Helmut Wolf

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie werden über das, was Sie jetzt vernehmen werden, verwundert sein.
Der Ansatz des Antrages wird durchaus als berechtigt angesehen, was sich aus folgenden zwei Punkten ergibt: Der Zersplitterung des Parlamentes muß entgegengetreten werden. Der Steuerzahler soll nicht zusätzlich belastet werden. Das als Grundlage.
Der Antrag, der aus drei Absätzen besteht, wird von mir kurz kommentiert. Der möglichen Zersplitterung des Parlamentes könnte man auch durch eine gezielte Veränderung der gesetzlichen Mindestzahl der Mitglieder des Landtages auf 101 Abgeordnete begegnen. Die sich daraus ergebende Konsequenz wäre folgende: Es sind zur Fraktionsbildung nominell nicht fünf, sondern sechs Abgeordnete erforderlich.
Berührt wäre das Landeswahlgesetz, die Veränderung der Wahlkreise und so weiter und so fort.
5 % von 101 Abgeordneten wäre größer als fünf. Damit käme der sechste Abgeordnete ins Spiel.
Der Absatz 2 erregt keinen Widerspruch. Ob der Ältestenrat eine Empfehlung ausspricht oder nicht, beschädigt nicht die demokratischen Grundsätze. Abgestimmt wird ohnehin im Landtag.
Dem Absatz 3 kann ohne Abstriche zugestimmt werden.
Weitere Beratungen an dieser Stelle stoßen nicht auf unseren Widerspruch. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir betrachten den Antrag und stellen fest, es soll zunächst eine Beschränkung des Förderkreises auf Polizeibeamte des mittleren Dienstes geschehen, die sich entschlossen haben, Polizeimeister zu werden, um günstigstenfalls als Polizeihauptmeister in den Ruhestand treten zu können.
Das ist bedenklich, da aus dem Programm andere Fördergruppen, insbesondere die Anwärter für den gehobenen Polizeivollzugsdienst, ausgeblendet werden würden. Diese Gruppe ist nicht mehr oder weniger leistungsfähig als die anderen Anwärter. Es wäre zu fragen, warum Kommissaranwärter bei gleichen Anlagen und gleichem Leistungsstand aus der Fördergruppe ausgeblendet sein sollen, nur weil sie Polizeikommissare werden wollen. Hiervon wäre zumindest der Artikel 7 der Landesverfassung, der Gleichheitsgrundsatz für das Land Sachsen-Anhalt, berührt. Das muß noch bedacht werden.
Darüber hinaus will die CDU-Fraktion den Beamten die Möglichkeit eröffnen, die Ausbildung im Rahmen einer besonderen Ausbildungsgruppe, einer Sportfördergruppe, zu absolvieren. Für die Ausbildung aller Polizeivollzugsbeamten gilt im Lande Sachsen-Anhalt die Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes des Landes. In dieser Verordnung sind aber keine besonderen Ausbildungsgruppen vorgesehen. Die Laufbahnverordnung geht wie alle Laufbahnverordnungen der Länder von der Einheitslaufbahn in der Polizei aus. Das be
deutet, daß im Vordergrund der polizeilichen Ausbildung die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten steht und nicht etwa zum Sportler.
Der von der Dienststelle angebotene Sport und der Sport während der Ausbildung dienen im Rahmen der körperlichen Ertüchtigung der Sicherung oder Wiederherstellung der Dienstfähigkeit. Damit geht der Antrag der CDU-Fraktion an den rechtlichen Voraussetzungen der Laufbahnverordnung leider vorbei. Es sind also zunächst die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die tatsächlichen Möglichkeiten für eine Sportfördergruppe bei der Polizei auf einer anderen Grundlage zu eröffnen.
Das Vorbild der Sportfördergruppen bei der Bundeswehr bzw. beim Bundesgrenzschutz bezüglich der Abstimmung von Ausbildungszeiten und Ausbildungsablauf erfaßt nicht die Spezifika bei der Polizei. Die Bundeswehr ist ein militärischer Verband. Der Bundesgrenzschutz ist weitgehend eine Truppenpolizei. Wenn überhaupt eine Vorbildfunktion abgeleitet werden könnte, so würde das nur für die Bereitschaftspolizei als Truppenpolizei gelten können.
Dabei ist jedoch zu bedenken, daß der Verbleib der jüngeren Beamten in den Abteilungen der Bereitschaftspolizei von kurzer Dauer ist. Daraus folgt, daß selbst bei gutem Willen eine Förderung von Polizeibeamten zu Spitzensportlern wohl kaum möglich sein wird.
Selbst die aus der nordrhein-westfälischen Polizei hervorgegangenen Polizeiweltmeister der Leichtathletik, die Polizeihauptkommissare Kinder und Knickenberg, blieben die Ausnahme; denn sie standen in der Pflicht, Dienst versehen zu müssen. Daß sie dennoch Sport treiben und Erfolge erzielen konnten, war ausschließlich auf das Entgegenkommen der Vorgesetzten zurückzuführen. Dieses Entgegenkommen wurde allerdings auf Kosten anderer Polizeibeamter gewährt und hielt zu keiner Zeit einer formalrechtlichen Betrachtung stand.
Der CDU-Fraktion ist also zunächst anzuraten, die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Installierung einer Sportfördergruppe bei der Polizei zu untersuchen, um gegebenenfalls Polizeisportler des Landes in eine sportliche Vorbildfunktion zu rücken.
Wir befürworten nicht die Ausbildung von Polizeibeamten des mittleren Dienstes erster und zweiter Klasse und darüber hinaus zu Lasten des Einzeldienstes. Wenn Sportfördergruppen bei der Polizei geschaffen werden, sollte das mit der Erhöhung der Zahl der Planstellen des mittleren Dienstes einhergehen, damit nicht polizeiliche Pflichten der Beamten der Sportfördergruppe zu Lasten des Postens des Streifendienstes sang- und klanglos verlagert werden können.
Unter der Maßgabe, daß die rechtlichen Voraussetzungen für das begehrte Vorhaben der CDU-Fraktion geschaffen werden, würde sich unsere Fraktion dem eingebrachten Antrag allerdings anschließen können.
Alle Beamten sollten wissen, ob nun mittlerer, gehobener oder höherer Dienst, daß sie sich für die eine oder andere Laufbahn entscheiden könnten.
Schließlich wäre noch zu fragen, wie die dienstliche Verwendung der Beamten der Sportfördergruppe aussieht, wenn sie durch die natürliche Alterung den geforderten Leistungsstandard nicht mehr erbringen können.
Es geht jedenfalls nicht an, daß man einen Kinder, Knickenberg, Schur oder Recknagel in die Uniform steckt und sie zu Lasten anderer Betroffener in gut do
tierten Besoldungsgruppen beläßt, und zwar zu Lasten der nicht befähigten Polizeivollzugsbeamten. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es liegt ein PDS-Antrag vor, der - man glaubt es kaum - etwas Oppositionelles an sich hat, also eine echte Rarität.
Also behandeln wir das Ganze wie ein rohes Ei. Man braucht das nicht mit dem Wort „Absender“ oder ähnlichem abzutun, sondern sollte die Absicht, das Anliegen aufzugreifen, natürlich kommentieren, ergänzen und - wie ich meine - ehrlich begleiten. Die Ausschußüberweisung befürworten wir natürlich.
Meine Damen und Herren! Die Richtlinien 44 bis 50 existieren, befinden sich aber, wie der Mittelabfluß zeigt, in einem Dornröschenschlaf, worüber die Rotstifte der Regierung wohl nicht ganz unglücklich gewesen sind, auch wenn der Wirtschaftsminister das eben etwas anders dargestellt hat.
Nun der unbequeme Antrag. Wenn man die Ökologie, das Umweltbewußtsein, das Streben nach Innovation und Forschung ernst nimmt und nicht nur das Wort „Öko“ im Zusammenhang mit Steuereinnahmen strapaziert, findet man schwerlich einen Grund, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Wir wollen einen solchen Grund nicht suchen und erst gar nicht konstruieren. Deshalb ist die beantragte Ausschußüberweisung für uns wünschenswert.
Anregen möchte ich bereits an dieser Stelle die Überarbeitung der Richtlinien 44 bis 50, die Anpassung an sagen wir einmal - nachgewachsene Technologien, beispielsweise die Brennstoffzellentechnik sowie damit verbunden die Wasserstofftechnik, elektrochemische und andere Speichersysteme; die Konkretisierung der Richtlinie 48 in Richtung Photovoltaik, insbesondere für Kleinanlagen im privaten Bereich, unter Beratung und Mitwirkung von Fachleuten; denn allein werden wir das nicht über die Bühne bringen.
Durchschlagend werden solche Bestrebungen aber nur dann sein, wenn sie über Förderungen jedermann zugänglich sind, nicht nur der Industrie oder den Unternehmen, ob kleinen oder großen.
Die im Antrag erwähnten Holzheizungen sollten ein Anstoß dazu sein, auch über Heizungen mit Stroh in brikettierter Form zumindest Informationen einzuholen. Das ist kein technisches Neuland, da in Dänemark und anderswo Anlagen dieser Art im landwirtschaftlichen Bereich laufen.
Nachwachsende Rohstoffe beschäftigen uns ja nochmals im Zusammenhang mit den Drs. 3/2560 und 3/2561.
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, das Aufzeigen der Möglichkeiten auch für den privaten Bereich und die Benennung der Zugangsmöglichkeiten zur Förderung dürften die Abflüsse in Schwung bringen, die damit befaßten Wirtschaftszweige mit einiger Sicherheit gleich mit.
Umweltschutz, Klimaschutz - wenigstens ein kleiner Beitrag zur Abschwächung von Klimaänderungen - hän-gen mit daran. Ein kleines Gegengewicht zum ökologischen Verbrechen im Kosovo muß uns die Sache wert sein. Deshalb hofft man, daß die Grundanliegen im Ausschuß nicht verwässert werden. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum PDSAntrag muß ich folgendes bemerken: Lügen ist auch Gewalt. Man tut der Wahrheit Gewalt an.
Leider sagt die PDS in dem Antrag nicht die volle Wahrheit. Halbwahrheiten sind viel schlimmer als Lügen, weil man sie viel schwerer erkennen kann.
Das soll begründet werden. Man kann bei solchen Themen niemals entweder nur die eine oder nur die andere Seite vertreten und damit Ausschließlichkeit üben.
Für diejenigen, die es offenbar nicht wissen: Es gibt zwei Geschlechter. Einige in der PDS wissen es nicht.
Daraus besteht die Menschheit. Das gibt so lange Probleme, wie Menschen diese Erde bevölkern werden.
Es wäre nicht auszudenken, meine Damen und Herren, wenn es drei Geschlechter gäbe. Aber Gott sei Dank, es gibt nur zwei.
Es ist nicht die Regel, daß sich die Geschlechter in den Haaren liegen. Harmonie und Ergänzung herrschen überwiegend vor,
anders als Sie uns das glauben machen wollen.
Aber - das ist wichtig - der Antrag ist natürlich nicht ganz gegenstandslos.
Wenn wir die andere Seite der Medaille dazu nehmen, haben wir keinen Standpunkt mehr mit dem Radius gleich Null, was Ihren Gesichtskreis widerspiegelt.
Meine Damen und Herren! In beinahe jedem Filmstreifen haben wir es mit karatekundigen weiblichen Darstellern zu tun.
Gewalt von Frauen ist der Renner,
gegen und zwischen Frauen, natürlich auch gegen Männer. So wundert es nicht, wenn Frauen die Gewalt für sich entdecken. Zugegeben, das war lange eine Domäne der Männer. Das aber passiert jetzt zunehmend.
Rücken wir unsere Betrachtungsweise ins Reale. Billigen wir der Gewalt in beiden Richtungen keine Berechtigung zu, dann kommen wir einigermaßen ins Gleichgewicht, aber nicht mit diesem Antrag.
Anträge mit halbem Wahrheitsgehalt, mit der Ausblendung der Gewalt von Frauen sind wenig verhandlungsfähig und lassen uns erschauern.
Verprügelte Männer sind häufiger, als man denkt. Sie schweigen aus falschem Stolz.
Lügen vor dem Scheidungsrichter sind auch Gewalt. Fragen Sie die männlichen Opfer!
Was bringt uns die gegenseitige Aufrechnung? Was bringt dieser Antrag? Schaffen Sie per Gesetz ein Geschlecht ab, oder bauen Sie zwischen den Geschlechtern eine Mauer? Übung haben Sie darin genug. Wer ein Auge verschließt, der kann das auch.
Eines interessiert in diesem Zusammenhang noch. Soldaten sind Mörder, so tönt die PDS. Sind dann Frauen, Soldatinnen auch Mörder? Ordnen Sie erst einmal Ihre verworrenen Gedanken, bevor Sie zum Stift greifen. Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hanfbier und Hanfcola - so weitgehend die Möglichkeiten dieser Pflanze. In der Bundesrepublik Deutschland ist der Anbau seit 1996 erstmals wieder erlaubt.
Im ersten Jahr sind bundesweit insgesamt 1 422 ha - hören Sie zu! - angebaut worden,
wobei in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern Anbauschwerpunkte lagen.
Im Jahr 1998 hat sich der Anbauschwerpunkt Gott sei Dank nach Sachsen-Anhalt verlagert. Die Anbaufläche von Nutzhanf belief sich im Jahr 1998 in Sachsen-Anhalt auf 800 ha und im Jahr 1999 auf über 1 100 ha. Damit nimmt Sachsen-Anhalt endlich einmal eine positive Spitzenreiterrolle unter den Bundesländern ein. Wie lange noch?
Zum Vergleich: Brandenburg hat eine Anbaufläche von 741 ha, Niedersachsen eine von 712 ha und BadenWürttemberg eine von 542 ha.
Die Hanfproduktion in Sachsen-Anhalt entwickelte sich damit auf dem landwirtschaftlichen Sektor zu einem hoffnungsvollen Wirtschaftspotential in dieser ansonsten wirtschaftlich stark kriselnden Region. Dieser wirtschaftliche Aufwärtstrend sollte beachtet, weiter ausgebaut und gefördert werden.
Im November 1998 hat sich der Deutsche Naturfaserverband gegründet. Er führt auf der einen Seite die Arbeit des Deutschen Flachsverbandes fort und erweitert auf der anderen Seite diese um die Betreuung des Hanfsektors sowie weiterer pflanzlicher Fasern.
Die alte Kulturpflanze Hanf entfernt sich immer mehr von ihrem Image als Drogenlieferant. Statt dessen treten ihre vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten endlich wieder in den Vordergrund.
So ist bereits ein guter Absatz von Hanf in der Industrie zu verzeichnen. Hanf aus sachsen-anhaltinischem Anbau wird beispielsweise vom VW-Werk in Wolfsburg bzw. von der Automobilzulieferindustrie als Dämmaterial oder als Polsterung verwendet. Auch in der Textilindustrie, in der Bauwirtschaft oder in der Humanmedizin, um nur einiges zu nennen, findet das Naturprodukt Hanf zur weiteren Verarbeitung eine hervorragende Verwendung.
So sehen wir die innovative Entwicklung zum Standort Gardelegen durch das Institut für angewandte For
schung der Fachhochschule Reutlingen, welches vom Bundesernährungsministerium mit der Betreuung beauftragt wurde, als absolut den richtigen Weg an.
Kategorisch muß gegen den Entwurf der EU - es wurde dazu bereits genug ausgeführt - angegangen werden. Einmal mehr sehen wir - darauf müssen wir hinweisen -, auf welch tönernen Füßen man steht, wenn man zuvor reichlich eingezahlte deutsche Mittel an die EU in kläglichem Rückfluß erwartet. Wir wollen auch nicht ganz vergessen, wer uns in 16jährigem Wirken zum Zahlmeister des Planeten und auch der EU gemacht hat, wenngleich man ihn jetzt vergessen kann.
Unsere Landwirte in Sachsen-Anhalt würden durch die vorgesehenen Kürzungen mit hohen Rentabilitätsverlusten zu rechnen haben. Dies wiederum bedeutet Anbaurückgang und Stagnation. Der Hanf rechnet sich plötzlich nicht mehr. Letztlich tritt ein Sterben im Anbau von Hanf und in der gerade aufstrebenden Verarbeitungs-industrie ein und damit ein nicht unbedeutender ökologischer Rückschlag.
Meine Damen und Herren! Das darf nicht eintreten. Ich denke, darin sind sich alle einig.
Nun könnte man meinen, die Landesregierung wäre gefordert, bei der Bundesregierung energisch gegen den EU-Vorschlag zu intervenieren. Wir meinen: Was soll es auf Dauer?
Für vielversprechender, weil vernünftiger halten wir einen Weg, der sich zunehmend an der Unabhängigkeit von EU-Almosenzuteilungen orientiert, nicht nur beim Hanf, nicht nur bei Rindfleisch. Produktionsbeschränkungen, Import-Export-Bevormundung und genormte, vielleicht viereckige Eier brauchen wir nicht. Vielleicht, nein bestimmt fällt Ihnen noch mehr ein.
Es gibt Nationen in Europa, die denken schon so. Suchen und finden Sie als Landesregierung einen Weg, die Hanfindustrie auf nationaler Basis so nachhaltig zu fördern, daß sie in absehbarer Zeit lebensfähig und expansiv wird.
Information - man kauft nur das, von dem man etwas weiß. Weniger Geld gegen Nationale; mehr Geld für die Opfer der EU. Das muß die Grundrichtung sein.
Wegen der EU dürfen Arbeitsplätze nicht immer mehr zur Mangelware werden.
Herr Höppner, Sie sind viel zu ruhig, viel ruhiger als Herr Biedenkopf. Wirtschaftsaufschwung ohne europäische Störgrößenaufschaltung. Wie wär’s? Ich habe mir schon Hanfbier und Hanfcola gekauft. - Danke.