Karl-Heinz Daehre

Sitzungen

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der PDS sowie der Änderungsantrag der Fraktion der CDU sind in der 56. Sitzung des Landtages am 6. April 2001 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Raumordnung und Umwelt und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten sowie für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr überwiesen worden.
Der Antrag der Fraktion der PDS enthält die Aufforderung an die Landesregierung, im Bundesrat aktiv zu werden, um das in der so genannten Elbeerklärung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und den Naturschutzverbänden zur weiteren Entwicklung der Elbe und des Elbeseitenkanales am 5. September 1996 vereinbarte Gesamtkonzept durch den Bund erarbeiten zu lassen.
Im Änderungsantrag der Fraktion der CDU wird neben der Berichterstattung in den Ausschüssen die Landesregierung aufgefordert, sich bei der Bundesregierung in besonderem Maße für die Erstellung eines Gesamtkonzeptes zum Ausbau und zur Unterhaltung der Elbe einzusetzen, welches sowohl die ökonomischen Interessen als auch die ökologischen Erfordernisse berücksichtigt.
In beiden Anträgen wird also die Forderung nach der Erstellung eines Gesamtkonzeptes für den Ausbau und die Unterhaltung der Elbe durch die Bundesregierung aufgemacht.
Die Beratungen im federführenden Ausschuss fanden am 21. Juni und am 8. November 2001 statt. In der ersten Beratung machte Herr Minister Keller deutlich, dass die Intention beider Anträge von der Landesregierung mitgetragen werde. Er äußerte jedoch Zweifel, ob - wie von der PDS vorgeschlagen - der Bundesrat das richtige Gremium sei, um das Vorhaben voranzutreiben.
Im Ergebnis der Diskussion beschloss der Ausschuss einen Kompromiss, bestehend aus beiden Anträgen. Dieser Kompromiss besteht darin, dass der Landtag die Bundesregierung auffordern soll, auf der Grundlage der Elbeerklärung aus dem Jahr 1996 ein Gesamtkonzept zur Entwicklung der Elbe noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten ging von dieser Formulierung ab und sprach sich entgegen der vorläufigen Beschlussempfehlung für eine Bundesratsinitiative aus. In seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Wirtschaftsausschuss, die Landesregierung aufzufordern, über eine Bundesratsinitiative auf die Bundesregierung einzuwirken, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesamtkonzept zur Entwicklung der Elbe vorzulegen. Der Wirtschaftsausschuss stimmte dieser Formulierung mit 10 : 0 : 0 Stimmen zu.
Der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit einer Änderung an. Die Änderung sieht vor, den Passus „noch in dieser Legislaturperiode“ durch den Passus „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ zu ersetzen. Der Verkehrsausschuss nahm diese Formulierung mit 5 : 3 : 3 Stimmen an.
In der abschließenden Sitzung des federführenden Ausschusses am 8. November 2001 kam es erneut zur Diskussion über eine Bundesratsinitiative, wie sie von der
Fraktion der PDS beantragt und vom Wirtschaftsausschuss empfohlen wurde. Herr Minister Keller legte wiederum dar, dass ein Antrag im Bundesrat keine Beschleunigung des Verfahrens herbeiführen werde, sondern eher als Umweg angesehen werden müsse. Die Fraktion der SPD schloss sich dieser Auffassung an. Gleichzeitig sprach sich die Fraktion der SPD dafür aus, entsprechend der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses den Passus „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ in die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses aufzunehmen.
Der Ausschuss für Raumordnung und Umwelt kam überein, dem Landtag unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung der mitberatenden Ausschüsse zu empfehlen, unter der Überschrift „Gesamtkonzept für den Ausbau/die Unterhaltung der Elbe“ folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Landtag hält es für erforderlich, dass die Bundesregierung auf der Grundlage der Elbeerklärung von 1996 ein Gesamtkonzept zur Entwicklung der Elbe, welches die ökonomischen Interessen als auch die ökologischen Erfordernisse berücksichtigt, zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorzulegen hat. Die Landesregierung wird aufgefordert, dementsprechend tätig zu werden.“
Weiterhin wird die Landesregierung aufgefordert, halbjährlich vor den Ausschüssen für Raumordnung und Umwelt, für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten über ihre diesbezüglichen Aktivitäten zu berichten.
Der Ausschuss stimmte dieser Beschlussempfehlung mit 8 : 0 : 1 Stimmen zu. Ich bitte das Hohe Haus, sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Raumordnung und Umwelt anzuschließen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion ist in der 12. Sitzung des Landtages am 11. Dezember 1998 in den Ausschuss für Raumordnung und Umwelt zur federführenden Beratung und in den Wirtschaftsausschuss zur Mitberatung überwiesen worden.
Die Beratungen im Umweltausschuss fanden am 4. Februar, am 3. Juni und am 1. Juli 1999, am 13. Januar, am 17. Februar, am 15. Juni und am 23. November 2000 und letztlich am 31. Mai 2001 statt. Die Häufigkeit der Beratungen und die lange Beratungsdauer des Antrages machen deutlich, wie kontrovers das Thema im Ausschuss diskutiert wurde und dass die Herbeiführung eines Beschlusses immer wieder verschoben wurde, weil die rechtlichen Grundlagen auf der Bundes- und der Landesebene fehlten.
Der Antrag der Fraktion der CDU in der Drs. 3/684 zielte darauf hin, die Landesregierung aufzufordern, den Entwurf eines Abfallwirtschaftsprogramms für das Land Sachsen-Anhalt dem Landtag vorzulegen. Ein Schwerpunkt im Hinblick auf die Aufstellung des Abfallwirtschaftsprogramms war die Forderung nach einer verbindlichen Festlegung von Entsorgungstechniken und Anlagenstandorten, um eine Planungssicherheit für die Kommunen, aber auch für die Wirtschaft und die Industrie zu erhalten.
Die Landesregierung legte dem Ausschuss am 22. Juni 1999 und am 5. Januar 2000 einen Zwischenbericht und am 17. November 2000 einen Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftsprogramm Sachsen-Anhalts vor.
In den ersten Beratungen im Umweltausschuss standen die Abfallwirtschaftspläne für die Regierungsbezirke Magdeburg, Halle und Dessau im Mittelpunkt der Diskussion. Nach ca. einem Jahr, am 5. Januar 2000, übergab die Landesregierung dem Ausschuss die Ent
würfe der Abfallwirtschaftspläne für die drei Regierungsbezirke.
Weitere zentrale Punkte in den Beratungen war die Diskussion über die TA Siedlungsabfall, die thermische Verwertung, Standortfragen für Müllverbrennungsanlagen, aber auch über die für die Entsorgung im Land Sachsen-Anhalt bedeutsame Deponie Halle-Lochau. Zur Deponie Halle-Lochau sowie zur Grube Teutschenthal lagen den Ausschussmitgliedern Informationen der Betreiberfirmen vor. Entgegen früheren Planungen steht nun fest, dass für die Deponie Halle-Lochau ein weiterer Einlagerungsbetrieb für Hausmüll ab Juli 2005 nicht mehr zulässig ist.
Der Ausschuss für Raumordnung und Umwelt kam im vergangenen Jahr überein, den Antrag zur Abfallwirtschaftsplanung im Zusammenhang mit den Anträgen der Fraktionen von PDS und CDU zur Fristenverlängerung für die Abfallwirtschaftsplanung zu beraten. Diese Anträge wurden für erledigt erklärt.
Der Antrag zum Abfallwirtschaftprogramm wurde weitergeschoben, weil es nach Aussage der Landesregierung zu jener Zeit rechtliche Unsicherheiten gegeben habe. Diese rechtlichen Unsicherheiten rührten daher, dass das Bundesumweltministerium den Bundesländern den Entwurf einer Abfalllagerungsverordnung vorgelegt habe, mit dessen Konkretisierung erst im Laufe des Jahres zu rechnen sei.
In der Sitzung am 23. November 2000 legte die Landesregierung dem Ausschuss erneut einen Sachstandsbericht vor.
Nach kontroverser Diskussion lehnte der Ausschuss Punkt 2 des Antrages, der eine verbindliche Festlegung von Entsorgungstechniken und Anlagenstandorten vorsieht, bei 4 : 7 : 0 Stimmen ab. Die Punkte 1, 3 und 4 wurden mehrheitlich für erledigt erklärt.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten schloss sich in seiner Empfehlung vom 5. Mai 2001 der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit 7 : 3 : 0 Stimmen an.
Am 31. Mai 2001 beschloss der Ausschuss für Raumordnung und Umwelt im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsausschuss, die Punkte 1, 3 und 4 des Antrages in der Drs. 3/684 für erledigt zu erklären, da diese Fragen in den vorliegenden Abfallwirtschaftsplänen für die Regierungsbezirke behandelt sind, sowie Punkt 2 des Antrages abzulehnen. Diese Beschlussempfehlung, die Ihnen nun vorliegt, wurde vom Ausschuss mit 5 : 3 : 1 Stimmen verabschiedet. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Annahme dieser Empfehlung. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist in der 40. Sitzung des Landtages am 22. Juni 2000 federführend in den Ausschuss für Raumordnung und Umwelt sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Recht und Verfassung überwiesen worden.
In der 38. Sitzung des Umweltausschusses am 7. September 2000 hat der Minister für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt den Mitgliedern des federführenden Ausschusses den Gesetzentwurf vorgestellt. Er machte darauf aufmerksam, dass der Gesetzentwurf von der Landesregierung initiiert worden sei, um den Nationalpark Hochharz, der im Jahre 1990 im Rahmen des Naturschutz- und Nationalparkprogramms der damaligen DDR mit geschaffen worden sei, auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen.
Am 4. Oktober 2000 fand im Landtagsgebäude eine Anhörung der betroffenen Kommunen, Einrichtungen und Verbände zu dem Gesetzentwurf statt, an der auch Vertreter der beiden mitberatenden Ausschüsse teilnahmen.
In den Sitzungen am 18. Januar und am 8. Februar 2001 hat der Ausschuss den Gesetzentwurf paragrafenweise beraten und eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse verabschiedet.
In den Ausschussberatungen wurden unter anderem die folgenden Änderungen und Sachprobleme erörtert:
Einen der zentralen Punkte des Gesetzes bilden die Sonderregelungen für die als Bildungs- und Erholungszone ausgewiesene Brockenkuppe - § 10.
Der Ausschuss folgte dem Antrag der Fraktionen der SPD und der PDS, in § 10 Abs. 3 des Gesetzentwurfes die Landesregierung zu ermächtigen, durch Rechtsverordnung für den Bereich der Brockenkuppe die Öffnungszeiten der gastronomischen Einrichtungen für Tagestouristen sowie die Genehmigung und Durchführung von Veranstaltungen in den gastronomischen Einrichtungen
außerhalb dieser Öffnungszeiten ebenso zu regeln wie die Genehmigung und Durchführung von Veranstaltungen im Freien.
Ein Antrag der CDU-Fraktion, nach dem die Öffnungszeiten der gastronomischen Einrichtungen im Rahmen der Sperrzeitverordnung einvernehmlich zwischen den Betreibern der Einrichtungen und der Nationalparkverwaltung abgestimmt werden sollten, wurde im Ausschuss abgelehnt.
Auch die Zeiträume, in denen die Bahnstrecke zwischen Schierke und dem Brocken befahren werden kann, sollten durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung geregelt werden.
Vielen Dank, Herr Präsident. Es geht schließlich um das Nationalparkgesetz. Vielleicht könnten deshalb alle etwas zuhören.
Dazu wurde durch die Fraktionen der SPD und der PDS das Einfügen des § 10/1 beantragt, Herr Sachse,
und durch den Ausschuss beschlossen. Der Ausschuss hat während seiner Beratung das Umweltministerium gebeten, ihm den Entwurf der Verordnung über die Öffnungszeiten der gastronomischen Einrichtungen und über das Befahren der Bahnstrecke nach § 10 und § 10/1 vor der abschließenden Beratung über den Gesetzentwurf zur Kenntnis zu geben.
Auf Antrag der Fraktionen der SPD und der PDS hat der Ausschuss die im Regierungsvorschlag enthaltenen Beschränkungen und Verbote gewichtet, neu gegliedert und sie in unterschiedlichem Maße mit Ordnungswidrigkeitstatbeständen gesichert.
Die CDU-Fraktion beantragte, in § 12 Abs. 3 Satz 3 des Regierungsentwurfes die Frist, in der die Nationalparkverwaltung von den Beschränkungen und Verboten des Gesetzes auf Antrag eine Befreiung erteilen kann, zugunsten der Antragsteller von sechs auf vier Wochen zu reduzieren.
Vom Umweltministerium wurde in der Beratung darauf aufmerksam gemacht, dass die Nationalparkverwaltung die Befreiung nicht erteilen dürfe, ohne vorher die Naturschutzverbände gemäß § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes anzuhören. Da den Verbänden eine Frist von vier Wochen zur Stellungnahme zugestanden werden müsse, blieben der Nationalparkverwaltung nach dem Gesetzentwurf zur Bearbeitung einschließlich der Versendung des Bescheides ohnehin nur zwei Wochen. Dieser Argumentation schloss sich die Ausschussmehrheit an und lehnte den Antrag ab.
Der Ausschuss folgte jedoch in seiner abschließenden Beratung am 3. Mai 2001 einem Antrag der CDU-Fraktion zu § 12 Abs. 4 Satz 2 in der Ihnen vorliegenden
Beschlussempfehlung. Danach sind die Anträge auf eine Befreiung von den Beschränkungen und Verboten des Gesetzes spätestens sieben statt zuvor sechs Wochen vor dem Zeitpunkt einer Veranstaltung zu stellen, um auszuschließen, dass die Antragsteller im ungünstigen Falle kurze Zeit vor der beantragten Veranstaltung eine Ablehnung erreicht.
Ein wichtiger Punkt in der Sitzung des mitberatenden Ausschusses für Recht und Verfassung am 8. März 2001 war die durch den Abgeordneten Herrn Remmers aufgeworfene Frage, ob und in welchem Umfang die Brockenkuppe bereits auf der Grundlage der Verordnung des Ministerrates der DDR vom 12. September 1990 Bestandteil des Nationalparks gewesen sei und ob und in welchem Umfang sie bisher unter Schutz stehe.
Das Umweltministerium und die Fraktionen der SPD und der PDS vertraten die Auffassung, dass die Brockenkuppe bereits zum Nationalpark gehöre und dass mit dem jetzt eingebrachten Gesetzentwurf, der an die bestehende Nationalparkverordnung anknüpfe, nunmehr für die Zukunft Rechtsklarheit geschaffen werden solle.
Nach § 10 des Gesetzentwurfes sei die Brockenkuppe als Bildungs- und Erholungszone ausgewiesen worden, um zu verdeutlichen, dass es sich hierbei um ein besonderes Gebiet innerhalb des Nationalparkes handele, in dem ein Ausgleich zwischen den Belangen des Naturschutzes und der wirtschaftlichen Nutzung angestrebt werde.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung schloss sich letztlich mit 8 : 2 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses an.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten befasste sich am 15. März 2001 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung. Er empfahl, den Landesheimatbund in die Aufzählung der Institutionen, die Mitglied im Nationalparkbeirat sind, aufzunehmen - § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 5 - und die Regelung des In-Kraft-Tretens und Außer-Kraft-Tretens - § 17 - zu ändern.
§ 17 wurde aufgrund der Intention geändert, dass die Verordnung über die Regelungen auf der Brockenkuppe gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft treten solle. Demnach solle die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Verordnung sofort nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten, damit das Gesetz und die Verordnung zu einem späteren Zeitpunkt gleichzeitig in Kraft treten könnten.
Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes und der Verordnung soll auch die alte Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Hochharz außer Kraft treten. Das Datum des In-Kraft-Tretens des Gesetzes ist im Landwirtschaftsausschuss zunächst offen gelassen worden, um dieses im Plenum beschließen zu lassen.
Der Ausschuss nahm die vorläufige Beschlussempfehlung einschließlich der Änderungsempfehlung zu den §§ 14 und 17 mit 6 : 3 : 2 Stimmen an.
Der Bitte des Ausschusses für Raumordnung und Umwelt nachkommend, hat das Ministerium dem Ausschuss den Entwurf der Verordnung über die gastronomischen Einrichtungen und das Befahren der Bahnstrecke im Nationalpark, der durch das Landeskabinett am 20. März 2001 zur Kenntnis genommen worden ist, zur Einsichtnahme vorgelegt.
Der Verordnungsentwurf kam in der abschließenden Beratung des Umweltausschusses zu dem Gesetz am 3. Mai 2001 zur Sprache. Dabei wies der Minister darauf hin, dass der Verordnungsentwurf inhaltlich bis auf zwei Veränderungen im Ergebnis der Anhörung nicht wesentlich von dem abweiche, was im Gesetzentwurf der Landesregierung geregelt worden sei.
In der Beschlussfassung des federführenden Ausschusses wurde noch eine Reihe von Korrekturen an der vorläufigen Beschlussempfehlung angebracht. Im Hinblick auf die Diskussion im Ausschuss für Recht und Verfassung wurde die Präambel geändert, um die Kontinuität der Unterschutzstellung der Brockenkuppe deutlich zu machen. Die Empfehlungen des Landwirtschaftsausschusses zu den §§ 14 und 17 wurden übernommen.
Die Beschlussempfehlung, die Ihnen nunmehr vorliegt, wurde im Ausschuss mit 8 : 0 : 4 Stimmen verabschiedet.
Im Auftrag des Ausschusses hat der Gesetzgebungsund Beratungsdienst nach der abschließenden Beratung die offizielle Bezeichnung des Harzklubs recherchiert. Eine Anfrage des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Amtsgericht im Clausthal-Zellerfeld ergab, dass die Bezeichnung „Harzklub e. V.“ lautet. Ich bitte die Landtagsverwaltung um eine entsprechende Korrektur im § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 9.
Im Namen des Ausschusses bitte ich den Landtag, der Beschlussempfehlung einschließlich der soeben erwähnten redaktionellen Änderung die Zustimmung zu geben.
Abschließend darf ich mich beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und der Ausschusssekretärin Frau Brandt, der ich von dieser Stelle aus - auch in Ihrem Namen, denke ich - alles Gute und beste Genesungswünsche übermitteln möchte, da sie zurzeit krank ist, recht herzlich danken. Dieser Dank gilt auch für die sachliche Diskussion trotz unterschiedlicher Auffassungen bei der Gesetzesberatung. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Aufstellung der Ergänzung der Regionalen Entwicklungsprogramme für die Regierungsbezirke des Landes Sachsen-Anhalt um textliche und zeichnerische Festlegungen zur Nutzung der Windenergie wurde in der Unterrichtung in Drs. 3/2271 am 27. Oktober 1999 federführend an den Ausschuß für Raumordnung und Umwelt zur Stellungnahme übergeben. Mitberatend waren die Ausschüsse für Inneres, für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Wohnungs-wesen, Städtebau und Verkehr sowie für Finanzen.
Die Beratungen im Umweltausschuß fanden am 9. Dezember 1999 und am 17. Februar 2000 statt. Während der ersten Beratung im Ausschuß wurde seitens der Landesregierung das Ziel der Vorlage erläutert, das darin besteht, in die Genehmigungspraxis für Windenergieanlagen raumordnerisch einzugreifen. Dabei wurde auf die vorliegende Windpotentialstudie verwiesen, nach der die Eignungsgebiete ausgewiesen sind.
Die Abgeordneten wurden ferner darüber informiert, daß es aufgrund des Stromeinspeisungsgesetzes vom 1. Januar 1991 eine große Nachfrage nach Standorten zur Errichtung von Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt gebe.
Das Ministerium für Raumordnung und Umwelt teilte dem Ausschuß mit, der vorliegende Entwurf sei das Ergebnis eines zweijährigen Aufstellungsverfahrens. Im Jahr 1997 sei durch die Träger der regionalen Planung, die Regierungspräsidien, das Verfahren zur Ergänzung der Regionalen Entwicklungsprogramme um Eignungsgebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen eingeleitet worden. Die Regierungspräsidien haben in die Aufstellungsverfahren die kommunalen Planungen mit einbezogen und alle Nutzungsinteressen abgewogen.
Während der Beratung im Ausschuß nahm die Diskussion über die Eignungsgebiete größeren Raum ein. Seitens des Ministeriums wurde den Mitgliedern des Ausschusses erläutert, Eignungsgebiete seien Gebiete, die zur Errichtung von Windenergieanlagen geeignet seien. Außerhalb von Eignungsgebieten sei es in der Regel untersagt, Windenergieanlagen zu errichten. Innerhalb der Eignungsgebiete erfolge die Beurteilung von Windenergieanlagen nach § 35 des Baugesetzbuches.
Die im Ausschuß gestellte Frage, warum die Eignungsgebiete nicht als Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie bezeichnet wurden, begründete das Umweltministerium mit dem Konzentrationsaspekt.
Der Ausschuß begrüßte aus raumordnerischer Sicht die Ausweisung von Eignungsgebieten, weil sie zur Erhöhung der Planungssicherheit für die Betroffenen beiträgt.
Im Ergebnis der Beratung nahm der Ausschuß für Raumordnung und Umwelt die Aufstellung der Ergän
zung der Regionalen Entwicklungsprogramme für die Regierungsbezirke des Landes Sachsen-Anhalt um textliche und zeichnerische Festlegungen zur Nutzung der Windenergie zur Kenntnis und begrüßte die damit erreichte Planungssicherheit bei der Ausweisung der Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie. Der Ausschuß bat die Landesregierung gleichzeitig, über den Stand der Nutzung von Windenergie in SachsenAnhalt am 15. Juni dieses Jahres erneut zu berichten.
Die mitberatenden Ausschüsse für Inneres, für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie für Finanzen schlossen sich der vorliegenden Beschlußempfehlung an. Die Beschlußempfehlung wurde im federführenden Ausschuß mit 13 : 0 : 0 Stimmen angenommen.
Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlußempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf des Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramms für den Planungsraum Geiseltal wurde in der Unterrichtung in der Drs. 3/2372 am 22. November 1999 federführend an den Ausschuß für Raumordnung und Umwelt zur Stellungnahme übergeben.
Mitberatend waren die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten, für Inneres, für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, für Arbeit, Gesundheit und Soziales, für Finanzen, für Kultur und Medien sowie für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport.
Die Beratungen im Umweltausschuß fanden am 9. Dezember 1999 und am 17. Februar 2000 statt. Während der ersten Beratung legte Frau Ministerin Häußler dar, daß im Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramm die Ziele der Landesentwicklung festgelegt und ergänzt werden. Dabei bildet das Regionale Teilgebietsentwicklungsprogramm für den Planungsraum Geiseltal eine Grundlage für die Entwicklung der Landkreise, Städte und Gemeinden in der Region und weist insbesondere die Ziele der Sanierung der ehemaligen Braunkohletagebaugebiete und die Gestaltung der Bergbaufolgelandschaften aus.
Seitens der Landesregierung wurde insbesondere darauf hingewiesen, daß das vorliegende Teilgebietsentwicklungsprogramm vor allem die Vorgänge im Zusammenhang mit der Flutung im Geiseltal regelt.
Auf Antrag der Fraktion der SPD beschloß der Ausschuß mehrheitlich, den Entwurf eines Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramms für den Planungsraum Geiseltal zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Die mitberatenden Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten, für Inneres, für Finanzen sowie für Kultur und Medien schlossen sich diesem Votum an.
Der Ausschuß für Raumordnung und Umwelt stimmte der Beschlußempfehlung, das Regionale Teilgebietsentwicklungsprogramm Geiseltal zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, unter Einbeziehung der Beschlußempfehlung der mitberatenden Ausschüsse mit 9 : 0 : 4 Stimmen zu.
Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlußempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.