Hermann Quien
Sitzungen
Letzte Beiträge
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mich kurz fassen. Der Ausschuss für Recht und Verfassung befasste sich in seiner Sitzung am 7. Dezember dieses Jahres mit der Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend die Verletzung von Abgeordnetenrechten - fehlende Beteiligung eines Bundestagsorgans in einer Immunitätsangelegenheit, 2 BvE 2/00.
Wir haben darüber gesprochen und sind zu dem Ergebnis gekommen, folgende Empfehlung auszusprechen: Der Ausschuss für Recht und Verfassung empfiehlt dem Landtag, zu dem oben genannten Verfahren keine Stellungnahme abzugeben. Wir folgen damit der langjährigen Tradition unseres Ausschusses, nur dann mit einer Stellungnahme in solche Verfahren einzusteigen, wenn wir selbst unmittelbar davon betroffen sind.
Der Ausschuss hat einstimmig beschlossen, die Empfehlung auszusprechen, keine Stellungnahme abzugeben. Wir haben lediglich den Fall zum Anlass genommen, dafür zu plädieren, dass wir auf das Problem der Immunitätsangelegenheiten im Zusammenhang mit den vom Herrn Präsidenten vorgeschlagenen Änderungen im Landesabgeordnetengesetz im Ausschuss für Recht und Verfassung eingehen sollten.
Wie gesagt, der Ausschuss für Recht und Verfassung empfiehlt dem Landtag, zu dem oben genannten Verfahren keine Stellungnahme abzugeben. - Ich danke Ihnen.