Helga Paschke

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Der Antrag der Fraktion der PDS in der Drs. 3/365 wurde vom Landtag am 9. Oktober 1998 zur federführenden Beratung in den Ausschuß für Inneres sowie zur Mitberatung in den Ausschuß für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport überwiesen.
Der federführende Innenausschuß hat den Antrag erstmals in seiner 17. Sitzung am 12. Mai 1999 behandelt. In dieser Sitzung brachte die CDU-Fraktion zum Ausdruck, daß im Falle einer Befürwortung des Antrages der Eindruck entstehen könne, daß mit der Umsetzung der Verwaltungsreform bereits begonnen worden sei; da dies nicht der Realität entspreche, sei es aus der Sicht der CDU-Fraktion derzeit nicht sinnvoll, dem Antrag der PDS-Fraktion zu folgen.
Die SPD-Fraktion legte einen Vorschlag für eine vorläufige Beschlußempfehlung zu dem Antrag vor mit der Begründung, daß der Antrag der PDS-Fraktion unterstützt werde, das Anliegen aber präziser zum Ausdruck gebracht werden müsse. Dem trage der Änderungs-antrag Rechnung.
Mit 9 : 4 : 0 Stimmen wurde dem Vorschlag der SPDFraktion für eine vorläufige Beschlußempfehlung zugestimmt. Diese vorläufige Beschlußempfehlung wurde dem mitberatenden Ausschuß zugeleitet. Dieser hat sich der vorläufigen Beschlußempfehlung mit 8 : 4 : 0 Stimmen angeschlossen.
In der 24. Sitzung des federführenden Ausschusses am 22. Dezember 1999 wurde die vorliegende Beschlußempfehlung, welche mit der vorläufigen Beschlußempfehlung übereinstimmt, ohne weitere Diskussion mit 9 : 4 : 0 Stimmen beschlossen.
Es war lediglich eine Änderung des Termins für die Berichterstattung der Landesregierung unter Punkt 2 notwendig. Der in der vorläufigen Beschlußempfehlung vorgesehene Termin war bereits verstrichen. Man kam im Ausschuß überein, daß die Berichterstattung im ersten Quartal 2000 im Zusammenhang mit der allgemeinen Berichterstattung über die Verwaltungsreform entgegengenommen werden soll.
Der Ausschuß für Inneres empfiehlt die Annahme der vorliegenden Beschlußempfehlung.