Rosemarie Hein

Sitzungen

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist in der 63. Sitzung des Landtages am 11. Oktober 2001 an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zur federführenden Beratung sowie an die Ausschüsse für Inneres und für Recht und Verfassung zur Mitberatung überwiesen worden.
Mit dem Gesetz soll die Landesjustizverwaltung ermächtigt werden, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher für das Land SachsenAnhalt öffentlich zu bestellen und allgemein zu beeidigen. Das Gesetz trifft Bestimmungen über die Bestellungsvoraussetzungen, die Berufungspflichten der Übersetzerinnen und Übersetzer sowie der Dolmetscherinnen und Dolmetscher und über die Beendigung der Bestellung. Das Kultusministerium wird ermächtigt, eine Rechtsverordnung zur Regelung der Feststellung der fachlichen Eignung der betreffenden Personen mittels einer staatlichen Prüfung oder einer staatlichen Anerkennung zu erlassen.
Der federführende Ausschuss hat sich mit dem Gesetz erstmals in der Sitzung am 24. Oktober 2001 befasst. Im Ergebnis der Beratung richtete der Ausschuss die Bitte an das Kultusministerium, ihm die Materialien der Anhörung der Landesregierung zum Gesetzentwurf zur Verfügung zu stellen. Dieser Bitte ist das Kultusministerium nachgekommen.
Zu der Sitzung am 28. November 2001 lagen dem Ausschuss auch Anmerkungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu rechtlichen und rechtsförmlichen Fragen des Gesetzentwurfs sowie eine Stellungnahme des Kultusministeriums zu den Bemerkungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Das Ministerium bekundete, es könne einen Teil der Änderungsvorstellungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mittragen, einen anderen jedoch nicht.
Der Ausschuss ging daraufhin die Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in den einzelnen Punkten durch und führte entsprechende Abstimmungen und Entscheidungen herbei.
Da der Ausschuss sich mit Blick auf die unterschiedlichen Auffassungen des GBD und der Landesregierung nicht in der Lage sah, zu einigen Punkten der Anmerkungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sachlich korrekt zu entscheiden, stellte er diese Punkte zurück und bat den mitberatenden Ausschuss für Recht und Verfassung um entsprechende Empfehlungen.
Der Ausschuss folgte außerdem einem Änderungsantrag der SPD-Fraktion, in § 4 Abs. 1 des Gesetzentwurfs Nr. 4 - Erhebung von Gebühren - zu streichen, weil die Gebührenerhebung im Verwaltungshandeln grundsätzlich durch das Verwaltungskostengesetz geregelt ist.
So entstand die vorläufige Beschlussempfehlung. Diese wurde einstimmig verabschiedet und den mitberatenden Ausschüssen zugeleitet.
Der Ausschuss für Inneres folgte in seiner Sitzung am 23. Januar 2002 der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses ebenfalls einstimmig.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung sprach sich in seiner Beratung am 24. Januar 2002 dafür aus, die Formulierung „Präsident oder Präsidentin des Landgerichts“ an verschiedenen Stellen im Gesetzentwurf
jeweils durch einen Verweis auf § 2 zu ersetzen. Ausgenommen davon sollte die Paarformel in § 2 Abs. 1 selbst sein; darauf sollte dann immer Bezug genommen werden.
Die abschließende Beratung des federführenden Ausschusses zu dem Gesetzentwurf fand am 30. Januar 2002 statt. In der Beratung haben das Kultusministerium und der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst darauf aufmerksam gemacht, dass der Rechtsausschuss angestrebt hatte, alle Paarformeln „Präsidentin oder Präsident des Landgerichts“ durch den Verweis auf § 2 zu ersetzen, das aber an einigen Stellen nicht berücksichtigt hatte. Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft hat die Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung aufgegriffen und auch an den vom Kultusministerium angemahnten Stellen eine entsprechende Änderung vorgenommen. Zudem befürwortete der Ausschuss eine vom Kultusministerium erbetene redaktionelle Korrektur in § 5 Abs. 2 Nr. 4. Das betraf ebenfalls eine Paarformel.
Die Beschlussempfehlung, die Ihnen nunmehr vorliegt, ist vom Ausschuss einstimmig verabschiedet worden. Allerdings hat sich bei der Ausarbeitung der Beschlussempfehlung herausgestellt, dass noch an einer anderen Stelle die Paarformel vergessen worden ist, nämlich in § 6. Um einen einheitlichen sprachlichen Duktus zu gewährleisten, sollte - auch nach Rücksprache mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst - auch dort die Paarformel durch den entsprechenden Verweis auf § 2 ersetzt werden. Ich bitte Sie, das als eine redaktionelle Änderung zu verstehen, die nicht der gesonderten Abstimmung bedarf, weil sie keinen neuen Tatbestand beinhaltet.
Ich bitte Sie namens des Ausschusses um Zustimmung sowohl zu der vorliegenden Beschlussempfehlung als auch zu der von mir eben erläuterten Änderung. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der 42. Sitzung des Landtages am 14. September 2000 hat die PDS-Fraktion einen Antrag unter dem Titel „Ein Beitrag der Bildung im Kampf gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt“ eingebracht. Mit diesem Antrag zielte die PDS-Fraktion auf Vorschläge für Maßnahmen und Hilfestellungen für die Auseinanderset
zung mit Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt an den Schulen Sachsen-Anhalts.
Die CDU-Fraktion stellte dazu einen Änderungsantrag, der eine Anhörung zu den Ursachen extremistischer, fremdenfeindlicher und anders motivierter Gewalt und des Weiteren zu Möglichkeiten des Bildungswesens zur Bekämpfung von Gewalt vorsah.
Die Anträge wurden zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft und zur Mitberatung an den Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport überwiesen.
In den Sitzungen am 20. und am 27. September 2000 verständigte sich der Ausschuss zunächst über die Form der Anhörung. Er entschied sich für eine Anhörung von Experten, die durch die Fraktionen benannt werden sollten. Diese Anhörung fand unter Teilnahme von Mitgliedern des Ausschusses für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport am 13. Dezember 2000 statt.
Im Anschluss an die Anhörung einigte sich der federführenden Ausschuss darauf, eine Berichterstattung der Landesregierung zum Thema und zu den bisher eingeleiteten Maßnahmen zu erbitten. Diese Berichterstattung lag dem Ausschuss am 28. Mai 2001 vor. Zudem beschloss der federführenden Ausschuss, die Expertisen öffentlich zu machen, damit sie auch anderen zur Verfügung stehen.
Auf Vorschlag der PDS wurde dann die weitere Beratung des Antrages auf einen Termin nach der Sommerpause vertagt, um die Hinweise aus der Anhörung und der Berichterstattung der Landesregierung in den Antrag einarbeiten zu können. In der Ausschusssitzung am 26. September 2001 legte die PDS-Fraktion dann einen von ihr selbst veränderten Antrag zur Beratung vor, der wesentliche Aspekte der Anhörung und auch der Berichterstattung der Landesregierung aufnahm.
Die Abgeordneten der CDU-Fraktion erklärten, dass sie dem Vorschlag weitgehend zustimmen könnten, aber die einseitige Ausrichtung auf den Rechtsextremismus für problematisch hielten. Zudem strebten sie an, die Ereignisse des 11. September in die Antragsberatung aufzunehmen.
Die Mitglieder des Ausschusses aus den Fraktionen der SPD und der PDS erklärten, dass sie sich nicht im Stande fühlten, diesen Antrag durch Aspekte der Terrorismusbekämpfung zu erweitern, wiewohl sie eine Auseinandersetzung mit Ursachen und Folgen von Terrorismus und seine wirksame Bekämpfung für dringend notwendig hielten.
Eine Zurücknahme der klaren Ausrichtung auf Rechtsextremismus durch die Aufnahme anderer extremistischer Bestrebungen und anderer Gewaltprobleme wurde mehrheitlich abgelehnt. Dabei wurde vor allem darauf abgestellt, dass die Bekämpfung von Rechtsextremismus und so motivierter Gewalt nicht nur Gegenstand des Ursprungsantrages war, sondern auch in der Expertenanhörung als Schwerpunkt der notwendigen Gegenstrategien gesehen wurde.
Der Ausschuss unterbrach die Beratungen über eine vorläufige Beschlussempfehlung dann noch einmal und führte sie am 10. Oktober 2001 fort. Mit diesem Datum wurde dann die vorläufige Beschlussempfehlung erstellt und an den Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport überwiesen.
Dieser Ausschuss bestätigte die vorläufige Beschlussempfehlung am 2. November 2001 in unveränderter Form. Diesem Votum folgte dann auch der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft in seiner Sitzung am 28. November 2001 mit 8 : 3 : 0 Stimmen.
Im Namen des Ausschusses bitte ich den Landtag um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion zum Thema Suchtpräventionslehrer an allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Sachsen-Anhalt ist am 8. Oktober 1999 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport und für Arbeit, Gesundheit und Soziales überwiesen worden.
Mit dem Antrag sprach sich die CDU-Fraktion für eine verstärkte Berücksichtigung des Themenbereiches Suchtprävention bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie für die Einführung von Suchtpräventionslehrern an allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Sachsen-Anhalt in einem dreijährigen Modellprojekt aus.
Der federführende Ausschuss hat zu der Thematik erstmals am 20. Oktober 1999 beraten. Im Ergebnis der Beratung richtete er die Bitte an die Landesregierung, ihm eine Übersicht über bereits erfolgte und vorgesehene Aktivitäten zur Suchtprävention zur Verfügung zu stellen. Daraufhin ist die Beratung zu der Thematik auch in den mitberatenden Ausschüssen zurückgestellt worden. Das Kultusministerium ist der Bitte des Ausschusses nachgekommen und hat ihm eine Kurzbeschreibung zu Maßnahmen schulischer Suchtprävention in Sachsen-Anhalt sowie eine sehr umfangreiche Materialsammlung zur Verfügung gestellt.
In der Sitzung am 7. Februar 2001 legte die SPD-Fraktion eine Beschlussvorlage vor. Sie befürwortete einen ganzheitlichen Ansatz zur Sucht- und Drogenprävention an den Schulen Sachsen-Anhalts, lehnte die Einführung eines Suchtpräventionslehrers allerdings ab.
Abgeordnete der Fraktion der SPD betonten dabei im Ausschuss, dass es der Verantwortung jeder einzelnen Lehrkraft obliege, die Suchtprävention als Bestandteil des allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule zu betrachten und bei allen Schülern solche Persönlichkeitsstrukturen und Eigenkompetenzen zu entwickeln, die es ihnen ermöglichen, mit Konfliktsituationen fertig zu werden. Sie äußerten die Befürchtung, dass die Einführung eines Suchtpräventionslehrers der Installierung einer Alibiperson an den Schulen gleichkommen könnte und dass sich in der Folge die anderen Lehrkräfte für diesen Bereich nicht mehr in dem Maße zuständig fühlen würden, wie es notwendig wäre.
Die SPD-Fraktion forderte in ihrer Beschlussvorlage die Landesregierung außerdem auf, über Maßnahmen und Projekte zur ganzheitlichen Sucht- und Drogenprävention zu berichten sowie Rahmenbedingungen für eine intensivere Berücksichtigung der Suchtprävention in der Lehrerausbildung zu schaffen.
Dieser Ansatz wurde von der PDS-Fraktion unterstützt. Man sprach sich zudem dafür aus, dass die Berücksichtigung der Suchtprävention nicht allein auf die Lehrerausbildung zu beziehen sei, sondern auch auf die Fortund Weiterbildung, einschließlich der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die CDU-Fraktion äußerte, sie wolle sich diesem ganzheitlichen Ansatz nicht verschließen, gebe jedoch zu bedenken, dass es für den einzelnen Lehrer angesichts der Vielfalt von Drogen außerordentlich schwierig sei, bei einem Schüler überhaupt eine Drogenabhängigkeit zu erkennen. Deshalb sollte ein Lehrer die dafür erforderlichen Kenntnisse erwerben und an der Schule als Koordinator, Ansprechpartner und Multiplikator für Suchtprävention tätig sein, den auch seine Lehrerkollegen um Rat fragen könnten.
Der Kultusminister machte geltend, dass das Konzept seines Hauses im Grunde der Intention der Fraktion der CDU nicht widerspreche. Er verwies auf das im Land bestehende System von Ansprechpartnern für die Bewältigung von Aufgaben der Sucht- und Drogenprävention.
Ausgehend von dieser Diskussion wurde letztlich eine konsensuale Lösung zu der erörterten Thematik gefunden und eine vorläufige Beschlussempfehlung verfasst, für die sich der Ausschuss einstimmig aussprach. Über die von der CDU gewünschte Anhörung von Betroffenen zu dem Problem der Suchtprävention an Schulen soll im Zusammenhang mit der erwarteten Berichterstattung der Landesregierung befunden werden.
Der mitberatende Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport begrüßte in seiner Sitzung diesen ganzheitlichen Ansatz zur Sucht- und Drogenprävention, wie er in der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses dargestellt worden war, sprach sich aber dafür aus, den Bezug auf die allgemein bildenden Schulen gesondert auszuweisen und den Ansatz weiter zu fassen, nämlich über den Bereich der Schulen hinaus. Außerdem sollte die Berichterstattung der Landesregierung über Maßnahmen und Projekte zur ganzheitlichen Sucht- und Drogenprävention nicht nur im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft, sondern auch im Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport erfolgen.
Diesen Vorschlägen schloss sich der mitberatende Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales an.
Der federführende Ausschuss verabschiedete die Beschlussempfehlung in der vorliegenden Fassung in seiner Sitzung am 9. Mai 2001 mit 9 : 0 : 3 Stimmen. In ihr sind die Empfehlungen der mitberatenden Ausschüsse berücksichtigt worden. - Ich bitte im Namen des Ausschusses um die Annahme der Beschlussempfehlung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Umgestaltung der Seminarlandschaft ist durch die Landesregierung in der 46. Sitzung des Landtages am 9. November 2001 eingebracht und durch diesen an die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft, für Inneres, für Finanzen und für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport zur Beratung überwiesen worden.
Der Gesetzentwurf befasst sich nicht, wie der Titel vermuten lässt, vordergründig mit der Umgestaltung der Seminarlandschaft in Sachsen-Anhalt, sondern sieht als Folge dieser beabsichtigten Umgestaltung die Änderung von Bestimmungen im Landesbesoldungsgesetz und im Landespersonalvertretungsgesetz vor. So werden im Landesbesoldungsgesetz alte Leitungsämter gestrichen und neue ausgebracht.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält außerdem eine Übergangsvorschrift für die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten an den Seminaren. Die vorgesehenen Bestimmungen stehen in engem Zusammenhang mit dem Vorhaben der Landesregierung, die Lehrerbildung im Land sowohl im Hinblick auf ihr inhaltliches Profil als auch im Zuge der Verwaltungsreform neu zu strukturieren.
Der federführende Ausschuss für Bildung und Wissenschaft hat sich mit dem Gesetzentwurf erstmals in der Sitzung am 22. November 2000 befasst. Im Ergebnis der Sitzung hat sich der Ausschuss darauf verständigt, von Verbänden und Hochschulen, deren Arbeit durch das vorgesehene Gesetz tangiert wird, schriftliche Stellungnahmen einzuholen.
Zudem wurde das Kultusministerium ersucht, dem Ausschuss bis zum Januar 2001 eine schriftliche Konzeption zur künftigen Struktur der Lehrerbildung vorzulegen. Die Beratung zu der Konzeption sollte von der Beratung über den Gesetzentwurf entkoppelt werden, um die Verabschiedung des Gesetzes, in dessen Folge die Ausschreibungen für die Seminare erfolgen können, nicht zu verzögern.
In der Ausschusssitzung am 17. Januar 2001 befürwortete die CDU-Fraktion, in die Beschlussfassung zu dem Gesetzentwurf erst einzutreten, wenn das Konzept des Kultusministeriums für die Struktur der Seminarlandschaft als Hintergrund des Gesetzes vorliege.
Die sich daran anschließende Diskussion führte letztendlich zu einer vorläufigen Beschlussempfehlung, in der den mitberatenden Ausschüssen mit 9 : 0 : 3 Stimmen empfohlen wurde, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
Wenige Tage nach der Sitzung ging dem Ausschuss ein Schreiben des Ministeriums zu, in dem dieses konzeptionelle Grundaussagen zur Umgestaltung der Seminarlandschaft getroffen hat.
Am 14. März 2001 erfolgte im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft die abschließende Beschlussfassung zu dem Gesetzentwurf sowie eine Beratung über die konzeptionellen Grundaussagen des Kultusministeriums zur Umgestaltung der Seminarlandschaft. Als Grundlage für die Beschlussfassung lagen dem Ausschuss Beschlussempfehlungen der drei mitberatenden Ausschüsse vor, die jeweils befürworteten, den Gesetzentwurf in
der von der Landesregierung vorgelegten Fassung zu verabschieden.
Im Ergebnis der Diskussion wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung einschließlich der Änderung, die Überschrift des Artikels 4 nicht „In-Kraft-Treten“, sondern „Schlussbestimmung“ lauten zu lassen, durch den Ausschuss mit 6 : 1 : 0 Stimmen beschlossen.
Bei der Ausfertigung der Beschlussempfehlung durch die Landtagsverwaltung sind außerdem zwei redaktionelle Korrekturen im Artikel 3 erfolgt: Nach der Artikelüberschrift „Übergangsvorschriften für ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte“ ist die Zwischenüberschrift „§ 1 Übergangsbestimmungen für ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte“ nicht erforderlich, da der Artikel keine weiteren Paragrafen enthält. Zudem wurde in der Artikelüberschrift das Wort „Übergangsvorschriften“ in den Singular gesetzt, da in dem folgenden Text nur eine Vorschrift getroffen wird.
Im Namen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft empfehle ich dem Landtag, den Gesetzentwurf einschließlich der aus der vorliegenden Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. - Danke schön.