternehmen und trägt maßgeblich zur wirtschaftlichen Stärkung Sachsens und der Region bei.
Meine Damen und Herren, die Verbundnetz Gas AG ist das einzige bedeutende privatwirtschaftliche Unternehmen mit einer ostdeutschen Geschichte und mit Sitz und Hauptverwaltung in den neuen Bundesländern. Die VNG zählt somit zu den wenigen Unternehmen, denen es gelungen ist, in der Zeit der Einheit einen volkseigenen Betrieb nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern in Gesamtdeutschland auszubauen.
Auf das stolze Jubiläum fällt ein dunkler Schatten, denn die Zukunft der Verbundnetz Gas AG als eigenständiges ostdeutsches Energieunternehmen ist ungewiss. Aber, meine Damen und Herren, was verursacht nun diese problematische Lage der Verbundnetz Gas AG? Hat das Unternehmen wirtschaftliche Probleme oder schreibt die VNG gar rote Zahlen? Ganz im Gegenteil, dicke schwarze Zahlen werden geschrieben, und dies scheint ihr im Moment zum Verhängnis zu werden.
Im gegenwärtigen Streit geht es um die Machtfrage im Konzern, um ein riesiges zukünftiges Geschäft. Etwa 18 Millionen der 40 Millionen Haushalte in Deutschland heizen mit Erdgas. Außerdem werden 12 % des deutschen Stroms aus Erdgas gewonnen. Neben Erdöl ist Erdgas der wichtigste Energieträger in Deutschland. In Zukunft werden die Bedeutung und die zu erwartenden Umsätze sogar noch steigen.
Beim gegenwärtigen Streit um die Verbundnetz Gas AG geht es um einen Übernahmekampf eines rentablen ostdeutschen Unternehmens mit rosigen Zukunftsperspek
tiven. Die jetzige Situation geht zurück auf Entscheidungen aus dem Jahr 2002. Damals wollte der Düsseldorfer E.ON-Konzern die Essener Ruhrgas AG übernehmen. Das Bundeskartellamt lehnte den Milliardendeal ab wegen der marktbeherrschenden Stellung, die der neue Energieriese nach der Fusion in Deutschland gehabt hätte. Doch das Bundeswirtschaftsministerium setzte sich über die Bedenken der Wettbewerbshüter hinweg und erteilte eine Sondergenehmigung, die sogenannte Ministererlaubnis.
Diese wurde an drei zentrale Kriterien gebunden. Erstens: VNG bleibt ein unabhängiges ostdeutsches Unternehmen. Zweitens: Es tritt in Wettbewerb zur Ruhrgas AG. Drittens: Der strategische Investor muss diese beiden Ziele absichern.
Die erteilte Ministererlaubnis verpflichtete also E.ON, sich völlig aus der ostdeutschen VNG zurückzuziehen. Und so wurde die Aktionärsstruktur der VNG neu geordnet. Diese Auflage diente ausweislich der Begründung der Ministererlaubnis dazu, VNG als aktiven Wettbewerber auf dem Ferngasmarkt zu etablieren. Ziel war es unter anderem, die VNG mithilfe eines sogenannten strategischen Investors als unabhängig agierendes ostdeutsches Unternehmen, das für Jobs und Kaufkraft in den neuen Ländern und durch seine Stellung als Wettbewerber zu E.ON, RWE und Vattenfall für günstige Energiepreise sorgen sollte, zu entwickeln..
Anfangs sah es auch so aus, als ob die Rechnung der Bundesregierung aufgehen würde. Der neue strategische Partner wurde die EWE AG aus Oldenburg. Sie erwarb 47,9 % der Anteile der VNG. Zugleich erhielten die kommunalen Aktionäre – zwölf Kommunen – über ihre treuhänderisch fest gebundenen Anteile mit 25,79 % eine Sperrminorität innerhalb der VNG.
Meine Damen und Herren, das Konzept einer strategischen Partnerschaft zwischen EWE und VNG wurde nicht verwirklicht. EWE hat seit dem Erwerb der Anteile der VNG nichts unternommen, um VNG als wirksamer Wettbewerber der Ruhrgas auf dem Ferngasmarkt oder als strategischer Partner auf andere Weise zu fördern. – Dies, meine Damen und Herren, schrieb der ehemalige sächsische Ministerpräsident Biedenkopf schon vor einem Jahr in einer gutachterlichen Stellungnahme.
Biedenkopf kam damals zu dem Schluss, es spreche vielmehr alles dafür – ich zitiere wieder –, „dass EWE als strategisches Ziel die vollständige Übernahme von VNG und letztlich die Absorption in seinen Unternehmensverband und seine Unternehmenskultur anstrebe“.
Genau diese Vorhersage scheint nun einzutreffen. Seit einigen Monaten versucht der Großaktionär Elektrizitätswerke Weser-Ems – EWE –, seine 48 % Anteile auszuweiten.
Die EWE ist in Verhandlungen mit kommunalen Anteilseignern getreten, um somit die Sperrminorität zu unterlaufen mit dem Ziel, die Aktienmehrheit und damit die Kontrolle über das Leipziger Unternehmen zu erlangen. Damit besteht die Gefahr, dass EWE die hiesige Konzern
struktur zerschlägt, die VNG verkauft oder als Filiale der EWE herabstuft. Dann droht dreierlei: weniger Wettbewerb, der Verlust eines bedeutenden ostdeutschen Unternehmens und der Verlust von Arbeitsplätzen in einer strukturschwächeren Region.
Das kommt gleich noch. – Danke.
Um dies zu verhindern, haben sich viele Sozialdemokraten und natürlich auch andere Politiker – aber ich bin hier als Sozialdemokrat gefragt –, Mitglieder des Bundes- und des Landtages, der Oberbürgermeister Jung, Bundesminister Tiefensee und auch Staatsminister Jurk seit Monaten in vielen Gesprächen mit vor allem kommunalen Anteilseignern dafür eingesetzt, den Erhalt der VNG als eigenständiges ostdeutsches Unternehmen am Standort Leipzig zu sichern. Die Zukunft der Verbundnetz Gas AG ist zu einem Politikum mit überregionaler Bedeutung geworden, das mit dem Aufbau Ost eng verbunden ist.
Aus diesem Grund haben die ostdeutschen Spitzenpolitiker auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Mai dieses Jahres ihre Solidarität signalisiert und dabei betont – ich zitiere –: „…wie wichtig Konzernzentralen für den wirtschaftlichen Aufbruch in den neuen Bundesländern sind. Die Länderchefs wollen verhindern, dass der Großaktionär EWE die Mehrheit an sich reißt und wichtige Arbeitsplätze und Steuereinnahmen gen Westen ziehen.“
Meine Damen und Herren! Der erste kommunale Aktionär, der auf das Angebot einging, waren die Stadtwerke Jena-Pößneck. Am 31.01. dieses Jahres wurde ein Kaufvertrag zum dreifachen Marktwert über den 1,04prozentigen Anteil der Stadtwerke Jena-Pößneck durch die EWE unterzeichnet. Damit missachteten die Stadtwerke Jena-Pößneck die Pflicht aus dem Gesellschaftsvertrag, den anderen Kommunen die VNG-Anteile zuerst zum Kauf anzubieten. Im April 2008 haben die anderen Gesellschafter der VNG gegen den Anteilsverkauf der Stadtwerke Jena-Pößneck Klage beim Landgericht Gera eingereicht.
Um die politischen Ziele der Ministererlaubnis zu erfüllen, müssen die Anteile der Kommunen dauerhaft bei der VNG bleiben. Der Austritt einer Kommune aus dem Gesellschaftervertrag hat Auswirkungen, die die VNG in ihrer Gesamtheit betreffen und darüber hinaus die Ziele der Ministererlaubnis infrage stellen. Zudem wird eine politisch gewollte weitere Liberalisierung der Energiemärkte an dieser Stelle ebenfalls infrage gestellt. Der Verlust des Einflusses der kommunalen Anteilseigner wird über kurz oder lang auch dazu führen, dass der Standort der Verbundnetz Gas AG in Leipzig geschlossen und verlagert wird und somit die bestehenden Arbeitsplätze verloren gehen.
Dieser Entwicklung gilt es mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entgegenzuwirken, meine Damen und Herren!
Inzwischen hat sich das für VNG bedrohliche Szenario weiter verschärft. Einer der vier großen Energiekonzerne, die ENBW AG, hat circa 26 % der Anteile der EWE übernommen und zu erkennen gegeben, damit die Bemühungen der EWE aktiv zu unterstützen, den Einfluss auf VNG durch den Ausbau der Anteile auf über 50 % und das Knacken der ostdeutschen kommunalen Sperrminorität zu verstärken.
Auf diese für das Unternehmen immer bedrohlichere Situation haben verschiedene Persönlichkeiten den zuständigen Bundesminister Glos – wir haben das vorhin von Prof. Bolick bereits gehört – wiederholt hingewiesen. Leider ist das zuständige Bundeswirtschaftsministerium bisher untätig geblieben. Bundeswirtschaftsminister Glos hat erneut erkennen lassen, dass er entweder nicht gewillt oder nicht fähig ist, sich um die Durchsetzung der Auflagen der Ministererlaubnis von 2002 zu kümmern. Damit ist die Ministererlaubnis von 2002 als aktives ordnungspolitisches Instrument ein Muster ohne Wert. Ohne Not wird ein prosperierendes, im internationalen Gasmarkt sehr erfahrenes Großunternehmen mit Sitz in Ostdeutschland auf die schiefe Bahn gebracht.
Ziel der Aktivitäten von EWE und ENBW ist trotz anders lautender Beteuerungen, zuerst die Entscheidungszentrale und danach den Unternehmenssitz der VNG nach Westdeutschland zu ziehen und schlichtweg die VNG zu schlucken. Wenn dies infolge der Entwicklung zur Verlagerung des Großunternehmens von Ost nach West führen würde, wäre das ein schwerer Rückschlag für den Aufbau Ost mit sehr hoher Symbolkraft.
Wir Sozialdemokraten verlangen – und da hoffe ich für alle Mitglieder dieses Hauses zu sprechen –, dass alles getan werden muss, um mit den verfügbaren ordnungspolitischen Instrumentarien dem falschen Spiel von EWE und ENBW baldmöglichst ein Ende zu setzen.
Nach unserer Überzeugung darf sich an den grundlegenden Unternehmenszielen nichts ändern. Sie stehen im Einklang mit der Ministererlaubnis und sind damit für das Unternehmen überlebenswichtig.
Erstens. Die VNG wird in ihrer Eigenständigkeit als deutsches Energieversorgungsunternehmen mit Basis in Ostdeutschland und Sitz in Leipzig erhalten und ausgebaut. Zweitens. Die VNG ist im deutschen Energiemarkt bereits der drittgrößte Player im Gas. Sie wird diese Position festigen und unter den deutschen Energieversorgern insgesamt als starker Wettbewerber einen stabilen fünften Platz einnehmen. Drittens. Die VNG ist und bleibt ein Unternehmen mit großer Nähe zu ihrem Kernmarkt und einer starken Beteiligung ostdeutscher Kommunen. Deren Sperrminorität muss erhalten bleiben. Viertens. Die VNG wird ihre Stärke weiter aus einer heterogenen Struktur ihrer Anteilseignerschaft beziehen, in der nicht
ein Aktionär, sondern gemeinsame Interessen dominant sind.
Meine Damen und Herren! Ministerpräsident Tillich hat in seiner Regierungserklärung am 18. Juni 2008 auf dieses Problem verwiesen. Ich zitiere: „Auch Ostdeutschland braucht Konzernzentralen. Wir setzen uns deshalb energisch dafür ein, dass die Verbundnetz Gas AG mit dem Geschäftssitz in Leipzig erhalten bleibt. Unser Ziel ist es, VNG zur fünften Kraft am deutschen Energiemarkt zu entwickeln, im Interesse Sachsens und eines funktionierenden Wettbewerbs auf dem Gasmarkt. Die frühere rot-grüne Bundesregierung hat E.ON und Ruhrgas mit ihrer Ministererlaubnis die Fusion ermöglicht unter der Auflage, sich aus der VNG zurückzuziehen und den Einstieg von Wettbewerbern zu erleichtern. Dies darf nicht dazu führen, dass die Konzernzentrale ihren Sitz in Leipzig verliert.“
Wir Sozialdemokraten unterstützen ausdrücklich diese Worte des Regierungschefs, aber wir fordern Sie auf, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen, um sich vor allem gegenüber Bundesminister Glos für die Belange Sachsens und Leipzigs nachdrücklich einzusetzen.
Es geht hier um sehr viel Geld, vor allem auch um Steuereinnahmen für die Kommune Leipzig und für ganz Sachsen. Es muss um diesen Standort gekämpft werden. Hier geht es um sehr viel mehr als um juristische Feinheiten. Es geht um den Freistaat Sachsen, um die Kommune Leipzig. Allen sei es klar: Wenn diese Steuern für Leipzig nicht mehr kämen, könnte vieles dort nicht mehr getan werden.
Die VNG muss in Ostdeutschland und vor allem in Sachsen erhalten bleiben. Lassen Sie uns dafür kämpfen. Ich bitte wie Prof. Bolick ebenfalls um Ihre Zustimmung. Es wäre schön, wir könnten Einstimmigkeit feststellen.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mir gefällt die Stimmung, wie sie im Moment im Saal ist, gar nicht so richtig. Sie ist dem, was wir spätestens in
einer Stunde verabschiedet haben werden, wahrscheinlich nicht ganz angemessen.
Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie daran erinnern: Es war der 17. Dezember 1993 – wir waren noch gar nicht allzu lange in diesem Saal, nachdem wir aus der Dreikönigskirche hier herübergezogen sind. Wir haben in diesem Raum vor vierzehneinhalb Jahren ein Gesetz verabschiedet – ich weiß nicht, ob es noch mehr gibt –: Es war bis dato und nach meiner Erinnerung das wahrscheinlich einzige Gesetz, welches einstimmig verabschiedet wurde. Es gab etwas, was es nie wieder gab: Es wurden Blumen verteilt. Herr Dr. Gerstenberg, Ihre damalige Vorsitzende des Ausschusses für Kunst und Kultur Frau Leonore Ackermann hat dem Staatsminister Blumen überreicht und zu diesem hervorragenden Gesetz gratuliert, das wir gemeinsam verabschiedet haben.
Es war ein absolut historischer Tag, denn wir hatten und haben an diesem Tag ein schlüssiges Modell für Kulturförderung auf der einen Seite und Kulturfinanzierung auf der anderen Seite – das ist ja das Schwierige an der Sache – einvernehmlich verabschiedet. Wir Sachsen werden bundesweit von allen kulturinteressierten Bürgern darum beneidet.
Wir können stolz darauf sein.
Nicht zuletzt hat die Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ das Sächsische Kulturraumgesetz als hervorragendes Beispiel interkommunaler Zusammenarbeit gelobt und weiterempfohlen.
Über die ursprüngliche Intention hinaus, nämlich die Theater- und Orchesterlandschaft zu strukturieren – so ging es nämlich eigentlich los –, gelang es mit diesem Kulturraumgesetz auch, eine breite und vielfältige Kulturlandschaft insbesondere im ländlichen Raum zu erhalten und vor allem weiterzuentwickeln. So konnten sich auf der Grundlage des Gesetzes in einigen Kulturräumen zum Beispiel Bibliotheksverbände oder Museumsverbünde herausbilden.
Ich möchte an dieser Stelle auf die Kulturraumstudie von Klaus Winterfeld verweisen, die erstmals die Wirkung des Kulturraumgesetzes in allen Kulturräumen untersucht hat. Es wird deutlich, dass dieses Modell ebenfalls die Qualität der Kulturarbeit befördern konnte. Nicht zuletzt stiftet das Kulturraumgesetz regionale Identität. Die Akteure vor Ort entscheiden selbst, welche Kultureinrichtungen und Maßnahmen sie als regional bedeutsam erachten und fördern wollen.
So war es in der öffentlichen Anhörung auch einhellige Auffassung aller Sachverständigen – einschließlich der kommunalen Spitzenverbände –, dass das Kulturraumge
setz unbedingt erhalten bleiben müsse, und zwar unter Beibehaltung der Kernelemente des Gesetzes wie der Landeszuwendung, der Erhebung einer Kulturumlage, des Sitzgemeindeanteils sowie der Gremien und der Zweckverbandsstrukturen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen heute vor einem bedeutsamen Schritt: Wir werden das Kulturraumgesetz entfristen – nach vierzehneinhalb Jahren! Dabei werden wir die bewährten Elemente des Gesetzes beibehalten und an veränderte Bedingungen, auch an die Kreisreform, anpassen. Wir werden damit die regionale Kulturförderung und -entwicklung auf sichere Füße stellen und alle sieben Jahre evaluieren.
Insbesondere für den ländlichen Raum wird damit nicht nur eine solide Basis, sondern auch eine notwendige Voraussetzung geschaffen, um den Menschen weiterhin den Zugang zu einer vielfältigen und qualitätsgerechten Kulturlandschaft zu ermöglichen – eine Aufgabe, der die ländlichen Kommunen und Landkreise aus eigenen Kräften nicht immer gewachsen sind.
Es gibt einen weiteren bedeutenden Aspekt des Gesetzes: Mit der Gesetzesnovelle werden wir die Landesmittel um 10 Millionen Euro jährlich erhöhen. Dieser Betrag geht auf eine Verabredung im Koalitionsvertrag zurück und war damals befristet. 2005 war es das erste Mal nach zehn Jahren, dass die Landesmittel überhaupt erhöht wurden. Wir werden diese Erhöhung nun dauerhaft festschreiben. Dabei haben wir natürlich – mit Augenzwinkern – sehr darauf geachtet, dass das kleine Wörtchen „mindestens“ erhalten bleibt. Damit ist zwar keine Dynamisierung der Kulturmittel festgeschrieben, was wir – zugegebenermaßen – als den absoluten Königsweg ansehen würden; aber so haben wir uns zumindest den Weg nach oben offengehalten.
Um sicherzustellen, dass die Erhöhung der Landeszuwendungen auch den Kulturinstitutionen zugutekommt, also in der Summe entsprechend mehr Geld zur Verfügung steht, haben wir in das Gesetz – ich will es einmal so sagen – zwei Sicherheitsschranken eingebaut. Einerseits werden die Landeszuweisungen an die Höhe der Kulturumlage gebunden. Das war zwar schon bislang gängige und bewährte Rechtspraxis, wurde allerdings über Verordnungen geregelt. Durch die Aufnahme in das Gesetz besteht nun Transparenz und Klarheit.
Zweitens – es wurde schon darauf hingewiesen – dürfen die Landeszuweisungen 30 % der Ausgaben bzw. finanzwirksamen Aufwendungen aller vom Kulturraum geförderten Einrichtungen und Maßnahmen nicht übersteigen. Wir halten diese Regelung für sehr wichtig und richtig; denn leider – das müssen wir ehrlicherweise sagen – hat die Erhöhung der Landesmittel seit 2005 nicht in allen Kulturräumen dazu geführt, dass auch die Eigenmittel erhöht wurden und damit insgesamt mehr Geld bei der Kultur ankam. Mit dieser neuen Bestimmung kann verhindert werden, dass es – in Anführungsstrichen – zu Umwidmungen kommunaler Mittel kommt.
Meine Damen und Herren! Im Ergebnis der Anhörung haben die Koalitionsfraktionen noch einige Punkte ergänzt; auch das wurde zum Teil schon gesagt. So war es uns zum Beispiel wichtig, dass die kreisfreien Städte und Oberzentren die Möglichkeit haben, Mitglied eines Kulturraumes zu werden bzw. zu bleiben, vorausgesetzt, dass diese Mitgliedschaft von beiden – der antragstellenden Stadt und dem Kulturkonvent – gewünscht ist. Natürlich ist diese Mitgliedschaft mit allen Rechten, aber auch allen Pflichten verbunden, die ein Kulturraummitglied zu erbringen hat, zum Beispiel mit der Zahlung der Kulturraumumlage.
Ebenso haben wir eine Konkretisierung dahin gehend vorgenommen, dass nicht nur bestehende Institutionen zu fördern sind, sondern auch die Projektförderung ein höheres Gewicht erhält; denn gerade daraus entstehen oft neue Ansätze und Ideen kultureller Entwicklung.
Meine Damen und Herren! Der 17. Dezember 1993 war ein historischer Tag. 27 Kolleginnen und Kollegen von damals sind – zumindest theoretisch – auch heute im Saal. Geben wir den 97 anderen Kolleginnen und Kollegen, die damals noch nicht dabei waren, die Chance, heute ebenfalls bei der einvernehmlichen Verabschiedung eines einmaligen Gesetzeswerkes dabei zu sein!
Der 18. Juni 2008 wird – in historischer Perspektive – nicht nur die Berufung eines neuen Kabinetts, sondern auch und noch viel mehr die Entfristung des Sächsischen Kulturraumgesetzes bedeuten.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Entscheidung der Rundfunkkommission war richtig, mit dem
11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ausschließlich die Gebührenanpassung vorzunehmen und damit eine Vermischung mit politischen Fragen zu vermeiden.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal – obwohl wir es schon gehört haben – daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner letzten Rundfunkentscheidung das System der Festlegung der Gebühren ausdrücklich bestätigt hat.
Zentrales Anliegen Ihres Antrages, Herr Hilker, ist es aber, bereits im Zuge des 11. Rundfunkstaatsvertrages die medienpolitischen Entscheidungen für neue Gebührenmodelle zu treffen. Aus diesem Grund werden wir Ihren Antrag ablehnen, wenn auch eine ganze Reihe von Gedanken formuliert wurden, die wir als SPD durchaus teilen können.
Natürlich gilt es, ein neues Rundfunkgebührenmodell zu entwickeln, das der technischen Realität gerecht wird und 2013 in Kraft treten kann. Die öffentliche Debatte um die sogenannte PC-Gebühr hat das wachsende Unbehagen in der Bevölkerung am bestehenden Modell noch einmal deutlich gemacht. So ist eine Unterscheidung zwischen Rundfunk- und Fernsehgebühr angesichts des Verschmelzens mehrerer Geräte nicht mehr zeitgemäß. Auch die Zweitgerätebefreiung und umfangreiche Befreiungstatbestände lassen das derzeitige Gebührenmodell in den Augen des Bürgers intransparent erscheinen.
Bereits im vorletzten Jahr haben daher die Koalitionsfraktionen diese Fragen thematisiert. Mittlerweile sind zwei Modelle in die nähere Auswahl gekommen, die auch in der Antwort der Staatsregierung dargestellt werden: die erweiterte Rundfunkgebühr und die Haushalts- bzw. Unternehmensabgabe. Allerdings habe ich bei Letzterem ein verfassungsrechtliches Fragezeichen, was die Abkehr vom Gerätebegriff betrifft. Auch für das neue Gebührenmodell muss gelten: Wir müssen eine bedarfsgerechte Finanzierungssystematik haben, welche den öffentlichrechtlichen Rundfunk sicherstellt. Dazu ist es wichtig, dass auch die Wirtschaft weiterhin ihren Beitrag an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leistet, wir also am Prinzip der solidarischen Finanzierung festhalten.
Dies sehe ich im Antragsbegehren mit dem Ausschluss von zusätzlichen gewerbebezogenen Gebührenerhebungen nicht gegeben. Ich bezweifle, dass ein Modell, welches ausschließlich an den privaten Bereich anknüpft, eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherstellen kann, ohne dabei die Gebührengerechtigkeit zu gefährden.
Es ist mir auch etwas rätselhaft, wie der geforderte stufenweise Ausstieg aus Werbung und Sponsoring, welches von mir und der Mehrheit der damit beschäftigten Mitglieder meiner Partei ausdrücklich begrüßt wird, bei einem solchen Modell bisher kompensiert werden soll.
Ebenso lehnen wir es grundsätzlich ab, die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verschlüsseln.
Hinsichtlich der geforderten Überarbeitung des Finanzausgleichs der Anstalten der ARD stimmen wir mit Ihnen überein. Es muss eine gerechtere Gebührenverteilung innerhalb der ARD gefunden werden. Die einzelnen Anstalten müssen finanziell in der Lage sein, identitätswahrende Programme eigenverantwortlich zu gestalten. Dies ist gefährdet, wenn es – so wie beim MDR – zu Einnahmeverlusten kommt, weil im Sendegebiet eine große Anzahl aufgrund ihrer sozialen Situation von der Rundfunkgebühr befreit ist.
Meine Damen und Herren, der Antrag berührt in einem Punkt die Selbstverpflichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Begrenzung der Ausgaben im Online-Bereich, was auch wir immer kritisiert haben. Es ist bekannt, wie diese Selbstbindung zustande kam. Dahinter steht die viel zentralere Frage, die der Antrag zwar nicht zum Gegenstand der Debatte erhebt, die ich aber abschließend kurz erwähnen möchte: nämlich die Frage, welche Rolle wir dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einer digitalen Medienwelt zugestehen wollen. Die Beantwortung dieser Frage, die den zentralen Gegenstand des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages bildet, ist für unsere künftige Medienordnung von herausragender Bedeutung. Für die SPD ist klar: Der öffentlichrechtliche Rundfunk muss seine Aufgabe, als Medium und Faktor des Prozesses freier, individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken, auch in der digitalen Welt erfolgreich erfüllen können. Dies setzt voraus, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch die Betätigungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten erhält, um das Netz medienäquivalent nutzen zu können.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es werden sich bei dem Thema Doppelungen der Ausführungen leider nicht immer ganz vermeiden lassen. Die beiden heute hier zu behandelnden Anträge bewegen sich um die weitere Förderung des sorbischen Volkes und die Perspektiven der Stiftung für das sorbische Volk.
Das sorbische Volk zeichnet sich durch eine eigene Sprache, eine eigene kulturell gewachsene Tradition und Geschichte aus. Im Gegensatz zu nationalen Minderheiten in anderen Ländern hat das sorbische Volk keinen eigenen Mutterstaat. Daraus ergibt sich, dass eine Vielzahl sorbischer Institutionen und kultureller Einrichtungen Unikate sind, deren Bewahrung und Weiterentwicklung für die sorbische Identität bestimmend und unverzichtbar sind.
Nach Ansicht meiner Fraktion ist die Pflege, Bewahrung und Förderung der kulturellen und sprachlichen Identität des sorbischen Volkes die Förderung einer nationalen Minderheit und stellt somit eine gesamtstaatliche Verantwortung dar.
Auf die gesetzlichen Grundlagen und internationalen Verpflichtungen, aus denen sich diese gesamtstaatliche Verantwortung ergibt, hatte mein Vorredner bereits hingewiesen. Wie wird nun diese Verantwortung wahrgenommen? Einerseits über die gemeinsame Stiftung zur Förderung des sorbischen Volkes, andererseits über die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel. Das bedeutet, dass es dringend notwendig ist, wieder ein Finanzierungsabkommen zwischen dem Bund, dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen abzuschließen, das eine möglichst dauerhafte, aber unbedingt verbindliche Mindestförderhöhe für den Bund, das Land Brandenburg und den Freistaat Sachsen festschreibt.
Das ausgelaufene, unter der Regierung von Kanzler Kohl abgeschlossene Finanzierungsabkommen sah die Möglichkeit vor, dass der Bund seine Beteiligung schrittweise absenken kann. Eine solche Regelung halten wir unter dem Gesichtspunkt der Planungssicherheit der Stiftung und unter dem Gesichtspunkt der gesamtstaatlichen Verantwortung nicht für gerechtfertigt.
Der Bund muss sich an der Mitfinanzierung und Förderung des sorbischen Volkes mit 50 % beteiligen. Ebenso wenig lässt nach unserer Auffassung die gesamtstaatliche Verantwortung für die Förderung der nationalen Minder
heit des sorbischen Volkes eine Zuweisung auf Projektbasis zu, wie es der Bericht des Bundesrechnungshofes vorgeschlagen hat. Diese Position hat die Staatsregierung, namentlich Frau Staatsministerin Stange, immer wieder vertreten, und sie hat darin nicht nur unsere, sondern sicher auch die vollste Unterstützung des ganzen Hauses. Ich denke, auf den aktuellen Stand der Verhandlungen und die zahlreichen Bemühungen und Vermittlungsschritte wird Frau Staatsministerin noch konkret eingehen.
Ich möchte abschließend noch einmal aus dem Koalitionsvertrag zitieren, der für uns bindend ist. Darin heißt es: „Die Koalitionspartner bekennen sich zur Unterstützung der sorbischen Sprache und Kultur. Dazu ist das zwischen dem Bund, dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen beschlossene Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk auch über das Jahr 2007 hinaus fortzuführen.“
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Die Pressefreiheit ist eines der höchsten Güter und Fundament unserer Demokratie. Ausfluss der Meinungs- und Pressefreiheit ist der Medienpluralismus.
Meine Damen und Herren! Wir haben hier einen Gesetzentwurf einer Gruppierung vorliegen, die vorgibt, dieses Gut schützen zu wollen und die Bürger aufzuklären.
Es war im Jahre 1933, als auf der Grundlage von Notverordnungen
des sogenannten Ermächtigungsgesetzes die Pressefreiheit abgeschafft wurde. Journalisten durften nicht mehr frei berichten.
Ein Teil der Presse wurde enteignet und dem Diktat des Propagandaministeriums unter Goebbels unterworfen.
Wer nicht genehm war, wurde mit Berufsverbot belegt oder kam gar ins Lager. Genehm waren nach Reichsschriftleitergesetz nur diejenigen, die rassische Voraussetzungen erfüllten, nämlich arisch waren.
Meine Damen und Herren! Die Gruppierung, die hier vorgibt, den Meinungs- und Medienpluralismus schützen zu wollen, hat ihre bekennenden Wurzeln in dieser Geschichte und sie verfolgt diese Linie noch heute.
Im Jahre 2006 hat die NPD auf ihrem Bundesparteitag Journalisten an der freien Berichterstattung gehindert. Die Journalisten durften nur für rund zwei Stunden in den Saal. Bildjournalisten durften keine Porträtaufnahmen machen. Ein Mitarbeiter des NPD-Organisationsdienstes kontrollierte sogar die Bilder eines Fotografen.
Bei einer Wahlparty der NPD in einem Schweriner Lokal im Jahre 2006 ist es gar zu Handgreiflichkeiten und Übergriffen gekommen.
Ja, meine Damen und Herren, die SPD hält Beteiligungen an verschiedenen Presseerzeugnissen über die Holding der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft. Wir machen daraus kein Geheimnis. Die Beteiligungen sind alle offengelegt, zum einen auf der Internetseite, zum anderen im Geschäftsbericht.
Ich spreche hier auch für meinen Koalitionspartner, der – das ist auch kein Geheimnis – die Beteiligung an Presseerzeugnissen hin und wieder in verschiedener Art hinterfragt. Aber – und in diesem Punkt sind wir uns einig – wir werden jeden, aber auch jeden Versuch, unsere demokratische Grundordnung und Verfassung zu zerstören, abwehren. Denn hinter dem scheinbar vorgebrachten Grund des Schutzes der Pressefreiheit steht ein Gedankengut, welches auf die Abschaffung derselben und damit der Demokratie gerichtet ist.
Ich danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Wichtigste vorab, damit es nicht in einer eventuellen hitzigen Debatte untergeht: Es gibt keinen Sozialdemokraten, den ich kenne, der die Singularität der Verbrechen des Holocaust in irgendeiner Weise abwertet.
Ich bin seit 1990 in diesem Hause. Ich kenne aber auch keinen einzigen CDU-Abgeordneten, der diese Singularität leugnen würde.
Meine Damen und Herren! Durch die Geräuschkulisse von links bin ich angeregt, eben doch einiges zu Ihnen zu sagen.
Ich bedanke mich beim Landtagspräsidenten, denn er ist derjenige, der jedes Jahr den Gedenktag zum Holocaust
organisiert und in einer hohen Würde in diesem Haus durchführen lässt. In zwei Tagen ist es wieder so weit.
Die von der Linksfraktion angeregte Debatte zwei Tage vor diesem Ereignis halte ich für gelinde gesagt eine Provokation und für kontraproduktiv.
Ich habe nicht ewig Redezeit. Ich erinnere daran, dass der letzte Gedenktag – nicht zum Holocaust –, den wir hier gemeinsam begangen haben, am 3. Oktober war, als wir durch die hervorragende Rede über die DDR-Geschichte von Herrn Gauck alle stark beeindruckt waren.
Die Rede ist inzwischen auch dokumentiert. Da schickte die Linksfraktion, Herr Kupfer, zwei ihrer Vorsitzenden aus protokollarischen Gründen, wie sie selbst angaben. Sie fehlten geschlossen, weil sie dies nicht hören wollten.
Für mich ist der Holocaust immer ein Tag der tiefsten Betroffenheit. Ich oute mich – das ist kein Geheimnis – unter anderem aus tiefer Scham, weil mein Vater – ich war vier Jahre, als er starb – von 1933 bis 1945 Mitglied der NSDAP war. Scham ist es, was mich berührt, wenn ich über diese Zeit nachdenke, und das wird bis zu meinem Lebensende so sein.
Aber wenn die Linksfraktion heute zum Beispiel von Opfern des Stalinismus spricht, dann ist das eine Verniedlichung. Stalin starb 1953. Wir haben die Opfer eines SED-Regimes zu beklagen,
deren Nachfolger die heutige Linkspartei ist.
Es ist absolut kontraproduktiv, wenn heute der Redner der Linksfraktion, der Fraktionsvorsitzende, sich hier hinstellt und die Staatsministerin praktisch in ihrem Auftreten gegenüber den Opferverbänden bestärken will.
Sie soll die politische Durchsetzungskraft gegenüber der CDU stärken; Originalton von Herrn Hahn vor zwei Minuten.
Meine Damen und Herren! Ich bringe es dann in meinem zweiten Redebeitrag. Ich habe mich geoutet als Sohn eines NSDAP-Mitgliedes.
Meine Cousine ist in den frühen Sechzigerjahren nach fünf Jahren Strafverbüßung aus dem Zuchthaus Bautzen entlassen worden. Ihr Verbrechen bestand darin, dass ihr Mann Mitglied der Gruppe Harich in Berlin war, die nichts anderes machte, als darüber zu diskutieren – es waren alles SED-Mitglieder –, einen demokratischen
Sozialismus in der DDR anzustreben. Er war Drehbuchautor. Er wurde zu zehn Jahren verurteilt, und seine Gattin wurde verurteilt, weil sie ihn nicht angezeigt hatte, obwohl sie wusste, dass er in dieser Gruppe mitarbeitete; fünf Jahre Bautzen.
Sie saß vermutlich, da die Zuchthäuser beider Regime überfüllt waren – oder logischerweise –, auch in einer Zelle, in der schon in der NS-Zeit Unschuldige saßen.
Ich gestatte jetzt keine. Ich habe nur noch wenige Sekunden Redezeit und möchte meinen Gedanken zu Ende bringen.
Ich will noch einmal betonen: Die Singularität, die Einmaligkeit der fabrikmäßigen Tötung Andersdenkender, anders religiös Denkender, Angehöriger von Minderheiten und Kranker ist die schlimmste Schweinerei, die in der deutschen Geschichte passiert ist.
Diese sensible Angelegenheit, dass nämlich unter Umständen Opfer der einen Diktatur dann aus Rache Täter der anderen Diktatur wurden, muss aufgearbeitet werden mit einem Fingerspitzengefühl, wozu diese Debatte von der Fraktion angeregt genau das Gegenteil bewirkt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fühle mich durch die Angriffe des Herrn Külow geadelt. Es kann doch wohl nicht sein, dass man so naiv in die heutige Debatte gegangen ist – nachdem man von der verantwortlichen Staatsministerin gebeten worden ist, dies heute nicht auf die Tagesordnung zu setzen –, obwohl man genau weiß, dass in diesem Raum auch eine Partei sitzt, die
laut – ich muss vorsichtig sein – entsprechender Urteile offiziell als Neonazis benannt werden darf.
Das ist offiziell durch Gerichtsurteil genehmigt.
Die Steilvorlage, die Herr Gansel aufgegriffen hat, haben wir erlebt. Er musste doch zweimal zur Ordnung gerufen werden, weil er Opferverbände diskriminierte, die im Moment nicht mehr in der gemeinsamen Arbeit dabei sind.
Nein, Frau Dr. Runge, ich lasse an dieser Stelle keine Zwischenfrage zu.