Rudi Czaja

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einem alten Volkslied heißt es: Er reitet durch den grünen Wald und schießt das Wild daher, gleich wie es ihm gefällt. Dieser Zustand, meine Damen und Herren, ist lange Vergangenheit. Die überwältigende Menge der Jäger versteht sich schon immer mehr als Heger denn als Jäger. Wann und wie ein Jäger schießen darf, ist in den
jagdlichen Vorschriften eindeutig geregelt. Eine Nichteinhaltung wird empfindlich bestraft.
Ein Jäger geht Untersuchungen zufolge ungefähr 30-mal in sein Revier, um einmal zum Schuss zu kommen. Jäger zu sein heißt aber in erster Linie, Naturschützer zu sein. Mit Privilegien, wie in früheren Zeiten, hat das nichts mehr zu tun. Wer in der Verwandtschaft einen passionierten Jäger hat, der wird wissen, wie viel Zeit ein Jäger aufbringen muss und es auch freiwillig tut, um seinem allgemeinnützigen Hobby nachzugehen. Der wird dann nicht mehr vom schießwütigen und blutrünstigen Jäger sprechen, wie es im Ausschuss schon einmal zu vernehmen war.
Wir, die Fraktion der Deutschen Volksunion, sind dafür, dass die Jäger als Naturschützer anerkannt werden und Ihnen mit diesem Gesetz die Jagdsteuer erlassen wird. Unsere Jäger sind bemüht, das biologische Gleichgewicht, welches von unseren Vorfahren zerstört wurde, wiederherzustellen und die Landwirtschaft von Wildschäden größeren Ausmaßes frei zu halten.
Erstens käme auch keiner auf die Idee, den Nabu oder den BUND zu besteuern und zweitens handelt es sich bei der Jagdsteuer um eine so genannte Bagatellsteuer, das heißt, um eine D-Mark Steuer reinzuholen, muss man ungefähr einen Aufwand von 80 Pfennig betreiben.
Die Jagdsteuer steht den Landkreisen zu, aber die Hälfte aller Landkreise verzichtet schon heute, in Zeiten knapper Kassen, auf die Erhebung derselben. Wahrscheinlich kann man dort besser rechnen, als es die Gegner dieses Antrages können.
Meine Damen und Herren! Wir sollten auch schon aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes für die Abschaffung der Jagdsteuer eintreten; denn es ist für die Jägerschaft schwer einzusehen, dass in einem Landkreis die Steuer erhoben wird, in einem anderen aber nicht. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Durch BSE sowie die Maul- und Klauenseuche ist die Landwirtschaft in den letzten Monaten nicht nur hierzulande in Verruf gekommen. Jedoch im nachhaltigen Interesse der Ökonomie und Ökologie und nicht zuletzt im Interesse eines fundamentierten Verbraucherschutzes ist es dringend angezeigt, nach Lösungswegen zu suchen, um unsere Landwirtschaft aus den Negativschlagzeilen herauszureißen.
Als ein möglicher Lösungsweg kristallisiert sich hierzu der ökologische Landbau heraus. Die Grundlage des ökologischen Landbaus bildet dabei die ganzheitliche Betrachtung der landwirtschaftlichen Betriebe in Sachsen-Anhalt als Zusammenspiel von Bodenverhältnissen, Pflanzen, Tieren und Menschen.
Die EU wie auch Bund und Länder müssen aber sicherstellen, dass eine von Bauern getragene Tierhaltung und eine konsequente Qualitätssicherung in der gesamten Produktionskette von der Futtermittelerzeugung bis zur Ladentheke am Markt erfolgreich sein kann.
Der Wissenschaft und Forschung kommt dabei eine Schlüsselfunktion bei einer erfolgreichen und umfassenden Bekämpfung und Ausmerzung von BSE sowie der Maul- und Klauenseuche zu.
Forschung für einen guten Zweck bedeutet aber nun einmal Geldausgabe im eigentlichen Sinn. Daran muss sich auch die Landesregierung gewöhnen. Letztendlich muss in die Gesundheit unserer Menschen und Tiere investiert werden; dafür darf der Landesregierung kein Preis zu hoch sein.
Umso unverständlicher ist es, trotz Kabinettsentscheid, dass finanzielle Mittel, welche für den Bereich „Forschung und sonstige Förderung der Landwirtschaft“ Anwendung finden sollten, einfach in andere Ministerien umverlagert wurden. Auch wir sprechen uns für eine bürokratielose und sofortige Wiedereinrichtung des Titels für den Bereich „Forschung und sonstige Förderung der Landwirtschaft“ aus.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die CDU legt uns einen Antrag vor, in dem sie allgemeinverbindliche Mindestqualitätsstandards sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung für sogenanntes betreutes Wohnen fordert. Dabei handelt es sich um eine Art des Wohnens, die sich gegenüber der herkömmlichen durch eine besondere Rücksichtnahme auf die physischen und psychischen Leiden des hohen Alters auszeichnet.
Insgesamt handelt es sich um eine immens teure Angelegenheit, der sich in der jüngsten Zeit private Investoren und Träger annehmen, weil sie erkannt haben, daß das Problem des Alters in Deutschland zunimmt. Ferner haben sie erkannt, daß es durchaus eine gutbetuchte Rentnerklientel unter den alten Menschen gibt, die sich diese Art des kommoden Wohnens und Lebens leisten kann.
Neben der guten Absicht gegenüber der sonst sehr vernachlässigten Durchschnittsrentnerschaft ergibt sich für uns der Verdacht und die Gefahr der Kommerzialisierung des Alters und von Behinderung.
Doch zurück zum Antrag, meine Damen und Herren. Dieselbe CDU, die eben noch unseren Antrag auf Unterstützung der Obdach- und Wohnungslosen ablehnte und die Sorgepflicht und damit die Verantwortung auf die ohnehin gebeutelten Kommunen abzuwälzen versucht, buhlt heute um die Gunst besonders betuchter Wohnungsuchender.
Wir halten bestimmte soziale Standards für völlig normal. Aber sie sollten für alle alten und behinderten Menschen gleichermaßen gelten. Wir sollten eher Mängelsiegel für noch nicht erreichte Standards einführen, bevor wir neue konzipieren.
Überdies sind wir der Auffassung, daß in unserer Gesellschaft an vielen Stellen Gütesiegel konzipiert werden müßten, beispielsweise in der staatlichen Kinderbetreuung, in der Erziehung, in den Schulen, in den Universitäten, im Gesundheits- und Pflegesystem, in den Betrieben und so weiter. Oder doch lieber Mängelsiegel?
Die Leute erkennen sehr wohl, so sie sich diesen Luxus überhaupt leisten können, ob und welche Träger umfassende und bedürfnisgerechte Wohnungseinrichtungen anbieten. Schließlich ist der Markt noch lange nicht so sehr übersättigt, daß man sich landespolitische Sorgen über die herausragende Qualität der Wohnbedin
gungen für eine kleine Gruppe von Rentnern machen müßte.
Abgesehen davon argwöhnen die Kranken- und Pflegekassen, die früher oder später immer mehr in die Pflicht genommen werden könnten und müßten, ob der zu erwartenden Kosten für derart umhätschelte Wohnbedürfnisse.
Die Erfahrungen im Umgang mit anderen Gütesiegeln wie dem Grünen Punkt haben vielmehr gezeigt, daß sie ohne vor- oder nachgeschaltete gesetzliche Regeln ins Leere gehen, den ideellen Effekt verfehlen und außer der gutgemeinten Absicht nichts erkennen lassen oder bewirken.
Es wundert uns, daß gerade die CDU, die sonst immer sehr an einer korrekten gesetzlichen Verfahrensweise interessiert ist, heute mit bloßen moralischen Attitüden Aufmerksamkeit einzuheimsen sucht. Zwischen Wohnungslosigkeit und betreutem Wohnen liegen unserer Ansicht nach Welten, deren einseitige finanziell aufwendige Ausgestaltung die soziale Deklassierung nicht beseitigt, sondern eher verstärkt. Helfen Sie uns, diese Welt erst einmal zu harmonisieren. Außerdem haben wir letztens von Herrn Dr. Daehre erfahren dürfen, daß es inzwischen mehr Wohnungen gibt, als wir vermieten können.
Aber zurück zum Gütesiegel-Antrag der CDU. Wie sagt mein Fraktionskollege Rudi Wiechmann so schön: Es ist so eine Sache mit den Bändern. Es ist auch so eine Sache mit den Siegeln, sage ich.
Ein zusätzliches Siegel gerade zu diesem Problem einzuführen, obwohl alle geneigt sind, Bürokratie abzubauen, ist der falsche Weg. Lassen Sie uns bitte gemeinsam dafür sorgen, daß betreutes Wohnen so gut wie möglich gestaltet wird und soziale Standards allen Menschen, auch den armen, etwas einbringen. - Ich danke Ihnen.