Gudrun Tiedge

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDS-Fraktion hat in der 16. Landtagssitzung am 11. März 1999 den Antrag eingebracht, die Abwicklung der Bodenreform zu stoppen. Dieser Antrag wurde federführend in den Ausschuss für Recht und Verfassung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich sehr intensiv mit der Problematik beschäftigt, wobei natürlich sehr unterschiedliche juristische, aber auch politische Meinungen aufeinander trafen.
Im Ergebnis der Behandlung des Antrages am 22. April 1999 verfasste der Ausschuss für Recht und Verfassung seine vorläufige Beschlussempfehlung mit dem Inhalt, dass die Landesregierung aufgefordert wird, auf der Grundlage der jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 17. Dezember 1998 die Verfahren zur Rückführung von Erlösen, soweit sie noch nicht abgeschlossen sind, einstweilen einzustellen. Den Ausschüssen für Recht und Verfassung und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sollte über den Inhalt des neuerlichen Erlasses zur Abwicklung der Bodenreform und über die Möglichkeiten der Rückabwicklung bereits durchgesetzter Rückzahlungen in abgeschlossenen Fällen berichtet werden.
Der mitberatende Ausschuss stimmte dieser Beschlussempfehlung am 29. April 1999 zu.
In der 14. Sitzung des Rechtsausschusses am 9. September 1999 wurde der Antrag erneut beraten. Dabei wurden Informationen darüber erbeten, welche Maßnahmen im Hinblick auf die abgeschlossenen Surrogatfälle und im Hinblick auf die Problematik im Zusammenhang mit der Rückforderung von Bodenreformland und Vertriebenenzuwendungen ergriffen werden könnten.
Diese Fragen wurden sowohl schriftlich als auch mündlich in der 18. Sitzung des Rechtsausschusses am 6. Dezember 1999 beantwortet. Nach der Vorlage eines neuen Beschlussvorschlages durch die PDS-Fraktion wurde das Thema vertagt.
In der 22. Sitzung des Ausschusses am 16. März 2000 stand das Thema erneut auf der Tagesordnung. Dabei beantragte die PDS-Fraktion eine Vertagung, da zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abgewartet werden sollte. Diesem Votum folgte der Ausschuss einstimmig.
In der 33. Sitzung des Ausschusses am 25. April 2001 beschlossen die Mitglieder des Ausschusses, sicherlich aus unterschiedlichen Erwägungen heraus, mit einstimmigem Votum, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären, da zwischenzeitlich geschaffene Tatsachen eine weitere Behandlung erübrigen. - Ich danke.