Stefan Gebhardt

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 8. Oktober 1999 überwies der Landtag drei Anträge zur Weiterentwicklung der Kulturpolitik des Landes zur federführenden Beratung und Berichterstattung in den Ausschuß für Kultur und Medien und zur Mitberatung in den Ausschuß für Inneres. Es handelte sich um den Antrag „Leitlinien zur Kulturpolitik des Landes Sachsen-Anhalt“ der CDU-Fraktion einschließlich eines Änderungsantrages der DVU-Fraktion, weiterhin um den Antrag der SPDFraktion „Kulturrahmenplanung des Landes SachsenAnhalt“ und um den Antrag der PDS-Fraktion „Landeskulturkonzept“.
Der Antrag der CDU-Fraktion zielte darauf ab, einen Kulturbeirat einzuberufen, welcher Leitlinien für eine künftige Kulturpolitik erarbeiten sollte.
Der Antrag der SPD plädierte im wesentlichen für eine Berichterstattung zur derzeitigen kulturellen Situation des Landes und forderte, ausgehend hiervon eine Rahmenplanung zu erarbeiten.
Der PDS-Antrag plädierte für ein Landeskulturkonzept, welches von der Landesregierung gemeinsam mit Trägern kultureller Projekte und Kulturschaffenden erarbeitet werden sollte. Auch hierin war eine stringente IstBeschreibung der derzeitigen Situation gefordert.
Nach Einschätzung der Ausschußmitglieder gab es in bezug auf die jeweiligen Intentionen der Anträge durchaus Schnittmengen. Am 1. Dezember 1999 beriet der
Ausschuß für Kultur und Medien erstmals zu diesen Anträgen.
Ein Antrag der PDS-Fraktion im Ausschuß auf Anhörung von Kulturschaffenden fand nach längerer Diskussion die Zustimmung des Ausschusses. Die Anhörung fand unter der Fragestellung „Wieviel Festschreibung braucht die Kultur in Sachsen-Anhalt?“ am 26. April 2000 als öffentliche Anhörung statt.
Jede Fraktion hatte die Möglichkeit, jeweils fünf Vertreterinnen und Vertreter aus dem kulturellen Leben als Anzuhörende zu benennen. An dieser öffentlichen Anhörung nahmen unter anderem Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Bühnenvereins, Landesverband Ost, der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz, des Museumsverbandes Sachsen-Anhalt, der Werkleitz-Filmgesellschaft, des Landesmusikrates sowie Herr Professor Dr. Dietrich Mühlberg, Kulturwissenschaftler im Zentrum für zeithistorische Forschung Potsdam, und der Landesbeauftragte der evangelischen Kirchen teil.
Die Mehrheit der Angehörten plädierte für die Erarbeitung einer Konzeption für die Kulturlandschaft des Landes. Der Vertreter der Werkleitz-Filmgesellschaft äußerte Skepsis, da er die Gefahr sehe, daß Kultur von oben dirigiert werden könne und sich sodann nicht mehr von unten frei entfalten könne.
Ebenfalls gab es Stellungnahmen, die in die Richtung tendierten, nur eine finanzielle, jedoch keine inhaltliche Festschreibung in der Kulturpolitik vorzunehmen. Sowohl Mitglieder des Ausschusses als auch Anzuhörende widersprachen dieser These, da es sich bei einer finanziellen Festschreibung auch immer um eine inhaltliche Prioritätensetzung handele.
Herr Professor Mühlberg argumentierte, ein Kulturkonzept müsse Entscheidungen über eine Grundfunktion des Staates herbeiführen. Diese müsse Schutz- und Schonräume für die kulturellen Institutionen sichern. Darüber hinaus sei das Land verpflichtet, Freiräume für kulturelle Experimente und für den Nachwuchs zu sichern. Drittens müßten Staat und Kommunen auch in der Sozial- und Kulturpolitik sozial ausgleichend wirken und jegliche Ausschließung von der kulturellen Kommunikation mildern.
In der 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am 24. Mai 2000 haben die Fraktion der PDS eine überarbeitete Fassung ihres Antrags zum Thema Landeskulturkonzept und die Fraktion der CDU eine Beschlußempfehlung mit dem Titel „Kulturdialog“ vorgelegt. Eine Mehrheit im Ausschuß fand schließlich der Änderungsantrag der PDS-Fraktion, der unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Anhörung einen Kompromiß darstellen sollte.
So ist in dem Änderungsantrag der Auftrag an die Landesregierung in der Weise formuliert worden, daß sie auf der Grundlage einer bis zum Ende des Jahres 2001 zu erarbeitenden Zustandsbeschreibung der kulturellen Situation im Land im Zusammenwirken mit den Kultureinrichtungen und den kulturellen Trägern sowie mit Künstlern und Künstlerinnen ein Kulturkonzept erarbeiten solle. Zeitgleich mit dem detaillierten Kulturbericht sollen dem Landtag bis Ende des Jahres 2001 kulturpolitische Grundsätze und ein Zeitplan zur Erarbeitung des Landeskulturkonzeptes vorgelegt werden.
Die auf der Grundlage des überarbeiteten Änderungsantrages der PDS-Fraktion entstandene vorläufige Beschlußempfehlung des Ausschusses für Kultur und Me
dien wurde durch den mitberatenden Ausschuß für Inneres in dessen 32. Sitzung am 9. Juni 2000 einstimmig bestätigt.
Die nunmehr vorliegende Beschlußempfehlung des federführenden Ausschusses wurde in einer außerordentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am 13. Juni 2000 mit 7 : 0 : 1 Stimmen verabschiedet.
Namens des Ausschusses für Kultur und Medien bitte ich den Landtag um Zustimmung zu dieser Beschlußempfehlung.