Birke Bull

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Beschlussempfehlung, genauer gesagt der dahinter verborgene Antrag hat eine ungewöhnlich ausgedehnte Ausschusskarriere hinter sich gebracht. Es ging um die laut Frauenfördergesetz vorzulegende Rechtsverordnung, die gemäß § 20 a die Kopplung der öffentlichen Auftragsvergabe an die Frauenförderung regeln soll.
Eingebracht worden war der Antrag in der 15. Sitzung des Landtages am 19. Februar 1999 von der PDS-Fraktion. Er wurde durch den Landtag zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten und federführend an den Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport überwiesen.
Die Kopplung der öffentlichen Auftragsvergabe an die Frauen- und Familienförderung ist politisch nicht neu, dennoch nach wie vor äußerst umstritten. Wie das hierzulande in diesen politischen Breiten der Fall ist, werden umstrittene Vorhaben meist durch die juristischen Instanzen geschickt, so auch dieses Gesetz. Genau dort lagen auch die Schwierigkeiten der Beratung in allen beteiligten Ausschüssen. Das Gesetz an sich ist seit 1996 in Kraft. Derzeit ist eine ganze Reihe von juristischen Auseinandersetzungen anhängig.
Die Grundfrage, die zu klären sein wird, ist, inwieweit ist die Kopplung der öffentlichen Auftragsvergabe an so
ziale Standards und darunter eben auch an die Familienund Frauenförderung juristisch und letztinstanzlich verfassungsrechtlich zulässig. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung ihrerseits seit geraumer Zeit ankündigt, ein Bundesgesetz zur Frauenförderung in der Privatwirtschaft vorzulegen.
Die Landesregierung ihrerseits informierte in den Ausschüssen, sie habe sich darauf verständigt, die bundesverfassungsgerichtliche Entscheidung abzuwarten.
Die PDS-Fraktion ihrerseits äußerte zwar Verwunderung darüber, dass das Abwarten des Urteils des Bundesverfassungsgerichts offensichtlich für das Frauenfördergesetz sinnvoll ist, nicht jedoch für das Vergabegesetz. Der Sinnhaftigkeit des Arguments, dass das Bundesgesetz zur Frauenförderung in der privaten Wirtschaft abgewartet werden sollte, konnte sie sich jedoch nicht gänzlich entziehen.
Der federführende Ausschuss hatte letztlich zu entscheiden, soll der Antrag im Ausschuss verbleiben, bis ein Bundesgesetz dieser Art vorliegt, oder soll eine Beschlussempfehlung bereits jetzt das unverzügliche Agieren der Landesregierung einfordern.
Die CDU-Fraktion plädierte für einen Verbleib des Antrages im Ausschuss. Mehrheitlich entschied sich der Ausschuss jedoch für die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung, zu der ich Sie, meine Damen und Herren, herzlich um Zustimmung bitten möchte.
Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Antrag wurde in der 24. Sitzung des Landtages am 19. Ju- ni 1999 in die Ausschüsse überwiesen. Federführend war der Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport, mitberaten hat der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Der Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport beschloss, eine Anhörung von Expertinnen und Experten durchzuführen, sowohl zum Fortgang der Reform des Bundeserziehungsgeldgesetzes als auch zu Möglichkeiten der Einbindung des Projektes „Erziehungsgehalt 2000“ des Deutschen Arbeitskreises für Familienhilfe.
Diese Anhörung fand am 14. April 2000 statt. Es waren unter anderem Vertreter und Vertreterinnen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Frauen, des Deutschen Familienverbandes, des Instituts für Sozialökologie und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung anwesend.
Die anwesenden Abgeordneten wurden in den Inhalt und den Fortgang der Reformabsichten der Bundesregierung zum Bundeserziehungsgeldgesetz eingeführt und mit den Intentionen des Konzeptes „Erziehungs- gehalt 2000“ vertraut gemacht.
Die Schwerpunkte waren die erweiterte Einführung des Rechts auf Teilzeit für Eltern, die Möglichkeit für Müt- ter und Väter, Erziehungsurlaub zeitgleich in Anspruch zu nehmen, und die Budgetierung des Erziehungsgeldes bei einer einjährigen Inanspruchnahme. Anspruchsberechtigte sollen 900 DM Erziehungsgeld erhalten, sofern sie nur ein Jahr Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen.
Kritisiert wurde sowohl von den Expertinnen und Experten als auch von einigen Abgeordneten der CDU-, der PDS- und der SPD-Fraktion, dass damit wohl auf Kosten der Familien gespart werden solle, da das Erziehungsgeld zwar auf 900 DM erhöht werden solle, somit aber nicht die volle Höhe des Erziehungsgeldes bei einer Inanspruchnahme von zwei Jahren Erziehungsurlaub erreichen würde.
Darüber hinaus kritisierte die PDS-Fraktion, dass es der Bundesregierung offensichtlich an Mut fehle, auch das Recht der Väter auf Erziehungsurlaub zu stärken. Die Neuregelungen ließen nach Ansicht der PDS eher nicht vermuten, dass der Ansturm der Väter ein schier unübersichtliches Maß annehmen würde.
Anzumerken wäre, dass der Antrag zu einer Zeit gestellt wurde, zu der auf Bundesebene noch kein Entwurf öffentlich vorlag. Andererseits ist zwischenzeitlich die Möglichkeit der Einflussnahme der Landesregierung auf das Gesetzgebungsverfahren auch nicht mehr vor- handen.
Für die CDU-Fraktion war das der Grund zu beantragen, den Antrag für erledigt zu erklären. SPD und PDS waren ihrerseits der Meinung, der Landtag solle sich in jedem Falle zu einem politischen Vorhaben dieser Dimension positionieren.
Die mehrheitliche Position des Ausschusses liegt Ihnen in Form der Beschlussempfehlung vor. Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit des Ausschusses für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport, der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen.