Wolfgang Buder

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Graffitis sind ein großes Ärgernis für alle Betroffenen, unabhängig davon, ob diese sich als „künstlerisch“ auf privaten Hauswänden befinden oder an gewerblich genutzten Gebäuden wirtschaftlichen Schaden anrichten. Nach wie vor wird das unsägliche Treiben so genannter Sprayer als Kavaliersdelikt behandelt. Doch der Schaden, den diese Schmierer mit ihren Verschandelungen anrichten, ist immens.
Besonders in den Innenstadtbereichen tobt sich die „Graffiti-Szene” aus, und ihr Treiben, sehr verehrte Damen und Herren, geschieht nicht nur nachts. Zigtausende dieser Schmierereien treten in abstoßender Weise an Häuserfassaden, Denkmälern, öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Pkws usw. auf.
Auch ein anderer Aspekt ist nicht von der Hand zu weisen: Bei der Bevölkerung entsteht der objektive Eindruck der Verwahrlosung, hervorgerufen durch die verunstaltenden Graffitis. Lebensfreude, meine Damen und Herren, hat auch etwas mit der Wohnqualität in den Städten und Gemeinden in Sachsen-Anhalt zu tun. GraffitiSchmierereien wirken dort also kontraproduktiv.
Aus diesem Grunde sollte im Strafrecht unmissverständlich zum Ausdruck kommen, dass diese rechtswidrigen Graffiti-Schmierereien als schwere Sachbeschädigung geahndet werden. Nach Angaben des Haus- und Grundstückseigentümerverbandes beläuft sich der Schaden durch diese „Graffiti-Sprayer“ jährlich auf mehrere Millionen D-Mark.
Als negatives Beispiel stellt sich hierzu das von Linken alternativ genutzte Jugendzentrum in Dessau dar. Wurde dieses Haus vor einigen Monaten mit über 1 Million DM saniert, so präsentiert sich dieses Objekt nach wenigen Wochen rein äußerlich wieder als Saustall, und das in einem Sanierungsgebiet wie Dessau-Nord. Ob
wohl diese Schmierereien eindeutig den dort lebenden Bewohnern zuzuordnen sind, gehen diese Leute wie immer straffrei aus. Besucher sowie Einwohner der Stadt machen sich dazu ihre eigenen Gedanken.
Dem Antrag der CDU wird hiermit zugestimmt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bevölkerungsprognose für das Land Sachsen-Anhalt sieht sehr düster aus. Nach neuesten Prognosen wird das Land bis zum Jahre 2015 weitere Einwohner verlieren. Einer regionalisierten Bevölkerungsprognose zufolge werden dann nur noch rund 2,3 Millionen Menschen in SachsenAnhalt leben. Die Ursachen dafür sind sehr vielschichtig. Neben zu niedrigen Geburtenzahlen in Sachsen-Anhalt schlägt ebenso die Abwanderung jüngerer Menschen aus Sachsen-Anhalt in die so genannten reichen Bundesländer negativ zu Buche. Das führt dazu, dass die Bevölkerung in Sachsen-Anhalt immer älter wird. Kommen heute 44 über 60-Jährige auf 100 Einwohner im arbeitsfähigen Alter, so werden es im Jahre 2015 bereits 56 sein.
Meine Damen und Herren! Schlankheitskuren werden bekanntlich von Ärzten empfohlen. Ob das auch für unser Land gelten muss, dass sollte dezisiv bezweifelt werden. Auf der Intensivstation liegen bereits Städte wie Dessau und der gesamte Kreis Bitterfeld, aber auch andere Landkreise und kreisfreie Städte. Die Landes
hauptstadt Magdeburg wird in 14 Jahren nur noch rund 200 Einwohner haben.
- 200 000 Einwohner meine ich.
Wer sich die so genannten Lebensbäume von Zeitz bis Stendal anschaut, der fühlt sich eher an ein ärztliches EKG erinnert als an einen gut gewachsenen Tannenbaum. Diese Negativtrend zu stoppen wäre normalerweise die Aufgabe der hiesigen Landesregierung. Aber was ist hier überhaupt noch normal?
Warum das jedoch so ist, haben wir des öfteren explizit und prägnant in den Landtagssitzungen in unseren Redebeiträgen dargestellt. Erinnern möchte ich die Landesregierung nur noch an einige Attribute wie Massenarbeitslosigkeit, mangelnde Wirtschaftsdynamik, mangelnde Familienpolitik, völliges Versagen in der Ansiedlungspolitik - beispielsweise die Absage von BMW an Sachsen-Anhalt - sowie allgemein totales Versagen der Landesregierung.
Herr Höppner! Meine Damen und Herren! Alle diese aufgeführten Fakten sind bezeichnend für die regionalisierte Bevölkerungsprognose in Sachsen-Anhalt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Freibier hin, Freibier her. Bereits in der Landtagssitzung im März 2001 haben wir es abgelehnt, todbringende Suchtmittel, so auch die Einstiegsdroge Cannabis, für Jugendliche zu legalisieren. Jedem vernünftig denkenden Menschen sollten die Auswirkungen von Suchtmitteln bekannt sein.
Einerseits ruinieren sich Kinder und Jugendliche durch die Einnahme dieser Suchtmittel die Gesundheit. Andererseits steigt damit gleichzeitig und zwangsläufig die Beschaffungskriminalität in diesen Personengruppen.
Die Beurteilung bzw. die Auswertung der Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2000 ergab, dass sich die Situation in der Rauschgiftkriminalität in den vergangenen Jahren bis zum heutigen Tag kontinuierlich verschärft hat. Die Fallzahlen erhöhten sich seit dem Jahr 1996 von 124 registrierten Delikten auf den bisherigen Höchststand von 2 165 Fällen im Jahr 1999. So wurden auch in Sachsen-Anhalt im Jahr 1999 mehr Drogendelikte als je zuvor registriert.
Die Polizei ermittelte 4 770 Tatverdächtige, von denen 9 % Ausländer waren. 61 % der Verdächtigen waren im Jahr 1999 jünger als 21 Jahre. Vier Süchtige starben an den Folgen des Konsums.
Auch im Jahr 2000 war man nicht in der Lage, das Problem auszumerzen, sodass ein nahezu gleich hohes Niveau wie im Vorjahr zu registrieren war.
Meine Damen und Herren! So weit zur nüchternen polizeilichen Statistik, doch hinter all diesen Zahlen und Fakten stehen Menschen, ja zum großen Teil Schicksale junger Menschen. Da uns als DVU-Fraktion deren Schicksale nicht egal sind, zumal wir besonders pflichtbewusste und gesunde Menschen als Nachfolgegeneration in unserem Land benötigen,
lehnen wir nach wie vor den Besitz, Erwerb und Gebrauch von Rauschmitteln kategorisch ab. - Danke.
In Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland steht es bereits seit 1994: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Aber die Verankerung des Benachteiligungsverbots in der Verfassung ist nur der erste Schritt. Jetzt muss dieser Verfassungsanspruch Wirklichkeit werden im Alltag der behinderten Menschen, und zwar in moralischer, ethischer, aber auch rechtlicher Hinsicht.
In Sachsen-Anhalt leben momentan ca. 280 000 Menschen mit Behinderung; davon sind 168 000 als schwerbehindert eingestuft. Behinderte Menschen müssen daher, um die durch ihre Behinderung vorgegebenen Nachteile so weit wie möglich auszugleichen, auf ein differenziertes und vor allem bedarfsgerechtes Angebot bei der Betreuung zurückgreifen können.
Daher hat es die Eingliederungshilfe für Behinderte im Vergleich zur Hilfe für Pflegebedürftige mit vielfältigeren Anforderungen bei der Auswahl und Gestaltung der Hilfsmaßnahmen zu tun. Diese Eingliederungshilfe für alle behinderten Menschen wird von den Verantwortlichen in der Sozialpolitik von Bund und Ländern zunehmend infrage gestellt.
Die Koordinationsleistungen sind bei Titel 684 73 - Zuschüsse an freie Träger - im Haushaltsplan 2001 mit 4 Millionen DM veranschlagt worden. Zwar wurde diese Summe gegenüber dem Vorjahr erhöht, trotzdem ist davon auszugehen, dass diese Zuschüsse an freie Träger nicht wirksam genug sind, um eine umfassende Eingliederungshilfe für Behinderte nach § 39 - Personenkreis und Aufgabe -, § 40 - Maßnahmen der Hilfe - und § 43 - Erweiterte Hilfe - des Bundessozialhilfegesetzes durchzusetzen.
Frau Ministerin Kuppe, wenn man sich mit Behindertenverbänden und gleichgestellten Institutionen unterhält, so muss leider festgestellt werden, dass das dafür bereitgestellte Geld keinesfalls ausreichend ist, um einen entsprechenden sozialhilferechtlichen Anspruch auf Ein
gliederungshilfe für Behinderte nach dem Bundessozialhilfegesetz ordnungsgemäß durchzuführen.
Dem Prinzip „ambulant vor stationär“ laut dem Antrag der SPD Geltung zu verschaffen, ist zwar begrüßenswert, aber auch diese Vorstellung geht an der Realität vorbei. Es scheitert mal wieder am finanziellen Defizit des Landes.
Jüngstes negatives Beispiel ist der Verein „activitas e. V.“ aus Magdeburg, der sich bisher für die Belange von Eingliederungshilfen für Behinderte einsetzte und seine Aktivitäten aus Geldnöten in verschiedenen Landesteilen einstellen musste. Nur durch eine gezielte und bessere finanzielle Ausstattung der örtlichen Träger der Sozialhilfe kann sichergestellt werden, dass Eingliederungshilfen und Maßnahmen für Behinderte in einer hohen Qualität durchgeführt werden können.
Es muss jedoch ebenso vordergründig erwartet werden, dass es hierbei zu einer engeren und vertrauensvolleren Zusammenarbeit zwischen den örtlichen bzw. überörtlichen Sozialhilfeträgern kommt, um Fehlinterpretationen zum Nachteil der Behinderten und Bedürftigen zu vermeiden. Und das ist Aufgabe der Landesregierung.