Andrea Hubrig

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 1. September 2006 wurde im Rahmen der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übertragen. Nachdem bereits die Gesetze über den Jugendstrafvollzug und das Untersuchungshaftvollzugsgesetz verabschiedet wurden, schafft der uns heute vorliegende Gesetzentwurf die Grundlage für den Vollzug der Freiheitsstrafe und den Strafarrest im Freistaat Sachsen. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes ergeben sich Anpassungen zu den vorgenannten Gesetzen, soweit es in der Umsetzung sinnvoll ist und zur besseren Vollzugsgestaltung führt.
Kernpunkt des Strafvollzuges soll zukünftig auch die sichere Unterbringung der Gefangenen und der Schutz der Bevölkerung vor Straftaten mit einer entsprechend ausgerichteten Resozialisierung bleiben.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält deshalb eine Reihe von inhaltlichen Veränderungen des Strafvollzugsrechts durch die Einführung eines Diagnoseverfahrens zur Vorbereitung der Vollzugs- und Eingliederungsplanung, die genauer als bisher auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Gefangenen zugeschnitten ist.
Durch die Einführung von gezielten Eingliederungsmaßnahmen bereits während der Haftzeit soll eine Verbesserung der Sozialprognose nach der Haftentlassung erreicht werden. Hierzu gehört auch die Organisation einer Übergangsphase, verbunden mit einer Nachbetreuung. Ziel aller dieser Maßnahmen ist, die Rückfallwahrscheinlichkeit zu verringern und damit aktiv zum Schutz der Bevölkerung beizutragen.
Aus einer sehr umfassenden Anhörung Sachverständiger im Ausschuss hat sich für die Koalition zum Gesetzentwurf der Staatsregierung Änderungsbedarf ergeben. Die entsprechenden Anträge unsererseits, aber auch von den Fraktionen LINKE und SPD sind in der letzten Ausschusssitzung sehr umfangreich diskutiert worden und ich hatte den Eindruck – wie auch im vergangenen Jahr zur Strafgesetzgebung –, dass es dabei zu vielen Fragen annähernde Auffassungen gegeben hat, die sich nun im vorliegenden Gesetzestext wiederfinden. In der Überarbeitung des Gesetzestextes ergaben sich für unsere Fraktion sechs nachfolgende Schwerpunkte.
Erstens Vollzugsgestaltung. Ziel und Aufgabe des Strafvollzuges ist es, die Gefangenen in die Lage zu versetzen, nach ihrer Entlassung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Dies soll durch eine zielgerichtete und wirkungsvolle Gestaltung des Vollzugs, insbesondere auch durch Resozialisierungsmaßnahmen, erreicht werden. Darüber hinaus war es uns wichtig, neben der Vollzugsgestaltung auch die Verpflichtung, die Allgemeinheit vor Straftaten zu schützen, dahin gehend zu konkretisieren, dass eine sichere Unterbringung, wie auch eine entsprechende sorgfältige Beaufsichtigung der Gefangenen, zu erfolgen hat. Mit dieser Formulierung kommen wir der Erwartung der Bevölkerung nach, dass Straftäter nach der Verurteilung kein Risikofaktor mehr für die Öffentlichkeit sein dürfen. Dass diese Ergänzung wichtig und sinnvoll ist, zeigt sich in dem sehr aktuellen Beispiel der Entweichung eines Strafgefangenen am gestrigen Tag aus dem Strafvollzug in Dresden.
Zweitens. Das Thema Arbeit soll weiterhin ein zentraler Aspekt des Strafvollzuges sein. Im Gesetzentwurf der Staatsregierung war vorgesehen, dass Gefangenen nur auf Antrag oder mit ihrer Zustimmung Arbeit zugewiesen werden sollte. Der Ansatz, die Annahme von Arbeit in das Ermessen des Gefangenen zu stellen, entspricht nicht unserer Auffassung von einem modernen Strafvollzug.
Arbeit ist ein wesentlicher Teil der Resozialisierung der Gefangenen. Die in den letzten Jahren entstandenen Arbeitsplätze haben sich bewährt und sind vom größten Teil der Strafgefangenen gern angenommen worden. Dazu hat es insbesondere auch von den Städten und Gemeinden und von Unternehmen durch Arbeitsübertragung Unterstützung gegeben und es hat sich eine Kontinuität entwickelt, die nicht infrage gestellt werden sollte.
Arbeit ist dem normalen Leben in Freiheit angepasst und mit der Aneignung bestimmter Fähigkeiten und Fertigkeiten auch ein wesentlicher Vorteil der schnellen Eingliederung nach der Entlassung. Sie trägt weitgehend auch zur Ordnung und Sicherheit innerhalb der Haftanstalt durch einen geregelten Tagesablauf bei. Die Haftzeit soll genutzt werden, um den Gefangenen die Bedeutung von
Arbeit zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zu verdeutlichen, aber auch einer möglichen Arbeitsentwöhnung durch die Haftzeit entgegenzuwirken. Es muss also weiterhin angestrebt werden, dass möglichst viele Gefangene im Strafvollzug Arbeit übertragen bekommen und die Anstalt zur Sicherstellung dieses Zieles im Rahmen der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze die entsprechenden Maßnahmen trifft. Dabei sind die individuellen körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Gefangenen zu beachten.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf den Koalitionsvertrag, der deutlich aussagt, dass neben der Stärkung der sozialen Dienste und der Schaffung besserer Suchttherapieangebote für die Gefangenen auch mehr Arbeitsmöglichkeiten im Strafvollzug geschaffen werden sollen. Daran wollen wir auch künftig weiter festhalten.
Um auch weiterhin die Mitwirkung der Gefangenen bei Hilfsarbeiten in den Justizvollzugsanstalten zu gewährleisten, haben wir die Möglichkeit eröffnet, dass die Anstalt die Gefangenen, beispielsweise zur Förderung des Verantwortungsbewusstseins für das Zusammenleben in der Anstalt, an der Erfüllung der dort notwendigen Tätigkeiten mitwirkend einsetzt.
Drittens lag uns die weitere Verbesserung des Opferschutzes ganz besonders am Herzen. Dieser sollte unseres Erachtens in Zukunft eine größere Bedeutung als bisher vorgesehen erfahren. Unser Ziel muss es vorrangig sein, die Opfer zu schützen. Traumatisierungen sollen und müssen zukünftig vermieden werden.
Deshalb haben wir jetzt einen gebundenen Auskunftsanspruch. Ein Opfer von Straftaten hat auf schriftlichen Antrag hin jetzt einen Anspruch gegenüber der Anstalt auf Mitteilung, ob und wann die Entlassung bevorsteht, wie die Entlassungsadresse des Täters lautet, über die Unterbringung des Gefangenen im offenen Vollzug und die Gewährung von Lockerungen.
Bei Straftaten, bei denen eine Erhebung der Nebenklage zulässig wäre, bedarf es dafür keiner Darlegung eines berechtigten Interesses. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung für die Opfer in praktischen Verfahren dar. Weiterhin kann der Anstaltsleiter Telefongespräche mit den Opfern der Straftaten unterbinden, Schreiben von Gefangenen an Opfer ihrer Straftaten anhalten sowie das Versenden von Paketen an Tatopfer untersagen. Auch bei der Ausgestaltung von Lockerungen ist nach Möglichkeit den Belangen der Opfer Rechnung zu tragen, beispielsweise zur Vermeidung von Zusammentreffen. Ein weiterer wesentlicher Antragsbestandteil war in diesem Zusammenhang ebenso, dass sich die Strafgefangenen mit den Folgen ihrer Tat auseinanderzusetzen haben, um Einsicht über das Unrecht, das sie begangen haben, zu erreichen.
Ein vierter Schwerpunkt für uns sind Regelungen, mittels welcher Kriterien und Prüfungen Langzeitausgang für Strafgefangene gewährt werden soll. Klar ist für uns als
CDU-Fraktion, dass der Schutz der Bevölkerung auch hier im Vordergrund zu stehen hat. In jedem Fall muss eine individuelle und sorgfältige Prüfung zur Eignung vor der Gewährung erfolgen.
Weiter wurden Ergänzungen des Anwendungsbereiches vorgenommen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Haftplätzen im offenen Vollzug. Dies kann aber nicht zulasten der hierfür geeigneten Gefangenen gehen. Deshalb wurde der Anwendungsbereich zur Gewährung von Langzeitausgang dahin gehend erweitert, dass bereits bei Feststellung der Eignung für den offenen Vollzug – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – grundsätzlich die Möglichkeit des Langzeitausgangs besteht.
In diesem Zusammenhang möchte ich nochmalig die Position der CDU-Fraktion zur Frage des Langzeitausgangs für zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilte deutlich machen. Wir halten die jetzt im Gesetzentwurf stehende Regelung, dass diese sich in der Regel zehn Jahre im Vollzug befunden haben müssen, bevor ein Langzeitausgang infrage kommt, für angemessen. Wer zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde, hat eine außerordentlich schwere Straftat begangen, die unseres Erachtens keinen frühzeitigen Freigang rechtfertigt. Eine Verkürzung dieser Frist kommt deshalb aus unserer Sicht, bei Abwägung aller Umstände, nicht in Betracht.
Ein fünfter Schwerpunkt ist die unverzichtbare Zusammenarbeit aller am Vollzug Tätigen. Wir betrachten Vollzug als ganzheitliche Betreuung – von der Betreuung im Vollzug über die Entlassungsvorbereitung und Betreuung nach der Entlassung. Die bereits sehr guten Ansätze in Sachsen in der Umsetzung der ganzheitlichen Betreuung sollen weiter gestärkt, ausgebaut und für alle Mitwirkenden unkomplizierter gestaltet werden. Entsprechende Umsetzungsregelungen müssen in der Verwaltungsvorschrift deutlich und unbürokratisch ausgestaltet werden.
Diese Maßnahmen tragen wesentlich dazu bei, nach Haftentlassung das Risiko eines Rückfalls zu verringern, indem eine reibungslose Vorbereitung für die Eingliederung durch die bereits im Vollzug Mitwirkenden erreicht und durchgeführt werden kann.
Den sechsten Schwerpunkt bilden die Anstaltsbeiräte. Die Anstaltsbeiräte haben für uns eine herausragende Bedeutung in enger Zusammenarbeit mit allen im Vollzug Tätigen. Sie wirken bei der Gestaltung des Vollzugs und in der Betreuung der Gefangenen mit. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, Wünsche, Anregungen und Beanstandungen entgegenzunehmen. Wichtig ist ebenso der Kontakt zu den Bediensteten der Anstalten. Damit die rechtlichen Grundlagen vonseiten insbesondere der Bediensteten gegenüber dem Arbeitgeber gewahrt bleiben, soll zukünftig der Personalrat der Anstalt Ansprechpartner für Fragen der Arbeitsgestaltung sein, um an der Lösung eventueller Probleme mitwirken zu können.
Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Mit einer Reihe von weiteren Änderungen zur Vollzugsplanung sowie zur gesundheitlichen Betreuung – besonders im Blick auf die verheerende Drogenentwicklung, Regelungen für Verteidiger, Bereitstellung technischer Geräte, Zugangsrecht von Abgeordneten, Überbrückungsgeld oder Verzicht auf Disziplinarmaßnahmen – bildet das Gesetz eine gute Grundlage für einen modernen Strafvollzug im Freistaat Sachsen.
Wir sind uns bewusst, dass sich damit ebenso ein sehr hoher fachlicher und zeitlicher Anspruch an das Personal ergibt. Externe Kräfte müssen zur Umsetzung einbezogen werden. Wir werden erneut Erfahrungen zur Umsetzung des Strafvollzuggesetzes sammeln und entsprechende, insbesondere personelle Anpassungen vornehmen müssen. Moderner Strafvollzug, meine Damen und Herren, ist nicht zum Nulltarif zu haben.
Deshalb ist eine regelmäßige Berichterstattung durch die Staatsregierung zur Entwicklung unerlässlich, was bisher im Parlament immer gewährleistet war.
Abschließend möchte ich meinen Dank aussprechen, besonders an meine Fraktion, die viele Punkte aus der Erfahrung der Arbeit der Beiratsmitglieder mitgetragen hat. Ebenso geht mein Dank an den Koalitionspartner. Trotz oftmals unterschiedlicher Auffassungen konnten wir Kompromisse finden. Den Antragsstellern von SPD und LINKEN gilt ebenso mein Dank, die, wie wir, mit ebenso viel Geduld im Ausschuss zur Gestaltung des Gesetzes beigetragen haben.
Ich hoffe, Herr Staatsminister Martens, dass es in Ihrem Sinne gewesen ist, dass wir uns so umfangreich mit diesem Gesetz auseinandergesetzt haben. Unser Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Ihres Hauses für die überaus umfangreiche Zuarbeit zu unseren vielen Anfragen. Unser besonderer Dank gilt allen Bediensteten, Mitarbeitern und ehrenamtlich Tätigen im Strafvollzug.
Wir haben größten Respekt vor der oftmals sehr schwierigen Arbeit unter oftmals schwierigen Bedingungen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich möchte ganz kurz auf die Anträge eingehen, die auch im Ausschuss schon einmal besprochen wurden. Wir sind der Auffassung, dass mit der jetzigen Formulierung im § 2, neben einer zielgerichteten und wirkungsorientierten Vollzugsgestaltung, die der Resozialisierung dient, auch die Verpflichtung besteht, durch sichere Unterbringung die Allgemeinheit vor Straftaten zu schützen. Das ist der weitergehende Antrag. Wir möchten es gern so stehen lassen, wie es im Gesetz formuliert ist. Wir meinen, dass das, was Frau Friedel hier ansprach, nicht ausgeschlossen ist.
Kommen wir auf die Zusammenarbeit zu sprechen. Wir selbst haben im Ausschuss einen Antrag dazu eingebracht. Wir haben Folgendes gesagt: alle am Vollzug Tätigen, nicht im Vollzug. Das heißt, dass es um die Bediensteten geht, die im Strafvollzug arbeiten, und um alle anderen, die außerhalb des Strafvollzugs daran mitarbeiten.
Wir möchten nicht, dass alle einzeln aufgezählt werden. Mir fällt spontan ein, Frau Friedel, dass die Jugendgerichtshilfe fehlen würde. Es würde immer irgendeiner fehlen, der im Gesetz nicht benannt ist. Ebenso können weitere hinzukommen. Deshalb lautet unsere Formulierung wie folgt: alle am Vollzug Tätigen.
Nun kommen wir zur Berichtspflicht. Es ist nicht zwingend festzuschreiben. Es ist in den letzten Jahren eigentlich immer der Fall gewesen, dass die Staatsregierung regelmäßig berichtete. Außerdem steht uns frei, jederzeit einen Antrag zu stellen, wenn wir der Meinung sind, dass es nicht so erfolgt, wie wir uns das vorstellen.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Staatsministerium der Justiz und für Europa ist verpflichtet, dem Sächsischen Landtag im zweijährigen Abstand zur Lage des Jugendstrafvollzugs in Sachsen Bericht zu erstatten. Das ist mit dem vorliegenden Bericht für 2010 und 2011 erfolgt.
Wir haben diesen Bericht sehr ausführlich im Ausschuss diskutiert. Ich hatte dabei den Eindruck, dass es über die Fraktionen hinweg einen breiten Konsens zu der verbesserten Arbeit im Jugendstrafvollzug gab, aber auch darüber, was es noch an Aufgaben zu bewältigen gibt. Wir sind der Auffassung, dass wir deshalb keine große Diskussion im Parlament brauchen. Ich werde deshalb meinen Wortbeitrag zu Protokoll geben, möchte aber nicht versäumen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diese Arbeit im Strafvollzug leisten, auch einmal ein herzliches Dankeschön zu sagen, weil sie wirklich unter ziemlich erschwerten Bedingungen ihre Arbeit tun.
Vielen Dank!
Gemäß § 114 Sächsischem Jugendstrafvollzugsgesetz ist das Staatsministerium der Justiz und Europa verpflichtet, dem Sächsischen Landtag in zweijährigem Abstand zur Lage des Jugendstrafvollzugs in Sachsen Bericht zu erstatten. Das ist mit dem vorliegenden Bericht für den Zeitraum von 2010 bis 2011 erfolgt.
Wir haben über diesen Bericht im Ausschuss diskutiert, und ich hatte den Eindruck, dass es einen breiten Konsens über die Entwicklung der letzten Jahre und den noch anstehenden Aufgaben gab. Wir sprechen hier über drei Einrichtungen, in denen Jugendstrafvollzug vollzogen wird: die JVA Chemnitz mit 36 weiblichen Strafgefangenen gemeinsam mit Sachsen-Anhalt und Thüringen, die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen mit 321
männlichen Strafgefangenen und soweit die Belegungssituation der JSA in Regis eine Aufnahme nicht zulässt, die JVA in Zeithain.
Damit ist Regis Breitingen die größte Einrichtung als Jugendstrafvollzug und damit immer gern im Fokus der Öffentlichkeit und auch der Medien.
Es ist eine der modernsten Jugendstrafvollzugsanstalten in Deutschland mit einer anspruchsvollen Konzeption, die seit der Eröffnung von Regis Breitingen im Jahr 2007 umgesetzt wird. Es geht dabei um die Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs sowie um die Notwendigkeiten und Anforderungen für eine optimale Betreuung im Sinne der Resozialisierung und späteren Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Mit dem Inkrafttreten des Sächsischen Gesetzes über den Vollzug der Jugendstrafe im Januar 2008 wurde dieses Konzept mit den notwendigen Kriterien untermauert. Nach anfänglichen Schwierigkeiten und den Vorfällen im Jahr 2009 hat sich die Situation in der JSA RegisBreitingen nachhaltig verbessert. Neben dem Einsatz von neuem und gut ausgebildetem Personal spielt hier vor allem die gute Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe, den Verbänden und den Vereinen sowie dem Beirat eine wichtige Rolle.
Insbesondere im Bereich der Psychologen, der Mitarbeiter im Sozialdienst, der Lehrer, aber auch der Vollzugsbediensteten hat es weitere personelle Aufstockungen gegeben, um der besonderen Situation im Umgang mit Jugendlichen gerecht zu werden. Die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sind auf die entsprechenden Bedürfnisse, die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Jugendlichen ausgerichtet und werden ständig angepasst. Es besteht eine Beschäftigungsquote von 82,7 % in der JSA Regis Breitingen und von 75 % in der JVA Chemnitz. Beides soll weiter ausgebaut werden.
Die Familienbegegnungen werden durch das Mitsprache- und Entscheidungsrecht der Anstaltsleitung intensiver gefördert als in den Anfangsjahren. Die Zusammenarbeit mit freien und sozialen Trägern ist enger und intensiver geworden und unverzichtbar im Bereich der Drogen- und Gewaltprävention, der Sozialarbeit oder der Betreuung bei Suizidgfahr.
Die Mitarbeiter des Vollzugs sind bestrebt, den Jugendlichen ständig sinnvolle Freizeitaktivitäten anzubieten, zum
Beispiel Kunstprojekte, Kultur, Sport, Musik bis hin zum Backen und Kochen, um nur einige zu nennen. Dabei werden auch außenstehende Personen oder Einrichtungen einbezogen.
Die medizinische Betreuung ist durch Festeinstellungen gewährleistet und die seelsorgerische Arbeit wird intensiv durchgeführt. Der offene Vollzug wird heimatnah durchgeführt, um den Wiedereinstieg in das Alltagsleben zu erleichtern. Das ist einer der Gründe für die verhältnismäßig niedrigen Belegungszahlen im offenen Vollzug in Regis.
Ein unentbehrlicher Partner bei all diesen Aufgaben ist die Jugendgerichtshilfe Dresden, die ein wichtiger Begleiter zur ganzheitlichen Betreuung der Jugendlichen vor, während und nach der Haftzeit ist. So können wir jetzt auf ein großes Netzwerk zurückgreifen, welches beständig über die letzten Jahre gewachsen ist. Auch die Akzeptanz durch die ansässige Bevölkerung ist durch den jährlichen Tag der offenen Tür besser geworden.
Die Entscheidung zum Vollzug in freien Formen halten wir nach wie vor für einen weiteren und auch sinnvollen Schritt zur Integration von Jugendlichen nach der Haftzeit. Die Beiräte sind ein wichtiger Partner sowohl für die Strafgefangenen, aber auch für die Vollzugsbediensteten, die unter etwas anderen Bedingungen als im normalen Alltag ihre Arbeit leisten.
Das Bild der Jugendlichen im Strafvollzug hat sich in den letzten Jahren massiv verändert. Die Gewaltbereitschaft ist größer geworden, soziales Verhalten ist eher gering ausgeprägt. Deshalb verdienen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Strafvollzug unseren Respekt und unsere Anerkennung.
Natürlich gilt es, weiterhin an Verbesserungen zu arbeiten. Aufschlusszeiten, gesunde und ausreichende Ernährung, Kleidungsprobleme, Ausgang und bessere Entlassungsvorbereitung sind gegenwärtige Diskussionsgrundlagen. Der enge und regelmäßige Kontakt zwischen Beirat, der Gefangenenmitverantwortung aus den einzelnen Häusern und allen Bediensteten im Strafvollzug hat sich bei der Lösung der Aufgaben bewährt.
Die Zusammenarbeit mit der Staatsregierung zu all diesen Fragen ist konstruktiv. Auch wenn wir oft ein zähes Ringen um nötige Veränderungen haben, ist es uns bisher immer gelungen, gemeinsame Lösungen zu finden. Dafür herzlichen Dank, Ihnen, Herr Minister, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Abschließend kann eingeschätzt werden, dass der eingeschlagene und in den letzten Jahren gewachsene Weg in der Umsetzung der Vollzugsaufgaben – insbesondere für Jugendliche – auf einem guten Weg ist und eine gute Grundlage für den Wiedereinstieg in ein straffreies Leben bietet.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Herz ist übervoll von vielen Emotionen. Aber man sagt ja, dass viele Emotionen kein
guter Ratgeber sind, um richtige politische Entscheidungen zu fällen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich jetzt nicht für die Koalition oder für die CDU-Fraktion spreche, sondern einfach für mich und als Wahlkreisabgeordnete.
Natürlich treibt mich diese Situation um. Ich bin viele Jahre Abgeordnete in dieser Region. Ich kenne auch sehr viele Eltern, die ihre Kinder in die Kreischaer Schule schicken. Ich möchte an dieser Stelle einfach einmal meinen Respekt dafür ausdrücken, wie ehrgeizig die Eltern um den Erhalt ihrer Schule kämpfen. Ich denke, das ist anerkennenswert.
Das muss man auch respektieren.
Dennoch muss ich auch noch einmal ein Stück zurückgehen in die letzten Jahre. Ich weiß, es ist heute schon viel angesprochen worden. Mit den Mitwirkungsentzügen in den Schuljahren 2006/2006 und 2007/2008, mit dem Beschluss des Kreistages 2006, der später auch noch einmal verändert worden ist, und den – sage ich einmal – nicht ganz positiven Prognosen ist absehbar gewesen, dass es zu einer Schulschließung kommt.
Ich kann mir nicht nachsagen lassen, dass wir nicht immer wieder über diese Situation in der Schule miteinander gesprochen haben. Es sind alle dabei gewesen. Da ist der Landrat dabei gewesen. Da ist die Schulleitung dabei gewesen. Da ist der Bürgermeister dabei gewesen. Gemeinderäte und auch Elternvertreter waren anwesend. Ich habe immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass irgendetwas passieren muss, damit es nicht zu dieser Schulschließung kommt.
Am Ende – und da muss man auch einmal ehrlich miteinander umgehen – hat niemand eine Entscheidung getroffen. Es hat sich einfach nichts bewegt. Ich denke, genau das ist die schwierige Situation, weil niemand eine Entscheidung getroffen hat. Dazu kommt noch die Einführung der 5. Klassen im letzten Jahr.
Damit hat man nicht nur neue Hoffnungen, sondern auch neue Tatsachen geschaffen. Deshalb kann ich die Eltern gut verstehen, dass sie uns jetzt den Vorwurf machen, uns nicht mehr verstehen zu können.
Ich denke, hier ist einiges schiefgegangen. Dennoch bin ich froh, dass der Kultusminister diese Entscheidung getroffen hat, obwohl es ein Gerichtsurteil gegeben hat. Ich meine, es wäre eine besondere Härte gewesen, jetzt zum Halbjahr die 5. Klassen wieder auseinanderzunehmen. Jeder weiß, dass gerade in den 5. Klassen wieder neue Freundschaften geschlossen werden, dass man sich neu orientiert.
Vielleicht ist es auch eine Chance, wieder neue Gespräche zu führen im Blick auf eine, sage ich einmal, geordnete
Neuorientierung. Ich meine auch im Blick darauf, dass die Kinder eventuell in andere Schulen müssen.
Ich habe in der Fraktion geworben, neue Lösungen zu finden. Ich denke, das darf man an dieser Stelle auch einmal sagen. Ich habe das mit der jetzigen schwierigen Situation begründet. Ich habe es begründet mit der Besonderheit der Schule, dass sie nicht nur behindertengerecht ist, sondern wirklich eine Schule ist, in der Kinder aus der ganzen Region, Integrationskinder aus der ganzen Region, zusammenkommen und auch Fachlehrer dafür vorgesehen sind. Ich habe noch einmal auf die Zusammenarbeit mit der Bavaria-Klinik hingewiesen. Es gibt einen Vertrag, dass auch Kinder von Patienten dort beschult werden können.
Ich respektiere dennoch die Entscheidung der Fraktion. Es hat – das hat Thomas Colditz bereits gesagt – eine sehr umfangreiche Diskussion gegeben, nicht nur eine, sondern mehrere. Ich konnte alles vortragen. Wir haben uns darüber ausgetauscht. Dafür bin ich sehr dankbar und respektiere jetzt die Entscheidung, dass es im Moment keine neue Lösung gibt.
Ich respektiere die Entscheidung, dass die Umsetzung der Beschlüsse gefordert wird, auch im Blick auf das Gleichbehandlungsprinzip im ganzen Land.
Ich werde mich heute der Stimme aus den genannten Gründen enthalten. Aber ich will auch noch einmal betonen: Der Antrag gehört nicht hierher.
Vielleicht sollten Sie sich doch noch einmal überlegen – ich weiß, dass Sie das damit gut gemeint haben –, ob es wirklich richtig ist, über diesen Antrag heute hier abzustimmen, da wir nicht zuständig sind.
Zum anderen ist auch noch ein Gerichtsurteil offen. Auch das muss man sich überlegen. Bei jeder Entscheidung, die man heute trifft, greift man einem Gerichtsurteil vor.
Ich hoffe, dass wir alle aus dieser schwierigen Situation ein Stück dazugelernt haben und dass diejenigen die wirklich Verantwortung tragen – dabei schaue ich sehr auf die kommunale Ebene –, dieser Verantwortung nachkommen, auch wenn es manchmal außerordentlich schwierig ist. Dafür wäre ich dankbar.
Vielen Dank, dass Sie mir noch einmal zugehört haben.
Ich bleibe dabei, dass die Umsetzung des Schulnetzplanes nicht hier ins Parlament gehört. Wir machen hier Gesetze und keinen Schulnetzplan.
Im Übrigen würden sich das die Landkreise überhaupt nicht wünschen, wenn wir in irgendwelche Entscheidungen hineinreden. Da hat es schon genug Kritik gegeben.
Zum anderen, Herr Dr. Hahn, kann ich auch einmal die Frage zurückgeben: Wieso denn einen fraktionsübergreifenden Beschluss vorab? Warum denn kein Bekenntnis zum neuen Schulnetzplan? Warum hat man denn die Mittelschulen ausgespart?
(Dr. André Hahn, DIE LINKE: Weil die Verwaltung keinen fertig hat. Die Verwaltung, nicht wir, macht den Schulnetzplan! Christian Piwarz, CDU: Herr Hahn! – Zurufe von der CDU)
Wissen Sie, wie ich das sehe? Dass man die Verantwortung auch von der Kreisebene auf uns hier abgeschoben hat, um abzuwarten, wie wir heute entscheiden, um sich hinterher dafür entschuldigen zu können.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Zuge der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für den Untersuchungshaftvollzug auf die Bundesländer übergegangen. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes wird nun der Vollzug der Untersuchungshaft im Freistaat Sachsen umfassend gesetzlich geregelt. Grundlage für den vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung ist ein Musterbrief, der gemeinsam mit elf anderen Bundesländern erarbeitet wurde.
In einigen Punkten weicht der sächsische Entwurf deutlich von dieser Musterfassung ab. Damit wurden einerseits die Regelungen an die Bedingungen im Freistaat Sachsen angepasst und andererseits eine noch zeitgemä
ßere und modernere Ausgestaltung des Gesetzes vorgenommen. Wichtige Inhalte des Gesetzentwurfes sind:
Erstens: die Rechte der Untersuchungsgefangenen zu stärken. Dies ist vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung unerlässlich. In diesem Zusammenhang wird das Vertrauensverhältnis zu Rechtsanwälten und Notaren stärker geschützt;
zweitens: die klare räumliche Trennung der Untersuchungsgefangenen von den Strafgefangenen;
drittens: die Regelung des Rechtes auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit;
viertens: die Regelung zur vorrangigen Zuständigkeit des Anstaltsleiters bei Angelegenheiten, die den Vollzug betreffen, da dieser mehr mit den Angelegenheiten vor Ort vertraut ist. Damit werden die Gerichte, die bisher in vielen vollzuglichen Fragen herangezogen werden mussten, weiter entlastet;
fünftens: die Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten während der Untersuchungshaft, wobei eine Pflicht zur Arbeit nicht besteht;
sechstens: die Möglichkeit zur Installation von Mobilfunkblockern. Damit wird der unerwünschten Kontaktaufnahme außerhalb der Strafvollzugsanstalt zur Planung weiterer Straftaten entgegengewirkt;
siebtens: die Ausweitung des Besuchsrechts auf mindestens zwei Stunden im Monat, die vormals nur eine Stunde betrug;
achtens: Es werden von den Vollzugsbediensteten keine Schusswaffen gebraucht; dies wird nur noch bei Gefangenentransporten die Regel sein.
Für den Vollzug der Untersuchungshaft bei jungen Untersuchungsgefangenen sind spezielle Regelungen vorgesehen: erzieherische Ausgestaltung des Vollzuges, altersgemäße Bildungs-, Beschäftigungs- und Freizeitangebote sowie ein ausgeweitetes Besuchsrecht. Wichtiger Bestandteil des Gesetzes insbesondere für Jugendstrafgefangene ist die Zusammenarbeit und Einbeziehung Dritter, insbesondere der Jugendgerichtshilfe, des Jugendamtes, der Schulen und beruflichen Bildungsträger zur Gewährleistung einer durchgehenden Betreuung.
In der Anhörung zum Gesetz wurde der Gesetzentwurf der Staatsregierung überwiegend begrüßt. Nachfolgende Änderungsvorschläge, die von den Sachverständigen genannt worden sind, haben die Koalitionsfraktionen aufgenommen und in einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht: die Aufhebung der Schlechterstellung von Untersuchungsgefangenen gegenüber Strafgegangenen, wie zum Beispiel die Gewährung von Taschengeld und die Anhebung des Arbeitsentgeltes.
Die Rahmensetzung der Vollzugsgestaltung wurde im § 5 wie nachfolgend ergänzt: „Das Leben in Untersuchungshaft darf sich von einem Leben in Freiheit nur insoweit unterscheiden, wie der Zweck der Untersuchungshaft und die Erfordernisse eines geordneten Zusammenlebens in der Anstalt dies unabdingbar erforderlich machen.“
Es erfolgte eine bessere Klarstellung für die Beteiligung an den Kosten bei der Fortführung von Maßnahmen nach der Haftentlassung. Wer ALG II erhält, soll nicht an den Kosten beteiligt werden.
Die Amtszeit der Beiräte wurde festgeschrieben. Diese sollen bis zur Konstituierung der neuen Beiräte im Amt bleiben. Es erfolgte die Stärkung der Rechte der Verteidiger; als Bezugsperson für die Untersuchungshaftgefangenen sollen die Verteidiger frühzeitig durch die Anstalt über Maßnahmen im Vollzug informiert werden.
Es gab zahlreiche Übereinstimmungen zwischen den Änderungsanträgen der Koalition und der Opposition und wir meinen, dass damit das neue Gesetz eine breite Grundlage zur Umsetzung gefunden hat.
Den heute erneut eingereichten Änderungsvorschlägen können wir unsere Zustimmung so nicht geben, da uns die festgelegten Regelungen innerhalb des Gesetzes als
ausreichend erscheinen und jegliche Erweiterungen auch einen zusätzlichen organisatorischen und personellen Aufwand für die Vollzugsanstalt bedeuten. Insbesondere die von Ihnen, Herr Kollege Bartl – ich glaube, da ist der Anwalt mal wieder richtig durchgekommen –, geforderten rechtlichen Beratungen sind unseres Erachtens durch die Stärkung der Rechte der Verteidiger gegeben. Die Vollzugsanstalt selbst sollte nur beratend fungieren und hat die gesetzlichen Grundlagen zu gewährleisten und umzusetzen. Sie sollten natürlich auch immer ihrer Informationspflicht nachkommen.
Wir sind jedenfalls davon überzeugt, dass sich das neue Gesetz auch in der Praxis bewähren wird.
Vielen Dank.
Frau Kollegin Herrmann, ich kann das Anliegen, das Sie ansprechen, gut nachvollziehen. Ich bin dennoch der Meinung, dass das im § 33 von Artikel 1 bis 3 so geregelt ist, dass der Anstaltsleiter jederzeit eine Genehmigung geben kann. Nach vielen Jahren als Beiratsmitglied kann ich bestätigen, dass dies gemacht wird. Wir sollten auch versuchen, das als Beiratsmitglieder über die Anstaltsbeiräte abzufragen, uns auch einmal vorlegen zu lassen und dafür zu werben, dass die Kinder ein vorrangiges Besuchsrecht bekommen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, ich nehme die Wahl an. Ich freue mich wirklich aufrichtig über dieses Ergebnis, und ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen. – Vielen Dank.
(Beifall im ganzen Hause – Präsident Dr. Matthias Rößler beglückwünscht Andrea Dombois zur Wahl zur 1. Vizepräsidentin und überreicht ihr Blumen. – Weitere Glückwünsche)