Patricia Wissel
Sitzungen
Letzte Beiträge
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schafhaltung in Sachsen steht vor einer Vielzahl an Herausforderungen. Das haben wir von den Vorrednern schon gehört. Eine der schwierigsten ist das Thema Wolf bzw. die zunehmenden Wolfsrisse bei Herdentieren. Artenschutz ist wichtig. Das ist unbestritten. Aber wir dürfen in der öffentlichen Diskussion nicht diejenigen aus den Augen verlieren, die sich 365 Tage im Jahr um ihre Tiere kümmern, sie liebevoll aufziehen und mit ihnen leiden, wenn sie krank oder verletzt sind, wenn beispielsweise ein 14 Wochen altes Lamm, das gerade aus dem Gröbsten heraus ist, am Morgen mit durchgebissener Kehle tot oder leidend daliegt. Welche traurigen Emotionen das auslöst, können die gut nachempfinden, die Verantwortung für Tiere übernehmen.
Ein Schafzüchter hat viele Aufgaben. Er muss Krankheiten und Verletzungen heilen, Kräuter und Pflanzen identifizieren und das Wesen seiner Tiere verstehen. Er ist verantwortlich für das Wohlergehen jedes einzelnen Tieres – an Wochenenden, an Feiertagen, bei Tag und bei Nacht. Darüber hinaus erbringt er gesellschaftlich anerkannte Leistungen im Naturschutz und in der Landschaftspflege. Ebenso sind Schafe für den Hochwasserschutz in Form der Deichpflege unabdingbar.
63 Übergriffe auf Nutztiere wurden vom Freistaat Sachsen in diesem Jahr bereits gemeldet – Stand 13. September. In 24 Fällen wurde der Wolf als Verursacher festgestellt. Dabei wurden 65 Tiere getötet. Eine Vielzahl von Tieren wurde verletzt. Jeder einzelne Fall davon ist ein schwerer Schlag. Alle Schafhalter im Freistaat haben mittlerweile Angst vor einem solchen Vorfall. Diese Sorgen müssen wir ernst nehmen und die Schafhaltung in Sachsen mit konkreten Maßnahmen wieder mehr stärken.
Positiv ist, dass wir in Sachsen Vorreiter bei der Förderung von Schutzmaßnahmen und Entschädigungszahlun
gen sind. Die Hilfsmaßnahmen helfen den Schäfern in der Not. Gleichwohl werden und können wir das Wettrüsten zum Schutz der Herden nicht gewinnen. Herr Klingenberger vom Wolfsmanagement hat mir bestätigt, dass sich der Wolf an Schutzmaßnahmen wie Flatterband gewöhnt und die Angst davor verliert. Die bisherigen Hilfsmaßnahmen müssen also zukünftig erweitert werden.
Meine Fraktion fordert daher von Bund und EU eine finanzielle Beteiligung an Präventionsmaßnahmen.
Bürokratische Regelungen, die Frust bei den betroffenen Tierhaltern verursachen, sollten überarbeitet und vereinfacht werden. Beim Schadensausgleich ist ein Vollkostenausgleich zu gewährleisten. Darüber hinaus bedarf es einer zusätzlichen Unterstützung für die erhöhten Aufwendungen beim Auf- und Abbau der Herdenschutzzäune sowie bei der Unterhaltung von Herdenschutzhunden – zum Beispiel bei den Futterkosten. Auch sollten wir die Mutterschafprämie – wie heute schon mehrfach gehört – wieder gewähren.
Sehr geehrte Kollegen! Beim Thema Wolf handelt es sich um einen klassischen Zielkonflikt zwischen Natur und Artenschutz. Es muss endlich Klarheit darüber geschaffen werden, ob die Wolfspopulation in Deutschland den sogenannten guten Erhaltungszustand erreicht hat und damit den Status als streng geschützte Art verlieren kann. Dabei sind besonders regionale Populationsentwicklungen zu berücksichtigen; denn die Situation in der Lausitz ist eine andere als in Baden-Württemberg, wo bisher nur ein einzelner Wolf aufgetreten ist. Hier muss das Bundesumweltministerium handeln und zusammen mit Polen das Monitoring abstimmen und durchführen.
Artenschutz ist sinnvoll, hat aber auch seine Grenzen, spätestens wenn Wölfe für Menschen zur Gefahr werden, Nutztiere reißen und so große Schäden anrichten, dass Existenzen auf dem Spiel stehen.
Nein. – Dann sind weiterführende Maßnahmen notwendig. Dazu gehört auch der Abschuss einzelner Tiere, wenn sie die Scheu vor den Menschen verloren haben und verhaltensauffällig in die Herden gehen.
Um es noch einmal deutlich zu betonen: Artenschutz ist wichtig und unverzichtbar. Aber wir müssen den Schutzstatus der Wölfe im Lichte der regionalen Populationsentwicklung anpassen dürfen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Es steht außer Frage, dass eine dauerhafte und sichere Lösung für den deutschen Atommüll gefunden werden muss. Wir sehen es als den richtigen Weg, diese Lösung als parteiübergreifenden Ansatz und unter Einbeziehung der Verbände und gesellschaftlichen Gruppen zu erarbeiten. Grundlage dafür muss eine fundierte wissenschaftliche Betrachtung sein. Deshalb fordern wir eine Gleichbehandlung bei der Auswahl möglicher Endlagerstandorte.
In dem nun vorliegenden Gesetzentwurf ist dies jedoch nicht gegeben; denn man verlässt den wissenschaftlichen Anspruch, wenn man bei zwei möglichen geologischen Formationen – Ton und Salz – nur die natürliche Hülle, sprich: die geologische Barriere, betrachtet und bei einer dritten möglichen Variante – Granit, also Kristallin – zusätzlich eine künstliche Hülle, sprich: eine technische Barriere, hinzugezogen wird.
Nein. – Dass Granit wegen seiner Durchlässigkeit weniger Sicherheit bietet als Ton und Salz, ist nicht neu. Bereits im Jahr 2007 hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in einem Gutachten dazu Folgendes festgestellt: „Aus den bisherigen Bergbauerfahrungen und geologischen Befunden geht hervor, dass in Deutschland homogene und ungeklüftete Bereiche im Kristallin in einer für die Errichtung eines Endlagerbergwerkes notwendigen räumlichen Ausdehnung nicht zu erwarten sind.“
Wenn es also allein um die Frage der Sicherheit geht, haben Salz und Ton eindeutig Vorrang vor Granit. Jede andere Bewertung ist nicht wissenschaftlich fundiert, sondern allein politisch motiviert.
Eine solche Vorgehensweise lehnen wir ab. Absoluten Vorrang muss eine natürliche und intakte Barriere haben, denn keiner kann die Haltbarkeit von Spezialbehältern einschätzen, die a) noch gar nicht entwickelt sind und b) im Granit definitiv einer stärkeren Feuchtigkeitsbelastung ausgesetzt wären. Bei einem Betrachtungszeitraum von – noch einmal – über einer Million Jahre sind diese Risiken nicht zu akzeptieren.
Lassen Sie mich also noch einmal zusammenfassend die Forderungen der CDU-Fraktion zum Endlagergesetz darstellen. Der langfristige Einschluss der Radioaktivität muss durch ein dichtes Wirtsgestein gewährleistet wer
den. Bei einer Betrachtung der infrage kommenden Gesteinsformationen muss es eine Gleichbehandlung zwischen Ton, Salz und Kristallinen geben. Die Anforderungen an die Dichtheit dürfen bei Kristallinen nicht geringer sein. Ebenso dürfen, wie gerade von meinem Kollegen Alexander Krauß deutlich benannt, Veränderungssperren über Erkundungsgebieten bestehende
Bergbaurechte nicht beeinträchtigen.
Im Interesse der Menschen im Freistaat Sachsen hoffe ich, dass es zu diesen Standpunkten einen breiten Konsens in diesem Hause gibt.
Vielen Dank.
Ja, mit Gottes Hilfe.