Günter Trepte
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Kern geht es bei dem Antrag und dem Änderungsantrag um die
Sicherung der Planungsziele für das Gebiet Geiseltalsee, nämlich um die vorrangige Nutzung für Tourismus und Erholung in dieser Region. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion enthielt die Forderung, die Mitglieder des Zweckverbandes Geiseltalsee sowie die LMBV aus Anlass des Berichtes der Landesregierung - das war das Ziel des PDS-Antrages - in den Ausschüssen zu hören.
Beide Anträge wurden in der 45. Sitzung des Landtages am 13. Oktober 2000 behandelt und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Raumordnung und Umwelt überwiesen.
Am 7. Februar 2002 fand die Anhörung im federführenden Ausschuss statt. Zu einer Berichterstattung im Sinne des PDS-Antrages kam es jedoch aus diesem Anlass nicht.
In der Folge wurde eine Vielzahl von Gesprächen mit am Konzept Geiseltalsee unmittelbar beteiligten Akteuren geführt. Ich darf hier sagen, dass unter anderem am 28. Mai 2001 ein Gespräch mit der LMBV und den regionalen Akteuren - organisiert durch die PDS-Bundestagsund die PDS-Landtagsfraktion - vor Ort in Mücheln stattfand. Weiterhin ist in der Beschlussempfehlung selbst dargestellt, dass Abstimmungsgespräche zwischen Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft und Technologie, der Anrainerstädte Mücheln und Braunsbedra sowie der LMBV stattfanden.
Im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten wurde dann am 13. Juni 2001 eine vorläufige Beschlussempfehlung beraten, die durch die PDS-Fraktion um die dargestellten fünf Berichterstattungsschwerpunkte erweitert und einstimmig beschlossen wurde.
Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde dem mitberatenden Ausschuss für Raumordnung und Umwelt übergeben. Dieser schloss sich ihr ohne Änderungsempfehlungen an. Die übereinstimmende Position erreichte den Wirtschaftsausschuss am 6. September dieses Jahres, also nach der Sommerpause.
Meine Damen und Herren! Die in der Beschlussempfehlung angeführte Arbeitsgruppe der Landesregierung ist inzwischen tätig. Das Ministerium für Wirtschaft und Technologie soll gemäß der Beschlussempfehlung bis zum Ende des Jahres 2001 im Wirtschaftsausschuss berichten. Die Frist ist also kurz.
Bedauerlich ist die Zeitspanne von fünf Monaten zwischen der vorläufigen Beschlussempfehlung und der heutigen Behandlung im Plenum. Diese Frist sollte nicht beispielgebend sein.
Erfreulich ist der seltene Tatbestand, dass die Empfehlung das einstimmige Votum beider Ausschüsse fand. Ich bitte Sie namens der Ausschüsse, der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der zur abschließenden Beratung anstehende PDS-Antrag wurde in der 28. Sitzung des Landtages am 8. Oktober 1999 eingebracht, beraten und in den Ausschuß für Finanzen federführend sowie in den Ausschuß für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten mitberatend überwiesen. Zusammen mit diesem Antrag wurden je ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der DVU-Fraktion in die Ausschüsse überwiesen.
Der Ausschuß für Finanzen beriet über die Anträge erstmals am 12. Januar 2000 und erarbeitete eine vorläufige Beschlußempfehlung, die mit Datum vom 13. Januar 2000 an den mitberatenden Ausschuß übergeben wurde. Die Empfehlung lautete, den Antrag der PDS in unveränderter Fassung anzunehmen. Sie wurde im Finanzausschuß mit 7 : 6 : 0 Stimmen beschlossen.
Nach der Beratung im Ausschuß für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten empfahl dieser bei 6 : 6 : 0 Stimmen, den Antrag abzulehnen. Maßgeblich war dieses Ergebnis durch den Einwand des Abgeordneten Herrn Gürth gegen Punkt 3 des Antrages der PDS zustande gekommen.
Darin forderte die PDS, bei der Festsetzung der Regelsätze der Hilfe zum Lebensunterhalt zum 1. Juli jedes Jahres die zusätzlichen finanziellen Belastungen aus der Energiesteuer zu kompensieren. Mit Blick auf zusätzliche Ausgaben der Landkreise sei dies abzulehnen, so sagte die CDU-Fraktion. Die PDS erwiderte, daß es selbstverständlich notwendig sei, diese durch den Bund zu refinanzieren, und dies müsse die Initiative der Landesregierung einschließen.
Der Ausschuß für Finanzen befaßte sich mit den Anträgen abermals in seiner Sitzung am 1. März 2000. Mit Verweis auf die Rede des Finanzministers in der ersten Beratung am 8. Oktober 1999 -
Mit Verweis auf die Rede des Finanzministers in der ersten Beratung am 8. Oktober 1999 und die inzwischen erreichte Gesetzeskraft der ersten und zweiten Stufe der sogenannten Öko-Steuer lehnte die SPD-Fraktion diesen Antrag erneut ab. Die Sprecher der CDU-Fraktion und der PDS-Fraktion verwiesen darauf, daß bereits in Kraft getretene Gesetze auch nachgebessert werden könnten und daß sich der Antrag auch auf die nachfolgenden Stufen dieser sogenannten Öko-Steuerreform beziehe.
Auch wurde durch die PDS-Fraktion festgestellt, daß die betroffenen privaten Haushalte durch das Steuerrechtsänderungsgesetz für die Jahre 1999, 2000 und 2002 sowie durch die Liberalisierung des Strommarktes nicht im Sinne einer Kompensation entlastet würden, wie sowohl der Finanzminister als auch die SPD-Fraktion in den Ausschußsitzungen argumentierten.
Der Ausschuß für Finanzen empfiehlt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion dem Landtag von SachsenAnhalt in der Drs. 3/2777, dem Antrag der PDS-Fraktion in unveränderter Fassung zuzustimmen. - Ich danke Ihnen.