Claus-Dieter Weich

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einer Situation der immer brutaler werdenden Gewalt auch bei geringsten Anlässen, in einer Situation größtmöglich gefährdeter innerer Sicherheit plant die Landesregierung, im Lande Sachsen-Anhalt im Bereich der Landespolizei bis zum Jahr 2003 über 900 Planstellen abzubauen. Allein die Planung ist frevelhaft; denn sie geht elementar an dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger vorbei.
Völlig zu Recht fordert die Fraktion der PDS in diesem Zusammenhang von der Landesregierung ein schriftliches Konzept für den vorgesehenen Personalstellenabbau.
Noch einmal: Völlig zu Recht fordert die Fraktion der PDS in diesem Zusammenhang von der Landesregierung ein schriftliches Konzept für den vorgesehenen Personalstellenabbau im Bereich der Landespolizei. Allerdings ist die Forderung unter Punkt 1 zu ergänzen, und zwar dahin gehend, daß in die Berichtspflicht gegenüber der Landesregierung nicht nur die Polizeigewerkschaften einbezogen werden, sondern auch die Personalräte; denn nicht immer besteht bei den Personalräten der unterschiedlichen Ebenen zwischen Gewerkschafts- und Personalratszugehörigkeit Übereinstimmung.
Auch die Forderung unter Nr. 2 findet die diesseitige Unterstützung. Insbesondere sollten die Polizeibehörden genannt werden, die vom Planstellenabbau am Rande oder massiv bedroht sind. Das allein ist aber noch nicht ausreichend; denn die personellen Inhalte des Planstellenabbaus können die Effektivität des polizeilichen Handelns bis auf Null reduzieren.
Daher ist zunächst zu fragen, welche Führungsebenen vom Planstellenabbau betroffen sind. Steht die Führungsebene fest, können hieraus Schlüsse auf die Effektivität der polizeilichen Arbeitsbereiche gezogen werden.
Um es zu verdeutlichen: Es ist völlig unbedenklich, zum Beispiel aus dem Sachgebiet „Einsatz und Verwendung“ bei zwei vorhandenen Planstellen des höheren Dienstes eine Planstelle herauszulösen, da bei dem überwiegenden Planstellenkegel des höheren Dienstes die Aufgaben auf eine Planstelle reduziert werden können.
Kritischer wäre es auf der Arbeitsebene; denn die Ausdünnung der Planstellen des gehobenen und des mittleren Dienstes führt zum Ausfall der eigenen Arbeitskräfte. Dieser Ausfall ist aber nicht mehr zu kompensieren.
Diese Ausführungen können auf alle Führungs- und Arbeitsebenen übertragen werden. Dabei bleibt offen, in welchem Umfang einerseits die Schutzpolizei und andererseits die Kriminalpolizei betroffen sein würde; denn Schutz- und Kriminalpolizei stehen in einem Verhältnis von etwa 10 : 1.
Letztlich kann doch die Frage des Planstellenabbaus nur die Frage betreffen, ob eine Planstellenreduzierung auf der Grundlage der Verlagerung von Verwaltungsaufgaben auf Angestellte möglich ist. Der Planstellenkegel bei der Schutz- und bei der Kriminalpolizei ist ausgereizt. Jede weitere Ausdünnung würde zum Ausbluten des Personalbestandes führen.
Die Auswirkungen hätte der Bürger zu tragen. Gewährleistete Sicherheit wäre nur ein Privileg für Reiche, Abgeordnete, Regierungsmitglieder und hohe Regierungsbeamte.
Die Landesregierung mag sich daher die Frage stellen, warum private Sicherheitsdienste wie Pilze aus dem Boden schießen und quasi hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Das Gewaltmonopol des Staates wird durch das Vorhaben der Landesregierung ad absurdum geführt.
Sofern die Frage nach den Folgen im Zusammenhang mit dem Planstellenabbau steht, ist diese Frage relativ einfach zu beantworten. Die Folgen werden sein: eine drastische Reduzierung der Planstellen im Bereich des mittleren Dienstes, eine drastische Reduzierung der polizeilichen Präsenz, die Aufgabenüberlastung des Restpersonalbestands, der körperliche und gesundheitliche Verschleiß der Vollzugsbeamten selbst und die weitere Verschlechterung der inneren Sicherheit.
Ein Hundertschaftsführer ist nicht ersetzbar. Es gibt nur einen. Ein Abteilungsführer ist ebenfalls nicht ersetzbar; denn es gibt auch nur einen. Ersetzbar ist aber eine Vielzahl von Planstellen des höheren Dienstes in der Kreispolizeibehörde. Nur, diese abzubauenden Planstellen machen nicht die Masse aus, so daß der abzubauende Planstellenkegel letztlich beim kleinen Mann, dem Schutzmann oder dem Fahndungsbeamten der Kriminalpolizei, hängenbleiben wird.
Die Frage nach dem Zeitplan für die Umsetzung des Konzepts der Landesregierung erübrigt sich unseres Erachtens. Denn ob die Umsetzung zeitlich gestreckt oder unmittelbar vorgenommen wird, führt letztlich ohnehin nur zu einem Ergebnis,
- ich bin gleich fertig - und zwar zur Reduzierung der Sicherheit für die betroffenen Bürger. Der Planstellen
abbau im Sicherheitsbereich sollte und muß verhindert werden.
Da ein Konzept zur Umsetzung des Personalstellenabbaus bei der Landespolizei ein Teil einer umfassenden Landesverwaltungsreform ist, können wir dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion zustimmen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Außenhandelsquote gibt Auskunft über den allgemeinen Zustand des Landes. Leider hat auch hierbei das Land Sachsen-Anhalt den ersten Platz im negativen Sinne, und zwar seit Jahren mit sehr hoher Beständigkeit.
Das Land Sachsen-Anhalt gehört immer noch zu den Armenhäusern Europas. Hierbei ist die Landesregierung gefordert. In den neuen Ländern lebt derzeit ein Fünftel der Bevölkerung der Bundesrepublik. Es wird aber nur ein Zehntel des Bruttoinlandsproduktes, ein Fünfzehntel der Industrieproduktion und ein Zwanzigstel der Ausfuhr erzeugt.
Wie sieht die allgemeine Lage in Sachsen-Anhalt aus? Die Arbeitslosenquote liegt unverändert hoch bei 21,8 %. Der Arbeitsmarkt ist mehr denn je gespalten. Zwischen alten und neuen Bundesländern ist eine gegenläufige Entwicklung festzustellen.
Im letzten Jahr wanderten 54 301 Sachsen-Anhaltiner aus. Das Durchschnittsalter lag bei 24 Jahren. Das ist seit dem Jahr 1991 die höchste Auswanderungsquote. Dagegen zogen 39 684 Bundesbürger - Durchschnittsalter 37 Jahre - nach Sachsen-Anhalt. Per Saldo ist das ein Minus von 14 617 Menschen.
Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat die höchste Abwanderungsrate der neuen Bundesländer. Junge Menschen und Fachleute verlassen das Land. Die Zahl der Pendler steigt stetig.
Als Quintessenz bleibt: Der Arbeitsmarkt tritt auf der Stelle. Der Aufschwung geht an Sachsen-Anhalt vorbei. Die Identifikation mit Sachsen-Anhalt schwindet. Es gibt für Investoren kein optimales Klima. Jedes Jahr verliert das Land Sachsen-Anhalt mehr junge Arbeitskräfte.
Um die Wirtschaft im Land Sachsen-Anhalt endlich zum Laufen zu bringen, sind schlüssige Konzepte der Landesregierung gefragt. Nur durch eine Wirtschaft, die verstärkt auf Export setzt, läßt sich das Image von Sachsen-Anhalt für Bürger und Investoren deutlich verbessern.
Der ehemalige Finanzminister Wolfgang Schaefer bezeichnete die Schuldenspirale als „Preis des Magdeburger Modells“. Das ist die Ursache für den Zustand, in dem sich Sachsen-Anhalt befindet.
Verschwendung scheint ohnehin ein Markenzeichen der Regierung Höppner zu sein. Seit der Wahl Höppners zum Ministerpräsidenten im Jahr 1994 ist SachsenAnhalt immer tiefer in die Schuldenfalle geschlittert, und dabei wurde die Kreditaufnahme hemmungslos nach oben getrieben. Ein Umdenken in Richtung Sparen und Investieren scheint dieser rot-roten Regierung fremd zu sein, siehe „Möwe“, Aluhett usw.
Nun haben Sie einen dritten und vielleicht in Planung einen vierten Arbeitsmarkt geschaffen und sicher bald eine Planwirtschaft. Die DDR läßt grüßen.
Ein kleiner Denkanstoß: Bayerns Wirtschaft hatte bis 1950 Ähnlichkeiten mit der jetzigen Wirtschaft von Sachsen-Anhalt. Eine Analyse der Außenwirtschaftsentwicklung ist unbedingt nötig, um die bisher gemachten gravierenden Fehler aufzulisten und damit die Möglichkeit zu haben, mit geeigneten Maßnahmen eine Exportsteigerung zu erreichen.
Wir stimmen dem Antrag der CDU zu. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach § 107 des Wassergesetzes hat das Land SachsenAnhalt im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel den Unterhaltungsverbänden auf Antrag einen Zuschuß zu ihren Aufwendungen für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung zu gewähren.
Bei der Verteilung der bereitgestellten Mittel an die einzelnen Unterhaltungsverbände muß jedoch differenziert vorgegangen werden. Beispielsweise müssen die Länge der Gewässer, die Pflege und Gestaltung der Lebensräume innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten und andere territoriale Besonderheiten in FFH-Gebieten hierbei ausdrücklich berücksichtigt werden, um keinen Unterhaltungsverband zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
Für eine notwendige Gebietsbeurteilung kann die Auflistung der Natura 2000 sehr hilfreich sein. Darin sind alle Vorschlagsgebiete mit einer Größe von wenigen hundert Hektar bis zu mehreren tausend Hektar sowie weitere Gliederungen nach Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie verzeichnet. Darin ist unschwer zu erkennen, daß die einzelnen Gebiete mit ihren Gewässern ungleich groß sind und diesbezüglich auch im
Hinblick auf die zu erwartenden Zuschüsse differenziert in ihrer Wertigkeit betrachtet werden müssen.
Zuschüsse an Unterhaltungsverbände künftig differenzierter zu vergeben unter Beachtung sämtlicher Umweltschutzkriterien, wie in diesem Antrag gefordert, entspricht auch unseren Vorstellungen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu keiner Zeit wurde das deutsche Volk so belogen, betrogen und manipuliert wie im heutigen Deutschland. Seit Jahren muß der aufmerksame Beobachter aller Bundesregierungen feststellen, daß eine Bundesregierung nach der anderen Steuererhöhungen unter verschiedenen Namen verkauft. Im Falle der sogenannten Öko-Steuerreform, die man eher eine Geldraubreform nennen müßte, zeigt sich wieder der unsoziale Charakter und damit der Volksbetrug der rot-grünen Bundesregierung.
Bereits jetzt ist erkennbar, daß mit der ersten Stufe der sogenannten Öko-Steuerreform eine spürbare Verteuerung von Heizöl, Erdgas und Strom verbunden ist.
Die Benzinsteuer hat nach ihrer Einführung im Jahr 1950 eine steile Karriere gemacht. Kassierte der Fiskus damals lediglich 4,5 Pfennig je Liter, so sind es zu Beginn des neuen Jahrtausends 111 Pfennig je Liter. Dazu kommt noch die Mehrwertsteuer auf die Bezinsteuer. Der Staat vereinnahmt somit 137 Pfennig pro Liter, also rund drei Viertel des Benzinpreises. Im Jahr 2003 werden es voraussichtlich 158 Pfennig pro Liter sein. Einer Studie zufolge ergab sich bereits durch die erste Stufe der sogenannten Öko-Steuerreform, daß ein Vierpersonenhaushalt eine jährliche Mehrbelastung von ca. 300 DM zu tragen hat.
Mit der Einführung der zweiten Stufe der sogenannten Öko-Steuer ab dem 1. Januar 2000 wird die Schraube der Mehrbelastung noch weiter angezogen. Die Stromsteuer wird weiter um 0,5 Pfennig je Kilowattstunde, die Mineralölsteuer um 6 Pfennig je Liter erhöht. Darin enthalten ist jedoch noch nicht einmal die Mehrwertsteuer, so daß sich die Belastung weiter nach oben bewegt.
Sogar der öffentliche Personennahverkehr wird durch die neuerliche Öko-Steuerreform weiter zusätzlich belastet. Zwar wurde in letzter Minute für einen Teil des ÖPNV eine Halbierung der Steuerbelastung beschlossen, aber gerade diese Änderung in letzter Minute beweist, daß der rot-grünen Koalition durchaus bewußt ist, wie unsinnig die zusätzliche steuerliche Belastung des öffentlichen Personennahverkehrs unter ökologischen Gesichtspunkten ist. Die Einführung der zweiten Stufe der sogenannten Öko-Steuer und die damit verbundenen Preissteigerungen bei Benzin und Diesel haben in den kommenden vier Jahren im ÖPNV erhebliche Mehrkosten von insgesamt 500 Millionen DM zur Folge.
Damit ist wohl eines ganz klar ersichtlich: Die Kommunen werden ihre Fahrpreise für den ÖPNV erheblich verteuern, zu Lasten der bereits geschröpften Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs. Fahrpreiserhöhungen sind bereits angekündigt worden.
Die zusätzliche Energiebesteuerung erhöht die Kosten der Kommunen für den Bezug von Strom, Öl und Gas. Die Folgen sind für jeden absehbar. Wegen des hohen Gebäudeanteils auf der kommunalen Ebene, wie zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Volkshochschulen und sonstige kommunale Einrichtungen, ist der Energieaufwand bei den Kommunen ungleich höher als bei Bund und Ländern.
Die Entlastungen durch die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge wiegen die zusätzlichen Belastungen der Kommunen keinesfalls auf, so daß die Nettomehrbelastung bei den Kommunen und damit beim Bürger bleibt. Angesichts der damit weiterhin angespannten Finanzsituation der kommunalen Haushalte sind die
Städte und Gemeinden noch weiter gezwungen, die Belastungen durch die zweite Stufe der sogenannten ÖkoSteuerreform an die Familien weiterzureichen. Letztlich zahlen also die Bürger die Zeche für Rot-Grün, auch der Sozialhilfeempfänger.
Die Schröder-Regierung läßt sich für die minimale Kindergelderhöhung feiern und kassiert Kommunen und die Familien dafür an anderer Stelle doppelt und dreifach ab. So werden die privaten Haushalte durch diese sogenannte Öko-Steuer, sprich Mogelsteuer, nicht nur über höhere Energiekosten bei Benzin, Strom und Heizöl belastet; vielmehr ist durch diese sogenannte Öko-Steuer zwangsläufig auch mit einer Steigerung der durch die Kommunen zu erhebenden Gebühren zu rechnen. Damit ist die sogenannte Öko-Steuerreform nichts anderes als eine verschleierte Steuererhöhung der SchröderRegierung.
Ob große oder kleine Unternehmen, in- oder ausländische Investoren - die Meinung ist unüberhörbar: Die neuerlichen Steuerbeschlüsse vernichten massiv Arbeitsplätze, vor allem in den mittelständischen Betrieben; denn diese werden nicht entlastet, im Gegensatz zu den Großkonzernen.
Auch der Vizeverbandschef des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Dr. Zobel befürchtet eine landesweite Pleitewelle bei den Transportunternehmen. Bei jeder Stufe der sogenannten Öko-Steuerreform kommen auf die Unternehmen jährlich Zusatzkosten von 2 800 DM pro Lkw zu. Das können nur wenige Transportunternehmen überleben.
Mit den Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuer soll die Senkung der Rentenbeiträge scheinbar finanziert werden.
Abschließend muß konstatiert werden, daß durch die Einführung der zweiten Stufe der sogenannten ÖkoSteuerreform keine wirtschaftlichen Impulse ausgelöst werden können. Das Gegenteil wird damit erreicht und kein ökologisch sinnvoller Effekt. Somit ist die ÖkoSteuerreform, welche Rot-Grün zu verantworten hat, menschenfeindlich, wettbewerbsverzerrend, unökologisch und in jeder weiteren Hinsicht nicht vertretbar.
Ich fordere die Landesregierung auf, ihren Einfluß wahrzunehmen und im Bundesrat gegen diese Öko-Steuer zu argumentieren. - Danke.
Ich frage die Landesregierung:
1. Was gedenkt die Landesregierung zu veranlassen, um das in der letzten Karnevalssaison von betrunkenen Kindern und Jugendlichen zum Teil geprägte Stadtbild zu vermeiden?
2. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um eine größere Verantwortungsbereitschaft bei den Gewerbetreibenden zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu erzielen? - Danke.
Erstens. In welcher Weise hat die Landesregierung die Maßnahmen zum Zweck der Suchtvorbeugung in der Jugendhilfe verstärkt und auf eine verstärkte Kooperation zwischen der Jugendhilfe und der Schule hingewirkt?
Zweitens. In welcher Weise hat die Landesregierung die Bevölkerung durch öffentlichkeitswirksame Kampagnen dafür sensibilisiert, daß Alkoholmißbrauch bei Kindern und Jugendlichen keinesfalls karnevalistisch ist, sondern gewalttätiges und gesundheitsschädigendes Verhalten fördert? - Danke.