Burker-Wieland Jüngling
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Minister Herr Dr. Püchel hat den Gesetzentwurf meiner Fraktion eingehend begründet und überzeugend erläutert. Insbesondere der Hinweis auf die dringend gebotene Gefahrenabwehr macht die Notwendigkeit dieses Gesetzes deutlich.
Der Sache angemessen, wurde der Gesetzentwurf auch innerhalb der SPD kontrovers diskutiert. Das ist gut so; denn diese Diskussion macht deutlich, dass es sich niemand mit der Verabschiedung dieses Gesetzes leicht macht.
Die nach der Verbüßung einer Freiheitsstrafe gerichtlich angeordnete Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Personen greift in Grundrechte ein, sodass jede leichtfertige Beschlussfassung unvertretbar wäre. Wir sahen daher die Notwendigkeit, die Hintergründe und
Sachzwänge objektiv zu analysieren und vor allem den Handlungsbedarf klar zu definieren. Dies haben wir trotz der zeitlichen Dringlichkeit in aller Gründlichkeit getan.
Unser Landtag als Gesetzgeber für Sachsen-Anhalt muss tätig werden, um Regelungslücken zu schließen. Eine solche Regelungslücke ist zu erkennen, weil weder das geltende Straf- und Strafprozessrecht noch das Gefahrenabwehrrecht Möglichkeiten bietet, nach der Strafverbüßung auf die Gefährlichkeit von nicht psychisch kranken Straftätern zu reagieren, bei denen prognostiziert wird, dass sie erneut schwerste Straftaten begehen werden. Der Gesetzgeber muss verantwortungsbewusst reagieren, wenn ein Handlungs- und Regelungsbedarf besteht.
Der landesrechtliche Weg, diese Lücke zu schließen, ist nicht unumstritten. Der mit den Beratungen betraute Rechtsausschuss hat sich in seinen Debatten mit den gegen das Gesetz vorgebrachten Argumenten intensiv beschäftigt und legt dem Landtag nun einen Gesetzestext vor, der mehrheitsfähig ist.
Mit der CDU-Fraktion, die einen eigenen, in Bezug auf die Fristensetzungen wesentlich schärferen Gesetzentwurf eingebracht hatte, wurde nach intensiven Diskussionen im Rechtsausschuss die dem Hohen Hause heute zur Abstimmung vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet. Das Gesetz wird nach Überzeugung der SPD-Fraktion einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten.
Wenn wir, um den Schutz der Allgemeinheit oder einzelner Personen zu gewährleisten, Freiheitsrechte eines Menschen einschränken, bedarf dies einer vorherigen Rechtsgüterabwägung, und zwar einer Abwägung zwischen dem Rechtsgut der persönlichen Freiheit - hier eines Straftäters - und dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit - hier möglicher Opfer.
Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit einer konkret gefährdeten Person oder eines konkret gefährdeten Personenkreises ist höher zu bewerten als das Freiheitsrecht eines potenziellen Täters, von dem mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass er schwerste Straftaten gegen Leib und Leben begehen wird. Derart gefährliche Personen müssen es hinnehmen, dass ihre Freiheit aufgrund eines gültigen Gesetzes so lange eingeschränkt wird, bis die konkrete Gefährdung, für die sie verantwortlich sind, nicht mehr besteht.
Mit der Einschränkung des Rechts auf persönliche Freiheit legt das Gesetz aber auch Wert darauf, für den Betroffenen rechtsstaatliche Absicherungen zu schaffen. Im Wesentlichen sind dies: Seine Gefährlichkeit ist durch Gutachten zu belegen und wird eben nicht allein durch die Verbüßung einer Freiheitsstrafe begründet. Weiterhin: Die grundsätzliche sechsmonatige Unterbringung des Betroffenen erfolgt aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung - das hat der Minister in aller Deutlichkeit ausgeführt - und zur Wahrung der Rechte muss der Betroffene in dem gerichtlichen Verfahren anwaltlich vertreten sein.
Bei allen Bedenken, die vorgetragen wurden, ist die SPD-Fraktion der Meinung, hier und jetzt angemessen handeln zu sollen. Dies geschieht mit der Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Insbesondere wende ich mich an dieser Stelle an die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, die der Rede unserer Justizministerin sehr aufmerksam gefolgt sind und diese auch teilweise kommentiert haben. Die Schlussfolgerungen sind nun eindeutig, und so wird es Sie nicht verwundern oder überraschen, dass die SPDFraktion Ihren Antrag ablehnt,
und dies aus folgenden Gründen: Zum einen sind wir mit der Arbeit unserer Landesregierung, wie Sie wissen, sehr zufrieden.
- Herr Dr. Bergner, ich komme gleich noch auf Sie zu sprechen, keine Angst. - Die Landesregierung setzt sich seit Jahren bundesweit mit der nötigen Intensität und Konsequenz dafür ein, dass Graffitis, die gegen den Willen des Eigentümers angebracht werden, auch strafrechtlich verfolgt werden können. Den Ausführungen der Justizministerin insbesondere zu den Aspekten der Prävention ist in der Sache also nichts hinzuzufügen. Die Ausführungen finden unsere uneingeschränkte Zustimmung.
Es bedarf also gar nicht erst der Anregungen und Aufforderungen zum Handeln, die in Ihrem Antrag enthalten sind. Das ist mit der Grund dafür zu sagen, wir lehnen den Antrag ab. Einem Antrag, der einfach unnötig ist, weil wir das alles ja bereits tun, müssen wir nun wirklich nicht mehr zustimmen.
Zum anderen wissen wir alle und Sie haben es zitiert, Herr Dr. Bergner, dass wir am 7. Mai 1999 den Beschluss gefasst haben, den Sie zitiert haben: Der Landtag spricht sich dafür aus, dass Graffiti-Schmierereien als Straftaten verfolgt werden können.
Das Handeln der Landesregierung steht im Einklang mit diesem Beschluss. Sie haben zu Beginn Ihrer Rede gesagt, dass die SPD-Fraktion im Jahr 1999 Ihrem Antrag zugestimmt hat. Das ist aber nicht ganz richtig. Wir haben Ihrem Änderungsantrag zugestimmt, und zwar auf der Basis der damals bereits bekannten Aktivitäten der Landesregierung, nicht Ihrem Ursprungsantrag. Das werden Sie sicherlich auch wissen oder Sie sind in der Lage, das nachzulesen.
Und ich erinnere Sie daran, Herr Dr. Bergner, dass Sie gerade deswegen auch seinerzeit die Justizministerin für ihr Engagement in dieser Sache gelobt haben. Auch das ist nachzulesen.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, wenn Sie das also alles wissen - das habe ich mich nun bei der Vorbereitung dieser Rede gefragt -, warum stellen Sie diesen Antrag überhaupt?
- Genau, lieber Kollege Kühn. Genau das ist der Punkt. Wenn ich bisher, Herr Dr. Bergner, nur vermutet habe, Sie wollten jede noch so ungeeignete Gelegenheit ergreifen, um in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwekken, dass Sie aktive Sicherheitspolitik machen, dann bin ich jetzt davon überzeugt, dass Sie halt Wahlkampf machen. Das ist ja legitim. Aber Sie kommen auch diesmal wie regelmäßig zu spät.
Sie fordern die Landesregierung zum Handeln auf. Das tut sie schon längst. Sie fordern die Unterstützung für ein Gesetzesvorhaben, das die Landesregierung dem Grundsatz nach bereits seit Jahren verfolgt.
Alles in allem erscheint Ihr Antrag als Wahlkampfmanöver. Das hätte ich, wie gesagt, an Ihrer Stelle als Opposition vielleicht auch gemacht.
Sicherheitspolitik, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, wird von unserer Landesregierung in bestmöglichem Umfang erfolgreich umgesetzt. Wenn Sie das nicht so wissen -
- Sie als ehemaliger Staatsanwalt und ich als ehemaliger „Bulle“ auch.
Die SPD macht dank des Innenministers bestmögliche Sicherheitspolitik. Sie kennen das alles. Die Bürgerinnen und Bürger wissen es. Die Bürgerinnen und Bürger honorieren es. Meine Damen und Herren! Sicherheitspolitik ist und bleibt die Domäne der SPD in diesem Lande,
auch ohne den Antrag der CDU-Fraktion.
Aber ich bin sehr versöhnlich und gelegentlich wird mir eine Nähe zur CDU angelastet.
Deswegen mache ich Ihnen einen Vorschlag zur Güte: Meine Damen und Herren, wenn Sie in der Sache vorankommen wollen, wenn Sie die Sache befördern wollen - Sie haben die Intentionen der Ministerin gehört; wir wollen in der nächsten Woche ja auch zustimmen -, dann stimmen Sie jetzt unserem Änderungsantrag zu. Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Intention und dem Inhalt des Antrages der PDS sowie dem Änderungsantrag der CDU sind wir in vollem Umfang einverstanden. Auch wir sind der Auffassung, dass das Thema im Ausschuss behandelt werden sollte. Eine Kleine Anfrage würde der Problematik und der Bedeutung dieses Themas sicherlich nicht gerecht.
Wenn auch die Zahl der weiblichen Inhaftierten in den Justizvollzugsanstalten und in der Jugendanstalt in Sachsen-Anhalt relativ gering erscheint, warne ich doch davor, die Zahl zu verharmlosen oder sogar zu negieren. Wir alle haben die gesellschaftliche Verpflichtung, uns um jedes einzelne, oft schwere Schicksal intensiv zu kümmern und den resozialisierungsfähigen weiblichen Inhaftierten jede machbare Chance einzuräumen, ihr Leben wieder in Freiheit führen zu können. Insofern begrüßen wir die Anträge und stimmen der Überweisung in den Ausschuss für Recht und Verfassung zu.
Weitere Diskussionspunkte über die in den Anträgen genannten hinaus mögen sich aus dem Fachvortrag der Landesregierung im Ausschuss ergeben. Ich bin auch der Meinung, dass wir es so halten können, Herr Kollege Kuntze, wie es vorgetragen worden ist. Die Mitglieder der Ausschüsse für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport, für Arbeit und Soziales sowie für Finanzen werden eingeladen. Das Interesse, an der Berichterstattung teilzunehmen, wird sicherlich groß sein.
Zur Klarstellung vielleicht noch Folgendes: Unter dem in dem Antrag verwendeten Begriff „zeitnah“ verstehen wir - das bitte ich als freundlichen Hinweis an die Landesregierung aufzunehmen - eine Berichterstattung in der Ausschusssitzung am 18. Oktober oder, wenn es nicht möglich ist, spätestens in der Ausschusssitzung am 22. November.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Brandschutz ist nun wirklich kein banales Thema. Brandschutz geht uns alle an. Jede und jeder kann urplötzlich in eine Situation geraten, in der die Hilfe der Feuerwehr dringend geboten ist. Mit einem modernen Brandschutzgesetz wird den heutigen und den zukünftigen Anforderungen entsprochen, die an effiziente Feuerwehren gestellt werden.
Wir geben damit den Kameradinnen und Kameraden der Berufsfeuerwehren, der Werksfeuerwehren und der freiwilligen Feuerwehren in unserem Lande die notwendige gesetzliche Grundlage für ihre verantwortungsvolle und oft sehr anstrengende Arbeit. An dieser Stelle danke ich allen ehrenamtlich Tätigen für ihr permanentes Engagement zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.
Meine Damen und Herren! Für den vorliegenden Gesetzentwurf haben der Landkreistag, der Städte- und Gemeindebund, der Landesfeuerwehrverband, der Werksfeuerwehrverband sowie andere Interessenvertretungen, unter anderem die Kollegen der ÖTV, wertvolle und konstruktive Stellungnahmen erarbeitet. Ich bedanke mich namens meiner Fraktion dafür recht herzlich.
Zum Inhalt des Gesetzentwurfes möchte ich an dieser Stelle Folgendes anmerken. Es wurde ganz bewusst das vom Innenminister Püchel bereits erläuterte ZwölfMinuten-Zeitkriterium für die Organisation der Feuerwehr in einer Gemeinde in den Gesetzentwurf aufgenommen. Die Feuerwehr soll demnach in zwölf Minuten vor Ort sein. Es ist nicht zwingend, dass sie nach zwölf Minuten vor Ort sein muss, wie es heute Morgen missverständlich in der „Magdeburger Volksstimme“ stand.
Mit dieser Zeitvorgabe erhält jede für Brandschutzaufgaben verantwortliche Kommune die Möglichkeit, ihre Einsatzkräfte und Mittel gemeindespezifisch und risikoorientiert zu planen. Es wird gemeinhin von einer Risiko- oder einer Gefahrenanalyse gesprochen, die die Grundlage für die Erfüllung der vorgeschriebenen Brandschutzaufgaben ist und die bei sich ändernden Bedingungen auch angepasst werden muss. Bei dieser unbedingt erforderlichen Planung bzw. der Erstellung der Analyse mit anschließenden Empfehlungen wird der Rat unabhängiger Fachleute oftmals hilfreich sein.
Innenminister Püchel hat bereits dargelegt, warum es wichtig ist, dass praktisch gleichzeitig mit dem Rettungsdienst die Feuerwehr am Unfallort eintrifft. Nicht selten müssen verletzte Personen zunächst unter Mithilfe der Feuerwehr und unter Einsatz moderner Technik aus ihrer lebensbedrohlichen Situation befreit werden, bevor die Ärzte einschreiten können.
Bedenken Sie bitte, meine Damen und Herren, dass inzwischen 53 % aller Hilferufe an die Feuerwehr aus Unfällen resultieren und im Verhältnis dazu bei 38 % der Alarmierungen die Feuerwehren zu Bränden gerufen werden. Die übrigen Maßnahmen verteilen sich auf Arbeitseinsätze unterschiedlichster Art, zum Teil auf Tierrettungen. Gelegentlich müssen auch Wespen- oder Hornissennester beseitigt werden.
Die Alarmierung und eine schnelle, hoch motivierte, gut ausgebildete und sicher zum Einsatzort eilende Feuerwehr ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist eine zwar nicht dem Wünschenswerten, aber den gemeindespezifischen Erfordernissen entsprechende technische Ausrüstung. In den Fällen, in denen diese Voraussetzungen noch nicht gegeben sind, soll die Nachrüstung zügig, aber mit Augenmaß erfolgen.
In diesem Zusammenhang freut es mich, dass es auf Anregung der CDU bei den Haushaltsberatungen über den Einzelplan des Innenministeriums für das Jahr 2001 gelungen ist, durch Umschichtungen im eigenen Budget neben den bereits eingestellten Mitteln in Höhe von 13 Millionen DM zusätzlich 800 000 DM für Investitionen bei der Feuerwehr bereitzustellen. Erwartungsgemäß
haben gestern die bei den Beratungen im Finanzausschuss anwesenden Vertreter der SPD, der PDS und der CDU einmütig zugestimmt.
Meine Damen und Herren! Ein weiterer Punkt des Gesetzentwurfs ist von ganz besonderem Interesse. In § 8 sollen die Absätze 3 und 4 eingefügt werden, die zum Inhalt haben, dass freiwillige Feuerwehren in den zukünftigen Verwaltungsgemeinschaften Ortsfeuerwehren bleiben sollen. Mit diesen neuen Bestimmungen ist die Grundlage für einen dauerhaften Erhalt der freiwilligen Feuerwehren in unserem Land geschaffen. Dies ist für meine Fraktion von ganz besonderer Bedeutung.
- Sagen Sie es, Herr Becker; Sie haben nach mir die Gelegenheit dazu.
Bei unseren freiwilligen Feuerwehren ist eine ständig wachsende Zahl von ehrenamtlich Tätigen zu verzeichnen. Wir haben in unserem Land - Stand ist der 31. Dezember des letzten Jahres - insgesamt 1 806 freiwillige Feuerwehren, die ihrerseits 1 038 Jugendfeuerwehren unterhalten.
Die Jugendfeuerwehren allein haben schon insgesamt 15 199 Mitglieder, davon 2 116 Mädchen und junge Frauen. Der gesellschaftspolitische Stellenwert und die sehr wichtige sozialpolitische Komponente dieser Jugendarbeit kann kaum hoch genug geschätzt werden. Die Frauen und Männer, meine Damen und Herren, die sich den Kindern und Jugendlichen in den Feuerwehren widmen, verdienen unser aller Respekt und Anerkennung.
Weil für diese Arbeit auch genügend Geld zur Verfügung stehen muss, freue ich mich auch in diesem Zusammenhang ganz besonders darüber, dass der Finanzausschuss gestern auf Anregung des Innenministers für den Bereich der Jugendfeuerwehr einstimmig zusätzlich 250 000 DM aus einem anderen Titel des Etats des Innenministeriums zur Verfügung gestellt hat.
Ich habe kein Problem damit, wenn es auch die PDSFraktion initiiert hat. Es ist eine der erfreulichen Gelegenheiten, bei denen PDS-Fraktion und Innenminister einer Meinung sind.
Meine Damen und Herren! Wir beraten über den Entwurf eines modernen Brandschutzgesetzes für alle Feuerwehren unseres Landes, das die Grundlage für sichere und erfolgreiche Einsätze sein soll. Aber nicht nur bei Einsätzen zeigt die Feuerwehr ihr Können; ein weiterer sehr wichtiger Faktor ist der vorbeugende Brandschutz, bei dem die Experten sowohl notwendige Kontrollen als auch Planungen zur Vorbereitung von Einsätzen durchführen.
Besonders wichtig ist es auch, dass in den Schulen unseres Landes jährlich Brandschutz- und Evakuierungsübungen vorgeschrieben sind und durchgeführt werden. Darüber hinaus betreibt die Feuerwehr dankenswerterweise überall im Land intensive Aufklärung im Hinblick auf brandschutzgerechtes Verhalten seitens der Bevöl
kerung. Sie werden das insbesondere zur Adventszeit bemerken.
Wenn jetzt Kolleginnen oder Kollegen in diesem Hohen Haus oder Mitarbeiter im Landtag noch nicht von der Effizienz und der Qualität unserer Feuerwehren überzeugt sind, empfehle ich die gemeinsame Teilnahme an einer Brandschutz- und Evakuierungsübung, die vorzugsweise während der zweiten Lesung dieses Gesetzes im Landtag stattfinden sollte.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass die wenigen noch offenen Fragen zu diesem Gesetzentwurf im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zufrieden stellend beantwortet werden können, damit das Gesetz eine möglichst breite Mehrheit in diesem Hohen Hause findet. Der Antrag auf Überweisung in den Innenausschuss ist bereits gestellt worden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus dem ursprünglichen Antrag der CDU, mit dem sie im Juli 1998 ein Sofortprogramm gegen dramatisch angestiegene Drogenkriminalität forderte und damit publikumswirksam für den Bundestagswahlkampf zu punkten versuchte, ist nach mehreren Sitzungen des Ausschusses für Recht und Verfassung eine nach Auffassung meiner Fraktion recht ausgewogene Beschlussempfehlung entstanden.
Drogenkonsum und Drogenkriminalität stellen in unserem Land eine ständige, ernst zu nehmende Bedrohung dar, die von allen gesellschaftlich verantwortlich Handelnden im Grunde nur gemeinschaftlich mit einem Erfolg versprechenden Gesamtkonzept bekämpft werden kann. Daher haben sich auch alle Mitglieder des Ausschusses nach eingehenden sachlichen Diskussionen einstimmig auf fünf inhaltlich aussagekräftige Punkte einer vorläufigen Beschlussempfehlung verständigen können.
Meine Damen und Herren! Drogenkonsum und Drogenkriminalität sind und bleiben noch über einen sehr langen Zeitraum schwerwiegende gesellschaftliche Probleme. Diese in den Griff zu bekommen - ich wiederhole
es - kann nur mit vereinten Kräften bewerkstelligt werden.
Maßnahmen zur Bewältigung dieser Probleme eignen sich nach meiner Überzeugung nicht für parteitaktische oder ideologische Auseinandersetzungen. Daher finde ich es sehr bedauerlich, dass ein Teil der PDS-Fraktion die ursprüngliche Einstimmigkeit bei der Behandlung dieses ernsten Komplexes zunächst einmal wieder verlassen hat. Ich möchte Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der PDS-Fraktion, in das Boot gemeinschaft- lichen Vorgehens zurückholen.
Ich stimme Ihnen zu, wenn Sie das Hauptaugenmerk bei der Bewältigung der Aufgaben auf die Prävention legen. Alle Anstrengungen müssen in allen betroffenen Bereichen unternommen werden, um insbesondere Risikogruppen wirkungsvoll zu helfen, vom Drogenkonsum abzulassen, bzw. betroffene Personen so zu fördern, dass sie ein Leben ohne Drogen führen können. Jugendgerechte Aktionen und Programme sollen landesweit verstärkt werden. Auch die Forderung nach einem ausreichenden Angebot an Beratung und Therapie findet die Zustimmung der SPD-Fraktion.
Meine Damen und Herren! An dieser Stelle möchte allen im Lande, die sich im Rahmen ihres Berufes, aber auch über ihre beruflichen Pflichten hinaus, insbesondere auch ehrenamtlich, um Drogenabhängige kümmern, vorbeugende Aufklärungsarbeit leisten und sich oftmals in unablässigem Engagement für die betroffenen Menschen nahezu aufreiben, Dank und Anerkennung für ihre Leistung aussprechen.
Meine Damen und Herren! Bis hierher besteht meines Erachtens Konsens zwischen allen im Landtag vertretenen Parteien. Aber nach unserer festen Überzeugung ist es gleichermaßen erforderlich, neben der Prävention die konsequente strafrechtliche Verfolgung von Rauschgiftdealern zu betreiben. Ein effizientes Einschreiten der Polizei und schnelle, auch im Strafmaß angemessene Reaktionen der Strafjustizbehörden sind in jedem Fall erforderlich, um den organisierten Rauschgiftbanden das Handwerk zu legen.
In diesem Punkt, meine Damen und Herren von der PDS, sollten Sie nicht länger zögern zuzustimmen, wenn in der Beschlussempfehlung eine selbstverständliche Forderung aufgestellt wird, nämlich dass alle rechtsstaatlichen Mittel ausgeschöpft werden sollen, um zu verhindern, dass Drogendealer weiter ihrem verderblichen Geschäft nachgehen können. Das Ausschöpfen aller rechtsstaatlichen Mittel ist an sich sowieso eine Verpflichtung, die den Beamten obliegt und der sie auch nachkommen.
Wenn ich gerade die Aktivitäten derer gewürdigt habe, die sich um Drogenabhängige kümmern und Prävention betreiben, so gilt mein Dank gleichermaßen unseren Beamten, die in oft lebensgefährlichen Situationen ihre Pflicht und noch einiges mehr tun, um den Umfang und das strafbare kriminelle Verhalten dieser oft gewalttätigen Rechtsbrecher zu beweisen. Selbstverständlich ist es daher die Aufgabe der Politik, Polizei und Justiz nicht nur durch ein eindeutiges Votum dieses Hohen Hauses moralisch zu unterstützen, sondern auch die notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen, um Drogenkriminalität wirkungsvoll zu bekämpfen.
Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass die vorliegende Beschlussempfehlung sowohl der Prävention Rechnung trägt, als auch das
erforderliche Maß an Strafverfolgung angemessen beschreibt. Wir stimmen daher allen Punkten der Beschlussempfehlung zu, und ich bitte Sie alle, im Interesse der Sache dies ebenso zu tun.