Uwe-Volkmar Köck

Sitzungen

3/41 3/53

Letzte Beiträge

Herr Präsident! Mein Vorredner hat mir die Berichterstattung schon fast abgenommen. Das war auch Ausdruck dessen, dass die intensive Diskussion im Ausschuss über den Antrag der PDS im ersten Halbjahr zu der Initiative der SPD geführt hat, eine Gesetzesänderung herbeizuführen.
Da der Entwurf für diese Änderung jetzt vorliegt, schlägt der Ausschuss vor, den Antrag als erledigt zu betrachten. Er bittet aber gleichzeitig darum, dass die Landesregierung 50 % der Zuschüsse bis zum Monat Mai 2001 an die Unterhaltungsverbände auszahlt. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin vom Ausschuss für Raumordnung und Umwelt beauftragt worden, die Berichterstattung über einen Methusalem vorzulegen. Der Antrag der PDS-Fraktion über die Verordnung für den Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide in der Drs. 3/1009 ist vor fast genau zwei Jahren, am 19. Februar 1999, nach einer emotional geführten Debatte und einer ablehnenden Stellungnahme seitens der Landesregierung unerwartet zur Beratung in den Ausschuss für Raumordnung und Umwelt verwiesen worden.
Meine Damen und Herren! Zwei Jahre Beratungsbedarf zeugen von einer überaus komplizierten Interessenlage. Man muss dabei berücksichtigen, dass es bereits der zweite Anlauf des Landtages ist, den Naturpark ColbitzLetzlinger Heide auf den Weg zu bringen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass bereits im Dezember 1994 ein ähnlich lautender Antrag der PDS - Drs. 2/382 - den Weg in die Ausschüsse genommen hatte.
Wir schließen mit der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung genau genommen einen mehr als siebenjährigen Prozess einer Kompromisssuche ab, um trotz der militärischen Nutzung im Herzen der Colbitz-Letzlinger Heide die Bildung eines Naturparks zu ermög- lichen. Diese scheint nun mit der so genannten ReifenLösung zu einem Ergebnis geführt zu haben.
In einem Zeitraum, in dem ein dreistelliger Millionenbetrag in dem modernsten Hightech-Gefechtsübungszentrum Deutschlands verbaut wurde, brachten es die Beteiligten in Sachen Naturpark nur zuwege, nachein
ander sage und schreibe sechs Entwürfe einer Verordnung für den Naturpark in die Welt zu setzen.
Die lange Beratungszeit von zwei Jahren hat nicht etwa der Ausschuss aufgrund einer schleppenden Beratung zu verantworten. Erstmals befasste sich der Ausschuss im September 1999 mit dem Antrag. Die festgelegte Anhörung wurde allerdings aufgrund eines vom Umweltministerium groß angelegten Forums zum Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide hinfällig, das am 24. Februar 2000 in Gardelegen stattfand.
Leider erwies sich der dort noch von der Umweltministerin Frau Häußler in wohlmeinender Absicht vorgestellte Vorschlag einer Erweiterung um die Zichtauer Berge als kontraproduktiv. Weitere, bis jetzt nicht beteiligte Kommunen hätten nun einbezogen werden müssen, was eine weitere Verzögerung nach sich gezogen hätte. Misstrauische Naturschützer witterten sogar eine Verhinderungstaktik im Schafspelz.
Meine Damen und Herren! Ich führe das deshalb so ausführlich aus, weil ich verständlich machen möchte, dass sich der Ausschuss den auf der abschließenden Anhörung am 18. Januar 2001 vorgetragenen Wünschen der zukünftigen Träger des Naturparks, die gesetzlich mögliche Übertragung von Aufgaben der unteren und oberen Naturschutzbehörden auf den Träger vorzunehmen, nicht anschließen wollte.
Letztlich entspricht die jetzt vorliegende Verordnung fast wörtlich der für den Naturpark Saale-Unstrut-Triasland, die am 2. Februar 2000 veröffentlicht wurde. Obwohl das formelle Verordnungsverfahren noch bevorsteht, hat der Ausschuss den Eindruck gewonnen, dass der Naturpark nun endgültig auf dem richtigen Wege und eine weitere parlamentarische Begleitung nicht mehr erforderlich ist. Er schlägt deshalb vor, den Antrag für erledigt zu erklären. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Raumordnung und Umwelt hat noch vor der Sommerpause seine Hausaufgaben erledigt und drei offene Anträge bearbeitet, die in den drei folgenden Punkten zur Entscheidung anstehen.
Aufgrund der Hitze, die am letzten Beratungstag herrschte, ist uns ein redaktioneller Fehler unterlaufen. Ich weise darauf hin, daß wir das bei der Beschlußfassung berücksichtigen sollten.
Zum ersten Punkt, zum Erwerb der potentiellen Kerngebietsflächen. Der Antrag der Fraktion der PDS ist in der 34. Sitzung des Landtages am 10. Februar 2000 in den Ausschuß für Raumordnung und Umwelt federführend sowie in die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Finanzen zur Mitberatung überwiesen worden.
Der federführende Ausschuß hat sich am 19. April 2000 und abschließend am 15. Juni 2000 mit ihm befaßt. Der Ausschuß für Raumordnung und Umwelt schloß sich nach kurzer Verständigung der Intention des Antrags der Fraktion der PDS an. Die mitberatenden Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Finanzen teilten dieses Votum ebenfalls, so daß der federführende Ausschuß mit 8 : 0 : 4 Stimmen zu der Beschlußempfehlung kam, die Ihnen vorliegt.
Dabei ist uns ein Fehler unterlaufen. Natürlich kann nicht der Ausschuß für Raumordnung und Umwelt der Landesregierung einen Auftrag erteilen, sondern nur der Landtag kann dies tun. Ich schlage vor, daß wir diese redaktionelle Änderung vornehmen. Ich bitte das Hohe Haus, sich der Beschlußempfehlung des Ausschusses anzuschließen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der PDS zu diesem Gegenstand wurde in der 34. Sitzung des Landtages am 10. Februar dieses Jahres in den Ausschuß für Raumordnung und Umwelt federführend und in den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Mitberatung überwiesen.
Die Beratungen im federführenden Ausschuß fanden am 19. April 2000 und abschließend am 15. Juni 2000 statt. Die erste Beratung des Antrages wurde mit der Berichterstattung der Landesregierung zum Beschluß des Landtages zum Thema „Entwicklungskonzept Biosphärenreservat Flußlandschaft Elbe“ in der Drs. 3/29/2339 B verknüpft.
Im Rahmen der Berichterstattung wurde seitens der Landesregierung dargelegt, daß derzeit ein Verordnungsentwurf nach Landesrecht für das Biosphärenreservat Flußlandschaft Elbe vorbereitet wird. Grundlagen dafür bilden die Verordnung zum Biosphärenreservat Mittlere Elbe und Verordnungen zu Biosphärenreservaten nach neuem Recht, die in anderen Ländern bereits geschaffen worden sind.
Die Landesregierung vertrat dabei die Auffassung, daß die Ausweisung eines Biosphärenreservates einen positiven Anreiz für die regionale Entwicklung insgesamt mit sich bringe. Weiter wurde vorgebracht, daß die UNESCO eine Verordnung für ein Biosphärenreservat nicht zwingend vorschreibe. Sachsen-Anhalt werde als einziges der fünf Anliegerländer eine Verordnung erarbeiten mit der Begründung, daß so die Erweiterung des alten Biosphärenreservates Mittlere Elbe am besten geregelt werden könne.
Im Ergebnis der Diskussion sprach sich der Ausschuß für Raumordnung und Umwelt dafür aus, bei der Erarbeitung des Entwurfs der Verordnung für das Biosphärenreservat Flußlandschaft Elbe die von der UNESCO bestätigten Grenzen zugrunde zu legen und im Falle einer stufenweisen Entwicklung des Schutzgebietes die einzelnen Stufen zeit- und flächenkonkret rechtsverbindlich festzuschreiben.
Der mitberatende Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten befaßte sich am 11. Mai 2000 ausführlich mit dem Antrag und kam zu einer Änderung, die dann aber vom federführenden Ausschuß wieder korrigiert worden ist. Es handelt sich um das Wort „rechtsverbindlich“, das der federführende Ausschuß in seiner abschließenden Beratung wieder einfügte. Diese Version der Beschlußempfehlung wurde auch gedruckt.
Bezüglich der potentiellen Totalreservatsflächen, die sich noch in der Verfügungsgewalt der BVVG befinden, verzichtete die PDS-Fraktion auf die Übernahme einer konkreten Gebietsliste, wie sie im ursprünglichen Antrag enthalten war. Der vorliegende Beschlußtext verpflichtet die Landesregierung in ausreichendem Maße.
Der Ausschuß für Raumordnung und Umwelt stimmte der vorliegenden Beschlußempfehlung bei vier Enthaltungen einstimmig zu. Ich bitte das Hohe Haus, sich der Beschlußempfehlung anzuschließen.
Auch bei dieser Beschlußempfehlung muß in Punkt 2 eine redaktionelle Änderung vorgenommen werden. Nicht der Ausschuß, sondern nur der Landtag kann die
Landesregierung beauftragen. Entsprechend sollte die redaktionelle Änderung vorgenommen werden. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die beiden Anträge sind am 17. September 1999 in den Ausschuß für Raumordnung und Umwelt überwiesen worden. Die Landesregierung legte dem Ausschuß Anfang des Jahres 2000 einen schriftlichen Bericht vor und stellte die Entwürfe der Abfallwirtschaftspläne für die Regierungsbezirke zur Verfügung.
Da ein bereits vom 10. Dezember 1998 datierender Antrag der CDU-Fraktion mit ähnlicher Fragestellung periodisch im zuständigen Ausschuß aufgerufen wird, erfolgte eine komplexe Diskussion über die Abfallwirtschaftsplanung in Sachsen-Anhalt bereits am 13. Januar 2000, so daß die erste ordentliche Behandlung in der 28. Sitzung des Ausschusses am 17. Februar 2000 außerordentlich kurz ausfiel und der Ausschuß beschloß, die Beratung zu vertagen.
In seiner Sitzung am 15. Juni 2000 befaßte sich der Ausschuß erneut mit dem Stand der Abfallwirtschaftsplanung in Sachsen-Anhalt. Er kam zu dem Ergebnis, daß trotz der noch vorhandenen Unwägbarkeiten Stichwort Deponie Lochau - die mit den Anträgen verbundenen Verpflichtungen, Bericht zu erstatten, erfüllt seien sowie die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aus der objektiv begründeten Nichteinhaltung des Termins 31. Dezember 1999 für die erstmalige Erstellung der Abfallwirtschaftspläne keine Nachteile erfahren hätten.
Die Anträge haben sich somit erledigt. Der Ausschuß für Raumordnung und Umwelt empfiehlt deshalb dem Landtag, die Anträge für erledigt zu erklären. - Danke.