Anette Leppinger
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Ausschuss für Inneres lag und liegt der Erhalt des Grenzdenkmals in Hötensleben sehr am Herzen. In dieser Legislaturperiode befasste sich der Ausschuss für Inneres bereits im Rahmen der Selbstbefassung mit dem Erhalt des Grenzdenkmals und informierte sich am 12. April 2000 vor Ort im Rahmen einer Anhörung beim Bürgermeister der Gemeinde Hötensleben sowie beim Vorstand des Grenzdenkmalvereins Hötensleben e. V. Ebenso schilderten auch das Landratsamt des Bördekreises und die Landesregierung bei dem Vor-Ort-Termin ihre Sicht zum Erhalt des Grenzdenkmals.
Nach dieser Anhörung haben die Vertreter aller Fraktionen ihren Willen bekundet, sich wegen der überregionalen Bedeutung dieses Grenzdenkmals für eine dauerhafte Erhaltung einzusetzen und dieses Thema im Ausschuss nochmals aufzugreifen.
Nun wurde seitens der CDU in der 39. Sitzung des Landtages am 4. Mai 2000 diesbezüglich ein Antrag eingebracht und vom Landtag federführend in den Ausschuss für Inneres überwiesen.
Sowohl während der auswärtigen Sitzung als auch während der ersten Befassung des Innenausschusses mit dem Antrag am 31. Januar 2001 wurde von der Landesregierung vorgetragen, dass die Eigentumsverhältnisse im Bereich des Grenzdenkmals Hötensleben außerordentlich kompliziert seien und dies von grundlegender Bedeutung für eine Trägerschaft sei. Eine Klärung sei noch in diesem Jahr zu erwarten.
Am 21. November 2001 wurde der in Rede stehende Antrag erneut im Ausschuss aufgerufen und es wurden die notwendigen Schritte für einen Erhalt des Grenzdenkmals in einem Änderungsantrag der SPD-Fraktion aufgegriffen. Für diesen Änderungsantrag, der Ihnen wörtlich in der Beschlussempfehlung vorliegt, votierte der Ausschuss einstimmig.
Meine Damen und Herren, der Ausschuss für Inneres empfiehlt Ihnen die Annahme der vorliegenden Beschlussempfehlung, um die in Hötensleben noch vorhandenen Grenzanlagen für künftige Generationen als Erinnerung und zugleich als Mahnung zu erhalten. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die in Rede stehenden Drucksachen wurden in der 41. Landtagssitzung am 23. Juni 2000 zur federführenden Beratung an
den Ausschuss für Inneres sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Recht und Verfassung sowie für Finanzen überwiesen.
Der federführende Ausschuss hat diese Drucksachen erstmals in seiner Sitzung am 27. September 2000 beraten und hat sich einstimmig darauf verständigt, sich nach den Haushaltsberatungen entsprechend dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion von der Landesregierung über die Rehabilitierung und Entschädigung aller Gruppen von Opfern der Verfolgung durch das SEDRegime berichten zu lassen. Danach sollte erneut über den CDU-Antrag beraten werden.
Dieser Bericht wurde in der Innenausschusssitzung am 23. Mai 2001 erstattet. Mit dieser Berichterstattung erledigte sich der Änderungsantrag der SPD-Fraktion.
In der gleichen Sitzung lehnte der Ausschuss bei 3 : 6 : 0 Stimmen den Antrag der CDU-Fraktion ab.
Dieses Ergebnis wurde als vorläufige Beschlussempfehlung den mitberatenden Ausschüssen für Recht und Verfassung sowie für Finanzen mitgeteilt. Die mitberatenden Ausschüsse schlossen sich dieser vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Die endgültige Beschlussfassung unter Hinzuziehung der Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse erfolgte in der 46. Innenausschusssitzung am 19. September 2001. Ich bitte um die Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Empfehlung. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die erste Beratung dieses Gesetzentwurfs fand in der 42. Sitzung des Landtages am 14. September 2000 statt. Der Gesetzentwurf wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen.
Der federführende Innenausschuss hat sich erstmals in seiner 37. Sitzung am 23. November 2000 mit dem Gesetzentwurf befasst. Grundlage der Beratung waren neben dem Gesetzentwurf Änderungsanträge der Fraktionen der SPD, der CDU und der PDS sowie Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.
In der Beratung war man sich im Ausschuss unter anderem darüber einig, den vorliegenden Gesetzentwurf mit allen notwendigen Folgeänderungen in ein Artikelgesetz umzuwandeln. Bei der Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung fanden ebenso die Eröffnung der gesetzlichen Möglichkeit der Einführung elektronischer Zählverfahren und der entsprechenden Regelung auf dem Verordnungsweg Konsens.
In die vorliegende Beschlussempfehlung ist die Regelung aus dem bisher geltenden Landeswahlgesetz ein
stimmig wieder aufgenommen worden, die besagt, dass bei der Erstellung der Wahlstatistik die Trennung nach Geschlecht und Geburtsjahr nur zulässig ist, wenn die Stimmabgabe der einzelnen Wähler nicht erkennbar wird.
Der Schwerpunkt der Beratungen über den Gesetzentwurf lag bei der Anlage zum Landeswahlgesetz, dem Zuschnitt der Wahlkreise. In der ersten Beratungsrunde verständigte sich der Ausschuss darauf, die Beschlussfassung über Neuzuschnitte mit Ausnahme des Komplexes Magdeburg zurückzustellen.
Bezüglich des Komplexes Magdeburg legte die Fraktion der CDU Änderungsvorschläge mit der Begründung vor, dass bei dem Zuschnitt der Wahlkreise gewachsene städtische Strukturen Berücksichtigung finden sollten. Dieser Änderungsantrag wurde bei drei Jastimmen, fünf Neinstimmen und drei Enthaltungen abgelehnt, und zwar vor dem Hintergrund, dass bei dem Neuzuschnitt der Wahlkreise so wenig wie möglich verändert werden sollte.
Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde vom Innenausschuss mit 7 : 0 : 4 Stimmen verabschiedet und dem mitberatenden Ausschuss für Recht und Verfassung zur Annahme empfohlen. Dieser beschäftigte sich in seiner 30. Sitzung am 7. Dezember 2000 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung sowie mit den bereits genannten Änderungsanträgen zur Anlage des Wahlgesetzes und empfahl dem federführenden Ausschuss einstimmig, die Beschreibung der Wahlkreise durch Straßenbezeichnungen zu ergänzen.
Des Weiteren sprach sich der mitberatende Ausschuss mit 7 : 3 : 1 Stimmen für einen Änderungsantrag der Fraktion der PDS aus. Dieser Änderungsantrag zielt darauf ab, nicht wie von der Landesregierung vorgeschlagen eine Verwaltungsgemeinschaft zu trennen und drei Orte der Verwaltungsgemeinschaft DroyßigerZeitzer Forst dem Wahlkreis 48 und sieben Orte dem Wahlkreis 47 zuzuordnen, sondern alle Orte dieser Verwaltungsgemeinschaft dem Wahlkreis 47 zuzuordnen.
Für die so geänderte Beschlussempfehlung votierte der mitberatende Ausschuss mit sieben Fürstimmen bei zwei Gegenstimmen und zwei Stimmenthaltungen.
Die Beschlussfassung im federführenden Ausschuss fand in der 38. Sitzung am 7. Dezember 2000 statt. In die Beratung wurden die Empfehlungen des mitberatenden Ausschusses für Recht und Verfassung einbezogen. Diesen wurde gefolgt. Für die so geänderte Beschlussempfehlung hat sich der Ausschuss einstimmig ausgesprochen.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres empfiehlt Ihnen die Annahme der vorliegenden Beschlussempfehlung.