Thomas Webel
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der in Rede stehende Antrag wurde in der 34. Landtagssitzung am 10. Februar dieses Jahres zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung an den Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport überwiesen.
Der federführende Ausschuss hat am 10. Mai 2000 mit der Beratung zu dem Antrag begonnen. Von der CDU als Einbringerfraktion wurde verdeutlicht, dass man mit dem vorliegenden Antrag beabsichtige, dem Trägerverein das Vorschlagsrecht für Spitzensportler, die die normalen Aufnahmebedingungen für die Polizeiausbildung erfüllt haben, einzuräumen. Ziel solle sein, dass diesen Spitzensportlern im Rahmen ihrer Polizeiausbildung die Möglichkeit gegeben werde, den Trainings- und Wettkampferfordernissen nachzukommen. Dieser Antrag solle ein Weg sein, der Abwanderung von Spitzensportlern aus Sachsen-Anhalt entgegenzuwirken.
Sowohl die Fraktion der SPD als auch die Fraktion der PDS waren der Meinung, diesem Anliegen folgen zu können, dass dieses aber noch entsprechend formuliert werden müsse.
Der Ausschuss verständigte sich an jenem Tag darauf, den Antrag zurückzustellen, um in den Arbeitskreisen nach einer mehrheitsfähigen Formulierung zu suchen.
Diese Formulierung fand man in der zweiten Beratung des federführenden Ausschusses am 6. September dieses Jahres. Grundlage dafür war ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD, welcher noch durch den Vorschlag der CDU-Fraktion, den Olympiastützpunkt Magdeburg/Halle beratend an der Auswahl der Spitzensportler zu beteiligen, modifiziert wurde. Ebenfalls wurde in der Beschlussempfehlung den Bedenken der PDSFraktion Rechnung getragen, eine spezielle Sportfördergruppe einzurichten.
Mit zehn befürwortenden Stimmen und bei zwei Enthaltungen überwies der federführende Innenausschuss die vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss.
Am 1. November 2000 übergab der mitberatende Ausschuss eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss, aus der hervorging, dass man sich einstimmig für die vorläufige Beschlussempfehlung ausgesprochen habe.
Die Beschlussfassung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses erfolgte ohne weitere Diskussion in der 36. Sitzung des Innenausschusses am 15. November 2000.
Ich meine, der Ausschuss hat einen guten Kompromiss gefunden, und bitte namens der Mitglieder des Ausschusses für Inneres um die Zustimmung zu der Ihnen nun vorliegenden Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.