Thomas Webel

Sitzungen

3/38 3/42 3/46 3/72

Letzte Beiträge

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Herr Innenminister war so freundlich, diese Thematik gründlich zu erörtern, sodass eigentlich von unserer Seite heute nicht mehr viel darüber diskutiert zu werden braucht. Wir hatten auch im Ausschuss beschlossen, die zweite Beratung ohne eine Debatte durchzuführen. Auf Wunsch einer Fraktion wird aber heute doch debattiert.
Um es vorwegzunehmen: Die CDU-Fraktion wird dieser Beschlussempfehlung des Innenausschusses zustimmen.
Allerdings - der Innenminister hat es schon angesprochen - war auch ich überrascht, am 11. April 2001 die Ausstellung nach einem Besuch der CDU-Landtagsfraktion Anfang der 90er-Jahre unverändert vorzufinden. Ich denke, wenn der Antrag der PDS-Fraktion - dabei haben Sie, Herr Gärtner, die Führerschaft übernommen - dazu beiträgt, dass diese Ausstellung auf einen Stand gebracht wird, der angemessen ist, indem alle Opfer gewürdigt werden, die dort eingesperrt worden waren, dann hat dieser Antrag doch seinen Zweck erfüllt.
Ich denke, die Forderung, diese Gedenkstätte zu erhalten, kann man bei einem Verkauf dieses Schlosses auch notariell regeln. Das ist überhaupt kein Problem. Es muss nur in den Ausschreibungsbedingungen vorgemerkt sein.
Aber vielleicht - der Sachverstand der Landräte ist ja in diesem Hause in der nächsten Legislaturperiode nicht mehr gefragt - kann ich Ihnen einmal aus meiner Funktion schildern, dass es nicht einfach ist, Schlösser zu veräußern. Wir haben nach der Wende auch wenig Glück gehabt. Wir haben als Landkreis sechs Schlösser übernehmen dürfen. Wir hatten bei einem Schloss sehr viel Glück. Die Treuhand hat das Flurstück verkauft. Gott sei dank stand unser Schloss darauf, sodass wir dieses ohne Probleme los geworden sind.
Die anderen fünf Schlösser haben uns aber vor massive Probleme gestellt. Wir haben heute die Situation, dass wir alle unsere anderen Schlösser privatisieren konnten. Sie sind von privaten Interessenten modernisiert worden.
Ich denke, die öffentliche Hand ist finanziell nicht in der Lage und auch der Landkreis Wittenberg, der hier angesprochen wurde, wird nicht die Mittel haben, dieses Schloss zu sanieren. Dazu bedarf es einer Privatisierung. Ich weiß, wie schwer das ist.
Wir wünschen der OFD und Herrn Dr. Nolte an der Spitze alles erdenklich Gute. Es ist für das Schloss gut, aber auch für den Erhalt der Gedenkstätte.
In diesem Sinne: Viel Erfolg für alle bei der Veräußerung des Schlosses und dem Erhalt der Gedenkstätte. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Innenminister, wir hatten uns vor drei Jahren verständigt, dass wir dieses Gesetz nach dem Jahr 1998 wieder in den Innenausschuss einbringen wollen. Weshalb es aber so lange gedauert hat, bis Sie den Gesetzentwurf vorlegen, ist uns schleierhaft. Damals wie heute enthält der Gesetzentwurf relativ wenige substanzielle Änderungen. Es geht überwiegend um Klarstellungen, die in der Sache kaum etwas verändern. Der Brandschutz eignet sich ohnehin nicht - das ist des Öfteren gesagt worden - für politische Auseinandersetzungen.
Insofern bin ich zuversichtlich, dass sich in den Beratungen des Innenausschusses ein sachorientierter Konsens erzielen lässt.
Herr Innenminister, wenn Sie vernünftige Gesetzentwürfe in den Landtag einbringen, wird die CDU, wie immer, zur Mitarbeit bereit sein
und im Innenausschuss noch einige Änderungsanträge einbringen.
Lassen Sie mich einige Anmerkungen zu wenigen substanziellen Änderungen machen, die der Gesetzentwurf enthält bzw. die aus der Sicht der CDU-Frak- tion noch Eingang finden sollten.
Da ist zunächst die neue Verpflichtung der Gemeinden, ihre Feuerwehren so zu organisieren, dass die Feuerwehr gewöhnlich innerhalb von zwölf Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort eintreffen kann. Die CDUFraktion begrüßt zunächst, dass diese Vorschrift nicht als Hilfsfrist gefasst wurde, sondern als Zeitkriterium für die Organisation der Feuerwehren.
Im Referentenentwurf der Landesregierung war jedoch noch von 15 Minuten die Rede. Je enger ich diesen Zeit
rahmen setze, desto höher werden auch die Anforderungen an die Fahrzeuge und die Gerätschaften, die natürlich von den Kommunen angeschafft werden müssen. Nicht umsonst ist bereits im Vorblatt zum Gesetzentwurf die Rede davon, dass dieses Zeitkriterium für die Gemeinden eine Planungsgrundlage für die Ausstattung ihrer Feuerwehren darstellt.
Es stimmt also gerade nicht, wie es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf heißt, dass durch die Änderung keine zusätzlichen Kostenbelastungen entstehen.
Wenn das Zeitkriterium auf nur zwölf Minuten begrenzt wird, so ergibt sich daraus zwangläufig ein immenser Investitionsbedarf. Wenn das tatsächlich von der Landesregierung so gewollt ist, kann sie nicht gleichzeitig die Fördermittel kürzen, wie sie es im Haushaltsplanentwurf 2001 vorgesehen hat, sondern diese Mittel müssen erheblich aufgestockt werden. Auch der Hinweis von Ihnen, Herr Innenminister, auf mögliche zusätzliche Mittel aus der Feuerschutzsteuer kann den zusätzlichen Investitionsbedarf nicht ausgleichen. Wer a sagt, muss auch b sagen
und darf nicht wie die Landesregierung den Eindruck erwecken, als fiele ein höherer Standard vom Himmel herunter.
Deshalb bin ich besonders den Abgeordneten im Innenausschuss, aber auch den Mitgliedern des Finanzausschusses dankbar, dass sie dem von der CDU-Frak- tion eingebrachten Änderungsantrag - Herr Jüngling erwähnte es schon - zur Erhöhung der Investitionsmittel zugestimmt haben.
Herr Jüngling, vielleicht noch eine kleine Anmerkung zum Finanzausschuss: Es war nicht der Innenminister, der den Vorschlag unterbreitet hat, diese Mittel bereitzustellen. Er hat sie für die Jugendfeuerwehr gefordert. Das stimmt. Aber er wollte sie aus den Investitionsmitteln für die Feuerwehren herausnehmen. Der Käpten - heute nicht anwesend - und der Abgeordnete Gallert haben den Vorschlag gemacht, eine andere Deckungsquelle zu suchen und die Investitionsmittel in dieser Höhe zu belassen.
Wenig Einfühlungsvermögen - Herr Innenminister, das muss ich auch kritisieren - zeigen Sie allerdings bei den Regelungen über die Berufung von Wehrleitern. Weshalb bei den Verwaltungsgemeinschaften, die die Aufgabe des Brandschutzes erfüllen, die Mitgliedsgemeinden nicht mehr Gemeindefeuerwehren, sondern lediglich Ortsfeuerwehren der VG werden, die dazu noch einem Wehrleiter in der Verwaltungsgemeinschaft unterstellt werden, bleibt das Geheimnis der Landesregierung. Die CDU-Fraktion sieht für diesen Eingriff in das bisherige Recht der Mitgliedsgemeinden keinerlei Veranlassung.
Im Übrigen gibt es eine Reihe von wichtigen Punkten, die wir in diesem Gesetzentwurf noch vermissen. Ein wichtiges Thema ist beispielsweise, inwieweit die sehr unterschiedlichen Gefahrenpotenziale in den Zuständigkeiten der Gemeinden und Landkreise Berücksichtigung im Brandschutzgesetz finden müssen. Ich denke insbesondere an die Schwierigkeiten, die beim abwehrenden Brandschutz und bei der Hilfeleistung auf besonders gefahrenträchtigen Verkehrswegen wie Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Schienen- und Wasserwegen auftreten.
Die bisherige starre Zuständigkeitsregelung, die an Gemeindegrenzen Halt macht, hat in der Vergangenheit zu unbilligen Ergebnissen geführt. Aus der Sicht der CDU muss deshalb darüber nachgedacht werden, ob für besondere Gefahrenbereiche besondere Zuständigkeiten begründet werden und die davon betroffenen Kommunen in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Dazu gibt es praktikable Lösungsvorschläge in Brandschutzgesetzen anderer Bundesländer.
Noch ein letzter Punkt. Im Wassergesetz gibt es eine Bestimmung, die in bestimmten Fällen Gemeinden zur Errichtung einer Wasserwehr verpflichtet. Dort sollte aus der Sicht der CDU-Fraktion eine Klarstellung erfolgen, dass diese Aufgabe auch von den gemeindlichen Feuerwehren wahrgenommen werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich auf eine intensive Beratung im Innenausschuss, die durch eine Anhörung der betroffenen Verbände begleitet werden sollte. Weil die rote Lampe leuchtet, möchte ich mit dem Feuerwehrgruß schließen: Gut Wehr! - Herz- lichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bereits in der vergangenen Woche stand die Unterrichtung der Landesregierung über die Veränderung der Einwohnerzahlen in den Wahlkreisen des Landes auf der Tagesordnung der Sitzung des Innenausschusses. Der Landeswahlleiter hat dabei aus der Sicht des Innenministeriums die Vorschläge über die Veränderung der Wahlkreisgrenzen für die Landtagswahl im Jahr 2002 erläutert.
Es bestand Einvernehmen zwischen den Fraktionen, dass neben den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen auch dann Wahlkreiszuschnitte geändert werden sollten, wenn dies zweckmäßig erscheint. Dies sind beispielsweise, wie schon erläutert, Konstellationen, bei denen sich aufgrund der Bevölkerungsentwicklung schon bald ein weiterer Änderungsbedarf abzeichnen wird oder Verwaltungsgemeinschaften von zwei Wahlkreisen durchschnitten werden.
Dieser Gesetzentwurf setzt nunmehr die in der Unterrichtung enthaltenen Vorschläge um.
Die grundsätzliche Zustimmung der CDU-Fraktion bedeutet nicht, dass die im Gesetz enthaltenen Vorschläge nicht noch in Einzelfällen verändert werden könnten.
Herr Rothe hat uns die Problematik Halle erläutert, jedoch gibt es auch in Magdeburg Probleme. Ein gravierender Punkt ist dabei sicherlich die vorgesehene Wahlkreiseinteilung in Magdeburg. Hierbei hat die Landesregierung einen Vorschlag der Stadt Magdeburg verworfen und ohne Rücksicht auf Stadtteilgrenzen die neuen Wahlkreise nahezu willkürlich zugeschnitten. Dies geht sogar so weit, dass die linke und die rechte Seite einer Straße unterschiedlichen Wahlkreisen angehören sollen. Hierzu hat der Landeswahlleiter im Innenausschuss bereits angedeutet, dass dieses Verfahren rechtlich bedenklich ist.
Der Vorschlag ist aber auch in der Praxis kaum umsetzbar. Man muss sich nur vorstellen, dass in einer Straße von einer Partei unterschiedliche Kandidaten plakatiert werden. Welcher Wähler soll da noch durchblicken? Das Resultat ist: Er geht gar nicht zur Wahl.
Die CDU wird sich deshalb in den Ausschussberatungen dafür einsetzen, dass die Wahlkreisgrenzen bestehende Stadtteilgrenzen berücksichtigen.
Namens der CDU-Fraktion bitte ich um Überweisung in den Innenausschuss.
Herr Rothe, Sie haben vorhin über das britische Mehrheitswahlrecht referiert. Ich möchte daran erinnern, wenn wir dies bereits im Jahr 1990 gehabt hätten, dann hätte in diesem Landtag eine Ein-Mann-Opposition durch Dr. Höppner bestanden. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zuerst zu Ihnen, Herr Gärtner: Wenn Sie unsere Drucksache richtig gelesen hätten und vielleicht einmal gefragt hätten, was das ist, dann wären Sie vielleicht auf den Gesetzentwurf des Landes BadenWürttemberg gestoßen, den ich hier habe,
und hätten ihn gelesen, bevor Sie hier solche Äußerungen tun.
Aber es ist in letzter Zeit nicht nur von der CDU gesagt worden, daß mit dem geltenden Ausländer- und Asylrecht Mißbrauch getrieben wird und es effektiver gestaltet werden muß, sondern auch vom SPD-Bundesinnenminister Herrn Schily.
Daraufhin haben die Schwaben einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht. Wir wissen ja alle durch Herrn Becker, daß die Schwaben kluge Leute sind.
- Er hat aber die längste Zeit seines Lebens in Schwaben verbracht, und deshalb ist es ein kluger Mann geworden.
Aus diesem Grunde haben die Baden-Württemberger einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, über den dort heute unter Tagesordnungspunkt 8 beraten worden ist.
Der Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg zielt darauf ab, eindeutige und effektive rechtliche Grund
lagen für die Beendigung des Aufenthalts von ausländischen Straftätern und sonstigen ausreisepflichtigen Ausländern zu schaffen. Danach muß etwa die Unterstützung verbotener Organisationen klare ausländerrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Es ist geboten, den Katalog der Regelausweisungsgründe entsprechend auszubauen.
Der Ergänzung bedürfen aber auch die Voraussetzungen, unter denen nach einer Ausweisung oder Abschiebung erneut eine Einreise in das Bundesgebiet erlaubt werden kann, und die Maßnahmen zur Feststellung der tatsächlichen Identität des Ausländers.
Unumgänglich ist ferner die Einführung einer Beugehaft, wenn der Ausländer bei notwendigen Paßbeschaffungsmaßnahmen nicht in dem erforderlichen Umfang mitwirkt.
Die Mindestfreiheitsstrafe, ab der bei einem politisch Verfolgten der Abschiebeschutz entfallen kann, soll der strafrechtlichen Mindestfrist, ab der eine Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann, angepaßt werden.
Schließlich soll der Mißbrauch des Asylgrundrechts durch Personen, die nicht politisch verfolgt sind, aber die Asylantragstellung als Mittel zur Aufenthaltsverlängerung zu nutzen versuchen, weiter reduziert werden.
Der federführende Ausschuß für innere Angelegenheiten und der Rechtsausschuß des Bundesrats haben sinnvolle Ergänzungen zu diesem Gesetzentwurf empfohlen, die ich aber nicht im einzelnen vortragen möchte.
Diese beiden Ausschüsse haben empfohlen, diesen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen. Leider ist der Bundesrat dieser Empfehlung nicht gefolgt und hat den Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir aber sind der Meinung, daß im Ergebnis dieses Maßnahmenbündels der Aufenthalt ausländischer Straftäter und sonstiger ausreisepflichtiger Personen unter erleichterten Voraussetzungen und Mißbräuche des Grundrechts auf Asyl beendet werden können. Darum geht es der CDU und auch Bundesinnenminister Schily, und zwar im Interesse der Ausländer, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten; das ist die übergroße Mehrheit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe Ihnen vorgetragen, daß der Bundesrat den Gesetzentwurf abgelehnt hat. Ich bitte deshalb darum, unseren Änderungsantrag wie folgt zu ändern:
„Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat im Sinne des Gesetzentwurfs des Landes BadenWürttemberg zur Änderung des Ausländergesetzes und des Asylverfahrensgesetzes zukünftig einzusetzen.“
Darf ich Ihnen das übergeben?
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Herzlichen Dank.